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EU-Richtlinie von 2011

Das europäische Parlament hat am 27.10.2011 die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie in der anhängenden Textfassung gebilligt.

Diese Fassung ist der zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelte Kompromiss. Es ist daher anzunehmen, dass der Rat den Text dieses Jahr noch beschließen wird und er somit in diese Fassung zu EU-Recht wird.

Die Mitgliedstaaten hätten dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Beim ersten Ansehen scheint mir diese neue Richtlinie nicht nur im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf sondern auch im Vergleich zu dem nunmehr ersetzen Rahmenbeschluss von 2004 (pdf) deutlich differenzierender und weniger absolutistisch.

Man wird sehen, ob und was Deutschland aus diese neuen Vorgabe macht. Wie wäre in Deutschland das "Alter der sexuellem Mündigkeit" zu sehen, das in der Richtlinie eine große Rolle spielt? Muss das eine feste Grenze sein oder könnte man das auch als individuelle Grenze verstehen? Vielleicht wäre jetzt sogar der Weg frei, die mit der letzten Reform verletzte Rechtsstellung von Jugendlichen wieder zu verbessern.

Diese Richtlinie regelt nicht die Maßnahmen der Mitgliedstaaten hinsichtlich im gegenseitigen Einvernehmen erfolgender sexueller Handlungen, an denen Kinder(*) beteiligt sein können und die der normalen Entdeckung der Sexualität im Laufe der menschlichen Entwicklung zugeordnet werden können; in diesem Zusammenhang wird auch den unterschiedlichen kulturellen und rechtlichen Traditionen und neuen Formen der Herstellung und Pflege von Beziehungen unter Kindern und Jugendlichen, einschließlich via Informations- und Kommunikationstechnologien, Rechnung getragen. Diese Sachverhalte fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Mitgliedstaaten, die die sich aus dieser Richtlinie ergebenden Möglichkeiten nutzen, tun dies in Ausübung ihrer Zuständigkeiten.

(*) : Anmerkung DoBuc: Kinder im Sinne der Richtlinie, nicht des allgemeinen Sprachverständnisses. Gemeint sind "Personen unter 18 Jahren".


Hoffen wir es.
Richtlinie von 2011 : Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates - Kompromissfassung (pdf)

(Originalquelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=DE&type=TA&reference=20111027&secondRef=TOC)

Hinweis

Es wäre interessant und wichtig, die Auswirkung der Ende 2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen zu analysieren und die weitere politische Entwicklungen im Auge zu behalten. Leider kann ich dafür im Moment nicht mehr die notwendige Zeit aufbringen.

Da die Informationen in diesem Blog von mir nicht mehr ergänzt werden, können sie zunehmend veralten und unvollständiger werden. Ich bitte, das zu beachten.

Kommentare, die auf neue Entwicklungen oder Erkenntnisse hinweisen, sind daher um so mehr willkommen.

Böse Ahnungen

Erinnern Sie sich, an die Zweifel bezüglich des Versprechens von Fr. Zypries, dass sich Jugendliche als Schutzobjekt der neuen Regelungen nicht selber strafbar machen könnten?

Erinnern Sie sich an meine Befürchtungen, dass die Bedeutung von "pornografisch" in der Praxis immer weiter sinken könnte, und bald auch einfache Nacktbilder automatisch als pornografisch gelten könnten?

Erinnern Sie sich an die Bemerkungen in diesen Blog, dass Maßnahmen der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmen immer mehr übliche Praxis werden und rechtsstaatlich sehr fragwürdig sind, da sie eine Bestrafung ohne Verfahren darstellen?

Erinnern Sie sich an die Hoffnung, dass wenigstens seriösen Medien Kinder- und Jugendpornografie nicht in einen Topf werfen würden, nachdem der Gesetzgeber immerhin überzeugt werden konnte, eine neue Begrifflichkeit -Jugendpornografie - einzuführen, statt wie im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen, den Begriff Kinderpornografie schlicht auf Darstellungen von Jugendlichen auszudehnen?

http://www.rsa-radio.de/aktuelles/nachrichten/Nachrichten-Kinderpornographie-Kripo-Kempten-ermittelt;art14,14087:

Kinderpornographie: Kripo Kempten ermittelt

Ostallgäu / Kempten, 13.07.2010 06:30

Die Kripo Kempten ermittelt gegen mehrere Jugendliche aus dem Ostallgäu. Sie sollen jugendpornographische Bilder verbreitet haben. Laut Polizeiangaben hatten die Jugendlichen die Bilder von einem 14-jährigen Mädchen. Sie fertigte selbst die Nacktbilder an.
Diese verbreiteten die Bilder wiederum über PC und Handy, bis schließlich die Polizei eingeschaltet wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten erließ der Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse. Die Kripo Kempten stellte daraufhin die verwendeten PCs und Handys sicher und wertete diese aus. Die betroffenen Jugendlichen müssen nun mit einer Strafanzeige wegen der Verbreitung von Jugendpornographie rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf Informationsmaterial zu diesem Thema in allen Dienststellen hin. Diese können von Eltern, Lehr- u. Fachkräften kostenlos abgeholt werden.


Danke, das 'Informationsmaterial' kennen wir dann schon.

Revisionismus?

Ich hatte 2007 die Frage gestellt, ob bei Spiegel-Online (damals) bald strafbare Jugendpornografie verbreitet wird.

In dem Blog Verlorene Generationen gab es vor etwa einem Jahr ebenfalls einen Artikel mit dem Titel "Jugendpornographie auf Spiegel Online", der diese Frage in Bezug auf ein Bild der 16-jährige Nastassja Kinski aus dem Tatort "Reifezeugnis" von 1977 stellte.

In der Diskussion zu dem Blog-Artikel wurde erwähnt, dass auch die Ausgabe 1977/22 von Der Spiegel ein rechtlich fragwürdiges Titelbild hatte.

Das Bild gab schon 1977 Anlass zu Diskussionen. Bei FrauenMediaTurm wird dazu berichtet:
23. Juli 1977 - Spiegel Nr.22, 1977 - Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Pressegeschichte spricht der Deutsche Presserat eine Rüge wegen Sexismus aus. Grund: Ein Titelfoto des Spiegel. Zur Schlagzeile ‚Kinder auf dem Sex-Markt – Die verkauften Lolitas’ zeigt das Foto eine 12-jährige nackt und in Prostituierten-Kluft. EMMA, Courage, Unsere kleine Zeitung und der Kinderschutzbund protestieren beim Presserat: „Was in einer pornografischen Publikation direkt angeboten würde, wird hier wie zum Hohn auch noch moralisch kaschiert.“ Der Presserat rügt.
Mir fiel schon bei der Erwähnung des Bildes im letzten Jahr auf, dass die beiden zu diesem Titelbild gehörenden Artikel in dem Online-Archiv der Ausgabe zu fehlen schienen.

Damals hielt ich es immerhin noch für denkbar, dass diese beiden Artikel nur zufällig noch nicht im Online-Archive angekommen waren. Nun ist allerdings klar, dass das kein Zufall war, da inzwischen auch das umstrittene Titelbild selber wieder entfernt wurde. Auf der Seite mit den Titelbildern von 1977 gibt es ein weißes Loch.

Wenn Dem Spiegel das damalige Titelbild oder die Artikel peinlich sind, dann könnte er auch eine diesbezügliche und mit heutigem Datum versehene Anmerkung anfügen. Archive aber nachträglich und ohne Erläuterung zu revidieren, dass ist für mich schon bedenklich und grenzt an Geschichtsrevisionismus. Bei den Texten ist mir das noch unverständlicher als bei dem Bild.

Das gelöschte Titelbild zeigt übrigens Eva Ionesco, vor deren Bildern die Welt scheinbar beschützt werden muss. Sie spielt eine der Hauptrollen in dem umstrittenen Film Maladolescenza, der in diesem Blog auch schon an der einen oder anderen Stelle erwähnt wurde.

Falls jemand im Besitz der gelöschten Spiegel-Artikel ist, wäre ich für eine Kopie sehr dankbar.

Little Lupe the Innocent



Moderatorin: "Es klingt wie das Drehbuch eines Films:
  • Ein Mann wird in Puerto Rico verhaften, weil er Pornografie besitzt, die aussieht, als käme ein Kind darin vor
  • Sein Verteidiger-Team kontaktiert die Erotik-Darstellerin über Myspace und bitten Sie um Hilfe.
  • Das Mädchen fliegt nach Puerto Rico, stürmt in den Gerichtssaal, beweist ihre Volljährigkeit und rettet den Mann.
Aber das ist kein Film, es ist die wahre Geschichte eines New Yorkers mit dem Namen Carlos Simon-Timmerman, der von einem Porno-Star mit dem Namen Lupe Fuentes gerettet wurde."

Lupe: "Ich war wirklich überrascht und wütend. Ich liebe meine Arbeit und ich möchte niemandem damit schaden. Und dann ist das alles passiert und die Polizei in Puerto Rico wollte diesen Menschen wegen meiner Videos 20 Jahre ins Gefängnis stecken. Ich fühlte mich wirklich schlecht."

Evan: "Der Mann verbrachte 4 Monate im Gefängnis und drei Monate in Hausarrest. […] Als Lupe in den Saal kam, fielen den Geschworenen, dem Richter und vor allem dem Staatsanwalt die Kinnladen runter. Sie hatten vorher eine Expertin in forensischer Medizin als Zeugin gehört, die aussagte, dass das Mädchen in dem Video faktisch – also nicht nach ihrer Schätzung sondern tatsächlich – nicht älter als 12 Jahre wäre".

lupeLupe: "Ich sehe wirklich jung aus. Ich weiß nicht warum und ich kann auch nichts daran tun. Ich bin so geboren."

Moderatorin: "Was, denken Sie, sagt dies aus über die Verfolgung von Kinderpornografie in unserem Rechtssystem? Denn, wie Sie, Evan, es schon gesagt haben, gab es dort sachverständige Zeugen, die geschworen haben, dass Lupe minderjährig wäre. Da war ein Kinderarzt, der geschworen hat, dass Lupe minderjährig wäre. Ohne diese Information hätte der Mann verurteilt werden können."

Evan: "Das ist der typisch und ziemlich normal für das amerikanische Ungerechtigkeitssystem. […] Dass das ein schwieriges Thema ist, ist ganz klar. Ich bin selber Vater, ich habe Kinder und kann das nachvollziehen, aber macht eure Hausaufgaben. Das ist, als ob man einen Mann mit einer Wasserpistole einsperrt, weil man sie für echt hält, und der Mann für vier Monate ins Gefängnis geht"

kleine Seelen

Die Anpassung einer "Informationsbroschüre" der Berliner Polizei (pdf, 668 kB), die vom Duktus schon vorher kaum zu ertragen war, an die neue Gesetzeslage offenbart, wie differenziert die dortigen "Fachleute" mit dem Thema umgehen können.

Ich habe mir mal erlaubt, die Änderungen und damit den Übergang von peinlich zu lächerlich zu markieren:

Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie

Wer Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht und Kinder- und Jugendpornografie herstellt, der tötet kleine Seelen !

 

logo200

Bei der Berliner Polizei ist das Fachkommissariat LKA 131 beim Landeskriminalamt zuständig für die Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie.

Dort werden Ermittlungsverfahren wegen Herstellung, Verbreitung und Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material bearbeitet.

Erläuterungen zur Tat

Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen.

Kinderpornografie ist die dokumentierte sexuelle Ausbeutung von Kindern (Jungen und Mädchen). In Ton, Bild und/oder Schrift wird festgehalten, wie Kindern Leid zugefügt wird, das sie lebenslang nachhaltig schädigt.

Sie werden von Erwachsenen für Erwachsene erniedrigt, mit physischer und/oder psychischer Gewalt gedemütigt und zum bloßen Sexualobjekt degradiert.

Dies dient der sexuellen Stimulans des Täters und des Betrachters sowie finanziellen Interessen, da mit kinderpornografischem Material einträgliche Geschäfte gemacht werden.

Die Darstellungen umfassen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von Kindern untereinander, von Kindern an Tieren, von Kindern an Erwachsenen und von Erwachsenen an Kindern; dies mit allen vorstellbaren oder auch unvorstellbaren Sexualpraktiken.

Kinderpornografie ist in vielfältiger Form in Umlauf: Filme, Videos, Datenträger, Zeichnungen, Fotos, Tonbänder und Druckschriften werden konventionell, also per Versand, oder von Hand zu Hand, vor allem aber weltweit über das Internet verbreitet. Mit Hilfe moderner Technik ist heute auch ein Laie in der Lage, sexuelle Misshandlung von Kindern ohne großen technischen und materiellen Aufwand aufzuzeichnen und in Massen weiterzugeben.

Einmal auf „den Markt“ gekommen und in Umlauf gebracht, verschwindet kinderpornografisches Material nicht mehr, vielmehr wird es wieder und wieder kopiert und neu zusammengeschnitten.

Für die Opfer bedeutet dies die latente Gefahr, immer wieder - auch als Erwachsene - mit der ihnen zugefügten Tat selbst oder durch Dritte konfrontiert werden zu können. Sie sind der Möglichkeit beraubt, das Geschehen verarbeiten oder wenigstens verdrängen zu können.

Die polizeiliche Arbeit im Bereich der Kinderpornografie hat überdeutlich gezeigt, dass die Nachfrage das Angebot regelt. Jeder, der sich derartiges Material verschafft, leistet einem Sexualdelikt zum Nachteil eines Kindes Vorschub. Dabei ist egal, ob derjenige selbst pädosexuell ist, „nur“ aus vermeintlicher Neugierde handelt oder durchaus gutgläubig meint, den Strafverfolgungsbehörden Hilfestellung geben zu müssen.

Keine kinderpornografische Darstellung ist virtuell hergestellt, sondern zeigt ein reales, tatsächliches Geschehen.

Für pornografische Darstellungen, die den Missbrauch von Personen im Alter von 14-18 Jahren zeigen, gelten die Ausführungen analog.

Die Rechtslage

Wer Kinder- und Jugendpornografie

  • besitzt, also z.B. über entsprechendes Material auf Datenträgern, Videokassetten, Druckwerken etc. verfügt,

  • verbreitet, also z. B. entsprechendes Material an andere weitergibt, sei es von Hand zu Hand oder über Datennetze,

  • zugänglich macht, also z.B. entsprechendes Material anderen Personen zeigt,

  • sich beschafft, also z.B. entsprechendes Material kauft, tauscht oder aus dem Internet herunterlädt,

  • herstellt, also - abgesehen von der unmittelbaren Dokumentation sexueller Misshandlung von Kindern - z.B. entsprechende Darstellungen auf Datenträger oder andere Medien kopiert,

macht sich strafbar und handelt moralisch in höchstem Maße verwerflich!

Wer gegen die Vorschriften des § 184 b Strafgesetzbuch (Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischer Schriften) bzw § 184c StGB (Verbreitung, Besitz und Erwerb jugendpornografische Schriften) verstößt, muss mit bis zu zehn bzw. fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

Die Würde und sexuelle Integrität unserer Kinder sollte für jeden unantastbar sein!

Hinweise auf Kinder- und Jugendpornografie

Niemand sollte sich gezielt auf die Suche nach Kinder- und Jugendpornografie machen. Dies ist nicht nur ebenso strafbar wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken, sondern provoziert mittelbar immer weiteren sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Im Bereich Kinder- und Jugendpornografie regelt die Nachfrage das Angebot!

Wer eine E-Mail mit Kinderpornografie oder Werbung dafür erhält, sollte diese im Original als Anhang zu einer eigenen E-Mail an LKA 131 (berlin-lka131@t-online.de) senden. Nur auf diese Weise bleiben die so genannten Headerdaten der Original-Mail erhalten und die Polizei kann anhand dessen weiter recherchieren.

Wer zufällig eine kinder- und jugendpornographische Seite im Internet findet, sollte dies ebenfalls per E-Mail mitteilen.

In jedem Fall ist anschließend das Material durch Leeren des Browser-Cache, der temporären Verzeichnisse oder Löschen der E-Mail vom eigenen Rechner zu entfernen.

Für Fragen, Beratung und sachdienliche Hinweise zum Thema "Bekämpfung der Kinder- und Jugendpornografie" steht die Fachdienststelle LKA 131 beim Landeskriminalamt zu den üblichen Bürodienstzeiten zur Verfügung.


Von welchem Praktikanten lässt sich die Fachdienststelle für Seelengrößen und -sterblichkeiten LKA 131 beim Landeskriminalamt ihre Texte eigentlich überarbeiten, dass nicht mal an den offensichtliche Stellen statt des stoischen "und jugend-" auch mal das passendere "oder jugend-" verwendet wurde?

Beeindruckend ist die Tatsache, dass fast jeder Absatz sachlich falsch ist.

Pornografie und Jugend

Einen hervorragenden Überblick über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Wirkung von Pornografie auf Jugendliche gibt die Expertise "Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie" von Kurt Starke.

Demnach ist die oft behauptete schädliche Wirkung von Pornografie auf Jugendliche eine "beliebte Fiktion ohne wissenschaftliche Substanz".
Das Wort „Pornografie“ hat auch in jugendschützerischen und anderen offiziellen Bestimmungen nichts zu suchen. Es richtet nur Schaden an. Es schafft Unsicherheit und Verwirrung. Aber das ist noch nicht einmal der Hauptgrund. Jede Indizierung und jede Sperrung bedeuten eine Entmündigung von Jugend. Das herrschende Strafrecht stellt einen tiefen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung dar, die es ja eigentlich schützen sollte und zwar nicht nur negativ in ihrer Schadensdimension, sondern auch im Schutz ihrer Entfaltung.

Amen.

Unbedingt lesenwert: Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie (pdf)

Mitmachen: Petition: Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!

Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchung nicht angenommen

Wie der Beschwerdeführer schon auf seiner eigenen Webseite berichtet, ist die auch von mir unterstützte Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Über den Hintergrund dieser Verfassungsbeschwerde ist hier bereits ausreichend berichtet worden:

* Hausdurchsuchung wegen Link zu .... *diesem Blog*
* Verfassungsbeschwerde unterstützen
* Auswertungsbericht und Schlussbericht
* Beschwerde im Volltext (pdf)

Es ist bedauerlich, dass es hier nicht erreicht werden konnte, dass die fragwürdige Leichtfertigkeit, mit der in unserem Land Hausdurchsuchungen vorgenommen werden, durch das Bundesverfassungsgericht kommentiert wird. Enttäuschend finde ich auch, dass das Bundesverfassungsgericht von einer Begründung der Nichtannahme abgesehen hat.

Ich möchte allen, die sich an der Beschwerde finanziell beteiligt haben, recht herzlich danken! Auch ohne unmittelbares Ergebnis beim Bundesverfassungsgericht kann dieses Engagement durchaus noch nützlich sein, sei es als Voraussetzung für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht oder als Grundlage bei politischen Diskussionen. Die Ausschöpfung der Rechtswege ist eine wichtige Bestandteil der politischen Arbeit, auch wenn die eigentlichen Änderungen dann letztendlich nur politisch und nicht rechtlich erreicht werden können.

Zu dem Artikel Gulli: KiPo-Hausdurchsuchung: Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat ein Benutzer einen Kommentar abgegeben, den ich hier mal ganz dreist vollzitieren möchte, weil ich ihn so treffend und bedeutend finde.

Auf die Frage "Es ist also vollkommen legal, bei JEDEM der auf die Sperrliste bei Wiki hingewiesen hat eine HDS zu machen. Noch anders: geschätzte 80% aller Internetnutzer können eigentlich gleich die Tür offen lassen. Warum passierte dass dann nicht bei allen?" antwortet Psyduck:
Weil es nicht gewollt ist. Diese haarsträubende Konstruktion erlaubt nur eine HD zu rechtfertigen. Sie erzwingt keine.

HDs haben schon lange nicht mehr (nur) mit der Aufklärung schwerer Straftaten zu tun, für die sie ursprünglich mal geschaffen wurden. Man damit auch wunderbar Leute einschüchtern und drangsalieren - in den Niederlanden nennt man das "Gegenwirken".

So ist das.

EU-Richtlinie

Jetzt ist der verfallene Vorschlag für einen weiteren Rahmenbeschluss als RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (pdf) wiedergeboren.

Es ist genau der gleiche Unsinn von damals. „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren und "pornografisch" fällt als Kriterium für "Kinderpornografie" weg. Wenn man die Definitonen dieser Richtlinie tatsächlich ernst nehmen würde, könnte man einen Großteil aller Kinofilme als Kinderpornografie ansehen.

etwas externes Lesefutter zum Thema:

* netzpolitik.org: Interview: Hintergründe zu den Censilia-Plänen
* spiegel.de: Bundesregierung will EU-Pläne stoppen
* tauss-gezwitscher.de: Sie wissen was sie tun……
* mogis-verein.de: Kinderpornographiedefinition der EU
* taz.de: Jugendliche sind keine Kinder

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

Schade, dass der Link...
Schade, dass der Link nicht mehr funktioniert. In der...
DoBuc - 5. Mai, 21:58
passwort
Der link zur pdf Datei zu "Pornografie und Jugend"...
maybe (Gast) - 5. Mai, 13:59
EGMR leht Beschwerde...
Leibliche Geschwister dürfen weiterhin keine sexuellen...
DoBuc - 12. Apr, 16:22
Zweites Verfahren: Freispruch...
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen den...
DoBuc - 6. Feb, 08:42
Schriftliche Urteilsbegründung...
... ist eingetroffen. Dazu das folgende News auf meinen...
K13online-Dieter.Gieseking - 24. Jan, 19:12
Warten auf die schriftliche...
..., die hier eigentlich innerhalb von 6 Wochen nach...
K13online-Dieter.Gieseking - 17. Jan, 22:06
Urteil
Der Beschuldigte ist tatsächlich verurteilt worden,...
DoBuc - 16. Jan, 10:58
Die wahre Gefahr
Könnte man doch nur die Kinder vor der EUdSSR...
Maik (Gast) - 12. Nov, 09:22
My Little Princess
Eva Ionesco selbst hat letztes Jahr den Film "My Little...
DoBuc - 30. Okt, 23:07
wie sie sich scheinheillig...
Das tat dem typ bestimmt nicht weh, der hängt...
tester (Gast) - 18. Okt, 22:35
In diesem Fall hat es...
In diesem Fall hat es keine Rolle gespielt. Aber könnte...
DoBuc - 29. Sep, 22:23
Authentisch
Für eine strafrechtliche Einstufung spielt es...
K13online-Dieter.Gieseking - 29. Sep, 17:12
Eine etwas sachlichere...
Eine etwas sachlichere Formulierung hätte gereicht,...
DoBuc - 29. Sep, 12:15
Das ist doch hundertprozentig...
Das ist doch hundertprozentig von irgendeinem kranken...
huhuuhuhu (Gast) - 26. Sep, 15:52
Die StA Pforzheim hat...
... nicht alle Ermittlungsergebnisse der Polizei übernommen...
K13online-Dieter.Gieseking - 20. Sep, 11:46
Zweierlei Maß
Es ist tatsächlich bemerkenswert, dass in diesem...
DoBuc - 19. Sep, 23:54
AG Pforzheim hat Hauptverfahren...
... und Termin zur Gerichtsverhandlung auf den 21....
K13online-Dieter.Gieseking - 18. Sep, 14:08
Gieseking
Und diesen Link hatte ich noch vergessen. Ich habe...
Videothekar (Gast) - 14. Sep, 14:41
Zufallsfunde und rechtliche...
Glückwunsch zum endlich eingestellten Verfahren,...
Videothekar (Gast) - 14. Sep, 14:38
K13online News zur Verfahrenseinstellung
Weblog Schutzalter: Staatsanwaltschaft Berlin stellt...
K13online-Dieter.Gieseking - 12. Sep, 19:58

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