Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Licht am Ende des Tunnels?

Der folgende Text wurde als anonymer Kommentar gepostet. Ich gebe ihn hier als Artikel wieder, da ich die Information für bemerkenswert halte und mich den Bewertungen anschließen kann. Danke, Gast.

Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Regierung enthält zwar einige herbe Enttäuschungen, vor allem auch hinsichtlich der digitalen Bürgerrechte... jedoch verdient folgender Absatz durchaus Beachtung:

"Sexualstrafrecht

CDU, CSU und FDP haben 1994 den strafrechtlichen Jugendschutz grundlegend neu geregelt. Wir wollen an den differenzierten Schutz für Kinder und Jugendliche unter Beachtung der neueren europarechtlichen Vorgaben wieder anknüpfen. Änderungen im Strafrecht, die nach europäischem Recht nicht geboten sind, werden wir rückgängig machen. Entsprechend lehnen wir aktuelle Überlegungen zu weitergehenden europäischen Vorgaben ab." (Quelle)

Welch ein Sinneswandel, vor allem bei der Union. Sollte da langsam wirklich so etwas wie Vernunft aufkommen? Wenn die Koalition dies wirklich konsequent so verfolgt, dann muss man schon ein wenig den Hut vor ihr ziehen. Wenn sie das neue Sexualstrafrecht auf die Mindestvorgaben des ursprünglichen EU-Rahmenbeschlusses zurückstutzt, dann bedeutet dies zwar immer noch daß man sich weiter auf dem Niveau einer größtenteils realitätsfernen Moralpolitik bewegt... aber es wäre alles wenigstens ein kleines bisschen weniger haarsträubend als im Moment.

Ob die FDP, deren Handschrift diese Absichtserklärung eindeutig trägt, sich in der Koalition gegen die "Sex ist Sünde"-Erzkatholiken von CDU und CSU durchsetzen wird wenn es zu konkreten Änderungsentwürfen zu den einschlägigen Paragrafen kommt, wird jedoch weiter die spannende Frage bleiben. Was das angeht, wagt man eigentlich kaum zu hoffen.

Die Schönheit in uns (Jock Sturges)

Am 31.7. wurde auf Arte Deutschland die Dokumentation "Die Schönheit in uns" von Christian Klinger und Daniela Krien über den Fotograf Jock Sturges ausgestrahlt.

Die Dokumentation ist war bis Freitag noch Online auf Arte+7 zu sehen:

Die Schönheit in uns - ARTE+7 (update: statt des nunmehr nicht mehr funktionieren Links auf Arte+7, hier ein kurzer Text und Trailer bei stern.de : Die nackte Schönheit )

Sie wird allerdings am 18.8. um 1:45 Uhr und am 21.8. um 5:00 Uhr erneut ausgestrahlt und ist dann möglicherweise erneut für eine Woche auf Arte+7 zu finden. Die Dokumentation ist wirklich sehenswert und sicherlich informativ für jeden, der sich für die Kontroverse um Darstellungen von Kindern und Jugendlichen zwischen Schönheit, Erotik und Pornografievorwurf beschäftigt.

Einige Zitate aus dieser Dokumentation:

Im Jahre 1990 - Jock Sturges ist sein Jahren ein international renommierter Künstler - stürmt das FBI sein Haus in San Francisco und beschlagnahmt sein komplettes Werk, einen Computer und seine Kameras unter dem Vorwurf der Kinderpornografie, da viele seiner Modelle jünger als siebzehn sind.

Jock Sturges:

"Ich fotografiere nichts, was nicht existiert. Diese Menschen gibt es wirklich, Sie sind real. Ich kann nicht akzeptieren, das etwas in der Wirklichkeit existierendes etwas Verbotenes sein sollte. Denn was real ist, ist menschlich und gut."

Nach einer großen öffentlichen Debatte und einem jahrelangen Rechtsstreit, der ihn finanziell fast ruiniert, bekommt er das meiste zurück und wird rehabilitiert. In Europa ist der Blick auf sein Werk differenzierter, aber auch hier gibt es Probleme, wenn öffentliche Einrichtungen es ausstellen.

Jean-Christophe Ammann, Kunsthistoriker und Kurator:

"Wir haben diese Werke auch erworben für das Museum für moderne Kunst in Frankfurt Main. Es gab Anzeigen. Der Oberstaatsanwalt kam hierher mit seinem Team und ich habe für ihn und das Team eine Führung gemacht. Und diese Juristen - jüngere, ältere - waren bewegt. Und alle nahmen ein Plakat mit, das ich ihnen geschenkt habe.

Wir sind infiziert durch die Medien, sehen an jeder Straßenecke einen Kinderschänder und solches Zeug. Und können auch die Schönheit nicht mehr akzeptieren, weil wir sie in die Welt der Models abgeschoben haben.

Wir müssen uns wehren gegen gewisse stupide Ideologien, wie sie in Amerika entwickelt werden. Das ist dramatisch zum Teil und das hat auch die Künstler und die Kunst zum Teil kaputt gemacht.

Wir haben schon jetzt in unseren Landen eine politische Korrektheit ganz besonderer Art: Es gibt Globalisierungskünstler und es gibt Globalisierungskuratoren. Das heißt, die machen Ausstellungen, die überall gezeigt werden können. Das heißt, in Islamabad, in Kairo, in Bagdad oder Teheran..."

Vanessa Beverly-Whittemore, Modell von Jock Sturges:

"Manchmal ist mir Jocks Arbeit etwas zu süßlich. Es sieht einfach zu gut aus, um wahr zu sein. Diese schönen Menschen, dieser wundervolle Ort. Das kritisieren viele Leute. Sie sagen, es sieht zu gut aus, es ist zu schön. Daraus resultiert ein gewisses Misstrauen. Die Leute glauben nicht, dass es real ist. Sie denken, es müsse eine Form der Ausbeutung geben. Wenn man hier ist, merkt man, dass wir wirklich so leben. Es ist wunderschön hier, es ist eine sinnesfreudige Erfahrung. Man isst gut, man liebt die Menschen um sich herum und man achtet auf seinen Körper, wie sonst nirgends.
[...]
Am meisten spricht folgendes für seine Arbeit: Die Menschen, die er schon als Kinder fotografierte, und die er während der Zeit ihres Heranwachsens fotografierte, haben jetzt selbst Kinder. Und von diesen Kindern macht er jetzt Bilder. Und das ist wundervoll. Ich habe momentan keine Kinderpläne, doch es wäre wundervoll, wenn Jock eines Tages meine Kinder fotografieren würde."

IVD: Kriterien der Scheinminderjährigkeit

Mit der Einführung der Strafbarkeit von Jugendpornografie kam auch ein neuer Begriff ins Spiel, die "Scheinminderjährigkeit".

Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gab es diesbezüglich schon eine Verfassungsbeschwerde und auch spätere Rechtsprechung.

Im Auftrag des Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. wurde nun ein Fachgutachen "Kriterien der Scheinminderjährigkeit im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie" erstellen lassen, das einerseits die Rechtsgrundlagen darstellt und andererseits versucht, Kriterien für das Vorliegen einer Scheinminderjährigkeit zu finden.

Das Gutachten wurde auch von der BPjM veröffentlicht:

Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie (pdf, 159 kB)

Auf dieses Dokument hatte Caroline auch schon in einem Kommentar hingewiesen (danke), ich mache jetzt einen Artikel draus, damit ggf. gezielter kommentiert werden kann.

Willkommen im Club

club

Websperren auch für Jugendpornografie

Laut netzpolitik.org hat heute ein Bündnis aus Organisationen, die die Zensurgesetzgebung befürworten, eine "Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" (pdf) verbreitet.

Die Forderung, Kinder und Jugendliche bei der Sexualpolitik gleichzusetzen, findet sich auch hier, bezogen auf die angestrebte Zensur von Kinderpornografie, wieder:

"Kindesbegriff

Sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in den Rahmenbeschlüssen der EU sind Kinder alle Personen im Alter bis zu 18 Jahren. Die momentane Beschränkung auf den Schutzbereich der unter 14jährigen (§ 184b StGB) widerspricht den internationalen Normen und dürfte faktisch auch zu Problemen bei der geplanten Entwicklung europaweiter Maßnahmen führen. Es wird deshalb empfohlen den Anwendungsbereich auf die §§ 184b und 184c StGB auszuweiten.
"

Mir scheint, dass die konservativen und sexualrepressiven Kräfte, die unter dem Vorwand der Kinderschutzes die Möglichkeit sehen, Sexualität wenigstens für Jugendlichen zu verdammen und zu kriminalisieren, auf der "internationalen Ebenen" tatsächlich besonders effektiv wirken. Und daher werden dort ohne Kontrolle von Fachwelt und Öffentlichkeit entsprechende Vereinbarungen getroffen, um dann auf nationaler Ebene als Notwendigkeit präsentiert zu werden und so die Mühen einer inhaltlichen Begründung und Diskussion zu ersparen.

Wie der letzte Artikel zeigt, sind im Alter zwischen 12 und 13 Jahren die meisten Menschen geschlechtsreif und werden in den folgenden Jahren zunehmend sexuell aktiv. Mit 17 Jahren sind die allermeisten Jugendlichen bezüglich ihrer sexuellen Entwicklung eindeutig mehr Erwachsenen zuzuordnen als Kindern.

Ich bin sicher, dass diese Jugendlichen, die von Anfang an mit Digitalkameras, Internet, Webcams und Internet-Communities vertraut sind, als "Nebenprodukt" ihrer Sexualität auch jede Menge Bildmaterial von sich selbst produzieren. Vermutlich sind auch sexuelle orientierte Webcam-Chats für viele Jugendliche eine interessante und vor allem auch sichere Möglichkeit, sich auszuprobieren.

Ich würde mich nicht wundern, wenn ernsthafte Untersuchungen des (nach den angeblichen internationalen Maßstäben) kriminellen kinderpornografischen Materials ergeben würden, dass ein Großteile davon eben Ausdruck selbstbestimmter Sexualität von Jugendlichen ist. Rational betrachtet sind diese Bilder genauso harmlos und unschädlich wie sonstige Bilder, die in Internet-Communities verbreitet werden. Schlecht geredet werden sie von Menschen, die an religös oder feministisch motivierten Sexualneurose leiden oder von gut meinenden aber irregeführten Menschen, die meinen, sie würden Kinder vor sexuellem Missbrauch schützten, wenn sie nur zu allem ja sagen, was angeblich diesem Ziel dienen würde.

Echter Kinderschutz muss auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern antworten, die in ihrer besonderen körperlichen und psychischen Entwicklungsphysiologie und ihrer besonderen sozialen Stellung begründet sind. Wer nicht gewillt ist, an den real vorhandenen Besonderheiten zu differenzieren, offenbart dass es ihm in Wahrheit nicht um Kinderschutz geht.

Ab 14 Jahren ist man kein Kind mehr

Ein kurzer Notruf der Realität

Aus der „Dr.-Sommer-Studie 2009 – Liebe, Körper, Sexualität“ (© Bauer Media Group, mit freundlicher Genehmigung) :

Übersicht

Im Alter zwischen 12 und 13 Jahren sind die meisten Jugendlichen geschlechtsreif.

Mit 12 Jahren hat die Hälfte der Jugendlichen schon mal auf den Mund geküsst. Selbstbefriedigung ist für die Mehrheit der Jungen ab 13 Jahren ein Thema. Erste intime Erfahrungen mit Zungenküssen machen die Jugendlichen zwischen 13 und 15 Jahren.

Körperliche Zuneigung beim Petting erlebt die Mehrheit der Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren. Zum ersten Mal Sex haben die meisten Jugendlichen zwischen 16 und 17.


Ab 14 Jahren ist man kein Kind mehr

Eigene Wahrnehmung der Jugendlichen

Ob man noch ein Kind ist oder bereits eine junge Frau oder ein junger Mann, wird vom Einzelnen unabhängig vom Lebensalter individuell wahrgenommen.

Auch wenn sich die Mehrheit ab 14 Jahren erwachsen fühlt, betrachten sich rund 20 % der 16- und 17-jährigen Mädchen und Jungen noch immer als Kind.


Methodik: Repräsentative Untersuchung in Deutschland mittels standardisiertem mündlichem und für „intime“ Fragen schriftlichem Fragebogen (persönliche Interviews in home, paper & pencil), Stichprobe: n = 1228 11- bis 17-Jährige in 150 BIK-Sample Points, Quotiert nach: Alter und Geschlecht der befragten Jugendlichen, Schulbesuch, Bundesländern und Gemeindegröße, Feldzeit: 7. Januar bis 25. Februar 2009, Interviewer: 366 speziell geschulte junge Interviewer Grundgesamtheit: alle 11- bis 17-Jährigen in Privathaushalten in Deutschland, Gesamtzahl: 5,65 Millionen, Durchgeführt von: iconkids & youth, München)

Bundesrat zu "Rahmenbeschluss reloaded..."

Zu dem neuen EU-Rahmenbeschluss haben die Ausschüsse des Bundesrates eine bemerkenswerte Empfehlung abgegeben (BR-Drucksache 297/1/09 (pdf)) . Da scheint tatsächlich so etwas wie Vernunft aufgekommen zu sein.

* Mit der Definition des Begriffs "Kind" in Artikel 1 Buchstabe a als jede Person unter achtzehn Jahren werden sowohl Personen, die nach deutschem Recht "Kinder" (unter vierzehn Jahren) sind, als auch solche erfasst, die nach deutschem Recht "Jugendliche" (vierzehn bis achtzehn Jahre) sind. Durch die vorgesehene Ausweitung des Begriffs und der hieran anknüpfenden Strafvorschriften würde der Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Ausbeutung (dreizehnter Abschnitt des StGB) ganz erheblich ausgeweitet. Der Bundesrat weist darauf hin, dass erst am 5. November 2008 das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie in Kraft getreten ist (BGBl. I, S. 2149). Die im deutschen Strafrecht zuletzt mit diesen Neuregelungen (zum Beispiel § 184c StGB) erst wieder bestätigte Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen wäre damit obsolet.

* Der Differenzierung zwischen Altersgrenzen im dreizehnten Abschnitt des StGB hinsichtlich Kindern und Jugendlichen sowie von Personen unter sechzehn Jahren (§ 180 StGB) liegt die Erwägung zugrunde, dass junge Menschen bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres eine Entwicklung auch im Hinblick auf ihre sexuelle Reife durchlaufen, der gerade das Sexualstrafrecht Rechnung tragen muss. Die Schutzwürdigkeit ist bei Personen im Alter von unter vierzehn Jahren anders zu beurteilen als bei einer beinahe achtzehn Jahre alten Person. Diesem Umstand trägt der Rahmenbeschlussvorschlag durch die einheitliche Festlegung auf den Begriff der "Person unter achtzehn Jahren" und die nur gelegentliche und nicht durchweg konsequente Einschränkung auf das Alter der sexuellen Mündigkeit (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und d, Artikel 5) nur unzureichend Rechnung.

* Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch und Pornografie sind - abgesehen von der neuen Strafbestimmung der Kontaktaufnahme zum Zweck des sexuellen Missbrauchs (Artikel 5 des Rahmenbeschlussvorschlags) bereits im StGB vorhanden. Die Regelung einer Strafvorschrift gegen das sogenannte Grooming (Artikel 5) wirft die Frage auf, weswegen das darin beschriebene Verhalten auf Kinder unterhalb des Alters der sexuellen Mündigkeit beschränkt ist. Dies erscheint nicht nur im Hinblick auf den in Bezug genommenen Artikel 4 Buchstabe a (Herstellen von Kinderpornografie), der eine solche Altersbeschränkung nicht vorsieht, sondern auch hinsichtlich der Regelungen der Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 3 Buchstabe d, die ebenfalls keine Altersbeschränkung vorsehen, widersprüchlich.

* Im deutschen Recht gibt es hinsichtlich der aufgrund des Rahmenbeschlusses zu sanktionierenden Verhaltensweisen bereits ein ausgewogenes, an der Schwere der jeweiligen Rechtsgutverletzung orientiertes System von Strafrahmen. Das derzeitige Sanktionssystem ermöglicht differenzierte, am Unrechtsgehalt orientierte Strafen. Artikel 7 des vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses sieht hingegen generell eine (Mindest-)Höchststrafe von sechs Jahren vor. Durch die Verpflichtung zur undifferenzierten Übernahme von im Mindestmaß bestimmten Höchststrafen bestünde die Gefahr, dass die Kohärenz dieser Systematik empfindlich gestört würde, zumal das deutsche Strafrecht Höchststrafen von sechs oder zwölf Jahren bislang nicht kennt. Eine Umsetzung des Rahmenbeschlussvorschlags würde zudem dazu führen, dass die am Unrechtsgehalt orientierten und differenzierten Höchststrafen des StGB von zum Beispiel zwei oder fünf Jahren nicht beibehalten werden könnten.

* Auch hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit erscheint der vorgeschlagene Rahmenbeschluss teilweise zu wenig differenziert, etwa was die Strafbarkeit des Versuchs anbetrifft.

* Das deutsche Strafrecht ist, was den Regelungsbereich des Rahmenbeschlusses angeht, bereits sehr weitgehend auch auf extraterritoriale Sachverhalte anwendbar. So sind der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und die Verbreitung von Kinderpornografie nach dem Weltrechtsprinzip auch in Deutschland verfolgbar.

* Nicht nachgewiesen ist bislang ein Bedürfnis für die Begründung einer hierüber hinausgehenden Verfolgungszuständigkeit des Mitgliedstaats, in dem der Täter allein seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, wenn dieser in einem anderen Staat eine entsprechende Straftat begangen haben soll. Gleiches gilt für die Anknüpfung der Verfolgungszuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Tatopfers.

* Die Stärkung der Rechte der Opfer ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderen durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von - auch von einem Opfer begangenen - Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt.

* Es erscheint daher geboten, die Voraussetzungen, unter denen eine Privilegierung des Opfers erfolgen kann oder zu erfolgen hat, zu konkretisieren.

Verfassungsbeschwerde unterstützen

Wie beispielsweise bei gulli.com berichtet wurde, ist gegen die Hausdurchsuchung wegen eines Links zu diesem Blog eine Verfassungsbeschwerde geplant.

Der Beschwerdeführer bittet um Spenden für das Anwaltshonorar, das er selber nicht alleine aufbringen kann. Ich unterstütze diese Beschwerde und habe auch bereits selber dafür gespendet. Ich möchte die Leser dieses Blogs bitten, ebenfalls zu spenden.

Nach meinem Wissen werden etwa 3000€ benötigt, davon 2000€ sofort. Bisher sind wohl Spenden in Höhe von ca. 400€ eingegangen, allerdings sind weitere Spenden über 700€ zugesagt. Außerdem gibt es wohl eine Spendenzusage von wikileaks.org ohne Nennung eines Betrages. Weitere 500€ wurden als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Beschwerdeführer hat zusätzlich 250€ Kredit aufgenommen. [Stand 14.4.2009, alle Angaben stammen vom Beschwerdeführer]

Beträge ab 100€ können direkt an den beauftragten Rechtsanwalt Udo Vetter überwiesen werden (Deutsche Bank BLZ 30070024, KtoNr. 565345600, Verwendungszweck: "BVerfG-Beschwerde Pforzheimer Justizwillkür"). Bitte den Beschwerdeführer darüber auch unter spenden.bverfg@action.ms informieren.

Für kleinere Beträge steht ein privates Konto zur Verfügung, nach dem man sich unter der genannten E-Mail Adresse erkundigen kann.

Um das Spenden noch einfacherer zu machen, biete ich dafür auch mein privates PayPal-Konto an. Bitte benutzen Sie diesen Button:



Alle Zahlungen, die ich hierüber erhalte, werde zunächst verwendet, um die Honorarforderungen für die Verfassungsbeschwerde zu erfüllen. Sollte wider Erwarten am Ende Geld übrig bleiben, werde ich den Rest an die Piratenpartei spenden. Alle Zahlungsein- und ausgänge werde ich hier ohne Nennung der Spender dokumentieren. Rückerstattungen sind nicht möglich, auch keine Spendenbescheinigungen.

Hintergrundinformationen aus unabhängiger (, unverdächtiger?) Quelle zum Beispiel bei zeit.de.

Update 17.4.2009:
Die Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht ( Volltext als pdf ). Es werden dennoch weiterhin Spenden benötigt, also gebt euch einen Ruck.

Update 20.4.2009:
Da jetzt die erste Paypal-Spende eingetroffen ist, habe ich wie versprochen ein Kassenbuch eröffnet, in dem die erhaltenen Paypal-Zahlungen und der Spendenstand laufend dokumentiert werden. Die bestimmungsgemäße Verwendung werde ich sicher auch auf die eine oder andere Weise dokumentieren und glaubhaft machen können. --> Link zum "Kassenbuch"

Update 1.9.2009:
Nachdem (an anderer Stelle) die bestimmungsgemäße Verwendung der Spenden angezweifelt wurde, habe ich mich an mein Versprechen erinnert, die Ausgaben glaubhaft zu machen. Auf der Rechnung des Anwalts vom 25.5.2009 sind die bis dahin erhaltenen Vorschüsse von 2210€ dokumentiert : Rechnung (pdf)

Diese Zahlungen und die weitere Forderung steht den Einnahmen, die im Kassenbuch dokumentiert sind, gegenüber. Das Anwaltshonorar von 3000€ plus 570€ Mehrwertsteuer ist bisher zu 53% durch Spenden gedeckt (1893€ am 1.9.2009) , was, wie ich finde, ein erstaunliches und erfreuliches Engagement ist.

Petitionsverfahren abgeschlossen

Für die Akten:

Gestern wurde mir mitgeteilt (pdf), dass das Verfahren zu meiner Petition vom April 2007 jetzt abgeschlossen ist.

Der bei der Beratung [...] federführende Rechtsausschuss hat eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Im Laufe des Beratungsverfahrens sind die mit der Petition außerdem vorgeschlagenen Änderungen am Entwurf vorgenommen worden. Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Formell wurde meiner Petition tatsächlich entsprochen, auch wenn ich es bedauerlich finde, dass zu der Anhörung ausschließlich Juristen geladen wurden und keine Sexualwissenschaftler oder Soziologen. Auch wusste ich vorher nicht, wie beratungsresistent unser politisches System tatsächlich ist, so dass mit Vernunft ohnehin nicht viel zu erreichen ist. Mir war noch nicht klar, dass die Bundestagsabgeordneten eigentlich nur hochbezahlte Strohpuppen sind, die ihrer Parteiführung nach dem Mund reden müssen.

Wie ich schon Ende letzten Jahres resümierten musste, führten die nachträglich eingebrachten Veränderungen dann auch nicht zu einem guten Ergebnis. Aus meiner Sicht wäre es zweifellos die beste Änderung gewesen, den Entwurf überhaupt nicht umzusetzen.

Die Sexualrepression ist sicherlich nur eine von vielen Dummheit, mit denen uns unsere demokratisch kaum legitimierte globalisierte Führungselite zwangsbeglückt und sie ist sicherlich noch nicht einmal die schlimmste.

Ich kann mich damit trösten, zu den eher wenigen Petenten zu gehören, deren Petitionen entsprochen wurden und vielleicht ein klein wenig dazu beigetragen zu haben, dass sich die zuständigen Politiker der drei Oppositionsparteien Ende 2007 doch noch aus der Deckung gewagt und protestiert haben. Leider auch recht ergebnislos.

Rahmenbeschluss reloaded (2)

Der Entwurf des neues Rahmenbeschlusses "zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates", der den Rahmenbeschluss 2004/68/JI (pdf) ersetzen soll, ist hier veröffentlicht: eur-lex.europa.eu (pdf)

Die sexuelle Entmündigung von Jugendlichen durch Gleichsetzung mit Kindern (Artikel 1 : "...bezeichnet der Ausdruck „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren") wird konsequent vorangetrieben.

Bei der Definition von "Kinder"-pornografie fällt auf, dass im Vergleich zum bisherigen Rahmenbeschluss von 2003 (pdf) auch gleich das Attribut "pornografisch" weggefallen soll.

Aus "pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen (i) echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern, oder (ii) von echten Personen mit kindlichem Erscheinungsbild, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind, oder (iii) von realistisch dargestellten, nicht echten Kindern, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind" soll nunmehr werden: "(i) jegliches Material mit bildlichen Darstellungen eines Kindes oder einer anderen Person mit kindlichem Erscheinungsbild oder mit realistischen Darstellungen eines nicht echten Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder (ii) jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes oder einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke oder jegliche realistische Darstellung eines nicht echten Kindes".

Wenn man dann noch bedenkt, dass unter "Person mit kindlichem Erscheinungsbild" eigentlich "Person mit jugendlichem Aussehen" zu verstehen ist, muss man ja beinahe schon suchen, um überhaupt einen Spielfilm zu finden, bei dem es keine bildliche Darstellung einer solchen Person gibt, die an einer sexuellen Handlung beteiligt ist.

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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