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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung zu dem (damals noch nicht beschlossenen) Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union ist im wesentlichen inhaltsgleich mit dem Artikel "Die EU-komission und die Sexualmoral" von Prof. Böllinger (pdf), wurde aber im Namen dieser Gesellschaft abgegeben.

Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, die älteste und größte Fachgesellschaft für Sexualwissenschaft, hat mit Bestürzung von dem „Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ Kenntnis bekommen und möchte diesen Vorschlag nicht unkommentiert lassen.

Entgegen seinem Titel und den starken Worten von Justizkommissar Vitorino dient dieser Vorschlag weniger der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern die diesbezüglichen Maßnahmen fallen sehr zurückhaltend aus. Vielmehr brächte er eine europaweite massive weit gehende Kriminalisierung der Sexualität Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahr (l) mit sich, mithin gar eine potentielle Gefährdung des Wohls der minderjährigen Unionsbürger.


Weiter: dgfs-pdf (pdf, 35 KB)

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger

Schnüffeln im Sexualleben der Bundesbürger: Um von ihren Untaten abzulenken, schaffen Politiker in diesem Moment in der Bundesrepublik immer neue Strafbestände im Sexualstrafrecht. Man macht verschärfte Gesetze scheinbar gegen „Kinderschänder“ – in Wirklichkeit gegen solche, die absolut nichts mit sexuellen Übergriffen auf Kinder zu tun haben. [Karl Weiss - Journalismus]

Auf diesen Artikel vom Februar 2007 wurde in einem FKK-Forum verwiesen. Dadurch wurde ich auf die Entwicklung aufmerksam.

Die Petition

Ich habe mich mit folgender Petition an den Deutschen Bundestag gewandt:

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Kinderpornografie: Anhebung des Schutzalters

Bundestagsdrucksache 16/3439 : „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?

Vor einer Beschlussfassung soll sich der Deutsche Bundestag durch Anhörung von Fachleuten intensiv inhaltlich mit dem Entwurf beschäftigen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Bitte richtet sich an den Deutschen Bundestag.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:

Ich habe Sorge, dass unter dem hohen moralischen Anspruch des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch und dem nur scheinbaren Sachzwang zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses hier leichtfertig eine Strafvorschrift geschaffen werden könnte, die in keiner Weise geeignet wäre, den Schutz vor Kindern im Zusammenhang mit Kinderpornografie tatsächlich zu verbessern, andererseits aber die allgemeine Handlungsfreiheit und die sexuelle Selbstbestimmung sexuell mündiger und aktiver Bürger, insbesondere Jugendlicher, erheblich einschränkt.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, die bestehenden Verbote zur Kinderpornografie, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat, auf Kinder- und Jugendpornografie, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Inhalt hat, auszuweiten. Dies wird in der Gesetzesbegründung nicht inhaltlich gerechtfertigt, sondern lediglich auf die Verpflichtung zur Umsetzung des „Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ vom 22. Dezember 2003 verwiesen. In diesem Rahmenbeschluss wird „Kind“, abweichend von unserem normalen und juristischen Sprachgebrauch, als eine Person unter 18 Jahren definiert.

Ich denke, dass mit dieser Gesetzesänderung auch völlig selbstbestimmtes, weit verbreitetes und in unserer Gesellschaft in weiten Kreisen akzeptiertes sexuelles Verhalten von Jugendlichen strafbar werden würde. Das wird sogar in der Begründung für einen Teilbereich anerkannt, jedoch als unwesentlich dargestellt. Der jeweils Abgebildete könne sich als Schutzobjekt der Vorschrift nicht selber strafbar machen, es wäre mit einem allgemeinen Rechtsgedanken(?) nicht vereinbar, die Vorschrift auf den jeweils anderen (jugendlichen?) Partner in einer (festen? Zweier?- ) Beziehung anzuwenden und zur Auslegung wären die Vorschriften eines anderer Paragraphen, der das Absehen von Strafe erlaubt, wenn das „Unrecht der Tat gering ist“, heranzuziehen.

Mir erscheint diese Entgegnung kaum ausreichend und die Auslegung reichlich nebulös. Selbst wenn die Rechtsprechung bei freier Zustimmung des abgebildeten Jugendlichen entgegen dem Wortlaut des Gesetzes von Strafe absehen sollte, würden doch die Behörden, die Gerichte und auch die Beteiligten selber im Vorfeld erstmal in eine Strafverfolgung verwickelt. Es würden auch zahlreiche Fragen offen bleiben, beispielsweise ob auch eine volljährige Person, die jugendlich aussieht oder die eine jugendlichen Person darstellt, zu den „Schutzobjekten der Vorschrift“ gehört oder wie sich diese Auslegungsfreiheit auf fiktive oder virtuelle Personen übertragen lässt.

Es ist zu befürchten, dass das Vorgehen gegen den tatsächlichen Missbrauch von Kindern bei der Herstellung von realer Kinderpornografie dadurch behindert wird, dass sich die gleichen Stellen nun mit einer großen Anzahl von Fällen beschäftigen müssen, in die überhaupt keine Kinder verwickelt sind und bei denen auch sonst niemand geschädigt wurde.

Ich verweise zudem auf die beigefügte Stellungnahme von Prof. Böllinger, Professor für Strafrecht und Kriminologie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen.

Der Gesetzentwurf

Zur Zeit befindet sich ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in parlamentarischer Beratung.

Unter anderem sieht der Entwurf vor, die bestehenden Verbote zur Kinderpornografie, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat, auf Kinder- und Jugendpornografie, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Inhalt hat, auszuweiten. Dies wird in der Gesetzesbegründung nicht inhaltlich gerechtfertigt, sondern lediglich auf eine Verpflichtung zur Umsetzung des "Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie" vom 22. Dezember 2003 (pdf) verwiesen. In diesem Rahmenbeschluss wird "Kind", abweichend von unserem normalen und juristischen Sprachgebrauch, als eine Person unter 18 Jahren definiert.

Diese angestrebte und absehbare Gesetzesänderung greift erheblich in die grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte der Bürger, insbesondere sexuell reifer Jugendlicher, ein. Abgesehen davon, dass der Titel suggeriert, das Gesetz würde dem Kinderschutz dienen, bleibt der Zweck der Änderung unbestimmt, fachliche Betrachtungen zur Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der neuen Straftatbestände sind bisher scheinbar gar nicht erfolgt.

Update 20.06.2008: Das Gesetz wurde mit erheblichen Änderungen beschlossen: siehe hier

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Sie erreichen mich unter schutzalter@web.de.

Beiträge zum Thema werden dankbar angenommen und veröffentlicht.

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35
sehr seltsam, aber man...
Mich wundert es, daß man dies auf 14-16 so genau...
Caroline Kaiser (Gast) - 4. Dez, 15:08
Antrag der FDP dazu
Hatte ich übersehen: Die FDP hatte am 1.7.2009...
DoBuc - 4. Dez, 12:38
Joop Wilhelmus: De brieven...
( Briefe aus dem Gefängnis ) Letzte Woche entdeckte...
Caroline Kaiser (Gast) - 2. Dez, 14:16
Version 11 erschienen
Von "Teenage Female Nudity" ist eine Version 11 erschienen:...
DoBuc - 1. Dez, 14:37
@Caroline
Kannst du, wenn du aus externen Foren zitierst ( Mignon:"")...
DoBuc - 13. Nov, 09:06
Stimmt!
Mignon hat mit seinem Ausführungen recht. Meine...
DoBuc - 12. Nov, 23:24
Theorie und Praxis
Schon in der vorvorherigen Reform ( unter rot/grün...
Caroline Kaiser (Gast) - 12. Nov, 19:07
Neues Gesetz von 11/2008...
@Donald: "Ein Fakt, an das ich erinnern möchte,...
mignon (Gast) - 12. Nov, 18:01
@ Caroline
Das primäre Problem sehe ich bei der FDP darin,...
K13online-Dieter.Gieseking - 11. Nov, 19:44

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