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Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Der neue §182 StGB

In diesem Blog soll es hauptsächlich um die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des §184b StGB ("Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften") gehen.

Da mit dem gleichen Gesetz allerdings auch §182 StGB ("Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen") erheblich verschärft werden soll und diese Verschärfung ebenfalls in den Stellungnahmen der Sachverständigen kritisiert wurde, möchte ich auch diese Änderung hier deutlich machen.

Einerseits soll das (sogenannte) "Schutzalter" bei diesem Delikt von 16 auf 18 Jahre erhöht werden, andererseits soll das bisherige Mindestalter von 18 Jahren für den "Täter" fallengelassen werden. Damit wäre der Tatbestand "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" auch auf Beziehungen unter gleichaltrigen Jugendlichen anwendbar, sowie theoretisch auch auf einen 14-jährigen oder ein strafunmündiges Kind, die einen 17-jährigen "missbrauchen".

Dem Bundesrat ging allerdings selbst dieses noch nicht weit genug. In seiner Stellungnahme vom 13.10.2006 (pdf) forderte er, auch sexuelle Handlungen von Jugendlichen gegen "sonstigen Vorteil" strafbar zu machen (hier und bei §180 "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger") , eine erneute Erfassung von "Posing" im §176 ("Sexueller Mißbrauch von Kindern"), sowie ein zusätzliche Versuchsstrafbarkeit bei §184b ("Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften").

Hier also auch der Wortlaut des §182 StGB. Änderung nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in rot, weitergehender Vorschlag des Bundesrates in blau.

Update 20.06.2008: Das Gesetz wurde mit erheblichen Änderungen beschlossen: siehe hier. Die hier dargestellte Entwurfsfassung ist daher obsolet.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die Wer eine Person unter sechzehn achtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt oder einen sonstigen Vorteil sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

  1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
  2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.
In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versuch strafbar.

(3 4) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4 5) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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