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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

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Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

redaktionelle Anpassung

Vor einer Woche habe ich bereits aus einer Formulierungshilfe vom November zitiert. Darin mach das Justizministerium den Mitgliedern des Rechtsausschusses Formulierungsvorschläge für eine Beschlussfassung. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es Absicht war, dass diese Formulierungshilfe vorab bekannt wurde, deswegen gebe ich die Quelle hier nicht an.

Bemerkenswert finde ich darin allerdings noch andere Dinge. Zum Beispiel wird als Begründungstext (für die gesetzestextliche Gleichstellung von Kinderpornografie und (neu) Jugendpornografie) vorgeschlagen:
Der Ausschuss ist sich bewusst, dass Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Er sieht dennoch davon ab, zu empfehlen, in der Strafdrohung zwischen kinder- und jugendpornographischen Schriften zu differenzieren. Er ist der Auffassung, dass die Strafrahmen des § 184b StGB bereits eine sinnvolle Differenzierung erlauben.

Es soll also gesetzlich erstmal Kinderpornografie mit Jugendpornografie gleichgestellt werden. Dass es irgendwo einen Unterschied machen müsste, ob beispielsweise der reale gewaltsame Missbrauchs eines kleinen Kindes dokumentiert wird oder ob ein junger, körperlich erwachsener Mensch, von sich selbst und aus eigener Motivation heraus "pornografische" Fotos macht, das soll dann der Abwägungsintelligenz der Richter bei der Festsetzung des Strafmaßes überlassen werden.

Entlarvend für die Fehlerhaftigkeit dieser Abwiegelung ist dann aber ein weiterer Teil der gleichen Formulierungshilfe. Es soll jetzt nämlich auch - und das ist neu - in § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g und In § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO jeweils das Wort „kinderpornographischer“ durch die Wörter „kinder- und jugendpornographischer“ ersetzt werden. Als Begründung heißt es nur: "Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a (Neufassung der Überschrift des § 184b StGB)."

So ganz nebenbei, wird also die "Jugendpornografie", die bis heute noch völlig legal ist, nicht nur kriminalisiert, sondern gleich auch in diese Listen der "schwere Straftaten" aufgenommen, die die Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung ohne Wissen des Betroffenen rechtfertigen sollen. So eine Umwidmung von Tatbeständen von legal zu besonders schwer und daher erhebliche Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigend passiert hier also nebenbei als "redaktionelle Anpassung".

Jeder, der heute für überzogene Maßnahmen das Zauberwort "Kinderpornografie" anwendet, erntet zuverlässig große Zustimmung bei der Bevölkerung; das funktioniert zur Zeit fast noch besser als "Terrorismus". Schon immer gibt es Forderungen, den "Bundestrojaner" auch gegen Kinderpornografie einzusetzen. Die EU soll eine Zuständigkeit für "Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität" bekommen, "derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität." (EU Reformvertrag, Artikel 69b pdf) und - siehe oben - Kinderpornografie rechtfertigt die heimliche Telekomunikations- und Wohnraumüberwachung, Zensur und auch die Vorratsdatenspeicherung.

So bekommen die freiheitsfeindlichen Politiker sogar noch Applaus, wenn sie nur den Begriff "Kinderpornografie" bemühen. Denn der normale Mensch stellt sich darunter logischerweise Pornografie mit Kindern vor. Aber ist den Menschen auch bewusst, dass jedes Mittel, von dem behauptet wird, es wäre gegen Kinderpornografie gerichtet, sich gleichermaßen automatisch auch gegen Jugendpornografie richten wird, wenn die Neudefinition erst Einzug ins Strafgesetzbuch erhalten hat? Potentiell könnte ein erotisches Selbstportrait einer 17-jährigen bereits verdächtig sein, jugendpornografisch oder - im selbstverständliche neuen Sprachdurcheinander - "kinderpornografisch" zu sein. Amerikanische Verhältnisse stehen uns bevor.

Der Punkt ist, dass ein Großteil der Bevölkerung damit kriminalisiert, der staatlichen Willkür ausgesetzt und in seinem berechtigten Handeln gehindert wird. Über den Pädophilenhass wird ein an sich schon bedenkliches Feindstrafrecht eingeführt, dass dann wegen zunehmender Unschärfe der Begrifflichkeiten und Vorverlagerungen der Strafbarkeit in immer abstraktete Vorbereitungs- oder Gefährdungshandlungen letztendlich die ganze Bevölkerung maßregelt.

Sittlichkeit und Kriminalität

Wir können ruhig schlafen
weil man ins freie Feld
der Lust den Paragraphen
als Vogelscheuche stellt.

Doch Warnung lockt den Flieger
die Scheuche schreckt den Schlaf;
Die Lust bleib immer Sieger,
ihr Schmuck der Paragraph!

[Karl Kraus, 1902]

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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