Der Gesetzentwurf
Unter anderem sieht der Entwurf vor, die bestehenden Verbote zur Kinderpornografie, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat, auf Kinder- und Jugendpornografie, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Inhalt hat, auszuweiten. Dies wird in der Gesetzesbegründung nicht inhaltlich gerechtfertigt, sondern lediglich auf eine Verpflichtung zur Umsetzung des "Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie" vom 22. Dezember 2003 (pdf) verwiesen. In diesem Rahmenbeschluss wird "Kind", abweichend von unserem normalen und juristischen Sprachgebrauch, als eine Person unter 18 Jahren definiert.
Diese angestrebte und absehbare Gesetzesänderung greift erheblich in die grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte der Bürger, insbesondere sexuell reifer Jugendlicher, ein. Abgesehen davon, dass der Titel suggeriert, das Gesetz würde dem Kinderschutz dienen, bleibt der Zweck der Änderung unbestimmt, fachliche Betrachtungen zur Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der neuen Straftatbestände sind bisher scheinbar gar nicht erfolgt.
Update 20.06.2008: Das Gesetz wurde mit erheblichen Änderungen beschlossen: siehe hier
Gesetzgebung verhindern
MfG Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Hallo?
Irreführung des Wählers
Nur wird danach bei dieser Gesetzesreform überhaupt nicht mehr gefragt! Sex zwischen 14-17 wird pauschal - wenn auch
noch nicht ganz, aber in wichtigen Teilbereichen - kriminalisiert. Wenn diese "Reform" durch ist, kann man ja in 2
Jahren die nächste "Reform" verabschieden, die dann generell
Sex unter 18 pauschal unter Strafe stellt. Schließlich entstehen durch diese "Reform" wieder zahlreiche "Rechtslücken".
Die Öffentlichkeit wird hier schlichtweg für dumm verkauft,
bzw. läßt sich für dumm verkaufen.
Was willst Du damit sagen?
Wenn er nicht aus dem Bundesjustizministerium wäre, könnte dieser Entwurf ebensogut aus dem Vatikan stammen, so sexualfeindlich und realitätsfern ist er. Der einzige Anhaltspunkt, dass er nicht vom Papst selbst stammt ist wohl, dass vorehelicher Sex nicht unter Strafe gestellt wird.
Es besteht aber kein Grund zur Panik: Vermutlich wird auch dieses Zypriessche Machwerk in weiten Teilen vom BVerfG kassiert, weil es in massiver und unverhältnismäßiger Weise in das in Artikel 2(1) GG verankerte Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie die in Art. 5(1) GG verankerten Rechte der Meinungs- und Pressefreiheit eingreift, und nicht zuletzt auch komplett unlogisch ist: Wie ein Rechtsexperte mit scharfer Zunge und ebenso scharfem Verstand bemerkte, sollen Jugendliche (14 bis einschl. 17 Jahre) als Opfer mit Kindern gleichgestellt werden, als Täter aber mit Erwachsenen. Wie krank ist das denn? Es gibt noch vernünftige Leute beim BVerfG, die sich diesen Argumenten meiner Ansicht nach nicht verschließen werden.
@Arne
photographische Abbildung mit unter 18-jährigen kriminalisiert !
Man geht also fortan IMMER davon aus, daß < 18 immer "Mißbrauch" ist, sofern es gefilmt, ja selbst in Fantasietexten beschrieben wird, oder auch in Sexualkundebüchern explizit erläutert wird.
Dann müßte man aber konsequent sein und Sex von
14-17 konsequent verbieten. Denn wenn der abgefilmte
Sex hier " einen sexuellen Mißbrauch darstellt", bzw., wie
eure JM immer so schön sagt, " die Darsteller menschlich
entwertet, sie als reine Sexualobjekte darstellt", dann
darf doch sowas nicht legal sein ?! Hier sehe ich eine weitere "Rechtslücke", die in der nächsten Reform hoffentlich geschlossen wird. Also Sex erst ab 18, bitte.
Mit dem BVG wäre ich da nicht so sicher. Diese § kommen ja aus den USA, dort gab es auch zahlreiche Prozesse in den einzelnen Bundesstaaten, wegen der "Blechtrommel". Nachdem das Buch in vielen Südstaaten, genau wie der Film, als "Kinderpornographie" beschlagnahmt worden ist,
hat man dieses später vor Gericht wieder aufgehoben.
Und zwar hat man sich auf die "Freiheit der Kunst berufen",
weil hier der "Schutzgedanke der Kunst" höher wiegt, als
die formale Einstufung als "KP", es sich außerdem um "künstlerisch wertvolle Produkte" handelt.
Auch in D haben ja die obersten Gerichte so entschieden,
selbst z.B. bei Passolinis "120 von Sodom", der nun wirklich
mehr als abartig und widerlich ist. z.B. beim Film "Maladolescenza", tat man dies in D, nach einem jahrelangen Rechtsstreit, NICHT ! Die Verbreitung des Films
wird in D nach § 184 geahndet, während der Film in Österreich als "künstlerisch wertvoll" und "strafrechtlich unbedenklich" weiter verkauft werden darf.
Du wirst diese "Ausnahmegenehmigung" z.B. bei Nabokov
( Lolita ), Grass ( Blechtrommel ), Henry Miller ( die meisten seiner Werke würden als "JP" verboten werden ) immer haben. Pornographische Aufnahmen, ob von sich selbst,
seiner Partnerin, seinem Partner, erst recht Hardcore mit
Teenagern, werden aber automatisch als "nicht schutzwürdig" bezeichnet. So hat der BGH ja auch immer wieder entschieden, daß bei Hardcore Pornographie, egal
wie künstlerisch, kein schützenswertes Gut vorliegt und
hier die Kunstfreiheit nicht greift.
Opfer = Kind, Täter = Erwachsener
überlege schon, ob man den Kauf aller US Produkte boykottieren sollte ?
Daß jemand als Opfer wie ein Kind behandelt wird, als Täter nach dem Erwachsenemstrafrecht, ist eine Besonderheit
des US Rechtssystems. Im Gegensatz zu z.B. D,
wo wir immer klare Grenzen zogen, Kind (bis 14), Jugendlicher (bis 18), Heranwachsender (bis 21), Erwachsener (ab 18/21 ), ist dies in den USA anders, je nach Straftat. Bei Sexualdelikten werden alle Opfer unter 18, selbst wenn sie 17 3/4 sind, als Kinder betrachtet. Bei Tätern ist dies genau umgekehrt !
Bei schwersten Straftaten, wie z.B. Mord,
vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, können sogar Kinder ab 12 nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Dies ist von Bundesstaat zu Bundesstaat, von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter, unterschiedlich.
Hier gibt es völlig absurde Urteile:
Wer z.B. in Texas, im Obersten Gericht des Bundesstaates,
in "Corpus Christi", vor Gericht steht, weil er einem 13-jährigen illegal eine Waffe verkauft hat, hat außer einer Ermahnung und einer milden Geldstrafe nicht viel zu befürchten. ( Es sei denn, der hat einen Staatsbeamten oder Politiker erschossen ). Hat er aber einen 17-jährigen
den Playboy verkauft ( ist in Texas erst ab 18 erlaubt ),
bzw. einen 20-jährigen ein Bier ( erst ab 21 legal ),
dann kann er schon einige Zeit im Gefängnis zubringen.
Mir ist ein Fall bekannt, der auch im Comicjournal beschrieben worden ist, wo ein Comichändler 3 Jahre Haft
ohne Bewährung bekam, weil er Jugendlichen (16,17)
erotische Comics verkauft hatte. Auf dem Cover stand nur
"Suggested for mature readers", nicht "adults only".
Der Verlag hatte dies in N.Y. von Juristen prüfen lassen,
die sprachen sich für den Warnhinweis "Suggested for mature readers" aus. Real bedeutet dies i.d.R., daß diese Comics ab 16 verkauft werden können. Das Material war erotisch, aber nicht pornographisch. Das Gericht in "Corpus Christi" sah dies aber ganz anders, es stufte das Material sogar als "obscene" ein und beschlagnahmte es.
Was z.B. im erzkonservativem Texas "obszön" ist, ist im liberalen Kalifornien "normal". Comicverlage riefen einen Hilfsfonds ins Leben, damit der Comichändler einen vernünftigen Anwalt bezahlen konnte, der Fall landetete nach 4 Jahren vor dem höchsten Bundesgericht.
Die Bundesrichter entschieden, daß die Beschlagnahmung
und die lange Haftstrafe rechtswidrig waren, der Verkauf
an Minderjährige aber auch, denn bei der rechtlichen Einstufung hat man immer " die moralischen Grundpfeiler des
jeweiligen Bundesstaates zu beachten, in denen das Magazin angeboten wird ". Der Händler hat " zu prüfen, ob
das besagte Material gegen die guten Sitten des Heimatstaates oder sogar gegen die dortige Rechtsordnung verstößt ". Wie soll er dies, bei Hunderten von Titeln, tun ?
Und das US Sexualstrafrecht ist, abgesehen von der Illegalität jeglichen Materials < 18, sehr schwammig.
Was "obscene" ist oder nur "for adults only", beurteilt am Ende immer ein oberster Richter des Bundesstaates.
Dann ist es aber für den Händler zu spät !
So kommt es, das US Verlage jetzt einige
Staaten innerhalb ihres eigenen Landes, z.B. Utah, Texas,
South-Carolina, aus Sicherheitsgründen nicht mehr beliefern. Einige Publikationen sind in einigen Staaten
ab 14, 15 oder 16, in anderen erst ab 18 zulässig. Denn die Gerichte in den einzelnen Bundesstaaten entscheiden jeweils ganz verschieden, welches Alter mit "for mature
readers suggested" gemeint ist.
Durch neue Gerichtsentscheidungen kann sich dies sofort
wieder ändern. Noch etwas zu der in den Medien geäußerten Kritik, Zypries würde mit dem § weit über
die EU Richtlinie hinausgehen. Dies ist "nur" beim Strafmaß
der Fall. Dieses ist beim "Straftatbestand JP" mehr als absurd hoch. Ansonsten ist es prinzipiell die Umsetzung der EU Rahmenrichtlinie. Allerdings ist viel wichtiger, wie die Staaten dieses auch real anwenden, und da gibt es zwischen NL/Skand und z.B. ÖST/ITAL riesige Unterschiede.
abstraktes Gefährdungsdelikt / Maladolescenca
Zumindest in der jetzige Form ist das Verbot der Kinderpronografie (auch der fiktiven!) verfassungskonform, das geschützte Rechtsgut ist der Jugendschutz, der ebenfalls Verfassungsrang hat.
Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das heißt es ist unerheblich, ob es im Einzelfall zu einer tatsächlichen konkreten Gefährdung oder gar Schädigung kommt. Der Gefährdungszusammenhang ist wissenschaftlich unklar und eher zweifelhaft. Der Gesetzgeber ist dennoch befugt auch in Ermangelung empirischer Daten eine Vermutung anzustellen oder das Verbot auch nur auf der Grundlage auszusprechen, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Warum schreibe ich das alles? Weil all diese Argumente im Prinzip auf ein Verbot von beliebigem Zeug für Jugendliche anwendbar sind. "Mangels wissenschaftlicher Daten kann es nicht völlig ausgeschlossen werden, dass diese oder jene Handlung die Jugendlichen in ihrer Entwicklung gefährden könnte, daher ist das Verbot verfassungskonform." Klar verfassungswidrig wäre es nur, wenn die Gefährdungsvermutung offensichtlich und unzweifelhaft falsch ist.
Über Maladolescenza wurde in diesem Zusammenhang übrigens schon mal in medienzensur.de diskutiert. An dem Film wird deutlich, wie unklar die Rechtslage jetzt schon ist. Zumindest nach Ansicht eines Amtsgerichtes ist der Film kinderpornografisch - mit dieser Begründung wurden Kopien einer Neuauflage vor kurzem beschlagnahmt. Zu einer Strafverfolgung kam es nicht. Wohl auch, weil sich der Verlag unmittelbar davor ein Rechtsgutachten hat geben lassen, wonach der Film nicht kinderpornografisch wäre und ihm daher zumindest kein Vorsatz vorzuwerfen wäre (Verbotsirrtum(?)). In Österreich ist der Film laut Wikipedia erhältlich.
Und ich bin skeptisch, ob der Film auch dann als "pornografisch" gelten würde, wenn die Darsteller älter wären. Es sind nackte Personen, auch beim Geschlechtsakt, zu sehen, allerdings kein erregierter Penis, kein Eindringen von irgendwas in irgendwas, kein Sperma...
Wenn der Film tatsächlich alleine aufgrund des Alters der Darsteller als pornografisch anzusehen wäre, würde das dem Tenor des BGH-Urteils zu dem Stefan-Text widersprechen.
Jedenfalls ist es kein typischer Pornofilm, die sonstige Handlung nimmt wesentlich mehr Zeit ein, als die drei oder vier Sexszenen mit ein paar Minuten. Es ist unklar, warum der Film als ganzes pornografisch sein soll. Andererseits wäre es auch merkwürdig, wenn Kinderpornografie dadurch legitimiert werden würde, wenn man eine schräge Geschichte drumrumkonstruiert. Wobei es bei Maladolescenza jedenfalls mein Eindruck nicht ist, dass das "Drama" nur als Alibi konstruiert worden wäre. Aber ohnehin könnte man ja kaum eine unterstellte Absicht der Produzenten ausschlaggebend machen.
Wie sich das in Zukunft bezüglich der neuerfundenen Jugendpornografie entwickelt, ist erstmal völlig unklar. Es ist auch fragwürdig, wann und ob es überhaupt durch höchstrichterlichen Entscheidungen zur Konkretisierungen kommt. Die Zensur wirkt allerdings auch schon sofort durch wage Möglichkeit einer Strafbarkeit.
Übrigens, am Rande, halte ich Maladolescenza nicht mal für jugendgefährdend. Kinder wollen so einen langweiligen Schrott ohnehin nicht sehen. Zum Nachahmen regt diese von den Teilnehmern als unangenehm empfundene Sexualität und der tragische Ausgang ohnehin nicht gerade an.
Bei "Krieg der Welten" von 2005, freigegeben ab 12 Jahren, hätte ich da schon eher Sorge was die Wirkung auf Kinder angeht.
Gruß
Donald
Steigerung des Irrsinns: Der SAFE ACT
Eine weitere Steigerung des Irrsinns ist in den USA beschlossen worden. So werden alle Bürger nun zur Meldung von KP verpflichtet, wenn sie davon etwas erfähren, bzw. dies auf anderen Rechnern sehen. Wer dies nicht tut, kann bestraft werden. Firmen, auf deren PCs, und sei es durch trojanische Pferde oder Spam Mails, KP gefunden wird, können mit bis zu $ 300 000 Geldstrafe rechnen. Und noch doller: Künftig müssen alle Bürger/Institutionen/Kaufhäuser, bzw. Internet Cafes darauf achten, daß Minderjährige keine "obszönen" Bilder anschauen, ansonsten können sie nach dem SAFE Act bestraft werden. Mit "obszön" ist nicht KP gemeint, sondern schon erotische Bilder, die für die Minderjährigen nicht geeignet sind. Da es ja auf US Seiten überhaupt keinen Jugend/bzw. Kinderschutz gibt, und auch Filterprogramme nie 100%ig funktionieren, ein hoffnungsloses Unterfangen. Verrückt, sagen Sie ? Wer würde dafür stimmen ? Doch nur ein paar Verrückte ? Bis auf 2 Abgeordnete, darunter der republikanische (!) Präsidentschaftskandidat Dr. Ron Paul, haben alle dafür gestimmt. Auch die Demokraten begrüßten den "SAFE ACT" als wichtig in Kampf gegen KP. Dabei hat nur 1/3 des Safe Actes etwas mit einer besseren Verfolgung von KP zu tun. Der Rest des Safe Actes ist barer Nonsens. Paul ist auch der einzige, der eine Revision der § 2257 sec.18 fordert, die sich von ihrer eigentlichen Zielstellung weit entfernt haben.
Dann werde ich bei den Vorwahlen in den nächsten Tagen zum ersten Mal einem Republikaner die Daumen drücken.
( Der war allerdings früher in der Libertarian Party, ist wohl aus strategischen Gründen zu den Republikanern gegangen, da im US Wahlrecht kleine Parteien praktisch chancenlos sind. ) Mehr als Außenseiterchancen wird er wohl nicht haben. Und seine Pro-Life ( Anti Abortion ) und Pro Gun Politik sind typisch texanisch, trotzdem vertritt er mehr urliberale Positionen als alle anderen Kandidaten zusammen.
Hier einer seiner Wahlspots:
http://www.youtube.com/watch?v=M9lWyp-RQCc
EU-Rahmenbeschluss
nachlesen kann? Gerne auch in Englisch oder Französisch ...
Vielen Dank!
Daniel
EU-Rahmenbeschluss
Apropos "Englisch" oder "Französisch": der Beschluss wurde sogar fehlerhaft übersetzt und unterscheidet sich in der Bedeutung in den einzelnen EU-Sprachen. Siehe Konsensfantasie"
Wie sich die Sprachproblemen der EU auf die Fachlichkeit der Gremien auswirken sieht man auch gut bei "Bericht der Kommission zur Umsetzung":
"Wie bereits festgestellt, arbeitet die Kommission vorwiegend mittels übersetzter Dokumente, was zu Missverständnissen führen kann." Ob es gut ist, den Missverstehern unser Strafrecht anzuvertrauen?
Gruß
Donald
Dieser Fall zeigt doch ...
auch Staatsanwaltschaften irren können.
Kürzlich hat der 4. Strafsenat des Berliner Kammergerichts entschieden, dass Aktfotos nackter Männer mit erigiertem
Geschlechtsteil keine verbotene Pornographie seien.
Der Verleger eines Kalenders, der für homosexuelle Kunden bestimmt war, wurde deshalb von dem Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften freigesprochen worden.
Der Kalender sei gemäß Ausführung des Gerichts nicht reißerisch auf die Erregung sexueller Reize ausgerichtet und habe die Männer nicht zum bloßen Objekt sexueller Begierde gemacht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte zwei Kalender (aus 2004 !) als Verbreitung pornografischer Schriften beanstandet.
Für den Verleger eines an Homosexuelle gerichteten Kalenders ist ein solches Gerichtsverfahren sicher zwar auch ärgerlich aber nicht unbedingt das Problem. Für einen ganz normalen Menschen, der Aktfotos besitzt, hingegen eventuell schon.
Wenn dann in Zukunft noch irgendwer behauptet, die abgebildete Person sei möglicherweise noch nicht 18 Jahre alt, dann "gute Nacht" für den armen Besitzer des Aktfotos, welches in Wirklichkeit doch eine volljährige Person zeigt und außerdem keine Pornographie ist.
Liebe Grüße
Daniel
Jedem Abgeordneten, der ...
würde ich gerne Folgendes sagen:
Wollen Sie, dass Ihr 19 jähriger Sohn/Enkel oder ihre 18jährige
Tochter/Enkelin, ein Neffe oder eine Nichte wegen des Besitzes
erotischer Fotos von in etwa gleichaltrigen Personen, die im
persönlichen Einvernehmen aller Beteiligten ohne jegliche Art
von Zwang entstanden sind, möglicherweise einer Strafverfolgung
ausgesetzt wird?
Möchten Sie, dass eine übereifrige Staatsanwaltschaft bei Ihnen
oder guten Bekannten wegen des Besitzes ganz normaler erotischer oder pornographischer Aufnahmen eine Hausdurchsuchung durchführt und womöglich noch ihre (Tele-)Kommunikation überwacht?
Können Sie zweifelsfrei sagen, ob eine auf einem Foto abgebildete Person 17 oder 22 ist?
Wissen Sie, dass Sie mit dieser Gesetzesänderung eventuell gerade die Menschen einer Strafverfolgung aussetzen, die sie eigentlich durch das Gesetz schützen wollen? Nämlich Jugendliche und junge Erwachsene!
Ist Ihnen klar, dass selbst zu Unrecht erfolgende Ermittlungen
bei den Betroffenen schlimmsten Schaden anrichten können? Es geht hier schließlich um den intimsten Lebensbereich von Menschen, nämlich deren Sexualität, bei dem z.B. selbst Gerichte in der Regel nichtöffentlich verhandeln.
Wenn Sie das alles wollen, können und wissen, dann stimmen Sie für die Gesetzesänderung in der geplanten Form. Wenn nicht, dann folgen Sie nur Ihrem Gewissen und lehnen den Gesetzesentwurf einfach ab.
Insbesondere bedenklich erscheint mir in der jetzigen Form des
Gesetzesentwurfs, dass Jugendliche einvernehmlich und zum Zeitpunkt der Aufnahme unter Straffreiheit hergestellte Fotos (auch von sich selbst!) bei Erreichen der Volljährigkeit vernichten müssten, um sich nicht strafbar zu machen!
Genau dies fordert der EU-Rahmenbeschluss jedoch noch nicht einmal! Bei Personen mit einer sexuellen Mündigkeit (in Österreich z.B ab 14 Jahren, in Deutschland wohl ebenso
zu sehen) ist der reine Besitz nicht strafbar, wenn die
abgebildete Person eingewilligt hat. (Damit ist dann ein Foto
im eigenen Besitz oder im Besitz des Partners also niemals strafbewährt.)
Falls Sie sich eventuell noch fragen, warum gerade in Deutschland der "Aufschrei" gegen diese Gesetzesänderung so groß ist, dann gibt es dafür meines Erachtens wohl zwei Hauptgründe:
1. Die deutsche Gründlichkeit und Genauigkeit (In vielen anderen
Staaten werden Gesetze oftmals viel "lascher" angewendet).
Der Deutsche dagegen versucht immer alles 150prozentig zu
machen.
2. Die unterschiedlichen sonstigen Strafverfahrensvorschriften,
die selbst in den einzelnen Ländern der EU sehr weit
voneinander abweichen (z.B. Beweisverwertungsverbote,
Anforderungen für Hausdurchsuchungen/
Telekommunikationsüberwachung, und, und und ...)
Nur wahrscheinlich wird leider kaum ein Politiker diese Seite lesen ...
Dieser Text darf gerne auch vervielfältigt und auf anderen Seiten,
auch mit Ergänzungen oder kleinen Änderungen verwendet werden. Ich erhebe darauf also kein Copyright *lol* ;-)
Eventuell ändere ich ihn auch selbst nochmals ein wenig ab oder
ergänze ihn, wenn mir noch etwas Wichtiges hierzu einfällt.
Liebe Grüße
Daniel


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