Der Gesetzentwurf
Unter anderem sieht der Entwurf vor, die bestehenden Verbote zur Kinderpornografie, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat, auf Kinder- und Jugendpornografie, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren zum Inhalt hat, auszuweiten. Dies wird in der Gesetzesbegründung nicht inhaltlich gerechtfertigt, sondern lediglich auf eine Verpflichtung zur Umsetzung des "Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie" vom 22. Dezember 2003 (pdf) verwiesen. In diesem Rahmenbeschluss wird "Kind", abweichend von unserem normalen und juristischen Sprachgebrauch, als eine Person unter 18 Jahren definiert.
Diese angestrebte und absehbare Gesetzesänderung greift erheblich in die grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte der Bürger, insbesondere sexuell reifer Jugendlicher, ein. Abgesehen davon, dass der Titel suggeriert, das Gesetz würde dem Kinderschutz dienen, bleibt der Zweck der Änderung unbestimmt, fachliche Betrachtungen zur Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der neuen Straftatbestände sind bisher scheinbar gar nicht erfolgt.
Update 20.06.2008: Das Gesetz wurde mit erheblichen Änderungen beschlossen: siehe hier

