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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

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Gesetzgebung verhindern

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung und erst Recht die zusätzlichen Vorschläge des Bundesrates gehen weit über den Rahmenbeschluss der EU hinaus. Aber auch der vorliegende Gesetzentwurf darf keine Mehrheit im Bundestag finden. Davon ist jedoch in der großen Koalition eher nicht auszugehen. Entgegen der bisherigen Verlautbahrung werden die erneuten Strafverschärfungen jedoch nicht einfach durchgewunken, sondern es findet die übliche Anhörung von Sachverständigen statt. Die Politik ist jedoch nicht an diese Stellungnahmen gebunden, die man auf der Homepage des Bundestages nachlesen kann. Von den acht "Experten" gibt es teilweise erhebliche Kritik am Gesetzentwurf. Ob die Ablehnung einer Strafverschärfung bei der Politik auf Zustimmung tritt, bleibt abzuwarten. Im Rechtsauschuss des Bundestages befinden sich auch Vertreter der Grünen, WASG und FDF. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren kommt es in der Regel zur 1. und 2. Lesung im Bundestag. Die Abgeordneten aller Parteien können sich dann zu Wort melden und Stellungnahmen abgeben. Der Deutsche Bundestag stimmt dann mit Mehrheitsbeschluss über die neuen Gesetze ab. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bleibt offen. Ebenso sollte eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof herbei geführt werden. Alle außerparlamentarischen Kräfte sind zum Widerstand aufgerufen, um das ohnehin schon vorhandene UNRECHT zu verhindern. Die Interessenverbände der Homosexuellen sind ebenfals zum Protest aufgerufen. Die Strafverschärfung tritt hetero- und homosexuelle Jugendliche gleichermaßen. STOPPT die weitere Einschränkung von Grundrechten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die sogenannten "Schutzaltersgrenzen" müssen gesenkt werden, anstatt diese zu erhöhen. Die Folgeschäden einer erneuten Strafverschärfung wirken sich für alle Beteiligten verheerend aus und sind vollkommen kontraproduktiv. Was bisher legal war soll jetzt auf einmal kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt werden. Dafür gibt es nach menschlichen Ermessen keinen vernünftigen Grund. Neue Gesetze richten nur zusätzlichen Schaden an und dienen nicht der Selbstbestimmung von Jugendlichen und Kindern. Kinder- und Jugendrechte werden damit nicht erreicht und gefördert. Wer dies behauptet - LÜGT. Eine Strafrechtsreform, die allen Beteiligten zu Gute kommt, sieht vollkommen anders aus, wie jetzt geplant wird. Alle Betroffenen und Jedermann/Frau ist gefordet, weiteres Unrecht zu verhindern. In diesem Sinne müssen Proteste und Aktivitäten geplant, vorbereitet und durchgeführt werden.

MfG Dieter Gieseking
K13online Redaktion

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Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

und wenn man wirklich...
und wenn man wirklich an den Schutz von Kindern und...
bombjack (Gast) - 15. Dez, 13:01
Korrektur, vorletzter...
"12/15/16/18 (DK)", natürlich sind damit die Niederlande...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:46
Auch Du mogelst Dich...
Christian, jetzt antworte ich doch noch mal darauf,...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:41
@ Caroline Kaiser
Zu b) Inwiefern wird da nicht auf das Individuelle...
christian (Gast) - 13. Dez, 22:27
@ Christian: Abschließende...
Dieser Blog eignet sich für einen Dialog ja weniger....
Caroline Kaiser (Gast) - 13. Dez, 18:58
@ Caroline Kaiser
Doch, es macht schon Sinn die Verbreitung zu verbieten....
christian (Gast) - 12. Dez, 20:35
@ Christian / nicht mehr...
"wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Heißt...
Caroline Kaiser (Gast) - 11. Dez, 08:39
@ Caroline Kaiser
Zum "Was heißt "nur" ? Davon abgesehen, weshalb...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:54
@ Caroline
Im Prinzip gibt es die Scheinjugendpornografie schon... 2 )...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:16
Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35

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