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Gedankenmaler (Gast) - 8. Dez, 22:03

Hallo?

Sexueller Mißbrauch ist immer falsch. Wo liegt das Problem???

Caroline (Gast) - 9. Dez, 21:00

Irreführung des Wählers

Natürlich ist sexueller Missbrauch immer falsch !
Nur wird danach bei dieser Gesetzesreform überhaupt nicht mehr gefragt! Sex zwischen 14-17 wird pauschal - wenn auch
noch nicht ganz, aber in wichtigen Teilbereichen - kriminalisiert. Wenn diese "Reform" durch ist, kann man ja in 2
Jahren die nächste "Reform" verabschieden, die dann generell
Sex unter 18 pauschal unter Strafe stellt. Schließlich entstehen durch diese "Reform" wieder zahlreiche "Rechtslücken".
Die Öffentlichkeit wird hier schlichtweg für dumm verkauft,
bzw. läßt sich für dumm verkaufen.
Arne (Gast) - 16. Dez, 21:56

Was willst Du damit sagen?

Der von Dir hervorgehobene Missbrauch wird aber, wenn es nach diesem Entwurf geht, aus dem heutigen Paragraphen zum Verbot der Kinderpornografie GESTRICHEN! Danach soll nämlich JEDE Darstellung sexueller Handlungen "von, an und vor" Minderjährigen (also bis zu 17 Jahren) verboten werden. Als ob das nicht genug wäre, wird auch noch die "wirklichkeitsnahe Darstellung" verboten. Lies mal den Gesetzesentwurf (siehe PDF oben) und vergleiche das z.B. mit der "Blechtrommel", ein Buch das bei der Vergabe des Literaturnobelpreises an Günter Grass keine unerhebliche Rolle gespielt haben dürfte. Nach dem Entwurf wäre dieses Buch klar verbotswürdig! Mit Bücherverbrennung kennen wir uns in D halt aus.

Wenn er nicht aus dem Bundesjustizministerium wäre, könnte dieser Entwurf ebensogut aus dem Vatikan stammen, so sexualfeindlich und realitätsfern ist er. Der einzige Anhaltspunkt, dass er nicht vom Papst selbst stammt ist wohl, dass vorehelicher Sex nicht unter Strafe gestellt wird.

Es besteht aber kein Grund zur Panik: Vermutlich wird auch dieses Zypriessche Machwerk in weiten Teilen vom BVerfG kassiert, weil es in massiver und unverhältnismäßiger Weise in das in Artikel 2(1) GG verankerte Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie die in Art. 5(1) GG verankerten Rechte der Meinungs- und Pressefreiheit eingreift, und nicht zuletzt auch komplett unlogisch ist: Wie ein Rechtsexperte mit scharfer Zunge und ebenso scharfem Verstand bemerkte, sollen Jugendliche (14 bis einschl. 17 Jahre) als Opfer mit Kindern gleichgestellt werden, als Täter aber mit Erwachsenen. Wie krank ist das denn? Es gibt noch vernünftige Leute beim BVerfG, die sich diesen Argumenten meiner Ansicht nach nicht verschließen werden.
Caroline (Gast) - 17. Dez, 16:45

@Arne

Formaljuristisch sieht es so aus, als wenn im neuen § der Mißbrauch gestrichen wird. Tatsächlich wird ja aber jede
photographische Abbildung mit unter 18-jährigen kriminalisiert !
Man geht also fortan IMMER davon aus, daß < 18 immer "Mißbrauch" ist, sofern es gefilmt, ja selbst in Fantasietexten beschrieben wird, oder auch in Sexualkundebüchern explizit erläutert wird.
Dann müßte man aber konsequent sein und Sex von
14-17 konsequent verbieten. Denn wenn der abgefilmte
Sex hier " einen sexuellen Mißbrauch darstellt", bzw., wie
eure JM immer so schön sagt, " die Darsteller menschlich
entwertet, sie als reine Sexualobjekte darstellt", dann
darf doch sowas nicht legal sein ?! Hier sehe ich eine weitere "Rechtslücke", die in der nächsten Reform hoffentlich geschlossen wird. Also Sex erst ab 18, bitte.

Mit dem BVG wäre ich da nicht so sicher. Diese § kommen ja aus den USA, dort gab es auch zahlreiche Prozesse in den einzelnen Bundesstaaten, wegen der "Blechtrommel". Nachdem das Buch in vielen Südstaaten, genau wie der Film, als "Kinderpornographie" beschlagnahmt worden ist,
hat man dieses später vor Gericht wieder aufgehoben.
Und zwar hat man sich auf die "Freiheit der Kunst berufen",
weil hier der "Schutzgedanke der Kunst" höher wiegt, als
die formale Einstufung als "KP", es sich außerdem um "künstlerisch wertvolle Produkte" handelt.
Auch in D haben ja die obersten Gerichte so entschieden,
selbst z.B. bei Passolinis "120 von Sodom", der nun wirklich
mehr als abartig und widerlich ist. z.B. beim Film "Maladolescenza", tat man dies in D, nach einem jahrelangen Rechtsstreit, NICHT ! Die Verbreitung des Films
wird in D nach § 184 geahndet, während der Film in Österreich als "künstlerisch wertvoll" und "strafrechtlich unbedenklich" weiter verkauft werden darf.
Du wirst diese "Ausnahmegenehmigung" z.B. bei Nabokov
( Lolita ), Grass ( Blechtrommel ), Henry Miller ( die meisten seiner Werke würden als "JP" verboten werden ) immer haben. Pornographische Aufnahmen, ob von sich selbst,
seiner Partnerin, seinem Partner, erst recht Hardcore mit
Teenagern, werden aber automatisch als "nicht schutzwürdig" bezeichnet. So hat der BGH ja auch immer wieder entschieden, daß bei Hardcore Pornographie, egal
wie künstlerisch, kein schützenswertes Gut vorliegt und
hier die Kunstfreiheit nicht greift.
Caroline (Gast) - 17. Dez, 17:34

Opfer = Kind, Täter = Erwachsener

Da muß ich jetzt ganz schnell mal die Tüte mit den Marshmallows und die 7-Up Cherry Dose wegstellen,
überlege schon, ob man den Kauf aller US Produkte boykottieren sollte ?

Daß jemand als Opfer wie ein Kind behandelt wird, als Täter nach dem Erwachsenemstrafrecht, ist eine Besonderheit
des US Rechtssystems. Im Gegensatz zu z.B. D,
wo wir immer klare Grenzen zogen, Kind (bis 14), Jugendlicher (bis 18), Heranwachsender (bis 21), Erwachsener (ab 18/21 ), ist dies in den USA anders, je nach Straftat. Bei Sexualdelikten werden alle Opfer unter 18, selbst wenn sie 17 3/4 sind, als Kinder betrachtet. Bei Tätern ist dies genau umgekehrt !
Bei schwersten Straftaten, wie z.B. Mord,
vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, können sogar Kinder ab 12 nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Dies ist von Bundesstaat zu Bundesstaat, von Gericht zu Gericht, von Richter zu Richter, unterschiedlich.
Hier gibt es völlig absurde Urteile:
Wer z.B. in Texas, im Obersten Gericht des Bundesstaates,
in "Corpus Christi", vor Gericht steht, weil er einem 13-jährigen illegal eine Waffe verkauft hat, hat außer einer Ermahnung und einer milden Geldstrafe nicht viel zu befürchten. ( Es sei denn, der hat einen Staatsbeamten oder Politiker erschossen ). Hat er aber einen 17-jährigen
den Playboy verkauft ( ist in Texas erst ab 18 erlaubt ),
bzw. einen 20-jährigen ein Bier ( erst ab 21 legal ),
dann kann er schon einige Zeit im Gefängnis zubringen.
Mir ist ein Fall bekannt, der auch im Comicjournal beschrieben worden ist, wo ein Comichändler 3 Jahre Haft
ohne Bewährung bekam, weil er Jugendlichen (16,17)
erotische Comics verkauft hatte. Auf dem Cover stand nur
"Suggested for mature readers", nicht "adults only".
Der Verlag hatte dies in N.Y. von Juristen prüfen lassen,
die sprachen sich für den Warnhinweis "Suggested for mature readers" aus. Real bedeutet dies i.d.R., daß diese Comics ab 16 verkauft werden können. Das Material war erotisch, aber nicht pornographisch. Das Gericht in "Corpus Christi" sah dies aber ganz anders, es stufte das Material sogar als "obscene" ein und beschlagnahmte es.
Was z.B. im erzkonservativem Texas "obszön" ist, ist im liberalen Kalifornien "normal". Comicverlage riefen einen Hilfsfonds ins Leben, damit der Comichändler einen vernünftigen Anwalt bezahlen konnte, der Fall landetete nach 4 Jahren vor dem höchsten Bundesgericht.
Die Bundesrichter entschieden, daß die Beschlagnahmung
und die lange Haftstrafe rechtswidrig waren, der Verkauf
an Minderjährige aber auch, denn bei der rechtlichen Einstufung hat man immer " die moralischen Grundpfeiler des
jeweiligen Bundesstaates zu beachten, in denen das Magazin angeboten wird ". Der Händler hat " zu prüfen, ob
das besagte Material gegen die guten Sitten des Heimatstaates oder sogar gegen die dortige Rechtsordnung verstößt ". Wie soll er dies, bei Hunderten von Titeln, tun ?
Und das US Sexualstrafrecht ist, abgesehen von der Illegalität jeglichen Materials < 18, sehr schwammig.
Was "obscene" ist oder nur "for adults only", beurteilt am Ende immer ein oberster Richter des Bundesstaates.
Dann ist es aber für den Händler zu spät !

So kommt es, das US Verlage jetzt einige
Staaten innerhalb ihres eigenen Landes, z.B. Utah, Texas,
South-Carolina, aus Sicherheitsgründen nicht mehr beliefern. Einige Publikationen sind in einigen Staaten
ab 14, 15 oder 16, in anderen erst ab 18 zulässig. Denn die Gerichte in den einzelnen Bundesstaaten entscheiden jeweils ganz verschieden, welches Alter mit "for mature
readers suggested" gemeint ist.

Durch neue Gerichtsentscheidungen kann sich dies sofort
wieder ändern. Noch etwas zu der in den Medien geäußerten Kritik, Zypries würde mit dem § weit über
die EU Richtlinie hinausgehen. Dies ist "nur" beim Strafmaß
der Fall. Dieses ist beim "Straftatbestand JP" mehr als absurd hoch. Ansonsten ist es prinzipiell die Umsetzung der EU Rahmenrichtlinie. Allerdings ist viel wichtiger, wie die Staaten dieses auch real anwenden, und da gibt es zwischen NL/Skand und z.B. ÖST/ITAL riesige Unterschiede.
DoBuc - 18. Dez, 09:44

abstraktes Gefährdungsdelikt / Maladolescenca

Mit dem Bundesverfassungsgericht wäre ich da auch nicht so sicher. In dem Sinne greift auch die Strafbarkeit der Verbreitung von (echter!) Kinderpornografie in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Publizierfreiheit ein. Nicht nur, dass das GG bereits Einschränkungen enthält ("...nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" , "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." etc) , auch und vor allem sind Grundrechte nicht absolut und können gegeneinander abgewogen werden.

Zumindest in der jetzige Form ist das Verbot der Kinderpronografie (auch der fiktiven!) verfassungskonform, das geschützte Rechtsgut ist der Jugendschutz, der ebenfalls Verfassungsrang hat.

Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das heißt es ist unerheblich, ob es im Einzelfall zu einer tatsächlichen konkreten Gefährdung oder gar Schädigung kommt. Der Gefährdungszusammenhang ist wissenschaftlich unklar und eher zweifelhaft. Der Gesetzgeber ist dennoch befugt auch in Ermangelung empirischer Daten eine Vermutung anzustellen oder das Verbot auch nur auf der Grundlage auszusprechen, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Warum schreibe ich das alles? Weil all diese Argumente im Prinzip auf ein Verbot von beliebigem Zeug für Jugendliche anwendbar sind. "Mangels wissenschaftlicher Daten kann es nicht völlig ausgeschlossen werden, dass diese oder jene Handlung die Jugendlichen in ihrer Entwicklung gefährden könnte, daher ist das Verbot verfassungskonform." Klar verfassungswidrig wäre es nur, wenn die Gefährdungsvermutung offensichtlich und unzweifelhaft falsch ist.

Über Maladolescenza wurde in diesem Zusammenhang übrigens schon mal in medienzensur.de diskutiert. An dem Film wird deutlich, wie unklar die Rechtslage jetzt schon ist. Zumindest nach Ansicht eines Amtsgerichtes ist der Film kinderpornografisch - mit dieser Begründung wurden Kopien einer Neuauflage vor kurzem beschlagnahmt. Zu einer Strafverfolgung kam es nicht. Wohl auch, weil sich der Verlag unmittelbar davor ein Rechtsgutachten hat geben lassen, wonach der Film nicht kinderpornografisch wäre und ihm daher zumindest kein Vorsatz vorzuwerfen wäre (Verbotsirrtum(?)). In Österreich ist der Film laut Wikipedia erhältlich.

Und ich bin skeptisch, ob der Film auch dann als "pornografisch" gelten würde, wenn die Darsteller älter wären. Es sind nackte Personen, auch beim Geschlechtsakt, zu sehen, allerdings kein erregierter Penis, kein Eindringen von irgendwas in irgendwas, kein Sperma...

Wenn der Film tatsächlich alleine aufgrund des Alters der Darsteller als pornografisch anzusehen wäre, würde das dem Tenor des BGH-Urteils zu dem Stefan-Text widersprechen.

Jedenfalls ist es kein typischer Pornofilm, die sonstige Handlung nimmt wesentlich mehr Zeit ein, als die drei oder vier Sexszenen mit ein paar Minuten. Es ist unklar, warum der Film als ganzes pornografisch sein soll. Andererseits wäre es auch merkwürdig, wenn Kinderpornografie dadurch legitimiert werden würde, wenn man eine schräge Geschichte drumrumkonstruiert. Wobei es bei Maladolescenza jedenfalls mein Eindruck nicht ist, dass das "Drama" nur als Alibi konstruiert worden wäre. Aber ohnehin könnte man ja kaum eine unterstellte Absicht der Produzenten ausschlaggebend machen.

Wie sich das in Zukunft bezüglich der neuerfundenen Jugendpornografie entwickelt, ist erstmal völlig unklar. Es ist auch fragwürdig, wann und ob es überhaupt durch höchstrichterlichen Entscheidungen zur Konkretisierungen kommt. Die Zensur wirkt allerdings auch schon sofort durch wage Möglichkeit einer Strafbarkeit.

Übrigens, am Rande, halte ich Maladolescenza nicht mal für jugendgefährdend. Kinder wollen so einen langweiligen Schrott ohnehin nicht sehen. Zum Nachahmen regt diese von den Teilnehmern als unangenehm empfundene Sexualität und der tragische Ausgang ohnehin nicht gerade an.

Bei "Krieg der Welten" von 2005, freigegeben ab 12 Jahren, hätte ich da schon eher Sorge was die Wirkung auf Kinder angeht.

Gruß
Donald

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Kommentare

und wenn man wirklich...
und wenn man wirklich an den Schutz von Kindern und...
bombjack (Gast) - 15. Dez, 13:01
Korrektur, vorletzter...
"12/15/16/18 (DK)", natürlich sind damit die Niederlande...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:46
Auch Du mogelst Dich...
Christian, jetzt antworte ich doch noch mal darauf,...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:41
@ Caroline Kaiser
Zu b) Inwiefern wird da nicht auf das Individuelle...
christian (Gast) - 13. Dez, 22:27
@ Christian: Abschließende...
Dieser Blog eignet sich für einen Dialog ja weniger....
Caroline Kaiser (Gast) - 13. Dez, 18:58
@ Caroline Kaiser
Doch, es macht schon Sinn die Verbreitung zu verbieten....
christian (Gast) - 12. Dez, 20:35
@ Christian / nicht mehr...
"wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Heißt...
Caroline Kaiser (Gast) - 11. Dez, 08:39
@ Caroline Kaiser
Zum "Was heißt "nur" ? Davon abgesehen, weshalb...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:54
@ Caroline
Im Prinzip gibt es die Scheinjugendpornografie schon... 2 )...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:16
Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35

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