
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Dieser Fall zeigt doch ...
auch Staatsanwaltschaften irren können.
Kürzlich hat der 4. Strafsenat des Berliner Kammergerichts entschieden, dass Aktfotos nackter Männer mit erigiertem
Geschlechtsteil keine verbotene Pornographie seien.
Der Verleger eines Kalenders, der für homosexuelle Kunden bestimmt war, wurde deshalb von dem Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften freigesprochen worden.
Der Kalender sei gemäß Ausführung des Gerichts nicht reißerisch auf die Erregung sexueller Reize ausgerichtet und habe die Männer nicht zum bloßen Objekt sexueller Begierde gemacht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte zwei Kalender (aus 2004 !) als Verbreitung pornografischer Schriften beanstandet.
Für den Verleger eines an Homosexuelle gerichteten Kalenders ist ein solches Gerichtsverfahren sicher zwar auch ärgerlich aber nicht unbedingt das Problem. Für einen ganz normalen Menschen, der Aktfotos besitzt, hingegen eventuell schon.
Wenn dann in Zukunft noch irgendwer behauptet, die abgebildete Person sei möglicherweise noch nicht 18 Jahre alt, dann "gute Nacht" für den armen Besitzer des Aktfotos, welches in Wirklichkeit doch eine volljährige Person zeigt und außerdem keine Pornographie ist.
Liebe Grüße
Daniel