
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.
Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.
Jedem Abgeordneten, der ...
würde ich gerne Folgendes sagen:
Wollen Sie, dass Ihr 19 jähriger Sohn/Enkel oder ihre 18jährige
Tochter/Enkelin, ein Neffe oder eine Nichte wegen des Besitzes
erotischer Fotos von in etwa gleichaltrigen Personen, die im
persönlichen Einvernehmen aller Beteiligten ohne jegliche Art
von Zwang entstanden sind, möglicherweise einer Strafverfolgung
ausgesetzt wird?
Möchten Sie, dass eine übereifrige Staatsanwaltschaft bei Ihnen
oder guten Bekannten wegen des Besitzes ganz normaler erotischer oder pornographischer Aufnahmen eine Hausdurchsuchung durchführt und womöglich noch ihre (Tele-)Kommunikation überwacht?
Können Sie zweifelsfrei sagen, ob eine auf einem Foto abgebildete Person 17 oder 22 ist?
Wissen Sie, dass Sie mit dieser Gesetzesänderung eventuell gerade die Menschen einer Strafverfolgung aussetzen, die sie eigentlich durch das Gesetz schützen wollen? Nämlich Jugendliche und junge Erwachsene!
Ist Ihnen klar, dass selbst zu Unrecht erfolgende Ermittlungen
bei den Betroffenen schlimmsten Schaden anrichten können? Es geht hier schließlich um den intimsten Lebensbereich von Menschen, nämlich deren Sexualität, bei dem z.B. selbst Gerichte in der Regel nichtöffentlich verhandeln.
Wenn Sie das alles wollen, können und wissen, dann stimmen Sie für die Gesetzesänderung in der geplanten Form. Wenn nicht, dann folgen Sie nur Ihrem Gewissen und lehnen den Gesetzesentwurf einfach ab.
Insbesondere bedenklich erscheint mir in der jetzigen Form des
Gesetzesentwurfs, dass Jugendliche einvernehmlich und zum Zeitpunkt der Aufnahme unter Straffreiheit hergestellte Fotos (auch von sich selbst!) bei Erreichen der Volljährigkeit vernichten müssten, um sich nicht strafbar zu machen!
Genau dies fordert der EU-Rahmenbeschluss jedoch noch nicht einmal! Bei Personen mit einer sexuellen Mündigkeit (in Österreich z.B ab 14 Jahren, in Deutschland wohl ebenso
zu sehen) ist der reine Besitz nicht strafbar, wenn die
abgebildete Person eingewilligt hat. (Damit ist dann ein Foto
im eigenen Besitz oder im Besitz des Partners also niemals strafbewährt.)
Falls Sie sich eventuell noch fragen, warum gerade in Deutschland der "Aufschrei" gegen diese Gesetzesänderung so groß ist, dann gibt es dafür meines Erachtens wohl zwei Hauptgründe:
1. Die deutsche Gründlichkeit und Genauigkeit (In vielen anderen
Staaten werden Gesetze oftmals viel "lascher" angewendet).
Der Deutsche dagegen versucht immer alles 150prozentig zu
machen.
2. Die unterschiedlichen sonstigen Strafverfahrensvorschriften,
die selbst in den einzelnen Ländern der EU sehr weit
voneinander abweichen (z.B. Beweisverwertungsverbote,
Anforderungen für Hausdurchsuchungen/
Telekommunikationsüberwachung, und, und und ...)
Nur wahrscheinlich wird leider kaum ein Politiker diese Seite lesen ...
Dieser Text darf gerne auch vervielfältigt und auf anderen Seiten,
auch mit Ergänzungen oder kleinen Änderungen verwendet werden. Ich erhebe darauf also kein Copyright *lol* ;-)
Eventuell ändere ich ihn auch selbst nochmals ein wenig ab oder
ergänze ihn, wenn mir noch etwas Wichtiges hierzu einfällt.
Liebe Grüße
Daniel