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Beiträge zum Thema - auch Gegenreden - werden dankbar angenommen und veröffentlicht.
Ergänzung 26.10.2009:
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich darauf hinweisen, dass sich dieses Blog mit einem Gesetzgebungsverfahren beschäftige, mit dem in Deutschland die Strafbarkeit von Jugendpornografie, analog der von Kinderpornografie, eingeführt wurde.
Da dieses Gesetzgebungsverfahren Ende 2008 abgeschlossen wurde, sind in diesem Blog kaum noch neue Beiträge zu erwarten.
Sollte ich von bemerkenswerten Auswirkungen des Gesetzes erfahren, werde ich darüber berichten, aber ich recherchiere zu diesem Thema nicht mehr aktiv.
Da die Betroffenen dies nicht wünschen, kann ich leider über den einen besonderen Fall, der mir bereits bekannt geworden ist und der leider die schlimmsten Befürchtungen der Gegner des Gesetzes zu bestätigen scheint, nicht berichten. Ich hoffe immer noch, dass die Betroffenen ihre Meinung doch noch ändern.
Neuigkeiten über den Fortgang der beiden Strafverfahren (1,2), die im Zusammenhang mit einem Artikel dieses Blogs entstanden sind, werde ich natürlich auch mitteilen. Die Verfassungsbeschwerde, die bei einem dieser Verfahren entstanden ist, bitte ich weiter zu unterstützen.


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