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Mittwoch, 25. April 2007

Der neue 184b StGB

Zur Klarstellung hier die Änderung, um die es geht. In der alten Fassung gilt das Verbot des §184b StGB für pornografische Schriften (womit auch Bilder gemeint sind), die missbräuchliche, fremdbestimmte sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren darstellen. In der neuen Fassung wird es für pornografische Schriften gelten, die beliebige, auch selbstbestimmte, sexuelle Handlungen von Personen unter 18 Jahren darstellen. Das Einnehmen einer "aufreizenden" Stellung, zB durch Zeigen der Genitalien, kann nach der bisherigen Rechtsprechung bereits eine sexuelle Handlung sein.

So eine verbotene Darstellung könnte im Film und auf Fotos auch durch jugendlich aussehenden Erwachsenen erfolgen; in Zeichnungen und Geschichten auch durch fiktive Personen mit jugendlichem Erscheinungsbild. Vielleicht gar durch einen schmalhüftigen dreihundertjährigen Elfen?

Vor allem aber kriminalisiert die neue Regelung auch sexuell reife und aus eigenen Antrieb handelnde Jugendliche selber, die beispielsweise von sich selbst ein "aufreizendes" Foto machen und es ihrem Partner geben oder im Internet einstellen. Kinder sind nach §19 StGB grundsätzlich schuldunfähig, Jugendliche und junge Erwachsene könnten sich hingegen durch Selbstdarstellung sehr wohl strafbar machen.

Update 20.06.2008: Das Gesetz wurde mit erheblichen Änderungen beschlossen: siehe hier. Die hier dargestellte Entwurfsfassung ist daher obsolet.

§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinder- und jugendpornographische Schriften),

  1. verbreitet,

  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

  3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinder- und jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.


Nachtrag: Siehe auch Entwurf vom November 2007

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/3655620/modTrackback

verwirrt (anonym) - 17. Mai, 13:58

Ui

Also wer mit 17 dem Partner ein Foto des eigenen Genitals zukommen lässt, kann ihn bis zu fünf Jahre in den Knast bringen? Gilt das auch für verheiratete Paare?

Lawlita (anonym) - 28. Jun, 13:45

manueller Trackback


Caroline (anonym) - 4. Dez, 21:04

Gehen Sie ins Gefängnis. Begeben Sie sich direkt dorthin.

Was noch klingt wie ein lustiger Satz aus dem Monopoly Spiel, ist in den USA längst Realität. Kunden, sowie Sexshop/Videothekenbesitzer, die legale Pornographie aus den Niederlanden und Dänemark erworben haben,
sitzen teilweise im Gefängnis, weil ihnen nicht klar war,
daß die Darstellerinnen unter 18 waren, bzw. sie im guten Glauben diese Filme im Sexshop gekauft haben.

Und es geht noch absurder :
Anbieter und Kunden werden vor Gericht gestellt,
weil die US Behörden einfach behaupten, daß eine Darstellerin ( Tiny Tove ) zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen
unter 18 war. Dies ist bereits in UK überprüft worden,
zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen war sie 18. Weil aber
keine Unterlagen mehr aus den 70ern vorliegen, wollen die
US Behörden Papiere sehen, die nach einem Gesetz verpflichtend sind, daß es in dieser Form erst seit 1993 gibt!
Und es geht noch absurder.
Zwei US Bundessicherheitspolizisten bestätigen bereits Mitte der 90er, daß es sich bei bestimmten Episoden von Teenage Climax/Sex/Bestsellers um Aufnahmen mit 15-17jährigen Modellen handelt. Nach US Recht ist dies KP.
Anstatt aber - was ihre Pflicht wäre - dieses Material zu beschlagnahmen und Händler zu warnen, machen sie nur eine Aktennotiz und sehen zu, wie der US Ableger von Color Climax diese Filme als Copyright eintragen läßt, das Material
wird sogar in der "Library of Congress" aufgenommen.
Alle leihen, bzw. kaufen dies, denn in der LoC werden nur legale Filme/Schriften aufgenommen.
Nach fast 10 Jahren (!) zweifeln andere Bundespolizisten
die Volljährigkeit zweier Modelle an ( wobei eine tatsächlich
volljährig ist, die andere aber nicht ). Jetzt werden Videos
beschlagnahmt, Kunden und Händler verhaftet und vor Gericht gestellt. Es stellt sich erst jetzt heraus, daß dies
von zwei ihrer Kollegen verschleppt worden ist. Vor Gericht
scheint dies aber keinen Offiziellen mehr zu interessieren.
Übrigens ist die Verhaftungs-, Hausdurchsuchungs- und
Kriminalisierungswelle ein Vorgeschmack auf daß, was nächstes Jahr in Deutschland passieren wird.
Wer auf bestimmte Keywords im Text klickt, kann einen Auszug der Gerichtsprotokolle als pdf Datei lesen.
Es klingt wie aus einem Monty Python Film, ist aber leider
nicht zum Lachen.

http://trewthe.wordpress.com/2007/11/24/us-feds-accuse-second-color-climax-model-of-being-underage/#comment-17

Um sich langwierige Prozesse zu ersparen, schlage ich den
mehr als zahlreichen Besitzern dieser Filme in D vor :

Gehen Sie gleich ins Gefängnis ! Begeben Sie sich direkt dorthin.

Caroline (anonym) - 28. Dez, 19:47

Deutsches Privat TV sendet Jugendporngraphie !

Unser niederländisches TV hat ja nicht gerade den Ruf, besonders anspruchsvoll zu sein. Was ich jetzt allerdings hier im Urlaub in D im TV sehe, schockiert mich schon. Alleine der Blick in das heutige TV Programm offenbart, welch scheußliche Jugendpornographie hier gesendet wird. Und dann wird dies von der deutschen Justiz noch unterstützt ! Denn in diesen Sendungen sitzen echte Richter und sogar Staatsanwälte.

SAT1: 13.00 Uhr Britt : Stunde der Wahrheit
Knapp Erwachsene und fast Jugendliche beichten Seitensprünge. Sexuelle Verwahrlosung wird moralisch unreflektiert dargestellt.
14.00 Uhr 2 bei Kallwass
Dieter hat die Tochter seiner Freundin vor die Tür gesetzt, weil die 16-jährige (!) ins Rotlichtmileu abgerutscht ist.
15.00 Uhr Richterin Barbara Salesch
Ein Vergewaltiger, der aus der Psychiatrie ausbrach, wurde in seinem Haus mit Arsen vergiftet. Praktiken werden detailliert dargestellt.
16.00 Uhr Richter Alexander Hold:
Ein Eheman hat seine Ehefrau in der Badewanne durch einen Stromschlag getötet. Nachahmungsgefahr ?
17.00 Uhr Niedrig + Kuhnt - Kommissare ermitteln
Jugendliche Lagerfeuerromantik endet abrupt, Tom und Julia werden hinterrücks niedergeschlagen. Schilderung der Gewaltexzesse in allen Einzelheiten
19.45 Uhr : K11 - Kommissare im Einsatz
Die Schülerin eines Spanischkurses wurde ermordet. Liegt das Motiv in ihrem Verhältnis mit dem verheiratetem Lehrer?

Besonders erschütternd ist die aufreizende Kleidung der oft minderjährigen Darstellerinnen, sowie das nuttige Auftreten. Eindeutig aufreizende Gesten und sexualisierte Darstellungen, degradieren die 14-17 jährigen kindlichen Akteure zum passiven Objekt.

Hier werden Richter und Staatsanwälte 2008 ein breites Betätigungsfeld finden. Ach so, die sitzen ja schon in den Sendungen ? Dann sollten sie schleunigst gegen ihre Kollegen, bzw. gegen sich selbst ermitteln.
Herr Meyer kann ja schon einmal eine 08/15 Akte anlegen.

Schutzalter

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