Anhörung im Bundestag
Die öffentliche Anhörung, zu der sich die Ausschüsse des Bundestages im letzten Moment doch noch entschlossen haben, hat gestern stattgefunden.
Die schriftlichen Stellungnahme der acht Sachverständigen lagen zum Teil erst unmittelbar vor der Sitzung vor. Schon diese schriftlichen Stellungnahmen erwecken Grund zu der Hoffnung, dass der EU-Rahmenbeschluss zumindest nicht in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen ausufernden Form in deutsches Strafrecht umgesetzt werden wird.
Außer Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Finke lehnen die anderen sieben Sachverständigen die angestrebten Änderungen des §184b einhellig ab, teils mit sehr scharfer Kritik. Und das obwohl, wie von einem der Sachverständigen, Herrn Andreas Thiee, selbst kritisch bemerkt, zu diese Anhörung ausschließlich und unsachgemäß Strafrechtsjuristen geladen wurden.
Sämtliche Bedenken, die ich gegen den Gesetzesvorschlag habe und die ich zum Teil hier zu formulieren versucht habe, finden sich in den Stellungnahmen wieder. Und das natürlich in sehr viel fundierteren und präziseren Darstellungen, als ich sie als Laie in meiner knappen Freizeit hätte anfertigen können. Darüberhinaus haben die Sachverständigen noch auf weitere gravierende Probleme hingewiesen, die mir vorher gar nicht bewusst geworden sind oder die den thematischen Bereich dieses Blogs verlassen.
An der Anhörung habe ich als Zuhörer teilgenommen. Einerseits aus Neugier über die Äußerungen der Experten über ihre schriftlichen Stellungnahme hinaus, andererseits, um festzustellen, ob das Ansinnen meiner Petition, nämlich dass sich der Bundestag vor einer Beschlussfassung unter Hinzuziehung von Sachverständigen inhaltlich mit dem Entwurf auseinandersetzt, erfüllt wird.
Für Spekulationen über den Fortgang der Geschichte ist interessant, was die Abgeordneten gesagt haben. Es ist bei Anhörungen eigentlich nicht vorgesehen, dass die Abgeordneten selber Meinungen abgeben, sie sollen lediglich die Sachverständigen befragen. Manchmal können Sie sich ihre Meinung allerdings dennoch nicht verkneifen und verkleiden sie in Fragen oder äußern sie auch unverholen.
Die Mitglieder der Regierungsparteien haben sich eigentlich nicht aus der Deckung gewagt. Ich hoffe, das ist kein Zeichen, dass es sich diese Abgeordneten alleine wegen ihre Parteizugehörigkeit verbieten, gegen einen Vorschlag ihrer Regierung zu opponieren. Immerhin äußerte Herr Kauder (CDU), er hätte "erst gedacht, wozu bräuchte es eine Anhörung".
Man mag es verstehen, wie man will. Die Mitglieder der Oppositionsparteien wurden schon mal deutlicher. Ich habe sie so verstanden:
Herr van Essen (FDP) zeigte sich regelrecht empört darüber, dass man die Differenzierung im Sexualstrafrecht, die man bei der letzten Reform sehr sorgfältig gemacht habe, nun über den Weg Europa aufgehoben werden sollte. Das mache deutlich, dass der Bundestag europatauglicher werden müsse. Er wäre auch fassungslos, dass die Bundesregierung, die ja die Ansicht des Parlaments kennen würde, dies im Rat habe durchgehen lassen. Außerdem wies er darauf hin, dass bei der Strafgesetzgebung die Bequemlichkeit der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen keine Rolle spielen dürfte.
Frau Jelpke (die Linke) sagte, sie wäre über die Stellungnahmen freudig überrascht.
Herr Montag (die Grünen) sagte sogar, er wäre heilfroh, dass eine Anhörung gemacht wurde, obschon es erst so schien, das es auch ohne gehen würde. Er wies auch darauf hin, dass durch die Gesetzesänderung frühere Entscheidungen aufgehoben würden. So wurde bei der letzten Reform explizit entschieden, bei Pornografie den Besitzt nicht strafbar zu machen, bei Kinderpornografie schon, weil diese eben den verbotenen Missbrauch darstellt. Wenn der Bezug zum Missbrauch aus §184b StGB wegfallen würde, nicht aber das Besitzverbot, wäre damit auch diese Entscheidung übergangen.
Ich versuche erst gar nicht, die Äußerungen der Sachverständigen wiederzugeben. Ich glaube, sie haben im Wesentlichen das vorgetragen, was in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu lesen ist.
Einige Sätze von Dr. Helmut Graupner, der auf dieser Sitzung wirklich brilliant vorgetragen hat, und der einen schon ein bisschen neidisch auf die scheinbar maßvollere und rationalere Gesetzgebung in Österreich machen konnte, möchte ich aber doch gerne aufgeschrieben wissen:
"In den Verhandlungen hat sich Deutschland für die Differenzierung eingesetzt. Merkwürdig, dass die Öffnungsmöglichckeiten des Rahmenbeschlusses,nun ausgerechnet von Deutschland nicht wahrgenommen werden."
"Das ist wortwörtlich aus dem US-Bundesstrafgesetzbuch abgeschrieben. Wenn man sieht, was dabei rausgekommen ist, kann man nur hoffen, dass das so nicht Gesetz wird"
"Es verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz, Gleiches ungleich zu behandeln, sondern auch, Ungleiches gleich zu behandeln. Ein 3-jähriges Kind ist nicht das gleiche wie ein 17-jähriger Erwachsener, gerade bei der Sexualität."
"Man könnte vor dem EU-Gerichtshof prüfen, ob der Kompetenztatbestand des Rates erfüllt ist"
"Auf Opferseite sollen Jugendliche wie Kinder behandelt werde, auf Täterseite wie Erwachsene. Siehe USA."
Die schriftlichen Stellungnahme der acht Sachverständigen lagen zum Teil erst unmittelbar vor der Sitzung vor. Schon diese schriftlichen Stellungnahmen erwecken Grund zu der Hoffnung, dass der EU-Rahmenbeschluss zumindest nicht in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen ausufernden Form in deutsches Strafrecht umgesetzt werden wird.
Außer Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Finke lehnen die anderen sieben Sachverständigen die angestrebten Änderungen des §184b einhellig ab, teils mit sehr scharfer Kritik. Und das obwohl, wie von einem der Sachverständigen, Herrn Andreas Thiee, selbst kritisch bemerkt, zu diese Anhörung ausschließlich und unsachgemäß Strafrechtsjuristen geladen wurden.
Sämtliche Bedenken, die ich gegen den Gesetzesvorschlag habe und die ich zum Teil hier zu formulieren versucht habe, finden sich in den Stellungnahmen wieder. Und das natürlich in sehr viel fundierteren und präziseren Darstellungen, als ich sie als Laie in meiner knappen Freizeit hätte anfertigen können. Darüberhinaus haben die Sachverständigen noch auf weitere gravierende Probleme hingewiesen, die mir vorher gar nicht bewusst geworden sind oder die den thematischen Bereich dieses Blogs verlassen.
An der Anhörung habe ich als Zuhörer teilgenommen. Einerseits aus Neugier über die Äußerungen der Experten über ihre schriftlichen Stellungnahme hinaus, andererseits, um festzustellen, ob das Ansinnen meiner Petition, nämlich dass sich der Bundestag vor einer Beschlussfassung unter Hinzuziehung von Sachverständigen inhaltlich mit dem Entwurf auseinandersetzt, erfüllt wird.
Für Spekulationen über den Fortgang der Geschichte ist interessant, was die Abgeordneten gesagt haben. Es ist bei Anhörungen eigentlich nicht vorgesehen, dass die Abgeordneten selber Meinungen abgeben, sie sollen lediglich die Sachverständigen befragen. Manchmal können Sie sich ihre Meinung allerdings dennoch nicht verkneifen und verkleiden sie in Fragen oder äußern sie auch unverholen.
Die Mitglieder der Regierungsparteien haben sich eigentlich nicht aus der Deckung gewagt. Ich hoffe, das ist kein Zeichen, dass es sich diese Abgeordneten alleine wegen ihre Parteizugehörigkeit verbieten, gegen einen Vorschlag ihrer Regierung zu opponieren. Immerhin äußerte Herr Kauder (CDU), er hätte "erst gedacht, wozu bräuchte es eine Anhörung".
Man mag es verstehen, wie man will. Die Mitglieder der Oppositionsparteien wurden schon mal deutlicher. Ich habe sie so verstanden:
Herr van Essen (FDP) zeigte sich regelrecht empört darüber, dass man die Differenzierung im Sexualstrafrecht, die man bei der letzten Reform sehr sorgfältig gemacht habe, nun über den Weg Europa aufgehoben werden sollte. Das mache deutlich, dass der Bundestag europatauglicher werden müsse. Er wäre auch fassungslos, dass die Bundesregierung, die ja die Ansicht des Parlaments kennen würde, dies im Rat habe durchgehen lassen. Außerdem wies er darauf hin, dass bei der Strafgesetzgebung die Bequemlichkeit der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen keine Rolle spielen dürfte.
Frau Jelpke (die Linke) sagte, sie wäre über die Stellungnahmen freudig überrascht.
Herr Montag (die Grünen) sagte sogar, er wäre heilfroh, dass eine Anhörung gemacht wurde, obschon es erst so schien, das es auch ohne gehen würde. Er wies auch darauf hin, dass durch die Gesetzesänderung frühere Entscheidungen aufgehoben würden. So wurde bei der letzten Reform explizit entschieden, bei Pornografie den Besitzt nicht strafbar zu machen, bei Kinderpornografie schon, weil diese eben den verbotenen Missbrauch darstellt. Wenn der Bezug zum Missbrauch aus §184b StGB wegfallen würde, nicht aber das Besitzverbot, wäre damit auch diese Entscheidung übergangen.
Ich versuche erst gar nicht, die Äußerungen der Sachverständigen wiederzugeben. Ich glaube, sie haben im Wesentlichen das vorgetragen, was in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu lesen ist.
Einige Sätze von Dr. Helmut Graupner, der auf dieser Sitzung wirklich brilliant vorgetragen hat, und der einen schon ein bisschen neidisch auf die scheinbar maßvollere und rationalere Gesetzgebung in Österreich machen konnte, möchte ich aber doch gerne aufgeschrieben wissen:
"In den Verhandlungen hat sich Deutschland für die Differenzierung eingesetzt. Merkwürdig, dass die Öffnungsmöglichckeiten des Rahmenbeschlusses,nun ausgerechnet von Deutschland nicht wahrgenommen werden."
"Das ist wortwörtlich aus dem US-Bundesstrafgesetzbuch abgeschrieben. Wenn man sieht, was dabei rausgekommen ist, kann man nur hoffen, dass das so nicht Gesetz wird"
"Es verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz, Gleiches ungleich zu behandeln, sondern auch, Ungleiches gleich zu behandeln. Ein 3-jähriges Kind ist nicht das gleiche wie ein 17-jähriger Erwachsener, gerade bei der Sexualität."
"Man könnte vor dem EU-Gerichtshof prüfen, ob der Kompetenztatbestand des Rates erfüllt ist"
"Auf Opferseite sollen Jugendliche wie Kinder behandelt werde, auf Täterseite wie Erwachsene. Siehe USA."
DoBuc - Dienstag, 19. Juni 2007, 11:42
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DoBuc - Dienstag, 19. Juni 2007, 15:15
Zu der Kritik über die Zusammensetzung der Sachverständigen ausschließlich aus Juristen muss man vielleicht bemerken, dass Dr. Graupner zwar Strafverteidiger, gleichzeitig aber auch bedeutender Aktivist gegen sexuelle Diskriminierungen ist.

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