Konsensfantasie
So wertet es Frau Merkel als Erfolg, wenn bei dem G8-Gipfel, der uns immerhin vielleicht 120 Millionen Euro und die Rechtsstaatlichkeit gekostet hat, so überaus offensichtlich hohle Formeln wie "Alle G8-Staaten hätten sich darauf geeinigt, bis 2050 eine Halbierung des Ausstoßes der Treibhausgase ernsthaft in Betracht zu ziehen" herauskommen.
Und zufrieden zeigt sie sich auch über den Scheinkonsens über den Plan zu einem neuen EU-Vertrag, von dem sich bereits am nächsten Tag herausstellte, dass keine wirkliche Einigung vorlag.
Wenn man sich die Entstehungsgeschichte des EU-Rahmenbeschlusses (pdf) näher anschaut, so können einem auch Zweifel kommen, ob der Beschluss tatsächlich auf gemeinsamen Überzeugungen beruht oder doch nur einen faulen Zwangskompromiss zwischen unterschiedlichen Auffassungen darstellt.
So gibt es in den Aufzeichungen zu den Beratungen der Gruppe Materielles Strafrecht vom 3. und 4. September 2001 ( pdf und Ergänzung pdf) folgenden Vermerk: "D will in Artikel 1 Buchstabe a Altersgrenzen festlegen, andere Delegationen (F, E, P, B) und die Kommission erinnerten jedoch daran, dass der Ausschuss „Artikel 36“ in Anlehnung an die internationalen Übereinkommen bereits eine Altersgrenze von 18 Jahren beschlossen hat.".
Artikel 1 Buchstabe a ist genau diese völlig abwegige Deklaration "Im Sinne dieses Rahmenbeschlusses bezeichnet der Ausdruck "Kind" jede Person unter achtzehn Jahren" des Komissionsvorschlages.
Was ist mit diesem Wunsch der deutschen Deligation passiert? Wurden die Vertreter mit inhaltlichen Argumenten zu einer anderen Einstellung überzeugt oder haben sie ihn im Hinblick auf eine angenommene Kompromisspflicht aufgegeben?
Es kann doch nicht wirklich wahr sein, dass man nur um des Kompromisses willen neue Straftatbestände erschafft und mit ganz schweren Freiheitsstrafen bedroht? Es kann doch nicht wahr sein, dass man solche weitreichenden Entscheidungen, die das deutsche Sexualstrafrecht in ihrem Wesen verändern und um Jahrzehnt zurückwerfen, ohne intensive parlamentarische und öffentliche Diskussion treffen kann.
Alles um einer Vereinheitlichung willen? Aber welchen Vorteil hat eine Vereinheitlichung in diesem Fall eigentlich? Es wäre weder sinvoll noch auch nur ansatzweise akzeptabel, wenn wir unsere Jugendlichen einer Kriminalisierung aussetzen, um mit Regierungen anderer Länder mit ganz anderen Moralvorstellungen einen Scheinkonsens zu erzielen.
Komplett zur Farce scheint der Vorgang zu geraten wenn man berücksichtigt, dass dieses zweifelhafte Ziel der Vereinheitlichung auch schon dadurch nicht erreicht wird, dass sich die verschiedenen Sprachfassungen des Rahmenbeschlusses in ihrer Bedeutung unterscheiden. So schreibt Dr. Graupner in seiner Stellungnahme (pdf):
"Der Tatbestand sexueller Kontakte gegen Entgelt wurde so abgeändert, daß die Vergütung oder Gegenleistung dafür geboten werden muß, dass sich das „Kind“ (also die Person unter 18 Jahren) zu den sexuellen Kontakten bereit findet. Diese Formulierung scheidet jene Fälle aus der Verpflichtung zur Strafbarkeit aus, in denen die Jugendlichen den Kontakt selbst initiieren oder bereitwillig auf ein Angebot eingehen. Aus unbekannten Gründen ist die englische (und die italienische) Fassung des Textes wieder zu der ursprünglichen Formulierung zurück gekehrt, die wieder alle Fälle sexueller Kontakte gegen Entgelt zu erfassen scheint. Die deutsche, die französische, die spanische, die portugiesische und die niederländische Sprachfassung beinhalten allerdings nach wie vor das Element der Verführung."
Zwei Jahre Gerede um jedes Details (auch genau um dieses), um dann im Ergebnis eine fehlerhafte Übersetzungen zuzulassen? Oder sind die muttersprachlichen Varianten gar nur eine weitere Methode um einen Konsens darzustellen, der in Wahrheit gar nicht besteht?


Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/4032664/modTrackback