Marco Weiss und die öffentliche Wahrnehmung
Der genau Ablauf des Vorfalles ist strittig. Aber selbst wenn man ausschließlich die belastenste Version des 13-jährigen "Opfers" heranzieht,fällt es einem schwer, darin ein Verbrechen zu finden:
„Er wollte sich bei mir entschuldigen. Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf dem Bett und haben uns unterhalten.“ Dann sei sie eingeschlafen. „Als ich zu mir kam, also erwachte, fühlte ich den Beschuldigten auf mir“, sagte die Britin. „Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.“ Von einer Vergewaltigung könne aber keine Rede sein.
Zwei flirtende Teenager liegen zusammen im Bett und es wird etwas feucht. Das ist nicht wirklich überraschend und doch kaum der Aufregung wert. Es wurde niemand verletzt, es wurde kein Kind gezeugt. Ist hier ein Problem?
Wahrscheinlich werden viele das Problem darin sehen, das das Mädchen, dass ja geschlafen haben will, dem Kontakt nicht zugestimmt habe. Marco sagt, sie habe nicht geschlafen und erzählt eine etwas andere Geschichte, die, wie ich finde, mindestens ebenso plausibel klingt:
"Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen", sagte Marco W. Sie habe ihm die Unterhose ausgezogen. Die Vagina des Mädchens habe er nicht berührt. Allerdings meint der Marco W.: "Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch."
Man wird wahrscheinlich nicht klären können, welche der Versionen näher an der objektiven Wahrheit liegt und wer sich da nun an wem gerieben hat. Und es wäre wohl für die Beteiligten besser gewesen, wenn diese Fragen nicht Gegenstand des öffentlichen Interesses geworden wären.
Ach, Marco, auch wenn es dir und mit dir vielen anderen vielleicht noch wichtig ist, ob das Mädchen mitgefummelt oder geschlafen hat: Das Bestürzende ist ja, das es darauf überhaupt nicht ankommt. Hättest du nur geschwiegen, dann könnte deine Anwalt die Möglichkeit anführen, dass du auch geschlafen und einen feuchten Traum gehabt haben könntest.
In Deutschland hatte man sich zunächst viel über die "barbarische" Türkei aufgeregt. In Focus-Online konnte man gar vom "Terror überholter Moralvorstellungen" lesen:
Die Kieler Strafrechtlerin und Kriminologin Monika Frommel sagte, es sei "empörend, wie die türkische Justiz einen jungen Mann kriminalisiert". Der "Terror überholter Moralvorstellungen" zeige, dass die Türken in Europa noch nicht angekommen seien.
Der Uelzener Bürgermeister Otto Lukat sagte, in Europa gebe es gewisse Grundstandards für den Umgang mit Jugendlichen, die im Fall Marco Weiss nicht eingehalten würden. Wenn sich die Türkei der EU nähern wolle, müsse sie diese Standards auch einhalten.
Naja, Recht haben sie wohl mit ihrer Kritik der überholten Moralvorstellungen. Allerdings sehen sie Europa da möglicherweise in einer völlig falschen Rolle.
Tatsächlich hat die Türkei dieses Gesetz, das jetzt als Terror überholter Moralvorstellungen und als dem EU-Beitritt der Türkei entgegen stehend bezeichnet wurde, eben auf Druck der EU als Voraussetzung zu ihrem Beitritt eingeführt.
Beim Deutschlandfunk heißt es:
Der Strafparagraph, gegen den Marco W. verstoßen haben soll, ist ein im Zuge des Anpassungsprozesses reformierter Paragraph zum Schutz von minderjährigen Mädchen vor sexuellem Missbrauch oder gar Zwangsheirat im Einklang mit primitiven Ritualien von Stämmen in entlegenen Regionen Anatoliens.
Und natürlich ist das deutsche Gesetz da keinen Deut besser: Auch in Deutschland käme es nicht auf Zustimmung an, nicht auf die tatsächliche Reife des "Opfers", nicht auf das Alter des "Täters", nicht auf einen tatsächlichen Schaden. Auch hier stehen Jugendliche mit einem Beim im Knast, wenn ihr Knutschpartner beim Flaschendrehen noch keine 14 ist. Und wenn die angedachten Gesetzesänderungen umgesetzt werden sollten, würde sogar alltägliches Verhalten in partnerschaftliche Beziehungen von 17-jährigen noch kriminalisiert.
"Sexueller Missbrauch ist kein Bagatelldelikt" erläutert der Vorsitzende des Richterbundes Christoph Frank die Gesetzeslage in Spiegel-Online.
Das würde sicher viele unterschreiben. Allerdings auch nur, weil sie dabei eher an Vergewaltigungen von Kindern als an Knutschereien unter Teenagern denken.
Die Folgen der inhumanen EU-Moralgesetze, die Marco Weiss erleben muss, haben allerdings auch dazu geführt, dass die Problematik wenigstens einmal ins öffentliche Bewusstsein gespült wurde. So kamen zunächst die Blogger und ihre Leser über das Thema Marco Weiss zu einer Beschäftigung mit den in Deutschland vorgesehenen Verschärfungen des ohnehin sehr restriktiven Sexualstrafrechts.
Eine Erwähnung dieses Blogs auch nur in den Kommentaren eines Artikels über Marco Weiss in Udo Vetters hervorragenden "Law Law Blogs" spülte hier mehr Besucher vorbei, als je zuvor. Aber auch nach "Schutzalter" wird jetzt öfters gegoogelt als früher.
Und mit besonderer Freude stelle ich fest, dass auch die konventionelleren Medien anfangen, diesem Thema Beachtung zu schenken:
In einem Artikel der Frankfurter Rundschau Online von heute heißt es:
Der Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco hat in Deutschland die Debatte über den Umgang mit Jugendlichen im Sexualstrafrecht angefacht. Um eben dieses Thema dreht sich auch der aktuelle Streit über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie. Denn Experten sehen durch den Entwurf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen gefährdet.
Ich zweifle allerdings, ob sich unsere Politiker durch öffentliche Expertenkritik tatsächlich von ihrer derzeitigen Linie der Staatsräson abbringen lassen werden. Gestern verabschiedete der Bundestag die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle, heute billigte der Bundesrat das Gesetz zur Computerkriminalität. Beide Gesetzesvorhaben ernteten von Fachleuten zu Recht scharfe Kritik.
Wenn ich nur wüsste, wieso solche schrottigen Gesetze nicht verbessert oder verworfen, sondern dennoch beschlossen werden.


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