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Dienstag, 30. Oktober 2007

Marco Weiss

Ich habe lange überlegt, ob ich noch einen Beitrag zu Marco Weiss anlege. Anfänglich war in den Anschuldigungen nur von sexuellem Missbrauch die Rede.

Inzwischen haben sich die Anschuldigungen jedoch auf Vergewaltigung geändert. Einerseits wird mit der Dauer der Untersuchungshaft das Unrecht, das Marco Weiss in der Türkei angetan wird, immer größer, andererseits hat sich der Fall immer weiter von dem eng gesteckten Thema dieses Blogs entfernt.

Ich bin empört über dieses absurde Verfahren, jedoch ist hier nicht der richtige Platz, es auszudrücken.

Deswegen möchte hier nur auf zwei Artikel verweisen, die ich an anderer Stelle gemacht habe

http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=90991#90991

und

http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=92159#92159

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http://schutzalter.twoday.net/stories/4395383/modTrackback

DoBuc - 18. Sep, 17:03

Marco Weiss verurteilt

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649414,00.html

Entscheidung in Antalya: Das Gericht in dem türkischen Urlaubsort hat Marco Weiss zu einer Bewährungsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt.

"In der Türkei gilt jeder Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch"

"Ömer Aycan, Anwalt der Britin Charlotte, bekräftigte am Mittwoch am Rande des Verfahrens: 'Es gab eine verbotene sexuelle Beziehung zwischen Marco und Charlotte.'"

"In der Türkei gebe es eine "Glorifizierung der Jungfräulichkeit".

"Antitürkische Ressentiments sind hier fehl am Platze"

Sind sie?

Kluntje - 25. Sep, 10:46

In der Türkei mag Vieles zu kritisieren sein, dieses Urteil allerdings nicht. Die Rechtslage ist eindeutig und der Täter hat die sexuellen Handlungen mit dem britischen Kind gestanden, gleichwohl er die bei Kinderschändern bekannten Schutzbehauptungen aufstellt, er habe sie für älter gehalten und das kind habe es gewollt.

Angesichts dessen, daß der Täter nicht einen Funken Unrechtsbewußtsein zu besitzen scheint und keinerlei Reue oder gar eine Entschuldigung gegenüber seinem Opfer bekundet hat, ist eine Bewährungsstrafe, die für ihn letztlich keinerlei Folgen hat - er ist damit noch nicht einmal vorbestraft - weit unter dem angemessenen Strafmaß angesiedelt.

Es bleibt noch das Revisionsverfahren abzuwarten.
DoBuc - 25. Sep, 16:39

Wenn das Urteil der eindeutigen Rechtslage folgt, dann kritisiere ich halt diese Rechtslage, nach der jeder "Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch" gilt, und die aus zwei knutschenden Teenagern plötzlich "Opfer" und "Kinderschänder" macht.

Oh, krass, laut Wikipedia ist man in der Türkei bereits mit elf Jahren strafmündig. Können sich da vierzehnjährige auch gegenseitig "schänden" und müsste man die dann Kinderschänder oder Schänderkinder nennen?
Caroline Kaiser (Gast) - 25. Sep, 22:36

Der Fall Marco W. eignet sich weder für eine Verallgemeinerung, noch für eine Instrumentalisierung

Der Fall Marco W. wird ja von allen möglichen Seiten instrumentalisiert. Da sind einerseits die Türkei Gegner, die glauben der Türkei hier mittelalterliche Gesetze vorwerfen zu können. Tatsächlich hat aber die Türkei ihr Sexualstrafrecht auf Anraten der EU verschärft, wurde dabei auch von deutschen Strafrechtsexperten beraten !

Dann sind da die Pädos, die sich über den Fall lustig machen, sowie über die Heuchelei der deutschen Öffentlichkeit.

Nicht fehlen dürfen dann natürlich die Stimmen, wie sie dankenswerterweise Kluntje hier darlegt, noch ausführlicher in seinem Blog.

Dann sind da noch die dogmatischen Kritiker IN der Türkei, die Sex unter Jugendlichen schon immer böse fanden, die hier einen Vorwand sehen um auf Distanz zur EU zu gehen, weil sie "moralisch verkommen" wäre.

Ich denke dieser Fall eignet sich eigentlich NICHT, um daran diese oder jene Position zu untermauern.

Warum ? Weil bis auf die beiden ( wenn überhaupt, da wohl beide einiges getrunken hatten ) niemand weiß, was sich im
Hotelzimmer wirklich abgespielt hat.

Ich will deshalb mal auf einige Aussagen Kluntjes eingehen:

"Den sexuellen Mißbrauch seines Opfers hatte Marco. W. nie geleugnet, die Aussage des Mädchen weist er bis heute zurück."

Wer hier Opfer und wer Täter ist, ist eigentlich objektiv kaum zu beurteilen. Marco ist für mich AUCH ein Opfer, schon aufgrund der unhaltbaren Zustände im türk. Gefängnis, aber auch wegen der Medienhetze.

Das Mädchen KANN auch ein Opfer eines sex. Mißbrauchs sein, sicher ist dies allerdings nicht. Sicher ist sie ein Opfer der britischen Presse, die ja für ihre Treibjagd bekannt ist.

Aber auch in England gibt es nicht nur die "SUN" u.a. Revolverblätter. Die Berichterstattung in seriösen Zeitungen unterschied sich erheblich von der in D. Sie hat sich auf die Widersprüche in Charlottes Aussagen, sowie auf die ganzen Verzögerungstaktiken im Prozess konzentriert.
Sie hat heftig geflirtet und machte sich älter, für Mädchen in dem Alter ja kein ungewöhnliches Verhalten.
Laut Zeugenaussagen ging die Initiative in der Disco von ihr aus. Im Hotelzimmer selbst gabs für Marco aber keine Anzeichen, daß der weitere sex.Kontakt nicht freiwillig war.

Auch gabs in der englischen Presse Vermutungen, daß die Mutter die treibende Kraft hinter der Strafanzeige war.

Laut Aussage von Marcos Anwalt, hat die gegnerische Seite ständig auf Zeit gespielt. Teilweise ist dies der Schwerfälligkeit des türkischen Rechtssystems zuzuschreiben, teilweise schien die gegnerische Seite kein Interesse an einer schnellen Aufklärung zu haben. Zumindest dies ist sehr seltsam.

Kluntje:
"Das Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern wurde in der Öffentlichkeit bagatellisiert, Marco W. lange vor Abschluß des Verfahren als unschuldiges Justizopfer dargestellt und das mißbrauchte Mädchen sowie deren Familie unterschwellig verhöhnt."

Also wenn eins in D nicht bagatellisiert wird, dann sicher der sex. Mißbrauch an Kindern. Andererseits stimme ich zu, daß zu viele sofort nach der Verhaftung hier auf "unschuldig" plädierten, ohne überhaupt erst einmal die Fakten zu prüfen. Anti-islamistische Reflexe wurden da ganz schnell bedient. Genau wie in D, waren es in den NL ausgerechnet die rechtschristlichen Parteien, die daraus einen Fall zimmerten, der die "Zurückgebliebenheit des Islams" belegen sollte. Natürlich totaler Quatsch, denn diese Gesetze sind ja originär in der EU selbst entstanden.

Kluntjes:
"Die Eltern des Täters, die sich während der Untersuchungshaft in den Medien an der Verhöhung des Opfers und der Bagatellisierung der Schuld ihres Sohnes beteiligten, zeigten sich auch heute in einer Pressekonferenz einmal mehr empört über das Urteil."

Ich denke nicht, daß die Eltern Charlotte verhöhnt haben, sie haben aber zurecht daß seltsame und fast konspirative Verhalten der Kläger kritisiert.

Kluntje:
"Sie stellten die Rechtstaatlichkeit der Türkei in Frage, obwohl die Tat durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen wurde und Marco W. diese auch selbst eingeräumt hatte."

Nicht die "Tat" wurde nachgewiesen, sondern die sexuellen Handlungen - ohne GV. Da die Britin sich als 15jährige ausgegeben hat, wäre dies ggf. eingestellt worden, denn er hätte sich ja auf einen Tatbestandsirrtum berufen können. Optisch wurde die Britin auf 15 oder 16 geschätzt, sah also wesentlich älter aus. Auch in D sind solche Fälle eingestellt worden, besonders wenn der Beschuldigte selbst noch Jugendlicher war und man die Schuld des Angeklagten nicht nachweisen konnte.
Die deutsche Staatsanwaltschaft hat das Verfahren ja auch eingestellt.

Kluntje:
"Das Mädchen ist nach Angaben einer Sprecherin durch die Tat schwer traumatisiert und muß psychologisch betreut werden. Die ganze Familie des Opfers stand unter Schock. Insbesondere die öffentliche Ausbreitung der Geschehnisse und die regelrechte Verfolgung des Mädchens durch Paparazzi haben das Leid des Opfers und seiner Angehörigen noch verschlimmert."

Ich denke dies ist größtenteils reine Spekulation. Da ich genausowenig wie alle anderen im Hotelzimmer war, muß ich natürlich auch spekulieren. Die schwere Traumatisierung wurde in der brit. Presse klar abgestritten. ( Mal die Revolverblätter ausgenommen ) Öffentliche Äußerungen von Charlotte gab es nicht mehr, ihre Mutter und ihr Anwalt haben sie abgeschottet. Ein erfolgreiches Strafverfahren könnte auch einen zivilen Schmerzensgeldprozess nach sich ziehen. Nach brit. Recht erhebliche Summen.

Ich denke dies ist einer von vielen Fällen, wo man mit der Täter/Opfer Kategorie gar nicht weiterkommt.

Zwei Jugendliche, die in Partylaune waren und die sich evt. beide nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern können.

Insofern finde ich auch die von Kluntje verwendeten Begriffe unpassend. Charlotte ist nach dem EU § zwar noch ein Kind, aber die UNO/EU Definition stuft ja selbst den 17jährigen Marco noch als ein solches ein.

Sollte Marco die Benommenheit von Charlotte ausgenutzt haben, dann sollte dies selbstverständlich geahndet werden. Eventuell ist dies aber nicht mehr eindeutig zu klären. In unserem Rechtssystem gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten. Bei der Anrechnung von Strafen zählt ein Tag in einem türk. Gefängnis dreifach. Insofern hat er schon eine erhebliche Strafe bekommen, obwohl er in D als unschuldig gilt.

Der Fall Marco hat den "Vorteil", daß sich jede Partei hier ihre eigene Version zurechtzimmern kann.

Ich will aber noch auf Donalds überspitzten Kommentar eingehen:

"ist man in der Türkei bereits mit elf Jahren strafmündig. Können sich da vierzehnjährige auch gegenseitig "schänden" und müsste man die dann Kinderschänder oder Schänderkinder nennen?"

Genau dieses Problem haben wir seit der EU Reform in den Niederlanden. Strafmündig ist man weiterhin mit 12. Denn vor der Strafrechtsreform im Herbst 02, da war man ja ab 12 schon Jugendlicher ( in D ja erst mit 14 ).

Sex darf man hier jetzt erst ab 16 (!) haben. Sexuelle Handlungen unter 16 sind nach dem §240 strafbar.
Sowohl sexuelle Handlungen MIT unter 16jährigen Kindern, als auch sexuelle Handlungen unter 16jähriger Kinder SELBST, sofern sie diese mit anderen haben, ( übrigens unabhängig vom Alter ), sind strafbar.
Nur wenn sie unter 12 sind bleibt dies straffrei für sie, denn dann sind sie ja noch nicht strafmündig.

Wenn jetzt z.B. zwei 15jährige miteinander Sex haben, dann machen sich BEIDE strafbar. Wenn ein 15jähriger mit einer 12jährigen Sex hat, machen sich ebenfalls BEIDE strafbar. Immer vorausgesetzt, die Handlungen sind einvernehmlich, was bei den Meisjes in Amsterdam mit 12 durchaus schon möglich ist. ( Denn früher war man ja ab 12 schon Jugendliche und durfte auch mit Erwachsenen Sex haben ). Die lebensfremde Heraufsetzung des Mindestalters für Sex von 12 auf 16, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Strafmündigkeit bei 12, hat zu einer Flut von Strafverfahren geführt, bei denen es praktisch zwei "Täter" und zwei "Opfer" gibt, denn beide sind beides gleichzeitig.

Die meisten dieser Fälle sind dieser Art: Ein Vater erwischt seine 15jährige Tochter beim Sex mit ihrer meist gleichaltrigen Freundin. Da er "Angst" hat daß seine Tochter lesbisch werden könnte - oder vielleicht schon ist - zeigt er die "Straftat" an, damit beide "aufwachen".

Es gibt zahlreiche solch absurder Fälle, da man "vergessen" hat die Strafmündigkeit heraufzusetzen ( denn genaugenommen gibt es in den NL eine variable Strafmündigkeit, von 12-18, je nach Straftat ), müssen die Strafverfolgungsbehörden diese "Straftaten" zur Anklage bringen.

Jetzt sind einerseits die Gerichte mit solchem Nonsens verstopft, andererseits werden die Jugendlichen hier alle viktimisiert, schon durch die Kriminalisierung. Andererseits ist den tatsächlichen Opfern eines sex. Mißbrauchs, auch unter und durch Jugendliche, dadurch gar nicht geholfen.

Denn a.) ächzt das Rechtssystem unter der Last der vielen Fälle, kann also auf Einzelschicksale kaum noch genügend eingehen, b.) ist durch die völlige Entwertung der Begriffe "Opfer" und "Täter" gar nicht mehr klar, wer jetzt wirklich noch ein Opfer ist - und wer ein Täter.

Auch der Terminus "sexueller Mißbrauch" ist für mich dadurch völlig entwertet worden. Wenn zwei Jugendliche miteinander Sex haben, dann ist dies doch etwas sehr SCHÖNES. Wie krank ist eine Gesellschaft, die beim Liebesspiel zweier Jugendlicher nur noch an Sexualstraftaten denkt ?

Dadurch wird dieses ernste Thema auch der Lächerlichkeit preisgegeben. Zweifelsfälle wie den um Marco W. meine ich damit gar nicht, sondern eben klar einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Jugendlichen, bzw. auch mit Erwachsenen.
Ich habe ja nun die Gnade der frühen Geburt gehabt, aber hätten meine Freundinnen und ich unsere Jugend nicht in den 90ern sondern heute erlebt, dann hätten sich fast alle strafbar gemacht.
Wir wären dann "Sexualstraftäterinnen" gewesen - und zugleich - so absurd es auch ist- "Opfer einer Sexualstraftat".

Nein, mit diesem Wahnsinn muß endlich Schluß sein, aber völlig unabhängig vom Fall Marco W. !!!!

Dieser Fall ist ein - in dieser Konstellation - spektakulärer Einzelfall. Die Jugendlichen, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen vor Gericht stehen, die sind es leider nicht.
Kluntje - 25. Sep, 23:32

Die Rechtslage in der Türkei entspricht grundsätzlich der Rechtslage in nahezu allen zivilisierten Ländern der Erde. Kinder werden per Gesetz vor sexuellem Mißbrauch geschützt. Das Schutzalter in der Türkei ist an dem durchschnittlichen Schutzalter im liberalen Europa orientiert und deshalb recht niedrig angesetzt.

Um einen Kindesmißbrauch handelt es sich grundsätzlich immer dann, wenn an, mit oder vor einem Kind sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Das vermeintliche "Einverständnis" des Kindes spielt für den Straftatbestand keine Rolle, weil ein Kind generell unfähig ist in Handlungen einzuwilligen, deren Bedeutung, Tragweite und Konsequenzen ihm auf Grund seiner Kindlichkeit und mangelnden emotionalen und geistigen Reife unbekannt sind.

Marco W. hat sich des sexuellen Mißbrauchs auch strafbar gemacht, wenn das Kind gemäß seiner Aussage in die Handlungen "eingewilligt" hätte.

Die Schutzbehauptung von Marco W., er habe das Kind für älter gehalten, kann im Prinzip jeder Kinderschänder zu seiner Verteidigung anführen. Sehr viele Kinder im Alter von zehn, elf, zwölf Jahren sehen etwas älter aus, wenn sie zu einem feierlichen Anlaß zurechtgemacht sind. Dennoch steht diesen Kindern ein Schutz von sexuellem Mißbrauch zu und das älter wirkende Erscheidungsbild des Kindes ist keine Legitimation für einen Kinderschänder, das Kind sexuell zu mißbrauchen.

Was in der Nacht in dem Hotelzimmer geschehen ist, kann nicht abschließend geklärt werden. Opfer und Täter machen unterschiedliche Angaben. Für den Tathergang selbst gibt es keine Zeugen. Das Opfer behauptet, Marco W. habe sich an ihm vergangen, während es schlief. Das kann letztlich weder bewiesen noch widerlegt werden.

Fest steht, daß der damals 17jährige Marco W. sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgenommen hat. Damit ist der Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs in jedem Fall erfüllt.

Nach Angaben der Familie ist das Opfer durch die Tat traumatisiert und befindet sich in psychologischer Betreung.

Welchen Grund gibt es nun, das Opfer der Lüge zu bezichtigen, die unbwiesenen Aussagen des Täters als "Wahrheit" zu übernehmen, den sexuellen Mißbrauch eines Kindes zu bagatellisieren und die psychischen Folgen für das Opfer schlicht zu leugnen?

Beweispflicht

Die Justiz muss immer die Schuld des Angeklagten beweisen - der Angeklagte muss nicht seine UNschuld beweisen. Eine Schuld von Marco kann aber nicht eindeutig bewiesen werden: Deshalb hätte es einen Freispruch geben müssen. Die Deutsche Justiz hatte das Verfahren eingestellt. Die Türkische Justiz differenziert übrigens ebenso wenig zwischen Einvernehmlichkeit und gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie bei uns. Und genau bei diesem Punkt liegt das UNrecht in der Gesetzgebung begraben. Ohne Opfer kann und darf es auch keinen Täter geben. Diese Realität wissen mehr Menschen als man glauben sollte, aber trauen sich nicht dies öffentlich darzustellen, weil Sie dann gleich als Sympatisanten der "Kinderschänder" verunglimpft usw... werden.

Gruß Dieter-K13
Kluntje - 15. Okt, 20:18

Der Täter hat zugegeben, daß er sexuelle Handlungen mit einem 13jährigen Kind begangen hat. Er bestreitet allerdings, sich seiner Schuld bewußt gewesen zu sein, da er das Opfer für älter gehalten habe. Diese Schutzbehauptung läßt sich letzlich nie überprüfen. Sie tut im Prinzip auch nichts zur Sache, weil ein Kind trotz eines älter wirkenden Erscheinungsbildes dennoch den gesetzlichen Schutz vor sexuellen Übergriffen in vollem Umfang genießt. Ein Kind kann nicht zum Freiwild für Kinderschänder werden, wenn es älter aussieht. Davon abgesehen wäre der vermeintliche Irrtum des Täters ohnehin dadurch vermeidbar gewesen, daß er sich z.B. den Ausweis hätte zeigen lassen.
Der sexuelle Mißbrauch eines Kindes kann nicht "einvernehmlich" sein, weil ein Kind aufgrund mangelnder Reife zur sexuellen Selbstbestimmung überhaupt nicht fähig ist.
Das Kind wurde psychisch traumatisiert und mußte nach der Tat therapeutisch behandelt werden. Das war auch der Grund, weshalb es vor Gericht nicht erscheinen und Aussagen mußte, es lag ein ärztliches Attest vor.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article886016/Bruder-fordert-Freiheit-fuer-Marco.html
DerTerraner - 4. Okt, 21:03

Kein Zweifel an Marcos Unschuld

Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg hat die türkischen Beweise genau geprüft und danach das Ermittlungsverfahren eingestellt. Nach dem Urteil wurde die Entscheidung noch einmal bekräftigt. Eine schallende Ohrfeige für das türkische Gericht.

Nach einem Prozess, der nur noch als Posse und Farce empfunden wurde, konnte man wohl nicht mehr als dieses Fehlurteil erwarten. Dank Lüneburg gilt Marco aber als absolut unschuldig und die Entscheidung wirkt gleich auch noch wie ein juristischer Schutzschirm. Für jede Amtshilfe braucht die Türkei Lüneburg und die haben mehr als deutlich gemacht, dass sie dafür nicht zur Verfügung stehen. Nicht einmal Bewährungsauflagen in Deutschland könnte das Gericht durchsetzen. Eventuelle Gerichtskosten dürften auch nicht einzutreiben sein.

Caroline Kaiser (Gast) - 15. Okt, 23:08

Scheinheiligkeit der Konservativen: Mündigkeitsalter für Straftaten wird abgesenkt, Mündigkeitsalter für Sexualität heraufgesetzt

Kluntje, ich will mal anhand dieses "schönen" Beispiels deutlich machen, wie scheinheilig die Argumentation der Konservativen ist. Konservativ sind mittlerweile fast alle Parteien, selbst viele sogenannte "liberale" Parteien.

In DK setzt sich die rechtsliberale Partei (Venstre) gerade für eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 14 ein, sowie mittelfristig für eine völlige Abschaffung des Strafmündigkeitsalters:
http://politiken.dk/newsinenglish/article808662.ece

Vom Etikett "liberal" sollte man sich nicht täuschen lassen, die dänischen Liberalen sind eher konservativ-liberal, in der Rechtspolitik sogar mehr national-konservativ.

Deshalb gibt es auch eine sozial-liberale Abspaltung, die radikal-venstre, die als einzige Partei in Europa diese EU Richtlinie, um die sich dieser Blog ja dreht, überhaupt kritisierte.

In den Niederlanden ist man bereits mit 12 strafmündig - prinzipiell. Es gibt hier aber eine variable Strafmündigkeit. z.B. bei Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht, in Zeiten des Internets können ja auch 12jährige Aktienkurse manipulieren, ist man erst ab 18 strafmündig. Bei anderen Straftaten ab 16, usw. Allgemein ist man aber ab 12 strafmündig.
Schon deshalb lag eben auch die (eingeschränkte) sexuelle Mündigkeit bei 12.

Also ab 12 durfte man Sex haben, auch mit Erwachsenen, selbst wenn die Eltern dagegen waren. ( Nur bei einer Strafanzeige wäre dies untersucht worden, eine einvernehmliche sexuelle Beziehung war aber auch durch das Veto der Eltern nicht zu verhindern )

Rein rechtlich war man ab 12 kein Kind mehr, sondern ein Jugendlicher. Ab 16 war man (einfach) volljährig, ab 18 war man (absolut) volljährig. Zum 1.10.02 wurde die einfache Volljährigkeit mit 16 hier gestrichen.

Hätte also das alte NL Recht gegolten, dann hätte Marco sich vielleicht wegen eines sexuellen Mißbrauchs strafbar gemacht, aber nicht wegen KINDESmißbrauchs, denn C. wäre nach dem NL Recht mit 13 gar kein Kind mehr gewesen.

Ich will damit nur deutlich machen, wie subjektiv dies alles ist. Meiner Meinung nach sind 12,13 jährige Mädchen heutzutage keine naiven Kinder mehr. Bestimmt 80% der Mädchen in dem Alter sind mehr Jugendliche als Kinder, anders als bei Jungs in dem Alter, die doch meist bis zu 2 Jahre in ihrer Entwicklung hinterherhinken.

Ich plädiere deshalb auch für ein geschlechtsspezifisches Schutzalter von 12/14.

Aber zurück zu den Konservativen, die mittlerweile in fast allen Parteien, Medien, Staatsanwaltschaften sitzen.

Auf der einen Seite wollen sie die Strafmündigkeit absenken, soweit stimme ich zu, denn es gibt auch in D ein Problem mit vielen straffällig gewordenen älteren Kindern.

Z.B. die sogenannten "Klaukinder", die 12 oder 13 sind, meist einen Migrationshintergrund haben. Gezielt werden hier Strafunmündige angeworben, bzw. werden selbst aktiv.
Sehr viel kann ihnen mit 12,13 nicht passieren. Es ist mehr als deutlich, daß die Täter ganz genau wissen was sie tun. Deshalb sollte man die Strafmündigkeit auf 12 herabsetzen.
Insoweit stimme ich sogar den Konservativen zu.

Nur wenn man von einer Mündigkeit des eigenen Handels mit 12, oder jetzt in DK mit 14 ausgeht, weshalb sollte diese Mündigkeit dann ausgerechnet in der Sexualität nicht vorhanden sein ? Hier hält man die Mündigen auf einmal wieder für unmündig, obwohl man von ihnen verlangt, viel kompliziertere Sachverhalte zu durchschauen.

Hier setzt man die Altersgrenzen immer weiter hoch. Dies passt einfach nicht zusammen ! Entweder ist man ab einem bestimmten Alter mündig, fähig zur Reflektion und zur Folgenabschätzung, oder man ist es nicht.

Wenn die Rechtsliberalen in DK die Absenkung der Vollmündigkeit auf 14 umsetzen, dann sollte auch die sexuelle Vollmündigkeit wieder auf 14 herabgesetzt werden.
Die lag ja bis zum 1.1.02 bei 15, umschloß alle sexuellen Verhaltensweisen - mit Ausnahme der Prostitution, die erst ab 18 zulässig war. Daß man mit der Vollmündigkeit nicht automatisch ALLE Rechte hat, dies versteht sich ja von selbst. Ich will weder, daß sich Jugendliche prostituieren, noch will ich von 14jährigen Autofahrern über den Haufen gefahren werden !

Gerade der Fall Marco zeigt ja, weil der Altersunterschied zwischen dem vermeintlichem Opfer und dem vermeintlichem Täter so gering ist, wie fließend diese Grenzen sind. Nach der UN Definition sind beide "Kinder", nach dem brit/dt. Recht ein "Kind" und ein "Jugendlicher", nach dem alt. NL Recht eine "Jugendliche" und ein "Erwachsener".

In D ist Marco gar kein "Täter". Er ist freigesprochen worden und eher "Opfer", schon wegen der miesen Haftbedingungen in der Türkei.
In der Türkei wird er eventuell erneut verurteilt.
Er ist dann praktisch unschuldig und Täter zugleich.
Je nachdem wo er sich aufhält, paradox.....

Auch möchte ich noch mal darauf hinweisen, daß ausgerechnet die englische Presse hier kritischer berichtet hat. Seltsam, oder ?

Noch ein kleines Rätsel für Experten des neuen niederländischen Straf"rechts":
Zwei Jugendliche ( 14 und 15 ) haben in den NL Sex. Einvernehmlich und freiwillig. Wer ist Täter und wer ist Opfer ? Lösung folgt im nächsten Beitrag.
Kluntje - 16. Okt, 06:03

Nur wenn man von einer Mündigkeit des eigenen Handels mit 12, oder jetzt in DK mit 14 ausgeht, weshalb sollte diese Mündigkeit dann ausgerechnet in der Sexualität nicht vorhanden sein ? Hier hält man die Mündigen auf einmal wieder für unmündig, obwohl man von ihnen verlangt, viel kompliziertere Sachverhalte zu durchschauen.

Selbstverständlich sind Kinder mit 12 oder 14 Jahren nicht mündig. Sie sind nur sehr eingeschränkt zur Reflexion und Abschätzung der Tragweite ihrer Handlungen fähig. Aus diesem Grund können Kinder für begangene Straftaten auch nicht in der Form bestraft werden, wie erwachsene Menschen. Dennoch darf ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kindern nicht ohne Reaktion im Raum stehen bleiben. Der Staat hat im Sinne der Allgemeinheit die Verpflichtung, das Kind zu einem sittlichen und sozialverträglichen Verhalten zu erziehen.

Minderjährige, die Straftaten begehen, sollten unabhängig von ihrem Alter auf richterliche Anordnung für eine in Besserungsanstalten eingewiesen werden, um disziplinarische und erzieherische Maßnahmen zu ergreifen, damit das Kind bzw. der Jugendliche zukünftig in der Lage sein wird ein moralisch einwandfreies Leben zu führen. Das Erwachsenenstrafrecht sollte grundsätzlich auf alle volljährigen Straftäter angewandt werden. Bei Kapitalverbrechen sollte das Erwachsenenstrafrecht auch auf Straftäter ab 16 jahren anwendbar sein.

Ein Schutzalter von 16 Jahren halte ich für angemessen, wenn nachgewiesen werden kann, daß die Personen in einer dauerhaften Partnerschaft zusammenleben (Verlobung/Ehe). Damit wäre auch gleichzeitg sichergestellt, daß die Eltern ihr Einverständnis erkären. Ansonsten muß mit der Volljährigkeit die Mündigkeit grundsätzlich vorausgesetzt werden.

Die Forderung eines Schutzalters von 12 Jahren kann ich nicht nachvollziehen.

1. Viele Kinder sind mit 12 Jahren noch nicht einmal körperlich geschlechtsreif.

2. Selbst wenn ein Kind mit 12 Jahren körperlich geschlechtsreif ist, ihm fehlt die geistige und emotionale Reife und damit die Fähigkeit zur Reflexion und Abschätzung der Tragweite von sexuellen Handlungen.

3. Mit 12 Jahren ist ein Kind nicht fähig, die Konsequenzen für mögliche Folgen von Sexualität zu tragen, z.B. eine Schwangerschaft und die anschließende Verantwortung als Mutter und Vater.

4. 75% der Jugendlichen haben erst nach ihrem 16. Lebensjahr Geschlechtsverkehr. 36% warten damit mindestens bis zur Volljährigkeit. Dagegen haben "nur" 2% der 12Jährigen Geschlechtsverkehr.

Da stellt sich auch die Frage, wem die von Dir angestrebte Herabsetzung des Schutzalters eigentlich etwas bringen sollte, abgesehen von pädophilen Kinderschändern, die sich dann straflos an unreifen 12Jährigen vergehen könnten.
Caroline Kaiser (Gast) - 21. Okt, 12:26

Extrem willkürliche Einstufung des deutschen Gesetzgebers

Der deutsche Gesetzgeber ist bei den Schutzaltersgrenzen und "Mündigkeitsgrenzen" ( auch wenn es diesen Begriff im dt. Rechtssystem so nicht gibt, verwende ich ihn der Einfachheit halber mal ) extrem willkürlich.

So ist man ab 7 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig.
In vielen Staaten ist diese Grenze höher, in einigen mit 5 oder 6 niedriger, andere Staaten nennen in ihren § gar kein Mindestalter.

Ab 14 hat man die erweiterte (eingeschränkte) Geschäftsfähigkeit, die so noch nicht mal im § steht, aber durch die Rechtsprechung so definiert werden kann.

wiki:
"In Bereichen des öffentlichen Rechtes ist für Minderjährige ab einem bestimmten Alter eine Teilgeschäftsfähigkeit (dort Handlungsfähigkeit genannt) kraft Gesetzes eingeführt."

Im Sozialrecht wird die Handlungsfähigkeit ( § 36 1.SGB ) mit 15 vorausgesetzt, ebenfalls eine seltsame Konstruktion, wo man doch schon mit 14 strafmündig ist.

Im Ausländerrecht ist die volle Handlungsfähigkeit mit Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben (§ 80 Aufenthaltsgesetz). Das gleiche gilt für das Asylverfahren (§ 12 Asylverfahrensgesetz).

16/17jährige werden hier wie Erwachsene behandelt. Hier gab es auch eine Rüge der UNO an die dt. Bundesregierung, da dies auch mit der UN Kinderrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen ist.

Man sieht, wenn es um Kostensenkung geht, denn 16/17jährige können dann genauso schnell abgeschoben werden wie Erwachsene, ist man auf einmal mit 16 "volljährig". Der Gesetzgeber biegt die Mündigkeit immer so hin, wie es seinen (haushalts-)politischen Zielen dient.

Siehe z.B. die Pflicht bis 25jähriger (!) Hartz IV Bezieher, noch in der Wohnung der Eltern zu bleiben. Begründung war auch hier, daß der Abstand zur jugendlichen Unmündigkeit noch nicht so groß´wäre. Geht es allerdings um Regelverstöße im Sozialrecht, dann sind 15jährige wieder voll einsichtsfähig.

"Die Forderung eines Schutzalters von 12 Jahren kann ich nicht nachvollziehen."

Bis Herbst 02 war dies ja das Schutzalter in den NL.

"1. Viele Kinder sind mit 12 Jahren noch nicht einmal körperlich geschlechtsreif."

Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif, bzw. haben zumindest die Anfangsphase der Pubertät erreicht. Dieses Alter hat sich in den letzten 30 Jahren um 2,7 Jahre vorverlagert.

"2. Selbst wenn ein Kind mit 12 Jahren körperlich geschlechtsreif ist, ihm fehlt die geistige und emotionale Reife und damit die Fähigkeit zur Reflexion und Abschätzung der Tragweite von sexuellen Handlungen."

Dieses § zwingt ja niemanden ab 12 Sex haben zu müssen.
Diese 12er Schutzaltersgrenze ist bewußt gewählt worden,
damit nicht diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die eben diese Fähigkeit schon haben. In den 90er Jahren sind mir nicht wenige 12/13jährige Meisjes begegnet, die diese Fähigkeit schon hatten. Andererseits hat die damalige Gesellschaft sie auch viel besser darauf vorbereitet.

"3. Mit 12 Jahren ist ein Kind nicht fähig, die Konsequenzen für mögliche Folgen von Sexualität zu tragen, z.B. eine Schwangerschaft und die anschließende Verantwortung als Mutter und Vater."

Den ersten Sexualkundeunterricht gabs damals in der 4.Klasse. Und nochmal: Hier ist nicht vermittelt worden, daß man möglichst früh Sex haben sollte, sondern man hat über die Konsequenzen aufgeklärt, die früher Sex haben kann. Es war eher eine Aufklärung vor zu frühen Sex, aber ohne moralischen Zeigefinger.

Die NL hatten noch in den 90ern die zweitniedrigste Rate an schwangeren Jugendlichen weltweit. Während die Länder, die damals Sexualität im Bildungssystem völlig tabuisiert haben, die USA und UK, unter den Industriestaaten die höchste Quote hatten.

Ich will ja eben gerade vermeiden, daß es Teenagerschwangerschaften gibt. Deshalb gehört das Thema aber in die Schule. Nicht erst in die 8.Klasse, sondern schon in die 4. oder spätestens 5.

"4. 75% der Jugendlichen haben erst nach ihrem 16. Lebensjahr Geschlechtsverkehr. 36% warten damit mindestens bis zur Volljährigkeit. Dagegen haben "nur" 2% der 12Jährigen Geschlechtsverkehr."

Es gibt auch andere Statistiken. Allerdings gibt es auch kein Thema, bei dem derart gelogen wird. Außerdem machen sich ja Jugendliche u.U. strafbar, wenn sie darauf eine ehrliche Antwort geben.

"Da stellt sich auch die Frage, wem die von Dir angestrebte Herabsetzung des Schutzalters eigentlich etwas bringen sollte, abgesehen von pädophilen Kinderschändern, die sich dann straflos an unreifen 12Jährigen vergehen könnten."

Nach 1986 konnte sich niemand straflos an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen in den NL vergehen.
Der sexuelle Mißbrauch war strafbar und wurde seitdem auch verfolgt. Nur mußte eben im Alter über 12 eine Strafanzeige gestellt werden.

Pädophile sind an Jugendlichen über 12 i.d.R. gar nicht mehr interessiert. Nur bei reifeverzögerten Jungs ist dies im Ausnahmefall mit 12/13 noch anders. Mit einem geschlechtsspezifischen Schutzalter ( 14 für Jungs, 12 für Mädchen ) hätte man dem Rechnung tragen können.

Natürlich muß der Gesetzgeber ALLEN, unabhängig vom Alter, einen Schutz vor körperlicher und seelischer Unversehrtheit gewähren. Wenn allerdings das Schutzalter zu hoch gewählt wird, sich also von der Lebenswirklichkeit immer mehr entfernt, dann führt dies zu einer Automatisierung von Anklagen. Die Erhöhung des Schutzalters auf absurde 16, in den NL, hat eben dazu geführt, daß nicht mehr pädophile Täter angeklagt werden, sondern Jugendliche, die einvernehmlich Sex mit anderen Jugendlichen oder ( meist jungen ) Erwachsenen haben.

In D ist die Situation ( noch ? ) nicht so dramatisch, außerdem sind deutsche Jugendliche sexuell inaktiver, aber auch in D gibt es jedes Jahr eine Flut von Prozessen, wo das Mädchen zum Zeitpunkt der "sexuellen Handlung" 13 war, der Partner 18-20. Diese Prozesse kann man sich eigentlich sparen. Sie führen zu einer weiteren Überlastung der Justiz, sowie zu einer Kriminalisierung junger Menschen.

" Ich bin über jeden solcher Prozesse froh ", hat mir mal ein Pädo gesagt, " denn wir sind davon gar nicht betroffen. Wir sind deshalb auch für eine Erhöhung der Schutzaltersgrenze. Je mehr "Antis" angeklagt werden, desto besser. Dann sehen sie mal wie daß ist, außerdem hat der Repressionsstaat dann weniger Manpower für uns."

Insgesamt glaube ich aber, daß wir dem Thema Pädophilie viel zu viel Bedeutung beimessen. Pädophilie sind eine winzige Minderheit, wir sollten uns im gesellschaftlichen Diskurs nicht zu sehr von ihnen beeinflussen lassen.

Stattdessen sollte es eine wissenschaftliche Neubewertung geben, ab wann ein Mensch mündig ist und wie man die Mündigkeit abstufen kann. Die Disparitäten, die sich jetzt durch alle Gesetze ziehen (s.o.), müßten jedenfalls dringend beseitigt werden.

Außerdem stellt sich ja auch die Frage, sorgen diese ganzen Erhöhungen nicht automatisch dazu, daß der Rechtsstaat ausgehöhlt wird ? Da die Straftaten, oder was der Gesetzgeber jetzt dafür hält, schon mangels Personal gar nicht verfolgt werden können. Außerdem dermaßen viele Jugendliche solche Straftaten begehen, daß man die kaum alle anklagen kann.

Beispiel: Rauchen ist jetzt erst ab 18 erlaubt. Finde ich vernünftig. Aber auf den Schulhöfen rauchen selbst 14jährige. Lehrer vor laufender Kamera gefragt, warum dagegen nichts unternommen wird. Antwort: " Bestimmt ein Drittel der Mädchen unter 18 rauchen bei uns, soll ich die alle anzeigen ? ". Irgendwann wird dann doch mal ein Exempel an einer 16jährigen Raucherin statuiert, die sich am Tag vorher mit der Lehrerin gestritten hat,
die sich dann zurecht als Bauernopfer fühlt.

Genauso werden sich auch die Videothekare fühlen, bei denen man bisher gegen den §184c vorgegangen ist.

Während ein paar Straßen weiter echte und falsche Jugendpornos noch angeboten werden, dies auch niemanden interessiert, greift man sich ein paar Bauernopfer heraus, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen oder einen kritischen Brief an den Bürgermeister geschrieben haben.

Ein solcher Murks wie die "Scheinminderjährigkeit" trägt zur weiteren Verunsicherung bei. Es gibt nicht nur keinen einzigen objektiven Grund dafür, sondern es ist noch nicht mal klar, welches Material denn nun strafbar ist oder nicht.

Dies ist Auslegungssache der Staatsanwälte/Richter.
Von der Auslegung bis zur Willkür ist es da nur ein kleiner Schritt. Einen solchen "Rechtsstaat" hatten wir aber schon mal, er feiert gerade das 20. Jubiläum seines Untergangs.
Kluntje - 23. Okt, 05:58

Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif, bzw. haben zumindest die Anfangsphase der Pubertät erreicht.

Zwei Drittel der Jungen und Mädchen haben mit 12 noch nicht mal ihre erste Periode bzw. ihre erste Ejakulation gehabt.

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/305/umfrage/erster-samenerguss/

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/307/umfrage/erste-regelblutung/

Die meisten 12Jährigen sind körperlich nicht geschlechtsreif, von der geistigen Reife einmal ganz zu schweigen.

Dieses § zwingt ja niemanden ab 12 Sex haben zu müssen.

Es geht auch nicht um "zwingen", sondern darum, daß 12Jährige in der Regel weder körperlich geschlechtsreif sind noch die geistige und emotionale Reife besitzen eine sexuelle Handlung überhaupt bewußt und mündig eingehen zu können. Deshalb müssen sie davor grundsätzlich geschützt werden, daß ihre kindliche Naivität und mangelnde Reife von anderen dazu ausgenutzt wird, an, mit oder vor ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Ich will ja eben gerade vermeiden, daß es Teenagerschwangerschaften gibt. Deshalb gehört das Thema aber in die Schule. Nicht erst in die 8.Klasse, sondern schon in die 4. oder spätestens 5.

Sexualität gehört überhaupt nicht in die Schule oder den öffentlichen Raum, das ist Intimsphäre. Die Schule ist nicht dazu angehalten, 10jährige Kinder in der 4. Schulklasse einer Zwangssexualisierung zu unterziehen. Aufklärung gehört ins Elternhaus und auch nur dann, wenn ein Kind sich von allein dafür interessiert.

Aber davon mal ganz abgesehen bist Du überhaupt nicht auf das Argument eingegangen. Man kann noch so gut aufgeklärt sein, das ändert nichts an der Tatsache, daß durch Geschlechtsverkehr immer ein Kind gezeugt werden kann. Jedes Jahr werden hundertausende erwachsene Frauen in Deutschland ungeplant schwanger, obwohl sie aufgeklärt sind und Verhütungsmittel verwenden.

12Jährige sind nicht dazu in der Lage die Verantwortung für die möglichen Konsequenzen ihrer Sexualität zu tragen, ein Kind auszutragen oder Mutter bzw. Vater zu sein.

Es gibt auch andere Statistiken. Allerdings gibt es auch kein Thema, bei dem derart gelogen wird. Außerdem machen sich ja Jugendliche u.U. strafbar, wenn sie darauf eine ehrliche Antwort geben.

Diese Statistik stammt von der Zeitschrift "Bravo", die als exzessives Schmuddelmagazin bekannt ist. Die Kinder wurden von Gleichaltrigen anonym befragt. Es gab keinen Grund für die Kinder zu lügen, niemand brauchte Angst vor Strafverfolgung zu haben und von den gemachten Angaben hat niemand etwas erfahren.

Wenn allerdings das Schutzalter zu hoch gewählt wird, sich also von der Lebenswirklichkeit immer mehr entfernt, dann führt dies zu einer Automatisierung von Anklagen.

Die Lebenswirklichkeit sieht so aus, daß 75% der Deutschen erst nach dem 16. Lebensjahr Geschlechtsverkehr haben und 36% damit mindestens bis zur Volljährigkeit warten, während gerade einmal 2% bereits mit 12 Jahren geschlechtlich verkehren. Im Übrigen sieht es so aus, daß Jugendliche aus bildungsfernen Schichten und verwahrlosten Elternhäusern wesentlich früher sexuell verkehren, als Jugendliche aus fürsorglichen Elternhäusern, die sich um eine gute BIldung und Werteerziehung ihrer Kinder bemühen.

Es kann nicht Sinn einer vernünftigen Gesetzgebung sein, die allgemeinen Normen dem Verhalten einer verwahrlosten Minderheit anzupassen.

auch in D gibt es jedes Jahr eine Flut von Prozessen, wo das Mädchen zum Zeitpunkt der "sexuellen Handlung" 13 war, der Partner 18-20. Diese Prozesse kann man sich eigentlich sparen. Sie führen zu einer weiteren Überlastung der Justiz, sowie zu einer Kriminalisierung junger Menschen.

Der sexuelle Mißbrauch von Kindern ist ein Kapitalverbrechen. Prozesse gegen Kinderschänder kann man sich nicht sparen, allein schon im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft. Ein 20Jähriger, der sich an ein 13jähriges kind heranmacht, sich vielleicht sein Vertrauen erschleicht um dann seine kindlicheNaivität auszunutzen um an, mit oder vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, muß aus dem Verkehr gezogen werden.. Eine vermeintliche "Überlastung der Justiz" ist wohl kein ernshtaftes Argument um Sexualverbrechen künftig nicht mehr vor Gericht zu verhandeln.

Insgesamt glaube ich aber, daß wir dem Thema Pädophilie viel zu viel Bedeutung beimessen. Pädophilie sind eine winzige Minderheit, wir sollten uns im gesellschaftlichen Diskurs nicht zu sehr von ihnen beeinflussen lassen.

Natürlich ist das eine Minderheit, allerdings ist jedes Kind eines zu viel, das von einem Pädophilen geschändet wird. Ich persönlich plädiere z.B. auch dafür, daß Pädophile vorsorglich zwangkastriert werden können, um das von ihnen ausgehende Sicherheitsrisiko für Kinder bestmöglich zu verringern. Es muß sich allerdings auch nicht immer zwangsläufig um pädophile handeln, die Sexualstraftaten an Kindern begehen.

Beispiel: Rauchen ist jetzt erst ab 18 erlaubt. Finde ich vernünftig. Aber auf den Schulhöfen rauchen selbst 14jährige. Lehrer vor laufender Kamera gefragt, warum dagegen nichts unternommen wird. Antwort: " Bestimmt ein Drittel der Mädchen unter 18 rauchen bei uns, soll ich die alle anzeigen ? ". Irgendwann wird dann doch mal ein Exempel an einer 16jährigen Raucherin statuiert, die sich am Tag vorher mit der Lehrerin gestritten hat,
die sich dann zurecht als Bauernopfer fühlt.


Exempel müssen statuiert werden, damit die Justiz überhaupt ernstgenommen wird und die Gesetze eingehalten werden. Ein Verbot, dassen Übertretung in der Praxis nie geahndet wird, schreckt niemanden ab. Wenn erstmal 10, 20, 30 Raucher mit empfindlichen Sanktionen belegt wurden und sich das rumspricht, wird es ziemlich bald niemand mehr wagen in der Öffentlichkeit zu rauchen. Solange natürlich nichts unternommen wird, nimmt auch niemand die Verbote ernst.
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49

Erst mal die letzte Antwort für Herrn Kluntje....

Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von der "Christen Union", die hier ja auch in den NL mitregiert.
Du solltest in die Niederlande auswandern, da würdest Du Dich richtig wohl fühlen. ;-)

Ich wills bei dieser Antwort auch erst mal belassen, denn einerseits streift dies nur partiell den Themenbereich des Blogs, andererseits müssen wir akzeptieren, daß wir fast überall eine völlig entgegengesetzte Position vertreten.
Was auch nicht schlimm ist, wenn ich nicht oft den Eindruck hätte, daß die konservativ-christliche Seite mir vorschreiben will, wie ich und andere mein Leben zu führen haben.

Bei Kindern ist dies etwas anderes, Jugendliche sollte man langsam auf das Erwachsensein vorbereiten.

"Zwei Drittel der Jungen und Mädchen haben mit 12 noch nicht mal ihre erste Periode bzw. ihre erste Ejakulation gehabt."

Das niederländische Gesundheitsministerium kam in den 90ern zu ganz anderen Ergebnissen, besonders bei Mädchen. Vielleicht liegt es an den Gurken und Tomaten, aber so groß kann ja der physische Unterschied zu den Deutschen auch nicht sein.

"Die meisten 12Jährigen sind körperlich nicht geschlechtsreif, von der geistigen Reife einmal ganz zu schweigen."

Kann schon sein, daß 60% nicht geschlechtsreif sind, 40% wären es dann aber. Davon wird sowieso nur eine Minderheit schon Interesse an Sex haben.

Da geistern durch deutsche Blogs auch krude Phantasiegeschichten, die wohl eher der Wunschwelt von Männern entsprechen.

Auch in den 90ern waren natürlich jugendliche Mädchen, die mit 12 und 13 schon Sex hatten, eine Minderheit, auch in Amsterdam. Es gab sie aber, sie sind mir ja selbst begegnet. Auch ein bekanntes deutsches Jugendmagazin berichtete darüber.

Dies hat auch nichts mit "Pädophilie" zu tun. Die Mädchen waren sehr frühreif, ich hätte sie niemals auf 12 oder 13 geschätzt, praktisch jeder hat sie optisch 2-3 Jahre älter geschätzt.

"daß 12Jährige in der Regel weder körperlich geschlechtsreif sind noch die geistige und emotionale Reife besitzen eine sexuelle Handlung überhaupt bewußt und mündig eingehen zu können."

Die mir damals begegnet sind, die konnten dies durchaus. Nun waren dies aber a.) Alles Mädchen über 12 1/2, meist 13 b.) war ich auf einer Privatschule c.) waren dies Töchter des liberalen Bildungsbürgertums

An sozialen Brennpunkten sah es sicher anders aus.
Nur gerade deshalb MUß das Thema ja in die Schule, nicht wie sich dies Männer in ihren Phantasien ausmalen, a la Schulmädchenreport, sondern ganz seriös.

Du widersprichst Dir selbst, wenn Du einerseits die mangelnde Fähigkeit konstatierst, andererseits die Erwerbung dieser Fähigkeit damit konterkarierst:

"Die Schule ist nicht dazu angehalten, 10jährige Kinder in der 4. Schulklasse einer Zwangssexualisierung zu unterziehen. Aufklärung gehört ins Elternhaus und auch nur dann, wenn ein Kind sich von allein dafür interessiert."

Elternhaus - gut und schön. Im liberalen Bildungsbürgertum funktioniert dies. Ansonsten aber auch nicht immer. Wenn ein Kind sich von allein dafür interessiert, dann wird es schon gefährlich, wenn es da keine pädagogische Begleitung gibt.

Du siehst doch anhand der USA und UK, die diese "no sexual education at school" Ideologie jahrelang verfolgt haben, wo dies hingeführt hat. UK und die USA haben die höchste Quote der Teenagerschwangerschaften !

"Jedes Jahr werden hundertausende erwachsene Frauen in Deutschland ungeplant schwanger, obwohl sie aufgeklärt sind und Verhütungsmittel verwenden."

So seltsam es klingt, viele sind - trotz oder gerade wegen der medialen Omnipräsenz des Themas - es nicht.
Es ist extrem selten, daß eine Frau trotz regelmäßiger Einnahme der Pille schwanger wird. Ein Kondom kann da schon eher platzen. Natürlich kommt so etwas aber vor.

"Im Übrigen sieht es so aus, daß Jugendliche aus bildungsfernen Schichten und verwahrlosten Elternhäusern wesentlich früher sexuell verkehren, als Jugendliche aus fürsorglichen Elternhäusern, die sich um eine gute BIldung und Werteerziehung ihrer Kinder bemühen."

Für D/ÖST/CH stimmt dies, für Nordeuropa stimmte dies bis vor ein paar Jahren definitiv nicht. Es war genau spiegelverkehrt zu den deutschsprachigen Ländern. Dazu gibts auch zahlreiche Statistiken aus den 70ern und 80ern, meist aber leider (bisher) nur auf Mikrofilm.

Viele politische Bewegungen, die auch das Recht auf freie Sexualität und den ungehinderten Zugang zur Pornographie erkämpften, entstammen ja nun wirklich nicht der Unterschicht. Die D66er waren größtenteils Akademiker, Studenten, Bildungsbürger, Kaufleute, auch die Frauenbewegung. Als "verwahrloste Minderheit" würde ich die und mich nicht bezeichnen. Tipp doch mal "Schoolmeisjes Beweging" in die Suchfunktion hier ein.

"Es kann nicht Sinn einer vernünftigen Gesetzgebung sein, die allgemeinen Normen dem Verhalten einer verwahrlosten Minderheit anzupassen."

Nein. Aber ein gutes Strafrecht sollte auch immer Minderheitenrechte schützen, ohne dabei aber moralische Wertmaßstäbe aus den Augen zu verlieren. Ein allumfassender Schutz muß für Kinder gelten, aber die Definition des Kindes muß dort aufhören, wo die Pubertät im Mittel anfängt, weil ansonsten aus dem Schutz schleichend eine Entmündigung wird.

"Der sexuelle Mißbrauch von Kindern ist ein Kapitalverbrechen. Prozesse gegen Kinderschänder kann man sich nicht sparen, allein schon im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft."

Da stimme ich zu, aber nur bei einer realistischen Definition des Begriffs "Kind".

"Ein 20Jähriger, der sich an ein 13jähriges kind heranmacht, sich vielleicht sein Vertrauen erschleicht um dann seine kindliche Naivität auszunutzen um an, mit oder vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, muß aus dem Verkehr gezogen werden.. "

Hmm, dann erklär mir doch mal, weshalb sich in D kaum jemand über die bis 02 geltenden § in den NL aufgeregt hat ? Ich hatte mit 14 noch viel ältere Partner. Weshalb hätte man dies bestrafen sollen ? Wenn Du jetzt sagst: 14 ist ja ok, weil es im § steht. Jetzt ist in den NL alles unter 16 illegal. Sollen wir uns immer dem § unterwerfen, anstatt daß das § sich der Lebenswirklichkeit anpasst ?

"Wenn erstmal 10, 20, 30 Raucher mit empfindlichen Sanktionen belegt wurden und sich das rumspricht, wird es ziemlich bald niemand mehr wagen in der Öffentlichkeit zu rauchen. Solange natürlich nichts unternommen wird, nimmt auch niemand die Verbote ernst."

Kluntje, DAFÜR unterschreibe ich auch eine Online Petition auf Deiner Seite. Aber nur DAFÜR. ;-)

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