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Dienstag, 13. November 2007

Was ist Pornografie (Teil 2)

In meinem älteren Artikel Was ist Pornografie sprach ich die Frage an, was denn unter "pornografisch" in Bezug auf die neu definierte Jugendpornografie zu verstehen sein könnte. An mehreren Orten hatte ich gelesen, dass es eine unterschiedliche Interpretation des Kriteriums "pornografisch" gibt - je nachdem, ob es sich um Darstellungen von Erwachsenen oder von Kinder handelt. Und auch der Sachverständige Wehowsky trug in seiner Stellungnahme vor:

Demgegenüber wird bei einer Beteiligung von Kindern i.S.d. § 176 Abs. 1 StGB, also Personen unter 14 Jahren, jegliche Darstellung sexueller Handlungen als Pornographie angesehen (Fall der sog. harten Pornographie) [7], was in dem in §§ 176 ff. StGB verankerten absoluten Tabu von sexuellen Handlungen mit Kindern begründet [8] liegt.

[7] Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 5
[8] vgl. Frommel in NK StGB 2. Aufl. §§ 184 - 184c Rdnr. 7

Ich habe versucht, dieser Frage nachzugehen, und bin dabei zu einer überraschend deutlichen Antwort in einer Revisionsentscheidung des OLG Karlsruhe vom 26.9.2005 gekommen:
Die Darlegung, Pornographie sei dann anzunehmen "wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird" und "wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt", entspricht im Wesentlichen der von dem Bundesgerichtshof und ihm folgend von verschiedenen Obergerichten aufgestellten Definition (vgl. BGHSt 23, 40, 44; 37, 55, 60; OLG Hamm NJW 74, 817; OLG Karlsruhe NJW 74, 215). Worauf sich die im Anschluss an die letztgenannte Definition getroffene Feststellung stützt: "Hierzu zählt insbesondere auch Kinderpornographie d. h. Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben (UAS. 31), vermag der Senat mangels näherer Angaben hierzu nicht festzustellen
(Hier das Das ganze Urteil und der "Stefan-Text", um den es geht)

Zumindest meine Sorge, jegliche Darstellung sexueller Aktivitäten von Jugendlichen, zb. auch im Rahmen der Sexualerziehung oder als einzelne Episode in einer komplexeren Erzählung, könnten durch die Gesetzesänderung kriminalisiert werden, wäre danach unbegründet.

Allerdings muss man wohl auch anmerken, dass diese Entscheidung erst nach einem Justizmarathon von vier Jahren ergangen ist und drei untergeordnete Gerichte zunächst auch anders entschieden hatten. Mit Strafverfolgung, Anklage und abweichende Entscheidungen muss man also in jedem Fall rechnen. Auch in dieser Drohung liegt schon eine Zensur. Die Sanktionen und die Nachteile für die Betroffenen beginnen ebenfalls schon lange vor einer höchstrichterlichen Entscheidung.

Außerdem können andere staatliche Stellen, wie zum Beispiel die BPjM, den Begriff scheinbar auch anders verorten als von der Strafjustiz entschieden. Über den Strafprozess um den Stefan-Text hatte auch die Zeitschrift Gigi in einer ihrer Ausgaben berichtet und dabei auch den betreffen Text abgedruckt. Darauf wurde die Staatsanwaltschaft Berlin von ihren Kollegen in Trier, die auch das ursprünglich Verfahren betrieben, aufmerksam gemacht. In Berlin konnte die Staatsanwaltschaft jedoch keine Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat sehen.

Die BPjM hingegen nahm die Ausgabe zwar nicht auf den Index, forderte jedoch eine Art zukünftige Selbstzensur (Es sei von der Redaktion sicherzustellen, "daß zukünftige Ausgaben der Zeitschrift solche Inhalte in dieser expliziten Form nicht mehr darstellen" und "Artikel in dieser Form nicht mehr erscheinen werden").

An andere Stelle machte die BPjM dann noch einen wahrhaft absurden Bezug zu dem (negativen) Ergebnis der Staatsanwaltschaft Berlin:
„Die Einstufung des verfahrensgegenständlichen Textes“ durch die Staatsanwaltschaft Berlin als nicht pornographisch habe zwar „auf den Prüfgegenstand der Bundesprüfstelle keinen Einfluß“. Dennoch bestärke „allein die Tatsache, daß die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Pornographietatbestand ermittelt hat“, „die Annahme einer Jugendgefährdung“

Dennoch - zumindest was die strafrechtliche Beurteilung angeht, ist die Feststellung des OLG, dass nicht jede Darstellung von kindlicher Sexualität automatisch auch pornografisch sein muss, etwas beruhigend, da dies dann auch nicht für die Darstellung von jugendlicher Sexualität gelten kann.

Mit Bezug auf den vorherigen Artikel könnte man sagen, dass dieses nach wie vor viele Dinge ohne Notwendigkeit kriminalisierende Gesetz damit immerhin "etwas weniger unerträglich" erscheint.

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http://schutzalter.twoday.net/stories/4440772/modTrackback

Der PRD

Wir danken dem Inhaber des Weblogs Schutzalter für diese gute Aufarbeitung und Erläuterung. Die bestehende Rechtsunsicherheit in der Gesetzgebung und bei der Auslegung der Justiz bleibt jedoch oft der Willkür überlassen. Staatsanwaltschaften und Gerichte verurteilen nicht selten die Beschuldigten, obwohl aufgrund der bestehenden UNrechtsgesetze keine Straftat vorliegt. Der Weg durch alle gerichtlichen Instanzen ist eine Kriminalisierung unschuldiger Menschen. STOPPT diesen Wahnsinn und das UNRECHT !!!

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:

PRD - Datensammlung zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern

http://www.paedosexualitaet.de/German/index.html

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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