Gesetzentwurf erneut auf Tagesordnung...
Wieder wurden die Punkte im letzten Moment dann wieder von der Tagesordnung gestrichen, es wurde also erneut nicht beschlossen. Glücklicherweise, wie ich meine.
Obwohl die Sache also scheinbar nicht einfach liegen geblieben ist, kam es auch nicht zu einem Beschluss des alten Entwurfes mit der Regierungsmehrheit. Das ist immerhin ein gutes Zeichen. Es könnte bedeuten, dass die Regierungsparteien den so scharf kritisierten Entwurf in dieser Form nicht mehr erzwingen und ihn mäßigen, aber ich weiß es leider nicht.
reine Taktik
Wie dies dann später juristisch und polizeilich gehandhabt
wird, ist wieder etwas ganz anderes. ( Siehe NL oder DK ).
Kann mir so etwas für D nicht vorstellen.
Außerdem wird auch in beiden genannten Ländern die
NEUE Produktion von JP streng verfolgt.
Erfahrungen andere EU-Länder
Ansonsten hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, MdB Andreas Schmidt, gestern in abgeordnetenwatch.de bestätigt, dass zunächst ein Bericht abgewartet werden soll. Leider ein Bericht der Kommission (die ja den EU-Rahmenbeschluss überhaupt erst initiiert hat), ein unabhängiger Bericht von Sozialwissenschaftlern würde mir sicher mehr Vertrauen geben.
Auf die Frage, ob die Einwände und Bedenken, die von Seiten der Sachverständigen geäußert wurden, Auswirkungen auf das Gesetzesvorhaben haben werden, hat er allerdings nicht geantwortet, sondern nur bestätigt, dass die Ausführungen der Sachverständigen in den Beratungen berücksichtigt würden.
Situation in DK und NL
Mir ist kein einziger Fall eines Einzugs, bzw. Strafverfahrens
wegen alter dänischer 15er Pornographie bekannt, allerdings
Fälle, in denen diese Filme auch eingezogen worden sind,
wenn z.B. alte Super8 Filme mit 14-jährigen oder tatsächliche KP gefunden worden ist. Pornographie mit < 16jährigen war hier formal schon immer seit 1985 strafbar. Allerdings hat man bei dänischer 15er Pornographie dieses entweder nicht als Problem angesehen, bzw. nicht gewußt, daß einige Darstellerinnen erst 15 sind.
In DK wird der Abverkauf der alten 15-17er Pornographie
geduldet, bei einer Neuproduktion, sprich Neuauflage auf DVD, bzw. dem ins Netz stellen des Materials (ohnehin ein Verstoß gegen das Urheberrecht), wird ein
Ermittlungsverfahren wegen Vertriebs von "KP" eingeleitet.
Das Hauptproblem scheint mir dabei die Willkür zu sein.
Es gibt keine richtige Rechtssicherheit mehr.
Der Sexshop nebenan kann straffrei noch alte Teenager
Pornos (15+) verkaufen, während man selbst u.U. bei Besitz
des gleich Materials eine HD hat. Noch sind mir keine Fälle dieser Art bekannt geworden, aber das geschriebene Recht
läßt diese Möglichkeit zu. So entwickelt sich ein Rechtsstaat zum Willkürstaat.


Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/4452129/modTrackback