Himmel hilf
Oberstaatsanwalt Vogt weist darauf hin, dass sich Internet-Nutzer bei Kinderpornografie sehr schnell strafbar machen - "schon wenn man zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie sucht"
Wie jetzt? Und wenn mein Leser diesem Link Google-Suche nach "Geile Kinderpornos" oder diesem Google-Suche nach "Lutschende Lolitas" folgt, macht er sich dann strafbar oder ich? Klar, sicherlich meint Hr. Vogt andere Begriffe, allerdings konnte ich noch keine veröffentlichte Liste der "verbotenen Wörter" finden. Woher weiß ich denn, wonach ich nicht suchen darf?
Nun, mit dieser Methode, dass jeder Zugriff auf eine irgendwo verlinkten Seite einen "Verdächtigen" produziert, erreicht man diese "schockierenden" Zahl von 12000 Verdächtigen sicherlich ohne Weiteres. Allerdings, wenn es tatsächlich so wäre, dass nur vom Benutzer gewünschte Inhalte von seinem Rechner aus dem World Wide Web runtergeladen werden würden, wieso gibt es dann Viren und Würmer?
Wo soll das erst hinführen, wenn man die Strafbarkeit illegaler Pornografie von Darstellungen von sexuellem Missbrauch an Kindern auf Darstellungen von legaler Sexualität von Jugendlichen ausdehnen wird? Potentiell steht dann erstmal auch zufälliger und unbewusster "Besitz", zum Beispiel in Form einer Kopie im Browser-Cache, von jeder Art von erotischen Darstellungen von jugendlich wirkenden Menschen unter einem Anfangsverdacht. Wer meint, dass die Strafverfolgungsbehörden auf so abwegige Auslegungen verzichten würde, der soll mir bitte darlegen, wie Hr. Vogt auf eine Strafbarkeit von zielgerichteter Suche nach Begriffen kommt.
Oder, wie auf das Bild von oben verlinktem Spiegel-Online Artikel die Bücher "Grünkram" und "Sexuelle Sensationen" als "Beschlagnahmte Bücher und CDs (aus der Aktion "Marcy" 2003)" kommen, diese beiden Bücher sind doch kein kinderpornografisches Material?
Sehr zu empfehlen sind die beiden letzte Artikel zu dem Thema im "Law Law" Blog. In Sandra-model2.mpeg und Vom “Himmel” in die Hölle beschreibt Udo Vetter, ein fachkundiger Strafverteidiger, nach welchen grotesken Modellen die Polizeibehörden operieren, um Verdächtige zu produzieren.
Was dann eigentlich bei diesen Ermittlung gegen 12000 Bürger herauskommen wird, wird man von offizieller Seite wahrscheinlich nicht erfahren. Ich schätze mal unzählige Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Kündigungen, zerstörte Familien und anschließende Verfahrenseinstellungen, viele gegen Geldbußen, bei denen die "Schuldfrage" nie geklärt wird. Eine Rehabilitation oder Entschädigung gibt es nicht, nicht einmal wenn jemand trotz der zunehmenden Unschärfe der Strafgesetzgebung klar unschuldig ist.
Fehlerhafte Verdächtigungen sind sogar in Folge der "Operation Mikado", bekannt, obwohl diese ja auf Schnüffelei bei Kreditkartenzahlungen basierte.
Und auf die Spuren des Kollateralschadens der "Operation Ore" machte sich Karl Weiss in seinem dreiteiligen Dossier.
Einen Schluss könnte man allerdings schon aus den fantastischen Verdächtigenzahlen der Fahndung "Himmel" ziehen: Wenn man schon aus den Besuchern einer einzigen Website auf Anhieb 12000 Verdächtige in Deutschland produzieren kann, dann scheint es nicht so zu sein, als ob die Strafbarkeit zu eng gefasst wäre. Eher im Gegenteil.
Aufgeklärt
*Viele der gemeldeten Nutzer seien nach den vorliegenden Erkenntnissen "nur für Sekunden" und daher "möglicherweise aus Versehen" auf die ins Visier der Fahnder geratene Kinderporno-Seite im Internet geraten, erklärte die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Es sei fraglich, ob die Zeit überhaupt ausgereicht habe, sich Dateien auf den eigenen Computer zu laden. Einer der Ermittler wurde noch deutlicher: Die Operation habe einen "irren Verwaltungsaufwand für fast gar nichts produziert".*
Wer hätte das gedacht?
Spiegel Leser wissen mehr?
Verbotene Suchbegriffe
Daß ist dann aber wieder verworfen worden. Weil es schon schwer ist den Standort der User zu bestimmen, denn einwählen kann man sich auch woanders, selbst über das Ausland, man kann dies auch verschleiern, bzw. zumindest so erschweren, daß der Aufwand für Ermittler enorm hoch wäre. Außerdem sind die Begriffe für sich ja nicht illegal. "Lolita" kann einen KP bezeichnen, oder eben auch Weltliteratur. Höchstens unter 0,1% alle Super8 Pornos sind KPs. Man kann ja kein Filmformat unter Generalverdacht stellen. Color Climax hat in den 70ern KPs produziert, in großen Stückzahlen, allerdings machte die KP "nur" weniger als 0,5% des damaligen Angebots aus, was schlimm genug ist. Nur sind ja 99,5% des Angebotes legal. Also können kaum diese Begriffe für sich illegal sein. Selbst in der Kombination nicht, denn vielleicht will sich ja jemand über diese dunkle Vergangenheit der kommerziellem Pornographie informieren. So ist es auch mehr als naiv anzunehmen, man würde diese Filme eingeben, wenn man diese Suchbegriffe eingibt. Damals wurde dies verworfen. Was Vogt so sagt, ist nie und nimmer gerichtsfest und verstößt gegen die Meinungs- und Pressefreiheit.
Das allerdings ein immer größerer Teil der legalen Pornographie von CCC jetzt illegal wird, durch die Hochstufung der Altersgrenze von 15 auf 18, ist wieder ein anderes Thema, daß Vogt wissentlich verschweigt.
Immer wieder Grünkram.......
Das Buch "Grünkram" enthält jede Menge absurde Übertreibungen, auch sachliche Fehler, es ist bewußt für den Popularmarkt geschrieben worden. So wird dafür nach jeder Aktion ordentlich Werbung gemacht. Erstaunlich ist, daß alle die Fotos der Bildagenturen übernemen, aber keiner dies dem deutschen Leser erklärt. Hier in den NL wird nach solchen Aktionen nur "Leermaterial" präsentiert, also CDs, Videocassetten, Super8 Filme ohne Hülle.


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