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Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Dienstag, 8. Januar 2008

Entwurf des §184b vom November 2007

Nach einer Formulierungshilfe für den Rechtsausschuss, die das Justizministerium im November erstellt hat, soll der Besitz von Jugendpornografie, die nur ein wirklichkeitsnahes aber kein tatsächliches Geschehen darstellt, nun doch nicht mehr strafbar werden.

Nur für Jugendliche soll außerdem auch der Besitz von mit Einwilligung der dargestellten Personen selbst hergestellter Jugendpornografie, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, nicht strafbar werden.

Dazu soll Absatz vier des neuen §184b nun wie folgt formuliert werden:
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von pornographischen Schriften zu verschaffen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter vierzehn Jahren zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften) und die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen unter achtzehn Jahren in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Ich frage mich, ob diese nette Ausnahmeregelung für 17-jährige aber nicht für 18-jährige nicht gegen Artikel II-81 Abs 1 der EU-Grundrechtscharta (pdf) verstößt:
Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
Leider wird man sich auch selbst dann, wenn der drohende EU-Reformvertrag von Lissabon gültig und die Grundrechtscharta damit verbindlich geworden ist, mir ihrer Hilfe kaum praktisch gegen nationale Gesetze wehren können.

In Artikel 3 des Grundgesetzes ist die Altersdiskriminierung leider nicht explizit genannt.

Fragen darf man sich allerdings schon, was mit Gleichheitsgrundsatz gemeint ist, wenn sich die Frage, ob ein Tatbestand ein strafbares Vergehen darstellt oder nicht, an den persönlichen Eigenschaften des Täters - in diesem Fall des Alters - entscheidet.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/4596681/modTrackback

paddeli - 12. Jan, 14:17

Ich habe mit 16 zusammen mit ein paar Freunden eine gemeinsam gefeierte Orgie fotografiert und gefilmt. Es handelt sich um ausgesprochen (jugend-) pornografische Szenen. Jeder von uns war einverstanden und hat Kopien der Fotos und Videos erhalten - wir hatten noch oft viel Spaß damit.

Sollte die "Formulierungshilfe" für den Gesetzentwurf Gesetz werden, dann hat das die Folge, dass jeder von uns mit dem Tag seines 18. Geburtstags straffällig wird wegen Besitzes jugendpornografischer Schriften. Bis zum Vorabend des Geburtstags hingegen sind sowohl Herstellung wie Besitz erlaubt.

Es bleibt mir also nichts anderes übrig, als kurz vor meinem 18. Geburtstag die Fotos und Videos meiner 16jährigen Schwester zu schenken - sie darf sie dann noch zwei Jahre lang behalten und kann sie mir hin und wieder zeigen. Freiwillig und von sich aus, versteht sich, so dass ich nicht den Versuch unternehme, mir Zugang zu verschaffen.

Man kann die Klugheit und Weitsicht der Juristen in unserem Justizministerium wirklich nur bewundern!

DoBuc - 13. Jan, 20:35

Das mit der Schwester solltest du dir überlegen...
§ 184:
"Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3) [...] einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Aktuelles im Gesetzgebungsverfahren

Guten Tag,

wie bereits bekannt wird sich der Rechtsausschuss demnächst wieder mit der bereits von den Regierungsparteien beschlossenen Gesetzesvorlage neu beschäftigen.

Wie man auf den K13-Seiten lesen kann habe ich allen Mitgliedern im Rechtsausschuss meine drei Fragen per eMail gestellt. Die 1. Antwort ist heute bereits eingetroffen. Daraus geht hervor, dass es sogar auch aus der Sicht einer Regierungspartei Änderungsbedarf gibt. Die Quelle meines Infos werde ich hier natürlich auf dieser privaten Ebene nicht mitteilen. Es läuft eine weitere Anfrage, wann die nächste Sitzung des Rechtsausschussen stattfindet. Offizielle Neuigkeiten kann man bekanntlich den K13-Seiten entnehmen.

Gruß Dieter-K13

Jörg van Essen(FDP)

Quelle: http://k13-online.krumme13.eu/text.php?id=579&s=read

18. 01. 2008 - Jörg van Essen, FDP - Berichterstatter der Bundestagsfraktion

Van Essen verweist u.a. auf die Pressemitteilung vom 11. Dezember 2007 hin, die Sie der Homepage der FDP entnehmen können hier;

http://www3.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-566/_nr-9527/bis-/i.html

Van Essen steht dem Gesetzentwurf der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD sehr kritisch gegenüber. Der Entwurf falle weit hinter die differenzierte Betrachtungsweise zurück, die die schwarz-gelbe Regierung in den 90-ziger Jahren beschlossen hatte. Die folgende Bundesregierung von rot-grün hätte sich damals gegen den EU-Rahmenbeschluss zur Wehr setzen müssen. Dieser EU-Beschluss entsprach schon damals nicht dem Verständnis eines modernen Sexualstrafrechts in Deutschland.

Dem politischen Druck der FDP-Bundestagsfraktion sei es zu verdanken, dass das Regierungsvorhaben innerhalb von wenigen Wochen zwei Mal von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt worden ist. Van Essen stützt unsere Einschätzung, dass weiterer Beratungsbedarf besteht. Auch das Drängen auf eine weitere Anhörung von Experten der Sexualwissenschaft zieht van Essen für sich persönlich in Erwägung.

Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf mit der Ausschussdrucksache Nr. 16(6)181 entworfen, der ursprünglich im Rechtsausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden sollte. Dieser Änderungsantrag liegt uns hier als PDF-Datei vor und kann bei uns angefordert werden. Der Inhalt des Antrages beschränkt sich allerdings nur auf den § 182 StGB. Ein Änderungsantrag zur Abwehr der Verschärfung zu § 184 StGB(Pornografie) wurde von der FDP-Fraktion bisher nicht entworfen.

Bei Abgeordnetenwatch haben wir unsere öffentliche Befragung an Politiker um den FDP-Berichterstatter van Essen ergänzt hier:

http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_van_essen-650-5809.html

Wir gehen davon aus, dass der FDP Politiker van Essen auch dort seine hier erläuterten Positionen vertreten und damit bestätigen wird. Der öffentliche Druck auf die Regierungskoalition müsse erhöht werden. Dieser Meinung können wir uns voll inhaltlich anschließen!

Homepage Jörg van Essen(FDP)
http://www.joerg-van-essen.de
Nachdenklicher - 27. Jan, 18:18

Das Thema braucht mehr Aufmerksamkeit

Hallo Ihr alle,

vielen herzlichen Dank für Euer bewundernswertes Engagement
bei diesem schwierigen und wichtigen Thema.

Um diesen Kommentar hier schreiben zu können, habe ich mich heute extra bei twoday.net angemeldet.

Inhaltlich könnte ich sicher auch Einiges mehr sagen, habe jedoch gerade leider nicht all zu viel Zeit . Dennoch will ich mir selber später nicht vorwerfen müssen, gar nichts getan zu haben. Vielleicht melde ich mich später nochmals sozusagen "zu Wort".

Daher auf die Schnelle nur Folgendes.

Meines Erachtens bedarf das Thema einer viel größeren Aufmerksamkeit außerhalb von Kreisen kritischer und politisch interessierter Menschen. Sonst wird das Gesetz noch vom Bundestag verabschiedet und quasi keiner hat's gemerkt.

Die allgemeinen Medien berichten so gut wie gar nicht über das Thema. Wahrscheinlich hängt das mit dem Titel des Gesetzes zusammen, der auf den ersten Blick ja gar nicht so schlecht klingt.

Dass durch dieses Gesetz Jugendliche jedoch nicht vor sexuellen Übergriffen oder vor Ausbeutung geschützt, sondern eher
kriminalisiert werden, sieht man leider erst auf den zweiten Blick.

Außerdem wird mit diesem Gesetz auch jeder volljährige Nutzer von legaler Pornographie (wobei hier sogar private erotische Bilder betroffen sind) potentiell kriminalisiert.

Denn niemand vermag mit Sicherheit zu sagen, ob ein Mensch auf einem Bild nun beispielsweise 17 oder 22 ist. Ein Kind hingegen ist eindeutig als Kind zu erkennen.

Niemand käme z.B. jedoch auf die Idee, jemanden rechtlich zu verfolgen, weil er (unwissentlich) Kleidung besitzt, die z.B. in Indien oder China in abscheulicher Kinderarbeit hergestellt wurde.

So zurück, zum Ausgangsaspekt meines Kommentars.

Mir ist aufgefallen, dass bei abgeordnetenwatch.de z.B. derzeit nur vier Personen auf die Antwort der noch offenen Anfrage von Caroline an Frau Zypries warten. Es gibt hier aber doch viel mehr Interessierte.

Ich denke es wäre zum Beispiel gut, wenn bei allen noch offenen Anfragen zu diesem Thema jeder Nutzer des Blogs den Button anklickt, dass er benachrichtigt werden möchte, wenn eine neue Antwort eingeht. Genauso könnte jeder die Antworten zu dem Thema als lesenswerte Antworten markieren.

Das wäre zwar nur ein kleiner Schritt, würde aber sicher auch zu einer größeren Aufmerksamkeit für das Thema führen.

Viele liebe Grüße
Daniel

Die Linke

Die Linke hat als bisher einzige Partei einen Entschließungsantrag vorgelegt. Der Inhalt ist das Beste was die Deutsche Politik derzeit zu bieten hat.

Gruß Dieter-K13

Ps: Was Daniel schreibt ist gut und sehr wichtig. Jeder kann seinen kl. Anteil leisten, indem er bei Abgeordnetenwatch auf die entsprechenden Button klick, klick und klick macht.
Nachdenklicher - 29. Jan, 23:10

Unterschriftensammlung?

Hallo zusammen,

sinnvoll wäre evtl. auch eine Unterschriftensammlung gegen die geplante Gesetzesänderung.

Dabei wäre es ganz wichtig, dass z.B. Politiker und Prominente (z.B. auch Menschenrechtler - denn das Gesetz beschränkt massiv das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung jüngerer Menschen -) unterschreiben.

Leider sehe ich mich außer Stande, selbst in dieser Richtung tätig zu werden.

Wenn jedoch jemand hier die Zeit und Möglichkeit dazu hätte, wäre es sicher eine gute Aktion den geplanten Unsinn zu verhindern.

Liebe Grüße
Daniel
DoBuc - 30. Jan, 10:10

sichtbares Alter und Unterschriften

Hallo, "Nachdenklicher", vielen Dank für deine treffenden Kommentare. Extra anmelden hättest du dich nicht müssen, ich denke, man kann auch anonym kommentieren (Nein? Email bitte).

Zu: "Denn niemand vermag mit Sicherheit zu sagen, ob ein Mensch auf einem Bild nun beispielsweise 17 oder 22 ist. Ein Kind hingegen ist eindeutig als Kind zu erkennen." - Ja, eben, das ist ein weiteres Kernproblem bei der Sache, über das man sicherlich auch noch viel schreiben könnte. Es gibt natürlich auch jetzt schon Unsicherheiten, da visuelle Altersbestimmungen immer fehlerhaft sein können. Durch die Verschiebung der Altersgrenze nach oben (und damit weg von den oft erkennbaren körperlichen Reifezeichen der Pubertät) wird der Bereich der Unsicherheit nicht nur absolut verschoben sondern auch stark vergrößert.

Merkwürdig finde ich auch, was Herr Oberstaatsanwalt Finke in der Anhörung dazu gesagt hat:

Allerdings wird sich diese Grauzone von einem Altersbereich zwischen 13 und 15 Jahren auf eine Grauzone zwischen 16 und 18 Jahren verlagern. Denn man kann in diesem Bereich häufig aufgrund des objektiven Eindrucks, den die entsprechenden Darstellungen haben, nicht davon ausgehen, dass diese Personen jünger als 18 Jahre sind, oder man kann es zumindest nicht sicher feststellen. Das kann aber aus meiner Sicht durchaus hingenommen werden, weil mit Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre bei der Kinderpornografie der Bereich zwischen 13 und 15 Jahren – und um den geht es ja eigentlich bei der Kinderpornografie – auf jeden Fall abgedeckt ist.

Wenn ich das richtig verstehe, ist die Vorstellung dahinter, dass der Staat nur gegen Darstellungen vorgehen würde, bei denen Personen gezeigt werden, die so eindeutig als unter 18 erscheinen, dass sie in Wahrheit unter 15 sind und nur letzteres wäre eigentlich strafwürdig.

Oder anders ausgedrückt: Wir machen strafbar, was gar nicht strafwürdig ist, um den Staatsanwaltschaften ihre Beweispflicht zu erleichtern und verlassen uns darauf, dass sich diese dann entgegen dem Legalitätsprinzip (staatliche Verpflichtung zur Strafverfolgung) von den strafbaren Handlungen nur die strafwürdigen heraussuchen.

Was die Zurückhaltung der Strafverfolgung angeht, halte ich die Prognose auch für völlig falsch. Die Polizei misst ihr Arbeitsergebnis an Fallzählungen der PKS, also an bearbeiteten Verdächtigungen, nicht an Verurteilungen.

In den USA hat das jedenfalls zu Folgeregelungen geführt, mit denen die Medienanbietern verpflichtet werden, auf Verlangen jederzeit Altersnachweise für die dargestellten Personen vorzulegen. Die Beweislast für eine Strafbarkeit wird also umgekehrt (Link).

Zu "Unterschriften" : Ich unterschreibe gerne gegen die Reform :-). Allerdings denke ich, dass von solchen Sammlungen nur wenig Einfluss ausgeht. Trotz der wirklich umfangreichen Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung hat die Regierung "ihren Stiefel durchgezogen", haben viele SPD-Abgeordneten für ein Gesetz gestimmt, das sie selber für verfassungswidrig halten. Erst jetzt im Nachhinein scheint Fr. Zypries den kranken Absolutismus von Herrn Schäuble wahrzunehmen und den öffentlichen Protest anzuerkennen (Link).

Letztendlich fände ich es allerdings auch nicht richtig, wenn sich die Entscheidungsträger nach dem möglicherweise uninformierten Votum der Masse richten würden. Im konkreten Fall wäre es sicher sehr leicht, tausende von Unterschriften für das "schärfere Gesetze gegen Kinderpornografie" zu bekommen. Wer ließt denn nach der Überschrift überhaupt noch weiter um festzustellen, dass es tatsächlich gar nicht um Kinder geht, dass die Änderungen fast ausschließlich Jugendliche betreffen, dass es nicht um Missbrauch geht, dass die Änderungen die Zensur gerade von dem Missbrauch abkoppeln. Wer erarbeitet sich schon die Zusammenhänge um festzustellen, dass die Änderung die Systematik des deutschen Strafrechts zerstört?

Schau mal, wie sich das in einer vermeintlich seriösen Veröffentlichung unter www.bundestag.de ließt: "27.11.2006: Kinderpornografische Schriften sollen verboten werden" heißt da die Überschrift, ganz so, als ob sie das nicht schon wären. Und so ein Schwachsinn wird über die Webseite des Bundestages verbreitet! gegen solche populistischen Lügen wird es sehr schwer mit der Macht der Massen anzukämpfen.

Es ist so leicht, die Menschen "gegen Kinderschänder" aufzuwiegeln, da denkt keiner mehr über die Balance von Schutz und Bevormundung von Jugendlichen nach, über Beziehungen zwischen Gleichaltrigen und die wenigsten Bildzeitungskonsumenten werden sich für Romane wie Die Blechtrommel interessieren. Aber eine Unterschrift gegen die Unmoral geben diese auch jederzeit gerne.

Deswegen möchte ich nicht unbedingt Stimmen sammeln, sondern lieber eine sachliche Auseinandersetzung fördern, lieber seriöse Medien als Massenmedien interessieren und den Politikern lieber Fragen zum Nachdenken als blanke Verachtung oder wenig beeindruckende Drohung mit der Masse entgegenschleudern.

Gruß
Donald

Nachdenklicher (Gast) - 30. Jan, 23:48

Vorratsdatenspeicherung & Südafrika

Hallo Donald,

vielen Dank für Deine Antwort. Du hast recht (schreibt man das jetzt nach der regtsreib-Reform *lol* groß oder klein?), ich hätte mich gar nicht anmelden brauchen.

Ich möchte nochmals kurz auf das Thema Unterschriften kommen. Natürlich hat die Regierung das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trotz des öffentlichen Protests beschlossen. Aber soviele Unterschriften unter einer Verfassungsbeschwerde wie in diesem Fall hat es meines Wissens nach noch nie gegeben.

Die wirklich Aktiven in dem Bereich dort sind, abgesehen von den anderweitig Juristen und Politikern, eigentlich auch recht wenige Personen, die sehr fleißig und engagiert waren und sind. Ich habe mich da kurzzeitig mal auch ganz am Rande ein wenig beteiligt. Sie haben es aber unter anderem auch durch die Unterschriftenaktion geschafft, das Thema in den Medien publik zu machen.

Es muss nicht unbedingt eine Unterschriftenaktion sein, aber es scheint mir halt so, dass die Medien das hiesige Thema bisher so gut wie gar nicht aufgegriffen haben. Daher haben oftmals selbst im dem Bereich kritisch engagierte Personen, wie z.B. Menschenrechtler, leider noch nie etwas von dieser geplanten Kriminalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der potentiellen Kriminalisierung von Nutzern normaler, legaler Pornographie gehört.

Im prüden Südafrika (kann es aufgrund eigener Urlaubserfahrung dort bestätigen) hat es kürzlich eine 14Jährige durch eine Art Weblog oder Forum geschafft, 15.000 Unterschriften bzw. Bekundungen gegen ein neues Kuss-Gesetz, dass zumindest öffentl. Küssen von Jugendlichen unter 16 Jahren verbietet, zu sammeln. Öffentlich haben Jugendliche in gemeinsamen Aktionen absichtlich und plakativ gegen das neue Gesetz verstoßen. Ein Artikel darüber stand selbst in unserer Lokalzeitung. Sie hat zwar das Gesetz darüber noch nicht ändern können, aber es ist ihr dadurch gelungen, die Menschen "wachzurütteln" und zum Nachdenken zu bewegen.

Nur durch Aktivitäten und mehr allgemeine Aufmerksamkeit für die Problematik, kann meiner Meinung nach verhindert werden,
dass die Gesetzesänderung in dieser Form vom Bundestag verabschiedet wird.

Nehmen wir uns ein Beispiel an dieser jungen Dame aus Südafrika ;-)

Viele liebe Grüße
Daniel
Caroline (Gast) - 31. Jan, 15:27

Täuschen, tricksen, tarnen / Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Viele Oberstaatsanwälte versuchen die Verschärfung damit zu begründen, man müßte endlich den Bereich der eindeutig strafbaren KP besser eingrenzen. Als Beispiel wird dann immer der perverse KP Konsument genannt, der Bilder mit höchstens 10-jährigen Mädchen hat, der Täter aber gegenüber der Polizei behauptet: " Die sind alle über 14 ".
Klar gibt es diese wirren Behauptungen, selbst wenn Bilder im Kleinkindalter vorliegen, nur kann die Justiz schon heute klar dagegen vorgehen, wenn die abgebildeten Kinder eindeutig unter 14 sind. Teilweise wird dies auch durch Gutachten festgestellt ( teuer und langwierig ). Wenn man jetzt die Altersgrenze auf 18 hochsetzt, dann entfällt natürlich diese Beweispflicht, außerdem die Kosten für die teueren Gutachter. ABER... In Österreich ist auch schon 15-17er Material beschlagnahmt worden. ( Und in vielen anderen europ. Ländern sicher auch )
Und der Herr Finke spricht von echter KP bei Material mit 14,15 jährigen. Hier ist aber seine Einteilung mehr als absurd. Über das Alter von 14 kann man sich vielleicht noch streiten, allerdings gab es auch unter legalen Bedingungen in DK produzierte 14er Pornographie. ( vor 1980 ). Aber der Bereich Modelle ab 15, der ist ja nun im kommerziellem Bereich zweifelsfrei keine KP. Wenn man KP als abscheuliches Sexualverbrechen definiert, wo die Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen worden sind. Gerade dies ist ja mit der Reform in DK 1980 bekämpft worden, indem der dänische Staat eine Mindestgrenze von 15 Jahren für die sexuelle Mündigkeit festgesetzt hat. Kein Wort dazu von deutschen Gesetzgebern, deutschen Staatsanwälten etc.
( Ich bin mal gespannt, ob die JM Zypries meine Frage noch beantwortet )
Daß war 1993, als man das Besitzverbot tatsächlicher KP in D einführte, noch ganz anders. Auch bei den LKAs.
Nein, wenn das § erst einmal schwarz auf weiß im Strafrecht steht, dann ist ein Staatsanwalt bei einer Strafanzeige verpflichtet, selbst gegen erotische Abbildungen von fast-18-jährigen vorzugehen. Da sagt dann niemand: " Uns gings eigentlich nur um die bis 14 oder bis 15-jährigen ". " Wo steht dies im § ", wird der Staatsanwalt vor Ort fragen. " KP ist < 18, steht hier schwarz auf weiß im Strafrecht. Und daß ist für mich bindend. Sie können viel behaupten ! " Also wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Problematik der Abgrenzung des tatsächlichen Alters der Modelle, könnte man mit einer Beweislastumkehr einfach lösen. Wenn die Modelle/Opfer augenscheinlich jünger als 14 sind, muß der Konsument/Täter das Alter nachweisen. Übrigens haben EUROPOL/INTERPOL eine große Datenbank, wo Abbildungen und das Alter vieler Darstellerinnen/Opfer gespeichert worden sind. Aber die ist natürlich nicht für die Allgemeinheit zugänglich. Glaubt man den Aussagen des Herrn Finke, hat man den Eindruck, die Staatsanwaltschaften agieren im luftleeren Raum und fangen immer wieder bei Null an. Interessant finde ich in dem Zusammenhang auch, daß z.B. Sprecher des BKA oder Staatsanwälte, sich in der Fachpresse meist differenzierter äußern als z.B. in den "normalen" Medien.
Nachdenklicher (Gast) - 1. Feb, 17:35

Aktivitäten

Hallo Ihr alle zusammen,

leider scheinen die wirklich Aktiven hier nur sehr wenige zu sein. Es ist zwar gut und wichtig hier untereinander disktutieren zu können und zu dürfen, aber viel wichtiger ist es wohl Dritte auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Ich habe mir auch mal die Rubrik "Bitte helfen Sie mit"
durchgelesen. In Ergänzung dazu, Politiker zu kontaktieren,
halte ich es für wichtig, bestimmte interessierte Personengruppen auf die Problematik hinzuweisen.

Dazu zähle ich beispielsweise Menschenrechtsorganisationen, Bürgerrechtler, kritische Journalisten und insbesondere natürlich seriöse Fachorganisationen aus dem Bereich Sexualforschung
oder der Sexualaufklärung.

Also wer da Kontakte und Ideen hat, sollte einfach loslegen.

Liebe Grüße und alles Gute
Daniel

Besucher (Gast) - 4. Feb, 18:47

Vernetzung fehlt / Aktionen?

Ein Problem, was mir auch bei anderen guten Netzaktionen für Menschenrechte, Bürgerrechte und Grundrechte immer wieder aufgefallen ist, ist die fehlende Vernetzung untereinander.

Nur gemeinsam ist man jedoch stark und kann an einem dickeren Strang ziehen.

Wie ich gesehen habe, gibt es einige Foren, die sich mit dem Thema beschäftigen. Aber bis auf Caroline sind glaub ich die
wenigsten Personen forenübergreifend aktiv und aus den anderen Foren ist wohl keiner auch hier dabei.

Nicht ganz unproblematisch finde ich die Beteiligung von Herrn Gieseking an diesem Blog hier. Das könnte eventuell einige Personen, die wie ich keineswegs sexuell auf junge Menschen
stehen, sondern nur die Gefahren dieser Gesetzesänderung für
alle Nutzer von Pornographie sowie insbesondere junge Menschen sehen, abschrecken. (Um es gleich klarzustellen, ich habe nichts gegen irgendeinen Menschen, der sexuell anders fühlt als die meisten.)

Aber zurück zum Thema. Kann sich vielleicht noch jemand an die Aktion "Privatkopie ist kein Verbrechen" (http://www.wir-haben-privat-kopiert.de) erinnern?

Etwas Ähnliches in der Form wie "Pornographie ist kein Ver-brechen" oder "Pornographie-Nutzer sind keine Verbrecher" könnten wir eventuell auch brauchen. Niemand wird groß in
der Öffentlichkeit sagen wollen, dass er Pornographie nutzt
(oder zeitweilig genutzt hat).

Aber es würden sich vielleicht zahlreiche Personen in der Form
Klaus A. aus B. (Hessen) eintragen.

Gibt es hier oder in den anderen Foren denn wirklich niemand, der die nötigen EDV-Kenntnisse, das nötige Geld und die nötige Zeit hat, so etwas einmal anzustoßen, bevor es zu spät ist?

Es grüßt Euch
ein Besucher
DoBuc - 5. Feb, 12:06

Vernetzung etc.

@Nachdenklicher: Ich habe durchaus auch das eine oder andere Mal versucht, Fachgruppen oder konventionelle Presse auf das Problem aufmerksam zu machen. So hatte hatte ich schon vor langer Zeit beispielsweise der "Spiegel"-Redaktion den Themenvorschlag gemacht oder zB. auch die Bravo-Redaktion ("Dr. Sommer") angeschrieben. Reaktionen gab es da allerdings nicht. Zwar hatte ich auch immer Sorge vor Öffentlichkeit - eben weil diese durch die gegeben Desinformationen möglicherweise zu leicht getäuscht werden kann - andererseits schien eine informierte Öffentlichkeit auch die letzte Notbremse zu sein. Ich könnte mir vorstellen, dass die Politiker der Oppositionsparteien ähnliche Gedanken hatten. Sie haben die öffentliche Beachtung erst auch vermieden (zum Teil wurde ich explizit gebeten, Antworten nicht zu veröffentlichen) und sind dann aber, als klar wurde, dass die große Koalition stur bleibt, zuletzt doch selber mit Erklärungen an die Presse gegangen.

Die Regierung wird jetzt vermutlich einen leicht angepassten Entwurf durchsetzen (beispielsweise könnte bei Jugendpornografie der Eigenbesitz erlaubt bleiben, es könnte einen Verzicht auf "Scheinjugendlichkeit" geben oder das Täteralter bei Jugendprostitution könnte bei 18 Jahren bleiben). Damit wäre die eine oder andere Spitze genommen und die Regierung kann sich rechtfertigen, dass sie auf die Kritik reagiert und nachgebessert hat. Dennoch ist das Gesetz ein katastrophales Unrecht, dass den Kinderschutz eher gefährdet, anstatt ihn zu stärken, von den Eingriffen in die Freiheit von Jugendlichen und Erwachsenen ganz zu schweigen.

Trotz dieser Vermutung, dass es wahrscheinlich alles nichts nutzen wird, stimme ich dir unbedingt zu: Ja, versucht das Interesse aller erdenklichen Fachkreise und seriöser(!) Journalisten zu wecken,das ist wahrscheinlich die allerletzte Chance, politisch noch irgendetwas zu erreichen. Danach bleibt nur noch die juristische Auseinandersetzung.

Ein Problem bei der Sache ist, dass sich unsere selbsternannten Weltherrscher an so vielen Fronten gegen die Bürger stellen, dass die Aufnahmefähigkeit der Journalisten und der Öffentlichkeit schon reichlich überstrapaziert ist. Während wir hier noch über einen Rahmenbeschluss von 2003 reden, gibt es schon so viele weitere katastrophale Vorstöße, dass man da einfach nicht mehr mitkommt, wenn man sich damit nicht gerade hauptberuflich und mit zutragender Infrastruktur beschäftigt.

@Besucher: Ich bin jedem dankbar, der diese Geschichte auch in andere Foren oder Blogs trägt oder Gruppen interessiert, die mehr Einfluss und Reichweite haben. Vor allem aber brauchen wir wohl auch seriöse Mainstream-Journalisten.

Zu Hrn. Gieseking: Er ist hier ja nicht "privilegiert". Wenn er mir Dokumente zukommen lässt, dann ist es ja wohl selbstverständlich, dass ich die Quelle auch nenne. Ansonsten kann er hier wie jeder andere auch zur Sache kommentieren. Dass es für viele Leser damit vielleicht schwieriger wird, die Argumentation gegen das Gesetz anzunehmen, ist mir schon klar. Diesen Preis der Redefreiheit zahle ich dennoch gerne.

Zur "Pornographie ist kein Verbrechen"-Aktion. Gute Idee. Das würde ich sofort unterschreiben, auch wenn ich kein Nutzer von Pornografie bin und mich da ehrlicherweise also gar nicht "outen" könnte. Mich persönlich besorgt vor allem der Rückfall zu einer sexualrepressive und religiös-moralisierende Gesetzgebung, die die individuellen Bürgerrechte völlig ignoriert. Das ist unabhängig davon, auf welche Weise sich das für mich persönlich auswirken könnte. Im Moment sorge ich mich eher um die Jüngeren als um mich selbst, allerdings ist ja unklar, was vielleicht in einigen Jahren alles unter "pornografisch" verstanden wird. Es ist in jedem Fall ein fataler Dammbruch, wenn gar nicht mehr über Sinn und Zweck von Gesetzen nachgedacht wird, sondern diese einfach im blinden Aktionismus und Kontrollwahn immer restriktiver gemacht werden.

Einer Unterschriftenaktion etc. würde ich mich gerne anschließen. Ich kann jedoch nicht versprechen, dass ich selber Zeit finde, so etwas selbst zu organisieren. Ich habe nebenbei auch noch einen Vollzeitjob und eine große Familie....

Gruß
Donald

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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