redaktionelle Anpassung
Bemerkenswert finde ich darin allerdings noch andere Dinge. Zum Beispiel wird als Begründungstext (für die gesetzestextliche Gleichstellung von Kinderpornografie und (neu) Jugendpornografie) vorgeschlagen:
Der Ausschuss ist sich bewusst, dass Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Er sieht dennoch davon ab, zu empfehlen, in der Strafdrohung zwischen kinder- und jugendpornographischen Schriften zu differenzieren. Er ist der Auffassung, dass die Strafrahmen des § 184b StGB bereits eine sinnvolle Differenzierung erlauben.
Es soll also gesetzlich erstmal Kinderpornografie mit Jugendpornografie gleichgestellt werden. Dass es irgendwo einen Unterschied machen müsste, ob beispielsweise der reale gewaltsame Missbrauchs eines kleinen Kindes dokumentiert wird oder ob ein junger, körperlich erwachsener Mensch, von sich selbst und aus eigener Motivation heraus "pornografische" Fotos macht, das soll dann der Abwägungsintelligenz der Richter bei der Festsetzung des Strafmaßes überlassen werden.
Entlarvend für die Fehlerhaftigkeit dieser Abwiegelung ist dann aber ein weiterer Teil der gleichen Formulierungshilfe. Es soll jetzt nämlich auch - und das ist neu - in § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g und In § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO jeweils das Wort „kinderpornographischer“ durch die Wörter „kinder- und jugendpornographischer“ ersetzt werden. Als Begründung heißt es nur: "Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a (Neufassung der Überschrift des § 184b StGB)."
So ganz nebenbei, wird also die "Jugendpornografie", die bis heute noch völlig legal ist, nicht nur kriminalisiert, sondern gleich auch in diese Listen der "schwere Straftaten" aufgenommen, die die Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung ohne Wissen des Betroffenen rechtfertigen sollen. So eine Umwidmung von Tatbeständen von legal zu besonders schwer und daher erhebliche Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigend passiert hier also nebenbei als "redaktionelle Anpassung".
Jeder, der heute für überzogene Maßnahmen das Zauberwort "Kinderpornografie" anwendet, erntet zuverlässig große Zustimmung bei der Bevölkerung; das funktioniert zur Zeit fast noch besser als "Terrorismus". Schon immer gibt es Forderungen, den "Bundestrojaner" auch gegen Kinderpornografie einzusetzen. Die EU soll eine Zuständigkeit für "Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität" bekommen, "derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität." (EU Reformvertrag, Artikel 69b pdf) und - siehe oben - Kinderpornografie rechtfertigt die heimliche Telekomunikations- und Wohnraumüberwachung, Zensur und auch die Vorratsdatenspeicherung.
So bekommen die freiheitsfeindlichen Politiker sogar noch Applaus, wenn sie nur den Begriff "Kinderpornografie" bemühen. Denn der normale Mensch stellt sich darunter logischerweise Pornografie mit Kindern vor. Aber ist den Menschen auch bewusst, dass jedes Mittel, von dem behauptet wird, es wäre gegen Kinderpornografie gerichtet, sich gleichermaßen automatisch auch gegen Jugendpornografie richten wird, wenn die Neudefinition erst Einzug ins Strafgesetzbuch erhalten hat? Potentiell könnte ein erotisches Selbstportrait einer 17-jährigen bereits verdächtig sein, jugendpornografisch oder - im selbstverständliche neuen Sprachdurcheinander - "kinderpornografisch" zu sein. Amerikanische Verhältnisse stehen uns bevor.
Der Punkt ist, dass ein Großteil der Bevölkerung damit kriminalisiert, der staatlichen Willkür ausgesetzt und in seinem berechtigten Handeln gehindert wird. Über den Pädophilenhass wird ein an sich schon bedenkliches Feindstrafrecht eingeführt, dass dann wegen zunehmender Unschärfe der Begrifflichkeiten und Vorverlagerungen der Strafbarkeit in immer abstraktete Vorbereitungs- oder Gefährdungshandlungen letztendlich die ganze Bevölkerung maßregelt.
Fragestunde im Bundestag
Darf ich mir bitte erlaufen, auch hier einen Link zu unserer Fragestunde bei Abgeordnetenwatch zu setzen, danke hier:
K13online befragt Bundestagsabgeordnete zum Gesetzentwurf der Verschärfung im Sexualstrafrecht 14.01.2008
Kritische Fragen auf Abgeordnetenwatch an CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen und Die Linke
Die Online-Befragung richtet sich an die folgenden Politiker im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages: Andreas Schmidt(MdB-CDU), Christine Lambrecht(MdB-SPD), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger(MdB-FDP), Jerzy Montag(MdB-GRÜNE), Wolfgang Neskovic(MdB-Die Linke) und Brigitte Zypries(MdB-SPD & Justizministerin). Mit einem Klick auf mehr gelangen Sie zu weiteren Infos...
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=924


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