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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

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Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

redaktionelle Anpassung

Vor einer Woche habe ich bereits aus einer Formulierungshilfe vom November zitiert. Darin mach das Justizministerium den Mitgliedern des Rechtsausschusses Formulierungsvorschläge für eine Beschlussfassung. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es Absicht war, dass diese Formulierungshilfe vorab bekannt wurde, deswegen gebe ich die Quelle hier nicht an.

Bemerkenswert finde ich darin allerdings noch andere Dinge. Zum Beispiel wird als Begründungstext (für die gesetzestextliche Gleichstellung von Kinderpornografie und (neu) Jugendpornografie) vorgeschlagen:
Der Ausschuss ist sich bewusst, dass Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen als Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Er sieht dennoch davon ab, zu empfehlen, in der Strafdrohung zwischen kinder- und jugendpornographischen Schriften zu differenzieren. Er ist der Auffassung, dass die Strafrahmen des § 184b StGB bereits eine sinnvolle Differenzierung erlauben.

Es soll also gesetzlich erstmal Kinderpornografie mit Jugendpornografie gleichgestellt werden. Dass es irgendwo einen Unterschied machen müsste, ob beispielsweise der reale gewaltsame Missbrauchs eines kleinen Kindes dokumentiert wird oder ob ein junger, körperlich erwachsener Mensch, von sich selbst und aus eigener Motivation heraus "pornografische" Fotos macht, das soll dann der Abwägungsintelligenz der Richter bei der Festsetzung des Strafmaßes überlassen werden.

Entlarvend für die Fehlerhaftigkeit dieser Abwiegelung ist dann aber ein weiterer Teil der gleichen Formulierungshilfe. Es soll jetzt nämlich auch - und das ist neu - in § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g und In § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e StPO jeweils das Wort „kinderpornographischer“ durch die Wörter „kinder- und jugendpornographischer“ ersetzt werden. Als Begründung heißt es nur: "Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a (Neufassung der Überschrift des § 184b StGB)."

So ganz nebenbei, wird also die "Jugendpornografie", die bis heute noch völlig legal ist, nicht nur kriminalisiert, sondern gleich auch in diese Listen der "schwere Straftaten" aufgenommen, die die Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung ohne Wissen des Betroffenen rechtfertigen sollen. So eine Umwidmung von Tatbeständen von legal zu besonders schwer und daher erhebliche Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigend passiert hier also nebenbei als "redaktionelle Anpassung".

Jeder, der heute für überzogene Maßnahmen das Zauberwort "Kinderpornografie" anwendet, erntet zuverlässig große Zustimmung bei der Bevölkerung; das funktioniert zur Zeit fast noch besser als "Terrorismus". Schon immer gibt es Forderungen, den "Bundestrojaner" auch gegen Kinderpornografie einzusetzen. Die EU soll eine Zuständigkeit für "Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität" bekommen, "derartige Kriminalitätsbereiche sind: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität." (EU Reformvertrag, Artikel 69b pdf) und - siehe oben - Kinderpornografie rechtfertigt die heimliche Telekomunikations- und Wohnraumüberwachung, Zensur und auch die Vorratsdatenspeicherung.

So bekommen die freiheitsfeindlichen Politiker sogar noch Applaus, wenn sie nur den Begriff "Kinderpornografie" bemühen. Denn der normale Mensch stellt sich darunter logischerweise Pornografie mit Kindern vor. Aber ist den Menschen auch bewusst, dass jedes Mittel, von dem behauptet wird, es wäre gegen Kinderpornografie gerichtet, sich gleichermaßen automatisch auch gegen Jugendpornografie richten wird, wenn die Neudefinition erst Einzug ins Strafgesetzbuch erhalten hat? Potentiell könnte ein erotisches Selbstportrait einer 17-jährigen bereits verdächtig sein, jugendpornografisch oder - im selbstverständliche neuen Sprachdurcheinander - "kinderpornografisch" zu sein. Amerikanische Verhältnisse stehen uns bevor.

Der Punkt ist, dass ein Großteil der Bevölkerung damit kriminalisiert, der staatlichen Willkür ausgesetzt und in seinem berechtigten Handeln gehindert wird. Über den Pädophilenhass wird ein an sich schon bedenkliches Feindstrafrecht eingeführt, dass dann wegen zunehmender Unschärfe der Begrifflichkeiten und Vorverlagerungen der Strafbarkeit in immer abstraktete Vorbereitungs- oder Gefährdungshandlungen letztendlich die ganze Bevölkerung maßregelt.

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Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35
sehr seltsam, aber man...
Mich wundert es, daß man dies auf 14-16 so genau...
Caroline Kaiser (Gast) - 4. Dez, 15:08
Antrag der FDP dazu
Hatte ich übersehen: Die FDP hatte am 1.7.2009...
DoBuc - 4. Dez, 12:38
Joop Wilhelmus: De brieven...
( Briefe aus dem Gefängnis ) Letzte Woche entdeckte...
Caroline Kaiser (Gast) - 2. Dez, 14:16
Version 11 erschienen
Von "Teenage Female Nudity" ist eine Version 11 erschienen:...
DoBuc - 1. Dez, 14:37
@Caroline
Kannst du, wenn du aus externen Foren zitierst ( Mignon:"")...
DoBuc - 13. Nov, 09:06
Stimmt!
Mignon hat mit seinem Ausführungen recht. Meine...
DoBuc - 12. Nov, 23:24
Theorie und Praxis
Schon in der vorvorherigen Reform ( unter rot/grün...
Caroline Kaiser (Gast) - 12. Nov, 19:07
Neues Gesetz von 11/2008...
@Donald: "Ein Fakt, an das ich erinnern möchte,...
mignon (Gast) - 12. Nov, 18:01
@ Caroline
Das primäre Problem sehe ich bei der FDP darin,...
K13online-Dieter.Gieseking - 11. Nov, 19:44

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