Himmel hilf (2) : Köln: Alle(!) Verfahren eingestellt
Das Ermittlungsverfahren der Kölner Staatsanwaltschaft gegen 500 Kölner, die kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen haben sollen, ist eingestellt worden. Die Verdächtigen waren nach einer bundesweiten Razzia ("Operation Himmel") ins Visier der Ermittler geraten.
Seit September 2007 hatte die Kölner Staatsanwaltschaft an diesem Aufsehen erregenden Fall gearbeitet und diesen nun abgeschlossen. Oberstaatsanwalt Rainer Wolf sagte der "Kölnischen Rundschau": "Wir haben alle Verfahren eingestellt." Nach Beendigung der Ermittlungen konnte den "Usern" keine strafrechtlichen Handlungen nachgeweisen werden. "Es waren zum größten Teil Fotos von nackten Kindern am Strand oder an anderen Orten zu sehen", so Wolf. Anstößige Handlungen waren nicht erkennbar.
Ob die Verdächtigen die Bilder mit Absicht runtergelanden haben oder zufällig im Internet die Seite angeklickt hatten, sei unklar. Der Ankläger sprach von einer "allenfalls moralischen Schuld".
Wir werden sehen, ob die Richtigstellungen genauso viel Schlagzeilen machen werden, wie die ursprünglichen Skandalmeldungen. Erfahrungsgemäß nicht, die Medien sind mehr an Skandalen interessiert als an Tatsachen. Der Öffentlichkeit wurde so erneut eine bedrohliche Lage suggeriert, was sich nun möglicherweise als substantiell falsch herausstellt. Doch selbst bei ausgewogener Darstellung würde sich die Menschen später mehr an den Skandal als an Richtigstellungen erinnern, weil erstere mit mehr Emotionen verbunden ist. Durch schräge Berichterstattung und die Wahrnehmungsfehler sowie die selektive Erinnerung der Öffentlichkeit wird der Boden für den Kampf Staat gegen Bürger bereitet.
Nun, es gibt viele Dinge, die in unserem Land nicht in Ordnung sind und eigentlich habe die Absicht, mich in diesem Blog auf die Diskussion um den Gesetzentwurf zur Jugendpornografie zu beschränken.
Es gib zwei Gründe, warum ich dieser Aktion, die erstmal scheinbar nicht in direktem Zusammenhang mit dem Entwurf steht, sogar schon eine zweiten Bemerkung widme:
Zum einen bin ich auf das Thema des Gesetzentwurfes zunächst durch einen Artikel von Karl Weiss aufmerksam geworden, in dem er u.a. die Befürchtung ausspricht, normale Urlaubsbilder vom FKK-Strand könnten bald, ähnlich wie bereits heute in den USA, auch bei uns zu einem Risiko werden. Das hat mich als jemanden, der zahlreiche Bilder von eigenen FKK-Urlauben besitzt, interessiert. Deswegen habe ich mich mit der Sache auseinandergesetzt und bin dadurch zu einer näheren Beschäftigung mit diesen neuen hirnverbrannten Moralisierungsgesetzen gekommen.
Die Frage bezüglich der Urlaubsfotos hatte ich bisher allerdings nicht als besonders bedrohend wahrgenommen.
Daher hat es mich nun doch etwas schockiert, in oben zitiertem Artikel lesen zu müssen, dass diese massive Strafverfolgung durchaus von "Fotos von nackten Kindern am Strand oder an anderen Orten" mitverursacht wurde und dass ein Oberstaatsanwalt im Zusammenhang damit von der Möglichkeit einer "moralischen Schuld" spricht.
Wieder scheint sich die Überschrift des lesenswerten Artikels von Erik Möller in Telepolis zu bestätigen: "Kinder sind Pornos".
Der zweite Grund, warum mich "Operation Himmel" besonders betroffen gemacht hat ist, dass schon in einer der ersten Berichterstattungen in Spiegel Online die Kriminalisierung der Jugendpornografie, die mit dem noch nicht beschlossenen Gesetz ja erst entstehen würde, quasi vorweggenommen wurde.:
Jetzt kommt heraus: Wie gegen Rumprecht wird derzeit im gleichen Fall gegen Tausende Menschen in Deutschland vorgegangen - sie stehen im Zentrum des größten Kinderporno-Skandals, den die Bundesrepublik je gesehen hat.
12.000 Internet-Nutzer sind im Verdacht, sich Bilder und Filme von Sex mit Minderjährigen heruntergeladen zu haben. Diese Zahl bestätigte heute Halles Oberstaatsanwalt Peter Vogt auf Anfrage des MDR.
Was für ein Verdacht ist das? Es ist bisher nicht generell verboten, sich Bilder und Filme von "Sex mit Minderjährigen" herunterzuladen. Wenn es hier tatsächlich um einen Verdacht im Zusammenhang mit Kinderpornografie gibt, wieso spricht Herr Vogt dann nicht von Kindern, sondern von Minderjährigen? Bisher werden Menschen unter 14 Jahren als Kinder und Menschen unter 18 als Minderjährige bezeichnet.
Ein Staatsanwalt muss den Unterschied kennen, wer weiß, wo diese merkwürdige Formulierung herkommt. Zudem legt "Sex mit Minderjährigen" nebulös nahe, dass ein anderer, nicht-minderjährigen Partner vorhanden ist, und das Gezeigt aktiv bestimmt und lässt an eine Missbrauchssitutation denken. Aber auch das wird suggeriert, ohne das tatsächliche Fakten über das "Corpus Delicti" genannt werden.
Nun, einige Fakten haben wir ja jetzt erfahren: Fotos von nackten Kindern am Strand oder an anderen Orten.
Mich würde noch interessieren, ob die Strafverfolgung konkrete Auswirkungen auf die zu Unrecht Verdächtigten gehabt hat. Gab es Vernehmungen oder gar Hausdurchsuchungen, oder wurden die Ermittlungen in den 500 Fällen gleich im Vorfeld eingestellt, weil es gar keinen ausreichenden Anfangsverdacht gab?
USA und Kinder und FKK
* Nacktbaden: Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
* Nacktfotos: Kinderpornographie und -missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
* Öffentliches Stillen: Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.
Ich habe Ihr Blog aufmerksam ganz durchgelesen und was einem wirklich Angst macht ist der Weg, auf welchem diese Gesetzesregelung es zu uns nach Deutschland und in den Bundestag geschafft hat.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit diesem Blog und werde es aufmerksam verfolgen.
Viele Grüße von
Freigeist
Sind Puppen im "Lolita-Outfit", wie sie desöfteren beim Teleshopping im Fernsehen angeboten werden, auch Kinderpornografie?
Was machen die Versandkataloge (Otto etc) wenn Sie demnächst Kinderbademode "an den Mann bringen" wollen?
Lager ich akut Kinderpornografie wenn ich noch irgendwo eine Bravo von 1996 auf dem Dachstuhl hab wo ein 16-jährige Ihr Portrait bei Dr. Sommer abgeben hat?
Ist die Beratung von Dr. Sommer nicht auch "schriftliche" Kinderpornografie, da ja meistens Minderjährige "moralisch heftige" Fragen stellen?
Dürfen Kinderärtzte dann bei Verabschiedung des Gesetzes noch Foto zu Studienzwecken machen?
Bin ich ein gefährlicher Kinderporno-Konsument wenn ich bei Myspace surfe? (Dort gibt es oft 16-Jährige die im Bikini posen)
Beispiel
Es gab 55 Verdächtige und 48 Hausdurchsuchungen -
Sieben Verfahren endeten mit Geldstrafen (teilweise über 90 Tagessätze und daher mit einem Eintrag ins Strafregister), vier Strafbefehle mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr wurden erlassen und zwei Anklagen erhoben.
Klartext:
Von den 55 Verdächtigen sind ganze 13 Personen angeklagt und verurteilt worden. Es gab jedoch 48 Hausdurchsuchungen. Das bedeutet, dass es bei 35 Verdächtigen unrechtmäßige Durchsuchungen gegeben hat. All diese Menschen sind zu Justizopfern geworden. Über die Schicksale dieser Menschen - z.B. Arbeitsverlust, Wohnungsverlust, gesellschaftliche Ausgrenzungen etc., verliert der Journalist Thomas Frei kein Wort. Das ist ein erneuter Journalisten-Skandal. Die LeserInnen dieses Lokalblattes werden vorsätzlich und unkorrekt informiert. Auch die Justiz-Opfer werden als "Kinderporno-Monster" dargestellt. Auch die betroffenen "Täter" haben mit der Herstellung von "Kinderpornos" absolut nichts zu tun habt. In dem Artikel wird der Eindruck erweckt, als wenn der Besitz gleich eigener Missbrauch ist. Der Justizwillkür ist inzwischen Tor und Tür geöffnet worden. Man kann nur hoffen, dass sich wenigstens die zu Unrecht Verdächtigen zur Wehr setzen werden. Haben auch Sie den Mut dazu!
Gruß Dieter-K13
grundloses Ermitteln
Eine bemerkenswerte Tabelle hat ein Kommentator in Udo Vetters law blog zusammengestellt, die ich hier (ungeprüft) wiedergeben möchte:
Die PKS-Statistik:
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1995 414
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1996 663
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1997 1628
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1998 1742
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1999 1869
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2000 1596
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2001 2745
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2002 2002
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2003 2868
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2004 4819
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2005 4403
1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 2006 4545
Tatsächlich Verurteilte: (Quelle:Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege Fachserie 10 http://www.destatis.de) Spalte 1: Jahr, Spalte 2 : Allgemeines Strafrecht, Spalte 3 : Jugendstrafrecht)
2002 448 19
2003 713 26
2004 899 39
2005 1342 68
2006 1514 66
Die Zahl der zu unrecht verdächtigten Personen ist nach diesen Zahlen von 2002 bis 2006 um ca 2000 Personen gestiegen.
Es stinkt zum Himmel
Man vergleiche die Fakten
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102358
"In Köln war die groß angelegte Operation Himmel ein Fehlschlag: Die Staatsanwaltschaft Köln hat alle 500 Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Kinderpornografie eingestellt, die im Rahmen der bundesweiten Aktion angestrengt worden waren. [...] "Die Bilder, die wir gesichtet haben, erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, um als Kinderpornografie zu gelten", erklärt Rainer Wolf, Leiter der zuständigen Abteilung der Kölner Staatsanwaltschaft gegenüber heise online."
mit dem, was die Axel-Springer-AG einen Tag später schreibt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/01/25/840523.html
"So einen Schlag gegen die Kinderpornografie im Internet haben die Ermittler in Deutschland bisher noch nicht geführt. 12 000 Verdächtige sind bundesweit im Visier der Polizei und Staatsanwaltschaften, weil sie Bilder und Filme von Sex mit Kindern unter 14 Jahren haben sollen. [...] Einmal ermittelt, werden fast alle Verdächtigen auch angeklagt. Die Erfolgsquote, so heißt es aus den Staatsanwaltschaften, ist sehr groß."
Also, wenn das nicht pornografisch ist....


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