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Dienstag, 5. Februar 2008

Bundesregierung lehnt Anhebung des Schutzalters ab

Wegen der Karnevalszeit nehme ich mir die Freiheit zu dieser rätselhaften Überschrift. Ich will es dennoch gleich auflösen: Es handelt sich um die 4. von Helmut Kohl geführte Bundesregierung 1992 (CDU/FDP).

Nach der Stellungnahme des Bundesrates soll die Strafbarkeit der Veröffentlichung und Verbreitung sowie der Besitzverschaffung und des Besitzes pornografischer Schriften über die Darstellung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern hinaus auf Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an und vor Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren ausgedehnt werden. Dem stimmt die Bundesregierung nicht zu.

Der Regierungsentwurf sieht in Verbindung mit den Strafvorschriften des geltenden Rechts für den sexuellen Mißbrauch von Kindern - je nach der Verantwortlichkeit der Täter - abgestufte Strafrahmen vor:

[...]

Der Vorschlag des Bundesrates ist mit diesem System nicht zu vereinbaren. Er würde dazu führen, daß in bestimmten Fällen die dargestellte "Tat" selbst (sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren) für den unmittelbar betiligten "Täter" möglicherweise nicht strafbar ist, wohl aber der Besitz von Abbildungen einer solchen "Tat". Denn im Gegensatz zu sexuellem Mißbrauch von Kindern im Sinne des § 176 StGB, auf den §184 Abs. 3 bis 5 StGB-E verweist, sind sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren nicht generell strafbar (vgl. §§ 175, 182 StGB, § 149 StGB-DDR). Die Verweisung auf einen nach § 176 strafbaren sexuellen Mißbrauch von Kindern sollte daher in § 184 Abs. 3 bis 5 StGB-E beibehalten werden. Dabei verkennt die Bundesregierung nicht, daß auch Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene geschützt werden müssen. Dieses Anliegen sollte jedoch dem Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung einer einheitlichen Jugendschutzverordnung vorbehalten bleiben.

Quelle: http://dip.bundestag.de/btd/12/030/1203001.pdf Seite 9.

Übrigens hat die Rot-Grüne Bundesregierung 2001 auf EU-Ebene ebenfalls gegen die Anhebung verhandelt. Vergleiche Beratungsergebnisse der Gruppe "Materielles Strafrecht" des EU-Rates (11.06.2001) (pdf) Fußnoten Seite 8 : "UK/P/A/DK/D/FIN meldeten einen Vorbehalt zu diesem Artikel an und äußerten insbesondere Bedenken hinsichtlich der Tatsache, dass auf diesen Artikel die Altersgrenze von 18 Jahren gemäß Artikel 1 Buchstabe a vorbehaltlos Anwendung findet."

Wenn alle dagegen waren, wer war denn nun eigentlich dafür? Italien? Europa vom Feinsten.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/4679663/modTrackback

FDP & Grüne dagegen

Hallo zusammen !

Nach meinem bisherigen Wissen war es immer der kleine Koalitionspartner der dagegen war. Also bei schwarz-gelb die FDP und bei rot-grün Die Grünen. Dieser Gesetzentwurf hatte und hat also NUR bei einer großen Koalition eine Chance gehabt so weit im Gesetzgebungsverfahren zu kommen. Also weg mit SPD und CDU/CSU.

Warum auf EU-Ebene zwar zu Anfang auch einige dagegen waren, aber dieses Machwerk trotzdem dann von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden ist, weiß ich im Moment auch noch nicht mit Gewissheit. Der Druck von der UN und den USA ist klar. Ich werde demnächst weitere Infos und Details von den Bundespolitikern einholen, die es wissen müssen, zumal Sie gleichzeitig auch im Unterausschuss der EU zum Rechtsausschauss sitzen. Auch der EU-Rat muss seine damaligen Richtlinien wieder ändern und den Rahmenbeschluss in den Reisswolf werfen. Ob und wie das möglich ist, danach werde ich mich mal direkt an der Quelle informieren.

Gruß Dieter-K13

Caroline (Gast) - 2. Apr, 21:56

Wer war dafür ?

Ich bin bei den genannten Ländern sehr skeptisch. So hatten auch schon die konservativen (!) Regierungen in SPA und ITAL früher Bedenken angemeldet.
Auch läuft dieser Prozess ja nicht erst seit 2002, sondern es gab eine "Vorgängerrichtlinie" im Jahr 2000 (Rohentwurf), sowie die ersten formalen Gespäche des ndl. Justizministeriums mit den Pornoproduzenten schon im Herbst 1998. Genau 1 Jahr später gab es dann genaue Anweisungen, in welcher Art sich die § ändern und welche Folgen dies haben wird.
Die angemeldeten Bedenken der Länder sind völlig unterschiedlich:
Bei ÖST bezog sich dies nur auf einen winzigen Aspekt im privaten Bereich. Irland wollte ein generelles Verbot von Pornographie, die Umsetzung bedeutete für das Land eine unfreiwillige Liberalisierung, sprich Pornographie zu legalisieren, denn diese war bis dato in Irland illegal.
Selbst aus SWE kamen Bedenken. Allerdings wurden diese dann ausgeräumt, bzw. wurden den Ländern bestimmte Konzessionen gemacht. So hat DK immer noch gewisse Sonderrechte in 4 Rechtsbereichen, zum Zeitpunkt der Unterschrift dachte man vielleicht, daß diese einfach weiter fortgeschrieben werden. Auch zeigte sich der Ministerpräsident Rasmussen erstaunlich schlecht informiert. ( " Wußte nicht, daß es in unserem Land noch Pornos mit 15-jährigen gibt. Seit wann denn ? " )

Letztendlich ist diese Vorlage den EU Justizministern aus den USA diktiert worden, allerdings gab es auch einzelne Befürworter in fast allen Ländern, gerade auch in den Niederlanden, aber auch in Deutschland. Eine treibende Kraft ist die Cybercrime Convention, deren Mitglieder als Bindeglied zwischen dem US Justizministerium und der EU fungieren. Da in fast allen Ländern (sexuell) konservative Regierungen an der Macht sind, ist hier eben keinerlei Widerstand mehr geleistet worden. Etwas paradox ist, daß in Spanien und Italien die abgewählten konservativen Regierungen diese Verschärfungen immer abgeblockt haben. Eigentlich war es ja aber in D (s.o.) auch so, unter der CDU/FDP Koalition. Auch dort gab es schon immer Versuche , pornographische Aufnahmen von 14 und 15-jährigen unter Strafe zu stellen. Den Bereich 16/17 sogar unter Strafe zu stellen, zumal noch als "KP" zu bezeichnen, ja sogar ein Besitzverbot und Gefängnisstrafen zu verhängen, darauf wäre auch der rechtslastigste bayerische Hinterwäldler nicht gekommen.

Angela2008 - 13. Apr, 17:35

Schutzalter rauf!

Wir haben jede Menge Schutzvorschriften für Jugendliche. Begründet damit, daß Jugendliche unter 18 Jahren nicht wirklich Geschäftsfähig sind, Geschäftsbedingungen nicht richtig verstehen, oft auch nicht imstande sind, Entscheidungen zu treffen, die ihr Leben maßgeblich beeinflussen können.

Jugendliche unter 18 Jahren haben in Pornos und in der Prostitution nichts zu suchen. Was ist denn so schlimm daran, Jugendliche vor Ausbeutung zu schützen? Und wem schadet solch ein Gesetz im eigentlichen Sinn denn?

Ich finde es entlarvend, wenn Jugendliche ansonsten vor allen möglichen Schäden gesetzlich geschützt werden können, aber wenn es um sexuelle Handlungen geht, die fast eindeutig nur zum Nachteil der Jugendlichen führen, dann ist auf einmal Liberalität angesagt.

Um es vorweg zu nehmen, denn an solche Vorwürfe gewöhnt man sich als Feministin schnell; ich bin nicht für eine Strafverschärfung hinsichtlich Jugendlicher, die ihre sexuellen Erfahrungen machen und auch nicht für die Kriminalisierung von Eltern, die ihre Babies nackt fotografieren.
Ich bin klar gegen die Ausbeutung Jugendlicher durch Erwachsene im sexuellen Kontext in der Pornoproduktion und Prostitution.

Gruß
Angela

http://37082.rapidforum.com/

DoBuc - 14. Apr, 12:35

Liberaltität gerade bei sexuellen Handlungen?

"Ich finde es entlarvend, wenn Jugendliche ansonsten vor allen möglichen Schäden gesetzlich geschützt werden können, aber wenn es um sexuelle Handlungen geht, die fast eindeutig nur zum Nachteil der Jugendlichen führen, dann ist auf einmal Liberalität angesagt."

Ich glaube, dieser Vorwurf ist unberechtigt. Es erscheint mir im Gegenteil so, dass es, vor allem wenn es um sexuelle Handlungen geht, besonders viele Spezialregelungen gibt:

Von den 17 Paragraphen des Strafgesetzbuches, bei denen die Minderjährigkeit des Subjekts überhaupt eine Rolle spielt, haben 10 einen sexuellen Bezug (§174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern, § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern, § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge, § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, § 180a Ausbeutung von Prostituierten, § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, § 184 Verbreitung pornographischer Schriften, § 184c Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste, § 184e Jugendgefährdende Prostitution), hingegen haben nur 6 keinen: zwei beschäftigen sich mit anderer Zensur (§ 130 Volksverhetzung, § 131 Gewaltdarstellung) und vier haben mit dem besonderen Fürsorgeverhältnis zu tun (§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen, § 235 Entziehung Minderjähriger, § 236 Kinderhandel).

Gruß
Donald
Angela2008 - 14. Apr, 14:24

Schutz nur bis 14 Jahren

Der Schutz endet leider mit dem 15. Lebensjahr. Und das ist nicht einzusehen. Nicht wenn es sich um Prostitution und Pornoproduktion geht.

Gruß
Angela
Caroline (Gast) - 14. Apr, 18:30

Einspruch, Angela !

Angela,

ich bin auch Feministin, allerdings wohne ich seit 1999 in den Niederlanden. Glücklicherweise hat der Feminismus dort seine ursprünglichen Ziele bewahren können.
( sexuelle Selbstbestimmung, liberale Einstellung zur Pornographie, usw.), während in D ja scheinbar nur noch der konservative Flügel der Frauenbewegung übriggeblieben ist. Auch die Feministinnen in D haben in den späten 60ern und frühen 70ern eine Freigabe der Pornographie gefordert. Nach der Liberalisierung ab 73 war frau dann allerdings vom Angebot so enttäuscht bis angewidert, daß die Stimmung ab 75 komplett kippte. Die letzten liberalen Feministinnen haben 82/83, zusammen mit dem Rechtsruck der FDP, das Handtuch geworfen.
Ich bin erst 79 geboren, habe daß alles erst durch alte feministische Zeitschriften erfahren, die meine EMMA lesende Mutter im Keller versteckt hatte. Leider verschweigt der offizielle Feminismus in D dies alles heute weitgehend. Ich denke aber, daß diese historischen Hintergründe heute aktueller denn je sind und meine/unsere Positionen besser erklären können.

Du schreibst, der Schutz endet ab dem 15. Lebensjahr.
Daß stimmt absolut nicht ! Im § 182er ist schon jetzt Prostitution < 16 verboten. Der Bereich 16/17 existiert eigentlich nur noch virtuell. Alle Zeitungen und Erotikkontaktmagazine lehnen Anzeigen mit < 18 jährigen strikt ab. Andere § schränken dies ohnehin ein, so daß derjenige, der Prostitution mit 16/17-jährigen ermöglicht, ohnehin mit einer Anklage rechnen kann, der Freier allerdings nicht. Deshalb gibt es auch in der offiziellen Prostitution keine < 18-jährigen Modelle, aber vereinzelt in der illegalen Straßenprostitution, die sich allerdings um § ohnehin nicht schert. Dies hat auch eure Familienministerin auf einer PK, ich meine im Jan.07, bereits verkündet. Die Anhebung auf 18 hätte lediglich im Bereich der Straßenprostitution einen Effekt, betr. der Bestrafung der Freier. Die enorme Verelendung durch Drogen ist die Hauptursache für Straßenprostitution Minderjähriger. Wäre es nicht sinnvoller hier besser präventiv tätig zu werden ?
Also 14 und 15 jährige sind klar geschützt. Alle über 16 aber eigentlich auch, auch erwachsene Prostituierte, denn sowohl Zwangsprostitution, als auch Gewalt, Körperverletzung, Erpressung, Nötigung etc. bleiben ja ohnehin strafbar !!!

Wie Donald es richtig schreibt, wir haben nicht zuwenige § gegen Sexualstraftaten, sondern schon viel zuviele.
Denn eine einzige strafbare Handlung kann den Verstoß
gegen 2,3,4 § im Sexualstrafrecht bedeuten.

Besser wäre es doch, bei bestimmten Kapitaldelikten, z.B. Missbrauch von Kindern bei der Produktion von KPs, diese sehr hart zu bestrafen, anstelle auch noch wochenlang die Gerichte mit der Bemessung des erweiterten Strafrahmens bei Vertrieb/Verkauf usw. von KPs zu blockieren.
Wer dann einmal pauschal 10 Jahre Haft bekommt, wird sich dies viermal überlegen und der Verteidiger wird durch eine Verschleppung beim "minderen" Verstoß gegen den § 184
( Verbreitung von KP ), hier nicht um jeden Monat Strafe weniger für den Täter ringen können. Dieses monatelange Feilschen um die Bemessung der Sekundärstraftaten, ist mittlerweile eines der Hauptprobleme bei Prozessen gegen Sexualstraftätern. Die Gerichte ächzen unter einer Überlast - schon jetzt.

Wie soll daß bitteschön erst werden, wenn man mit einer Anhebung der Altersgrenze von 14 auf 18 den Kreis der potentiellen "Täter" verhunderttausendfacht ?

Daß ich Gewalt gegen Mädchen und Frauen ablehne
( natürlich auch gegen Jungs und Männer ), versteht sich wohl von selbst. Aber diese Altersgrenzen sind 1973 (!) vom Gesetzgeber festgelegt worden. 14-jährige Mädchen haben damals noch mit Puppen gespielt, heute hat sich die Pubertät um 2-3 Jahre vorverlagert. Also müßte man heute eine 11er oder zumindest 12er Grenze festlegen, wenn man nur die alte 14er Grenze faktisch beibehalten will. Wir hatten in den NL bis 2002 eine 12er Grenze für einvernehmliche und freiwillige sexuelle Kontakte. Auch die Eltern konnten dies nicht verbieten. Bei sexuellen Missbrauch/Gewalt usw. wurde allerdings sofort ermittelt. Die Strafen waren im Mittel höher als in D.

Zu Deiner Kritik an Jugendlichen in Pornoproduktionen....
In D gab es ja nie eine kommerzielle Produktion mit
< 18-jährigen im LEGALEN Bereich. Ich hatte ja vor Monaten schon mal ausführlicher drüber geschrieben, warum dies in D so war. Dies betrifft also in erster Linie "nur" die Produktionen aus den Niederlanden (16) und DK (15), die bis 2002, bzw. 2003, niedrigere Volljährigkeiten, bzw. Schutzalter hatten. Da ich zehn Jahre in dem Bereich geforscht habe, außerdem einige ehemalige Darstellerinnen kennengelernt habe, kann ich Dir versichern, und dies können auch die Polizei- und Justizbehörden in Amsterdam und Kopenhagen, es gibt keine Opfer von sogenannter Jugendpornographie. Alleine diesen komischen Begriff gab es bei uns nicht, denn Jugendliche waren in den NL 12-15 jährige, volljährig war man ab 16. Nur einige wenige weitere Rechte gab es dann erst mit 18.
(Genaugenommen war es eine zweistufige Volljährigkeit, wie sie in Nordeuropa bis zur EU Gleichschaltung üblich war )

Die 16/17jährigen Niederländerinnen sind also nach dem altem NL Recht ( § 240 ) klar volljährig gewesen ! Die dänischen Filme mit ab 15-jährigen Teenys wurden bei uns geduldet, denn einerseits gestanden Justiz/Polizei immer 1 Jahr Kulanz ein, andererseits wußte man, daß die dänischen Behörden die Produktion nach 1979 - also dem Verbot von tatsächlicher Kinderpornographie - streng kontrollierten !
Die 15er/16er Grenze ist auch ein Kompromiss und eine direkte Folge ( und auch ein Erfolg ) des Verbots von KP !
Auch wenn dies heute gerne vergessen wird: Die von 1979-1984 amtierenden Regierungen in den NL haben ein Verbot von KP verschleppt und boykottiert. Es gab auch viele Feministinnen, die eine 14er Altersgrenze - wie in D - oder eine 15er Altersgrenze - wie in DK - forderten.
Und auch in der Pornoindustrie hat die größte niederländische Produktionsfirma Hardcore mit unter 16-jährigen strikt abgelehnt und KP Produzenten und Blockierer in der Politik scharf kritisiert.
Jetzt die ehemaligen Gegner der KP juristisch mit Kinderschändern, Pädokriminellen und anderen Schwerverbrechern in einen Topf zu werfen, ist doch der absolute Hohn, ja sogar ein Triumph für diese Verbrecher !
Da wird doch der Bock zum Gärtner gemacht !

Nur, wo hat in DK/NL die sexuelle Ausbeutung Jugendlicher stattgefunden ? Wie ist es zu erklären, daß gerade viele der jüngeren Modelle (15-17) aus finanziell besser gestellten Familien kamen ? Weshalb gibt es nicht eine einzige Darstellerin, die sich später in Interviews über diese "Ausbeutung" beschwert hat ? ( Ausgenommen mal den sehr obskurenTraci Lords Fall in den USA ) Bei Modellen über 18 gibt es jede Menge scharfe Abrechnungen mit der Pornoindustrie. Meistens nach einer jahrelangen Karriere, seltsamerweise. Ich warte jedenfalls immer noch auf das erste Beispiel einer ausgebeuteten Darstellerin, der ach so bösen Jugendpornos. Über die Opfer abscheulicher KP brauchen wir selbstverständlich nicht zu diskutieren !!!
Nur pädophile Wirrköpfe leugnen diese !! Es gibt ja auch massenhaft wissenschaftliche Studien und Bücher über die schrecklichen Folgen der Opfer von KP.
Es gibt nicht eine einzige Studie über JP, die zu solchen Ergebnissen gekommen ist.

Und wenn Du diese Filme so kritisierst, darf ich Dich fragen, welche und wieviele dieser Filme Du gesehen hast ?

Weshalb wird in dieser Diskussion immer Pornographie mit Prostitution gleichgesetzt? Dies sind zwei völlig verschiedene Dinge !

z.B. ist in Schweden Prostitution verboten, Pornographie - da als filmische Darstellung gewertet - erlaubt. Prostitution würde ich auch erst ab 18 zulassen wollen. Pornographie aber ab 14, da würde sich die noch im § 184er verankerte Altersgrenze eignen, um diese auch in anderen § umzusetzen. Der Bereich 14-17 sollte allerdings staatlich streng kontrolliert werden, auf diese Filme könnte man zur Finanzierung dieser Kontrollmechanismen eine Extrasteuer erheben. Ich denke auch eher an selbstaufgenommenen Filmen von jugendlichen Paaren, die sich später dann dazu entschließen ihren Film zu verkaufen. ( An diesem Beispiel sieht man, eine strikte Trennung von "privat" und "kommerziell" ist ohnehin nicht möglich. )

Aber wenn die Produktionsbedingungen so gut wären wie in den dänisch/niederländichen "Jugendpornos", dann hätte ich auch nichts gegen eine kommerzielle Produktion ab 14.

Eine positive Darstellung einer frechen und selbstbewußten Mädchensexualität ist das beste Mittel gegen frauenverachtenem Primitivpornoschrott.

Leider wird es daß nicht geben, zumindest solange die radikal-liberalen Parteien und individual-feministischen Kräfte so marginalisiert sind.
aw (Gast) - 14. Apr, 21:11

>Aber diese Altersgrenzen sind 1973 (!) vom Gesetzgeber festgelegt worden. 14-jährige Mädchen haben damals noch mit Puppen gespielt, heute hat sich die Pubertät um 2-3 Jahre vorverlagert.

Nicht 1973 - das war 1871, mit dem "Reichsstrafgesetzbuch"!!

Caroline (Gast) - 14. Apr, 21:32

stimmt, vieles stammt noch aus dem 19. Jh.

Formal ist daß richtig, allerdings gab es damals ja eine fast 2-jährige Anhörung, in der viele Experten vertreten waren, die auch andere Altersgrenzen vorgeschlagen haben, z.B. 13 oder 15. Der Einfachheit halber hat man dann wohl die 14er Grenze genommen, weil nach der Absenkung der Volljährigkeit von 21 auf 18, diese als Grenze vom "Kind" zum "Jugendlichem" galt.
Es gab damals schon ernsthafte Erwägungen diese 14er Grenze zu ändern. Deshalb denke ich schon, daß man dies als (Neu-)festsetzung bezeichnen kann.
Angela2008 - 14. Apr, 23:48

Hallo Caroline

Ich bin keine typsiche EMMA-Feministin. ich bin auch nicht Alice Schwarzer hörig :-), das hat mir schon viel Ärger eingebracht. Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen Pornographie, wenn ich auch der Ansicht bin, daß nicht jede Neigung bedient werden muß.

Aber ich habe es mit Jugendlichen zu tun gehabt, die sich in der Prostitution bewegt haben und natürlich auch an Pornodrehs beteiligt waren. Gesehen habe ich einen solchen Film nie; ich würde ihn mir auch nicht anschauen. Ich bevorzuge Filme eines bestimmten amerikanischen, sehr teuren Labels. Das was so oft an Pornos kritisiert wird, gibt es da einfach nicht. Und wenn EMMA behauptet, und mit ihr viele Feministinnen, Pornographie wäre Gewalt und Frauenverachtung, dann kann ich das für mich nicht nachvollziehen, wobei ich mich nur an meinen eigenen Konsumgewohnheiten orientieren kann.

Das woran mir liegt hat einfach mit dem Weg zu tun, wie Jugendliche in diese Szene geraten. Das sind oft Jugendliche, die von zu Hause ausgerissen sind, schon vorbelastet durch Mißbrauch- oder Mißhandlungserfahrungen. Diese lassen sich auch viel einfacher manipulieren. Diese Jugendlichen sind schon arm dran. Man sollte einem solchen Treiben ein Ende setzen meine ich.

Du hast natürlich Recht. Ich wäre dabei, höhere Strafen zu verhängen. Und ich wäre auch sehr dafür, für mehr Sozialarbeit zu sorgen oder diese zu verlangen. Andererseits bin ich kein Träumer. Der Neoliberalismus läßt solche Forderungen kaum zu und wird mit dem Hinweis auf klamme Kassen verworfen. Dabei ist das eigentlich der einzige Weg zu echter Chancengleichheit in Sachen Bildung und Förderung.
Linke Politik ist auch in Deutschland nicht besonders gefragt; neuerdings wird man sogar als gemäßigt Linke(r) schon als Kommunist beschimpft. Die Medienschelte ist schon als irrational zu bezeichnen.

Du hast die Zwangsprostitution angesprochen. Leider stehen die schönen Gesetze nur auf dem Papier, leider wird nicht einmal die Hälfte der Notwendigkeiten umgesetzt um wirklich dagegen zu kämpfen. Lächerlich sind die Strafen gegen diese Menschenrechtsverletzung. Und unser durch die Unionsparteien dominierten Bundesrat und Bundestag setzen die Forderung nach Zeugenschutzprogrammen und Bleiberecht für die Opferzeuginnen nicht um.

Ich vermische auch Pornographie und Prostitution nicht. Erstmal gibt es da keinen Zusammenhang, auch wenn es Feministinnen gibt, die den bezahlten Sex vor der Kamera als Prostitution bezeichnen. Nur bei Jugendlichen ist das schon etwas anders. Die kommen normaler Weise nicht auf den Gedanken einen Porno zu drehen, also kommerziellen Porno. Den Dreh im eigenen Schlafzimmer meine ich jetzt nicht. Im Alter von unter 18 dürfen solche Filme jungen Leuten nicht einmal zugänglich sein. Warum also ist der Dreh erlaubt? Oder warum sollte er erlaubt sein? Inwiefern gilt hier das Selbstbestimmungsrecht, wenn ein Jugendlicher kaum imstande ist abzuschätzen, was er für sein Leben will?
Ich frage mich, ob man hier nicht übersieht, daß Jugendliche, wenn sie sexuelle Erfahrungen machen, eigentlich nichts anderes suchen als Zuwendung. Diese Zeit ist wichtig für ihre Entwicklung. Ehrlich gesagt, sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn ich mir vorstelle, eine 14jährige wird vor der Kamera wie eine erwachsene Frau "behandelt".

Gruß,
Angela

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

und wenn man wirklich...
und wenn man wirklich an den Schutz von Kindern und...
bombjack (Gast) - 15. Dez, 13:01
Korrektur, vorletzter...
"12/15/16/18 (DK)", natürlich sind damit die Niederlande...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:46
Auch Du mogelst Dich...
Christian, jetzt antworte ich doch noch mal darauf,...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:41
@ Caroline Kaiser
Zu b) Inwiefern wird da nicht auf das Individuelle...
christian (Gast) - 13. Dez, 22:27
@ Christian: Abschließende...
Dieser Blog eignet sich für einen Dialog ja weniger....
Caroline Kaiser (Gast) - 13. Dez, 18:58
@ Caroline Kaiser
Doch, es macht schon Sinn die Verbreitung zu verbieten....
christian (Gast) - 12. Dez, 20:35
@ Christian / nicht mehr...
"wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Heißt...
Caroline Kaiser (Gast) - 11. Dez, 08:39
@ Caroline Kaiser
Zum "Was heißt "nur" ? Davon abgesehen, weshalb...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:54
@ Caroline
Im Prinzip gibt es die Scheinjugendpornografie schon... 2 )...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:16
Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35

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