Konsolidierte Neufassung §§ 176,182,184b bis 184g
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
- (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
- (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
- (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
- 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
- 2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen
an sichvornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, - 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
- 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
- (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
- (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
- (1)
Eine Person über achtzehn Jahre, dieWer eine Person untersechzehnachtzehn Jahren dadurch mißbraucht, daßsieer unter Ausnutzung einer Zwangslage- 1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgeltsexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder - 2. diese
unter Ausnutzung einer Zwangslagedazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
- 1.
- (2)Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
- (
23) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie- 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
- 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
- (4) Der Versuch ist strafbar
- (
35) In den Fällen des Absatzes23 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. - (
46) In den Fällen der Absätze 1und 2bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
- (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die
den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b)sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),- 1. verbreitet,
- 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
- 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
- (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
- (5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
- (6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugenpornographischer Schriften
- (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
- 1. verbreitet,
- 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
- 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
- (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
- (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornografischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
- (5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
§ 184cd Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
Nach den §§ 184 bis 184§§ 184d bis 184f werden zu §§ 184e bis 184g umbenannt
daß wars dann wohl......
Damit werden Hunderttausende von normalen Pornographiekonsumenten kriminalisiert, die Mehrzahl wird bis heute überhaupt nicht wissen, daß sie ins Visier der Justiz geraten können.
1998, als ich die erste konkrete Fassung dieser "Jugendporno" Definition las, habe ich darüber noch gelacht, selbst alle Experten, Polizisten, Staatsanwälte und viele Politiker schüttelten über diesen "Unsinn aus den USA" hier in den NL nur den Kopf. Immerhin wird die alte JP, sofern es sich um 15-17 jährige handelt, in Nordeuropa weiter geduldet, wenn sie formal auch illegal ist.
In D scheint man den öster. Weg einzuschlagen, also eine Flut von Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Anklagen. Auch alle Autoren dieses Blogs, sofern sie in D ihren Wohnsitz haben, dürften sich auf entsprechenden "Besuch" einstellen. Reaktion in den Medien auf die skandalösen Vorgänge im Bundestag heute: bisher minimal.
Das Timining und das putschartige Einbringen dieser Deform sind ja auch ideal, hätte man ja gleich gestern in der Halbzeit verabschieden können. Am meisten ärgert mich, daß das JM , sowie die Justizministerin Zypries selbst, in keinster Weise bereit war, sich die Meinung von Experten aus den Niederlanden und Dänemark auch nur anzuhören. Im Anhörungsausschuß hätten die - neben ehemaligen Darstellerinnen und vielleicht auch den betreffenden Produktionsfirmen - angehört werden müssen.
Momentan drängt sich mir der Verdacht auf, trotz der Verabschiedung des § heute, daß praktisch fast kein Politiker weiß, auch nicht die Referenten im JM, noch nicht mal die JM selbst, was JP wirklich ist, unter welchen hervorragenden Bedingungen sie produziert wurde, welche Bedeutung sie in der Stigmatisierung und Ahndung von KP in den NL hatte, welchen hohen Marktanteil sie in D von 75-99 hatte. Daß hätte alles im Anhörungsausschuß dargestellt werden können, tatsächlich war dieser aber nur eine Farce. ("Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben" - dieses historische Zitat ist erschreckend aktuell ) Denn selbst die handverlesenen Experten, die bis auf Ausnahmen eigentlich regierungskonform waren, haben diese Reform kritisiert.
Bis auf ein paar kosmetische und graduelle Änderungen, fast ähnlich wie beim EU Betrug, äh Vertrag, nichts.
Wenn jetzt schon, bei einer berechtigten Strafbarkeit von <14 Material, die LKAs bis zu 3 Jahre (!) für die Auswertung des beschlagnahmten Materials brauchen, wie lange wird dies in Zukunft dauern ? Oder ist diese Reform auch eine Art der Beweiserhebungsrationalisierung, denn mit einer absurd hohen 18er Altersgrenze wird man überall etwas finden, also braucht man nicht mehr alles im Detail auszuwerten ?!
Sobald dieses § inkraft ist, werde ich den Boden der BRD nicht mehr betreten, genauso wie ich mich schon als Kind geweigert habe, den Boden des anderen deutschen Unrechtsstaates DDR zu betreten, obwohl wir da Verwandte hatten.
Bitte nicht aufgeben!
das Gesetz ist nun leider verabschiedet. Gut, das ist Fakt. Aber bitte lasst diese Seite nicht sterben und macht weiter.
Eine Idee wäre eventuell, diese Seite dazu zu nutzen, um eine Gesetzesänderung zu fordern und über die Rechtsauslegungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften zu informieren.
Mit dem neuen § 182 StGB kann zumindest ich eigentlich noch ganz gut leben kann, denn dieser Paragraph geht ja immer von den Tatbestandsmerkmalen "Zwangslage", "Entgelt" und fehlende Einsichtsfähigkeit (hier sogar Absehen von Verfolgung möglich) aus. Außerdem ist es möglich, dass das entscheidende Gericht von einer Strafe absieht.
Also damit kann man eigentlich leben, denn niemand sollte die Zwangslage eines anderen Menschen ausnutzen, ihn für Sex bezahlen müssen (obwohl ich die Diskussion um den Begriff Entgelt kenne) oder die fehlende Einsichtsfähigkeit eines anderen Menschen ausnutzen ... eigentlich egal, wie alt er ist.
Anders sieht es mit dem § 184c StGB aus, der auch aus verschiedenen Aspekten rechtlich sehr problematisch ist. Er schränkt das Recht junger Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung im positiven Sinne ein und wirkt in manchen Fällen sogar alters- oder aussehensdiskriminierend.
Gerade der Absatz 4 enthält zu wenig Ausnahmetatbestände. Um sich nicht zu verzetteln, sollte vielleicht lediglich eine Änderung des §184c StGB und insbesondere des Absatzes 4 gefordert werden. Hierbei könnte z.B. auch der Verzicht auf Verfolgung oder Strafe bei geringem Unrecht so wie bei § 176 StGB eine Idee sein.
Und wenn man bedenkt, dass bis vor einigen Jahren (ich glaube bis circa 1999 oder so) in Deutschland nicht einmal der Besitz von echter Kinderpornographie strafbar war, sondern nur deren Verbreitung, usw. (konnte ich echt nicht glauben, war aber wirklich so!), dann könnte man doch zumindest bei § 184c überlegen, ob man den reinen Besitz unter gewissen Voraussetzungen vom Straftatbestand ausnimmt.
Was haltet Ihr davon, was ich geschrieben und vorgeschlagen habe?
Liebe Grüße
Nachdenklicher
@Nachdenklicher
Aufgrund der fast südkoreanischen Verhältnisse ( sehr späte Änderung der Bundestagstagesordnung, Abgeordnete hatten praktisch keine Zeit die geänderte Fassung zu lesen, über die abgestimmt werden sollte ), würde es auch Gründe geben die Unterschrift zu verweigern.
Seit 1993 ( dem 1.10.93, wenn ich es richtig in Erinnerung habe ) ist der Besitz von KP in D strafbar. Prinzipiell halte ich die Besitzstrafbarkeit für richtig, um auch die Verbreitung und Produktion einzudämmen - bezogen auf die niederländische Rechtslage - hier war bis 1985 die Verbreitung ganz legal, die Produktion sogar quasi legal - halte ich es rechtlich für sehr problematisch, wenn legal am Kiosk oder im Sexshop erworbene Produkte auf einmal illegal werden. Es kann ja nicht sein, daß jemand Magazine kauft, die 25 Jahre im Keller lagert, die vielleicht irgendwann vergisst, dann später dadurch zum schwersten Sexualstraftäter wird, nur weil er etwas erworben hat, was nicht nur damals legal war, sondern wofür der Staat auch die MWST kassiert hat.
Um aber Mißverständnissen vorzubeugen, natürlich lehne ich KP (<14) strikt ab, halte aber die undifferenzierte Vorgehensweise des Gesetzgebers im §184, bzw. §240(NL) für äußerst problematisch !
Män hätte das Verbot schon mit der Pornographieliberalisierung festlegen können. Bis auf D - die ja schon in der 1.Fassung der geplanten Sexualstrafrechtsliberalisierung 1973 ein Vertriebsverbot/Produktionsverbot festlegten, tat dies damals kein einziges Land. Diese reagierten erst nach 1979, als KP in DK - die mit der Liberalisierung ja angefangen hatte - endlich verboten wurde.
Davon abgesehen kann ich Dir nicht zustimmen, was Deine moderaten Änderungswünsche angeht, die ja auf einer Linie mit den Grünen liegen, also ein Besitzgebot für Jugendpornographie, aber ein Vertriebs- und Produktionsverbot dafür.
Weshalb sollte etwas nicht vertrieben werden, was 35 Jahre legal war und - daß ist viel wichtiger - unter legalen und auch moralisch einwandfreien Bedingungen produziert worden ist ? JP ab 15 hat in keinster Weise etwas mit KP gemein. Die dargestellten sexuellen Handlungen sind - selbst nach den neuesten Reformen in den NL, DK und D, klar legal, deshalb sehe ich nicht ein, daß diese für illegal oder halblegal erklärt werden sollen, nur weil sie filmisch festgehalten werden ! Auch das Verbot des Vertriebs der Tierpornographie in D ergibt keinen Sinn. Sex mit Tieren - sofern nicht gegen das Tierschutz§ verstoßen wird - wurde 1969, noch durch die große Koalition unter Kiesinger (!) - legalisiert. Auch Filmaufnahmen privater Handlungen sind legal, solange diese Filme nicht vertrieben werden.
Weshalb kann ein Vertrieb einer legalen Handlung, die sogar privat auf Film festgehalten werden darf, dann illegal sein ?
Diese Einschränkungen betr. Tierpornographie und Gewaltpornographie ( ja nur simulierte Gewalt ) waren damals ein Kompromiss der sozial-liberalen Koalition.
Große Teile in der FDP wollten diese auch freigeben, große Teile der SPD wollten dies nicht. So ist daraus dieser merkwürdige Kompromiss entstanden, den es weltweit so nur in wenigen Ländern gab. (z.B. ÖST )
Diese Vertriebsverbot bei Tierpornographie war - im Gegensatz zum Vertriebsverbot bei Gewaltpornographie - keine Entscheidung, die sich auf die Fachwissenschaftler im Anhörungsausschuß gestützt hätte, sondern es war ein Kompromiss. Er sollte nach einer entsprechenden Zeit überprüft werden. Daß hat man dann scheinbar vergessen.
Persönlich wäre ich für eine viel weitere Liberalisierung, eine Mischung aus den Modellen der NL/DK. Also Sex ab 12 - im privaten Bereich - legalisieren. Filmaufnahmen für Mädchen ab 14, ob kommerziell oder privat. Für junge Männer ab 16.
( Denn Mädchen sind im Schnitt 2 Jahre weiter ).
Verleih/VK von Pornographie ab 14 ( DK hat seit den 60ern gute Erfahrungen mit der noch heute gültigen 15er Grenze gemacht ). Selbstverständlich soll damit nur normale Pornographie eingeschlossen werden. Harte Pornographie, also SM, simulierte Rapefilme, normale Tierpornographie usw., sollte erst ab 18 freigegeben werden, auch die DarstellerInnen dieser Filme sollten alle mindestens 18 sein.
1998 gab es in den NL eine breite Diskussion das Sexualstrafrecht zu modernisieren, also die 16er Grenze für den Konsum von Pornographie, sowie die Darstellung dort, der geänderten Lebensrealität anzupassen.
Einige liberale Politiker wollten die Altersgrenze auf 14 senken, die Mehrheit wollte nichts gravierend ändern, evt. den Erwerb auf 15 absenken, sowie die Legalität der dänischen 15er Videos festschreiben, die faktisch in den NL ja immer geduldet worden sind, nur eine Splittergruppe wollte die Altersgrenze auf 18 erhöhen.
Und eben letztere hat sich - auch dank der tatkräftigen Hilfe aus den USA - durchgesetzt. Die Entwicklung geht seit 2001 ( kein Zufall ! ) in die ganz andere Richtung. Sobald die zweite Kammer hier den neuesten Entwurf durchwinkt, wird auch die Produktion und der Verkauf von Tierpornographie in den NL illegal sein. Der Besitz bleibt weiterhin legal. Der Kauf aus dem EU-Ausland scheinbar auch ( ist alles sehr sperrig und konfus formuliert), aus dem Nicht-EU Ausland, da hier wieder das Zollstrafgesetzbuch greift, nicht. Softer Sex mit Tieren wird dann mit 1/2 Jahr Gefängnis ( ohne Bewährung ! ) bestraft, aber extreme Tierquälerei, ( ohne sexuellen Hintergrund ) nur mit Geldstrafen. So absurd können Gesetze sein !
Unklares Gesetz
Das Justizministerium geht jedoch davon aus, daß der Begriff Pornografie eigenständiges Tatbestandsmekrmal ist und insoweit nur eine sexuelle Handlung, die zugleich pornografisch ist, also die ...„vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge“. Ein schlichtes Nacktfoto fällt daher nicht unter den Begriff der Pornografie.... (Quelle Justizminestrium http://www.bmj.bund.de/enid/0,3f8a56636f6e5f6964092d0935323239093a095f7472636964092d0935323333/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html)
Oder anders gesagt, würde die Verbreitung von pornografischen Darstellungen der 16-17jährigen auch innerhalb geschlossener Systeme strafbar.
Nur, was soll dann die sexuelle Handlung? Danach ist schon die zur Schaustellung der Genitalien ausreichend. Das Gesetz ist zumindest problematisch, daß wird aber die Gerichte nicht stören. Schließlich gi8bt es genügend Auslegungstechniken, das Problem zu umgehen und es bleibt offen, wer das Risiko auf sich nimmt, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Neben den damit verbundenen Kosten ist es auch ein Problem, ein solches Delikt im Führungszeugnis zu haben. Das Bundesverfassungsericht hat es 3 Jahren nicht geschafft, eine Verfassungsbeschwerde zur Pornografie zu entscheiden.
Aber unabhängig davon muß das Gesetz durch den Bundesrat und vor dem 04.07. gibt es da keine Sitzung. Auch wenn die Zustimmungspflicht nicht besteht, passieren könnte dort trotzdem etwas. Die Länder hatten ja nun doch etwas weitergehende Vorstellungen als die jetzt umgesetzten Änderungen.
Welcher Fall ???
Hallo,
um welchen Fall ging oder geht es ?? Danke, für die Auskunft.
Gruß Dieter-K13
es geht um den Fall Bundesverfassungsgericht 1 BvR 710/05, der die Verfassungsmäßigkeit des 184c StGB (jetzige Fassung) zum Gegenstand hat. Das dazu vorgelegte Gutachten ist insoweit lesenswert, auch wenn natürlich in solchen Fragen vor Gericht oftmals die sonst übliche Pendanterie ubd Genauigkeit zu Gunsten phrasenhafter Leerformeln aufgegeben wird. Die Instanzgerichte sind jedenfalls nicht bereit, eine Entscheidung in der Sache abzuwarten.
@Matthäi - Politik und Justiz setzen falsche Prioritäten !
Du würfelst da doch sehr viel durcheinander. Wenn jemand z.B. Pornographie und Prostitution aus religiösen Gründen ablehnt, akzeptiere ich dies 100%ig. Nur sollte sich der Staat diese Meinung nicht zu eigen machen. Wobei ich auch sagen muß, daß ich Prostitution für WESENTLICH gefährlicher halte als alles, was mit der Pornographie zusammenhängt. Im Umfeld der Prostitution entsteht fast immer Kriminalität, die org. Kriminalität hat sich aus der legalen Pornographie fast völlig zurückgezogen, denn damit kann man nicht annähernd soviel Geld verdienen wie mit Zwangsprostitution. Du vermengst in Deiner Begründung auch legale Prostitution und Zwangsprostitution. Letztere erfüllt ohnehin schon jetzt mehrere Straftatbestände.
Die Abgrenzung ist hier schwierig, leider hat der Staat (NL) die Präventionsarbeit seit 2002 zurückgefahren.
Auch deshalb ist der Staat für mich unglaubwürdig !
Im Bereich der Prävention, aber auch der Strafverfolgung, der Polizei, in der Justiz usw. wird gespart und gespart.
Lediglich im Bereich "Terrorbekämpfung" steigen die Ausgaben drastisch. Schon jetzt sind ja die Sonderermittlungsstellen KP und die Gerichte in D völlig überlastet ! dpa meldete am SO: "Gericht trödelt-Kinderschänder freigelassen" (Bamberg) Obwohl dieser Täter seine 8-jährige Tochter und deren 9-jährige Freundin mißbraucht hat, als sehr gefährlich eingestuft wird, auch weil er einen Zeugen bedroht hat, kommt er jetzt frei, denn dem Gericht ist es wegen Überlastung nicht gelungen, seit über einem Jahr Anklage zu erheben !
Und dies ist nicht der erste Fall dieser Art in D ! Wieviele davon wird es erst geben, wenn JP zum Straftatbestand erhoben wird ? In welcher Welt leben eigentlich die Oberstaatsanwälte und auch die Justizministerin Zypries ?
Hier immer nur auf die Länder zu verweisen, ist mehr billig als recht. Die geben ihr Geld lieber für Prestigeprojekte aus, als es in die marode Justiz zu stecken.
Wenn Du schreibst, man sollte auch sexuelle Handlungen an über 18-jährigen ahnden, wenn Zwang ausgeübt wird, diese § haben wir doch seit Ewigkeiten ! Niemand hier verteidigt doch sexuelle Handlungen unter Zwang !
Davon abgesehen halte ich es für naiv, aber auch für verlogen, wenn man "Kommerzialität" betr. Sex kritisiert, in einer durch und durch kommerzialisierten Gesellschaft. Der Staat sich immer mehr zurückzieht, viele junge Frauen (ab 18 ) in den USA gehen deshalb in die Pornobranche, weil sie ansonsten die horrenden Studiengebühren nicht bezahlen könnten.
Was die Jugendpornographie in DK/NL betrifft, habe ich ja schon sehr viel darüber hier geschrieben. Gerade die Produktionen in den NL sind in keinster Weise mit gewöhnlicher Pornographie gleichzusetzen. Dies gilt mit Einschränkungen auch für DK. Bei den Produktionen in den NL ging es in den seltensten Fällen darum "etwas", bzw. "sich selbst" zu verkaufen. Es war einfach ein Teil der sexuellen Selbstbestimmung, die Freude am agieren vor der Kamera, sowie später die "eigene" Videocassette in den Händen zu halten.
Klingt vielleicht für deutsche Ohren alles etwas seltsam, man muß die 90er Jahre in Amerdam vielleicht auch selbst erlebt haben, um dies nachvollziehen zu können.
Aber weshalb hätten sonst so viele Töchter "aus besserem Hause" da mitgespielt ? Die Tochter des Juweliers oder Zahnarztes war kaum knapp bei Kasse.
Und die meisten jungen Frauen haben ja nur 2,3 Filme gedreht, um es einfach mal auszuprobieren. Die meisten drehten ja nur mit ihrem Partner, bzw. mit der besten Freundin oder mit guten Freunden. Nur sehr wenige mit Profidarstellern.
Sicher gabs auch andere Motivationen, wo Geld für die erste eigene Wohnung, Führerschein usw. benötigt wurde.
Aber wenn die Drehbedingungen sehr gut sind, finde ich dies auch nicht moralisch verwerflich. Außerdem waren ja alle damals in den NL mindestens 16, unter dem alten Recht damals volljährig. Dieser wichtige Punkt wird ja in der dt. Presse immer ( ganz bewußt ) verschwiegen.
Es gibt hier wirklich gravierende Unterschiede zum Pornoschrott aus D, der fast immer nur eine entfremdete Sexualität zeigt, die eher Zirkusnummern gleicht.
Natürlich lehne ich solche frauenverachtende, degradierende und primitive Pornographie als Feministin ab, bin aber nicht dafür sie zu verbieten. Verbote sind, echte KP ausgenommen, keine Lösung ! Ich kann nicht immer größere Teile der Bevölkerung kriminalisieren, in den USA sitzen schon 1% der Bevölkerung im Gefängnis, sondern muß die Ursachen bekämpfen.
Die in D produzierte Pornographie finde ich fast ausnahmslos abstoßend. Daß jetzt mit diesem Absurdgesetz ausgerechnet die besseren Produktionen vom Markt verschwinden, aber primitive Frauenhasserpornos, solange die Frauen über 18 sind, jetzt dadurch noch mehr den deutschen Markt dominieren, ist doch ein weiteres Eigentor dieser Gesetzgebung.
@Caroline
Zwangsprostitution ist in Deutschland strafbar, aber die "Grenzen" verwischen da doch völlig. Es arbeiten viele tausende Frauen unter Zwang als Prostituierte, wo der Staat dagegen nichts tut, weil er den Zwang nicht nachweisen kann. Wenn eine Frau hier regulär angemeldet ist und nicht von sich aus zur Polizei geht, dann wird der Zwang auch niemals auffliegen. Viele Frauen sind so eingeschüchtert durch Gewalt und psychischen Druck und durch Abhängigkeit von Zuhältern oder "Puffmuttern", daß sie aus diesem Teufelskreis nicht alleine herauskommen und jahrelang praktisch gegen Geld vergewaltigt werden.
Das ist nun die eine Seite, die andere ist diejenige, daß in internationalen Studien in etlichen Staaten der Welt festgestellt wurde, daß ein Großteil aller Prostituierten unter psychischen Traumata leidet. Die "Berufsgruppe" der Prostituierten ist die am weitaus schlimmsten von psychischen Störungen betroffene "Berufsgruppe". Vielen ist als Kind schon sexuelle Gewalt angetan worden und Gewalt bzw. die "Arbeit" an sich innerhalb des Berufes rufen weitere Traumatisieriungen hervor. Wenn du dich dafür interessierst, empfehle ich dir gern wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema.
Es ist keinesfalls so, daß die Prostituierten alle Nymphomaninnen sind oder die Pornodarstellerinnen alle Exibitionisten. Die Grunde liegen meistens entweder im Zwang oder in der psychischen Traumatisierung. In ein paar Fällen mag es auch wirklich die unnötige Geldgier sein, die eine Frau in dieses Milieu treibt.
Natürlich wird unsere Gesellschaft immer weiter ökonomisiert, aber das sehe ich nicht als Grund deshalb die Sexualität des Menschen ebenfalls zu kommerzialisieren. Sexualität ist etwas sehr persönliches und Intimes und es kann doch keine Ware, kein wirtschaftliches Gut sein. Genauso unverständlich finde ich dein Argument mit den Studiengebühren. Wäre es auch legitim, wenn ein Student mit Drogen dealt um sein Studium zu finanzieren?
Ich denke, man müßte im Fall von Pornographie nicht in erster Linie die "Konsumenten" kriminalisieren, sondern diejenigen, die menschliche Sexualität als Handelsgut verkaufen wollen und sich an solchen Dingen eine goldene Nase verdienen.
Um jetzt nochmal konkret auf die jungen Menschen einzugehen: Ich finde es völlig richtig, daß unter 18 jährige besonders geschützt werden. Es ist keinesfalls so, daß mit 16 jeder Mensch völlig reif und erwachsen wäre, daß er sowas verkraftet. Da kommt dann vielleicht irgendein Pornoproduzent und bietet einem gerade 16 gewordenen Mädchen ein paar tausend Euro, wenn sie vor der Kamera mit einem fremden Mann schläft. Sie denkt vielleicht in ihrer noch kindlichen Naivität darüber nicht nach, sondern denkt nur daran, daß sie sich mit so viel Geld für nur zwei Stunden dann ein Mofa oder sonstwas kaufen könnte. Also macht sie es und wird vielleicht dadurch in diesen Pornostrudel gerissen oder sie erleidet psychische Traumatisierungen dadurch, daß sie in so jungen Jahren ihren Körper für Geld hat mißbrauchen lassen.
Tja, und der Produzent ist glücklich, er hat jetzt Material für jene Kunden, die es so toll finden, wenn kindlich aussehende Mädchen vor laufender Kamera Sex haben.
Tut mir leid, aber sowas verstößt nach meinem Empfinden absolut gegen jegliches Recht, gegen die Würde des Menschen, gegen den Schutz von jungen Mädchen und Buben.
Ich bin ganz und gar nicht der Meinung, dass Prostitution gänzlich verboten werden sollte. Man kann Prostitution auch nicht dem "Kauf eines Menschen, um ihn dann sexuell Benutzen zu können" gleichsetzen - eher mit dem Kauf einer Dienstleistung. Mit deinem Überlegungen zur Menschenwürde versuchst du nur, dein moralisches Vorurteil rational aussehen zu lassen. Allerdings ist der Begriff der Würde nicht nur reichlich unbestimmt sondern auch sehr subjektiv. Wenn sich der Sexworker nicht in seine Würde verletzt sieht, wie könnten wir uns dann anmaßen zu behaupten, dass das eben doch der Fall wäre?
Bei der Prorstitution kommt es für mich auf die Frage an, ob es ethisch vertretbar sein kann, menschliche Sexualität zu kommerzialisieren und den reinen Körper eines Menschen als fleischliche Ware anzubieten. Meiner Meinung nach ist das nicht vertretbar, weil der Mensch niemls als wirtschaftliches Objekt und unmittelbares Handelsgut benutzt werden darf, ganz egal in welcher Hinsicht.
Es gibt internationale Studien, die alle zu dem Ergebnis kommen, daß in keiner anderen "Berufsgruppe" so viele Menschen von psychischen Traumatisieriungen betroffen sind wie Prostitutierte. Viele dieser Menschen wurden schon als Kinder Opfer von sexuellen Übergriffe. Die "Tätigkeit" selbst hat massive Folgen für die Psyche der Prostituierten. Zudem gibt es zigtausende von Menschen allein in Deutschland, die sowas nur aus einer Zwangssituation heraus tun. Es gibt zwar Gesetze gegen Zangsprostitution, aber ganz offensichtlich sind noch immer viele, viele Menschen unter dem Deckmantel der Legalität durch Zwangslagen genötigt sich zu prostitutieren, vorallem Frauen aus dem ärmeren Ausland.
@Matthäi - liegen weit auseinander
wir liegen in unserer Meinung weit auseinander. Sehr viele Gemeinsamkeiten kann ich da nicht entdecken.
Mir wird in Deiner Antwort auch das Grundproblem wieder klar, ich vermute mal, daß Du niemals einen dieser Teenagerpornos aus DK und den NL gesehen hast.
Diejenigen die diese § beschließen, sowie die meisten der Polizisten, Staatsanwälte, Politiker sowieso, kennen diese Filme entweder nicht, bzw. sehen sie sie nur im Aspekt einer möglichen Sexualstraftat.
Mir hat auch mal ein KP Ermittler in D gesagt, er sieht sich privat keine normalen Pornos an, da er diese überhaupt nicht mehr unvoreingenommen anschauen kann, sondern wie ein Gutachter nach möglichen Straftaten sucht.
Ich denke, durch diese tägliche Arbeit mit dem Grauen, wo man wirklich schlimme Dinge begutachten muß, stumpft man entweder ab, bzw. erzeugt dies langfristig eine generelle Ablehnung von Pornographie.
So hat sich ja Joseph McCarthy anfangs nur mit den - tatsächlich schlimmen Verbrechen - des Kommunismus befasst, später bekam dieser berechtigte Kampf gegen den Kommunismus aber wahnhafte Züge - bis er alle, die nicht dem äußerstem rechten Flügel der Republikaner nahestanden - als Kommunisten, bzw. deren Helfershelfer bezeichnete. Diese Paranoia hat sich mittlerweile in der Politik breitgemacht, ausgelöst von fanatischen Anti-KP Organisationen, die eigentlich ursprünglich hehre Ziele verfolgten, durch ihr starkes Wachstum aber für einen ständig fließenden Strom von Spendengeldern sorgen müssen. Viele tragen mittlerweile auch zur Desinformation bei. Und die - obwohl es private Vereine sind - schulen mittlerweile in D Polizeianwärter.
Mittlerweile wird Sexualität in toto nur noch als potentieller Straftatbestand wahrgenommen. Während sich kaum jemand über die Gewaltorgien im TV aufregt, es in den USA mehr Waffenverkaufsstellen gibt als Apotheken, wird Pornographie und Sexualität bei Jugendlichen nur noch als Bedrohung angesehen.
Und genau diesen Irrsinn - die EU Richtlinie besteht ja nur aus wortwörtlich abgeschriebenen US Gesetzen - müssen wir jetzt auch nachmachen.
Lies mal das exzellente Buch: "Harmfull to minors" von Judith Levine. Eine Ironie der Geschichte ist, daß sie das NL Modell genau in dem Jahr lobt, in dem es bei uns abgeschafft und durch ein - wenn auch noch pragmatisch gehandhabtes - US Modell ersetzt wurde.
Die Politiker und "Rechtsexperten", die diese Verschärfungen beschließen, sind ausnahmslos entweder gegen Pornographie, bzw. haben sie keine Ahnung von der Materie. Dies wurde mir beim Studium der Protokolle des BAA klar, nicht eine Silbe wurde über die kommerzielle TP aus Nordeuropa verloren.
Selbst wenn die Politiker hier eine Ahnung von hätten, würden sie dies ja niemals zugeben, denn dann könnten sie gleich zurücktreten.
z.B. Mitte der 90er haben einige Politiker in den NL offen zugegeben, daß sie gerne hölländische Teenypornos schauen. Heute wäre dies das sofortige Todesurteil für die politische Karriere.
Bis in die 90er Jahre waren die Porno Produzenten in DK/NL auch verpflichtet, ein Belegexemplar an die Parlamentsbibliothek zu schicken.
"Wenn Du Dich dafür interessierst, empfehle ich Dir gern wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema"
Daß ist nett, aber ich habe bestimmt Regalmeter an wissenschaftlichen Studien gelesen, beschäftige mich ja seit 1994 mit dieser Materie. Und Deine Behauptungen werden durch europäische Studien nicht verifiziert. Viele der US Studien sind tendenziös, so werden z.B. Zwangsprostituierte, die Gewalt erfahren haben, befragt, ob sie als Kind schon mißbraucht worden sind. Natürlich ist hier die Anzahl der Frauen, die schon als Kind sexuell mißbraucht wurden, hoch. Bei Pornodarstellerinnen ist dies nicht der Fall, dadrüber gibt es auch zahlreiche Studien.
Pornographie und Prostitution sind zwei völlig verschiedene Dinge. Weshalb ihr dies in D immer wieder gleichsetzt, verstehe ich absolut nicht.
Dein Beispiel, mit der "naiven 16-jährigen", macht mich ehrlich gesagt schon wütend, weil es von Klischees nur so trieft. Einmal ist eine 16-jährige kaum "kindlich naiv", sie ist ja nicht 9 Jahre alt. Dann gibt es Mädchen, die mit 14 schon ganz genau wissen was sie wollen, aber es gibt zugegebenermaßen auch 20-jährige, die nicht gut aufs Leben vorbereitet worden sind. Nur hat dies nichts mit einer "kindlichen Naivität" zu tun. Es ist auch Aufgabe der Gesellschaft, die Schüler durch eine differenzierte und umfassende Aufklärung auf das "Sexleben" und einem kritischen Umgang mit Pornographie vorzubereiten. In den NL und DK tat man dies ( jetzt leider nicht mehr ), in D nicht. "Pornostrudel" - Warum nicht gleich Pornosumpf ?
Selbst wenn Dein Beispiel sich so zutragen würde, bei den mehreren 1000 Euro mußte ich lachen, kein Girl hat jemals so hohe Gagen bekommen, Traci Lords mal ausgenommen, solange ein HIV Test gemacht wird und das Mädel nichts gegen ihren Willen macht, finde ich daß nicht so verwerflich. Allerdings ist dies auch überhaupt nicht repräsentativ für die JP. Und für mich ist dies auch absolut nicht daß, was ich mir unter einer selbstbestimmten Pornographie vorstelle. Repräsentativ waren eher selbst angefertigte Videos unter Freundinnen, die dann auch eingeschickt worden sind. Zum Zeitpunkt des Drehs wußte niemand, ob da überhaupt die Chance auf eine kommerzielle Veröffentlichung bestünde. Und auch bei den - ach so bösen - Kommerzvideos, gab es in den NL eine völlige Selbstbestimmung, von der Rahmenhandlung, übers Outfit, Makeup, etc. In DK war dies bei den kommerziellen Filmen sicher nicht so weitgehend, aber hätte die "Erwachsenenpornographie" solche Drehbedingungen gehabt, dann hätte sie nicht einen so schlechten Ruf.
Ein Problem ist auch, daß sich fast kein ehemaliges Modell mehr öffentlich äußert, besonders seit ein merkwürdiger Prozess in den USA läuft, wo auch die Gefahr besteht, daß ehemalige Modelle als Zeugen ( letztendlich aber auch als "Täterinnen", denn sie hatten ja Sex mit anderen 15-17jährigen "Kindern" ) vorgeladen werden könnten.
Rechtlich - da sie ja nicht gegen das damalige Strafrecht der NL und DK verstoßen haben - können die USA da nichts machen, aber die USA sind zu allem fähig, wenn sie selbst ausländische Staatsbürger entführen, gegen die noch nicht mal ein internationaler Haftbefehl vorliegt.
Und bisher sind dies auch alles nur Mutmaßungen, andererseits ist es in den USA üblich, wenn die Firmen keine Unterlagen einreichen können, die Darstellerinnen vorzuladen. Dies war ja bei Traci Lords und vielen anderen auch so.
Aber es ist kein Zufall, daß seit diesem Prozess, der leider fast zeitgleich mit der Entwicklung dieses Blogs begann, das Schweigen im Walde herrscht. Es gibt aber zahlreiche Interviews, auch in der Fachliteratur, allerdings werde ich die aus urheberrechtlichen Gründen nicht komplett zitieren dürfen, wenn ich nur Teile zitiere, würde man mir hier sicher wieder "Manipulation" vorwerfen. Kann dies aber gerne mal tun.
Ich respektiere Deine Meinung, nur sollte sie kein Gesetz für die Allgemeinheit sein. Denn damit schränkst Du die freiwillige Entscheidung Jugendlicher ein. Und nur um die geht es uns ! KP und die Sexualisierung von Kindern lehnen Donald und ich entschieden ab.
Deshalb hat mich die Überschrift dieses Gesetzentwurfes auch so verärgert:"(...)der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der KP".
Dies ist eine Irreführung der Bürger ( und Abgeordneten ) !
Ich glaube nicht, daß man einen Pornofilm sehen muß um objektiv etwas beurteilen zu können. Ich würde mir soetwas heute nicht ansehen, weil ich es abstoßend finde und weil ich Respekt vor Menschen und deren Intimsphäre habe.
Ich habe nicht das Gefühl, daß Sexualität ein potentieller Straftatbestand ist. Es geht um fragwürdige Auswüchs sexueller Ausbeutung und Kommerzialisierung von Sexualität, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Ob jemand mit 16 eher erwachsen oder eher noch Kind ist, das mag unterschiedlich sein. Ich selbst war mit 16 eher noch ein Kind und viele andere sind es auch, kindlich, naiv und unbedarft. Es geht in dem Gesetz darum diejenigen vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Es mag sein, daß so ein Gesetz für eine kleine Minderheit der Jugendlichen eine "Einschränkung der Freiheit" ist. Mit der Freiheit kann man so ziemlich alles begründen. Warum geben wir nicht Zigaretten, Schnaps und andere Drogen für 13Jährige frei? Eine solche Beschränkung verletzt doch das Selbstbestimmungsrecht von Jugendlichen.
Zwischen Prostitution und Pornographie mag es vereinzelte Unterschiede geben. Es ist in internationalen Studien herausgefunden worden, daß prostituierte so stark und verbreitet unter psychischen Störungen durch sexuelle Übergriffe in der Kindheit und die "Arbeit" selbst leiden, wie keine andere "Berufsgruppe".
http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-0515-6.htm
Da gibts Literatur zu dem Thema.
Pornographie ist vom Prinzip her dasselbe wie Prostitution. Die Beteiligten haben sexuellen Verkehr gegen Geld. Es handelt sich also in beiden Fällen um kommerzialisierung der menschlichen Sexualität. Nur sehr wenige Menschen tun soetwas freiwillig, weil Sexualität natürlicherweise für Menschen etwas Intimes ist und kein öffentliches Gut, an dem jede beliebige Person teilhaben kann. Viele von den Menschen, die ihre Sexualit zu Markte tragen, sind sexuell abgestumpft durch zum Beispiel zu frühen sexuelle Kontakte in der Kindheit/Jugend, also durch Mibrauch, sexuelle Traumata. Das ist in Studien erwiesen worden, insbesondere an Prostituierten. Zudem ist erweisen, daß die "Arbeit" selbst nicht spurlos an der menschlichen Psyche vorrübergeht. Das ist auch klar, wenn man sich überlegt, daß man ständig sexuellen Verkehr mit wildlfremden Menschen haben muß um Geld zu verdienen und das auch noch vor der Kamera, wo dann unzählige Menschen am Bildschirm einen beim sexuellen Verkehr mit Fremden beobachten können.
Ich denke all diese Menschen sind Opfer, egal wie alt sie sind. Sie werden von Produzenten für deren Gewinn sexuell ausgebeutet und die Konsumenten unterstützen das Ganze auch noch. Bei Jugendlichen finde ich das besonders schlimm. Kein Jugendlicher, der sexuell normal entwickelt ist, würde soetwas jemals tun. Viele wurden dazu verführt oder in diesen Strudel hineingezogen. Weil Jugendliche meist viel naiver und leichter biegsam sind als gefestige, erwachsene Persönlichkeiten, sind sie ganz besonders anfällig für solche Dinge, insbesondere, wenn sie von der "Gesellschaft exzessiv aufgeklärt", sprich sexualisiert wurden. Die Gesellschaft hat nicht die Aufgabe aktive Aufklärung zu betreiben. Aufklärung ist Aufgabe der Eltern und hat passiv zu geschehen.
Prostitution und Pornographie haben nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun. Es handelt sich um die Ausnutzung sexuell und emotional verwahrloster oder naiv-desorientierter Menschen, um sie sexuell für kommerzielle Zwecke auszubeuten. Daran verdienen sich Produzenten eine goldene Nase und die ganze notgeile Konsumschaar freut sich, daß sie aufgrund mangelnder Phantasie neues "Menschenmaterial" hat, an dem sie sich ergözen kann. Das ist würdelos und unmenschlich.
Meiner Meinung nach müßte man alle Menschen davor schützen, aber der Schutz vfon Minderjährigen geht zumindest schonmal in die richtige Richtung.
Bundestag, Bundespräsident und was ganz Anderes ...
irgendwo hier auf diesen Seiten stand, dass die Tagesordnung der Bundestagssitzung bezüglich der hier angesprochenen Themen kurzfristig geändert worden sei.
Mich würde mal interessieren, ob Bundestagsabgeordnete auch ein Recht haben, eine zu kurzfristig geänderte Tagesordnung einer Sitzung zu kritisieren und dadurch die Beschlüsse eventuell
rechtswidrig werden. Wenn auf kommunaler Ebene Tagesordnungen zu kurzfristig geändert oder Sitzungsunterlagen zu kurzfristig den Gremiumsmitgliedern zugeleitet werden, ist dies möglich. Weiß einer von Euch da zufällig etwas?
Wenn der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreiben soll, müsste ihm irgendwer sagen, was es für Gründe hierfür gibt. Leider wird das aber wohl niemand tun ... oder etwa doch?
So, noch was ganz anderes, was mich leider auch ein wenig ärgert. Ich habe Verständnis für (fast) jeden Menschen und ich verdamme pädophile Menschen auch absolut nicht. Ich möchte wirklich nicht in deren Haut stecken ... denn was soll
jemand mit so einer Neigung eigentlich tun?!?
Aber: Ich finde es nicht besonders gut, wie hier manche Leute zu unkritisch eine Verbindung zu dieser Thematik herstellen. Dies kann der ganzen Diskussion hier sehr schaden. Ich denke, wer pädophil veranlagt ist, sollte sich wirklich medizinisch/
psychologisch helfen lassen.
Bei Menschen, die Jugendpornographie besitzen, sieht die Sache meines Erachtens wesentlich anders aus. Denn die Menschen, die
(eventuell auch unabsichtlich!) Jugendpornographie besitzen, sind eines in der Regel sicher nicht - pädophil.
Es handelt sich in den meisten Fällen wohl entweder selbst um junge Menschen, die vielleicht gleich alt oder ein paar wenige Jahre älter als die abgebildeten Personen. Oder sie besitzen die Bilder unabsichtlich, da Ihnen gar nicht bekannt war, dass die abgebildete Person noch unter 18 Jahren ist (wer mag das anhand eines Bilds schon zu sagen) und/oder dass die Abbildung als pornographisch gilt.
Oder sie habe alte Filme/Bilder/Magazine aus Ihrer eigenen Jugendzeit irgendwo gesammelt bzw. besitzen tausende pornographische Aufnahmen, von denen vielleicht ein paar wenige als jugendpornographisch gelten könnten.
In einer Bibliothek/einem Archiv findet man vielleicht auch mal ein indiziertes Buch oder verbotene Literatur aus dem 3. Reich ...
Liebe Grüße
Nachdenklicher
formell nicht zu beanstanden
ich bin sicher, der Beschluss ist formell richtig zustande gekommen.
Alle Fraktionen hatten Gelegenheit, sich damit zu beschäftigen und haben das auch getan. Es gab die Anhörung, es gab Änderungen, es gab mehrere Beratungen der Vorlage in den Ausschüssen. Ich bin sicher, das Gesetz wurde von den Fachpolitikern, die sich intensiv damit beschäftigt haben, auch in den einzelnen Fraktionen vorgestellt. Die Rechtsgrundlage des Rahmenbeschlusses sei dahingestellt, das Gesetz ist erklärter politische Wille der Regierungsmehrheit.
Wo diese Mehrheit herkommen könnte, hat Frau Professor Frommel in der Podiumsdiskussion in Greifswald ja so schön verortet:
Frage: Also, wenn man das so hört, dann denkt man, es muss ja irgendeine treibende Kraft geben. Ist es nur der Rahmenbeschluss und eine Ansammlung dummer Politiker?
Antwort Frommel: Ja, es ist ein moralisierender Feminismus, der sich mit Reaktionären zusammentut und ein paar Leute findet, die das nicht kapieren und meinen, sie tun was Gutes für die Jugend. Es sind drei Übel, üble Dinge. Ja, drei Deppen. Und einer davon ist weiblich. So. Leider. Ich sage das als Altfeministin.
Auch wenn man das Gesetz als Fehler sieht und meint, das demokratische Mängel zu unsachlichen und unprofessionellen Gesetzen führen, diese Mängel sind systemimmanent und keine Grundlage, die rechtliche Gültigkeit in Frage zu stellen.
Gruß
Donald
dadurch gewinnt man nur etwas Zeit, sonst nichts
In der Tat ist die Bundestagstagesordnung kurzfristig geändert worden, am Tag der Abstimmung hatten die Abgeordneten diese Unterlagen im Fach. Andererseits - wie Donald es schreibt - gab es ja den BAA
( Bundestagsanhörungsausschuß ) - sowie mehrere Beratungen der Regierungs- und Oppositionsparteien.
Formal könnte man wegen der Kurzfristigkeit der Änderung Protest einlegen, z.B. den Ältestenrat einberufen. Viel cleverer wäre es gewesen, die Abgeordneten der Opposition hätten die Abstimmung verlassen. Wie man im TV sah, war der Bundestag sehr schlecht besucht, m.M. nach wäre er dann nicht beschlußfähig gewesen. Nur dürfen wir uns keinen Sand in die Augen streuen, denn alle Oppositionsparteien (!) wollen ein Verbot der Produktion und einen kommerziellen Vertrieb von JP. ( Nur in der FDP gab es ein paar abweichende Meinungen, z.B. wollte die ehemalige JM Leutheusser-Schnarrenberg den § 184er nicht ändern ). Also selbst wenn jetzt hier Protest eingelegt würde, und dem würde stattgegeben ( sehr unwahrscheinlich, denn Bundestagsverwaltung und Ältestenrat werden von SPD+CDU dominiert ), dann würde sich dies nur verschieben. Man hatte sicher keine Angst seine absolute Mehrheit auszuspielen, wollte aber keine erneute Diskussion in den Medien - wie noch vor 1/2 Jahr.
Und da war das Timing nach dem EM Spiel perfekt !
Da Köhler wohl unterschreiben wird, das Bundespräsidialamt anzuschreiben kann aber auch nicht schaden, wird es dann darauf ankommen, wie die Polizei dies real umsetzt. Bei den Aussagen der Oberstaatsanwälte ist das Schlimmste zu befürchten ! Letztendlich wird das System kollabieren. Die Verleihzahlen der JP von den 70ern bis etwa 2000 sind enorm, noch viel höher als in Österreich, schon wegen der Nähe zu NL/DK.
@Matthäi - erst mal meine letzte Antwort
dies ist erst mal meine letzte Antwort auf Deine Beiträge. Ich möchte Donalds Blog nicht für eine generelle Diskussion über das Pro und Contra von Pornographie zweckentfremden. Zumindest bist Du ehrlich, denn Du gibst ganz klar zu, daß Du gegen Pornographie allgemein bist !
Dies tun leider die anderen "Jugendschützer" nicht, sie moralisieren gegen JP, sind in Wirklichkeit aber gegen Pornographie in toto.
Da es dafür (noch) keinen gesellschaftlichen Konsens gibt, schiebt man JP vor, am besten subsumiert man alles unter KP. ( Siehe ja die irreführende Bezeichnung dieser EU Richtlinie ) Wer für KP ( selbst wenn dies sogar 17 3/4 jährige Frauen einschließt ) ist, ist ja schon automatisch ein Schwerverbrecher.
Wer JP so scharf kritisiert wie Du, sollte sich davon zuerst mal ein eigenes Bild machen. Und ich habe auch absoluten Pornogegnern diese Filme gezeigt, die ja noch legal sind, einige kamen immerhin ins Grübeln, weil viele negative Aspekte der Erwachsenenpornographie hier nicht vorhanden waren.
Du verurteilst diese Filme, hast aber keinen einzigen gesehen. Du bezeichnest die Darstellerinen als "Opfer", bzw. deren Verhalten als "unnormal", welches praktisch eine Reaktion eines "sexuellen Mißbrauchs" sein soll, hast aber nicht mit einer einzigen persönlich gesprochen, noch nicht einmal ein Fachbuch über diese Materie gelesen.
Und das Schlimme: Damit hast Du exakt den (Nicht-)wissenstand fast aller Politiker, die diese § beschlossen haben.
Daß wäre in etwa so, als würde ich jetzt in den Bundestag gesteckt und müßte über die "Flächennutzungsreform" abstimmen, darüber noch eine Rede halten und den Änderungsantrag begründen. Ich habe nicht den leisesten Schimmer was dies überhaupt ist, müßte nur vorgefertigtes Papier von Experten vortragen, bei Interviews würde ich den Fragen darüber aus dem Weg gehen, bzw. inhaltslose Sprechblasen absondern,
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"Wir sind auf dem richtigen Weg mit der Beschlussfassung der EU Richtlinie für Nutzungsflächen, die in nationales Recht umgesetzt wird. Nach der ersten Lesung heute, warten wir noch auf die Terminierung der zweiten Lesung, dann wird der Bundestag dies auf den Weg in den Bundesrat bringen. Wir sind heute ein gutes Stück vorangekommen." Nicken der Reporter, die zwar begierig jeden O-Ton mitschneiden, aber auch nicht die geringste Ahnung haben, was denn da jetzt beschlossen wird.
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sowie sonstiges blabla, da ich absolut keine Ahnung von dem habe, was ich da als Bundestagsabgeordnete gerade beschlossen habe.
Und exakt dies ist der status quo im deutschen Bundestag !
( Im NL Parlament ist es noch schlimmer, denn fast alle kennen die wahren Hintergründe, verschleiern sie aber bewußt, bzw. verhalten sich bei diesem Thema wie die drei legendären Affen - nichts hören, nichts sagen, nichts sehen. )
Bei der Pornographiefreigabe 1973 war dies ganz anders, auch beim Verbot tatsächlicher KP 1993. Es gab Anhörungen, Fachtagungen, Sonderausschüsse, übrigens auch mit Experten aus DK, SWE, NL. Alles dies gab es diesmal - aus verständlichen Gründen - nicht.
Und deshalb fühle ich mich - vorsichtig formuliert - ganz kräftig auf den Arm genommen.
Die Hauruckverabschiedung während der EM ist ja hier nur ein weiterer Faktor.
Und selbst wenn ich Deine Argumentation übernehme, liefere mir eine stichhaltige Begründung, weshalb diese "fragwürdigen Auswüchse" von 1973- vor 1 Woche ganz ok waren, sogar legal, jetzt aber in den Bereich der OK geschoben werden.
Gab es eigentlich in den 70ern, 80ern, 90ern hier massenhaft Anträge ? Ich kenne nur den des Bundesrates, den Donald hier auch verlinkt hat, einen der CSU (gegen den Verleih von Pornographie allgemein), daß wars. Und die Kritik der ehemaligen JM Däubler-Gmehlin (SPD), die hier mit dem Zeigefinger auf DK und NL zeigte, wohl vergessend, daß die deutsche Schutzaltersgrenze noch 1 Jahr niedriger lag !
Wer mit 16 schon reif ist oder nicht, darum gehts doch nicht. Einige sind eben mit 14 schon sehr reif und haben auch die mentalen Voraussetzungen. Andere sind es nicht, und die sollen es auch nicht tun. Es geht doch nur um die, die diese Reife aufweisen, deren Optionen werden damit eingeschränkt. Es geht auch nicht um kommerziell oder nicht, sie dürften ja noch nicht mal Privatfilme anfertigen und an Freundinnen weitergeben. Selbst dies ist ja schon eine Straftat ! Auf diesen "Schutz" können sie jedenfalls verzichten, ich auch.
Ich bin froh, daß ich 29 bin und nicht mehr 14, weil fast alles, was ich damals erlebt habe, heute in den NL eine "Sexualstraftat" wäre.
Du kannst auch nicht "zu frühe" ( wer beurteilt dies ?) sexuelle Kontakte als "Mißbrauch" darstellen.
Einige wenige Freundinnen von mir hatten schon mit 12 oder 13 Sex, auch mit älteren PartnerInnen - und dies war in den 90er Jahren in den NL auch völlig legal, denn das gesetzliche Mindestalter für Sex lag bei 12, nicht bei 14, wie in D. Strafrechtlich war dies also nicht "zu früh", moralisch vielleicht, aber wer beurteilt daß denn ? Du ?
Ich ? Alice Schwarzer ? Hugh Hefner ? Eine Darstellerin aus den Jugendpornos ? Oder unsere Justizminister ?
Ich will damit nur die Subjektivität dieser moralischen Werte aufzeigen. Noch 1984 konnte man echte Kinderpornographie in den Niederlanden kaufen. Moralisch absolut verwerflich, nur leider strafrechtlich legal ! Moral und Strafrecht waren bisher - nachdem echte KP verboten wurde - in den letzten Jahren ziemlich deckungsgleich gewesen. Jetzt driftet dies immer weiter auseinander. Niemand wird verstehen, warum der Besitz einer alten deutschen Playboy Ausgabe, deren Modell 16 oder 17 war, zukünftig eine schwere "Besitzstraftat" darstellen wird.
Meinetwegen können sie Drogen, Alkohol, Zigaretten völlig verbieten, aber nicht Jugendlichen Sex verbieten ( denn in den NL ist Sex nach der Reform erst ab 16 legal, sehr realistisch, wenn ich mir die Mädels in Amsterdam so anschaue. Ein 16-jähriger, der mit seiner 15-jährigen Freundin Sex hat, kann wegen "Kindsmißbrauch" angeklagt werden. )
Was die Publikationen des Dr.Kovac angeht, scheinen die in etwa so seriös sein wie die des Dr. Mabuse... ;-)
Im Ernst, ich bestreite nicht die negativen Folgen der Prostitution, aber hier gehts um Pornographie !
Was Du als unnatürliche "Zurschaustellung" bezeichnest, ist eben für einige ältere Mädchen und junge Frauen ein Kick gewesen und eher Ausdruck eines gesunden Selbstbewußtseins und von Lebensfreude.
" Den ersten eigenen Film in den Händen zu halten,
daß ist mir mehr wert gewesen als 100 000 Kronen", hat meine dänische Freundin mal gesagt, die mit 15 weder ein "Opfer" gewesen ist, noch "ihre Sexualität verkauft hat".
Sie hat eigentlich nur daß getan, was sie sonst auch tat, dafür bekam sie dann ihre Gage. Sie hätte nie irgendetwas getan, nur für ein paar 1000 dänische Kronen mehr, oder weil dies der "skrupellose" Regisseur verlangt hätte.
Finanziell war sie ohnehin nicht darauf angewiesen, weil sie aus einem sehr gutsituiertem Elternhaus stammt. Spaß am Sex vor der Kamera war für sie die Hauptmotivation. Daß war sicher nicht bei allen so, ich will da nichts beschönigen, aber wenns da Mißbrauch gegeben hätte, warum gab es in dem Bereich nie eine einzige Strafanzeige ?
Und wenn praktisch bittere Armut und die ausgebeuteten Frauen dieser Welt in den "Pornostrudel" getrieben werden, dann gebe ich Dir recht, wenn es um Länder wie Brasilien, Russland, Ukraine, usw. geht. Die Produktionsbedingungen - bei ganz normaler Erwachsenenpornographie - sind teilweise schlimm. Aber dies scheint niemanden zu interessieren, da ja alle über 18 sind.
Also wenn die schlechten sozialen Bedingungen maßgeblich sind, wie kommt es dann, daß in den NL und DK, die in den 70er-90er Jahre die höchsten Sozialstandards weltweit hatten - hier so führend sind ? Spätestens hier sollten doch mal alle Kritiker, die scheinbar alles nur am Geld messen, ins Grübeln kommen.
Ich widerpreche Dir auch, daß es NICHT Aufgabe der Gesellschaft ( also der Schule, aber auch der Medien, ja selbst der Pornofilmbranche ) ist, die Jugendlichen auf ihre sexuelle Entwicklung vorzubereiten.
Viele Elternhäuser versagen hier doch völlig. Bei meiner Mutter war schon das Wort Sex tabu, außer im Zusammenhang mit Straftaten. "Sexualstraftat, Vergewaltigung, Ausbeutung der Frau usw." Mit diesem Vokabular aus der EMMA bin ich aufgewachsen. Ich habe mich davon glücklicherweise völlig emanzipiert.
Ich sehe auch vieles in der Pornobranche sehr kritisch, siehe oben. Aber für die - in Südamerika und Teilen Osteuropas, hiervon nehme ich ausdrücklich Ungarn aus - schlechte Situation vieler PornodarstellerInnen, interessiert sich niemand, da alle über 18 sind.
Gute Drehbedingungen, aber 15-17 = verbieten, Straftat
Miese Drehbedingungen, aber über 18 = (l)egal
Lies bitte mal das Buch von Judith Levine, die dies, mit einer messerschafen Analyse der absurden US Gesetzlage, fundiert untermauert, vielleicht siehst Du dann vieles anders, da steht auch einiges über die Hintergründe des liberalen niederländischen Sexual(straf)rechts bis 2002.
Lieve groetjes,
Caroline
PS: Wir leben in zwei verschiedenen Universen - damit müssen wir uns wohl abfinden ;-)
Wenn du meinst, daß Jugendpornographie etwas völlig anderes wäre, als Erwachsenenpornographie, dann erkläre doch mal konkret die Unterschiede. ich kenne da keinen grundlegenden unterschied, das kann man doch auch klären, ohne sich solch ein entmenschlichendes Schauspiel anzusehen.
Es kommt sehrwohl darauf an, ob jemand reif genug ist. Natürlich gibt es Jugendliche, die vielleicht mit 14 schon reif genug sind, es gibt aber auch genügend Jugendliche, die mit 16 noch nicht reif sind. Schultzalter haben immer den Sinn, daß Menschen, die für bestimmte Handlungen noch nicht reif genug sind mündig zu handeln eben gesetzlich vor Übergriffen geschützt sind.
Die Ursachen des psychischen Schadens bei einem Kindesmißbrauch liegen darin, daß Kinder noch nicht reif sind sexuelle Handlungen in ihr Bewußtsein und ihre "Weltsicht" integrieren zu können. Kinder sind sexuell deshalb nicht mündig, sie können sexuellen Handlungen und ihre Folgen weder einschätzen, noch können sie diese richtig verarbeiten. Die Frage ist eben, ab wann ein Mensch in jedem Fall mündig genug ist, ab wann ist ein Mensch dem Reifegrad zu urteilen ein Erwachsener? Das kann man pauschal nicht sagen, es ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Wenn jemand mit 16 noch eherein Kind und unreif ist, dann kann es tatsächlich sehr gut sein, daß man sich zu soetwas "überreden" läßt, sofern man zumindest keine wertorientierte Erziehung genossen hat. Und dies ist dann im Falle eines unzureichenden Reifegrades eines 16jährigen ein praktischer Kindesmißbrauch.
Ein Verbot schränkt natürlich ein paar wenige Menschen immer in ihrer Freiheit ein. Wieviel Prozent der Jugendlichen pornographiert sich denn? Das sind winzige Bruchteile. Also du beschwerst dich darüber, daß für eine sehr kleine Minderheit vermeintliche Freiheiten eingeschränkt werden. Der Sinn des Schutzalters liegt aber nicht in der Einschränkung, sondern um Schutz aller Jugendlichen, die eben entweder zu unreif sind oder einfach zu naiv. Es ist nunmal eine Tatsache, daß Jugendliche in ihrer Masse viel naiver, unerfahrener und leichter manipulierbar sind, als erwachsene, erfahrene Persönlichkeiten.
Ich verstehe auch nicht genau, inwiefern es die sexuelle Freiheit einschränkt. Du darfst doch mit 16 sexuell verkehren, du darfst eben nur nicht für kommerzielle Zwecke sexuell verkehren und die darfst dir keinen Menschen für sexuelle Zwecke kaufen. Das sind beides Dinge, die ich grundsätzlich völlig richtig finde. Inwiefern schränkt das die sexuelle Freiheit ein?
Aufklärung hat meiner Ansicht nach immer nur passiv zu erfolgen. Das bedeutet, daß ein Jugendlicher von sich aus entdeckt, daß er ein sexuelles WEsen ist und daß es Ansprechpartner gibt, die Fragen von jugendlichen beantworten, im Idealfall sind das die Eltern. Ich bin absolut gegen aktive Aufklärung, also die direkte Konfrontation junger Menschen mit Sexualität. Das ist ein Eingriff in die sexuelle Selbstenteeckung des Menschen und das kann widerum sehr negative Folgen haben, wenn ein völlig unreifes, 11jähriges Kind in der Schule, in den Medien oder sonstwo gezwungenermaßen mit Dingen konfrontiert wird, für die es weder emotional, noch körperlich reif genug ist.
Ich sehe keinen Widerspruch darin generell gegen Pornographie zu sein und gegen Jugendpornographie zu sein. Ich halte pornographie im Allgemeinen für unwürdig und menschenverachtend, weil es die Besonderheiten der menschlichen Sexualität zerstört und weil es Sexualität als Teil der menschlichen Persönlichkeit kommerzialisiert.Ich bin grundsätzlich gegen die Kommerzialisierung des Menschen und der Kommerzialisierung von Teilen des menschlichen Persönlichkeit insbesondere.
Schöne Grüße
Matthäi
Fehler im politischen System
Eine kleine Anmerkung sei mir noch erlaubt: Wie der Berichterstatter der LINKEN Neskovic schon ausführlich dargelegt hat liegt ein großes Problem bei der EU. Dort werden Rahmenbeschlüsse z.B. ohne Anhörungen von Experten gefaßt. Geht man also über die EU bei einem neuen Gesetz ist es viel einfacher, dieses dort zu beschließen und dann die Mitgliedstaaten zur Umsetzung zu verpflichten. Diese faule Ausrede hat die Bundesregierung ja voll ausgenutzt. Auch wenn die Grünen heute Ihre damalige Zustimmung zum EU-Rahmenbeschluss bedauern, so trägt Sie dennoch eine erhebliche Mitschuld. Auf D-Ebene muss nach den nächsten Bundestagswahlen alles wieder rückgängig gemacht werden. Das darf bei den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen werden - dafür müssen wir alle sorgen - und können damit jetzt schon anfangen. Auch auf EU-Ebene muss darüber neu entschieden werden. Das wird alles sehr schwer - aber nichts ist unmöglich !! Also, auf Auf zu neuen Aktivitäten......... !
Gruß Dieter-K13
dann träum mal weiter, D.Gieseking
Und selbst unsere Ziele würden nur dann erfüllt werden,
wenn die Liberalen Demokraten die Regierung stellen. Selbst wenn die zu den Wahlen mal wieder antreten würden, würden sie kaum mehr als 0,1% bekommen !!!!!!!!
So sieht die Realität aus. Die Radikal-Liberalen haben selbst in DK ihr Wahlergebnis von 10% auf 5% halbiert.
Lies Dir doch noch mal die Ablehnungsbegründung der sogenannten Oppositionsparteien durch, ALLE sind für Verschärfungen des §184ers, nur nicht für so weitgehende wie jetzt.
Kommentare
Danke :-). Und unabhängig davon, ob das nun noch zur Sache ist oder nicht und ich mich sicherlich über Kommentare auch freue, ist die Kommentarfunktion dieses Weblogs für Diskussionen technisch leider wenig geeignet.
Wer über diese oder ähnliche Themen in einem Forum diskutieren will, der mag es vielleicht mit dem Trollforum versuchen. "Im Trollforum geht es um Zensur, Informationsfreiheit und Überwachung. Kinder- und Jugendschutz, sexueller Missbrauch und Kinderpornografie stehen im Mittelpunkt, insbesondere Strafrecht, Politik und Medien."
http://www.troll-forum.de/Forum03/
Gruß
Donald
Deja Vu - Oswald Kollles Erinnerungen an die Zeiten der Zensur
Zitiere von Oswald Kolles Homepage:
"Ich war schon für meine offene Darstellungsweise bekannt, daher sollte ich für die Quick mit "Dein Kind das unbekannte Wesen" eine Serie über die Entwicklung von Kindern schreiben. Ich hatte mich dabei auch sehr intensiv mit Kindersexualität beschäftigt und gemäß den neuesten Forschungsergebnissen geschrieben, dass Kinder auch schon in den ersten Jahren sexuelle Empfindungen haben. Auch habe ich die Geschlechtsorgane der Kinder normal benannt: Scheide oder Vagina, Glied oder Penis. Der Chefredakteur war begeistert, es wurde gedruckt, er bekam aber daraufhin von Adenauers langjährigem Familienminister Franz-Josef Wuermeling (CDU) einen Brief mit folgender Aussage (sinngemäß): "Wenn solche schweinischen Sachen noch einmal in der Quick erscheinen, wird die Zeitschrift verboten."
Nun habe ich persönlich zwar eine konservativere Einstellung zum Thema "Kindersexualität", aber darum soll es hier nicht gehen. Einige Oswald Kolle Filme sind ja bereits in den frühen 80ern erschienen. Damals sind die Filme in Originallänge herausgekommen und waren ab 16 freigegeben. Merkwürdig ist - oder auch nicht - daß die Filme jetzt auf einmal eine 18er Freigabe haben. Da sie nicht auf DVD erschienen sind nicht von der FSK, denn die ist ja für Kinofilme und DVDs zuständig, sondern vermutlich von der FSF ( Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen ) o.a. Kontrollgremien. Der Film ging laut Programmzeitschrift nur 85 Minuten - ohne Werbung. Die Originalversion läuft aber 93 Minuten. Hier scheint einiges gekürzt worden zu sein. Bei den Doktorspielen der Kinder wirkten einige Szenen geschnitten, aber ich habe die Originalfassung nie gesehen.
Nach dem neuen Recht kann selbst diese Fassung durchaus als Kinderporno beschlagnahmt werden, da die Handlungen der Kinder ja als "sexuelle Handlungen" interpretiert werden können.
Ist am FR durch den Bundesrat gegangen
Dann sind meine Informationen wohl ( leider ) doch richtig, daß der Bundespräsident Köhler dies § am 30.09. unterschreiben wird, damit es zum 1.10. - im neuen Quartal - inkraft tritt. In der Presse wird dies durch den "Feiertag" kaum erwähnt, bereits eine Woche später wird man dann wohl verdächtig viele Schlagzeilen a la "Kinderpornoring ausgehoben" lesen können. Selbst in normalen Sexshops und Videotheken tauchen dann wieder haufenweise "Kinderpornos" auf.
Gruß
Donald
Noch nicht
Ne, noch nicht
Aber danke für die Erinnerung an dieses Blogentry. Das Protokoll des Bundesrates ist inzwischen natürlich erschienen: Plenarprotokoll 847(pdf). Fr. Kolb hat noch eine gruselige Erklärung zu Protokoll gegebenen (Seite 304f).
Vielleicht ...
Tyranny of the Therapeutic State
Mal etwas anderes, ein epischer Beitrag, der ganz weit in die Historie zurückgeht, um die Unterschiede zwischen den USA und Europa weiträumig zu beleuchten.
In der Mitte des Artikels gehts aber auch am Rande um dieses Thema und um die Tyrannei der (Zwangs-)therapie, die ja auch in Europa immer mehr ausartet. Gestern noch normal, morgen "jugendpornographische Neigungen" auslebend.
Kann es sein, daß dies nur Umsatz und Aktivitäten von Anwälten, Polizei, Therapeuten usw. ankurbeln soll ?
Nach der Übermacht der Anwälte, die im Bundestag schon parteiübergreifend die Mehrheit übernommen haben, folgt nun die Tyrannei der Therapeuten. Und die Juristen sind - wie immer - die willigen Helfershelfer.
Frau Kolb...
Jedes Kind (npi) weiß mittlerweile, daß es bei der Operation "Himmel" mitnichten 12000 "Beschuldigte", sondern 12000 Anfangsverdächtige gab, von denen bestenfalls ein Bruchteil, möglicherweise aber nicht *ein einziger* tatsächlich strafrechtlich verfolgt wurde.
Bundesrat und Verkündung
Große Koalition - Damals und heute
Heutzutage unvorstellbar : Unter dieser Koalition wurde ja auch der Sex mit Tieren legalisiert. Auch die meisten CDU Mitglieder hatten nichts dagegen einzuwenden.
Widerstände in der CDU gab es aber gegen die Reform des § 182ers, der ( angeblich ) besonders Mädchen schützen sollte.
Dieser war damals noch absurder als heute:
§ 182 : Straftat Bestand der Verführung Minderjähriger
Verführung ist, wer ein unbescholtenes (?) Mädchen (!), welches das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zum Beischlaf verführt.
Verführung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des gesetzlichen Vormundes der Verführten ein.
( Anmerkung im § Text: Ersatzweise kann diese Funktion auch durch ein Jugendamt vertreten werden )
Dieser § war nun so wischi-waschi, so nebulös, daß viele dieser Fälle vor Gericht landeten. Witzig ist, daß in der Überschrift zwar Jugendliche "geschützt" werden sollen, dann aber im § Text nur Mädchen genannt sind. Hier hatte man eine antiquierte Vorstellung vom "schwachen Geschlecht" aus der Adenauer Zeit übernommen.
Seit Mitte der 60er Jahre gab es aber auch immer mehr Fälle von jungen oder auch älteren Frauen, die 14 und 15 jährige verführten. Hier griff der § überhaupt nicht.
Die Gerichte mußten erst mal definieren, was denn "unbescholten" wäre. Gemeint war hier vermutlich eine Umschreibung für Jungfräulichkeit. Dies führte dazu, daß Mädchen, die mit 14 oder 15 nicht mehr Jungfrau waren, die aber tatsächlich später von einem ANDEREN sexuell ausgenutzt oder genötigt worden sind, hier in keinster Weise geschützt worden sind.
In vielen Fällen, wo Mandanten der sexuellen Verführung von Mädchen beschuldigt worden sind, verlangten die Verteidiger eine amtsärztliche Überprüfung der Mädchen, ob sie noch Jungfrau wären. Dies war eine Demütigung für die Mädchen, die durch dieses Schutzgesetz ( eventuell noch einmal ) zum Opfer wurden. CDU Politiker verwehrten sich gegen die Interpretation der Gerichte = unbescholten = Jungfrau. Dies wäre nie gemeint gewesen, sondern damit wäre ein "lauterer Lebenswandel" gemeint. Eine noch diffusere Definition.
Führende Köpfe der CDU, darunter immerhin der (spätere) Bundeskanzler Kiesinger, hielten eine Entrümpelung des Strafrechts für notwendig, auch des Sexualstrafrechts.
Dies wird auch in den CDU Parteipapieren von 1965-1969 deutlich, besonders in dem Grundsatzpapier von Kiesinger:
" Wir leben in einer neuen Zeit ".
Der Widerstand in der eigenen Partei war aber sehr groß, so daß viele Reformen auf halben Wege stecken blieben.
So sind die meisten Reformen der SPD, besonders dem mehr liberal ( und gemäßigt national ) als sozialdemoraktischen Justizminister Gustav Heinemann zu verdanken, ursprünglich ja einer der Mitbegründer der GVP = der gesamtdeutschen Volkspartei. Heinemann hat auch die Liberalisierungen des Sexualstrafrechts unter Brandt entwickelt und mitgetragen, in einzelnen Punkten mußte er allerdings Konzessionen an die Mehrheit der SPD Abgeordneten machen, die der damals noch wirklich liberalen FDP nicht in allen Punkten folgen folgten. Hatte dies ja schon mal ausführlich beschrieben.
Das damals verankerte Sexualstrafrecht war ein klassischer Koaltionskompromiss, dadurch erklären sich auch einige Widersprüche, mit deren Auflösung wir heute zu kämpfen haben.
Leider ist die CDU dann ab 1970 wieder vom sexualpolitischen Reformkurs abgewichen.
Der Wahlslogan der CDU, " Auf den Kanzler kommt es an ", war einer der wenigen, der sich auch nach der Wahl als wahr erwiesen hatte.
Kiesinger ist leider bis heute völlig verkannt, wird besonders von der Linken nur auf seine NSDAP Vergangenheit reduziert, wobei hier vieles falsch dargestellt wird, teilweise ist Kiesinger daran aber auch nicht ganz unschuldig gewesen. ( Sehr empfehlenswert: Philip Gasserts Buch: Kiesinger - Zwischen den Zeiten )
Rückblickend ist aber sehr interessant, daß damals alle 3 im Bundestag vertretenen Parteien Liberalisierungen im Sexualstrafrecht einforderten, bzw. auch umsetzten.
Heute haben wir genau die entgegengesetzte Situation. Keine der im Bundestag vertretenen Parteien will Liberalisierungen, sondern höchstens abgemilderte Verschärfungen.
Jetzt geht die neue große Koalition nicht nur wieder zurück zur alten, sondern sogar noch weiter in die Vergangenheit.
Wann wird sie also wieder z.B. den § 182er so herstellen, wie er damals war - nur ergänzt um "Jungen", sowie um eine 18er Altersgrenze ?
Immer noch nicht in Kraft
Die permanente PROVOkation
"Im Mai 1965 kündigte ein Rundschreiben an die niederländischen Medien das Erscheinen der Zeitschrift PROVO mit den Worten an: „PROVO sieht sich vor die Wahl gestellt: aufständischer Widerstand oder geduldiger Untergang. PROVO ruft zum Aufstand auf, wo immer das möglich ist. PROVO sieht ein, dass wir am Ende die Verlierer sind, allerdings lassen wir uns die Möglichkeit nicht entgehen, die Gesellschaft noch einmal richtig zu provozieren. PROVO sieht den Anarchismus als Inspirationsquelle für den Aufstand. PROVO will den Anarchismus erneuern und unter die Jugend bringen. PROVO wird ein radikales Zeichen gegen die Einheitsmeinung setzen, egal in welcher Verkleidung diese unter das Volk gebracht wird, ob gemäßigt liberal oder als angebliches Sprachrohr der Werktätigen. PROVO ist anders. Ein Anschlag auf das monolithische Pressesystem.“
( Presserklärung der PROVOkateure vom Mai 1965 )
Aus letzterem Begriff wurde dann ab Ende 65 der "Kampfbegriff Systempresse", der auch in der 66er Bewegung eine Rolle spielte. Die Analogie zu den Nazi-Besatzern, die ja diesen Begriff auch verwendeten, aber gegenüber der vor dem Einmarsch noch freien Presse, ist einerseits selbstironisch, andererseits ein Wink mit dem Zaunpfahl, denn in den frühen 60ern bildeten sich immer größere Pressekonzerne in den NL heraus, die eine zentristische Einheitsmeinung vertraten.
Die Provos lebten von der Skandalisierung und davon, daß sie die Grenzen des guten Geschmacks oft überschritten, so in einem gefälschten Fahndungsaufruf, in der alle Mitglieder des Königshauses gesucht worden sind, gegen eine "hohe Belohnung" von einem Gulden.
Die antimonarchistische Einstellung zog sich durch viele ansonsten völlig unterschiedliche Bewegungen, von den Provos über die Kobolde, über van Gogh, Pym Fortuyn und heute Geert Wilders. In der "Schoolmeisjes Beweging" hat dies keine Rolle gespielt, man war hier eher positiv-neutral eingestelt, wenn es überhaupt mal eine Äußerung hab.
Während die Provos in nur 1-2 Jahren in eine Art Happening Anarchismus versanken, hat die radikal-liberale Presse sich dann recht schnell etabliert, ohne sich der konservativen Presse anzupassen.
Dies geschah erst Ende der 90er. Egal ob es linksliberale Zeitungen oder Pornomagazine waren, die hier zu über 1/3 Textbeiträge hatten.
Zwar hat die PROVO Bewegung gar nichts mit (Jugend)pornographie zu tun, seltsamerweise - vermutlich weil die Vorgänge schon so weit zurückliegen - werden die PROVOS heute von der einen wie von der anderen Gruppe in Beschlag genommen, was historisch nicht korrekt ist. Weder waren die PROVOS die Vorkämpfer für (Jugend)pornographie, noch waren sie pädophil, noch waren sie strikte Gegner der Pädophilie, dies alles hat damals überhaupt noch keine Rolle gespielt !
Erst in der Nachfolgebewegung, den Kobolden, haben sich einige Pornoproduzenten getummelt, sowie ja auch der bekannte Zeichner des Sexcomics "Anne und Hans".
( Siehe Beitrag über die KOBOLDE und Anne+Hans )
Es ist in Kraft
Es ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft.
Bin mal gespannt, wann es die ersten Fälle geben wird.
§ in Österreich
http://www.strafverteidiger-friis.at/PORNOGRAPHISCHE-DARSTELLUNGEN-MINDERJAEHRIGER/PORNOGRAPHISCHE-DARSTELLUNGEN-MINDERJAEHRIGER.pdf
ratloser Videothekar
Aus dem Beck Blog bin ich nicht so recht schlau geworden, hier fühle ich mich erstmal von der Informationsflut erschlagen.
Jetzt rächt sich wohl, daß ich weder Rechtskunde studiert habe, noch die ganzen Fachzeitschriften gelesen habe, die bei mir alle gleich ungelesen ins Altpapier wanderten.
Wo kann ich eine Liste der Videocassetten finden, die jetzt unter dieses Gesetz fallen ? Anrufe bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten brachten auch keine Klärung. Vermutlich habe ich nicht eine einzige Videocassette, die unter dieses Gesetz fällt, denn ich habe ja erst Ende 1998 meine Videothek eröffnet. Nur sicher sein würde ich schon gerne.
Wenn der Gesetzgeber sowas beschliesst, dann muß ich doch wenigstens die Möglichkeit bekommen, dieses Gesetz auch zu befolgen ?!?!?!?!
Absurd, aber wahr, niemand kann dies genau sagen....
Hier können Sie eine aktuelle Stellungnahme lesen:
http://www.beh-ev.de/
Würde man deren Rat befolgen und die DVDs mit jung aussehenden erwachsenen Darstellerinnen aussortieren, dann wären ganze Regalwände leer und man könnte gleich den Laden dichtmachen. Meiner Meinung nach ist dieses affektive Festhalten am Status der "Scheinminderjährigkeit" übertrieben. Auch Gotteslästerung ist in D strafbar, trotzdem findet man zahlreiche Filme und Schriften, die auch nicht parodistisch sind, die frei verkauft werden.
Bei Material mit unter 18-jährigen wird der Arm des Gesetzes aber gnadenlos durchgreifen. 1998 haben Sie Ihre Videothek eröffnet ? Wenn Sie da nur Neuware gekauft haben, dann fallen lediglich noch ein halbes Dutzend Seventeen Videos darunter, allerdings haben auch Rechtsnachfolger von CCC und Filmlab Denmark noch Restposten verkauft. Eine konkrete Liste exisitiert in den NL zwar seit 2003, die ist aber für Privatpersonen nicht einsehbar. Für Videos aus Skandinavien u.a. gibts diese Liste überhaupt nicht. Viele Unterlagen sind entweder vernichtet worden oder verschwunden, die meisten Firmen seit Ewigkeiten nicht mehr existent. Oder damals wurden überhaupt keine Unterlagen ( Ausweispapiere, Geburtsurkunde ) verlangt. In den 70ern und 80ern nahm man vieles nicht so genau, in vielen Ländern gabs aber auch damals keine gesetzliche Verpflichtung, diese Daten zu archivieren.
Erst wenn der letzte ...
Erst wenn der letzte Pornobesitzer eine Hausdurchsuchung und der letzte Videothekenbesitzer eine Beschlagnahme hatte sowie der letzte Pornoproduzent verhaftet wurde, wird die Erotik-Industie feststellen, dass sie hätte handeln müssen.
P.S.: Diese Aussage soll keineswegs den Indianerspruch in irgendeiner Weise "beschädigen" - er ist einer der besten Sprüche, die ich kenne ;-)
Liebe Grüße
Nachdenklicher
Rechtssicherheit...
Ihre Situation ist in der Tat ziemlich prekär. Auf der 100% sicheren Seite wären Sie nur, wenn sie alles Material, bei dem man vom Ansehen her auch nur auf den Gedanken kommen *könnte*, die Darsteller *könnten* noch nicht volljährig sein, aussortieren würden. Ich weiß allerdings nicht, wie viel von Ihrem Angebot dann noch übrigbleiben würde.
Ansonsten bleibt Ihnen nur, auf das Wohlwollen Ihrer Kunden (damit die sie nicht anzeigen) sowie auf das der Gerichte (damit die Ihr Angebot für unbedenklich halten) zu bauen.
Vor 38 Jahren : Widerstand gegen die holländische Verbotsregierung
Also kam er auf die Idee, von einem Flugzeug aus zu senden:
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The ‘Haarlems Dagblad’ of 18th of December 1970 reported that on Saturday night, 26th of December, at precisely 00.00 hr, the Netherlands would experience their first television sex station, Chick TV, broadcast from an aircraft. Chick TV Amsterdam had been set up by Jan Wenderhold: “The programs will be broadcast from an aircraft circling over Amsterdam. The programme can be received on any set, equipped with a dial division (channels 37, 38 and 39). This applies for Amsterdam and a radius in the immediate surrounding area of approximately 30 km.”
According to the newspaper, nightly tests had taken place on 11 & 12 December. In those days the official television closed down at 11 pm. Wenderhold said that the results of the test transmissions weren’t overwhelming, there had to be tinkered at the transmitter. Besides sex adverts the program would consist of an erotic cartoon ‘Little Red Riding Hood and the Wolf’ and an erotic movie ‘With no boys around’ in which 3 well known British pop stars would play, and an erotic science film, charmingly called ‘Zeno’s semen’.
Chick TV Test board
Chick-Amsterdam had already plans to broadcast in colour in 1971. This would happen on Saturdays 25th of January and 1 March, every time from midnight. In a further period even every Saturday night during two hours. The equipment from the owners of the former REM project, that had been offered for sale to him, would be used. Jan Wenderhold, happy if the first broadcast would succeed: “I just want to see if it works and what reactions would be. But if I had known of all the problems involved, I surely would have waited some more time.”
He refused to face the problems with his plane: “Schiphol doesn’t seem to be a drawback for me. We can keep them dangling for an hour. And at midnight there’s little air traffic. Obviously it would have been easier from a ship, but we don’t want Veronica to have troubles by our doing. Then we’ll also loose our goodwill. But it will surely go on, otherwise we’ll look foolish.” The journalists at the press conference were sceptical…and they were night. Chick-TV Amsterdam never came on air.
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Dieses Projekt ist über Testversuche nicht hinausgekommen, erübrigte sich aber, da der oberste Gerichtshof der Niederlande Ende 71, das Verbot von Pornographie für verfassungswidrig erklärte, weil es dem Recht auf freie Meinungsäußerung entgegenstand. Alleine die Vorbereitungen von "Chick TV", verschlangen Unsummen, obwohl dieser "Sender" nie mehr als ein Testbild ausstrahlte.
Leider fehlen der heutigen Pornobranche, egal wohin man schaut, Visionäre, die sich noch etwas trauen, deren Projekte nicht nur auf kurzlebige Rendite ausgerichtet ist, die sich auch mit dem Staat anlegen, wenn dieser mit seiner Zensurpolitik völlig das Verhältnis verloren hat. Andererseits ist der Staat heute auch repressiver als damals, heute würde man so ein Piratenflugzeug 2x warnen und dann mit Abfangjägern herunterholen.
Lesenwerte Argumentationen
http://blog.beck.de/...jugendpornographieverbot-...
"Ich bin neugierig !", die Schulmädchenbewegung in Nordeuropa
Leider kein einfaches Unterfangen. Es ist nicht nur sehr schwer Informationen darüber zu bekommen, weil die wenigen Bücher und Schriften darüber in den späten 60ern bis Mitte der 70er in kleinen Auflagen erschienen sind, sondern das meiste Material ist in dänischer oder schwedischer Sprache.
Diese Bewegung ist auch ein Teil der 66er Bewegung gewesen, wenn auch ein sehr kleiner. Meist handelte es sich um Töchter, deren Mütter in der feministischen Bewegung aktiv waren, manchmal aber auch um Schülerinnen, deren Mütter völlig unpolitisch oder erzkonservativ waren.
In Dänemark war die Bewegung wesentlich stärker als in Schweden, wenn sie auch von Viktor Sjömans Doppelfilm:
ICH BIN NEUGIERIG - GELB (67) und ICH BIN NEUGIERIG- BLAU (68) inspiriert war. Sjöman - ein Assistent Ingmar Bergmans - war auch von der niederländischen 66er Revolte fasziniert, weil sie radikal-demokratisch und sozial-liberal war, freie Sexualität und das Recht auf Pornographie eine wichtige Forderung war, während er der links-marxistischen 68er Bewegung skeptisch gegenüberstand, schon wegen ihres Kaderdenkens und des Führungsanspruches. Aber auch weil dogmatische K-Mitglieder Pornographie pauschal ablehnten.
Während schon Mitte der 60er Jahre Pornographie in DK angeboten und verkauft wurde, obwohl offiziell verboten, auch in den NL der Widerstand gegen strenge Sittengesetze immer größer wurde, tat sich in Schweden gar nichts in der Hinsicht.
In "ICH BIN NEUGIERIG - GELB" klagte Sjöman die verschlafene schwedische Gesellschaft an, in der Protest nur durch die Gewerkschaften kanalisiert wurde.
Die Protagonistin des Films ist neugierig, in jederlei Hinsicht. Auf eine andere Politik, auf Sexualität, auf Feminismus, auf Pornographie, auf ein anderes Leben.
Die wenigen unzensierten Sexszenen sind dann aus heutiger Sicht keinesfalls so revolutionär, wie der Aufruf der Protagonistin zur permanenten Revolution gegen das Bürgertum. Sie versteht sich als radikale Avantgarde in einer starren Konsensgesellschaft, die noch nicht mal die Arbeiter und Arbeitslosen zum flächendeckenden Protest motivieren kann, obwohl Schweden damals eine Wirtschaftskrise durchmachte.
" Andere machen Revolution, wir schreiben einen Leserbrief an die Tageszeitung ", so fasst sie das schwedische Dilemma zusammen. Die Protagonistin ist sexuell aktiv und feministisch, hält das Verbot von Pornographie für konservativ-bürgerlichen Blödsinn, insofern ist sie ein Rollenmodell für den Liberal-Feminismus geworden.
In: ICH BIN NEUGIERIG - BLAU (1968), geht der Regisseur noch ein Stück weiter, einerseits ist dies eine neue Fassung des ersten Films, andererseits auch wieder ein ganz neuer Film. Aufgrund des großen Erfolgs des "GELB" in den USA, fand sich auch ein Verleih für den "BLAU" Film in Nordamerika, die dortigen Zollbehörden beschlagnahmten die Filmrollen aber als "ausländisches Pornomaterial", obwohl nur ganz wenige Szenen pornographisch waren. Ein paar mehr als im ersten Teil, der wohl nur deshalb durch die Zollkontrolle kam, weil er den Beamten nichts sagte.
Dann wurde der Film konspirativ in die USA geschmuggelt und dort gezeigt, unter Intellektuellen hatte er die Wirkung, die später "Deep Throat" für ein Massenpublikum hatte, er markierte einen wichtigen Meilenstein im Kampf um die sexuelle Befreiung.
Sjöman hat später immer wieder heikle Themen behandelt, Inzest, Transsexualität, Exhibitionismus und Sodomie, er kämpfte ständig mit der schwedischen Zensur, paradoxerweise selbst nach der Legalisierung der Pornographie. Die "BLAU/GELB" Filme waren aber die im Ausland erfolgreichsten. Auch in den NL und DK liefen sie sehr gut. Über Fortsetzungen wurde spekuliert (GRÜN/ROT), aber Sjöman suchte immer eine neue Herausforderung, wollte sich nicht ständig wiederholen.
In Schweden bildeten sich dann - wie in DK - kleine Zirkel junger Frauen, fast ausschließlich Schülerinnen, die genauso aufbegehrten wie die Protagonistin im Film. Man gab sich dann den etwas ironischen Namen "Schulmädchenbewegung", in Analogie zur Frauenbewegung. Oft waren es Klassensprecherinnen, die im Unterricht endlich die Einführung eines Sexualkundeunterrichts forderten, oder auch die Betrachtung pornographischer Magazine. Es gab darunter auch Verrücktheiten, die eben typisch für die späten 60er und frühen 70er sind, gerne ja als "ten years of sexual madness" bezeichnet, z.B. Sex im Sportunterricht, anstatt langweiliger Gymnastik, oder einen "praktischen" Sexualkundeunterricht, einige wenige forderten auch die Straffreiheit von Sex mit Lehrern/Lehrerinnen.
Anfang der 70er, nachdem Pornographie in DK ja legal und sehr weit verbreitet war, damals praktisch auch für Minderjährige zugänglich, wurde immer mehr Kritik an entfremdeter Pornographie geäußert, die zu unnatürlich, banal und mechanisch war. Es gab schon noch Serien die Anklang fanden, einige Vertreter der Schulmädchen Bewegung spielten ja auch in dänischen Teenpornos mit, aber mit den oft hektischen und kontrollierten Produktionsbedingungen waren die Mädchen nicht zufrieden. Durchsetzen konnten sie diese Forderungen nicht, die Schulmädchenbewegung krankte daran, daß sie keine Führungsfigur haben wollte, da sie basisdemokratisch, ja fast liberal-anarchistisch war. Schon auch deshalb gaben die Gruppen sich die Namen der Grundfarben: "GRÜN", "BLAU", ROT", "GELB", um zu betonen, daß keine Gruppe über der anderen Gruppe stand, außerdem alle aufeinander angewiesen waren. Sicher war es auch eine Anspielung auf die Farbintensität der damaligen Pornos, denn einige spielten ja bei Color Climax und Filmlab Copenhagen mit.
Über Altersgrenzen hat man sich anfangs keine Gedanken gemacht, Pornographie sollte frei zugänglich sein, dies war sie faktisch in DK auch, auch wenn es eine 15er Grenze im § gab, aber kaum jemand beachtete die damals. Mitspielen sollten nur die, die Spaß daran hatten. Einige wenige werden dann auch vor ihrem 15.Geburtstag dort mitgespielt haben. Als dann allerdings nach 73 immer mehr Kinderpornographie in den Sexshops auftauchte, waren sie die ersten, die dies scharf kritisierten, weil Kinderpornographie das absolute Gegenteil einer sexuellen Selbstbestimmung war. Aus der Konsequenz daraus forderten die Gruppen dann auch Mindestaltersgrenzen, die von 12-15 reichten. Der dänische Gesetzgeber übernahm dann im Jan.80 das 15er Mindestalter. Nicht wenige waren frustriert über die Produktionsbedingungen ( hoher Zeitdruck, kaum Mitwirkungsmöglichkeiten an der Story ), aber auch darüber, daß Color Climax und andere Firmen weiterhin Kinderpornographie produzierten, in der die Rechte von Kindern grob mißachtet wurden. Dies war ja nun das völlige Gegenteil von sexueller Selbstbestimmung, die ja das Hauptziel der Schulmädchenbewegung war.
Durch den Import danischer Pornos, wurde auch ein Teil der dänischen Schulmädchenbewegung in die NL importiert. Größtenteils war die "Schoolmeisjes Beweging" aber ein Eigengewächs, meist Töchter liberaler Mütter, die in der radikal-demokratischen, ultraliberalen oder feministischen Bewegung waren. Im Schulsystem selbst spielte die Bewegung in den NL kaum eine Rolle, sondern mehr auf der Straße, denn damals wurde ständig demonstriert.
Der national-christliche Block war schon damals stark und wollte die Liberalisierungsreformen zurückdrehen, sie demonstrierten mit der niederländischen Flagge. Die andere Seite wollte sich aber nicht ihr Nationalbewußtsein absprechen lassen, sie verzierten die niederländische Flagge mit einem "S" für Schulmädchen oder (freie) Sexualität. Auch waren ihre Demonstrationen völlig gewaltlos, gegen Gummiknüppel und Polizeikolonnen setzten sie die "Kraft der Liebe", ein Herz wurde zum Symbol der Schulmädchenbewegung, welches sich heute - was kein Zufall ist - im Logo der größten niederländischen Pornofilmfirma Video Art Holland wiederfindet. Denn an der Gründung der Zeitschrift "Seventeen" ( damals noch eine Mischung aus Porno, Politik, Kunst, Jugendmagazin ), haben damals auch einige Vertreterinnen der Schoolmeisjes Beweging mitgewirkt.
Hier fanden sie bessere Produktionsbedingungen vor, sowie sehr faire Verträge, außerdem entstand das Magazin auch als Widerpart zur Kinderpornographisierung in den NL, schon ablesbar im Titel "17", also ein Jahr über der damaligen Volljährigkeit, aber auch eine Anspielung auf die 70er.
( Da es den Titel "Sex-Teen" schon gab, verzichtete man aus Titelschutzgründen auf den erst geplanten Titel "Sixteen" ) KP ist in keiner einzigen Ausgabe zu finden, obwohl man damit in den NL damals sehr viel Geld verdienen konnte, denn der Verkauf von KP war bis 86 in den NL legal.
So hat die Schulmädchenbewegung in den NL doch noch eine größere Rolle gespielt als in den Ursprungsländern Schweden und Dänemark. Bereits Ende der 70er Jahre thematisierte man auch sexuellen Mißbrauch, Vergewaltigung, frauenverachtende Pornographie, usw.
Darüber findet man - was im Ausland immer befremdlich wirkte - auch Artikel in alten Seventeen Magazinen wieder, aber auch in anderen niederländischen Pornomagazinen.
Der freie Verkauf am Kiosk ermöglichte es, daß auch eine junge weibliche Leserschaft Zugang dazu hatte.
In anderen Ländern Skandinaviens, z.B. Norwegen, Finnland, usw., hat die Schulmädchenbewegung m.W. nach nie eine Rolle gespielt. Nach 75 teilte sich der Feminismus dann in zwei sich feindlich gegenüberstehenden Gruppen: Der liberale in Nordeuropa ( Gegner diese Kurses gab es immer, die waren aber in der absoluten Minderheit ), sowie der konservativ-repressive im Rest Europas, ausgenommen vielleicht noch Italien, wo der Liberalfeminismus in den 70ern und 80ern sehr stark war.
Auch in den Vereinen gegen sex. Mißbrauch spiegelte sich diese Trennlinie bis Anfang des Jahrtausends wieder.
Die besagte EU Richtlinie hat auch in Nordeuropa alle einstmals liberalen Vereine "auf Linie" gebracht, denn mit ihren alten Programmen vor 02 würden sie sich heute selbst strafbar machen.
Die Schulmädchenbewegung löste sich als solche schon in den frühen 80ern langsam auf, wenn sich auch vereinzelte Aktivistinnen bis Ende der 90er auf sie berufen haben.
Die Schulmädchenbewegung ist ein heute fast völlig vergessenes Kapitel, schon wegen der schwierigen Quellenlage, aber auch andere wichtige Bewegungen sind vergessen, bei denen die Quellenlage viel besser ist:
Wer kennt heute noch die Provos ? Die Kobolde ?
Oder in Deutschland die "radikaldemokratische Partei" ?
Die "Aktionsgemeinschaft unabhängiger Deutscher" ?
Würde es die D66 Partei nicht mehr geben, die heutzutage kaum noch etwas mit den Zielen aus ihrer Gründungsphase gemein hat, dann wäre auch 66 heute fast vergessen.
Bei der verunglimpfenden Generalkritik an der Pornographie, die heute als strafbare Jugendpornographie geächtet wird,
ist es doch wichtig daran zu erinnern, daß sie als erste ein Verbot von KP gefordert haben, außerdem auch Themen wie sexueller Mißbrauch, Ausbeutung, schlechte Produktionsbedingungen in Pornos, usw. ansprachen, es ihnen auch partiell gelungen ist, diese Themen in Pornozeitschriften zu verankern. Damit haben sie wesentlich mehr erreicht für Mädchen und Frauen, als die strikten Pornogegner in Deutschland, die mit ihrer strikten Verweigerungshaltung, die Armada der Frauenhasser in der deutschen Pornoszene eher gestärkt haben.
Das freche Motto der Schulmädchenbewegung war:
" Wenn Du bessere Pornos willst, dann mußt Du bessere Pornos drehen. Wir fordern: Produktionsmittel in Mädchenhand "
Danke
Freispruch nach Sex mit 14-Jähriger
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1077888/Freispruch_nach_Sex_mit_14_Jaehriger.html
Wie geht das denn?
Mit 11 aufm Strich?
Der 44jährige muss aber zumindestens eine Strafe wg. Sex gegen Entgelt mit einer u16jährigen verantworten, wenn nicht schon das neue Gesetz u18 Anwendung findet.
So eine "Karriere" kenn ich nur aus der Literatur, im 19. und beginnenden 20 Jhdt. war das relativ normal, dass die Töchter von Huren z.B. selber welche wurden und dann mit etwa 10 anfingen.
Dabei war das nichts Besonderes, die "Kleinen" waren eher ein Sonderangebot, die Mehrzahl der Männer schätzte weibliche Formen höher ein...
kann die Verwunderung über dieses Urteil nicht verstehen...
Aber solange sie schon das 14.Lebensjahr erreicht hat, wenn sie mit ihm zusammen war, ist die Beziehung legal. Es geht ja nicht daraus hervor, daß er bezahlten Sex mit ihr hatte, als sie 14 oder sogar noch jünger war. Die anderen Freier haben sich natürlich klar strafbar gemacht. Selbst wenn er aber einmal mit ihr gegen Entgelt geschlafen haben sollte, nach ihrem 14.Lebensjahr, dann würde ich vermuten, daß dies vom Gericht als geringfügige Tat betrachtet wird, da ja jetzt beide zusammen sind und er sie aus der Prostitution herausgeholt hat. Dieser Fall wurde aber auch noch nach dem alten § abgeurteilt. Nach dem neuen § könnte dies anders beurteilt werden, auch wenn die objektiven Tatbestände ja dieselben sind.
Tragisch ist ja an dem Fall eher, daß sie schon mit 11(!) in die Prostitution abgerutscht ist. Dies wird kaum eine freiwillige Entscheidung gewesen sein, sondern läßt auf ein zerrüttetes Elternhaus schließen.


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