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Mittwoch, 25. Juni 2008

zu Protokoll gegebene Reden

Die bei der letzten Beratung des Gesetzentwurfes zu Protokoll gegebenen Reden der Fachpolitiker der einzelnen Parteien veranschaulichen den politischen Disput um dieses Gesetz ganz gut. Daher, und um die Reden ein wenig leichter zugänglich, such- und verlinkbar zu machen, gebe ich sie auch in diesem Blog wieder.

Ich nehme an, für Bundestagsprotokolle herrscht die gleiche Rechtslage wie für Gesetzestexte und ich verstoße daher nicht gegen irgendwelche Urheberrechte.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5017756/modTrackback

mignon (Gast) - 25. Jun, 18:23

Hoch problematisch finde ich vor allem, dass die Reden tatsächlch nicht gehalten, sondern nur zu Protokoll gegeben wurden. D.h. die einzelnen Abgeordneten konnten sich keine Meinung zu dem geänderten Gesetzesvorschlag machen, sondern entschieden nach der Vorgabe ihrer Fraktion. Kein Entscheid nach eigenem Gewissen also. Keine "zweite" und "dritte" "Beratung", nur eine Farce.

Problematisch finde ich weiterhin die ungeschickte Kritik der Opposition. Viel wirkungsvoller wäre es gewesen, die Koalition nach konkreten Situationen / Handlungen zu fragen, die sie für problematisch halten und darzulegen, dass diese bereits jetzt schon strafbar sind. Dies trifft z.B. auf die kommerzielle Herstellung von Pornographie mit jugendlichen Darstellern bereits zu, ebenso auf kommerzielle Zuhälterei von jugendlichen Strichern und ebenso für die Verbreitung von Jugendpornographie an Jugendliche.

Skandalös ist, wie kurzfristig das geänderte Gesetz beschlossen wurde, ohne rechtzeitige Veröffentlichung der geänderten Version, ohne DIskussion durch Experten, Öffentlichkeit, Abgeordnete.

DoBuc - 25. Jun, 21:21

Reden zu Protokoll

Rede zu Protokoll ist durchaus üblich. Im konkreten Fall war es natürlich auch schon spät. Wenn ich mir die Videoaufzeichnung des Bundesratssitzung vom Freitag ansehe, dann wird mir aber auch deutlich, dass es am Mittwoch vorher im Rechtsausschuss extremen Zoff gegeben haben muss. Vermutlich bezüglich nachträglicher Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht und bezüglich dem Sexualstrafrecht. Bei den Reden zur Sicherheitsverwahrung gab es entsprechende Andeutungen (von Essen: "Ich hätte mir gewünscht, dass auch die abschließenden Beratungen im Rechtsausschuss in diesem Ton durchgeführt worden wären.") und der Gehb der schäumte ja geradezu und wurde sehr unsachlich und persönlich ("Nun wird uns der Großmeister der Vorlesekunst, Herr Nešković von den Linken, gleich mit lauter Stimme und entsprechender Betonung, ohne seinen Blick auch nur ein Jota vom Manuskript wegzubewegen, um den Blickkontakt zum Auditorium zu suchen, vortragen, dass ..."). Vielleicht auch nur "zu Protokoll", um peinliche Eskalationen zu vermeiden, wer weiß....

Anyway - es ist unerheblich, ob die Reden verlesen werden oder nicht. Die Abgeordneten würden sich nie durch eine Rede während der Sitzung noch umstimmen lassen oder gar erst da festlegen. Das wäre mindestens genauso bedenklich. Dass das Abstimmverhalten der Fraktionen vorher festgelegt wird, ist doch die gängige Praxis. Man kann aber durchaus annehmen, dass die Entwürfe auch in den einzelnen Fraktionen kontrovers diskutiert werden konnten. Die eigentlich Sitzung ist nur noch Kasperletheater, keine ergebnisoffene Debatte.

Gruß
Donald
mignon (Gast) - 26. Jun, 02:39

Re: Reden zu Protokoll

Wann haben denn die Abgeordneten den geänderten Text erhalten?

DoBuc - 26. Jun, 09:58

Hmmm. Vielleicht mit der Einladung zur Sitzung des Rechtsausschusses am 18.6.2008, in der das beschlossen wurde? Die Formulierungshilfe 16(6)179 liegt mir vor, die ist es nicht, aber vielleicht ist 16(6)182 oder 16(6)189 ein Entschließungsantrag einer Koalitionsfraktion, in der die Ausschussfassung formuliert wurde? Ich weiß es auch nicht, die Ausschussdrucksachen sind ja normalerweise nicht öffentlich.

Wie auch immer - wenn in dem Verfahren irgendetwas gegen irgendeine Geschäftsordnung verstoßen hätte und wenn ein entsprechender Protest Aussicht hätte, irgendwie mehr zu bewirken als eine leichte Verzögerung, dann würden die überrumpelten Oppositionspolitiker das wissen und könnten entsprechend reagieren.

Die Entscheidung ist so gefallen, weil diejenigen Politiker, die in den Parteien mit der Bundestagsmehrheit das Sagen haben, das so wollen.

Wie schrieb Dr. Gysie mit seinem gewohnten Wortwitz neulich so schön? "Das Problem besteht darin, dass die von Ihnen kritisierten Parteien bei Wahlen in großem Umfang gewählt werden. Deshalb können deren Abgeordnete dann die von Ihnen kritisierten Entscheidungen treffen."

Nächstes Jahr sind Wahlen. Wir dürfen also erneut versuchen, aus einer Hand voll Übeln das Geringste zu suchen, auch wenn wir anschließend wieder irgendwelche Koalitionen und Politiker bekommen werden, die wir nie gewählt haben, die aber stolz von "Wählerauftrag" sprechen.

Gruß
Donald
Caroline (Gast) - 26. Jun, 16:46

am Morgen der Abstimmung

Am Morgen der Abstimmung soll die Fassung im Fach gelegen haben. Aber die Fraktionen hätten die Abgeordneten "schon" 1 Woche vorher die geänderte Fassung weiterleiten können, über die Berichterstatter der Fraktionen im Ausschuß.

Andererseits ist dies auch (fast) normal, (fast) jeder Abgeordnete stimmt täglich über Dinge ab, die er
a.) weder gelesen hat ( schon aus Zeitgründen )
b.) die er nicht versteht

Und deshalb gibts ja auch den Fraktionszwang, äh..meine natürlich die freie Gewissensentscheidung des Lobbyvertreters äh.. Volksvertreters.

Andererseits kann aber auch kein Mensch alles wissen. Ich verstehe von Landwirtschaft z.B. überhaupt nichts. Wenn ich da über eine "Änderungsreform der landwirtschaftlichen Flächennutzung" abstimmen müßte, wäre ich auch absolut hilflos. Vielleicht würde ich da für einen ganz schlimmen Entwurf stimmen, der viele Bauern in die Pleite treibt, aber ich müßte mich da auf die Aussagen der Experten verlassen. Teilweise erwarten wir von Politikern auch zu viel, nur dafür gibt es eben das Expertengremium und eine Anhörung. Und die war diesmal eben nur eine Farce, da z.B. kein ausländischer Experte ( Herrn Dr.Graupner nehme ich mal aus, da das alte ÖST und DT Sexualstrafrecht identisch waren ) anwesend war.

Pensionierte Ermittler aus DK und NL hätten da sehr viel klarstellen können, aber die Bundesregierung hatte daran - bei einer Umsetzung einer EU Richtlinie besonders absurd -keinerlei Interesse.

Hat mal jemand versucht die CCC zu lesen ? Ist ja skandalös, was da teilweise drinsteht. Dieser Krempel ist auch kurz nach dem 11.Sept. beschlossen worden und wurde mit heißer Nadel gestrickt. Ich schließe hier mal eine Wette ab, bis auf die Führungsmitglieder der CCC hat dies - wette ich - kein Ministerpräsident und kein JM gelesen !

Und falls ich Herrn Prof. Dr. W.K. Kaspersen mal persönlich treffen sollte, beglückwünsche ich ihn für den guten Witz,
daß "gesellschaftliche Proteste die Umsetzung bisher nicht behindert hätten" !!!! Ein Brüller. Selbst als diplomierte Politologin muß ich mich durch diese CCC durchkämpfen, für Nichtjuristen ist dies teilweise kaum verständlich.

Wenn ich mich z.B. in Amsterdam oder Berlin auf die Straße stelle, dann 100 wahllos ausgewählte Passanten frage: " Was sagen Sie dazu, daß Ihre Regierung die Cyber Crime Konvention ratifiziert und in nationales Recht übertragen hat ?", dann werden mich die Leute ansehen, als wenn ich aus der Irrenanstalt entflohen bin.
Ich schätze mal, daß nicht mehr als 0,1% der Bevölkerung weiß, was die CCC überhaupt ist. In den Medien in den NL ist dies praktisch ( von dürren 4-Zeilern über dem Impressum ) nicht aufgetaucht.
Gabs da mehr Infos in D ? Ist Prof. Kaspersen euch vorher bekannt gewesen ? Er ist einer der mächtigsten Männer in der EU - fast niemand kennt ihn, niemand hat ihn gewählt.
Caroline (Gast) - 26. Jun, 19:18

JM Zypries hat meine Frage "beantwortet"

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f117180.html#frage117180

Entweder "beantwortet" ein Mitarbeiter des JM diese Fragen, oder Sie möchte absolut nicht auf diese Thematik eingehen.
Ich habe jedenfalls bis jetzt weder von der JM selbst, noch von einem Mitarbeiter des JM, noch von irgendeinem der CDU, selbst nicht aus den Reihen der Opposition, eine Antwort auf diese doch sehr wichtige Frage bekommen !

Werden die Filme jetzt beschlagnahmt wie in ÖST oder FRA, oder werden sie geduldet wie in den NL oder DK ?

Bei bis zu 3 Jahren Haft nicht gerade eine Marginalie, oder ?
Hat jemand hier eine Erklärung dafür ?

reinanna - 18. Sep, 13:22

keine Erklärung aber eine Meinung

Hallo Caroline
ich verfolge Deine Äußerungen in diversen Foren derweil schon eine gewisse Weile. Vorab möchte ich Dir sagen, dass ich Deine Meinung fast uneingeschränkt teile.

Eine Erklärung für Deine Frage habe ich nicht, eher eine Meinung:
"Die Hexenjagd ist gewollt!" Das spüre ich in den letzten 3 Jahren am eigenen Leibe.

Ich "leide" wie etwa 20% meiner männlichen Geschlechtsgenossen an Parthenophilie. Der interessierte Leser mag sich in einschlägigen Quellen informieren, was das ist. Nur soviel dazu: Es hat nichts mit Kindern zu tun. Kinder vor der Pubertät sind für einen Parthenophiliker völlig tabu, vielleicht sogar mehr als für einen "normalen" Mann. Wichtig ist der Kernsatz in der einschlägigen Literatur:
"Im Gegensatz zur Pädophilie stelle die Parthenophilie eine sexualbiologisch erwartbare Reaktion dar und könne nicht als Störung der sexuellen Präferenz kategorisiert werden. (Ahlers Ch. J., Schaefer G. A., Beier K. M. (2005): „Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10.“, Sexuologie 12 (3/4) )"

Dieses wissend habe ich auch aus meiner sexuallen Neigung nie einen Hehl gemacht. Ich befinde mich dabei auch in guter Gesellschaft. Angefangen im vorletzten Jahundert mit Robert Schuhmann mit seiner Clara über Heinrich Schliemann (Stichwort Troja) bis hin zu einem ehemaligen Bundespräsident, Johannes Rau mit sener Christina.

Genauso ist dann auch bei meiner Partnerwahl verlaufen. Ich habe meine Frau - wir sind über 4 Jahre glücklich verheriratet - als Jugendliche mit einem Altersunterschied von 30 Jahren geheiratet. Genauere Angaben kann und werde ich nicht machen. Der Rückgriff auf meine Identität wäre zu einfach.
Natürlich spielte auch die Sexualität bei dieser Partnertwahl eine Rolle, aber sicher nicht ausschließlich. Und gemäß den Motto, dass "auf jeden Topf ein Deckel passt", wusste meine damalige Verlobte von meinen Neigungen und hat sie sogar bejaht. Und noch so viel sei gesagt: Sie ist heute über 18, sieht aber immer noch deutlich jünger aus. Zum Schmunzeln ist der Umstand, dass sie im öffentlichen Nahverkehr ohne Schwierigkeiten mit einer Kinderfahrkarte durch die Gegend fährt.

Eigentlich Romantik pur, fast so ähnlich wie in Theodor Storms "Pole Poppenspäler" - oder ist dies demnächst auch Jugendpornografie?, wenn nicht in meinem Fall ein arbeitsrechtliches Problem mit dem Staatsanwalt gelöst worden wäre. Einen Tag vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen tauchte die KRIPO an meinem Arbeitsplatz auf und beschlagte mein Notebook. Wie gesagt, aus meiner sexuellen Neigung habe ich auch schon damls keinerlei Hehl gmacht. Es fand sich zuhauf nach dem neuen Gesetz "jugendpornografisches" Material. Soweit so gut, dachte ich mir damals, aber gefehlt. Zu meiner riesigen Überraschung auch noch ein paar Bilderchen der übelsten ekligen Art von Babys und Kleinkindern, die mir völlig unbekannt waren. Es endete wie es enden musste. Nach langem Hin und Her (Berufung, Revison, Rückverweisung) bin ich wegen dem Besitz von KIPO zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Zu guter Letzt waren nur noch die KIPO-Machwerke von Belang. Das Urteil des 1. Rechtszuges hatte noch auf 2 Jahre gelautet. Nicht auszudenken was mir u.U. ab nächste Woche gedroht hätte.

Vielleicht hat der Rechtsstaat bis hierhin noch funktioniert. Bis hierhin kann ich das noch einigermaßen bejahen.

Aber nun stellen sich ein paar Fragen:

Ich besitze einschlägige Fotos meiner Frau aus der Verlobungszeit. Zu dem Zeitpunkt war sie definitiv unter 18. Auch aktuellere sind dabei. Darauf wirkt sie heute wie oben dargestellt sicher unter 18.

Was soll ich mit diesen machen?

Und noch ein paar andere Ungeklärtheiten drängen sich auf. Würde zu weit führen, es alles aufzuzählen. Kurzum, ich habe mit einem versierten Strafverteidiger gesprochen. Was der mir geraten hat, lässt mein schon recht rar gewordenes Vertrauen in diesen Rechtsstaat schwinden.
Im Grunde gibt es 3 Möglichkeiten mit den Absurditäten dieses Gesetzes umzugehen:

Sie verschwinden aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes

Sie vernichten alles, was ansatzweise ein Problem darstellen könnte. Im Grunde auch vom Resultat Ihrer Neigung:
SIE LASSEN SICH VON IHRER FRAU SCHEIDEN
denn die Ehe mit diesem "schutzwürdigen Kind" ist die Manifestation Ihrer schädlichen Neigung.

oder...

wehren Sie sich:

Wie Sie sehen, greift dieses Gesetz in so viele unbestrittene schutzwürdige Interessen ein: Vom Schutz von Ehe und Famiie bis hin zu Entmündigung eines an sich sexuell mündigen 16jährigen Teenagers.
Es wird schwer, aber versuchen kann man es.

Ich weiss es noch nicht, was ich mache. Über Kontakt würde ich mich freuen.
Nachdenklicher (Gast) - 19. Jul, 01:13

Argumente gegen § 184c n.F. - Petition

Hallo Ihr alle,

hier sollten eventuell von allen Nutzern in einer eigenen Rubrik mal alle "schlagkräftigen" Argumente zusammentragen, die gegen
den neuen § 184 c StGB sprechen.

Seien es verfassungsrechtliche Bedenken, Verstöße gegen das
Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Verstöße gegen europäische Rechtsnormen selbst (z.B. Diskriminierungsverbot), etc.

Außerdem sollte in diesen Argumenten auch jedem normalen Pornographiebesitzer klar gemacht werden, das er durch diese Gesetzesänderung jederzeit der Gefahr der Verfolgung durch staatliche Ermittlungsbehörden ausgesetzt sein kann ... es sei denn er steht nur auf "reife Frauen ab 40".

Auch sollte jedem Bürger klar werden, was dieser Paragraph für seine eigenen Kinder (insbesondere im Alter von 16 bis 21) unter Umständen bedeuten kann.

Vielleicht merken dann endlich auch einige andere Bürger, die
sich fälschlicherweise bisher von der Thematik nicht betroffen fühlten, was der Bundestag hier beschlossen hat. Eventuell wacht dann sogar die Pornoindustrie - bezüglich der Problematik des in einem Pornofilm niemals eindeutig zu bestimmenden Alters der Darsteller - endlich aus ihrem Dornröschenschlaf auf.

Am Ende könnte eventuell mal eine Petition zur Änderung des neuen § 184c StGB stehen, welche die besten und wichtigsten vorgebrachten Argumente enthält. Dazu braucht man aber Leute mit Zeit und Geld sowie evtl. prominente Personen.

Ich weiß, dass ist sicher nicht einfach und natürlich keine Sache, die "von heute auf morgen" realisiert werden kann. Aber wer davon überzeugt ist, dass der § 184 c bzgl. der Besitzstrafbarkeit sowie der Thematik privater eigener Aufnahmen bzw. privater Aufnahmen des Partners rein für den Privatgebrauch geändert werden muss, der sollte nicht aufgeben, sich dafür einzusetzen.

Wenn ich mal wieder ein wenig mehr Zeit habe, werde auch ich mich noch einbringen.

Viele liebe Grüße
Nachdenklicher

Caroline (Gast) - 19. Jul, 20:03

habe seit 10 Jahren davor gewarnt.....

Nachdenklicher, ich habe seit 1998 davor gewarnt, mit x Leuten gesprochen, x Leute angeschrieben, x Leute angemailt, Berge von EU + US Dokumenten durchgearbeitet, etc.etc.etc.

Leider hat der IVD ( Videothekendachverband ) diese Verschärfung sogar noch begrüßt ! Auch bei Produzenten in NL/Nordeuropa gab es seit 2000 (fast) nur opportunistisches Verhalten. Andererseits sind Polizei/Justiz heute viel, viel repressiver als noch in den 60ern, 70ern, 80ern. Nur im Vorfeld hätte man da sehr viel mehr informieren und sogar verhindern können.
z.B. ein einziges Veto z.B. von Por, Spa, Finnland oder DK hätte schon gereicht, damit dieser Unsinn nicht umgesetzt wird. ( Man hatte ja geschickt bei der EU abgewartet, bis die Verhältnisse in den NL "umkippen". Und in BEL konnte und wollte man wegen der Dutroux Affäre nicht zustimmen, obwohl dies überhaupt nichts damit zutun hat. Weshalb aber so viele Länder, selbst D und ÖST - wie ja hier zu lesen - erst strikt dagegen waren, dann später umgekippt sind, wird wohl ewig ein Geheimnis bleiben. )

Ich halte nicht nur den Absatz c für ein Problem, sondern dieses ganze §, mit Ausnahme der Hochstufung der Prostitution von 16 auf 18. Dies hätte ja auch völlig ausgereicht, um das "Abgleiten Jugendlicher in die Prostitution" zu verhindern und zu sanktionieren.
Dann hätte auch Frau Zypries ruhig schlafen können.

Jetzt werden sehr viele nicht mehr ruhig schlafen.
Den § 184er zu verschärfen war absolut unnötig, aber leider wachen die meisten erst dann auf, wenn die Polizei in ihrer Wohnung steht. Und wenn dann längst vergessene Kisten alter Zeitschriften, die Polizeibeamte im Keller beschlagnahmen, auf einmal zu einer Anklage wegen "JP" führen, dann ist es für die Betroffenen zu spät.
Caroline (Gast) - 19. Jul, 20:48

Deine Hoffungsträger sind leider verstorben, Nachdenklicher !

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=44303107&top=SPIEGEL

Die Leute mit Zeit und Geld, die sich da engagiert hätten, sind leider in den letzten Jahren verstorben.
Ihre Nachfahren passen sich wie Chameleons den neuen § an, weil sie glauben, nur so könnten sie weiter ihre Geschäfte machen, am Ende sägen sie sich aber nur den eigenen Ast ab, bzw. haben sie es teilweise schon getan. Die drastischen Einbrüche bei den Verkaufszahlen belegen dies ja. Leider hat die heutige Generation vergessen, daß man sich hier von 1966-72 die Pornographiefreigabe erkämpfen mußte. Selbst nach der Legalisierung gab es noch einen Versuch, hier alles wieder zu kriminalisieren.
( Siehe Link ).
Dann ist man mit der Legalisierung von KP (in den NL) leider weit übers Ziel hinausgeschossen. Während neue Politiker dann deren Legalisierung sogar verteidigten, leider Teile der Pornoindustrie hier am schmutzigen Geschäft mitverdienten, gabs aber auch Widerstand in der Pornoindustrie selbst, z.B. bei bookpress ( aber auch bei anderen ), die sich weigerten KP zu produzieren oder auch nur zu vertreiben. In DK gab es diese Widerstände und Skrupel in der Pornoindustrie nicht. Entweder machte man mit, um "keine Marktanteile zu verlieren", oder man tat dies nicht, äußerte sich aber niemals über KP öffentlich.

Ich denke diese §, wie wir sie heute haben, sind auch eine Folge einer Desinformation durch das US Justizministerium, sowie willfähriger EU Sowjetokraten, aber auch eines Informationsdefizites in Deutschland.

In D hat die Pornographiefreigabe nie dieselbe Rolle gespielt wie in den NL oder DK, wo Tausende dafür demonstriert haben. Die Verbindungen zwischen Teilen der Pornoindustrie und der Frauenbewegung in Nordeuropa, bis etwa Ende der 90er Jahre, sind den meisten Nicht-Nordeuropäern völlig unbekannt. Es sei denn, jemand hat zufällig mal eine ARTE TV Dokumentation darüber gesehen. Dann wissen die Politiker in D in keinster Weise, was JP ist, wie sie produziert wurde, warum, etc.

Bereits die alte große Koalition aus SPD/CDU, noch unter Kiesinger, hatte in den letzten Monaten ihrer Amtszeit eine Kommission einberufen, die sich mit der Legalisierung der Pornographie befasste. Diese tagte nach Antritt der sozial-liberalen Koalition, insgesamt fast vier Jahre !

Experten aus dem Ausland wurden auch angehört.
Allerdings gab es ab 1968 auch über 25 000 Petitionen an den Bundestag, Pornographie zu legalisieren. Und die Leute gingen ein hohes Risiko ein, weil sie ja mit Namen und Adresse den Petitionsausschuß anschrieben.

Diesmal gabs eben kaum Widerstand aus der Bevölkerung, kaum aus der Pornobranche, auch nicht von Sexshopbesitzern und Videothekaren, Polizei und Justiz scheinen dies ja noch zu bejubeln.

In Nordeuropa ist dies teilweise anders, weshalb eben teilweise auch anders verfahren wird.
Toby (Gast) - 21. Jul, 10:37

Man wird leider abwarten müssen

Meine Probleme mit dem Gesetz sind folgende:

- Die völlige Untauglichkeit des Begriffes "Scheinjugendliche", mit dem man Pornographie quasi nach Belieben (wieder) kriminalisieren kann. Entweder waren die Politiker, die sich das ausgedacht haben, vollkommen weltfremd oder aber genuin bösartig. Vermutlich teils/teils.

- Das Gesinnungs- und Gedankenstrafrecht, das durch die Kriminalisierung von Texten, Zeichnungen und Computergrafiken zum Ausdruck kommt. Das fand ich rechtlich schon bei der Kinderpornografie bedenklich, aber gut, da hatte man noch irgendwie Verständnis. Bei der neuen Jugendpornografie ist das nun aber völlig absurd. Ich kann da nur dem Supreme Court zustimmen:
"The (Act) also prohibits speech having serious redeeming value, proscribing the visual depiction of an idea -- that of teenagers engaging in sexual activity -- that is a fact of modern society and has been a theme in art and literature for centuries."

- Die Tatsache, daß trotz allem, was die Zypries uns gerne weismachen möchte, Jugendliche immer noch dafür bestraft werden können, daß sie im privaten Kreise erotische Aufnahmen von sich und ihren Partnern herstellen und verwenden.

Was für mich keine so große Rolle spielt:
- Die Besitzstrafbarkeit. Ich glaube, es ist durch den Tatbestandsirrtum ausreichend sichergestellt, daß kein ahnungsloser "Jugendporno"-Besitzer bestraft wird. Natürlich wäre eine Ausnahme vom Besitzverbot für alte Videos wünschenswert (und im Gegensatz zur KP auch gerechtfertigt, da ja kein strafbarer Mißbrauch dargestellt wird), aber ich glaube, die langfristigen rechtlichen Probleme halten sich in Grenzen.

Womit ich überhaupt kein Problem habe:
- Daß die Teilnahme von unter 18-jährigen an Pornoproduktionen unterbunden wird. 18 ist nun mal die Grenze der Volljährigkeit und andere Dinge (wie Prostitution) sind drunter auch nicht erlaubt.

Nun ist es aber so, daß die negativen Seiten des Gesetzes sich erst in der Praxis werden zeigen müssen. Weltfremde und selbstverliebte Politiker werden niemals auf noch so vernünftige Argumente hören, die nicht aus ihren eigenen Reihen kommen. Man muß sich nur vor Augen führen, daß renommierte Experten die gleichen Einwände hatten wie ich und daß diese einfach ignoriert wurden.
In diesem Sinne dürfte es leider das Klügste sein, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Erotik-Versandhändler wie Beate Uhse, Videotheken, aber auch Zeitschriftenläden mit "Giftschrank" mit Strafanzeigen wegen Verbreitung von "Scheinjugendpornographie" zu überziehen. Das produziert dann möglicherweise endlich den Aufschrei und/oder die Lobbyarbeit, die allein zur Änderung des Gesetzes führen könnte.
Nachdenklicher (Gast) - 19. Jul, 22:13

Okay, dann eben wir selbst

Liebe Caroline,

herzlichen Dank für Deine Antworten.

Wenn es keine "Hoffnungsträger" gibt, dann müssen wir uns selbst
wohl weiter engagieren. Immerhin haben ja Bündnis90/Die Grünen, die FDP und Die Linke dem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt. Das zeigte zumindest einmal, dass einige Politiker erkannt haben, dass diese Gesetzesänderung nicht ganz unproblematisch ist.

Ich meinerseits werde in den nächsten Wochen alles versuchen zu tun, was in meiner Macht liegt.

Viele liebe Grüße
Nachdenklicher

Caroline (Gast) - 24. Jul, 19:02

@Toby

Toby: "Womit ich überhaupt kein Problem habe:
- Daß die Teilnahme von unter 18-jährigen an Pornoproduktionen unterbunden wird. 18 ist nun mal die Grenze der Volljährigkeit und andere Dinge (wie Prostitution) sind drunter auch nicht erlaubt."

Du hast damit kein Problem, andere schon. Rede mal mit älteren Mädchen und jungen Frauen in Amsterdam, Kopenhagen oder Oslo, was die davon halten.

Außerdem war hier 16 die Grenze zur Volljährigkeit, in DK könnte man die "sexuelle Vollmündigkeit" mit 15 auch als eine Form der Volljährigkeit ansehen.

Aber noch viel wichtiger: Um dies verhindern zu wollen, daß "Minderjährige in die Prostitution abrutschen", hätte man doch nur das Mindestalter der Prostitution auf 18 hochsetzen müssen. Den § 184er hätte man völlig unverändert lassen können, denn es ist ja ohnehin nie kommerzielle Pornographie mit Jugendlichen in D produziert worden. So wäre das alte - legal angefertigte - Material weiterhin legal.
Nachdenklicher (Gast) - 22. Jul, 23:24

Toby, das Besitzverbot ist doch ein Problem

Lieber Toby,

ich stimme Deinen Ausführungen größtenteils zu. Aber in einem Punkt möchte und muss ich Dir leider widersprechen. Das ist die Besitzstrafbarkeit.

Was nützt es einem Menschen, bei dem beispielsweise eine Hausdurchsuchung wegen des (angeblichen) Besitzes von Jugendpornographie stattfindet, wenn er am Ende aufgrund eines Tatbestandirrtums freigesprochen wird.

Er hat unter Umständen einen riesigen materiellen und inmateriellen Schaden. Wenn die Pornographie, die er besitzt, dann noch einem gewissen Fetisch zugeordnet werden kann (z.B. Sadomaso, große Brüste, etc.), können die Auswirkungen für ihn fatal sein.

Soviel auf die Schnelle ...

Liebe Grüße
Nachdenklicher

Schutzalter

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Kommentare

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