Scheinjugendliche und Scheinkinder
BGH 27.06.2001 1 StR 66/01:
Das Tatbestandsmerkmal des § 184 Abs. 3 StGB “sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben” liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an
Die Tatsache, dass Pornografie mit Scheinjugendlichen kriminalisiert werden sollte, war die ganze Zeit Bestandteil der Kritik, die zu ignorieren sich die Koalitionsmehrheit entschlossen hat.
Dazu Herr Kauder auf abgeordnetenwatch am 03.07.2008:
Die Strafbarkeit der Verbreitung pornographischer Schriften, deren Darsteller Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild sind ("Scheinjugendliche"), entspricht den übrigen Vorschriften gegen Pornographie. In Grenzbereichen ist dabei auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers abzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt. Strafgrund ist nämlich nicht nur der Darstellerschutz, sondern auch der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und dem Nachahmungseffekt. Nach dem EU-Rahmenbeschluss muss die Verbreitung fiktiver Pornographie strafbar sein [siehe Art. 1 Buchstabe a) iii)]. Einen nachvollziehbaren Grund dafür, die Verbreitung von pornographischen Computeranimationen und Zeichentrickfilmen unter Strafe zu stellen, nicht aber die Verbreitung von Pornographie mit Scheinjugendlichen als Darsteller, gibt es nicht. Daher wurde auch nicht von der Ausnahmemöglichkeit des Rahmenbeschlusses [Art. 3 Abs. 2 Buchstabe a)] Gebrauch gemacht.
( btw: Merke: Heute braucht man keinen Grund, etwas unter Strafe zu stellen, sondern einen Grund, etwas NICHT unter Strafe zu stellen. Merke: heute werden Strafnormen nicht mehr von einem Parlament beschlossen, sondern von einem Ministerrat, einem Organ der Regierungen. Gewaltenteilung ade! )
Nicht klar ist mir, ob bei “Scheinjugendlichen” automatisch nur wirklichkeitsnahes Geschehen vorliegt, da “sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren” nicht tatsächlich stattgefunden haben.
BKA Seite unverändert
Diskussionsforum der Polizei
http://www.copzone.de/index.php
Allerdings wird eine offene Diskussion, sofern ihr nicht euren Wohnsitz in Skandinavien, NL oder Flandern habt, da nicht ganz ungefährlich sein, befürchte ich.
Änderung der Gesetzeslage: Bisher Fehlanzeige auf der BKA und allen LKA Seiten
Und auch dort wurde das neue § noch nicht eingefügt.
Ob dies ein Trick ist, denn die Regierung wollte das Thema in den Medien ja totschweigen, oder nur mit Zeitverzögerung doch noch aktualisiert wird, bleibt abzuwarten. Bei uns in den NL wurde es direkt am Tag des neuen § um Mitternacht geändert, habe da nämlich am PC gesessen.
New World Order
"The supranational sovereignty of an intellectual elite and world bankers is surely preferable to the national auto-determination practiced in past centuries" (David Rockefeller)
Die unbedarfte Natur der Menschheit hat den Rockefellers und Rothschilds und anderen Teufeln das Feld überlassen. Wer weiß aus welchen kranken Glaubensbekenntnissen diese Übeltäter die Ideen für ihre Gesetzesentwürfe nehmen?! Die Reglementierung der Sexualität scheint eine zentrale Rolle in der "New World Order" zu spielen, sonst hätte man sie nicht derart stark forciert. Was allerdings nicht sehr überrascht, wenn man sich die Pläne zur radikalen Bevölkerungsreduktion ansieht.
"The reason China was able to turn the corner and is gonna become the new super power in the world is because they got a police state and they can force people to stop reproducing." (Dr. Eric Pianka)
Es wird wohl nicht wenige aus diesem geistigen Dunstkreis geben, die erst dann zufrieden sind, wenn jedem männlichen Neugeborenenen nach der Geburt die Hoden abgeschnitten werden. Auch eine Maßnahme, um Sexualstraftaten vorzubeugen. Und wahrscheinlich wird uns das sogar irgendwann als Maßnahme verkauft werden, wenn die Menschheit erst mal aus Reagenzgläsern reproduziert wird. Genau wie die RFID-Chips, die einem nach der Geburt unter die Haut implantiert werden, wie es in diversen Pilotprojekten weltweit schon heute üblich ist.
Mit diesem Gesetz werden weitere Bevölkerungsmassen kriminalisiert. Es werden Unschuldige verfolgt werden. Die Phrase der Freiheit wird hohler als je zuvor.
Ein Gesetz zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist dann verfehlt, wenn es nur solche sexuellen Handlungen schützt, die sich innerhalb der gesellschaftlichen Norm befinden. Denn Handlungen innerhalb der gesellschaftlichen Norm bedürfen keines Schutzes. Handlungen außerhalb der gesellschaftlichen Norm bedürfen des Schutzes!
Wenn die sexuelle Selbstbestimmung ein Rechtsgut darstellt, warum wird sie durch dieses Gesetz nicht geschützt, sondern strafbar gemacht? Sexuelle Selbstbestimmung gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder und Jugendliche! Dieses Gesetz ist kein Gesetz, welches uneinvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Es ist ein Gesetz, welches die Sexualität auf Grundlage der Moralvorstellungen seiner Verfasser reglementiert.
Die Moralvorstellungen, denen in diesem Gesetz Rechnung getragen wird, haben sich vollständig von der Natur des Menschen emanzipiert. Sex wird vom Schönen zum Hässlichen umverkehrt, postpubertäre Jugendliche zu unmündigen Bürgern gemacht, und Erwachsene in diesem Zusammenhang allgemein zu Verbrechern.
Nicht umsonst lag das Schutzalter der alten Rechtsbrechung bei 14 Jahren. Obgleich die alte Regelung unter der Willkür einer festgesetzten Altersgrenze litt, ließ dieses Gesetz noch einen Hauch von Sinnhaftigkeit erkennen. Die neue Gesetzgebung hebt das Schutzalter von derzeit 14 Jahren in vielen Bereichen auf de facto 18 Jahre an. Damit einhergehend eine massive Kriminalisierung von allem, was bisher legal war.
Jedem, dem das im Oberstübchen immer noch nicht einleuchten will, dem empfehle ich mal folgendes Denkbeispiel: Man denke sich als 18-Jähriger mit seiner 16-Jährigen Freundin. Man macht private Nacktaufnahmen mit der Handykamera, so wie Jugendliche das aus Spaß nunmal machen. Dieser Spaß kann nach der neuen Gesetzgebung für den 18-Jährigen Freund eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bedeuten. Wer möchte nun in der Haut des 18-Jährigen stecken?
Und solche Beispiele wird es geben! Wie es sie immer gibt, unter solchen Unrechtsgesetzen. Und ich wünsche jedem, der nicht vehement dagegen ist, dass er unter die Mühlen dieses Systems gerät. Damit jeder das Seine bekommt!
Der gesunde Menschenverstand verbietet es, opferlose Straftaten zu definieren. Genau das wurde hier getan.
Dieses Gesetz dient nicht der Sicherheit der Bürger. Es dient der weiteren Verunsicherung durch die Instanzen der Staatsvergewalt.
Re: New World Order
Es stimmt zwar sicher, dass es da gerade in Amerika einige Leute mit Moralvorstellungen gibt, die zum Glück in Europa so größtenteils noch nicht geteilt werden. Hoffentlich kommt es auch nie dazu.
Auch halte ich die Zurückstellung der staatlichen Souveränität gegenüber der EU zwischenzeitlich für recht bedenklich. Und dabei beziehe ich mich auch auf andere Gesetzesbereiche, wie z.B. das europäische Vergaberecht, die europaweite Vollstreckung von Strafen aus Verkehrsdelikten (... viel Spaß mit dem griechischen Bußgeldbescheid aus dem Urlaub), und, und, und ... Die EU meint manchmal wirklich, sich überall einmischen zu können und will viel zu viele Dinge europaweit vereinheitlichen.
Die EU-Parlamentarier sollten mal für einige Monate in die USA gehen, um zu erkennen, was für Unterschiede es in dem Rechtssystem ein und desselben Staates geben kann (in einem Bundesstaat gibt es die Todesstrafe, in einem anderen nicht; verschiedene Altersgrenzen für den Genuß von Alkohol, verschiedene Altersgrenzen für sexuelle Handlungen).
Wie andere EU-Länder bereits gezeigt haben, hätte man den EU-Rahmenbeschluss übrigens jedoch auch etwas anders umsetzen können als es Deutschland getan hat.
Nur Deine Bezugnahmen auf die Rockefellers und die Rothschilds sowie die Verknüpfung zum Faschismus (ohne eine weitere Erklärung/Begründung) gehen mir dann doch etwas zu weit.
Manchmal fühle ich mich bei einigen Gesetzen der heutigen Zeit (vgl. z.B. auch die Vorratsdatenspeicherung) wirklich ein wenig an Unrechtsregime erinnert, einen Bezug oder Vergleich dazu nehme ich dennoch nur äußerst ungern und höchstens mit weitergehenden Ausführungen vor.
Ab dem 6. Absatz (Kriminalisierung weiter Bevölkerungsmassen) kann ich Dir, wie bereits gesagt, nur vollkommen zustimmen.
ich könnte dir zu meinen Bezugnahmen in der ersten Hälfte meines Kommentars genauere Erläuterungen geben, verzichte aber drauf, weil es mit dem eigentlichen Thema nicht mehr viel zu tun hat und ziemlich off-topic ist. Würdest du dich allerdings näher damit beschäftigen, dann würdest du sehen, dass die Rockefellers, Rothschilds und Konsorten einen massiven Einfluss auf das Weltgeschehen haben und dieses auch steuern. Hinzu kommen die Bilderberg-Gruppe und andere Geheimgesellschaften sowie die Geheimdienste.
Es ist nicht mal so, dass die Betreffenden ihre Absichten leugnen würden. Ich möchte an dieser Stelle nur mal ein Zitat bringen:
"For more than a century ideological extremists at either end of the political spectrum have seized upon well-publicized incidents such as my encounter with Castro to attack the Rockefeller family for the inordinate influence they claim we wield over American political and economic institutions. Some even believe we are part of a secret cabal working against the best interests of the United States, characterizing my family and me as 'internationalists' and of conspiring with others around the world to build a more integrated global political and economic structure - one world, if you will. If that's the charge, I stand guilty, and I am proud of it." (David Rockefeller)
So, weiter gehe ich auf diese Sache im Rahmen dieses Blogs nicht ein, weil es wie gesagt off-topic ist.
Diese Paranoia...
@ Martin
es wäre ja schön, wenn es nur eine Paranoia wäre ...
Aber lies Dir mal den Beitrag von Frank auf
http://www.pornoanwalt.de/?p=51#comments durch. Er schreibt dort, dass ein Foto von ihm, welches er mit 25 Jahren aufgenommen hat von einem Richter sogar als Kinderpornographie angesehen wurde.
Und genau deswegen machen sich zahlreiche normale Bürger Sorgen. Der neue § 184c StGB ist ein dehnbarer Gummiparagraph, sowohl bezüglich der Auslegung des Begriffes Pornographie als auch der Auslegung, wer denn nun jugendlich aussieht. Er wird dem Bestimmtheitsgrundsatz keineswegs gerecht.
Außerdem schränkt er das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung jugendlicher Paare ein.
Jeder Besitzer von Erotik und Pornographie wird somit zu einem potentiellen Straftäter. Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine Pornographiefreigabe und der Besitz von Erotik oder reinen Aktfotos (= Nacktfotos) ist schon erst recht nicht verboten!
In der DDR gab es laut Verfassung auch Versammlungsfreiheit - und wer hat sich noch getraut diese auszuüben?
Dieser Paragraph wird, wenn auch in einem ganz anderen Bereich, möglicherweise eine ähnliche Wirkung haben. Oder können Sie garantieren, dass eine 25-jährige Frau nicht von irgendeinem Richter oder Staatsanwalt als jugendlich scheinend angesehen wird?
Viele Grüße und alles Gute
Nachdenklicher
Ergänzung @ Martin
ich kann Dir ferner nur den Beitrag Nr. 201 im Lawblog von RA Vetter unter http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/04/jugendpornografie-ab-morgen-strafbar
empfehlen.
Natürlich auch ein Fall, der noch nicht unter den § 184c n.F. StGB fiel, weil es ihn seinerzeit noch nicht gab. Aber auch dieser Fall zeigt doch ganz klar, wie subjektive Meinungen und Moralvorstellungen einzelner im Bereich der Sexualität für normale, rechtstreue Bürger gerade im Bereich der Erotik und Pornographie zu Problemen führen können.
Ich kenne die in dem Beitrag erwähnten Filmen nicht. Wenn sie, wie ausgeführt, aber bereits im Fernsehen gelaufen sind und nun von einem Zöllner beschlagnahmt wurden und der Erwerber sogar deswegen strafrechtlich verfolgt wurde, dann kann doch etwas nicht stimmen. Oder man müsste konsequenterweise auch den Fernsehsender anzeigen. Nur der hat gute Anwälte und einen langen Atem. Eine Privatperson hat dies beides jedoch nicht unbedingt.
Az: BvR 2262/08
Gruß Dieter-K13
Danke!
Viele Grüße
Nachdenklicher
@ Martin : Deine Meinung sei Dir unbenommen, nur.....
Deine Meinung sei Dir unbenommen, nur weshalb sollte ausgerechnet Deine persönliche Meinung im § Niederschlag finden ?
Natürlich kannst Du jetzt den Ball zurück spielen und sagen, weshalb sollte es denn meine Meinung sein. Ich setzte mich aber auch für Freiheiten ein, die ich selbst überhaupt nicht schätze und z.B. sogar persönlich ablehne, z.B. SM Pornos für Erwachsene. Ich finde das Zeugs widerlich, aber ich will Erwachsenen nicht vorschreiben, ob sie diese Pornos sehen wollen, oder sogar darin mitspielen möchten.
Eine pauschale 18er Grenze für Pornos ist gaga.
Denn auch Horrorfilme sind ab 12, 16, 18 freigegeben.
Softe und normale Pornograpie sollte ab 14 freigegeben werden, dies schließt auch die Mitwirkung dort ein.
Was heißt Paranoia ? Klar, wenn Du keine JPs hast, brauchst Du nichts zu befürchten. Wobei die Interpretation da sehr viel offen läßt. In den NL oder DK brauchst Du (noch) nichts zu befürchten, selbst wenn Du sie hast. In D bald wohl schon. Also ist ja die Paranoia vieler hier gar keine, denn deren Ängste sind, gerade wenn ich die Flut der HD in ÖST sehe, sehr wohl begründet, oder ?
"Ich kann nichts Verwerfliches darin entdecken, Kinder und Jugendliche vor einer zweifelsohne unmoralischen sexuellen Ausbeutung zu schützen, nur darum geht es in diesem Gesetz."
Nur sind ja wohl kaum z.B. 3-jährige Kinder mit 17-jährigen Jugendlichen strafrechtlich gleichzusetzen.
Abgesehen vom marginal höheren Straßmaß tut der dt. Gesetzgeber dies aber !!!!
"Unmoralische sexuelle Ausbeutung" ist eine extrem subjektive Bewertung. Mir scheint, Alice Schwarzer hat komplette Arbeit in D geleistet.
Wenn zwei Jugendliche, die ohnehin Partner sind, sich beim Sex filmen und den Film für ein paar Euro verkaufen, dann ist dies weder eine sexuelle Ausbeutung, noch unmoralisch.
"Bisher waren in Deutschland nur Kinder geschützt, jetzt eben auch Jugendliche. Was bitte, soll daran falsch sein?"
Kinder benötigen den Schutz, keine Frage, für Jugendliche ist auch Schutz nötig, der sollte aber in einer besseren Vorbereitung auf die Sexualität und im Umgang mit den Medien liegen, aber nicht dies alles kriminalisieren.
Kürzlich las ich, fast jedes zweite Teenagerpaar filmt sich selbst mit dem Handy beim Sex. Diese Handyfilmerei geht mir persönlich, genau wie das Dauergequassel, mächtig auf die Nerven. Nur ist dies eben heutzutage wohl weit verbreitet. Da die Jugendlichen kaum diese Daten löschen werden, begehen sie schon eine Straftat, wenn ein Freund mit dem Handy mal telefonieren muß und diese Bilddateien aufruft, aus welchen Gründen auch immer. In den Schulen wird es dann zu einer Flut von Anzeigen von Lehrern kommen, die jetzt schon vieles anzeigen (müssen), z.B. Gewaltpornographie oder Tierpornographie auf dem Handy.
Welches zusätzliche Personal bei der Polizei soll dies eigentlich bearbeiten ?
"Diese Welt krankt nicht an zu viel Moral und Empathie, sondern an zu wenig."
Da stimme ich Dir vollkommen zu ! Nur gab es auch - leider nur wenige - Pornoserien, die moralische Wertmaßstäbe vermittelt haben und auch sehr empathisch waren.
Bevor ich 94 nach Amsterdam gekommen bin, war ich völlig gegen jegliche Pornographie. Meine Aversionen gegen deutsche Pornographie u.a. bestehen nachwievor. Aber davon nehme ich selbstbestimmte Pornographie aus.
Die komplette holländische Teenypornographie, sowie die überwiegenden Mehrheit in DK war selbstbestimmt.
Ihr macht hier aber ständig den Fehler, daß ihr entfremdete Pornographie a la D auf diese Jugendpornographie überträgt. In den NL Teenypornomagazinen gabs viele Artikel, die ein moralisches Wertesystem aufbauten und vermittelten. (z.B. Artikel über Vergewaltigung, HIV Gefahr, über Gewalt in der Beziehung usw. Nicht auf Bravo oder Praline Niveau, sondern ernsthaft. Aber eben auch Artikel über die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen, deren Aushebelung und Unterdrückung ja viele Befürworter dieses obskuren Gesetzes als "Schutz" bezeichnen. )
"Wer sich durch die Gesetzesänderung eingeschränkt fühlt, kann nichts Gutes im Schilde führen."
So ? Klinge ich wie eine Schwerverbrecherin ?
Ein 18-jähriger der seine 17-jährige Freundin filmt bekommt schon Probleme. Nach meinen moralischen Kritierien ist hier nicht der Straftatbestand einer schlimmen Sexualstraftat erfüllt. Selbst wenn beide noch Jugendliche sind, sie dürfen ihren Film nicht anderen Freunden, selbst wenn die volljährig sind, zeigen. uswuswusw.
Mir wird hier viel zu viel moralisch gewertet. Wenns nach Moral ginge, würde ich 99,9999% der deutschen Pornos verbieten, aber meine moralischen Maßstäbe können ja nicht zum Allgemeingut erklärt werden. Paradox ist ja, daß frauenverachtender Dreck weiterhin legal bleibt, solange die Frauen nur 18 sind. Pornographie, die aber einen ganz anderen Anspruch hatte und auch ein positives Mädchen/Frauenbild vermittelt hat, jetzt illegal wird.
Mit guter Pornographie für Mädchen wars viel einfacher diese Zielgruppe zu erreichen, staubtrockene Texte über Sexualmoral oder tabellarische Listen von Verhütungsmitteln werden eher nicht angenommen.
Ich sehe durch dieses § nur viele Eigentore, die der Staat da in sein eigenes Tor schießt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=49415&ccheck=1
Nun ja, ich wundere mich, dass der Anwalt nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass nur pornografische Darstellungen erfasst sind. Aus der Fragestellung geht ja nicht hervor, dass die Bilder pornografisch sind, aber vielleicht kennt der seinen Kunden besser. Mit Aktbilder im Stil von David Hamilton beispielsweise, muss man sich nach meiner Meinung derzeit noch wenig Sorgen machen.
zwar über 1 Jahr alt, aber immer (noch) aktuell :
"Für schwere Formen der Kinderpornografie - etwa die bandenmäßige Verbreitung - sollte man überlegen, ob man Online-Razzien zulässt. Es gibt sicherlich Fälle, in denen das sinnvoll wäre", sagte der Cottbuser Oberstaatsanwalt Thomas Schell dem Nachrichtenmagazin 'Focus' im Herbst 2007. Schell leitet die bundesweit einzige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität.
Nach Einschätzung von Schell verbreiten Kinderporno-Anbieter Fotos und Filme kaum noch per E-Mail, sondern zunehmend auf Web-Speicherplätzen. "Man legt die Dateien dort ab und gibt den Link auf das Material in pädophilen Kreisen bekannt. In relativ kurzer Zeit finden dann weltweit tausende Zugriffe statt", so Schell.
Ausdrücklich begrüßte der Oberstaatsanwalt die von der Bundesregierung geplante Gesetzesverschärfung im Kampf gegen Kinderpornografie. Demnach soll künftig nicht nur die direkte Darstellung von Kindesmissbrauch bestraft werden, sondern auch das so genannte Posing - das aufreizende Zur-Schau-Stellen von Genitalien oder des Schambereichs der Kinder. Außerdem wird die Schutzaltersgrenze für die Darstellung in pornografischen Schriften auf 18 Jahre erhöht.
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Snoopy


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