Dänische Zensurliste
Eine dieser so beworbenen Maßnahmen ist die Gesetzesänderung, die hier besprochen wurde. Inwieweit es den immer jüngeren Kinder helfen soll, die Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre hoch zu schieben, und inwieweit es den Opfern immer gewalttätigerem Missbrauchs helfen soll, die Tatbestände auf selbstbestimmtes Posieren ohne jede Gewalt oder Missbrauch zu erweitern, sei mal dahingestellt.
Eine andere solche Maßnahme ist die von Frau von der Leyen vorgeschlagene Filterung von "Kinderporno"-Seiten im Internet. Frau von der Leyen drückte in diesem Interview auf die gleiche Tube:
Abendblatt: Was wissen Sie über die Opfer?
Ursula von der Leyen: Die Kinder werden immer jünger. Jedes dritte Opfer von Kinderpornographie ist jünger als drei Jahre. Das werden durch brutale Vergewaltigungen Kinderseelen und Kinderkörper zerfetzt. Und: Die Bilder und Filme der Kinderpornographie werden immer gewalttätiger. Manche Ermittler beim Bundeskriminalamt brauchen psychologische Begleitung, weil sie die gellenden Schreie der Kinder auf den pornographischen Videos kaum ertragen können.
Abendblatt: Wie groß ist die Kinderporno-Szene in Deutschland?
Ursula von der Leyen: Es gibt eine riesige Dunkelziffer. Es wird immer mehr über kommerzielle Websites verbreitet. Da werden Millionenbeträge verdient. Pornographische Videos, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden, werden allein in Deutschland bis zu 50.000 Mal im Monat heruntergeladen. Die Bandbreite reicht vom Pädokriminellen bis zum User, der wahllos sucht und ignoriert, dass er sich gerade die Einstiegsdroge besorgt.
Es gibt also angeblich immer mehr kommerzielle Websites, mit denen Millionenbeträge verdient werden, die pornographische Videos verkaufen, auf denen Kinder gequält und gefoltert werden. Bilder von brutale Vergewaltigungen mit zerfetzten Kinderkörper, zu einem Drittel von Dreijährigen.
Lesen wir weiter, was man dagegen machen kann:
Ursula von der Leyen: Wir schließen die Datenautobahn der Kinderpornographie. Das BKA erstellt Listen der kinderpornographischen Websites. Jetzt sollen die Zugangsanbieter gesetzlich verpflichtet werden, die Listen zu beachten und solche Websites unverzüglich zu schließen. Der Kunde klickt an und läuft ins Leere - kein Anschluss unter dieser Nummer. Das ist technisch möglich, und es ist rechtlich möglich. Es gibt Länder, die das seit Jahren erfolgreich machen: die skandinavischen Länder, Großbritannien, die Schweiz, Italien...
Richtig, wie großartig das in Großbritannien funktioniert, darüber durften wir uns ja gerade im Dezember wundern. Es gehört zwar eigentlich nicht in dieses Blog, aber wen es interessiert, ich hatte das hier und hier mal kommentiert.
Warum ich diese Filterpläne nun doch erwähne, ist, dass ich auf die hochinteressante Tatsache gestoßen bin, dass die eigentlich geheim gehaltene dänische Filterliste nun vor kurzem auf Wikileaks veröffentlicht wurde.
Hier haben wir also eine Liste mit 3863 Webseiten, die Frau von der Leyen auch bei uns filtern möchte. Wir können hier also überprüfen, ob es tatsächlich viele solcher kommerziellen Webseiten mit zerfetzen Körpern von Dreijährigen gibt, die dann durch Filterlisten richtig selektiert werden.
Bitte sehr: Gehen Sie zu http://wikileaks.org/wiki/Denmark:_3863_sites_on_censorship_list,_Feb_2008 , und klicken Sie mal 30 bis 40 Links aus der Liste an. Sie müssen ja nichts kaufen.
Wie bitte, Sie trauen sich nicht? Sie haben Angst, sich strafbar zu machen? Haben sie denn das Grundgesetz nicht gelesen? Artikel 5 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Ach so, Sie meinen, unser Staat interessiert sich nicht mehr für das Grundgesetz, das kann Sie nicht mehr schützen. Ich verstehe, ja, da haben Sie vermutlich leider recht. Sind wir schon so weit? Wir hatten mal eine Zeit, da durfte man in Deutschland nicht BBC hören, das hatten die Nazis verboten. In der DDR trauten sich viele nicht, Westfernsehen zu schauen, weil man sich nicht bei der Stasi , die vermutlich irgendwo mithört, verdächtig machen wollte.
Und jetzt ist es wieder so, man darf sich nicht selber und unabhängig informieren oder jedenfalls traut man sich nicht? Man will keinen Ärger, denkt an Vorratsdatenspeicherung. Unsere Führer werden schon wissen, was sie tun, wir sollten das nicht hinterfragen? Ja, es ist tatsächlich wieder so. Herr Schäuble, warum ärgern Sie sich, wenn sie doch nur mit "Stasi 2.0" etikettiert werden?
Nachtrag 6.1.2009:
Was ich vorhatte, haben andere Benutzer bereits getan:
Verifiziert, ob diese Liste authentisch und noch aktuell ist (kurze Antwort: ja), ob sich diese Listen mit den Listen anderer Länder überschneidet (kurze Antwort: wesentlich) und ob die gesperrten Sites tatsächlich Kinderpornografie enthalten (kurze Antwort: kaum).
Ich möchte zunächst noch die Bemerkungen von Wikileaks zu der Veröffentlichung dieser Liste wiedergeben( (Quelle, Schnellübersetzung von mir):
Wikileaks hat die geheime Internet Sperrliste für Dänemark veröffentlicht. Die Liste enthält 3863 sites, die von Dänischen ISPs, die an Dänemarks Zensursystem teilnehmen, im Februar 2008 blockiert werden. Die Dänischen ISPs zensieren eher ihre Benutzer 'freiwillig', als rechtliche Auseinandersetzung zu führen und die drei größten ISPs nehmen daran teil.
Das System kann zur Zensur von Beliebigem benutzt werden, es ist aber für Seiten mit Kinderpornografie gedacht, die von der Dänischen Polizei oder der Dänischen "Save the Children" - Gruppe gefunden wurden.
Die Liste wird ohne richterliche oder öffentliche Aufsicht erstellt und von den ISPs, die sie benutzen, geheim gehalten. Die fehlende Notwendigkeit zur Rechtfertigung ist typisch für solche geheimen Zensursysteme.
Die meisten Sites der Liste werden immer noch zensiert (müssen also auch auf der aktuellen Liste sein), obwohl viele eindeutig den Eigentümer gewechselt haben oder sogar fälschlicherweise auf der Liste stehen, wie das Dänische Transportunternehmen Vanbokhorst.
Diese Liste wurde der Öffentlichkeit verraten, da Fälle wie Thailand und Finnland gezeigt haben, dass, wenn ein geheimes Zensursystem für Pornografie erstmal installiert ist, sich dieses System schnell entwickeln und andere Materialen abdecken kann, inklusive politischem Material zum schlechtesten möglichen Moment, nämlich, wenn die Regierung reformiert werden müsste.
Vor zwei Tagen hat Wikileaks die geheime Internet-Filterliste von Thailand veröffentlicht. Von den 1203 Sites, die in diesem Jahr zensiert wurden, sind alle intern mit der Begründung "Majestätsbeleidigung", also Kritik an der königlichen Familie, versehen. Wie in Dänemark wurde auch das thailändische Zensursystem als ein Mechanismus beworben, die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindert.
Bemerkungen andere Benutzer kurz nach der Veröffentlichung:
Sind die sicher? Ich muss auf 20-30 URLs der Liste angeklickt und KEINE enthielt IRGENDEINE Kinderpornografie
Politisches Klima in Dänemark zur Zensur Es wurde eine Gesetzesänderung im Dänischen Parlament vorgeschlagen (Link, in Dänisch) , nach der es illegal und mit bis zu einem Jahr Gefängnis strafbar wäre, die Liste zu veröffentlichen, um den Bürger die Möglichkeit zu geben zu überprüfen, ob die zensierten Sites tatsächlich Kinderpornografie enthalten.
Fast 10% stimmt mit der aktuellen Schweizer Liste überein Ich habe die Liste gegen das DNS eines Schweitzer ISPs (Cablecom) überprüft und gesehen, dass mindestens 308 DNS-Einträge in der Filterliste der Schweizer Zensurliste stehen: Ich habe diese Liste hier veröffentlicht: http://apophis.ch/node/106, Weiterverbreitung gestattet!
Fast alle Domains in der Liste sind immer noch gesperrt Es gab einige Vermutungen, dass viele der Domains in der Liste vom Februar jetzt [Anm: im Dezember] nicht mehr gesperrt wären, da sie nicht mehr aktiv sind. Um Spekulationen zu vermeiden, habe ich die Liste gegen einen filternden DNS-Server geprüft. Heute sind 3859 von den 3863 Domains immer noch zensiert. Die vier Domains, die nicht mehr zensiert sind, sind: loplz.com, rahman.fw.nu, realymodels.net and www.lolaa.nm.ru.
Überscheindung mit Schwedischer Liste (31.12.2008) 2823 der 3862 sind zur Zeit in Schweden zensiert (ISP: Bredbandsbolaget). 403 Namen sind ungültig, zensierte Namen werden zu 195.54.12.220 aufgelöst.
Und hier (Link - Englisch) hat sich jemand die Mühe gemacht,die 1047 Sites der Finnischen Zensurliste zu untersuchen:
| Art der Website | Anzahl | Anteil | Content legality |
| Blau - die Site ist völlig unerheblich | 9 | < 1 % | Legal |
| Grün - Die Site hat nichst mit Kinderpornografie zu tun | 879 | 84 % | Legal |
| Gelb- die Site enthält (bekleidete!) posierende Kinder | 46 | 4-5 % | Legal |
| Orange- mindestens ein kleiner Teil des eigenen oder verlinkten Inhalts könnte als Kinderpornografie gesehen werden | 28 | 2-3 % | unklar |
| Rot - Die Site enthält Material, das man kinderpornografisch nennen könnte | 9 | < 1 % | ILLEGAL |
| tote Seiten | 76 | 7-8% | |
Total | 1047 | 100% |
Vanbokhorst - wie kommen die denn in diese Liste ?
Die Firma wird sich freuen, daß sie vom "Kinderpornoblocker" geblockt wird. Es handelt sich um eine ganz seriöse niederländische Firma, die in einem ganz anderen Geschäftsgebiet tätig ist.
Habe keinen Nerv die alle einzeln aufzurufen, konnte aber einige Links von Payseiten erkennen, die ganz klar nur Erwachsenenpornographie anbieten - noch nicht mal JP, aber daran stört sich in DK sowieso (noch) niemand.
Diese Listen sind sicher nicht vollständig und auch veraltet. z.B. fiel mir im Nov. auf, daß eine Seite mit Informationen ÜBER KP in den NL, von den NL aus nicht aufrufbar ist.
Von D aus ist sie abrufbar, oder war, denn heute führte der Links ins Nirvana.
Es war eine reine Textseite, die auch über die Hintergründe der Zeit vor 85 berichtete, als Justiz-, Innenminister usw. KP noch verharmlost, bzw. als Bestandteil einer freien Presse verteidigt haben.
Man sieht also, dieses Instrument eignet sich hervorragend zur Zensur. Gegen eine Blockade echter KP hätte ich persönlich nichts, mir wäre es aber noch lieber, die EU und der Europarat würden den verantwortlichen Ländern auf die Füße treten. Blockade ja, aber nur wenn im Ursprungsland Druck auf die Webseitenbetreiber gemacht wird, egal ob sie in St.Petersburg oder in Minsk sitzen.
Nur eine Blockade, ohne weitere Maßnahmen, hilft den Opfern ja nun überhaupt nicht. Es ist sogar zu befürchten, daß z.B. dann Beamte bei EUROPOL dies erstmal intern abschließen, nach dem Motto, aus den Augen aus den Sinn.
Nein, diese Politik ist dermaßen verlogen und heuchlerisch.
Es ist eine Schande, daß das Leid sexuell mißbrauchter Kinder hier so instrumentalisiert wird.
Ich hoffe, daß sich z.B. Firmen, die wegen dieser Blockade Umsatzeinbußen haben, deren Ruf auch ruiniert wird, die dafür Verantwortlichen verklagen.
Danke, Caroline! Das bringt viel von meinem Ärger auf den Punkt.
Artikel erweitert
13 Jahre altes Zitat und aktueller denn je....
Katharina Rutschky (im Gespräch mit Christine Horn NOVO 1996)
Thea Pumbroek, letztes Opfer der kommerziellen KP in den Niederlanden
Das Schicksal der Thea Pumbroek sollte eine Warnung an alle sein, die immer noch Kinderpornographie verharmlosen oder sogar verherrlichen, aber auch an die, die diese abscheulichen Verbrechen mit der freien und selbstbestimmten Sexualität von Jugendlichen gleichsetzen wollen.
Es ist sehr schwer, überhaupt Informationen über Thea Pumbroek zu bekommen.
Selbst im Internet gibt es praktisch keine näheren Informationen.
Prof. Max Taylor und Dr. Ethel Quale ist zu danken, daß sie diesen Fall mit ihrem Buch "Child Pornography - An Internet Crime " wieder ins Licht der Öffentlichkeit gerückt haben.
Sie fanden auch heraus, daß praktisch alle Unterlagen über ihren Tod "verschwunden" sind.
Thea wurde 1978 geboren. Die Angaben zu ihren ersten drei Lebensjahren liegen größtenteils im Dunkeln.
Sie ist aber bereits im Alter von 3 für Kinderpornographie mißbraucht worden. Angefangen mit "Posing", welches sich zur harten Kinderpornographie steigerte.
Da sie bei der Vergewaltigung entsetzliche Schmerzen hatte, außerdem den "Fotografen" und "Filmern" beim "Sex" wohl zu passiv war, wurde ihr Kokain verabreicht, damit sie einerseits die Schmerzen nicht mehr spürte, andererseits beim "Shooting" "aufdrehte".
Ihre Fotos sind in zahlreichen Magazinen abgedruckt worden, außerdem wurden auch einige Filme gedreht, sprich sie ist vor laufender Kamera mißbraucht worden.
Die Hölle, die Thea Pumbroek durchgemacht hat, ist wohl kaum zu beschreiben. Ihr sind immer stärkere Kokaindosen verabreicht worden, bis sie schließlich am 27.August 1984 an einer Kokainvergiftung starb.
Ausgerechnet im Vergnügungshotel (!) "Holiday Inn" in Amsterdam.
Der Mörder (Kameramann) hatte das Hotelpersonal noch um Ruhe gebeten, damit er seine "Arbeit" in Ruhe durchführen konnte. Es war damals nicht ungewöhnlich, daß Kinderporno Filme oder Shootings in Hotelzimmern produziert worden sind.
Dieser Fall ging groß durch die Medien und sowohl die Opposition, als auch die Regierung sprachen sich (endlich !) für ein Verbot der Produktion und des Vertriebs/Kauf/Verkaufs von Kinderpornographie aus.
Nur der Innen- und der Justizminister wehrten sich immer noch. Nachdem der Druck der Medien und der Öffentlichkeit zu groß wurde, lenkte auch der Innenminister ein.
Der Justizminister verweigerte aber immer noch Reformen, er verschleppte die faktische Umsetzung noch bis ins Jahr 1986. Er stellte dies als "Einzelfall" dar,
der erste ihm bekannte Fall, bei dem eine "Darstellerin" bei "Dreharbeiten" zu Tode kam.
Er verteidigte NL als letzten Hort der "Liberalität", wobei mich diese "Liberalität" eher an Guantanamo erinnert.
Mag dieser Todesfall in seiner schrecklichen Konsequenz auch singulär gewesen sein, wobei ich mir da noch nicht mal sicher bin, es ist durch nichts zu rechtfertigen, daß kleine Kinder vor der Filmkamera sexuell brutal mißbraucht werden.
So haben dann auch die niederländischen Liberalen schon sehr früh das Verbot von KP gefordert, anders als ihre Kollegen in Dänemark, während die meisten anderen Parteien in den NL meistens keinen Handlungsbedarf sahen, dieses Thema nicht in den Fokus der Öffentlichkeit lenken wollten, bzw. die Verfügbarkeit von KP als Bestandteil der liberalen Pressefreiheit ansahen.
Die rechtlichen Konsequenzen des Falls Thea Pumbroek liegen größtenteils im Dunkeln.
Es gibt widersprüchliche Angaben. So soll der letzte "Kameramann" verhaftet worden sein, der dies aber "nur" als "Auftragsarbeit" darstellte. Ein folgender Prozess war nicht öffentlich. Das Urteil lautete schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
Eine Bestrafung wegen Anfertigung von KP war nicht möglich, da diese ja im Jahr 1984 noch legal war ( was juristisch natürlich richtig ist, denn niemand kann für Taten bestraft werden, die zum Zeitpunkt des Geschehens noch keine Straftaten waren ).
Die Akten sind bis heute nur für Kriminalbeamte zugänglich.
Prof. Max Taylor äußert sich in seinem Buch sehr unkonkret, es entsteht aber der Eindruck, daß hier kaum noch Akten existieren.
Erst durch Thea Pumbroeks Tod, wurde eine größere Öffentlichkeit in den NL auf die Problematik der Kinderpornographie aufmerksam. Wer sich vorher nicht mit Pornographie beschäftigt hatte, wußte oft nicht, daß KP überhaupt noch in den NL legal war. Wenn es auch Kioske gab, die diese offen anboten, dies war aber mehr in den Großstädten der Fall. Es gab auch damals schon Sexshops, die KP ablehnten.
Der wichtigste Großhändler Bookpress B.V. weigerte sich schon Anfang der 70er, KP mit ins Vertriebssystem aufzunehmen.
Zuletzt war das Thema 1979/80 in den Medien, nachdem ein Verbot in DK umgesetzt worden ist. Danach gab es von 1981-84 nur sehr wenige Berichte
in den Medien. Dieses tragische Ereignis wirkte wie ein zusätzlicher Schock, man hatte völlige Liberalität mit völliger Gleichgültigkeit verwechselt.
Beschämend ist, daß es bis heute weder eine Gedenkstätte gibt, noch eine Organisation, die Thea Pumbroeks Namen trägt.
Prof. Max Taylor schreibt dazu bezeichnend :
"As we have found in trying to reconstruct the events around her death, nobody remembers her.
(...) She seems to have been treated in death as little more than the object she has been in life."
Auch die enormen Gewinne, die mit ihrem Leid erwirtschaftet worden sind,
sind weder dem Kinderschutz, noch anderen karitativen Einrichtungen zugute gekommen. Da KP ja bis 86 legal verkauft werden durfte, sind dem niederländischem Finanzministerium dadurch auch beträchtliche MWST Einnahmen zugeflossen.
Man hat zwar aus ihrem Tod die Konsequenzen gezogen - allerdings muß ich Taylor/Quale widersprechen, daß dies der Hauptgrund für die folgenden Reformen war - danach aber versucht alle Erinnerungen zu tilgen. Eine Nachrichtensendung über sie, vom Sept. 1984 wurde - aus rechtlichen Gründen - nie wiederholt.
Auch die Politiker, die bis 1984/5 noch KP verteidigten, litten ab 1986 an einer Art kollektiven Gedächtnisschwunds. Einige taten sich später sogar als ganz besondere Hardliner hervor, denen selbst eine Altersgrenze von 16 noch zu niedrig war. Ihre Aussagen von vor-1986 hatten sie scheinbar "vergessen". Erklärbar ist dies nur durch schwere Schuldgefühle.
Thea Pumbroeks Schicksal verdient jedenfalls in den NL eine viel größere Aufmerksamkeit !
Es ist ja schon fast peinlich, daß ausgerechnet zwei US Wissenschaftler dieses wieder in die Öffentlichkeit brachten. In den NL blieb ihr Buch, anders als in UK oder auch in D, jedenfalls leider fast völlig unbeachtet.
Und wer diesen schrecklichen Fall, und im Bereich der KP gibt es noch viele, viele andere schreckliche Fälle, verharmlost, indem er freiwillige Teenagerpornographie auf eine Stufe DAMIT stellt, der ist für mich genauso therapiebedürftig, wie pädokriminelle Hardliner, die echte KP verharmlosen, selbst wenn sie nicht im physischen Tod des Opfers enden. Im psychischen Tod aber allemal.
a) Wo waren die Eltern?
b) Wo waren die Behörden?
b) Ist Kokain zu der Zeit in den NL legal gewesen und ebenso die Verabreichung an Kinder?
c) Kokain ist nur lokalanästhetisch wirksam d.h. es müsste auf die Schleimhäute aufgetragen werden um eine betäubende Wirkung zu entfalten und damit habe ich Zweifel an der Gabe von Kokain zur Schmerzunterdrückung. Zudem könnte es sein, das Kokain bei Kindern zu sog. "paradoxen Reaktionen" führt, ähnlich wie z.B. Ritalin für Erwachsene ein Mittel mit amphetamin-ähnlicher Wirkung ist, bei Kindern mit ADHS bewirkt es das Gegenteil, es macht sie ruhiger.
d) und die Eltern, beteilligte Personen hatten kein Problem mit der Gabe von Kokain, dem Zufügen von Schmerz usw.?
e) Wieviele solcher Fälle hat es gegeben wo Kinder d.h. unter 10 zu soetwas eingesetzt worden sind?
f) Kann es sein, das die meisten Darsteller im Alter der Eva Ionesco (12) waren als sie z.B. Spielen wir Liebe gedreht hat und eben das was da geschildet wird die Ausnahme war?
g) Warum erinnert mich diese Schilderung etwas an das Thema "satanischer Missbrauch" http://www.novo-magazin.de/63/novo6332.htm wo es viele Erinnerungen gab aber keine handfesten Beweise....
bombjack
Nachtrag
Warum war der Prozess nicht öffentlich? Ein zu schützendes Opfer bzw. Zeugen gab es da nicht mehr und der Täter dürfte auch schon über 21 gewesen sein, so daß er nicht mehr den Schutz des Jugenstrafrechts (wenn man vom deutschen Rechtssystem her argumentiert) genießen konnte und daß zur Begründung "nationale Sicherheit" hergenommen werden kann bezweifle ich.
i) Dann stellt sich noch die Frage nach dem Schutzalter, war es 1984 in den Niederlanden legal, das ein Kind mit 6 Jahren Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen hatte, egal ob eine Kamera dabei war oder nicht?
bombjack
Nein, der Mord an Thea Pumbroek hat sich leider tatsächlich so zugetragen
Mit "satanischen Mißbräuchen" hat dies nichts zu tun.
Bei fast allen Behauptungen dieser Art konnte nachgewiesen werden, daß es sich um Erfindungen handelte, ja von Autoren sogar Beweise gefälscht und Interviews schlicht erfunden worden sind.
So hat Tim Tate, der im Bereich KP für seriöse Sachbücher bekannt war, hier eine Dokumentation über "satanic child abuse" für das UK Fernsehen gedreht, sowie ein Buch darüber geschrieben, fast alle Beweise lösten sich bei kritischer Betrachtung in Luft auf.
Prof.Dr.Jenkins geht darauf näher in seinem letzten Buch ein. Nein, dieser Fall ist leider real, keine Erfindung des FBIs oder der US Zollbehörde, wie niederländische Pädophile frech behaupten. Es ist richtig, daß beide Behörden Fälle erfunden haben, bzw. Sachverhalte bewußt falsch interpretiert haben, aber dieser Fall gehört nicht dazu.
a) Wo waren die Eltern?
Thea war ein unerwünschtes Kind, eventuell war die Mutter nur ein "Seitensprung". Bekannt ist nur, daß sie bei ihrem Vater aufwuchs, der dann ihren Mißbrauch durch KP Produzenten ermöglichte. Es wird die Vermutung geäußert, daß er schwerer Alkoholiker war und deshalb seine Tochter diesen Kriminellen - gegen hohes Entgelt - zum Mißbrauch überlassen hatte.
b) Wo waren die Behörden?
Die Behörden waren in ihrer Behörde. Solange keine Anzeige vorlag, wurde nicht ermittelt. KP Magazine wurden damals noch ganz offen verkauft, sogar an Kiosken, in Tabakgeschäften, Tankstellen, usw.
Erst kürzlich lief eine Dokumentation von 1978 im NL-TV. Da hatte ein Sexshopbesitzer in Amsterdam seine ganzen Magazine und Videos auf einem Tapeziertisch vor seinem Laden ausgebreitet. Darunter auch KPs. Die waren jetzt in der Ausstrahlung verpixelt, aber die Logos der Serien waren zu erkennen. Ein Fahrradfahrer wäre fast mit dem Tapeziertisch kollidiert, weil der schon fast auf dem Fahrradweg stand. Er holte dann die Polizei und die forderte den Sexshopmenschen auf...........
den Tapeziertisch doch etwas weiter zurückzuziehen. Sonst nichts. Dabei war damals schon der OFFENE Verkauf von Pornovideos nicht gestattet ( galt als Ordnungswidrigkeit ), sondern "nur" der Verkauf von Magazinen, weil die unter das liberale Pressegesetz fielen.
b) Ist Kokain zu der Zeit in den NL legal gewesen und ebenso die Verabreichung an Kinder?
Nein, die Verabreichung von Drogen an Kinder war klar illegal. Auch der Konsum von Kokain war damals illegal, eventuell gab es Ausnahmen für den Eigenbedarf. Ich bin auf dem Gebiet keine Expertin. Da Kokain aber immer als harte Droge galt, müßte dies immer schon illegal gewesen sein.
d) und die Eltern, beteilligte Personen hatten kein Problem mit der Gabe von Kokain, dem Zufügen von Schmerz usw.?
Der Vater hat mitkassiert, die anderen Personen waren Mittäter. Was willst Du von denen erwarten ? Mitgefühl ? Viel bedenklicher halte ich die Reaktionen, bzw. besser Nicht-Reaktionen des Hotelpersonals u.a.
e) Wieviele solcher Fälle hat es gegeben wo Kinder d.h. unter 10 zu soetwas eingesetzt worden sind?
Dies ist der einzige dokumentierte Todesfall dieser Art.
Wenn es um KP allgemein geht, dann ist dies schwer zu beantworten, weil ja die Mehrzahl der Opfer nie identifiziert worden ist. Auf die NL bezogen würde ich von mehreren Hundert sprechen, darunter sind dann aber auch andere Formen der KP, also Kinder untereinander, bzw. mit der besten Freundin, die aber auf Anweisung von Erwachsenen produziert worden sind. Da kann aber niemand eine seriöse Zahl nennen, noch nicht mal die Polizei konnte dies in den 90ern. Die Zahlen rechtschristlicher Pseudo-Kinderschutzverbände, die von mehreren 10 000 sprechen, sind stark überhöht und würden nur dann stimmen, wenn ich das Material von 15-17 mitzählen würde.
Nur sind ja die Aufnahmen im Bereich 15-17, sicher auch noch im Bereich 14, alle freiwillig entstanden.
Im Bereich 15-17 gabs ein halbes Dutzend Strafverfahren im Bereich der homosexuellen Jugendpornographie. Deshalb verstehe ich auch diese Kriminalisierung von JP und Gleichsetzung mit KP in keinster Weise !
Bei KP ist dies etwas ganz anderes.
Von einer Freiwilligkeit bei kleinen Kindern kann man kaum ausgehen. Die damalige Definition von KP war < 12 Jahren.
f) Kann es sein, das die meisten Darsteller im Alter der Eva Ionesco (12) waren als sie z.B. Spielen wir Liebe gedreht hat und eben das was da geschildert wird die Ausnahme war?
Sicher ist der Fall Thea eine Ausnahme, bezogen auf den Todesfall. Aber es gab Dutzende von dokumentierten Fällen, wo Kinder unter Drogen oder Medikamenten gesetzt worden sind, um für KP mißbraucht zu werden. Die Dunkelziffer wird gerade vor 86 sehr hoch sein, weil ja eben der Verkauf/Kauf/Vertrieb von KP hier solange legal war.
Nach 86 gab es kaum Bemühungen, Licht ins Dunkel der Zeit vor 86 zu bringen, ausgenommen die beiden großen Kinderpornomogule Willy Strauß und Joop Wilhelmus. Die sind dann ja auch inhaftiert worden. Aber auch deshalb, weil sie sich nach 86 immer wieder strafbar gemacht haben.
Für ihre Untaten vor 86 konnte man sie kaum belangen.
h) [...] Ein folgender Prozess war nicht öffentlich. Das Urteil lautete schwere Körperverletzung mit Todesfolge.[...]
Warum war der Prozess nicht öffentlich?
Dies wurde damals in den Zeitungen damit begründet, daß dies aus Respekt vor dem Opfer geschah. Auch in D werden ja Zuhörer bei Sexualstrafprozessen - zumindest teilweise - ausgeschlossen.
Ich vermute aber auch, daß dort einige unangenehme Einzelheiten ans Tageslicht kamen, die der Lubbers Regierung nicht gepasst hatten. Das Thema ist bis heute ein Tabu in den Niederlanden. Das Prof.Quayle es wieder an die Öffentlichkeit gebracht hat, darüber sind viele nicht gerade glücklich. Zumal die Nachfolger der Lubbers Partei heute in der Regierung sitzen und ganz besonders groß tönen, ja selbst freiwillige Pornographie mit 17-jährigen jetzt als "KP" bezeichnen.
i) Dann stellt sich noch die Frage nach dem Schutzalter, war es 1984 in den Niederlanden legal, das ein Kind mit 6 Jahren Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen hatte, egal ob eine Kamera dabei war oder nicht?
Jein/Nein. Das niederländische Strafrecht war ein einziger Flickenteppich. Auf vielen anderen Gebieten auch, nicht nur im Sexualstrafrecht. Die Schutzaltersgrenze lag bei 12. Sex mit unter 12-jährigen war formal strafbar, allerdings mußte es das Opfer selbst, bzw. die Erziehungsberechtigten zur Anzeige bringen. Da das Opfer selbst dies ja nicht konnte, die Eltern fast immer mitkassierten, war dieser Schutz nur ein theoretischer.
Es gab auch noch eine Klausel, wonach Amtspersonen von sich aus ein Verfahren einleiten konnten, aber nur, wenn das Kind niederländischer Staatsbürger war. Und da hatte man ein riesiges Problem, denn wie konnte man die Nationalität feststellen ? z.B. ist der niederländische Pornomarkt ab 1980 mit dänischen KPs überschwemmt worden. Dafür fühlte sich ohnehin niemand zuständig. Die dänische Polizei auch nicht, da es sich (wohl) um Altmaterial vor 79 handelte, als KP auch in DK noch legal war. Solange es nicht in DK angeboten wurde, konnte die dänische Polizei nichts tun. In den NL auch nicht, da es ja dänische Kinder waren. Es gab wohl sehr wenige Versuche einiger engagierter Polizisten, die dann immer sehr schnell in einer Sackgasse endeten, weil die § einfach keine effektive Ermittlung ermöglichten. Selbst wenn die KP Händler, wie Joop Wilhelmus, damit warben " 100% genuine dutch childporn " zu haben, war die Beweislage schwer. Wer sagt, daß die Angaben richtig waren
Oft waren die niederländischen Kinder flämische ( also belgische ) Kinder. Dort interessierte man sich (damals) nicht die Bohne für diese Thematik. Dann wurden Aufnahmen mit holländischen Kindern in Flandern, bzw. in anderen skand. Ländern gemacht, die überhaupt noch keine § gegen KP hatten, wie sollte man dies verfolgen ?
Wilhelmus hat dann aber doch mehrmals Besuch von der Polizei bekommen, meist aber wegen anderer Delikte ( Rufmord, Erpressung, Steuerhinterziehung usw. ). Er hat ja auch - anders als Willy Strauss - kaum selbst produziert, sondern eingeschicktes Material aus aller Welt publiziert.
Dann ist irgendwann noch eine Klausel eingefügt worden, ich meine 1980, nachdem DK KP verboten hatte, die die Produktion besonders grausamer KP unter Strafe stellte.
Grausam wurde aber nicht definiert. Außerdem war dies ein Widerspruch, denn Sex mit unter 12-jährigen war ja ohnehin schon illegal. Wenn man nur die Produktion besonders grausamer KP unter Strafe stellte, war dann die nicht grausamer KP ( was immer man darunter versteht ) legal ? Dieser Anhang diente in erster Linie der Besänftigung der kritischen Stimmen aus dem Ausland, die die NL als "Kinderporno Eldorado" bezeichneten. Und diese Bezeichnung hatte ja leider auch seine Berechtigung.
Die Anfertigung von KP war also formal nicht strafbar, weil es hierfür keine § gab, allerdings war sexueller Mißbrauch an unter 12-jährigen schon ein Straftatbestand, der aber wegen der vielen Lücken und Unklarheiten im § praktisch nicht verfolgt werden konnte. Und die Regierung hatte bis 85 auch kein Interesse daran. Ein Hauptproblem ist auch, daß es hier, von wenigen Reformwellen 67/85 mal abgesehen, keine umfassenden Strafrechtsänderungsreformen gab wie in D oder DK, sondern daß praktisch wöchentlich irgendetwas geändert, wieder zurückgenommen wurde usw. Außerdem gab es hier immer eine sehr pragmatische Auslegung, vielleicht nicht so weitgehend wie in Südeuropa, wo ja das geschriebene § oft nur Makkulatur ist. Aber genau genommen hätte es pornographisches Material mit 15-jährigen Däninnen hier ab 1986 niemals mehr geben dürfen, da ja selbst die Verfassung (!) das Mindestalter von 16 vorschrieb.
1 Jahr Kulanz war aber immer drin. Außerdem wußte man, daß die Produktionsbedingungen in Kopenhagen sehr gut waren. Wenn dies ausgerechnet aus D kritisiert wird, dann ist dies lächerlich, denn kommerzielles 14er Material wurde in den Niederlanden ab 1986 als KP verboten, während es in D ja noch bis Nov. letzten Jahres legal war. Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.
Es gab jedenfalls unterschiedliche § betrf. der Produktion von KP ( formaljuristisch illegal, aber praktisch nicht verfolgbar ) und der Vermarktung bereits produzierter KP
( völlig legal ).
Absurd, aber so ist es.
Die dann fertig produzierte KP stand dann unter dem Schutz der Pressefreiheit. Für Druckerzeugnisse gab es sogar noch weitergehende Freiheiten. z.B. der ermäßigte MWST Satz, aber auch die subventionierte Beförderung durch die staatliche Post.
[...]
und damit bestätigt sich indirekt meine Meinung, daß Kinderporno meist ein Nebenprodukt des Mißbrauchs in der Familie ist. Wenn die Eltern bei sowas mitmachen, dann versagt jeder staatliche Schutz und auch jede staatliche Strafandrohung inklusive der Pönalisierung der entsprechenden Medien.
[...]Nein, die Verabreichung von Drogen an Kinder war klar illegal. Auch der Konsum von Kokain war damals illegal,
[...]
Zumindest 1984 sollte es auch in den NL illegal gewesen sein d.h. wenn bei der Obduktion Todesursache Kokainüberdosis festgestellt worden ist, sollten da dann auch entsprechende Anklagepunkte entstanden sein...
[...]Auf die NL bezogen würde ich von mehreren Hundert sprechen, darunter sind dann aber auch andere Formen der KP, also Kinder untereinander, bzw. mit der besten Freundin, die aber auf Anweisung von Erwachsenen produziert worden sind. [...]
Wobei ich mir vorstellen kann, das da auch vieles "von alleine" funktioniert hat, praktisch die berühmten "Doktorspiele" mit der Kamera festgehalten. Ich möchte auch nicht wissen, wieviel Kinderporno in der heutigen Zeit auf diese Art hergestellt wird und zwar durch Kinder selber, besonders wenn ich mich so an die Zeit ab 9 Jahren erinnere und was wir da so alles angestellt haben...wenn es da schon Digitalkameras gegeben hätte, wären Aufnahmen entstanden die strafrechtlich relevant gewesen wären unter der Definition wie sie heute herrscht.
Oder man denke an die Bilder die in dem Buch "Zeig mal" von Will McBride gezeigt werden; würde man die scannen und ohne den Kontext des Buches verbreiten bekäme man ganz gewaltige Probleme, obwohl die inzwischen Erwachsenen Darsteller keine Probleme mit den Aufnahmen haben und sich auch nicht mißbraucht fühlen. Mein Kritikpunkt an der heutigen Situation ist, daß die Definition was denn unter Kinderporno fällt windel weich ist und auch Aufnahmen darunter fallen die eigentlich keinen Mißbrauch mehr darstellen.
[...]Aber es gab Dutzende von dokumentierten Fällen, wo Kinder unter Drogen oder Medikamenten gesetzt worden sind, um für KP mißbraucht zu werden. Die Dunkelziffer wird gerade vor 86 sehr hoch sein, weil ja eben der Verkauf/Kauf/Vertrieb von KP hier solange legal war.[...]
Nur mussten da wie oben geschrieben die Eltern mitspielen bzw. machen mit wenn es um aktuelle Aufnahmen geht und da für mich die Bilder nur ein Symptom sind ist die derzeitige Hatz(Kinderpornofilter und die diversen Aktionen, wie Smasher, Mikkado, Himmel usw.) auf Konsumenten in meinen Augen hinausgeschmissenes Geld, denn komischerweise erwischt man bei den ganzen Verdächtigen viele (oder auch nicht vgl. Ergebnisse von Operation Himmel) die zwar Kinderporno konsumieren, aber so gut wie keine realen Täter die Kinder mißbrauchen. Ich gehe fast soweit, daß die Trefferquote für realen Kindesmißbrauch unter den Verdächtigen genauso groß ist, wie wenn man bei allen Kindern in einer Schule mal eine Ermittlung anstoßen würde, warhrscheinlich wäre je nach Problembezirk (Neuköln Berlin) die Trefferquote sogar höher.
Mit anderen Worten jeder Euro denn man in unterschwellige Hilfsangebote für Opfer und auch potentielle Täter steckt, in die Aufklärung investiert hilft viel mehr Kindern als alle Verfolgung der Konsumenten. Das Gleiche gilt für den sog. Kindersextourismus, sorgt man dort dafür daß die Polente nicht mehr korrupt ist (denn sie verdienen da dann auch mit anderen Sachen Geld), es den Familien besser geht usw. dann hilft das viel mehr Kindern....
Desweiteren kann ich mich an einen Post in einem Forum erinnern, wo jemand schrieb wie er in St. Petersburg mit seinem russischen Fahrer auf die Thematik kam; der Fahrer verschwand un kam mit einer VHS Kasette zurück auf der St. Petersburger Straßenkids bei Sex zu sehen waren....ich kann mir vorstellen daß die dies nicht nur machen wenn eine Kamera dabei ist und ich bin der Meinung daß es für diese Kids ziemlich irrelevant ist, ob Konsumenten bei uns verfolgt werden oder gar ob russische Behörden den Typen der die Kids für die Aufnahmen bezahlt hat einlochen....
[...]Oft waren die niederländischen Kinder flämische ( also belgische ) Kinder. Dort interessierte man sich (damals) nicht die Bohne für diese Thematik.
[...]
Ähnliche Thematik hat mir ein Kollege aus Tschechien mit den dort ansässigen Roma und Sinti beschrieben, er meinte die hisige Polizei würde das was die machen nicht interessieren, deshalb gäbe es um Cheb einen Kinderstrich.
Vorsicht jetzt wird es provokant:
Meiner Ansicht nach sollte man das Altmaterial legalisieren und zwar auf die Weise, daß die Bilder in den vorhandenen Bildarchiven bei den Kriminalbehörden mit einem Wasserzeichen versehen werden und nur Bilder mit diesem Zeichen legal sind. Hätte den Vorteil, daß Neumaterial einfacher elektronisch zu erkennen wäre und der eine oder andere seine Neigungen legal ausleben könnte ohne eine eventuelle Nachfrage zu erzeugen. Desweiteren wäre die Definition so einzuengen, daß nur wirkliche Kinderpornographie betroffen ist und das beinhaltet meiner Ansicht nach die Freigabe virtueller (computergenerierter) Bilder, Zeichungen sowie von Texten (da es dort keine Opfer gibt) und auch ein Überdenken ob z.B. die diversen Lolitaseiten die überwiegend aus Posing bestehen wirklich verfolgt gehören. Ebenso wäre der Besitz zu legalisieren, mit der Aufforderung unbekanntes Material was neu zu sein scheint zu melden, denn nicht die Bilder sind wenn überhaupt (vgl. Sexting h**p://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601399,00.html ) das Verbrechen sondern die Tat selber und ich bin der Ansicht, daß sich die Herren Strafverfolger eher auf die realen Täter als auf die Konsumenten konzetrieren sollten, zudem wo die finanziellen Mittel im Rahmen der Jugendarbeit, der Anlaufstellen immer weniger werden.
bombjack
Thea Pumbroek
Das sind eigentlich nicht die besten Voraussetzungen, um daraus irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Aber davon ausgehend, das sich alles so zugetragen hat, wie es beschrieben wurde:
* "Das Urteil lautete schwere Körperverletzung mit Todesfolge."
* "Nein, die Verabreichung von Drogen an Kinder war klar illegal. "
* "allerdings war sexueller Mißbrauch an unter 12-jährigen schon ein Straftatbestand"
Bei all diesen Strafbarkeiten der eigentlichen Tathandlungen, wieso meinst du, bräuchte es einer weiteren Strafbarkeit?
Man kann auch anders herum fragen: Wenn das Kind nicht bei der Produktion von Pornografie grausam gequält und getötet worden wäre, sondern unter anderen Umständen, beispielsweise bei der Produktion von Horrorfilmen, bei medizinischer Forschung (KZ!), bei fehlgeleiteten Erziehungsmaßnahmen von Eltern oder Betreuern, bei Terroranschlägen, Kriegsakten oder religiösen Riten, wäre das dann etwa in Ordnung? Wieso also sollte die Strafbarkeit von Quälerei, Körperverletzung und Tötung von dem Produkt abhängen?
In gleicher Richtung gedacht: Wieso sollte es auf das _Alter_ des Opfers ankommen? Ist es besser, wenn ich eine 60-jährige wehrlose Person quäle und töte?
Ich denke, das unmittelbare, konkrete Vergehen am Menschen muss strafbar sein, nicht abstraktes, unscharfes Brimborium drumherum.
Voll krank
es wird zeit
z.b. Teen.com ist die seite von teen-tv einem renomierten amerikanischen teensender , und die ammys sind nun mal die hertesten zensierer man fragt sich angesichts solcher fagten ob es nicht zeit wird das man dagegen vorgeht denn wenn in der EU faschistiche metoden zum einsatz kommen wird es wirglich zeit für eine erneute befreiung hoffentlich kommen die ammys bald und erlösen europa , lach
na spass bei seite diese zensur betrifft nicht nur uns oder die vermeintliche talieban sonder jeden bürger und fürd unweigerlich zum anfang des untergangs der demokratie, wenn wir also nicht auf die barikaden gehen werden sie bald einrichtungen haben wo sie alle die hinstecken die sie nicht haben wollen nur weil wir die seiten oder medien noch kennen , klar wird man nicht das selbe tuhen wie im kz mit den menschen man wird es schön bund anmalen und jedem so viele beruhigungspillen einflösen bis er vergisst wer er ist , die frage ist das wie und wann voralem aber das wie
Neue Vorhaben der EU
Ich wollte Euch nur kurz auf einen neuen Irrsinn der EU aufmerksam machen - jetzt sollen virtuelle Anmache Minderjähriger und Sextourismus EU-weit verboten werden.
Okay, dieses Gesetzesvorhaben hat auch seine guten Ansätze, man schießt aber mal wieder übers Ziel hinaus. So wie fast immer bei dieser heiklen Thematik.
Insbesondere vergisst man dabei die jungen Erwachsenen. Wenn ein 50-Jähriger eine 17-Jährige anmachen würde, würde ich das schon für bedenklich halten. Wenn dies hingegen ein 22-Jähriger tut, ist dies in meinen Augen absolut nicht verwerflich und eigentlich ganz normal. Und wie viele Männer hatten nicht mal
mit 18 oder 19 Jahren eine zwei oder drei Jahre jüngere Freundin.
Aber leider sind unsere Abgeordneten ja in der Regel 50 Jahre und älter und scheinen ihre Jugend etwas vergessen zu haben.
Und den Sextourismus verbieten? Gut, Sextourismus ist sicher etwas problematisch - aber es gibt wesentlich schlimmere Dinge
auf dieser Welt als normalen Sextourismus, wo dann zwei erwachsene Menschen miteinander schlafen. Also ich persönlich finde da zum Beispiel bestimmte Formen der Kinderarbeit in Indien wesentlich schlimmer ...
Beim Sextourismus denken die EU-Abgeordneten außerdem wahrscheinlich auch nur an die älteren Männer, die in bestimmte asiatische Länder reisen um dort gegen Geld Sex mit teils sehr jungen Frauen zu haben. Dass es aber auch anderen Sextourismus, z.B. den von Frauen in die Karibik gibt, wird
mal wieder übersehen.
Es gibt sicher für einen Menschen nichts Schlimmeres als echten sexuellen Missbrauch. Hier aber sind wieder die Moralapostel und Menschen mit sehr konservativen Einstellungen dabei ihre etwas antiken sexualitätsfeindlichen Ansichten durchzusetzen. Und das Schlimme daran ist, dass es viele Bürger gar nicht bemerken, weil es unter dem Decknamen "Kinderschutz" getarnt wird.
Ein Artikel zu dieser Thematik mit Kommentaren ist hier zu finden:
http://diepresse.com/home/politik/eu/449345/index.do?parentid=415929&act=0&isanonym=0&id=415929#kommentar415929
Liebe Grüße
Nachdenklicher
Sexulle Belästigung vs. Anmache vs Flirten
Wieso ? Jugendliche ab 14 dürfen ja in D sogar Sex mit Erwachsenen haben, da sehe ich in einer Anmache nichts bedenkliches. Ich hatte ab 14 ( war ja sogar damals in den NL ab 12 erlaubt ) nur sehr viel ältere Partner, so zwischen Ende 20 bis Anfang 50. Die Initiative ging aber meist von mir aus. In den 90ern war dies in Amsterdam noch ganz normal. Solange beide einverstanden waren, selbstverständlich.
Die Frage ist doch hier wieder mal, worum gehts wirklich.
Sexuelle Belästigung im Netz muß natürlich verfolgt werden.
Als Belästigung kann man aber nur etwas einstufen, wenn es mehrmals passiert und der Absender nicht aufhört mit Mails, obwohl man darum gebeten hat.
Eine einmalige plumpe Baggeremail, die würde ich eher als dämliche Anmache abtun. Im "offline" Leben schaltet da ja auch niemand die Staatsanwaltschaft ein. Wenn ich sehe, wie hier gerade ältere Männer den Meisjes ab vielleicht 13 im Sommer hinterherpfeifen und manchmal blöde Sprüche bringen, da lachen die drüber und daß wars.
Sexuelle Belästigung wäre es, wenn jemand dann ständig hinterherläuft und einfach nicht lockerläßt, sowas habe ich hier aber noch nie erlebt.
Etwas ganz anderes sind Flirtforen oder Chats, wo es ums Flirten geht. Wenn da jetzt z.B. 16-jährige junge Frauen sagen, sie wollen nur mit Männern bis 20 chatten, dann ist es sicher unhöflich, wenn ein 50-jähriger dazwischenfunkt, aber wenn er sich nach einer Ermahnung zurückzieht, sollte man daraus kein strafrechtliches Drama stricken.
Diese ganzen EU Richtlinien sind zwar ein fantastisches Konjunkturprogramm für Juristen, aber was für ein absurdes und krudes Menschenbild steckt dahinter ?
Gibt es eigentlich nur noch Opfer und Täter, oder auch noch Menschen, die nicht in einer dieser Kategorien einzuordnen sind ? Muß jede private Handlung von "oben" kontrolliert, evaluiert und sanktioniert werden ?
" Wir dulden keine privaten Handlungen ", dieses Zitat stammt nicht von einem EU Funktionär, sondern vom nordkoreanischem Diktator Kim Yong Il.
Aber ist es nicht erschreckend, daß man gar nicht mehr erstaunt wäre, wenn ein EU Sowjetokrat genau diese Aussage machen würde ?!
Muß bei jeder Kleinigkeit der Staatsanwalt aktiv werden ?
Die saufen doch jetzt schon in Arbeit ab, sie schaffen es noch nicht mal gegen die ganzen illegalen Downloads vorzugehen !
Viel wichtiger wäre eine demokratische und eigenverantwortliche Medienerziehung, anstatt die Verantwortung auf die Strafverfolgungsbehörden abzuschieben. Die sind jetzt schon massiv belastet und überlastet mit jeder Menge Krimskrams, die sollten nur, sozusagen als letztes Netz, bei wirklich schweren Straftaten aktiv werden, nicht dann, wenn ich ein paar idiotische Hassmails oder primitive Baggermails bekomme.
Sextourismus verbieten?
Was verstehen die denn darunter?
Ist es dann verboten, in einem anderen Land eine reguläre
Prostituierte aufzusuchen, selbst wenn die Prostitution
in beiden Ländern erlaubt ist??
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll denn das ablaufen???
und wie immer geschickt hinter den Kindern versteckt,
so merkt das der Durchschnittsbürger gar nicht...
"Dass es aber auch anderen Sextourismus, z.B. den von Frauen in die Karibik gibt, wird mal wieder übersehen."
Vergleich nicht Äpfel mit Birnen.
Frauen, die als Sextoruristinnen nach Kenia oder in die DomRep reisen haben Sex mit ERWACHSENEN Männern. Soweit ich weiss ist das auch in diesen Ländern nicht strafbar.
Mir scheint Du Dich durch Dein vieles Nachdenken um Deinen Restverstand gebracht.
Klage gegen Frau Ursula von der Leyen
19.1.09
An das
Amtsgericht Mülheim
Georgstr. 13
45468 Mülheim
Klage des Ingo Schmitt
gegen
Frau Ursula von der Leyen, zu laden über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin.
Ich beantrage,
1)Die Beklagte zu verpflichten, es zu unterlassen, das Bundeskriminalamt oder eine andere staatliche Behörde zu veranlassen, für sie schwarze Listen von Internetseiten mit angeblich kinderpornographischem Inhalt herzustellen und ihr zur Verfügung zu stellen.
2)Die Beklagte zu verpflichten, den Versuch zu unterlassen, Anbieter von Internetdiensten zu nötigen, Internetangebote, über die sie ihnen Information zur Verfügung stellt, zu sperren.
3)Den Streitwert des Verfahrens auf € 500,-- festzusetzen.
4)Die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen.
5)Über den Rechtsstreit in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu entscheiden.
Nach Eingang der Stellungnahme der Beklagten werde ich eventuell weitere Beweisanträge stellen.
Die Beklagte, die Ministerin im Kabinett der Bundeskanzlerin Merkel ist, hat sich in öffentlichen Erklärungen, die auch im Fernsehen verbreitet wurden, zu den von mir in den Punkten 1) und 2) gerügten Aktivitäten bekannt, obwohl ich Sie bereits mit Schreiben vom 23.11.08 aufgefordert habe, dies zu unterlassen (s. Anlage). Aus ihren Erklärungen geht hervor, dass ihr bekannt ist, dass es für ihr Vorgehen keine rechtliche Grundlage gibt. Ferner ist ihr bekannt, dass mehrere Internetprovider Widerstand gegen ihr rechtswidriges Vorgehen leisten. Trotzdem will sie weiterhin Druck auf sie ausüben, damit sie „freiwillig“ die Internetangebote, die auf der von ihr gelieferten Proskriptionsliste aufgeführt sind, unzugänglich machen.
Nun kann die Entscheidung darüber, was Kinderpornographie ist, nicht von der Frau Ministerin getroffen werden, vielmehr gibt es hierzu in unserem Staate Regeln, die durch die Gesetze vorgeschrieben sind.
Offenbar liegt dem Verhalten der Klagegegnerin das Motiv zugrunde, dass sie durch ihr Vorgehen und die damit zusammenhängende Propaganda Popularität haschen will, was der Förderung ihrer Karriere zugute kommen soll. Da sie bedenkenlos staatliche Ressourcen für diese ihre persönlichen Interessen einsetzt, ist sie offensichtlich korrupt.
Den Karriereinteressen der Frau Ministerin stelle ich meine eigenen Geschäftsinteressen gegenüber. Bereits im Jahre 1995 wurde ich durch eine Erklärung des BKA, die in der Presse verbreitet wurde, als Mitglied eines internationalen Kinderpornohändlerringes bekannt gemacht. Inzwischen speichere ich im Internet bei mehreren Anbietern eine beträchtliche Menge von knabenerotischen Daten, die ich mit anderen daran interessierten Personen austausche. Ich bestreite, dass die Frau Klagegegnerin sich das Recht anmaßen kann, mir hierbei irgendwelche Schwierigkeiten zu machen.
Im Übrigen glaube ich der von interessierten Kreisen vorgebrachten Behauptung, dass man mit Kinderpornographie Millionen verdienen kann und bin daher dabei, selbst in dieses lukrative Geschäft einzusteigen.
Ich bestehe darauf, dass eventuelle Maßnahmen gegen meine wirtschaftliche Tätigkeit auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen. Ich habe in dieser Beziehung m.E. nichts zu befürchten. In den vergangenen vierzehn Jahren sind einige hundert Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornographie gegen mich eröffnet wurden, die alle eingestellt wurden oder im Sande verliefen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft in Duisburg sie vergessen hat. Lediglich zwei Verfahren kamen vor Gericht, dort wurde ich freigesprochen.
Angesichts dieser meiner einschlägigen Erfahrung ist davon auszugehen, dass mein Geschäft wirtschaftlich ein großer Erfolg und auch rechtlich unangreifbar sein wird. Wer etwas dagegen hat, kann in offener Auseinandersetzung vor Gericht dagegen vorgehen. Gegen die krummen Touren der Frau Ministerin von der Leyen dagegen werde ich nachhaltigen Widerstand leisten.
Herr Schmitt
Ist das Satire?
Oha, das hat ja Chuzpe.
Die Annahme, dass mit Kinderpornographie Millionen verdient werden können, teile ich persönlich allerdings nicht.
Ob Satire oder nicht, der Hintergrund ist ein ernster. Zum Beispiel ist, "nun kann die Entscheidung darüber, was Kinderpornographie ist, nicht von der Frau Ministerin getroffen werden", ein ganz wichtiger Punkt. Bei diesen heimlichen Zensurlisten fehlt zwangläufig die öffentliche Kontrolle und der Rechtsweg.
Also, Herr Schmitt, da ich vermute, dass Sie nicht der Ingo Schmitt der CDU/CSU Bundestagsfraktion sind, kann ich mich der Bitte um Kontaktdaten nur anschließen. Bitte halten Sie uns auch über den Fortgang Ihrer bemerkenswerten Klage auf dem Laufenden.
Ja, der arme Kinderpornoparagraph
Meine Email ist ims00@hotmail.de
----------------------
Dr. Ingo Schmitt
18.9.07
An die
Mitglieder des Rechtsausschusses des
Deutschen Bundestages
An die
Bundesministerin der Justiz
Betr.: Diskussionsbeitrag zur Novellierung des Kinderpornoparagraphen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Angesichts der bevorstehenden Novellierung des Kinderpornoparagraphen möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Besitz kinderpornographischer Texte nicht verfolgt werden kann. Es wäre daher sinnvoll, den Kinderpornoparagraphen so zu formulieren, dass der Besitz von Literatur, d.h. des geschriebenen Wortes, nicht mehr strafbar ist, wie es ja auch in den USA der Fall ist.
Lassen Sie mich zunächst abstrakt meine Argumente vorbringen. Grund dafür, dass Verfolgung von Literatur nie zu einem Resultat führen wird, ist, dass aus einem Urteil oder Gerichtsbeschluss immer der verbotene Text rekonstruiert werden kann, der daher nicht zu unterdrücken ist.
Strategie eines wegen kinderpornographischer Texte Verfolgten muss es sein, Kopien des strittigen Textes, am besten elektronische, vor den Ermittlungsorganen in Sicherheit zu bringen, die diese Kopien natürlich zu erbeuten versuchen werden. Wenn irgendwann eine rechtskräftige Entscheidung über den Text vorliegt, passt man seine Kopien durch Zensur des Materials an das Urteil an. So erhält man einen Text, von dem man annehmen kann, dass er nicht kinderpornographisch ist; jedoch kann man, wenn man sich geschickt anstellt, die Modifikation so machen, dass der ursprüngliche Text mit Hilfe der Formulierungen aus dem Urteil wiederhergestellt werden kann. Für den Verfolgten empfiehlt sich, damit er Sicherheit erhält, eine Kopie des geänderten Textes der Justiz erneut vorzulegen. Werden dann weitere Stellen als kinderpornographisch moniert, kann man auch diese modifizieren etc.. So macht man weiter, bis die Justiz aufgibt oder tatsächlich niemand mehr auf die Idee kommen kann, Kinderpornographie in dem übriggebliebenen Text zu finden, was z.B. dadurch erreicht wird, dass der gesamte ursprüngliche Text im Urteil wiedergegeben und als kinderpornographisch bezeichnet wird. Dann bleibt kein Rest mehr übrig, man kann auf den Besitz seiner Kopie völlig verzichten, denn es genügt die Lektüre des Urteils. Insofern kann der Versuch, den Besitz von Literatur durch den Kinderpornoparagraphen zu unterdrücken, nie erfolgreich sein.
Nun werden Sie möglicherweise einwenden, dass die beschriebene Vorgehensweise rein theoretisch ist und in der Praxis nicht funktionieren kann. Dem ist aber nicht so, denn genau diese Strategie verfolge ich in einem praktischen Fall seit sieben Jahren mit Erfolg. Es handelt sich dabei um ein gesellschaftspolitisches Experiment, das ich mit großem Engagement durchgeführt habe und das, wie ich denke, auch für Sie von einigem Interesse sein könnte, da es möglicherweise für die Novellierung des Kinderpornoparagraphen nützliche Erkenntnisse liefert.
Gestatten Sie mir, Ihnen die Einzelheiten des Falles vorzustellen, wobei ich, da die vergeblichen Versuche der Justiz bereits seit langer Zeit mit großem Aufwand durchgeführt werden, um etwas Geduld bei der Lektüre bitte. Ich werde mich so kurz fassen, wie ich kann.
Vor sieben Jahren, im Jahr der Jahrtausendwende, wurde bei einer Hausdurchsuchung bei mir ein Exemplar des wissenschaftlichen Buches „Loving Boys“ des bekannten niederländischen Politikers und ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des niederländischen Parlaments E. Brongersma als angeblich kinderpornographische Schrift beschlagnahmt. Das Buch war frei verkäuflich, ich kaufte mir nach der Beschlagnahme sofort ein neues Exemplar bei Amazon, das die Justiz irgendwann später von mir forderte und auch erhielt, so dass sie nunmehr zwei Exemplare hatte und ich keins mehr. Eine Bestrafung kam angesichts der Umstände nicht in Frage. Die Justiz versucht daher seither, in einem selbständigen Einziehungsverfahren durchzusetzen, dass sie die beiden Kopien von „Loving Boys“ behalten kann.
Vor einigen Jahren erging ein Urteil des Amtsgerichts Mülheim a. d. Ruhr, das die Einziehung des Buches bestätigte. Zu dieser Zeit besaß ich kein Exemplar des Textes und konnte meinen Standpunkt daher nicht effektiv vertreten. Ich ging in die Berufung und nach über einem Dutzend Beschlüssen des Landgerichts Duisburg und des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zwei geplatzten Terminen und einer geplatzten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg hat das LG nunmehr für den Juni 2008 eine Verhandlung mit sechs Fortsetzungsterminen angesetzt, um über die Einziehung des Buches zu entscheiden. Mir ist es Recht so, da in einem Einziehungsverfahren keine Kostenentscheidung getroffen wird und ich keinen Rechtsanwalt beschäftige, fällt der ganze Aufwand der Staatskasse zur Last.
Nach dieser Darstellung des äußeren Ablaufs nun zu meinem eigentlichen Argument: Im erwähnten Urteil des AG Mülheims (15.6.04, 14 Ds 182 Js 367/00 (198/04)) wird die Einziehung des Buches damit begründet, dass dort ein Gedicht des berühmten lateinischen Dichters Martial, der als der bedeutendste Epigrammatiker der Weltliteratur gilt, abgedruckt ist. Ferner moniert das AG, dass in dem Buch
suggeriert wird, dass „nicht selten die Initiative vom Kind“ ausgeht unter Erwähnung, dass ein „neunjähriges Mädchen einen Mann auf raffinierte Weise verführt“ habe.
Um mich auf die Berufungsverhandlung vorbereiten und die im Urteil aus dem Zusammenhang gerissenen Texte im Kontext lesen und beurteilen zu können, forderte ich das Gericht auf, mir eins der beiden Exemplar des Buches, die die Justiz inzwischen hatte, zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen. Das wurde abgelehnt und ich wurde an einen Rechtsanwalt verwiesen, was natürlich absurd ist, da mir ja, selbst wenn ich Recht bekomme keine Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Es handelt sich, wie schon gesagt, um ein Einziehungsverfahren. Um „Loving Boys“ verteidigen zu können, war ich daher gezwungen, mir ein weiteres Exemplar des wissenschaftlichen Werkes zu besorgen – diesmal nahm ich ein elektronisches - das ich außerhalb meines Hauses versteckte, eine Vorsichtsmaßnahme, die angesichts der Tatsache, dass ich über ein halbes Dutzend Hausdurchsuchungen erlebt habe, selbstverständlich ist.
Ich bearbeitete nun meine elektronische Kopie, um dem Urteil des AG Rechnung zu tragen. Das Martialgedicht tastete ich natürlich nicht an. Zu einer derartigen Kulturschande bin ich nicht bereit, jedoch ersetzte ich die oben zitierte Stelle von dem neunjährigen Mädchen durch folgende Formulierung:
Nicht selten geht die zensiert vom zensiert aus. Stekel beschreibt (1922, 323) einen Fall, in dem ein zensiertjähriges Mädchen einen zensiert auf xxxte Weise xxx.
Nun ist klar, dass niemand die so geänderte Stelle kinderpornographisch nennen kann. Andererseits kann man mit Hilfe des Urteils die ursprüngliche Formulierung wiederherstellen, die das AG Mülheim für kinderpornographisch hält, nämlich:
Nicht selten geht die Initiative vom Kind aus. Stekel beschreibt (1922, 323) einen Fall, in dem ein neunjähriges Mädchen einen Mann auf raffinierte Weise verführt hat.
Die korrigierte Version des Textes legte ich der Justiz vor und ging davon aus, dass man dort soviel Einsicht zeigen würde, dass man aus dem prinzipiell nie endenden iterativen Prozess aussteigen, d.h. kapitulieren würde.
Stattdessen aber entschied die Jugendschutzkammer des LG Duisburg kürzlich in drei ausführlichen Beschlüssen (33 Qs 13/07, 33 Qs 14/07 und 33 Qs 52/07), dass das Buch immer noch anstößig sei, diesmal aus anderen Gründen.
In ihrem Beschluss vom 14.8.07 (33 Qs 52/07) schrieben die drei Richter der Jugendschutzkammer, das Buch enthielte eine weitere Textstelle, in der ein sexueller Missbrauch von Kindern als tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird, und brachte dazu das folgende Zitat aus „Loving Boys“:
Als ebenso unvergleichlich und einzigartig kann sich eine solche einmalige Begegnung für den jüngeren Partner erweisen. Nils, ein kleiner Schwede von 11 Jahren, begegnete während eines Ferienaufenthaltes einem ihm sympathischen Mann im Schwimmbad. Sie balgten sich auf der Sonnenwiese, und beide kriegten davon Erektionen in ihren Badehosen. “Wär‘ es nicht viel schöner, wenn wir das jetzt ganz nackt machen würden?“ fragte der Mann. Nils sagte begeistert ja und begleitete den Mann nach Hause, wo sie das Spiel nackt auf dem Bett fortsetzten. Plötzlich presste der Mann den Jungen fest an sich, tat einige Beckenstöße, stöhnte vor Wollust auf und spritzte seinen Samen von sich.
Zu dieser Stelle schreibt das Landgericht: „Dieses geschilderte Geschehen erfüllt den Tatbestand des § 176 Abs. 1 StGB“.
Dieser Beschluss veranlasste mich zu einer Replik, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Am 5.9.07 schrieb ich an das LG:
Aus Ihrem Beschluss ergeben sich nun interessante Fragestellungen, wovon ich in meinem vorliegenden Schreiben lediglich eine diskutieren möchte. Ich verweise dazu auf die beigefügte Diskette
“Love_boys_Nils_3_mon”, die ich Ihnen leihweise zur Verfügung stelle.
Die Diskette enthält den Text von „Loving Boys“, den ich insofern modifiziert habe, als die von Ihnen bemängelte Stelle nunmehr folgendermaßen aussieht:
Als ebenso unvergleichlich und einzigartig kann sich eine solche einmalige Begegnung für den jüngeren Partner erweisen. Nils, ein kleiner Finne von drei Monaten, begegnete während eines Ferienaufenthaltes einem ihm sympathischen Mann im Schwimmbad. Sie balgten sich auf der Sonnenwiese, und beide kriegten davon Erektionen in ihren Badehosen. “Wär‘ es nicht viel schöner, wenn wir das jetzt ganz nackt machen würden?“ fragte der Mann. Nils sagte begeistert ja und begleitete den Mann nach Hause, wo sie das Spiel nackt auf dem Bett fortsetzten. Plötzlich presste der Mann den Jungen fest an sich, tat einige Beckenstöße, stöhnte vor Wollust auf und spritzte seinen Samen von sich.
Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob auch diese Diskette beschlagnahmt werden müsste. Falls ja, fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass die dazu nötigen Maßnahmen ergriffen werden. Ich verlange nämlich die Diskette bis zum 1.12.07 zurück. Sollte ich Sie nicht fristgemäß zurückerhalten, werde ich gegen Sie Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.
Gestatten Sie mir ein par Hinweise auf die Problematik des Falles: Sie werden sicher die Meinung vertreten, dass auch für das geänderte Geschehen der § 176 StGB relevant ist. Jedoch ist es fraglich, ob der Kinderpornoparagraph anwendbar ist, denn es ist angesichts des Alters des kleinen Finnen unwahrscheinlich, dass es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt, wozu ich lediglich beispielhaft auf die Erektion in der Badehose, den Dialog zwischen den beiden Sexualpartnern und die Tatsache verweise, dass der Säugling den Mann freiwillig, offenbar zu Fuß, wegen seines Interesses an schönerem Sex nach Hause begleitet – von einem Kinderwagen ist nämlich in dem ansonsten erfreulich anschaulichen und anregenden Text nicht die Rede. All das ist natürlich, anders als bei dem elfjährigen Schweden, bei dem ein derartiges Verhalten ganz normal und üblich wäre, prima vista nicht recht plausibel.
Nun wird andererseits der Sachverhalt dadurch komplizierter, dass es sich bei Nils um einen Finnen handelt. Aus der Pisastudie ist bekannt, dass die Finnen anderen Völkern haushoch überlegen sind. So kann man sich gut vorstellen, dass in Deutschland jemand Richter am Landgericht würde, bei dem es in Finnland höchstens zu einem Pförtnerposten bei Gericht gereicht hätte. Jedenfalls ist kaum anzunehmen, dass sich in Finnland drei hohe Richter finden würden, die sich an der Nase herumführen lassen und sinnlos Steuergelder verpulvern in dem absurden Versuch, eine bereits in Verwesung übergegangene Gesetzesleiche wie den Kinderpornoparagraphen zu reanimieren. – Dies nur als Parenthese.
Jedenfalls könnten Sie, dazu dient mein Hinweis, vielleicht argumentieren, dass ein Finne eben durchaus schon mit drei Monaten die Fähigkeiten besitzt, die nötig sind, um das beschriebene Geschehen wirklichkeitsnahe zu machen. Um ein tatsächliches Ereignis handelt es sich sicherlich nicht, denn ich habe es selbst konstruiert, wegen des juristischen Interesses, das die Angelegenheit besitzt.
Ich erwarte, wie gesagt Ihre Argumente und bin gern bereit, nach Klärung dieser Frage in die Untersuchung weiterer möglicher Modifikationen einzutreten. Ich habe noch ein Menge Ideen, was man da alles so machen könnte.
Soweit mein Schreiben an das LG. Ob das Landgericht nun in die nächste Runde geht oder mir die Diskette mit dem Finnenbaby zurückgibt, werden wir bis Dezember sehen, mir kommt es hier vor allem darauf an, Ihnen klarzumachen, dass das LG genügend viel zitiert hat, um mich instand zu setzen, Nils wieder elf Jahre älter und zum Schweden zu machen, womit wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Beschlüsse des LG zu nichts geführt haben.
Ich selbst gehe davon aus, dass der Inhalt der Diskette, die ich dem LG geschickt habe, nicht mehr mit dem Kinderpornoparagraphen kollidiert. Das wäre ja noch schöner und weit übler als jede Art von staatlicher Zensur, wenn ich selbst darüber Vermutungen anstellen sollte, was irgendjemandem vielleicht noch als kinderpornographisch erscheinen könnte. Schließlich hat der Justiz der Text vorgelegen und sie hatte Gelegenheit, sich abschließend darüber zu äußern. Ich halte mich dann gerne an das, was man mir sagt und werde, wie schon mehrfach gesagt, eine entsprechend gereinigte Version herstellen. Information über den ursprünglichen Inhalt geht mir so ja nicht verloren.
Da ich also nach bestem Wissen und Gewissen annehmen kann, dass gegen den Inhalt der Diskette mit dem finnischen Säugling nichts mehr einzuwenden ist, sende ich Ihnen eine Kopie dieses Textes. Auf diese Weise können Sie sich selbst ein Bild vom Charakter des wissenschaftlichen Werkes „Loving Boys“ machen und außerdem vielleicht meine Behauptung, dass ein Verbot von Literatur nicht möglich ist, auf plastischere Weise nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie gesagt, ich fände es interessant zu erfahren, mit welcher Begründung Ihre Klage vermutlich abgelehnt werden wird.
Musikindustrie erreicht Internetsperren
"Die Musikkonzerne EMI, Sony-BMG, Warner und Universal haben in Irland einen wichtigen Sieg gegen Tauschbörsennutzer errungen. Der Landesverband Irish Recorded Music Association (Irma) versendet seit einigen Wochen Schreiben an die Internetprovider des Landes, die aufgefordert werden, Internetsperren einzurichten, und beruft sich dabei auf irisches und europäisches Recht. Eircom, größter Telekommunikationsbetreiber und ISP der Republik Irland, hat sich nun bereiterklärt, entsprechende Sperrlisten umzusetzen"
Na, dann macht Freenet wohl bald für mehr Leute als nur Chinesen und Kinderpornorsammler Sinn.
Dort wurden die Einträge auch nach den Geokoordianten der Server aufgelistet und daraus eine Weltkarte erstellt: http://scusiblog.org/?p=463
Wenn man schaut, in welchen Länder die Server mit den zensierten Inhalten stehen, kommt Deutschland auf den peinlichen dritten Platz nach den USA und Australien und damit natürlich auch auf Platz 1 in Europa.
Herzlichen Glückwunsch, Frau von der Leyen. Wenn man nur deutsche Benutzer zensiert, wie Sie es vorhaben, statt die Server auszuschalten, wird wenigstens der Export nicht gestört. Und durch Fehleinträge von Servern im Ausland, die dann natürlich auch geleakt werden, könnten wir vielleicht ein anderes Land auf einen Platz vor uns schieben, damit es nicht so auffällt. Nur, wollten Sie nicht eigentlich was gegen die Verbreitung von Kinderpornografie tun?
Und noch eine Hausdurchsuchung....
Nennen wir ihn mal Herrn Y. Herr Y hat einige Dutzend Horror DVDs in einem Auktionshaus eingestellt, welches den Verkauf von 18er Filmen an Erwachsenen zulässt. In dem Auktionshaus muß man sich mit einer Personalausweiskopie und dem Post Ident Verfahren anmelden. Herr Y ist weder Rechtsanwalt, noch ein absoluter Horror Filmexperte.
Er schaut sich gelegentlich Horrorfilme an, überspielt sie auf Video und verkauft dann die Original DVDs.
So ergab es sich, daß von den Filmen, die er alle ganz normal in Videotheken erwarb, EINER (!) mittlerweile beschlagnahmt wurde, ohne daß er dieses mitbekommen hatte. Denn nicht jeder liest ständig den BPS Report oder guckt jeden Tag ins Bundesgesetzblatt. Der Verkauf und das Anbieten von beschlagnahmten Filmen ist in D verboten, der Besitz und der Kauf aber NICHT.
"§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
( Gewohnt unverständlich formuliert )
Jedenfalls klingelte am Faschingsmontag jemand Sturm. Herr Y drückte auf den Summer und 2 Männer rannten die Treppe hoch. "Helau", sagte Herr Y. Die Männer wirkten konsterniert. " Sie sind Herr Y ?", " Ja ", antwortete er.
" Polizei, wir haben einen HD Beschluß" Y glaubte immer noch an einen Karnevalsscherz.
" Werde ich jetzt verhaftet ?". " Nein, einen Haftbefehl haben wir noch nicht ", dann wurde ihm eine Dienstmarke und der richterliche Beschluß präsentiert. Herr Y fiel aus allen Wolken. Die zwei Polizisten stellten die ganze Wohnung auf den Kopf. Mitgenommen wurde alles mögliche, was nur irgendwie nach Video oder DVD aussah. Die besagte DVD hatte er ja nicht mehr.
Momentan grast die Polizei die 3 bekanntesten Auktionshäuser für Erwachsenen DVDs ab, bisher geht es immer um den §131er. Ich vermute aber mal, daß es bald auch um den neuen §184er geht.
Grobe Schilderungen von Betroffenen erwähnen meist, daß ALLE DVDs und Videos beschlagnahmt werden. Wenn es um den §184er geht, dann kann ich dies bei Videos noch formal nachvollziehen, denn z.B. auf einer Biene Maja Videocassette kann etwas ganz anderes drauf sein. Beim §131 kann ich dies überhaupt nicht verstehen, denn der Besitz beschlagnahmter Filme ist legal. Wenn jetzt jemand Dutzende beschlagnahmter Horrorfilme hat, dann könnten die nur dann konfisziert werden, wenn er diese Filme häufiger als 1x hat. Dann wird nämlich automatisch eine Verkaufsabsicht vorausgesetzt. Nur mit welchem Recht wird jetzt alles mögliche beschlagnahmt ? Herr Y hatte keinen Film doppelt. Eine HD und Beschlagnahmung dient der Sicherstellung von Beweisen, bzw. verbotenen Gegenständen, Tatwerkzeugen, usw. Aber eine Beschlagnahmung von Filmen, die man besitzen darf (s.o.) leuchtet mir nicht ein, erst recht nicht, daß - mal wieder - dafür so leichtfertig mit einem HD Beschluß umgegangen wird.
Immerhin einer der schwersten Grundrechtseingriffe, aber die Unverletzbarkeit der Wohnung ( sogar im Grundgesetz verankert, Artikel 13 ! ) scheint in D nur noch auf dem Papier zu stehen.
Nach der Auswertung bekommen die "Täter" die Filme wieder ausgehändigt, eingezogen werden Dubletten ( sowie Filme die nach § 184 strafbar sind, mal wieder spekuliert man auf den Zufallsfund ).
Pornos hat er nach eigener Aussage kaum, lediglich einige Playboy, Penthouse und Private Videos/DVDs, die immer nur Modelle +18 hatten. Die müßten sie ihm also wieder aushändigen. Die Horror DVDs hat er auch nur 1x. Auch die wird er zurückbekommen. Also ein Riesenaufwand für nichts. Ganz seltsam: Ein privates Adressbuch mit Telefonnummern wurde beschlagnahmt, weil es sich um eine "Kundendatei" handeln könnte. Tatsächlich stehen da nur Bekannte, Freunde und Verwandte drin.
An wen er die DVDs geschickt hat, läßt sich doch aus den Daten des Auktionshauses einwandfrei ablesen. Ohnehin gehts hier nur um eine einzige (!) DVD.
Was machen sie, wenn jemand 500 Jugendpornos hat ? Rücken sie dann mit der GSG9 und Panzern an ?!?
Mir drängt sich immer mehr der Verdacht auf, daß hier bewußt nur noch auf Zufallsfunde spekuliert wird. HD um jeden Preis, koste es was es wolle. Laut Aussage meines Vaters, immerhin RA, ist eine HD bei Verstoß gegen den §131 möglich und auch nicht ungewöhnlich. Früher wurden die allerdings nur bei großen Händlern angeordnet, nicht wenn jemand ein paar DVDs verkaufte oder sogar nur eine einzige.
Jedenfalls kann ich die Klagen von "Überlastung" und "unmenschlicher Arbeitsverdichtung" bei der Polizei nicht mehr hören, wie sie die GdP und die DPolG ständig verlautbaren, scheinbar hat man doch viel zu viel Leerlauf.
Australien
Die wirre Linksammlung ist ja auch peinlich genug
"Das ist gar nicht die richtige Liste", behauptet der australische Kommunikationsminister Steven Conroy, und faselt - ohne den Widerspruch zu erkennen - gleichzeitig etwas von Strafverfolgung gegen Wikileaks, weil die geheime Sperrliste nicht veröffentlicht werden dürfte.
Update: 27.3: Wikileaks und Liste(n) wieder da und der Polizeistaat schlägt zurück. Siehe auch Udo Vetter: Links auf Wikileaks können gefährlich sein
Aktuelle Stunde
Ich habe nicht die Zeit. Außerdem würde es mich wirklich quälen, mir diese Mischung aus Ignoranz und Lügen anzuhören, mit der den Bürger ein Zensurstaat verkauft werden soll. In ihrem FAZ-Interview ist die Ministerin von der Leyen jetzt sogar schon bei der "Urban Legend" von Snuff-Filmen angekommen.
Kennt sie denn die anderen Filme, in denen kleine, mit Ejakulat beschmierte Kinder in satanistischen Ritualen dazu gebracht werden, sich gegenseitig bei lebendigem Leib aufzuessen, etwa noch nicht?
Update: Kommt doch erst morgen dran....
http://wikileaks.org/wiki/Hausdurchsuchung_bei_WikiLeaks.de_Domaininhaber
Da stellt sich doch die Frage wie blöde Strafverfolger sind oder nutzen die einfach die Möglichkeit mal einen Blick in die Wohnung zu werfen?
bombjack
Durchsuchung bei wikileaks.de Inhaber
Die Legende von der Kinderpornoindustrie
[...] Keiner, ich wiederhole, keiner der in den letzten anderthalb Jahren dazu gekommenen Mandanten hat auch nur einen Cent für das Material bezahlt. Alle, ich wiederhole, alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. [...] Tatsächlich ist auch anhand der im Umlauf befindlichen Dateien unschwer festzustellen, dass es die Kinderpornoindustrie nicht gibt. [...] Der Verweis auf die Millionenumsätze ist kein Randaspekt. So wird nämlich der Eindruck erweckt, die Konsumenten von Kinderpornografie pumpten Geld in einen lukrativen Markt mit der Folge, dass sich Kindesmissbrauch finanziell lohnt. [...]
Ganzer Artikel: Die Legende von der Kinderpornoindustrie
CT-Artikel
Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere
[...]Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.[...]
Der ganze Artikel hier.
Operation Ohnmacht
Guter Artikel zur Zensur : Operation Onmacht auf stern.de
[...]Sie [von der Leyen] argumentiert mithilfe derart drastischer Bilder, wie sie auf Webseiten selbst von erfahrenen Fahndern kaum gefunden werden. Sie beruft sich auf Klickzahlen, die auf Hochrechnungen von norwegischen Hochrechnungen beruhen, und spricht von einem "der größten Märkte der organisierten Kriminalität". Die Quellen, die sie zitiert, etwa der Branchenverband Bitkom oder das BKA, staunen darüber selbst. "Wir haben solche Zahlen nicht", heißt es überall. "Woher auch?"
[...]
Das Innenministerium habe die Organisation "bewusst" der Familienministerin zugeschoben, die - so erinnern sich mehrere Teilnehmer - anfangs sogar von einer "DSL-Sperrung" sprach. Sie habe wohl DNS gemeint, erklärt die Mail, jenes System, das aus Zahlencodes Seitennamen macht.
[...]
Kein ahnungsloser Internetnutzer, da sind sich alle Experten einig, stößt zufällig oder beim Googeln auf strafbare Kinderpornografie.
[...]
Wer mich mal kennen lernen möchte: Ich werde vermutlich am Freitag vormittag an der Mahnwache anlässlich der "Pressekonferenz mit Bundesministerin Ursula von der Leyen anlässlich der Vertragsunterzeichung mit Internetprovidern zur Zugangserschwerung kinderpornografischer Seiten im Internet" teilnehmen.
Mahnwache Berlin
Gruß Dieter-K13
scusiblog
In Eine Verfolgung ist möglich, fast überall! wird ein Studie "Netzsperren sind vermeidbar" (pdf) gezeigt: Die Server, zu denen einige Staaten den Zugang wegen mutmaßlicher Verbreitung von Kinderpornographie blockieren, stehen fast immer, d.h. zu über 99% in Staaten, in denen Gesetze zur Bekämpfung der Kinderpornographie existieren oder Staaten, die der Schaffung entsprechender Gesetze zugestimmt haben.[...]Frau von der Leyen verteidigt ihre Pläne zur Einführung von Netzsperren immer wieder mit dem Argument, dass nur in der Hälfte aller Länder Kinderpornographie strafbar sei und man deshalb keine andere Handhabe gegen Angebote in diesen Ländern habe. Ersteres ist zwar richtig, aber irreführen
Und in Mitte April soll es mit der Internetzensur los gehen, erfährt man unter anderem, warum man dem BKA nicht trauen kann.
Missbrauchsopfer gegen Netzsperren
Die Diskussion, wie sie gerade läuft, ist nicht hilfreich. Die ist schlimm für die Opfer, ihnen wird damit noch ein zweites Mal wehgetan. Ich fühle mich wieder zum Opfer gemacht. Ich fühle mich in der Debatte für ein politisches Ziel missbraucht.
Denn die Regierung will nur die Verbreitung der "Dokumentation des Missbrauchs" einschränken, nicht den Missbrauch selbst. Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort. Die Inhalte werden weiter verbreitet. Statt nur Listen auszutauschen, könnte man doch mit vereinten Kräften daran arbeiten, diese Inhalte dauerhaft aus dem Netz zu entfernen. Denn bisher geht es nur um diese Sperrlisten, nicht um Ermittlungsverfahren.
Das BKA ist noch dazu beim Aufhängen dieses Lakens Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person. Wo bleibt da die Gewaltenteilung, wenn kein Gericht eingeschaltet wird? Wo bleibt die grundgesetzliche Rechtsweggarantie? Die wird damit ausgehebelt. Es wird eine schleichende Internetzensur aufgebaut, keine Strafverfolgung. Das alles ist nur möglich, weil das Tabu Kinderpornografie instrumentalisiert wird: Das ist so böse, da darf man gar nicht offen drüber diskutieren. Das ist das gleiche Muster wie in den Familien, in deren Umfeld Missbrauch geschieht.
Lügen und Kinderpornographie
Twister: "Lügen und Kinderpornographie" bei Telepolis
Und Zypries zu Zensursula: "Hier ist Scheiße..." :-)
Trade in Child Pornography (NL)
http://www.ipt-forensics.com/journal/volume4/j4_2_1.htm#endnotes
Die Schlußfolgerungen der beiden Wissenschaftler fallen mir persönlich insgesamt etwas zu positiv und in Ansätzen leicht verharmlosend aus.
Dies hängt aber auch damit zusammen, daß sie nur niederländische Magazine begutachtet haben, die in toto nicht so hart waren wie (Privat)videos.
Eine umfassende Analyse des "Trade in Childpornography in the Netherlands", die hätte sich nicht nur auf die Magazine stützen sollen und dürfen.
Es gibt aber noch umfassendere Analysen, die sind allerdings nur im wissenschaftlichem Intranet einsehbar.
Aus urheberrechtlichen Gründen darf ich die auch nicht hier kopieren. Aber z.B. das britische Buch "Porn Gold" bietet eine grobe Analyse der illegalen (< 15 Jahren ) und der legalen ( > 15 Jahren ) Pornographie in den NL, SWE und DK.
"Statistics laundering"
Das Muster ist immer das gleiche: Es werden mit zweifelhaften Mitteln zweifelhafte (oder auch mitunter glatt gelogene) Statistiken erhoben, deren Zahlen und Aussage so soft wiederholt werden, bis irgendwann selbst offizielle Stellen sie zitieren. Und genau in dem Moment werden falsche Statistiken zu vermeintlich wahrem Zahlenmaterial "geadelt". Mit allen negativen Folgen für Informationsfreiheit und Demokratie, wie man an Frau von der Leyen sehr deutlich sehen kann. Dieser Vorgang ist in der Statistik schon länger bekannt als "Statistics laundering" - analog zur Geldwäsche der Mechanismus, Datenmaterial mit zweifelhafter Herkunft "reinzuwaschen".
Siehe hier:
http://libertus.net/censor/resources/statistics-laundering.html
Pensionierter Richter über seinen Berufsstand
( Da dieser sich AUCH auf einen speziellen Korruptionsfall bezieht, der nichts mit dieser Thematik zutun hat, habe ich sinnwahrend gekürzt. )
“Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”. (..) “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.” (...) “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.”(..)
"Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem “sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.” (..) "In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation.”
Ein erschütterndes Urteil eines Insiders.
SPD "Jugendexpertin" fordert Internetsperren auch für "Jugendpornos"
Wie befürchtet, aber erwartet, beginnt die Ausweitung der Sperrliste schon, bevor sie überhaupt gestartet wurde.
Ich setze ja "Jugendpornos" immer in Anführungszeichen, weil ja fast alle der damaligen Modelle aus den NL und Flandern Erwachsene ( über 16 ) waren, die auch nie gedacht hätten, daß sie eines Tages mal auf einer "Kinderpornosperrliste" landen.
In den NL ist der Protest gegen eine Ausweitung der Sperre, die ja bisher "nur" vom größten Provider mitgetragen wird, ähnlich groß wie in D.
Wobei es bei uns eher noch um religions- und regierungskritische Seiten geht, vielleicht auch, weil ja die Jugendpornos eh noch in fast jedem Sexshop und Antiquariat quasilegal erhältlich sind.
Einzelne Mitglieder der rechtsevangelikalen Christenunion, eine 3% Sektiererpartei, die in der jetzigen Regierung sitzt, forderten schon eine Aufnahme von "blasphemischen" Seiten. Gab es nicht schon im finnischen "KP Filter" antireligiöse Seiten ?
Monarchisten wollen - wie in Thailand - Seiten verbieten, die das Königshaus beleidigen. Gerade nach dem Anschlag wäre dies ja wohl selbstverständlich.
Am Ende wird dies so sein wie in Aldous Huxleys "Schöner Neuer Welt", wir lesen nur noch, was die Regierung uns lesen läßt. Sie wählt für uns aus, sozusagen als "Serviceleistung am Staatsbürger".
Netzsperren für "Jugendpornografie"
Ich hoffe doch, alle Leser dieses Blogs haben bei der E-Petition gegen die Sperren unterschrieben?
Btw. in einem Interview der Leyen http://zenzizenzizenzic.de/archives/2009/04/25/da-sind-viele-auch-dabei-die-vollig-harmlos-sind/ sagte die Dame folgendes:
[...]Ursula von der Leyen: Ich will vielleicht vorweg sagen, ähm, weil die meisten es nicht wissen. Wenn wir von Kinderpornographie sprechen, dann, ähm, ist nicht das die Wirklichkeit, was in den meisten unserer Köpfe sich sofort abspielt nämlich nackte Kinder, die posieren, sondern leider sprechen wir von Filmen und Bildern und Videos, die, ähm, ganz real die Vergewaltigung von kleinen Kindern, von Säuglingen zeigen, Jungen wie Mädchen.
[...]
und wie ich in meinem Kommentar dort schon geschrieben habe, ist meine Erfahrung genau umgekehrt d.h. der "Normalo" setzt den Begriff "Kinderpornographie" mit den Vergwaltigungen gleich und ist überrascht wenn er aufgeklärt wird, daß eben auch computergeniertes, Posingbilder, Zooms, FKK-Bilder, Mangas, Texte und Bücher, Zeichungen usw. unter den Begriff fallen können oder gar Filme wie "Spielen wir Liebe", die 1977 gedreht worden sind und wo die Darsteller keinerlei Probleme damit haben.
Unter http://blog.odem.org/2009/05/quellenanalyse.html ist ein Gastbeitrag von Lutz Donnerhacke erschienen der auch recht interessant zu lesen ist, besonders die Abschnitte über "Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes" (wozu auch Jupo gehört) und "Ist Strafverfolgung möglich?", wo dieser Verein “Missing Kids” erwähnt wird, denn die Definition dieses Vereins was man unter diesen Medien verstehen sollte ist sehr weit gefaßt vgl. [...]For purposes of this report, child pornography includes, but is not limited to, any representation, by whatever means, of a child engaged in real or simulated explicit sexual activities or any representation of the sexual parts of a child for primarily sexual purposes, as well as the use of a child to create such representation.
[...] und findet sich auch in den diversen EU/UN-Beschlüssen.
Mir stellt sich da sehr stark die Frage was überhaupt strafbar sein sollte, denn ich bekomme immer mehr das Gefühl das es nicht um die Abbildung von realen Taten geht die strabar sein sollten, sondern darum was ein Betrachter möglicherweise denken könnte. Praktisch ein indirektes Gedankenverbrechen gekoppelt mit der Furcht das das Betrachten dafür sorgt daß man alles hetzt und bespringt was nicht bei drei auf dem Baum ist. Oder um es juristisch über den Schutzzweck des §131 StgB auszudrücken: "Für den Schutzzweck des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive Gewaltdarstellungen entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine Schilderung tatsächlich mögliche Vorgänge oder reine Phantasieprodukte zum Gegenstand hat." http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3
Interessanterweise wird in der BGH Begründung auch noch darauf eingegangen, warum auch ein Comic gegen den §184b verstoßen kann.....nachzulesen und III. Verurteilung.
bombjack
Ganz eindeutig...
"Ferner möchte ich daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder. Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen. Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte."
Die Bilder, die ER meint, sind ja auch klar, aber er sollte schon wissen, WAS alles heute unter KiPo fällt und da gibt es eine Menge Spielraum, deswegen brauchen wir hier Richter und Gutachter!
Hans Peter Uhl
Kinderpornografie nach §184b StGB erfordert weder die Mitwirkung von Kindern, noch überhaupt von echten Personen, sie erfordert auch keinen vorsätzlichen(?) sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigungen.
Das Gesetz geht also über die von Herrn Uhl beschriebenen Darstellungen hinaus, in dieser Beziehung könnte eine Richter da auch nichts mehr einschränken.
Es würde mich auch gar nicht wundern, wenn da zwar erst im letzten Moment aber doch bereits vor der Schlussabstimmung die strafbare Jugendpornografie nach §184c StGB hinzugefügt wird, so wie Fr. Marks es forderte.
Damit wäre beispielsweise die Grundlage vorhanden, auch Schwulen-Communities wie Gayromeo (und Verweise darauf!) zu sperren, da sich in den Tiefen dort sicherlich auch Jugendliche oder wenigstens jugendlich aussehende Erwachsene finden lassen werden.
Und es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen einem jungen Mann, der seine Sexualität berechtigterweise auch im multimedialen Internet auslebt und einem vergewaltigten Kind! Die irre Gesetzesentwicklung von CDU und SPD leugnet diesen Unterschied jedoch.
Allerdings: Selbst wenn es absolut sichergestellt wäre, dass sich die Zensur tatsächlich nur auf die allerschlimmste Gewaltpornografie mit realen Vergewaltigungen von echten Kindern beschränken würde, wäre ich aus mehreren anderen Gründen immer noch dagegen, ebenso wie ich gegen die Zensur von Nazi- oder Islaminstenpropaganda bin, obwohl ich diese, im Gegensatz zu Bildern von Gewaltverbrechen an Kindern, sogar für tatsächlich bedrohlich halte.
Nebenbei: Wenn das Zensursula-Gesetz so umgesetzt wird, können natürlich auch so sofort beliebige andere illegale oder fragwürdige Inhalte gesperrt werde, da der Anbieter ohnehin kaum eine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. "Hallo, liebes BKA, lasst doch bitte meine Naziseite mit den vielen Hakenkreuzen, der Holocaustleugnung und den Mordaufrufen gegen die Kanzlerin wieder ins Netz, schließlich ist das keine Kinderpornografie"


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