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Klage gegen Frau Ursula von der Leyen
19.1.09
An das
Amtsgericht Mülheim
Georgstr. 13
45468 Mülheim
Klage des Ingo Schmitt
gegen
Frau Ursula von der Leyen, zu laden über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin.
Ich beantrage,
1)Die Beklagte zu verpflichten, es zu unterlassen, das Bundeskriminalamt oder eine andere staatliche Behörde zu veranlassen, für sie schwarze Listen von Internetseiten mit angeblich kinderpornographischem Inhalt herzustellen und ihr zur Verfügung zu stellen.
2)Die Beklagte zu verpflichten, den Versuch zu unterlassen, Anbieter von Internetdiensten zu nötigen, Internetangebote, über die sie ihnen Information zur Verfügung stellt, zu sperren.
3)Den Streitwert des Verfahrens auf € 500,-- festzusetzen.
4)Die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen.
5)Über den Rechtsstreit in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu entscheiden.
Nach Eingang der Stellungnahme der Beklagten werde ich eventuell weitere Beweisanträge stellen.
Die Beklagte, die Ministerin im Kabinett der Bundeskanzlerin Merkel ist, hat sich in öffentlichen Erklärungen, die auch im Fernsehen verbreitet wurden, zu den von mir in den Punkten 1) und 2) gerügten Aktivitäten bekannt, obwohl ich Sie bereits mit Schreiben vom 23.11.08 aufgefordert habe, dies zu unterlassen (s. Anlage). Aus ihren Erklärungen geht hervor, dass ihr bekannt ist, dass es für ihr Vorgehen keine rechtliche Grundlage gibt. Ferner ist ihr bekannt, dass mehrere Internetprovider Widerstand gegen ihr rechtswidriges Vorgehen leisten. Trotzdem will sie weiterhin Druck auf sie ausüben, damit sie „freiwillig“ die Internetangebote, die auf der von ihr gelieferten Proskriptionsliste aufgeführt sind, unzugänglich machen.
Nun kann die Entscheidung darüber, was Kinderpornographie ist, nicht von der Frau Ministerin getroffen werden, vielmehr gibt es hierzu in unserem Staate Regeln, die durch die Gesetze vorgeschrieben sind.
Offenbar liegt dem Verhalten der Klagegegnerin das Motiv zugrunde, dass sie durch ihr Vorgehen und die damit zusammenhängende Propaganda Popularität haschen will, was der Förderung ihrer Karriere zugute kommen soll. Da sie bedenkenlos staatliche Ressourcen für diese ihre persönlichen Interessen einsetzt, ist sie offensichtlich korrupt.
Den Karriereinteressen der Frau Ministerin stelle ich meine eigenen Geschäftsinteressen gegenüber. Bereits im Jahre 1995 wurde ich durch eine Erklärung des BKA, die in der Presse verbreitet wurde, als Mitglied eines internationalen Kinderpornohändlerringes bekannt gemacht. Inzwischen speichere ich im Internet bei mehreren Anbietern eine beträchtliche Menge von knabenerotischen Daten, die ich mit anderen daran interessierten Personen austausche. Ich bestreite, dass die Frau Klagegegnerin sich das Recht anmaßen kann, mir hierbei irgendwelche Schwierigkeiten zu machen.
Im Übrigen glaube ich der von interessierten Kreisen vorgebrachten Behauptung, dass man mit Kinderpornographie Millionen verdienen kann und bin daher dabei, selbst in dieses lukrative Geschäft einzusteigen.
Ich bestehe darauf, dass eventuelle Maßnahmen gegen meine wirtschaftliche Tätigkeit auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruhen. Ich habe in dieser Beziehung m.E. nichts zu befürchten. In den vergangenen vierzehn Jahren sind einige hundert Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornographie gegen mich eröffnet wurden, die alle eingestellt wurden oder im Sande verliefen, weil die zuständige Staatsanwaltschaft in Duisburg sie vergessen hat. Lediglich zwei Verfahren kamen vor Gericht, dort wurde ich freigesprochen.
Angesichts dieser meiner einschlägigen Erfahrung ist davon auszugehen, dass mein Geschäft wirtschaftlich ein großer Erfolg und auch rechtlich unangreifbar sein wird. Wer etwas dagegen hat, kann in offener Auseinandersetzung vor Gericht dagegen vorgehen. Gegen die krummen Touren der Frau Ministerin von der Leyen dagegen werde ich nachhaltigen Widerstand leisten.
Herr Schmitt
Ist das Satire?
Oha, das hat ja Chuzpe.
Die Annahme, dass mit Kinderpornographie Millionen verdient werden können, teile ich persönlich allerdings nicht.
Ob Satire oder nicht, der Hintergrund ist ein ernster. Zum Beispiel ist, "nun kann die Entscheidung darüber, was Kinderpornographie ist, nicht von der Frau Ministerin getroffen werden", ein ganz wichtiger Punkt. Bei diesen heimlichen Zensurlisten fehlt zwangläufig die öffentliche Kontrolle und der Rechtsweg.
Also, Herr Schmitt, da ich vermute, dass Sie nicht der Ingo Schmitt der CDU/CSU Bundestagsfraktion sind, kann ich mich der Bitte um Kontaktdaten nur anschließen. Bitte halten Sie uns auch über den Fortgang Ihrer bemerkenswerten Klage auf dem Laufenden.