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Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

DoBuc - 28. Feb, 00:55

Im Scusiblog sind übrigend auch Links zu den Listen der Schweiz, Finnlands und Schwedens: http://scusiblog.org/?p=363

Dort wurden die Einträge auch nach den Geokoordianten der Server aufgelistet und daraus eine Weltkarte erstellt: http://scusiblog.org/?p=463

Wenn man schaut, in welchen Länder die Server mit den zensierten Inhalten stehen, kommt Deutschland auf den peinlichen dritten Platz nach den USA und Australien und damit natürlich auch auf Platz 1 in Europa.

Herzlichen Glückwunsch, Frau von der Leyen. Wenn man nur deutsche Benutzer zensiert, wie Sie es vorhaben, statt die Server auszuschalten, wird wenigstens der Export nicht gestört. Und durch Fehleinträge von Servern im Ausland, die dann natürlich auch geleakt werden, könnten wir vielleicht ein anderes Land auf einen Platz vor uns schieben, damit es nicht so auffällt. Nur, wollten Sie nicht eigentlich was gegen die Verbreitung von Kinderpornografie tun?

Caroline Kaiser (Gast) - 28. Feb, 23:10

Und noch eine Hausdurchsuchung....

Ein sehr weit entfernter Bekannter meines Vaters, hatte ebenfalls - ausgerechnet am Faschingsmontag - eine HD. Obwohl es in diesem Fall nicht um den §184, sondern um den § 131er ging, den ich schon fast vergessen hatte, möchte ich diesen Fall trotzdem kurz schildern.

Nennen wir ihn mal Herrn Y. Herr Y hat einige Dutzend Horror DVDs in einem Auktionshaus eingestellt, welches den Verkauf von 18er Filmen an Erwachsenen zulässt. In dem Auktionshaus muß man sich mit einer Personalausweiskopie und dem Post Ident Verfahren anmelden. Herr Y ist weder Rechtsanwalt, noch ein absoluter Horror Filmexperte.
Er schaut sich gelegentlich Horrorfilme an, überspielt sie auf Video und verkauft dann die Original DVDs.

So ergab es sich, daß von den Filmen, die er alle ganz normal in Videotheken erwarb, EINER (!) mittlerweile beschlagnahmt wurde, ohne daß er dieses mitbekommen hatte. Denn nicht jeder liest ständig den BPS Report oder guckt jeden Tag ins Bundesgesetzblatt. Der Verkauf und das Anbieten von beschlagnahmten Filmen ist in D verboten, der Besitz und der Kauf aber NICHT.

"§ 131 Absatz 1:
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
( Gewohnt unverständlich formuliert )

Jedenfalls klingelte am Faschingsmontag jemand Sturm. Herr Y drückte auf den Summer und 2 Männer rannten die Treppe hoch. "Helau", sagte Herr Y. Die Männer wirkten konsterniert. " Sie sind Herr Y ?", " Ja ", antwortete er.
" Polizei, wir haben einen HD Beschluß" Y glaubte immer noch an einen Karnevalsscherz.
" Werde ich jetzt verhaftet ?". " Nein, einen Haftbefehl haben wir noch nicht ", dann wurde ihm eine Dienstmarke und der richterliche Beschluß präsentiert. Herr Y fiel aus allen Wolken. Die zwei Polizisten stellten die ganze Wohnung auf den Kopf. Mitgenommen wurde alles mögliche, was nur irgendwie nach Video oder DVD aussah. Die besagte DVD hatte er ja nicht mehr.

Momentan grast die Polizei die 3 bekanntesten Auktionshäuser für Erwachsenen DVDs ab, bisher geht es immer um den §131er. Ich vermute aber mal, daß es bald auch um den neuen §184er geht.

Grobe Schilderungen von Betroffenen erwähnen meist, daß ALLE DVDs und Videos beschlagnahmt werden. Wenn es um den §184er geht, dann kann ich dies bei Videos noch formal nachvollziehen, denn z.B. auf einer Biene Maja Videocassette kann etwas ganz anderes drauf sein. Beim §131 kann ich dies überhaupt nicht verstehen, denn der Besitz beschlagnahmter Filme ist legal. Wenn jetzt jemand Dutzende beschlagnahmter Horrorfilme hat, dann könnten die nur dann konfisziert werden, wenn er diese Filme häufiger als 1x hat. Dann wird nämlich automatisch eine Verkaufsabsicht vorausgesetzt. Nur mit welchem Recht wird jetzt alles mögliche beschlagnahmt ? Herr Y hatte keinen Film doppelt. Eine HD und Beschlagnahmung dient der Sicherstellung von Beweisen, bzw. verbotenen Gegenständen, Tatwerkzeugen, usw. Aber eine Beschlagnahmung von Filmen, die man besitzen darf (s.o.) leuchtet mir nicht ein, erst recht nicht, daß - mal wieder - dafür so leichtfertig mit einem HD Beschluß umgegangen wird.

Immerhin einer der schwersten Grundrechtseingriffe, aber die Unverletzbarkeit der Wohnung ( sogar im Grundgesetz verankert, Artikel 13 ! ) scheint in D nur noch auf dem Papier zu stehen.

Nach der Auswertung bekommen die "Täter" die Filme wieder ausgehändigt, eingezogen werden Dubletten ( sowie Filme die nach § 184 strafbar sind, mal wieder spekuliert man auf den Zufallsfund ).

Pornos hat er nach eigener Aussage kaum, lediglich einige Playboy, Penthouse und Private Videos/DVDs, die immer nur Modelle +18 hatten. Die müßten sie ihm also wieder aushändigen. Die Horror DVDs hat er auch nur 1x. Auch die wird er zurückbekommen. Also ein Riesenaufwand für nichts. Ganz seltsam: Ein privates Adressbuch mit Telefonnummern wurde beschlagnahmt, weil es sich um eine "Kundendatei" handeln könnte. Tatsächlich stehen da nur Bekannte, Freunde und Verwandte drin.
An wen er die DVDs geschickt hat, läßt sich doch aus den Daten des Auktionshauses einwandfrei ablesen. Ohnehin gehts hier nur um eine einzige (!) DVD.

Was machen sie, wenn jemand 500 Jugendpornos hat ? Rücken sie dann mit der GSG9 und Panzern an ?!?

Mir drängt sich immer mehr der Verdacht auf, daß hier bewußt nur noch auf Zufallsfunde spekuliert wird. HD um jeden Preis, koste es was es wolle. Laut Aussage meines Vaters, immerhin RA, ist eine HD bei Verstoß gegen den §131 möglich und auch nicht ungewöhnlich. Früher wurden die allerdings nur bei großen Händlern angeordnet, nicht wenn jemand ein paar DVDs verkaufte oder sogar nur eine einzige.

Jedenfalls kann ich die Klagen von "Überlastung" und "unmenschlicher Arbeitsverdichtung" bei der Polizei nicht mehr hören, wie sie die GdP und die DPolG ständig verlautbaren, scheinbar hat man doch viel zu viel Leerlauf.

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