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Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

DoBuc - 24. Apr, 14:14

Lügen und Kinderpornographie

Wer sich für das Thema Interessiert, wird Twisters Artikel sicherlich auch ohne meine Mithilfe schon gefunden haben. Aber der Vollständigkeit halber möchte ich auch eine Lesempfehlung geben:

Twister: "Lügen und Kinderpornographie" bei Telepolis

Und Zypries zu Zensursula: "Hier ist Scheiße..." :-)


Caroline Kaiser (Gast) - 24. Apr, 22:11

Trade in Child Pornography (NL)

Verlinke hier mal eine wissenschaftliche Analyse zweier niederländischer Kollegen: ( Wird hoffentlich nicht wieder einen Straftatbestand erfüllen ;-)

http://www.ipt-forensics.com/journal/volume4/j4_2_1.htm#endnotes

Die Schlußfolgerungen der beiden Wissenschaftler fallen mir persönlich insgesamt etwas zu positiv und in Ansätzen leicht verharmlosend aus.

Dies hängt aber auch damit zusammen, daß sie nur niederländische Magazine begutachtet haben, die in toto nicht so hart waren wie (Privat)videos.

Eine umfassende Analyse des "Trade in Childpornography in the Netherlands", die hätte sich nicht nur auf die Magazine stützen sollen und dürfen.

Es gibt aber noch umfassendere Analysen, die sind allerdings nur im wissenschaftlichem Intranet einsehbar.

Aus urheberrechtlichen Gründen darf ich die auch nicht hier kopieren. Aber z.B. das britische Buch "Porn Gold" bietet eine grobe Analyse der illegalen (< 15 Jahren ) und der legalen ( > 15 Jahren ) Pornographie in den NL, SWE und DK.
Gast (Gast) - 25. Apr, 13:55

"Statistics laundering"

Es gibt ein weiteres sehr interessantes Dossier zur Frage der Statistiken. Man darf nie verkennen, daß Kinderpornografie an sich ein sehr ernstes Thema ist und zu recht geächtet wird. Aber die Kehrseite ist die Frage der Objektivität, mit welcher man gegen sie vorgeht. Und was Berichte über Fallzahlen und Häufigkeit angeht, wird hier schon länger getreu dem Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel" verfahren.

Das Muster ist immer das gleiche: Es werden mit zweifelhaften Mitteln zweifelhafte (oder auch mitunter glatt gelogene) Statistiken erhoben, deren Zahlen und Aussage so soft wiederholt werden, bis irgendwann selbst offizielle Stellen sie zitieren. Und genau in dem Moment werden falsche Statistiken zu vermeintlich wahrem Zahlenmaterial "geadelt". Mit allen negativen Folgen für Informationsfreiheit und Demokratie, wie man an Frau von der Leyen sehr deutlich sehen kann. Dieser Vorgang ist in der Statistik schon länger bekannt als "Statistics laundering" - analog zur Geldwäsche der Mechanismus, Datenmaterial mit zweifelhafter Herkunft "reinzuwaschen".

Siehe hier:

http://libertus.net/censor/resources/statistics-laundering.html
Caroline Kaiser (Gast) - 5. Mai, 20:38

Pensionierter Richter über seinen Berufsstand

(In der Süddeutschen Zeitung vom 9. April 2008, wurde unter der Überschrift "Konsequente Manipulation", ein Leserbrief des pensionierten Richters des Landgerichts Stuttgarts, Frank Fahsel, abgedruckt:

( Da dieser sich AUCH auf einen speziellen Korruptionsfall bezieht, der nichts mit dieser Thematik zutun hat, habe ich sinnwahrend gekürzt. )

“Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”. (..) “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.” (...) “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.”(..)

"Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem “sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.” (..) "In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation.”

Ein erschütterndes Urteil eines Insiders.
Caroline Kaiser (Gast) - 6. Mai, 13:57

SPD "Jugendexpertin" fordert Internetsperren auch für "Jugendpornos"

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/internetsperren-auch-fuer-jugendpornos/

Wie befürchtet, aber erwartet, beginnt die Ausweitung der Sperrliste schon, bevor sie überhaupt gestartet wurde.

Ich setze ja "Jugendpornos" immer in Anführungszeichen, weil ja fast alle der damaligen Modelle aus den NL und Flandern Erwachsene ( über 16 ) waren, die auch nie gedacht hätten, daß sie eines Tages mal auf einer "Kinderpornosperrliste" landen.

In den NL ist der Protest gegen eine Ausweitung der Sperre, die ja bisher "nur" vom größten Provider mitgetragen wird, ähnlich groß wie in D.

Wobei es bei uns eher noch um religions- und regierungskritische Seiten geht, vielleicht auch, weil ja die Jugendpornos eh noch in fast jedem Sexshop und Antiquariat quasilegal erhältlich sind.

Einzelne Mitglieder der rechtsevangelikalen Christenunion, eine 3% Sektiererpartei, die in der jetzigen Regierung sitzt, forderten schon eine Aufnahme von "blasphemischen" Seiten. Gab es nicht schon im finnischen "KP Filter" antireligiöse Seiten ?

Monarchisten wollen - wie in Thailand - Seiten verbieten, die das Königshaus beleidigen. Gerade nach dem Anschlag wäre dies ja wohl selbstverständlich.

Am Ende wird dies so sein wie in Aldous Huxleys "Schöner Neuer Welt", wir lesen nur noch, was die Regierung uns lesen läßt. Sie wählt für uns aus, sozusagen als "Serviceleistung am Staatsbürger".
DoBuc - 6. Mai, 17:32

Netzsperren für "Jugendpornografie"

Ja, da wollte ich auch noch einen Artikel zu schreiben, hatte nur keine Zeit.... Nun wären die Zensursula-Geschichten endgültig berechtigt in diesem Blog angekommen :-(. Es war ja zu ahnen, ich war ehrlich gesagt überrascht, das bisher überall tatsächlich nur §184b stand. In der Praxis könnten die Sperren allerdings ohnehin gegen alle anderen vermeintlichen Rechtsverstöße angewendet werden, da es keine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen. "Hallo, liebes BKA, ihr habt mich gesperrt, dabei verbreite ich keine strafbare Kinderpornografie, sondern nur strafbare Jugendpornografie" ? Das gilt für alle potentiell rechtswidrigen Äußerungen, ob nun Nazikram, Blasphemie oder nicht ausreichende Altersverifikation.

Ich hoffe doch, alle Leser dieses Blogs haben bei der E-Petition gegen die Sperren unterschrieben?
bombjack (Gast) - 6. Mai, 18:42

Das der 184c dort ankommt war von vorn herein anzunehmen....

Btw. in einem Interview der Leyen http://zenzizenzizenzic.de/archives/2009/04/25/da-sind-viele-auch-dabei-die-vollig-harmlos-sind/ sagte die Dame folgendes:
[...]Ursula von der Leyen: Ich will vielleicht vorweg sagen, ähm, weil die meisten es nicht wissen. Wenn wir von Kinderpornographie sprechen, dann, ähm, ist nicht das die Wirklichkeit, was in den meisten unserer Köpfe sich sofort abspielt nämlich nackte Kinder, die posieren, sondern leider sprechen wir von Filmen und Bildern und Videos, die, ähm, ganz real die Vergewaltigung von kleinen Kindern, von Säuglingen zeigen, Jungen wie Mädchen.
[...]

und wie ich in meinem Kommentar dort schon geschrieben habe, ist meine Erfahrung genau umgekehrt d.h. der "Normalo" setzt den Begriff "Kinderpornographie" mit den Vergwaltigungen gleich und ist überrascht wenn er aufgeklärt wird, daß eben auch computergeniertes, Posingbilder, Zooms, FKK-Bilder, Mangas, Texte und Bücher, Zeichungen usw. unter den Begriff fallen können oder gar Filme wie "Spielen wir Liebe", die 1977 gedreht worden sind und wo die Darsteller keinerlei Probleme damit haben.

Unter http://blog.odem.org/2009/05/quellenanalyse.html ist ein Gastbeitrag von Lutz Donnerhacke erschienen der auch recht interessant zu lesen ist, besonders die Abschnitte über "Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes" (wozu auch Jupo gehört) und "Ist Strafverfolgung möglich?", wo dieser Verein “Missing Kids” erwähnt wird, denn die Definition dieses Vereins was man unter diesen Medien verstehen sollte ist sehr weit gefaßt vgl. [...]For purposes of this report, child pornography includes, but is not limited to, any representation, by whatever means, of a child engaged in real or simulated explicit sexual activities or any representation of the sexual parts of a child for primarily sexual purposes, as well as the use of a child to create such representation.
[...] und findet sich auch in den diversen EU/UN-Beschlüssen.

Mir stellt sich da sehr stark die Frage was überhaupt strafbar sein sollte, denn ich bekomme immer mehr das Gefühl das es nicht um die Abbildung von realen Taten geht die strabar sein sollten, sondern darum was ein Betrachter möglicherweise denken könnte. Praktisch ein indirektes Gedankenverbrechen gekoppelt mit der Furcht das das Betrachten dafür sorgt daß man alles hetzt und bespringt was nicht bei drei auf dem Baum ist. Oder um es juristisch über den Schutzzweck des §131 StgB auszudrücken: "Für den Schutzzweck des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive Gewaltdarstellungen entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine Schilderung tatsächlich mögliche Vorgänge oder reine Phantasieprodukte zum Gegenstand hat." http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3
Interessanterweise wird in der BGH Begründung auch noch darauf eingegangen, warum auch ein Comic gegen den §184b verstoßen kann.....nachzulesen und III. Verurteilung.

bombjack
mikelkane (Gast) - 12. Mai, 11:43

Ganz eindeutig...

Aus einer soeben eingetroffenen Antwort des Abgeordneten Hans Peter Uhl (CSU) bei abgeordnetenwatch.de:

"Ferner möchte ich daran erinnern, um welche Art von Inhalten es geht: Die geplanten Internetsperren richten sich gegen Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder. Ich glaube kaum, dass es bei solchen Bildern einen Interpretationsspielraum gibt. Der Charakter solcher Bilder wird in der Praxis nicht strittig sein können. Entweder es handelt sich um solche Bilder oder nicht. Diese Ja/Nein-Entscheidung angemessen zu treffen, ist fachlich spezialisierten, vereidigten und dem Gesetz verpflichteten Beamten des BKA durchaus zuzutrauen. Deshalb brauchen wir hier nach meiner Einschätzung weder einen Richter noch einen sonstigen Gutachter, der seinen Stempel drauf setzt und sagt: Ja, tatsächlich, es handelt sich um kinderpornographische Inhalte."


Die Bilder, die ER meint, sind ja auch klar, aber er sollte schon wissen, WAS alles heute unter KiPo fällt und da gibt es eine Menge Spielraum, deswegen brauchen wir hier Richter und Gutachter!
DoBuc - 12. Mai, 13:40

Hans Peter Uhl

Im Gegensatz zu dem, was Herr Uhl da auf abgeordnetenwatch schrieb, beschränkt sich aber der Gesetzentwurf zu den Internetsperren (pdf) schon jetzt nicht auf "Darstellungen vorsätzlich sexuell missbrauchter bzw. vergewaltigter Kinder", er richtet sich vielmehr gegen Angebote, "die Kinderpornografie nach §184b der Strafgesetzbuches enthalten", oder die darauf auch nur verweisen.

Kinderpornografie nach §184b StGB erfordert weder die Mitwirkung von Kindern, noch überhaupt von echten Personen, sie erfordert auch keinen vorsätzlichen(?) sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigungen.

Das Gesetz geht also über die von Herrn Uhl beschriebenen Darstellungen hinaus, in dieser Beziehung könnte eine Richter da auch nichts mehr einschränken.

Es würde mich auch gar nicht wundern, wenn da zwar erst im letzten Moment aber doch bereits vor der Schlussabstimmung die strafbare Jugendpornografie nach §184c StGB hinzugefügt wird, so wie Fr. Marks es forderte.

Damit wäre beispielsweise die Grundlage vorhanden, auch Schwulen-Communities wie Gayromeo (und Verweise darauf!) zu sperren, da sich in den Tiefen dort sicherlich auch Jugendliche oder wenigstens jugendlich aussehende Erwachsene finden lassen werden.

Und es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen einem jungen Mann, der seine Sexualität berechtigterweise auch im multimedialen Internet auslebt und einem vergewaltigten Kind! Die irre Gesetzesentwicklung von CDU und SPD leugnet diesen Unterschied jedoch.

Allerdings: Selbst wenn es absolut sichergestellt wäre, dass sich die Zensur tatsächlich nur auf die allerschlimmste Gewaltpornografie mit realen Vergewaltigungen von echten Kindern beschränken würde, wäre ich aus mehreren anderen Gründen immer noch dagegen, ebenso wie ich gegen die Zensur von Nazi- oder Islaminstenpropaganda bin, obwohl ich diese, im Gegensatz zu Bildern von Gewaltverbrechen an Kindern, sogar für tatsächlich bedrohlich halte.

Nebenbei: Wenn das Zensursula-Gesetz so umgesetzt wird, können natürlich auch so sofort beliebige andere illegale oder fragwürdige Inhalte gesperrt werde, da der Anbieter ohnehin kaum eine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. "Hallo, liebes BKA, lasst doch bitte meine Naziseite mit den vielen Hakenkreuzen, der Holocaustleugnung und den Mordaufrufen gegen die Kanzlerin wieder ins Netz, schließlich ist das keine Kinderpornografie"

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Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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