Hausdurchsuchung wegen Link zu .... *diesem Blog*
Im Zusammenhang mit einer solchen Verlinkung, ist vor kurzem ein Ereignis eingetreten, das ich bis dahin noch für völlig unvorstellbar gehalten hätte und das, wie ich finde, nun offenbart, dass unser Land seine rechtsstaatlichen Verhältnisse zumindest punktuell schon verloren hat:
Bei einer Person, die anonym bleiben möchte, da sie Repressalien der Öffentlichkeit fürchtet, ist vor kurzem eine Hausdurchsuchung und eine umfangreiche Beschlagnahmung durchgeführt worden, und zwar aufgrund der konkreten Tatsache, dass diese Person dieses Weblog verlinkt hat!
Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss lautet wie folgt:
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht [der/die] Beschuldigte habe auf der von [ihm/ihr] betriebenen Internetseite [...] gezielt eine Sprungmarke auf die Internetseite http://schutzalter.twoday.net gesetzt, auf welcher eine sogenannte „Dänische Zensurliste“ thematisiert wird. Bei diese Liste handelt es sich gemäß dem genannten Artikel um eine Linkliste von circa 4000 kinderpornographischen Seiten. Offenbar sollte diese Linkliste geheim gehalten werden; über unbekannte Wege wurde sie jedoch unter www.wikileaks.org eingestellt. Eine am 21.01.2009 durchgeführte stichprobenartige Überprüfung ergab, dass ein Großteil der Links inaktiv beziehungsweise nicht abrufbar ist. Festgestellt werden konnten unter diesen Links allerdings auch Internetpräsenzen, welche eindeutig kinderpornographisches Material enthielten. Von diesen Internetseiten wurden Screenshots gefertigt, welche sich in verschlossenem Umschlag in der Akte befinden. Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat,
strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften
gem. §184b Abs. 4 Satz 2 StGB.
[Der/Die] Beschuldigte betreibt die [...] Plattform [...] und ist einschlägig vorbestraft.
Die o.g. Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für den Verfall oder die Einziehung der Gegenstände vorliegen oder nur Wegen §73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht vorliegen.
Die Beschlagnahme steht in angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.
Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.
(Quelle: pdf)
Da zu den „oben genannten Gegenständen“, die gesucht und ggf. beschlagnahmt und eingezogen werden sollen, unter anderem "Computeranlage mit Peripheriegerät zur Sichtbarmachung digitaler Speicher" und "Datenträger" gehören, wurde dann unter anderem tatsächlich ein kompletter PC (inklusive Monitor!) beschlagnahmt.
Der Betroffene hat durch seinen Anwalt Rechtsmittel gegen den Beschluss und die Beschlagnahme einlegen lassen.
Nein, lieber Staat, das ist nicht verhältnismäßig, das ist völlig durchgeknallt.
Die Maßnahmen Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen von täglich benötigtem Privatbesitz sind ganz erhebliche Zwangsmaßnahme, die in der Kernbereich der Privatsphäre eindringen und in der Praxis die Bestrafung eines Angeschuldigten vorwegnehmen, ohne das dem ein fairer Prozess vorausgegangen wäre. Das ist mit Sicherheit schon mal nicht angemessen, wenn der Schaden des Betroffenen durch die Untersuchung größer ist, als die für die vermeintliche Tat zu erwartende Strafe.
Die Untermauerung des "Verdachts" ist hier dermaßen substanzlos, dass man sie auf jeden Menschen mit Internetverbindung anwenden könnte. So ist das Internet zweifellos voll von Links zu Links zu Links zu Links zu irgendwelchen Inhalten, die potentiell in diesem perfiden Zensurstaat nicht willkommen sind. Und da der Mensch von Natur aus ein neugieriges Wesen ist, besteht wohl gegen jedermann irgendein Verdacht, dass er sein Informationsrecht wahrgenommen haben könnte, sogar unabhängig von einer besonderen Affinität zu den Inhalten.
Die Tatsache, dass die hier betroffene Person "einschlägig vorbestraft" ist, darf bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit auch keinen Unterschied machen: Ein wesentlicher Sinn der gesetzlichen Strafe ist es doch, den Rechtsfrieden herzustellen und so die drohende Kette von eskalierender Rache und Gegenrache zu verhindern. Deswegen darf die festgesetzte Strafe auch nicht durch eine fortdauernde Ungleichbehandlung, Gängelung oder Bloßstellung verstärkt und unbestimmt verlängert werden.
Im konkreten Fall ist die Maßnahme so willkürlich und unverhältnismäßig, dass man sogar folgern kann, dass es sich letztendlich um einen gegen die Person gerichteten Feldzug von Staatsbeamten handeln muss.
Technisches: Aus naheliegenden Gründen habe ich die bisherige Blog-Statistik, die auch die Referer-Adressen der letzten hundert Besucher angezeigt hat, geschlossen.
Mein Artikel, auf den die Begründung Bezug nimmt, ist "Dänische Zensurliste" vom 5. Januar 2009.
Ich bitte die Leser von Spekulationen über die betroffene Person abzusehen.
Trackbacks zu diesem Beitrag
Internet-Zensur: Schneller als erwartet
Linkkette zu Wikileaks - Wir erleichtern den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit
Unerklärlich, Liste wurde in und von vielen Medien verlinkt
Mir ist bisher kein Fall bekantgeworden, der hier zu einer HD geführt hätte. Andererseits, wer outet sich schon gerne öffentlich ?! Es kann aber auch sein, daß HD bei vielen Medien schon zur Routine gehören. Wenn der "Beschuldigte" aber deshalb eine HD bekommen hat, nur weil er diese Seite verlinkt hat, dann solltest Du schon mal aufräumen, Donald.
Und Getränke kalt stellen. Hier werden sie sicher nicht auftauchen, ich bin wirklich froh, daß ich nicht mehr in Deutschland lebe (ausnahmsweise).
Solche absurden Begründungen kannte ich bisher nur aus dem DDR Strafrecht: "Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat,"
Damit könnte ich auch jedes Fachbuch über KP beschlagnahmen, die enthalten zwar keine direkten Links, aber doch deutliche Hinweise, wie (zensiert).
Genausogut könnte man einen Baseballspieler anklagen, weil er sein Sportgerät als tödliche Waffe einsetzen KANN.
"Davon auszugehen", "wahrscheinlich", " gespeichert hat", einfach unglaublich, reine Unterstellungen und Mutmaßungen. Einerseits werden in D lebende Zeitbomben vorzeitig entlassen, wegen irgendwelche Gesetzeslücken, andererseits werden Tatbestände konstruiert. Diese Justiz kann niemand mehr ernst nehmen.
mir fehlen die Worte...
Wenn bei mir je auch ein Rollkommando anrücken sollte, werde ich hier jedenfalls sicher davon berichten.
Und für Sie, Herr Staatsanwalt, hier noch fast 200 Links, die auf die Dänische Zensurliste bei Wikileaks hinweisen: Suche bei Google. Ganz vorne mit dabei heise.de, die kennen Sie ja von dem Ärger wegen dem Link zu der Firma, die trotz ihrer hochwertigen Qualitätsprodukte nicht genannt werden darf. Wenn Sie sich dann wieder an den Links zweiter und dritter Ordnung abarbeiten wollen, haben Sie sicher genug Material um sich den Rest Ihres Lebens von produktiver und sinnvoller Arbeit fernzuhalten. Gut aber, dass Sie Horst Mahler vorher noch in den Knast geschickt haben. Wissen Sie, er war so nah dran, mich von der Holocaust-Lüge zu überzeugen....
Naja der Knackpunkt dürfte sein, daß der Betroffene im Bezug auf solche Bilder eben gesetzlich kein unbeschriebenes Blatt mehr ist und im Rahmen seiner Plattform (mit Kommentaren vielleicht, aus denen sich eine Meinung ableiten läßt) einen Link gesetzt hat.
Dürfte unter dem Begriff "kriminalistische Erfahrung" laufen und die Schwelle ab wann ein Richter einen HD-Befehl unterschreibt bzw. Staatsanwälte und ihre Staatsbüttel eine HD fordern wundert mich nicht im geringsten, wenn man sich mal etwas mit der Thematik beschäftigt hat.... vgl.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/
Btw. wer wegen Drogenvergehen aktenkundig geworden ist, darf sich auch über eine Vorzugsbehandlung durch die Strafverfolger freuen....und Leute die bei einem Shop Growbedarf bestellen bekommen ab und zu auch mal Besuch:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/28/auffallig-ist-verdachtig/ ebenso wie Leute die Chemikalien bestellt haben:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28448/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html
bombjack
Denke ich an Europa (wegen der EU-Gesetzgebung) in der Nacht.....
Zufallsfund wird in der Zukunft eine große Rolle in D spielen
Die neuen drakonischen § sind praktisch perfekt, um nachträglich JEDE HD zu begründen. Während der Anteil der völlig unberechtigten HD und Beschlagnahmungen, gerade im Bereich KP, bisher sehr hoch wahr, hier in den NL kursieren Schätzungen von 75-90%, wird der Zufallsfund zukünftig dafür sorgen, daß es praktisch überhaupt keine Verfahrenseinstellung mehr gibt. Und wenn eine alte Zeitschrift aus dem Wartezimmer als "Beweisstück A" dafür herhalten muß.
Auch wenn es im obigen Fall um etwas ganz anderes geht, jetzt würde die zufällig aufgefundene Videocassette dafür sorgen, daß der eigentliche Anlass für die HD in den Hintergrund tritt.
Marxismus heute: Kinderpornographie = Jugendpornographie
Von den in Cottbus bearbeiteten Fällen der Internet-Kriminalität gehe es bei rund 20 Prozent um Kinderpornografie. "Die meisten dieser Fälle wurden uns aus bundesweiten Ermittlungen bekannt", erläuterte der stellvertretende Abteilungsleiter der Cottbuser Behörde. Öffentliches Interesse erregt derzeit der Fall des Landrates Georg Dürrschmidt vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der vorläufig vom Dienst beurlaubte CDU-Kommunalpolitiker muss sich vom 11. Februar an vor dem Amtsgericht Senftenberg wegen der Besitznahme von Kinderpornografie aus dem Internet verantworten. Der 50-jährige Familienvater bestreitet die Vorwürfe.
"Diejenigen Menschen, die sich pornografische Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen verschaffen, stammen aus allen Schichten der Bevölkerung", berichtete Marx. "Aus purem Zufall bekommt nach unserer Erfahrung niemand Kinderpornografie auf den Rechner. Da muss man schon aktiv werden." Das zufällige Ansehen von Kinderpornografie werde nicht bestraft. "Schon der zielgerichtete Aufruf dieser Seiten im weltweiten Netz kann einen Straftatbestand erfüllen." Oft würden einschlägige Dateien gespeichert.
Die Nutzer von Kinderporno-Seiten können laut Marx mit moderner Technik anhand der hinterlassenen Datenspuren aufgespürt werden. "Auch bereits gelöschte Dateien lassen sich mittels einer Software des Landeskriminalamtes wiederherstellen", erläuterte der Staatsanwalt. "Der somit nachgewiesene Erwerb einschlägiger Dateien fließt ebenfalls in die Anklage ein."
Der Ermittler wies auf die Folgen hin: "Bestraft werden solche Personen, die kinderpornografische Fotos oder Videos in ihren Besitz bringen oder diese verbreiten." Für den Besitz einschlägiger Dateien könnten die Gerichte bis zu zwei Jahren Haft verhängen, für die Verbreitung bis zu fünf Jahren. (dpa) / (anw/c't) "
Man beachte die perfide Vermischung und Gleichsetzung von Kinderpornographie und Jugendpornographie !!!!
Für Herrn Marx sind 17-jährige junge Frauen noch "junge Mädchen". Abbildungen legaler sexueller Handlungen, nur darum geht es ja bei Jugendpornographie, werden dem sex. Mißbrauch an Kleinstkindern quasi gleichgestellt. Ungeheuerlich ! Zumindest erwischt es auch immer mehr Politiker und vielleicht dann bald ja auch Polizisten, Richter und.....Staatsanwälte.
Verlinktes verlinken das auf verlinkte Links verlinkt?
Wie krank ist unser System eigentlich? Bei einer tatsächlichen Linktiefe von 3 bis 5 Links im ganzen Internet hätten wir damit mal eben 9/10 aller privaten Webseitenbetreiber kriminalisiert.
Da bleibt nur noch die Warnung dass man _AUF_KEINEN_FALL_ auf Seiten verlinken sollte, die viele andere Seiten verlinken... Google z.B. soll ja fast das ganze Internet indizieren, wenn man diese Seite verlinkt, verlinkt man damit bestimmt die Verlinkung verlinkter Kinderpornolinks.
Was unsere Politikerspacken wollen ist doch klar!
Softwareraid
Der gesamte "Kinderpronografie"-Wahn ist nur Rechtsgrundlage für beliebig einsetzbare Erpressung - das ist der Anschlag auf den Rechtsstaat!
Faroer
@Butzemann
Dein Kommentar enthielt eine entsprechende Spekulation. Da ein "editieren" hier technisch nicht vorgesehen ist, habe ich ihn statt dessen gelöscht und gebe ihn hier ohne die letzte Zeile wieder:
Butzemann (anonym) - 5. Mrz, 21:10:
Klar dass Du deine perversen freunde schützen willst
Das gelingt aber nicht. DER bleibt nicht anonym!
Original-Dokumente
Wikileaks hat den Original-HD-Beschluss und die Beschwerde dagegen als PDF-Datei mit einem Begleitartikel online ins Internet gestellt. Sie finden die Dateien zum Download oben links im Artikel bei: Download from - fast site - hier:
http://tinyurl.com/dad6hn
Gegen Zensur und Rechtsbeugung. STOPPT die Justiz-Willkür. Für Meinungs- und Pressefreiheit!!!
Rechtswidrige HD bei Justizirrtum-Forum
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4353.html
Justiz-Kriminalität
Justizopfer "Paul S." & Anwälte bereiten Dienstaufsichtsbeschwerden + Strafanzeigen gem. § 339 StGB(Rechtsbeugung) + Verfassungsbeschwerde vor
Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden beim Justizministerium(Richter) sowie beim Innenministerium(StA) Baden-Württemberg eingereicht. Die Strafanzeigen gegen die RichterIn & StAin richten sich an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe-Pforzheim an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) erfolgt aufgrund vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit. Lesen Sie den Inhalt des absurden Beschlusses mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1260
HeiseOnline zu Wikileaks und LG Pforzheim
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig--/meldung/135461
Gute Diskussion auch im Heiseforum. Natürlich hat die überwiegende Mehrheit dort und an vielen weiteren Orte erkannt, dass diese Beschlüsse des AG- und Landgericht Pforzheim recht- und verfassungswidrig sind. Nur derjenige, der als Denunziant mit seinen diversen Pseudos hier eine Anzeige erstattet hatte, wird dies nie begreifen. Ich hoffe, dass Ihm auch hier entlich die Plattform für seine XXXX bald entzogen wird.
Gruß Dieter-K13
http://www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html
WANN KOMMT DIE STRAFANZEIGE VOM SCHUTZALTERBLOG
Ich finde, das erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.
Donald du solltest echt aktiv werden.
Das kann doch nicht wahr sein, schon dieser Bericht über die Liste soll also rechtswidrig sein. Wo führt das alles noch hin?
Joshua
Gar nicht
Ich bin nicht ganz sicher, wen ich deiner Meinung nach wegen was anzeigen sollte. Sicher empfinde ich die im Artikel genannte Hausdurchsuchung völlig daneben. Aber so weit ich weiß, sind alle denkbaren Schritte, inklusive Strafanzeigen gegen verantwortliche Justizmitarbeiter, von dem Betroffenen bereits unternommen. Und in meinem Fall habe ich bisher nichts zu beklagen, bei mir kam es ja nicht zu überzogenen Maßnahmen, mir wurde lediglich Gelegenheit gegeben, mich zu dem vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure ...
Siehe hier: http://tinyurl.com/cvntcj
Verkehrte Welt.....
Die ZEIT & Beck-Blog
http://blog.beck.de/2009/03/30/kausalitaet-von-hyperlinks-und-die-blogger-ein-beschluss-des-lg-karlsruhe-loest-entruestung-aus
http://www.zeit.de/online/2009/14/internetsperren-wikileaks-urteil
Beide Artikel und die Mehrheit der Kommentare bestätigen unsere Rechtsauffassung.
Das war noch nicht alles - es kommt mit Sicherheit noch viel mehr....
Die ersten TV-Sender wurden bereits informiert !!!
Gruß Dieter-K13
Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt
Verletzung der Dienstpflichten von Pforzheimer Staatsanwältin & RichterInnen wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung
Gegen die ermittelnde Staatsanwältin, Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts und die drei RichterInnen des Landgerichts Pforzheim/Karlsruhe wurden bei den Obersten Dienstherren der Landesministerien Baden-Württemberg Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht. Diese weiteren Schritte wurden notwendig, weil es bei "Paul S." zu einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung gekommen war. Die Anträge/Beschlüsse der Pforzheimer Justiz verletzen die Dienstpflichten. Lesen Sie weiter mit einem Klick...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1267
BVerfG-Entscheidung in ähnlicher Sache
Wie so oft ist auch hier das Bundesverfassungsgericht eine letzte (bröckelnde!) Verteidigung gegen den totalitären Staat:
Die Beschlüsse des Landgerichts Augsburg [...] und des Amtsgerichts Augsburg [...] verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes.
Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Augsburg zur Entscheidung über die Kosten zurückverwiesen.
Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
(Volltext)
Wollen wir hoffen, dass unser Fall ähnlich endet.
farce das ganze
Werden jatzt auch die PCs der Cops beschlagnamt (inkl. Monitor^^), und jene wegen KinderPr0n im Cache belangt ?
Also, um das nochmal richtig zu verstehen: Ich darf auf webseiten wie etwa diese wikidings allgemein nicht mehr verlinken, da in der Suchfunktion entsprechender seite (go*gle wahrscheinlich auch) diese sperrlisten zu finden sind, möglicherweise?
aber erwähnen darf ich das schon, obwohl das quasi auch eine Anleitung ist, also gehe nach go*gle und gib Sp***lis** ein ?
Das ist doch eine farce, nichts weiter.
Zumal, jeder Betreiber jeden Link und LinkLink und LinkLinkLink auf mögliche verlinkungen untersuchen müsste, und bei fund automatisch Pr0n im Cache hat (?) ja dan mal gute nacht, liebes internet.
Und ich habe schon gedacht, die Chinesen hätten drastische Maßnahmen mit Ihrem Intra/InterNet dings. Armes Deutschland.
btw. wenn man einmal so eine LinkListe gefunden hat, und dann einen Link anklickt (man kann ja nicht wissen welcher Inhalt sich hintereinem Link verbirgt) um den Browser entsetzt zu schließen oder aber den Cops ne mail mit entsprechendem Link und selbstanzeige(?) zu schicken, bekommt man nen unangekündigten Hausbesuch ?
Seltsam das ganze.
Bleibt da nicht nur
"My name is ********* *******, I live in ****** ***** ***, Germ*ny, my personal ID is *******************."
(Perso oder SteuerID-nummer)
Sagen, die Autörität der Behörden und des Staates nicht anerkennen, sich als Kriegsgefangener fühlen und in geheimGefängnissen leben.
[Dies ist keine Anstiftung zu irgendwelchen nichtrechtlichen Handlungne. Der Autor gibt nur die Meinung eines Lyrischen Ichs wieder, ähnlichkeiten mit realen politischen Situationen oder real existierenden Behörden zind rtein zufälliger Natur]
Zensurlisten
Übrigens: ich finde, die Veröffentlichung der Sperrlisten hat einen enorm wichtigen Beitrag für die Diskussion um die aktuellen Zensurpläne der Regierungsparteien geleistet. So konnten durch die Analysen der Listen viele fehlerhafte Argumente erkannt werden. Es gibt also durchaus legitime und wenig anrüchige Gründe, sich für diese Listen zu interessieren. Die Bürger haben in einer Demokratie ein Recht, an laufenden politischen Diskussionen ohne Angst teilzunehmen und sich über den Gegenstand der Diskussion selbständig zu informieren.
"Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"
Ich hoffe, diese Listen werden immer fleißig weiter geleakt und verlinkt und ich werde mich gerne an einer Struktur beteiligen, um die zukünftige BKA-Liste systematisch auszuforschen und zu veröffentlichen. Ich stelle mir beispielsweise einen Crawler vor, der von Bürgerrechtlern, die über Zugänge verschiedener Provider verfügen, auf ihre Rechner geladen werden kann und der im Hintergrund Seiten prüft, die von bekannten gesperrten oder sonstwie suspekten Seiten verlinkt sind. Treffer werden zurückgemeldet, zentral gesammelt und, wenn legal, veröffentlicht.
Hausdurchsuchung aus nichtigem Anlass : Auffindung von alten Gardinen und einem Klodeckel
http://www.sueddeutsche.de/politik/37/466617/text/
Da ist es natürlich selbstverständlich, weshalb wichtige Ermittlungen, z.B. um das Kinderbordell Jasmin und den unaustrockbaren Sachsener Korruptionssumpf, sich schon mal um ein paar Jährchen verzögern..... Man muß schließlich Prioritäten setzen.
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Korruptionsaffaere;art122,2334975


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