Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Freitag, 27. Februar 2009

Hausdurchsuchung wegen Link zu .... *diesem Blog*

Dieses Blog wurde während den heißen Phase der Diskussion um den Gesetzentwurf dankenswerterweise in allerlei Foren zitiert und verlinkt. Aus meinen Referer-Logs weiß ich, dass auch jetzt noch allerlei Verlinkungen existieren, die nur zum sehr geringen Teil von Google gefunden werden können. Unter anderem ist ein Artikel dieses Blogs beispielsweise auf der Wikipedia-Seite Kinderpornografie, die eben auch die Rechtslage zur neu eingeführten Jugendpornografie darstellt, verlinkt.

Im Zusammenhang mit einer solchen Verlinkung, ist vor kurzem ein Ereignis eingetreten, das ich bis dahin noch für völlig unvorstellbar gehalten hätte und das, wie ich finde, nun offenbart, dass unser Land seine rechtsstaatlichen Verhältnisse zumindest punktuell schon verloren hat:

Bei einer Person, die anonym bleiben möchte, da sie Repressalien der Öffentlichkeit fürchtet, ist vor kurzem eine Hausdurchsuchung und eine umfangreiche Beschlagnahmung durchgeführt worden, und zwar aufgrund der konkreten Tatsache, dass diese Person dieses Weblog verlinkt hat!

Die Begründung für den Durchsuchungsbeschluss lautet wie folgt:

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht [der/die] Beschuldigte habe auf der von [ihm/ihr] betriebenen Internetseite [...] gezielt eine Sprungmarke auf die Internetseite http://schutzalter.twoday.net gesetzt, auf welcher eine sogenannte „Dänische Zensurliste“ thematisiert wird. Bei diese Liste handelt es sich gemäß dem genannten Artikel um eine Linkliste von circa 4000 kinderpornographischen Seiten. Offenbar sollte diese Linkliste geheim gehalten werden; über unbekannte Wege wurde sie jedoch unter www.wikileaks.org eingestellt. Eine am 21.01.2009 durchgeführte stichprobenartige Überprüfung ergab, dass ein Großteil der Links inaktiv beziehungsweise nicht abrufbar ist. Festgestellt werden konnten unter diesen Links allerdings auch Internetpräsenzen, welche eindeutig kinderpornographisches Material enthielten. Von diesen Internetseiten wurden Screenshots gefertigt, welche sich in verschlossenem Umschlag in der Akte befinden. Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat,

strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften
gem. §184b Abs. 4 Satz 2 StGB.

[Der/Die] Beschuldigte betreibt die [...] Plattform [...] und ist einschlägig vorbestraft.

Die o.g. Gegenstände können als Beweismittel von Bedeutung sein.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für den Verfall oder die Einziehung der Gegenstände vorliegen oder nur Wegen §73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht vorliegen.

Die Beschlagnahme steht in angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.
Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.

(Quelle: pdf)

Da zu den „oben genannten Gegenständen“, die gesucht und ggf. beschlagnahmt und eingezogen werden sollen, unter anderem "Computeranlage mit Peripheriegerät zur Sichtbarmachung digitaler Speicher" und "Datenträger" gehören, wurde dann unter anderem tatsächlich ein kompletter PC (inklusive Monitor!) beschlagnahmt.

Der Betroffene hat durch seinen Anwalt Rechtsmittel gegen den Beschluss und die Beschlagnahme einlegen lassen.

Nein, lieber Staat, das ist nicht verhältnismäßig, das ist völlig durchgeknallt.

Die Maßnahmen Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen von täglich benötigtem Privatbesitz sind ganz erhebliche Zwangsmaßnahme, die in der Kernbereich der Privatsphäre eindringen und in der Praxis die Bestrafung eines Angeschuldigten vorwegnehmen, ohne das dem ein fairer Prozess vorausgegangen wäre. Das ist mit Sicherheit schon mal nicht angemessen, wenn der Schaden des Betroffenen durch die Untersuchung größer ist, als die für die vermeintliche Tat zu erwartende Strafe.

Die Untermauerung des "Verdachts" ist hier dermaßen substanzlos, dass man sie auf jeden Menschen mit Internetverbindung anwenden könnte. So ist das Internet zweifellos voll von Links zu Links zu Links zu Links zu irgendwelchen Inhalten, die potentiell in diesem perfiden Zensurstaat nicht willkommen sind. Und da der Mensch von Natur aus ein neugieriges Wesen ist, besteht wohl gegen jedermann irgendein Verdacht, dass er sein Informationsrecht wahrgenommen haben könnte, sogar unabhängig von einer besonderen Affinität zu den Inhalten.

Die Tatsache, dass die hier betroffene Person "einschlägig vorbestraft" ist, darf bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit auch keinen Unterschied machen: Ein wesentlicher Sinn der gesetzlichen Strafe ist es doch, den Rechtsfrieden herzustellen und so die drohende Kette von eskalierender Rache und Gegenrache zu verhindern. Deswegen darf die festgesetzte Strafe auch nicht durch eine fortdauernde Ungleichbehandlung, Gängelung oder Bloßstellung verstärkt und unbestimmt verlängert werden.

Im konkreten Fall ist die Maßnahme so willkürlich und unverhältnismäßig, dass man sogar folgern kann, dass es sich letztendlich um einen gegen die Person gerichteten Feldzug von Staatsbeamten handeln muss.

Technisches: Aus naheliegenden Gründen habe ich die bisherige Blog-Statistik, die auch die Referer-Adressen der letzten hundert Besucher angezeigt hat, geschlossen.

Mein Artikel, auf den die Begründung Bezug nimmt, ist "Dänische Zensurliste" vom 5. Januar 2009.

Ich bitte die Leser von Spekulationen über die betroffene Person abzusehen.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5544030/modTrackback

Trackbacks zu diesem Beitrag

blog.unkreativ.net - 2. Mrz, 17:16

Internet-Zensur: Schneller als erwartet

Ladies and Gentlemen, we just arrived... [weiter]
Ralph's Blog - 4. Mrz, 18:55

Rechtsstaatlichkeit

Kann ein Link auf einen Link auf... [weiter]

Linkkette zu Wikileaks - Wir erleichtern den Ermittlungsbehörden ihre Arbeit

Mit Beschluss vom 26. März 2009 urteilte... [weiter]
Caroline Kaiser (Gast) - 27. Feb, 16:07

Unerklärlich, Liste wurde in und von vielen Medien verlinkt

Der Link zu dieser Liste wurde in vielen und von vielen Medien abgedruckt, sogar in einer überregionalen Tageszeitung.

Mir ist bisher kein Fall bekantgeworden, der hier zu einer HD geführt hätte. Andererseits, wer outet sich schon gerne öffentlich ?! Es kann aber auch sein, daß HD bei vielen Medien schon zur Routine gehören. Wenn der "Beschuldigte" aber deshalb eine HD bekommen hat, nur weil er diese Seite verlinkt hat, dann solltest Du schon mal aufräumen, Donald.
Und Getränke kalt stellen. Hier werden sie sicher nicht auftauchen, ich bin wirklich froh, daß ich nicht mehr in Deutschland lebe (ausnahmsweise).

Solche absurden Begründungen kannte ich bisher nur aus dem DDR Strafrecht: "Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat,"

Damit könnte ich auch jedes Fachbuch über KP beschlagnahmen, die enthalten zwar keine direkten Links, aber doch deutliche Hinweise, wie (zensiert).
Genausogut könnte man einen Baseballspieler anklagen, weil er sein Sportgerät als tödliche Waffe einsetzen KANN.

"Davon auszugehen", "wahrscheinlich", " gespeichert hat", einfach unglaublich, reine Unterstellungen und Mutmaßungen. Einerseits werden in D lebende Zeitbomben vorzeitig entlassen, wegen irgendwelche Gesetzeslücken, andererseits werden Tatbestände konstruiert. Diese Justiz kann niemand mehr ernst nehmen.

DoBuc - 27. Feb, 16:59

mir fehlen die Worte...

Ja, mir fehlen echt noch ein wenig die Worte für diese Farce.

Wenn bei mir je auch ein Rollkommando anrücken sollte, werde ich hier jedenfalls sicher davon berichten.

Und für Sie, Herr Staatsanwalt, hier noch fast 200 Links, die auf die Dänische Zensurliste bei Wikileaks hinweisen: Suche bei Google. Ganz vorne mit dabei heise.de, die kennen Sie ja von dem Ärger wegen dem Link zu der Firma, die trotz ihrer hochwertigen Qualitätsprodukte nicht genannt werden darf. Wenn Sie sich dann wieder an den Links zweiter und dritter Ordnung abarbeiten wollen, haben Sie sicher genug Material um sich den Rest Ihres Lebens von produktiver und sinnvoller Arbeit fernzuhalten. Gut aber, dass Sie Horst Mahler vorher noch in den Knast geschickt haben. Wissen Sie, er war so nah dran, mich von der Holocaust-Lüge zu überzeugen....
bombjack (Gast) - 27. Feb, 18:58

[...]Mir ist bisher kein Fall bekantgeworden, der hier zu einer HD geführt hätte. [...]

Naja der Knackpunkt dürfte sein, daß der Betroffene im Bezug auf solche Bilder eben gesetzlich kein unbeschriebenes Blatt mehr ist und im Rahmen seiner Plattform (mit Kommentaren vielleicht, aus denen sich eine Meinung ableiten läßt) einen Link gesetzt hat.

Dürfte unter dem Begriff "kriminalistische Erfahrung" laufen und die Schwelle ab wann ein Richter einen HD-Befehl unterschreibt bzw. Staatsanwälte und ihre Staatsbüttel eine HD fordern wundert mich nicht im geringsten, wenn man sich mal etwas mit der Thematik beschäftigt hat.... vgl.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/
Btw. wer wegen Drogenvergehen aktenkundig geworden ist, darf sich auch über eine Vorzugsbehandlung durch die Strafverfolger freuen....und Leute die bei einem Shop Growbedarf bestellen bekommen ab und zu auch mal Besuch:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/28/auffallig-ist-verdachtig/ ebenso wie Leute die Chemikalien bestellt haben:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28448/1.html
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html

bombjack

Denke ich an Europa (wegen der EU-Gesetzgebung) in der Nacht.....
Caroline Kaiser (Gast) - 27. Feb, 21:29

Zufallsfund wird in der Zukunft eine große Rolle in D spielen

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv096027.html

Die neuen drakonischen § sind praktisch perfekt, um nachträglich JEDE HD zu begründen. Während der Anteil der völlig unberechtigten HD und Beschlagnahmungen, gerade im Bereich KP, bisher sehr hoch wahr, hier in den NL kursieren Schätzungen von 75-90%, wird der Zufallsfund zukünftig dafür sorgen, daß es praktisch überhaupt keine Verfahrenseinstellung mehr gibt. Und wenn eine alte Zeitschrift aus dem Wartezimmer als "Beweisstück A" dafür herhalten muß.

Auch wenn es im obigen Fall um etwas ganz anderes geht, jetzt würde die zufällig aufgefundene Videocassette dafür sorgen, daß der eigentliche Anlass für die HD in den Hintergrund tritt.
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Mrz, 10:38

Marxismus heute: Kinderpornographie = Jugendpornographie

"Die Brandenburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internet-Kriminalität in Cottbus rechnet mit einem Anstieg der Ermittlungsverfahren zur Verbreitung von Kinderpornografie im Land. "Seit vergangenem November gibt es im deutschen Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand der Jugendpornografie", sagte Staatsanwalt Andreas Marx in einem Gespräch mit dpa. "Seitdem ermitteln wir auch gegen Tatverdächtige, die sich pornografische Bilder oder Videos von Jungen oder Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren aus dem Internet holen oder auf dem Handy ansehen." Zuvor lag die obere Altersgrenze bei 14 Jahren.

Von den in Cottbus bearbeiteten Fällen der Internet-Kriminalität gehe es bei rund 20 Prozent um Kinderpornografie. "Die meisten dieser Fälle wurden uns aus bundesweiten Ermittlungen bekannt", erläuterte der stellvertretende Abteilungsleiter der Cottbuser Behörde. Öffentliches Interesse erregt derzeit der Fall des Landrates Georg Dürrschmidt vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der vorläufig vom Dienst beurlaubte CDU-Kommunalpolitiker muss sich vom 11. Februar an vor dem Amtsgericht Senftenberg wegen der Besitznahme von Kinderpornografie aus dem Internet verantworten. Der 50-jährige Familienvater bestreitet die Vorwürfe.

"Diejenigen Menschen, die sich pornografische Darstellungen mit Kindern und Jugendlichen verschaffen, stammen aus allen Schichten der Bevölkerung", berichtete Marx. "Aus purem Zufall bekommt nach unserer Erfahrung niemand Kinderpornografie auf den Rechner. Da muss man schon aktiv werden." Das zufällige Ansehen von Kinderpornografie werde nicht bestraft. "Schon der zielgerichtete Aufruf dieser Seiten im weltweiten Netz kann einen Straftatbestand erfüllen." Oft würden einschlägige Dateien gespeichert.

Die Nutzer von Kinderporno-Seiten können laut Marx mit moderner Technik anhand der hinterlassenen Datenspuren aufgespürt werden. "Auch bereits gelöschte Dateien lassen sich mittels einer Software des Landeskriminalamtes wiederherstellen", erläuterte der Staatsanwalt. "Der somit nachgewiesene Erwerb einschlägiger Dateien fließt ebenfalls in die Anklage ein."

Der Ermittler wies auf die Folgen hin: "Bestraft werden solche Personen, die kinderpornografische Fotos oder Videos in ihren Besitz bringen oder diese verbreiten." Für den Besitz einschlägiger Dateien könnten die Gerichte bis zu zwei Jahren Haft verhängen, für die Verbreitung bis zu fünf Jahren. (dpa) / (anw/c't) "

Man beachte die perfide Vermischung und Gleichsetzung von Kinderpornographie und Jugendpornographie !!!!
Für Herrn Marx sind 17-jährige junge Frauen noch "junge Mädchen". Abbildungen legaler sexueller Handlungen, nur darum geht es ja bei Jugendpornographie, werden dem sex. Mißbrauch an Kleinstkindern quasi gleichgestellt. Ungeheuerlich ! Zumindest erwischt es auch immer mehr Politiker und vielleicht dann bald ja auch Polizisten, Richter und.....Staatsanwälte.

Dr. Azrael Tod (Gast) - 2. Mrz, 14:43

Verlinktes verlinken das auf verlinkte Links verlinkt?

WTF? Ich verlinke auf eine Seite, die auf eine Seite verlinkt, die möglicherweise kritische Seiten verlinkt und aus DIESEM GRUND wird meine Wohnung durchsucht und mein PC (inkl. Monitor) beschlagnahmt?

Wie krank ist unser System eigentlich? Bei einer tatsächlichen Linktiefe von 3 bis 5 Links im ganzen Internet hätten wir damit mal eben 9/10 aller privaten Webseitenbetreiber kriminalisiert.

Da bleibt nur noch die Warnung dass man _AUF_KEINEN_FALL_ auf Seiten verlinken sollte, die viele andere Seiten verlinken... Google z.B. soll ja fast das ganze Internet indizieren, wenn man diese Seite verlinkt, verlinkt man damit bestimmt die Verlinkung verlinkter Kinderpornolinks.

Wolfgang (Gast) - 2. Mrz, 15:35

Was unsere Politikerspacken wollen ist doch klar!

Einschüchterung! Warum sonst, wird ein Demonstrant angezeigt, weil er kein Impessum auf seinem Demoschild hat. Je mehr pillepalle Durchsuchungen an den Tag kommen, desto weniger Leute trauen sich auf Inhalte zu verlinken, bei denen man 'Schwierigkeiten' zu befürchten hat. Man kann noch so laut und mit Recht auf unser Grundgesetz verweisen. Hast Du erst einmal die Anwaltskosten und den schei.. Ärger an der Backe bist Du allein in Deutschland. Niemand kämpft für dich. Da kann man vorher so große Klappe haben wie man will. Und was bleibt vom Aufstand der Blogger wenn einer das Internet ausknippst?

Faroer - 4. Mrz, 17:06

Softwareraid

Und bei aus der Linkliste sich ergebenden Providern wurden die Anlagen auch schon abtransportiert..?
Der gesamte "Kinderpronografie"-Wahn ist nur Rechtsgrundlage für beliebig einsetzbare Erpressung - das ist der Anschlag auf den Rechtsstaat!

Faroer

DoBuc - 6. Mrz, 12:33

@Butzemann

Lieber "Butzemann", ich schrieb, "ich bitte die Leser von Spekulationen über die betroffene Person abzusehen."

Dein Kommentar enthielt eine entsprechende Spekulation. Da ein "editieren" hier technisch nicht vorgesehen ist, habe ich ihn statt dessen gelöscht und gebe ihn hier ohne die letzte Zeile wieder:
Butzemann (anonym) - 5. Mrz, 21:10:
Klar dass Du deine perversen freunde schützen willst
Das gelingt aber nicht. DER bleibt nicht anonym!

Original-Dokumente

Internationale Webseite Wikileaks.org veröffentlicht Original-Dokumente in anonymisierter Form

Wikileaks hat den Original-HD-Beschluss und die Beschwerde dagegen als PDF-Datei mit einem Begleitartikel online ins Internet gestellt. Sie finden die Dateien zum Download oben links im Artikel bei: Download from - fast site - hier:
http://tinyurl.com/dad6hn

Gegen Zensur und Rechtsbeugung. STOPPT die Justiz-Willkür. Für Meinungs- und Pressefreiheit!!!

Rechtswidrige HD bei Justizirrtum-Forum

Heute hat auch das Beschwerdezentrum für Justizwillkür den Fall um "Paul S." aufgegriffen. Die Webseite beinhaltet auch eine Richter- und Staatsanwälte Datenbank aller in Deutschland tätigen Beamten und Behörden. Im Diskussionsforum können Sie Kritik zu diesem und anderer Fälle von Justiz-UNrecht posten. Beteiligen auch Sie sich an der Diskussion und lassen sich zuvor einen legitimierten Zugang ins Forum geben hier:

http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4353.html

Justiz-Kriminalität

Justiz-Kriminalität: Landgericht(LG) Pforzheim verwirft Beschwerde gegen rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts(AG) wegen Link auf Weblog-Schutzalter 28.03.2009

Justizopfer "Paul S." & Anwälte bereiten Dienstaufsichtsbeschwerden + Strafanzeigen gem. § 339 StGB(Rechtsbeugung) + Verfassungsbeschwerde vor

Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden beim Justizministerium(Richter) sowie beim Innenministerium(StA) Baden-Württemberg eingereicht. Die Strafanzeigen gegen die RichterIn & StAin richten sich an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe-Pforzheim an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) erfolgt aufgrund vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit. Lesen Sie den Inhalt des absurden Beschlusses mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1260

HeiseOnline zu Wikileaks und LG Pforzheim

.... und im Link auf Rechtsanwalt Stadtler geht es über seine Seite auch hier ins Schutzalter-Blog....

http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Durchsuchung-wegen-mittelbarer-Links-auf-Kinderporno-Sperrliste-rechtmaessig--/meldung/135461

Gute Diskussion auch im Heiseforum. Natürlich hat die überwiegende Mehrheit dort und an vielen weiteren Orte erkannt, dass diese Beschlüsse des AG- und Landgericht Pforzheim recht- und verfassungswidrig sind. Nur derjenige, der als Denunziant mit seinen diversen Pseudos hier eine Anzeige erstattet hatte, wird dies nie begreifen. Ich hoffe, dass Ihm auch hier entlich die Plattform für seine XXXX bald entzogen wird.

Gruß Dieter-K13
DoBuc - 31. Mrz, 10:54

"Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist wirklich und wahrhaftig ein Trauerspiel."

http://www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html
Joshua (Gast) - 2. Apr, 11:56

WANN KOMMT DIE STRAFANZEIGE VOM SCHUTZALTERBLOG

Das LG Karlsruhe mit seinen Deppenrichtern hat festgestellt, dass die Inhalte dieses Blogs hier RECHTSWIDRIG sind!

Ich finde, das erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.

Donald du solltest echt aktiv werden.

Das kann doch nicht wahr sein, schon dieser Bericht über die Liste soll also rechtswidrig sein. Wo führt das alles noch hin?

Joshua
DoBuc - 3. Apr, 13:25

Gar nicht

Ob die Inhalte dieses Blogs rechtswidrig sind, wird sich möglicherweise ja im Rahmen meines diesbezüglichen Strafverfahrens beantworten.

Ich bin nicht ganz sicher, wen ich deiner Meinung nach wegen was anzeigen sollte. Sicher empfinde ich die im Artikel genannte Hausdurchsuchung völlig daneben. Aber so weit ich weiß, sind alle denkbaren Schritte, inklusive Strafanzeigen gegen verantwortliche Justizmitarbeiter, von dem Betroffenen bereits unternommen. Und in meinem Fall habe ich bisher nichts zu beklagen, bei mir kam es ja nicht zu überzogenen Maßnahmen, mir wurde lediglich Gelegenheit gegeben, mich zu dem vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Enigma (Gast) - 31. Mrz, 17:05

Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure ...

und nimmt sich das Landgericht Karlsruhe vor? Das verlinkt nämlich von der eigenen Website indirekt auf Kinderpornos. ;-)

Siehe hier: http://tinyurl.com/cvntcj

Verkehrte Welt.....

Die ZEIT & Beck-Blog

Die ZEIT und das Experten Blog für Juristen ist nun auch die Berichterstattung eingestiegen:

http://blog.beck.de/2009/03/30/kausalitaet-von-hyperlinks-und-die-blogger-ein-beschluss-des-lg-karlsruhe-loest-entruestung-aus

http://www.zeit.de/online/2009/14/internetsperren-wikileaks-urteil

Beide Artikel und die Mehrheit der Kommentare bestätigen unsere Rechtsauffassung.

Das war noch nicht alles - es kommt mit Sicherheit noch viel mehr....

Die ersten TV-Sender wurden bereits informiert !!!

Gruß Dieter-K13

Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt

Dienstaufsichtsbeschwerden beim Ministerium der Justiz & Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht 07.04.2009

Verletzung der Dienstpflichten von Pforzheimer Staatsanwältin & RichterInnen wegen rechtswidriger Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung

Gegen die ermittelnde Staatsanwältin, Untersuchungsrichterin des Amtsgerichts und die drei RichterInnen des Landgerichts Pforzheim/Karlsruhe wurden bei den Obersten Dienstherren der Landesministerien Baden-Württemberg Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht. Diese weiteren Schritte wurden notwendig, weil es bei "Paul S." zu einer rechtswidrigen Wohnungsdurchsuchung gekommen war. Die Anträge/Beschlüsse der Pforzheimer Justiz verletzen die Dienstpflichten. Lesen Sie weiter mit einem Klick...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1267
DoBuc - 6. Mai, 09:57

BVerfG-Entscheidung in ähnlicher Sache

Hier ging es um eine Hausdurchsuchung bei dem Inhaber eines Internet-Forums, weil einige Artikel in dem Forum nach Darstellung eines Denun... -ähh- Anzeigenerstatters Links auf extern gespeichertes urheberrechtlich geschütztes Material enthalten würden. Dieser jetzt entschiedene Fall hat einen noch extremeren Hintergrund als der im Zusammenhang mit diesem Blog. Es ist wirklich kaum fassbar, dass so extreme Eingriffe wie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Privateigentum von Behörden und Gerichten scheinbar oft routinemäßig durchgeführt werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu prüfen. In welchem Staat leben wir?

Wie so oft ist auch hier das Bundesverfassungsgericht eine letzte (bröckelnde!) Verteidigung gegen den totalitären Staat:

Die Beschlüsse des Landgerichts Augsburg [...] und des Amtsgerichts Augsburg [...] verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes.

Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Landgericht Augsburg zur Entscheidung über die Kosten zurückverwiesen.

Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
(Volltext)

Wollen wir hoffen, dass unser Fall ähnlich endet.

farce das ganze

" Eine am 21.01.2009 durchgeführte stichprobenartige Überprüfung ergab, dass ein Großteil der Links inaktiv beziehungsweise nicht abrufbar ist. "

Werden jatzt auch die PCs der Cops beschlagnamt (inkl. Monitor^^), und jene wegen KinderPr0n im Cache belangt ?

Also, um das nochmal richtig zu verstehen: Ich darf auf webseiten wie etwa diese wikidings allgemein nicht mehr verlinken, da in der Suchfunktion entsprechender seite (go*gle wahrscheinlich auch) diese sperrlisten zu finden sind, möglicherweise?

aber erwähnen darf ich das schon, obwohl das quasi auch eine Anleitung ist, also gehe nach go*gle und gib Sp***lis** ein ?

Das ist doch eine farce, nichts weiter.

Zumal, jeder Betreiber jeden Link und LinkLink und LinkLinkLink auf mögliche verlinkungen untersuchen müsste, und bei fund automatisch Pr0n im Cache hat (?) ja dan mal gute nacht, liebes internet.

Und ich habe schon gedacht, die Chinesen hätten drastische Maßnahmen mit Ihrem Intra/InterNet dings. Armes Deutschland.

btw. wenn man einmal so eine LinkListe gefunden hat, und dann einen Link anklickt (man kann ja nicht wissen welcher Inhalt sich hintereinem Link verbirgt) um den Browser entsetzt zu schließen oder aber den Cops ne mail mit entsprechendem Link und selbstanzeige(?) zu schicken, bekommt man nen unangekündigten Hausbesuch ?

Seltsam das ganze.

Bleibt da nicht nur
"My name is ********* *******, I live in ****** ***** ***, Germ*ny, my personal ID is *******************."
(Perso oder SteuerID-nummer)
Sagen, die Autörität der Behörden und des Staates nicht anerkennen, sich als Kriegsgefangener fühlen und in geheimGefängnissen leben.

[Dies ist keine Anstiftung zu irgendwelchen nichtrechtlichen Handlungne. Der Autor gibt nur die Meinung eines Lyrischen Ichs wieder, ähnlichkeiten mit realen politischen Situationen oder real existierenden Behörden zind rtein zufälliger Natur]
DoBuc - 5. Jun, 10:32

Zensurlisten

Es sein nochmal darauf hingewiesen, dass man den politischen Widerstand gegen diesen Unsinn sehr einfach mit einer kleinen Spende unterstützen kann, mit der die Verfassungsbeschwerde finanziert wird.

Übrigens: ich finde, die Veröffentlichung der Sperrlisten hat einen enorm wichtigen Beitrag für die Diskussion um die aktuellen Zensurpläne der Regierungsparteien geleistet. So konnten durch die Analysen der Listen viele fehlerhafte Argumente erkannt werden. Es gibt also durchaus legitime und wenig anrüchige Gründe, sich für diese Listen zu interessieren. Die Bürger haben in einer Demokratie ein Recht, an laufenden politischen Diskussionen ohne Angst teilzunehmen und sich über den Gegenstand der Diskussion selbständig zu informieren.

"Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

Ich hoffe, diese Listen werden immer fleißig weiter geleakt und verlinkt und ich werde mich gerne an einer Struktur beteiligen, um die zukünftige BKA-Liste systematisch auszuforschen und zu veröffentlichen. Ich stelle mir beispielsweise einen Crawler vor, der von Bürgerrechtlern, die über Zugänge verschiedener Provider verfügen, auf ihre Rechner geladen werden kann und der im Hintergrund Seiten prüft, die von bekannten gesperrten oder sonstwie suspekten Seiten verlinkt sind. Treffer werden zurückgemeldet, zentral gesammelt und, wenn legal, veröffentlicht.
Caroline Kaiser (Gast) - 8. Jun, 21:40

Hausdurchsuchung aus nichtigem Anlass : Auffindung von alten Gardinen und einem Klodeckel

Hier haben sich scheinbar auch so einige Mieter einiges "zueigen gemacht". Jeder weitere Kommentar erübrigt sich.

http://www.sueddeutsche.de/politik/37/466617/text/

Da ist es natürlich selbstverständlich, weshalb wichtige Ermittlungen, z.B. um das Kinderbordell Jasmin und den unaustrockbaren Sachsener Korruptionssumpf, sich schon mal um ein paar Jährchen verzögern..... Man muß schließlich Prioritäten setzen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Korruptionsaffaere;art122,2334975

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

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