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DoBuc - Montag, 6. Februar 2012, 08:42
Zweites Verfahren: Freispruch rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen den Freispruch des ehemaligen Inhabers der Domain wikileaks.de zurückgezogen, der Freispruch ist rechtskräftig geworden.
Herr Reppe hat einen wichtigen Beitrag für die Informationsfreiheit geleistet und es freut mich, dass er die Sache jetzt juristisch hinter sich hat. Auch sein Freispruch im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen über seinen TOR Exit-Node ist viel wert!
Bleibt das noch laufende Verfahren gegen Herrn Gieseking, der erstinstanzlich zu Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Was für Herrn Reppe und für mich nicht strafbar ist, dürfte auch für Herrn Gieseking nicht strafbar sein, nur weil er pädophil ist. Das wäre Gesinnungsstrafrecht.
So sehr ich für Herrn Reppe und mich erleichtern bin, über die Beliebigkeit und Willkür der Rechtsprechung bin ich doch entsetzt. Aber vielleicht wird auch das letzte Verfahre noch gewonnen.
Zweites Verfahren: Freispruch rechtskräftig
http://blog.morphium.info/freispruch-fur-wikileaks-unterstutzer-rechtskraftig/2012/02/01/
Herr Reppe hat einen wichtigen Beitrag für die Informationsfreiheit geleistet und es freut mich, dass er die Sache jetzt juristisch hinter sich hat. Auch sein Freispruch im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen über seinen TOR Exit-Node ist viel wert!
Bleibt das noch laufende Verfahren gegen Herrn Gieseking, der erstinstanzlich zu Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Was für Herrn Reppe und für mich nicht strafbar ist, dürfte auch für Herrn Gieseking nicht strafbar sein, nur weil er pädophil ist. Das wäre Gesinnungsstrafrecht.
So sehr ich für Herrn Reppe und mich erleichtern bin, über die Beliebigkeit und Willkür der Rechtsprechung bin ich doch entsetzt. Aber vielleicht wird auch das letzte Verfahre noch gewonnen.