Rechtsprechung zur Scheinjugendlichkeit
Quelle: http://www.technolex-anwaelte.de/ , http://www.blog.beck.de/
In der Begründung wird u.a. auf die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zur "Scheinminderjährigkeit" Bezug genommen.
Hier zeichnet sich glücklicherweise eine einheitliche Rechtsprechung ab, die sicher auch für die strafbare Jugendpornografie nicht anders gelten kann: Darstellungen von tatsächlichen Personen, deren behauptetes und wahres Alter über 18 Jahre ist, können niemals strafbare Jugendpornografie sein, egal, wie jung die Person wirkt und unabhängig von jugendlicher oder kindlicher Symbolik in Aufmachung und Requisiten.
und wie immer gilt der Satz, was hilft diese schöne Rechtssprechung wenn vorher die Strafverfolger den Freibrief vür die Ermittlungen haben und dieser Verdacht eben ausreicht einen HD-Befehl zu bekommen?
bombjack
Zumindest bleibt ganz normale ERWACHSENENpornografie durch Urteile wie dieses im allgemeinen das, was sie immer war - die rechtlich vollkommen legale Darstellung einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen und mit nachweislich (!!) ERWACHSENEN über 18, ohne daß man mit einem Bein im Knast steht wenn man sich Bilder und Filme von körperlich voll entwickelten aber jung aussehenden 20jährigen ansieht (Österreich lässt grüßen). Ich befürworte grundsätzlich, daß Darsteller bei kommerzieller (!) Pornografie nachweislich volljährig sein müssen und ich weiß nicht ob das Porno-Geschäft wirklich das richtige ist für 15- und 16jährige, egal wie "freiwillig" sie in Ländern wie Dänemark seinerzeit mitgewirkt haben. Jeder hat als Jugendlicher - auch immer noch in Deutschland - sein Recht auf gelebte Sexualität, aber Filme die zum Verkauf bestimmt sind kann man doch mit 18 immer noch von sich machen lassen wenn man unbedingt will.
NICHT zu befürworten ist demgegenüber, wenn durch Gesetze wie den §184c Teile normaler ERWACHSENENpornografie, die es seit Jahrzehnten gibt und die nie wem wehgetan hat, an den Rand der Illegalität gedrückt werden, und sich Jugendliche (und dann später Erwachsene) potenziell strafbar machen durch den Besitz von Nacktbildern anderer Jugendlicher, bei denen die Entstehungsumstände nicht geklärt werden können.
Wie gesagt, es sieht doch danach aus, daß die Gerichte den Stuss aus Berlin umfangreich relativieren werden.
Wer noch Lust hat, eine Anekdote zu lesen hinsichtlich Moral und Pornografie in den USA (denen wir ja viel von diesem Unsinn letztlich zu verdanken haben), dem lege ich folgenden Link ans Herz:
http://www.sltrib.com/business/ci_11821265
Im erz-moralkonservativen Utah gibt man demnach am meisten Geld aus für Online-Pornografie...
Zitat:
"Online porn subscription rates are higher in states that enacted conservative legislation banning same-sex marriage or civil unions and where surveys show support for conservative positions on religion, gender roles and sexuality, according to an analysis published in the Journal of Economic Perspectives."
Es geht
Was ich schlimmer finde ist es, dass jetzt private Fotos/Videos auch als Kinderpornographie zählen!


Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5559429/modTrackback