[>>]

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Scheinvolljährigkeit - Schutzzweck?

Ein "Bundesverband Erotik Handel e.V." empfiehlt, als Reaktion auf das neue Verbot von Jugendpornografie, Altbestände mit "scheinvolljährigen" Darstellern zu vernichten:
§ 184c StGB - Scheinvolljährigkeit

Immer wieder § 184c StGB

Die größte Verunsicherung, die durch das Inkrafttreten des § 184 c StGB aufgetreten ist, nämlich das Problem der Scheinminderjährigkeit, ist durch die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es die Verfassungsbeschwerden abgewiesen hat, stark abgemildert worden.

Aktuell wurde jetzt auch das Gegenstück zur Scheinminderjährigkeit, nämlich die Scheinvolljährigkeit.

Tatbestandsmäßig sind eben auch Darsteller, die zwar ohne Zweifel erwachsen aussehen, tatsächlich im Zeitpunkt des Drehs aber minderjährig waren.

Ein derartiger Fall ist der der „Tracy Lords“. Tracy Lords hatte in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts in den USA als Minderjährige mehr als 100 Pornos gedreht. Sie soll sich eines geliehenen Ausweises einer ihr ähnlich sehenden Person bedient haben, um den Produzenten ihre Volljährigkeit nachzuweisen. Da sie bereits als Minderjährige außerordentlich fraulich entwickelt war, kam auch niemand auf den Gedanken, dass sie minderjährig sein könnte.

Da in Deutschland bis zum Inkrafttreten des § 184c StGB die Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die tatsächlich zwischen 14 und 18 Jahren alt sind, nicht verboten war, gab es mit Filmen der Tracy Lords hier zu Lande keine Probleme. Das hat sich jetzt geändert, da diese Filme jetzt auch nach deutschem Recht unter Jugendpornografie fallen und damit verboten sind.

Es ist deshalb anzuraten, das Sortiment auf Filme mit Tracy Lords zu überprüfen und alle Filme, die Aufnahmen mit Tracy Lords beinhalten aus dem Sortiment zu entfernen und zu vernichten.

Dasselbe gilt natürlich für Filme mit anderen Darstellern, die bei dem Dreh jünger als 18 Jahre waren.

Einige Anbieter haben ihren Kunden bereits einschlägige Titel benannt und kostenlosen Ersatz angeboten.

Bitte beachten Sie diese Hinweise und befolgen dem Ratschlag, die einschlägigen Filme zu vernichten

Hier wird deutlich, wie effektiv die Repression durch vorauseilende Selbstzensur und ohne anfechtbare Beteiligung der Justiz funktioniert. Bemerkenswert finde ich hier auch, dass das Gesetz in einen Bereich wirkt, der selbst von den abstraktesten und am weitesten greifenden Begründungskonstruktionen der Befürworter gar nicht mehr erreicht wird:

Dass das neue Gesetz im Widerspruch zu seiner Überschrift die Gesetzeslage in Bezug auf Kinderpornografie mit "Kind" im Sinne von "Kind" praktisch gar nicht ändert, das dürfte dem Leser dieses Blogs bekannt sein.

Doch in diesem Fall geht es noch nicht mal mehr um Jugendliche, die sexualpolitisch zu Kindern erklärt werden. Ein notwendiger Darstellerschutz kann hier ja kaum verwirklicht werden, wenn es um vorhandene Filme geht, deren einstmals jugendlichen Darsteller inzwischen über 40 Jahre alt sind. Aber die andere Konstruktion, nämlich die als möglicherweise gefährlich postulierte Wirkung auf die Rezipienten, kann bei Darstellungen von ehemals zwar tatsächlich Minderjährigen, die jedoch einen volljährigen Eindruck machen, auch keine Rolle spielen.

In dieser Auswirkung erfüllt das Gesetz also gar keinen der beabsichtigten oder behaupteten Schutzzwecke. Gegen diese Wirkung könnten sogar Konsumenten als Betroffene klagen, dieses Jahr jedenfalls noch. Also Fanclubs vor...

Gegen den weitaus schwerwiegenderen Eingriff, nämlich den in die freie Ausübung der eigenen Sexualität durch Jugendliche im privaten Umfeld, könnten leider nur die potentiell Betroffenen, also die Jugendlichen selber, klagen. Gegen die Unterdrückungsversuche von selber ernannten Jugendschützern mit Rechtsmitteln vorzugehen, ist allerdings kein Weg, der ausgerechnet jungen Menschen besonders nahe liegt.

Name

Url

Meine Eingaben merken?

Titel:

Text:


JCaptcha - du musst dieses Bild lesen können, um das Formular abschicken zu können
Neues Bild

 

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

Suche

 

Kommentare

und wenn man wirklich...
und wenn man wirklich an den Schutz von Kindern und...
bombjack (Gast) - 15. Dez, 13:01
Korrektur, vorletzter...
"12/15/16/18 (DK)", natürlich sind damit die Niederlande...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:46
Auch Du mogelst Dich...
Christian, jetzt antworte ich doch noch mal darauf,...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:41
@ Caroline Kaiser
Zu b) Inwiefern wird da nicht auf das Individuelle...
christian (Gast) - 13. Dez, 22:27
@ Christian: Abschließende...
Dieser Blog eignet sich für einen Dialog ja weniger....
Caroline Kaiser (Gast) - 13. Dez, 18:58
@ Caroline Kaiser
Doch, es macht schon Sinn die Verbreitung zu verbieten....
christian (Gast) - 12. Dez, 20:35
@ Christian / nicht mehr...
"wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Heißt...
Caroline Kaiser (Gast) - 11. Dez, 08:39
@ Caroline Kaiser
Zum "Was heißt "nur" ? Davon abgesehen, weshalb...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:54
@ Caroline
Im Prinzip gibt es die Scheinjugendpornografie schon... 2 )...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:16
Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35

User Status

Du bist nicht angemeldet.