Rahmenbeschluss reloaded (2)
Die sexuelle Entmündigung von Jugendlichen durch Gleichsetzung mit Kindern (Artikel 1 : "...bezeichnet der Ausdruck „Kind“ jede Person unter achtzehn Jahren") wird konsequent vorangetrieben.
Bei der Definition von "Kinder"-pornografie fällt auf, dass im Vergleich zum bisherigen Rahmenbeschluss von 2003 (pdf) auch gleich das Attribut "pornografisch" weggefallen soll.
Aus "pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen (i) echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern, oder (ii) von echten Personen mit kindlichem Erscheinungsbild, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind, oder (iii) von realistisch dargestellten, nicht echten Kindern, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind" soll nunmehr werden: "(i) jegliches Material mit bildlichen Darstellungen eines Kindes oder einer anderen Person mit kindlichem Erscheinungsbild oder mit realistischen Darstellungen eines nicht echten Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder (ii) jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes oder einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke oder jegliche realistische Darstellung eines nicht echten Kindes".
Wenn man dann noch bedenkt, dass unter "Person mit kindlichem Erscheinungsbild" eigentlich "Person mit jugendlichem Aussehen" zu verstehen ist, muss man ja beinahe schon suchen, um überhaupt einen Spielfilm zu finden, bei dem es keine bildliche Darstellung einer solchen Person gibt, die an einer sexuellen Handlung beteiligt ist.
Desweiteren was ist eigentlich der Schutzzweck wenn, Darstellungen von anderen Personen mit kindlichem Erscheinungsbild oder mit realistischen Darstellungen eines nicht echten Kindes unter die gleiche Kategorie wie reale Darstellungen fallen? Soll das mal wieder ein sog. abstraktes Gefährdungdelikt sein (denn es könnte ja sein, daß....), verbunden mit einer Werteaussage? Denn eines ist klar, keiner wurde geschädigt, keine Rechte von anderen Personen wurden tangiert....
bombjack
Die Sexualfeindlichkeit der Großen Koalition geht weiter...
...und wieder einmal ein Gesetz, das denen nichts nützt, die man schützen will oder denkt schützen zu müssen, sondern das durch die Schwammigkeit der Formulierung quasi alles und jeden mit hohen Strafen belegen kann.
Wenn ihr glaubt, ihr steht in Zukunft mit einem Bein im Knast weil die hübschen 18jährigen Mädels (oder Jungs) in eurer Pornosammlung für den Staatsanwalt doch etwas zu jung aussehen, dann wartet erstmal, bis irgendwann die Handschellen klicken weil die Prostituierte bei der ihr wart euch nicht gesagt hat, daß sie das ganze nicht freiwillig macht. Warum ist man denn nicht wenigstens ehrlich und verbietet Prostitution gleich ganz wieder - der Wille dazu ist ohnehin das eigentliche, was hinter diesem Gesetzentwurf steckt.
Es hat eigentlich mindestens seit Adenauers Zeiten keine so sexualfeindliche Regierung mehr gegeben wie die angeblich so "große" Koalition. Unter fadenscheinigen Vorwänden, nichtsdestotrotz aber mit voller Absicht, werden sexuelle Freiheiten der Bürger beschnitten. Weil in der CDU/CSU die Alt-Katholiken das Sagen haben, und in der SPD die militanten 68er-Feministinnen. Hoffentlich ist der Spuk nach der Wahl vorbei.


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