Verfassungsbeschwerde unterstützen
Der Beschwerdeführer bittet um Spenden für das Anwaltshonorar, das er selber nicht alleine aufbringen kann. Ich unterstütze diese Beschwerde und habe auch bereits selber dafür gespendet. Ich möchte die Leser dieses Blogs bitten, ebenfalls zu spenden.
Nach meinem Wissen werden etwa 3000€ benötigt, davon 2000€ sofort. Bisher sind wohl Spenden in Höhe von ca. 400€ eingegangen, allerdings sind weitere Spenden über 700€ zugesagt. Außerdem gibt es wohl eine Spendenzusage von wikileaks.org ohne Nennung eines Betrages. Weitere 500€ wurden als Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Beschwerdeführer hat zusätzlich 250€ Kredit aufgenommen. [Stand 14.4.2009, alle Angaben stammen vom Beschwerdeführer]
Beträge ab 100€ können direkt an den beauftragten Rechtsanwalt Udo Vetter überwiesen werden (Deutsche Bank BLZ 30070024, KtoNr. 565345600, Verwendungszweck: "BVerfG-Beschwerde Pforzheimer Justizwillkür"). Bitte den Beschwerdeführer darüber auch unter spenden.bverfg@action.ms informieren.
Für kleinere Beträge steht ein privates Konto zur Verfügung, nach dem man sich unter der genannten E-Mail Adresse erkundigen kann.
Um das Spenden noch einfacherer zu machen, biete ich dafür auch mein privates PayPal-Konto an. Bitte benutzen Sie diesen Button: Alle Zahlungen, die ich hierüber erhalte, werde zunächst verwendet, um die Honorarforderungen für die Verfassungsbeschwerde zu erfüllen. Sollte wider Erwarten am Ende Geld übrig bleiben, werde ich den Rest an die Piratenpartei spenden. Alle Zahlungsein- und ausgänge werde ich hier ohne Nennung der Spender dokumentieren. Rückerstattungen sind nicht möglich, auch keine Spendenbescheinigungen.
Hintergrundinformationen aus unabhängiger (, unverdächtiger?) Quelle zum Beispiel bei zeit.de.
Diese Zahlungen und die weitere Forderung steht den Einnahmen, die im Kassenbuch dokumentiert sind, gegenüber. Das Anwaltshonorar von 3000€ plus 570€ Mehrwertsteuer ist bisher zu 53% durch Spenden gedeckt (1893€ am 1.9.2009) , was, wie ich finde, ein erstaunliches und erfreuliches Engagement ist.
Im übrigen frage ich mich ernsthaft, ob Herr Vetter so der Experte für Verfassungsbeschwerden ist ...
Rechtsweg
Ja, gegen die Hausdurchsuchung wurde Beschwerde eingelegt und diese wurde verworfen ( Bericht bei heise.de ). Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft.
Ich weiß nicht, wo das hinführen soll, die Qualität von Herrn Vetter oder das Honorar in Frage zu stellen. Die Entscheidung über die Vertretung hat derjenige, dem sie zusteht, ohnehin bereits getroffen. Mir jedenfalls erscheint weder die Auswahl noch das (vereinbarte oder als Hausnummer genannte - weiß ich nicht) Honorar völlig abwegig.
Das "..." halte ich, nebenbei, für ein recht unfaires Stilmittel. Du lässt es damit nämlich so aussehen, als ob es irgendwelche Tatsachen gäbe, die deine Zweifel rechtfertigen würde, ohne sie jedoch zu nennen.
Auch die Andeutung mit dem "RVG"-Satz ist für mich (und ich vermute für die meisten anderen Leser auch) nicht nachzuvollziehen. Es würde mich wundern, wenn es irgendwelche Quellen gäbe, die generell eine angemessene Vergütung für eine Verfassungsbeschwerde festlegen würden. Ganz offensichtlich ist der Aufwand sehr stark von der Sachlage und dem Verlauf abhängig. Aber ich bin Laie und wenn du tatsächlich irgendetwas hast, aus dem hervor geht, das 3000€ ein völlig unangemessenes Honorar wäre, dann nenne diese Quelle doch mal so, dass man sie tatsächlich nachvollziehen kann. Was steht denn in der RVG, wie hoch muss das Honorar denn danach sein?
Aktueller Spendenstand heute
Herzlichen Dank an die SpenderInnen !!!
Vor Verfassungsbeschwerde - Rückblick
Sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie explizit darum gebeten haben, in unseren Verteiler aufgenommen zu werden, oder weil Sie einmal eine Anfrage an uns gerichtet haben. Oder weil Sie in den letzten Wochen über die aktuellen Ereignisse von Justizwillkür gegen Wikileaks, Schutzalter-Weblog und/oder die rechtswidrigen Gerichtsbeschlüsse in Pforzheim/Karlsruhe berichtet haben. Sollten Sie in Zukunft keine Mails mehr von uns erhalten wollen, genügt eine kurze Mitteilung per Mail, und wir nehmen Sie aus unserem Verteiler. Diese und alle weiteren Pressemitteilungen gehen an 60 Vertreter der Medien-Redaktionen-Journalisten in Deutschland. Wir informieren Sie in Zukunft auf diese Weise über aktuelle Ereignisse.
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Sehr geehrte Damen und Herren !
Wenige Tage vor dem offiziellen Einreichen der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe gegen die rechtswidrigen Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Pforzheim um das legale publizieren eines News mit Link von den Webseiten der K13online Redaktion auf einen Bericht bei Weblog-Schutzalter zur Dänischen Sperr- und Zensurliste geben wir Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse:
Die K13online Redaktion hatte am 6. Januar 2009 das untere News mit dem Titel "Dänische Zensurliste" auf seinen Webseiten mit Link veröffentlicht. Daraufhin erstattete der dubiose "Kinderschutzverein" CareChild aus Münster bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim und Berlin Strafanzeige gegen die Inhaber der Webseite K13online und das Schutzalter-Weblog wegen Verdachts einer Straftat nach § 184 StGB(Kinderpornografie). Beide Staatsanwaltschaften nahmen die Ermittlungen auf. Der Inhaber des Weblogs-Schutzalter bekam eine Vorladung zur Anhörung bei der Berliner Kripo. Der Anwalt von Schutzalter hat darauf mit einem Schriftsatz an die Berliner Justiz reagiert und die Einstellung des Verfahrens beantragt(siehe Anlage) Beim Inhaber der Webseite K13online wurde jedoch am 17. Februar 2009 eine rechtswidrige Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung von Gegenständen durchgeführt. Auch beim Domain-Inhaber Wikileaks.de gab es danach eine Hausdurchsuchung. Weitere Hintergrundinformationen können Sie der Webseite wikileaks.org entnehmen.
Gegen die Pforzheimer Justizwillkür des Amtsgerichts wurde sofortige Beschwerde eingelegt. Die anwaltliche Beschwerdebegründung mit dem wahren Sachverhalt und dem Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens legen wir im Anhang als geprüft-virenfreie PDF-Datei zu ihrer Kenntnis bei. Die Beschwerdeinstanz des Landgerichts Karlsruhe-Pforzheim wies die Beschwerde mit Beschluss vom 23. März 2009 zurück. Der Beschluss des Landgerichts kann bei uns angefordert werden, ist jedoch bereits im Internet auf verschiedenen Webseiten online verfügbar. Gegen diesen ebenfalls rechtswidrigen Beschwerde-Beschluss gibt es kein Rechtsmittel mehr auf dem Instanzenwege. Aus diesem Grunde wird nun bis zum 17. April 2009 von Rechtsanwalt Udo Vetter(law-blog) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Inzwischen hat der Pforzheimer Beschuldigte und Inhaber der Webseite K13online auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die zuständige Staatsanwältin und RichterInnen der Gerichte bei den Obersten Dienstherren des Landes Baden-Württemberg eingereicht. Die Schriftsätze an das Justiz- und Innenministerium finden Sie ebenfalls im Anhang dieser eMail. Der kommenden Strafanzeigen gegen die StAin/RichterInnen bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wegen der §§ 339(Rechtsbeugung) und 344(Verfolgung Unschuldiger) StGB wird die Verfassungsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde als Teil der Begründung beigelegt.
Im Internet und darüber hinaus hat diese Justizwillkür gegen Wikileaks, Schutzalter Weblog und dem Inhaber der K13online Webseiten für relativ großes Interesse gesorgt. Viele Webseiten und private Weblogs haben dieses JustizUNrecht aufgegriffen und protesiert. Auch Rechtsanwälte und Verfassungsrechtler stellen die Rechtmäßigkeit der Pforzheimer Beschlüsse in Frage. Alle drei Fälle stehen in einem kausalen Zusammenhang. Es geht u.a. um die Informations- Meinungs- und Pressefreiheit in Verbindung mit der Dänischen Sperrliste bei Wikileaks.org und die politische Debatte und Diskussion um die Einführung solcher Sperr- und Zensurlisten in Deutschland durch die Bundesregierung. Das Thema ist also hochgradig politisch und aktuell !!!
Die von der Justizwillkür betroffenen Internetseiten finden Sie mit aktuellen Berichterstattungen über die folgenden Links:
http://wikileaks.org
http://schutzalter.twoday.net
http://k13-online.krumme13.org/index.php
Den anwaltlichen Beschwerdeführer(Rechtsanwalt Udo Vetter) für die Verfassungsbeschwerde erreichen Sie über seinen Law-Blog hier: http://www.lawblog.de Bei Fragen und Auskünfte wenden Sie sich direkt an Ra Vetter.
Den persönlichen Beschwerdeführer erreichen Sie über diese emailadresse: paul.s@love.ms Auch er steht Ihnen gerne für Fragen, Auskünfte und Interviews zur Verfügung.
ALLE Empfänger dieser Pressemitteilung und damit eine Vielzahl von Medien-Vertretern werden um eine Berichterstattung in ihrem Print- oder/und Onlinemedium gebeten. ALLE von dieser Justizwillkür Betroffenen und viele Internetnutzer begrüßen kritische Artikel in der schreibenden Presse & in TV- und Hörfunksendungen. Wir begrüßen Ihr Feedback mit Kontaktaufnahme.
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Corpus Delicti
Weblog Schutzalter: Dänische Zensurliste - vom 06.01.2009
Ursula von der Leyen(CDU) und Ihr Vorhaben für Internetfilter gegen "Kinderporno-Seiten"
Wie wir wissen, werden Maßnahmen gegen Kinderpornografie gerne damit beworben, dass die Kinder in den dargestellten Szenen immer jünger und die Handlungen immer gewalttätiger werden würden. Manchmal ist gar die Rede davon, dass die BKA-Beamten psychologische Hilfe benötigen würden, um die "schrecklichen Bilder" wieder vergessen zu können. Sie kennen den Sermon vermutlich....Lesen Sie weiter mit einem Klick:
http://schutzalter * ZENSUR durch Pforzheimer Amts- und Landgericht
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1191
Verfassungsbeschwerte heute beim BVerfG eingereicht
Gruß Dieter-K13
Positives Zeichen
Ebenso gibt es im paralel laufenden Ermittlungsverfahren nach jetzt über 6 Monate noch nichts Neues. Die StA hat also noch nicht entschieden, ob Sie Anklage erheben will oder das Verfahren eingestellt wird. Man könnte vermuten, dass die StA auch die Entscheidung des BVerfG abwarten will. Das kann aber wohl noch Monate dauern. BVerfG - Entscheidungen dauern bis zu über einem Jahr.... !
Auch wenn das vollständige Anwaltshonorar noch nicht erreicht ist, so zeugt es bisher doch von einer relativ großen Solidarität. In Relation zu anderen Projekten ist diese Unterstützung wohl bisher einmalig. Das läßt hoffen, dass der Restbetrag im Laufe der nächsten Wochen/Monate doch noch zusammen kommen wird. Ra Vetter weis über die Probleme der schweren Finanzierungslage bescheid. Vielen Dank auch an Ihn für sein Verständnis !


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