Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Mittwoch, 20. Mai 2009

Websperren auch für Jugendpornografie

Laut netzpolitik.org hat heute ein Bündnis aus Organisationen, die die Zensurgesetzgebung befürworten, eine "Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" (pdf) verbreitet.

Die Forderung, Kinder und Jugendliche bei der Sexualpolitik gleichzusetzen, findet sich auch hier, bezogen auf die angestrebte Zensur von Kinderpornografie, wieder:

"Kindesbegriff

Sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in den Rahmenbeschlüssen der EU sind Kinder alle Personen im Alter bis zu 18 Jahren. Die momentane Beschränkung auf den Schutzbereich der unter 14jährigen (§ 184b StGB) widerspricht den internationalen Normen und dürfte faktisch auch zu Problemen bei der geplanten Entwicklung europaweiter Maßnahmen führen. Es wird deshalb empfohlen den Anwendungsbereich auf die §§ 184b und 184c StGB auszuweiten.
"

Mir scheint, dass die konservativen und sexualrepressiven Kräfte, die unter dem Vorwand der Kinderschutzes die Möglichkeit sehen, Sexualität wenigstens für Jugendlichen zu verdammen und zu kriminalisieren, auf der "internationalen Ebenen" tatsächlich besonders effektiv wirken. Und daher werden dort ohne Kontrolle von Fachwelt und Öffentlichkeit entsprechende Vereinbarungen getroffen, um dann auf nationaler Ebene als Notwendigkeit präsentiert zu werden und so die Mühen einer inhaltlichen Begründung und Diskussion zu ersparen.

Wie der letzte Artikel zeigt, sind im Alter zwischen 12 und 13 Jahren die meisten Menschen geschlechtsreif und werden in den folgenden Jahren zunehmend sexuell aktiv. Mit 17 Jahren sind die allermeisten Jugendlichen bezüglich ihrer sexuellen Entwicklung eindeutig mehr Erwachsenen zuzuordnen als Kindern.

Ich bin sicher, dass diese Jugendlichen, die von Anfang an mit Digitalkameras, Internet, Webcams und Internet-Communities vertraut sind, als "Nebenprodukt" ihrer Sexualität auch jede Menge Bildmaterial von sich selbst produzieren. Vermutlich sind auch sexuelle orientierte Webcam-Chats für viele Jugendliche eine interessante und vor allem auch sichere Möglichkeit, sich auszuprobieren.

Ich würde mich nicht wundern, wenn ernsthafte Untersuchungen des (nach den angeblichen internationalen Maßstäben) kriminellen kinderpornografischen Materials ergeben würden, dass ein Großteile davon eben Ausdruck selbstbestimmter Sexualität von Jugendlichen ist. Rational betrachtet sind diese Bilder genauso harmlos und unschädlich wie sonstige Bilder, die in Internet-Communities verbreitet werden. Schlecht geredet werden sie von Menschen, die an religös oder feministisch motivierten Sexualneurose leiden oder von gut meinenden aber irregeführten Menschen, die meinen, sie würden Kinder vor sexuellem Missbrauch schützten, wenn sie nur zu allem ja sagen, was angeblich diesem Ziel dienen würde.

Echter Kinderschutz muss auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern antworten, die in ihrer besonderen körperlichen und psychischen Entwicklungsphysiologie und ihrer besonderen sozialen Stellung begründet sind. Wer nicht gewillt ist, an den real vorhandenen Besonderheiten zu differenzieren, offenbart dass es ihm in Wahrheit nicht um Kinderschutz geht.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5711999/modTrackback

christian (Gast) - 20. Mai, 17:45

Videoverband

Die Gründe dürften auch kommerzieller Natur sein, zuminderst vom Videoverband.
Da Jugendpornografie im verbreitungssinne auch die Scheinjugendpornos betrifft, gibt es hiermit eine effektive Möglichkeit hier gegen kostenlose Mitbewerber vorzugehen. Ein kostenloser Dienst kann wohl wesentlich schlechter einen Nachweis geben dass die Modells hier volljährig sind. Genau das ist ja das Problem. Für die Verbreitunsstraftat von Jugendpornografie reicht jedoch alleine aus dass die Personen als Minderjährig erscheinen.. wer darüber entscheidet, steht so nicht fest.
Also kann der Videoverband dem BKA einen "Hinweis" geben eine bestimmte Seite zu sperren weil dessen Darsteller nicht wie "über 18" aussehen. Bei kostenpflichtigen Seiten könnte dessen Betreiber sicher leicht nachweisen "alle über 18" .. die kostenlosen jedoch nicht.. also landet diese Seite auf der Sperrliste

Aufgrund des Subjektiven einschätzens des Alters lässt dies erhebliche Freiheitsgrade zu
Die Gruppe 18-21 dürften in jedem Falle auch als 17 jährige darstellbar sein
Von 21-30 schon etwas schwieriger, aber wer entscheidet hier ? Wenn das BKA sagt "Die Frau sieht wie 17 aus", ist aber in wirklichkeit 26, wer beweist hier das Gegenteil ? Die Frau ist bei öffentlichen Pornoseiten in den meisten Fällen nicht mehr identifizierbar! Hier müsste wohl erst ein gutachter das Gegenteil beweisen ? Aber wer bitte macht bei sowas ein Gegengutachten ? Wer bezahlt es ?

Die interessante Altersgruppe bei Pornos ist nunmal das Alter 18-25 (ggf. 30). Und diese sind immer mit etwas Phantasie als 17 einschätzbar... In den USA gibt es ein Gesetz was Zigarettenverkäufer zwingt Personen bis glaube ich 26 nach den Ausweis zu fragen weil sie jünger aussehen...

Was folgt ist wohl dass öffentliche kostenlose Pornografie wohl nicht mehr mit der Altersgruppe unter 30 verfügbar sein wird. Die meisten Konsumenten werden sich somit wieder in die Videothek begeben müssen um diese Altersgruppe zu sehen.
Das wird das Ziel sein....

christian (Gast) - 20. Mai, 17:57

nachtrag

Und die Zugriffszahlen dürften somit wesentlich größer sein...
Damit hätten die Urheber ein Argument um das Verfahren als Sinnvoll einzustufen. Kinderschützer leben ja von Spenden , und von Kontakten. Je mehr man sein Anliegen zum Kinderschutz als Notwendig darstellen, um so mehr Spendengelder bekommt man.
Betrachtet man z.b die Kinderhilfe und deren Finanzen (momentan online) , so wird man feststellen dass fast 1/3 der Gelder für Personalkosten verbraucht wird... Ein weiterer Grund ist auch Macht.. man steht dann als ein Gutmens
J (Gast) - 20. Mai, 18:16

Ein schechtes Argument

Das finde ich ehrlich gesagt ein äußerst schlechtes Argument:

Dass es Jugendliche gibt, die als "Nebenprodukt" einschlägiges Bildmaterialien von sich produzieren, mag sein. Und man darf sich wohl auch fragen, ob man das verbieten sollte bzw. überhaupt verhindern kann.
Die Frage ist doch, ob diese Jugendlichen eigentlich auch wollen, dass dieses Material weiterverbreitet wird. Die meisten von solchen Videos werden doch wohl von "Freunden" oder dritten Personen veruntreut, indem sie Bilder und Videos im Internet veröffentlichen, um damit anzugeben, bzw. um sich Zugang zu anderem Material zu verschaffen.
Und solches Material ist auch sicher nicht unschädlich. Wenn jemand Zugang dazu erhält, der die betreffende Person kennt, gewinnt diese Person Macht über die betroffene Person.
Das ist Missbrauch. Vertrauensmissbrauch, weil die Privats(Intims)spähre verletzt wurde und Missbrauch weil ein Mensch als Objekt betrachtet wird und evtl. mit intimem Bildmaterial von ihm gehandelt wird.
Es sollte Priorität haben, dass Kindern heutzutage beigebracht hat, was die Digitalisierung bedeutet: 1.) Aufnahmen, die gemacht werden, können sehr leicht verbreitet werden, und im Zweifelsfall werden sie verbreitet werden, 2.) Aufnahmen, die einmal erstellt wurden und verbreitet wurden, kann man nicht mehr löschen.

Wieviel es von solchem Material gibt, zeugt doch nur davon, wieviel Jugendliche und junge Erwachsene sich eben gerade nicht der Folgen bewusst sind, die solch ein Verhalten auslösen kann. Man kann es nicht verhindern (man sollte den Verbreiter bestrafen), aber man sollte Kinder und Jugendliche eindrücklich darauf aufmerksam machen und dies nicht verharmlosen.
Diese Tendenz, mögliche (schädliche) Folgen der Herstellung solcher Privatvideos (nämlich einer wahrscheinlichen unerwünschten Weiterverbreiten) zu verneinen, ist für die Debatte eher kontraproduktiv. Auf mich wirkt es ähnlich wie die Tendenz zu sagen, man sollte nur körperliche Gewaltanwendung verhindern, die Möglichkeit von seelischer Gewalt und Machtausübung hingegen kleinzureden.
Ich denke: ganz im Gegenteil hier sollte etwas getan werden, nicht gesetzlich, eher gesellschaftlich.

Caroline Kaiser (Gast) - 20. Mai, 18:46

Weitergabe von jugendpornographischen Aufnahmen ohne Zustimmung der Akteure/ Privatausnahme

@ J: Bei den kommerziellen Jugendpornos, bzw. den privat gedrehten, aber kommerziell vertriebenen Filmen, liegt die Zustimmung aber vor, bzw. lag sie damals vor.
Hier gäbe es also überhaupt keinen Grund, von einer Nichteinverständniserklärung auszugehen.

Was illegal ins Netz gestellte Aufnahmen angeht, dagegen muß man vorgehen, konnte dies aber auch schon vorher.
Außerdem hat jeder das Recht am eigenen Bild.
Sobald sowas aber mal im Netz ist, ist es unmöglich es wieder völlig rauszubekommen. z.B. Sauforgien von Jugendlichen, usw. Jetzt den vielleicht 27ten Nutzer dieser Bilder zu bestrafen, der gar nicht weiß, wie diese Bilder entstanden sind, halte ich für problematisch.

Bei sexuellen Handlungen unter 14-jähriger bin ich dafür. Bei über 14-jährigen ist doch eher der verantwortlich, der diese Bilder ins Netz gestellt hat, außerdem erschließt sich der Unrechtsgehalt nicht automatisch. Das Verbot von Jugendpornographie ist hier eine grobe Vereinfachung, man kriminalisiert legale sexuelle Handlungen, nur um damit Ermittlungen gegen illegale Handlungen zu vereinfachen.
So kanns nicht gehen !

Medienkunde wäre bitter nötig, dabei helfen diese Moralapostel § aber in keinster Weise, sondern es zeigt sich ja, daß dann verstärkt Jugendliche selbst angeklagt werden, die man doch eigentlich durch diese § schützen wollte.

Beispiel: Zwei 17-jährige Freundinnen filmen sich beim Sex. Aufgrund der Privatregel noch legal. Sehen sie sich ihren eigenen Film mit einer dritten Freundin an, die NICHT beteiligt war, dann sind die beiden ersten "Produzentinnen von JP", sie haben sich außerdem des "Vertriebs von JP" schuldig gemacht. Hat die "Nur Zuschauerin" die DVD in den Händen gehabt, kann man sie auch noch wegen "Besitz" anklagen. Wer ist jetzt wirklich der Besitzer von JP ? Die Zuschauerin ? Oder eine der Akteurinnen ? Beide ? Alle 3 ? Wer darf überhaupt Kameramann, bzw. Frau sein ? Wie alt darf der/sie sein ? Wenn jetzt jeder eine Kopie bekommt, ist jeder im rechtlichem Sinne Besitzer. Wie kann der Mensch hinter der Kamera später beweisen, daß er wirklich diesen Film gedreht hat, also dann straffrei ausgehen würde, anstatt den sonstwo erworben zu haben, wenn der Kontakt zu den Freundinnen abgebrochen ist ? Ist der Besitz dann wirklich straffrei, weil er ja an der Produktion beteiligt war ?
Wie kann er nachweisen, daß er zum Zeitpunkt des Drehs volljährig, oder eben nicht volljährig war ?

Diese Privatregel ist Murks, daraus ergeben sich 1000 neue Fragen und Absurditäten. Teilweise führt sie sogar zu npch größeren Ungerechtigkeiten. Einige US Bundestaaten hatten diese Privatausnahme früher mal, sie haben sie alle gekippt, weil es nicht praktikabel war. Auch im Bundesrecht der USA ist diese Privatausnahme dann noch nicht mal erwogen worden. Einerseits äfft die EU alles aus den USA nach, andererseits ignoriert sie deren schlechte Erfahrungen damit aber hartnäckig.
DoBuc - 22. Mai, 12:40

schlechtes Argument

@J: Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt, deswegen möchte ich versuchen, das klarer zu stellen: Ich schrieb, dass Jugendliche im Gegensatz zu Kindern oft eine „eher erwachsene“ Sexualität haben, diese (berechtigterweise) auch in der Realität ausleben und als „Nebenprodukt“ Pornografie erzeugen.

Du sagst, das wäre ein schlechtes Argument, da mit diesen „Nebenprodukten“ allerlei Probleme verbunden sind. Insbesondere kann die Verbreitung der Bilder - egal ob sie anfänglich rechtswidrig durch Dritte oder aus Leichtsinn von den jugendlichen Produzenten selber ausgelöst wurde - nicht mehr rückgängig gemacht oder kontrolliert werden.

Diese Probleme sehe ich selbstverständlich auch. Aber ich wollte auch gar nicht grundsätzlich dagegen argumentieren, dass man diesen Probleme überhaupt mit geeigneten politischen Maßnahmen begegnet. Ich halte es nur eben nicht für eine geeignete Maßnahme, derartige Darstellung als „Kinderpornografie“ zu bezeichnen und so die Anwendungsmöglichkeiten von ohnehin ungeeigneten brachialen Mitteln, wie die der Internet-Zensur, noch weiter ausufern zu lassen.

Strafgesetze und staatliche Zensurmaßnahmen gegen Kinderpornografie können die Problematik, dass man peinliche Spuren in der digitalen Welt nicht wieder wegwischen kann, nicht richtig adressieren, da sie weder etwas mit dem Alter der Betroffenen noch mit dem pornografischen Charakter zu tun hat. Volljährige können genauso geschädigt werden und nicht nur pornografische Bilder können peinlich sein. Beispielsweise hätte es auch manch ein 30-jähriger vermutlich nicht so gerne, wenn ein Bild, auf dem er nach einer Party schnarchend in seiner eigenen Kotze liegst, bei seinen Arbeitskollegen rum geht. Auf der anderen Seite empfindet auch nicht jeder, der tatsächlich pornografischen Bilder aus seiner Jugend- oder gar Kinderzeit im Umlauf hat, diese nachträglich als peinliches Makel.

Die individuelle zivilrechtliche Ansprüche, die es ja gibt (Unterlassungsanspruch, Schadenersatz, Schmerzensgeld), sind ggf. für dein einzelnen Geschädigten sicher auch nützlicher, als schwammige und subjektive Strafbarkeiten von „unsittlichen“ oder „entwürdigenden“ Darstellungen oder STOP-Schilder vor ausländischen Webseiten mit vögelnden Comic-Figuren.

Grundsätzlich sollte man vielleicht auch eines bedenken: Man hat täglich Hunderte von Gelegenheiten etwas zu tun, was man später bedauert. Es kann nicht der Anspruch an den Staat sein, jedermann davor zu bewahren und ihm seine Entscheidungen abzunehmen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es zunächst mal die Eltern, die die schwierige Aufgabe haben, immer wieder eine angemessene Balance zwischen Bevormundung und Freiheit und zwischen Sicherheit und Eigenverantwortung zu finden. Man kann getrost davon ausgehen, dass Eltern dazu in aller Regel auch in der Lage sind und sehr viel besser auf die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes eingehen, als es der Staat mit pauschalisierenden Maßnahmen je könnte.
bombjack (Gast) - 22. Mai, 19:35

Folgende Überlegungen:

1. Angenommen ich werde Opfer einer Straftat, weil mich z.B. jemand der an Testosteron-Überproduktion leidet zusammenschlägt und zwar richtig und jemand filmt oder photographiert dies und diese Medien finden den Weg ins Internet, habe ich dann auch Anspruch darauf, daß der Staat inklusive seiner Strafverfolgungsorgane von sich selber aus(Offizialdelikt) ermitteln, die Einsteller ins Internet und Downloader aus dem Internet bestrafen? Es heißt bekanntlich im GG "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" daher die Frage wieso soll jemand der als Kind mißbraucht worden ist Sonderrechte gegen über anderen Personen haben, die durch solche Bilder ebenfalls immer an die Tat erinnert werden? Müssten daher nicht auch solche Aufnahmen genauso verfolgt werden wie das bei Bildern die unter den §184b fallen der Fall ist?

1.1. Falls nun kommt es ginge ja um Kinder:
"Happy Slapping" http://en.wikipedia.org/wiki/Happy_slapping richtet sich auch gegen Kinder und Jugendliche, sollten also diese keinen Anspruch haben, daß die medialen Erinnerungsstücke aus dem Netz getilgt werden ohne daß sie explizit wissen müssen, wo diese Bilder auftauchen?

Einschub: Mir ist klar das ein Tilgungsanspruch
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Löschungsanspruch
hergeleitet aus dem Schutz der Privatspähre besteht, nur im Gegensatz zum §184b StgB muß hier zum einen der Betroffene wissen, daß wo seine Bilder veröffentlicht wurden und zum anderen wird da die Staatsanwaltschaft nur auf Anzeige des Betroffenen aktiv und zudem gilt das nicht allgemein d.h. die Behörden durchforsten nicht von sich aus das Netz, werden nur im konkreten Fall aktiv und auch der Besitz von solchen Material ist nicht strafbar aus dieser Sicht meine ich daß wie oben geschrieben der Gleichheitsgrundsatz etwas verletzt ist.

2. Zudem habe ich Zweifel ob es für Opfer wirklich an erster Stelle steht, die Aufnahmen aus dem Netz rauszubekommen, was ja zum einen so gut wie nicht mehr möglich ist.
Denn auch wenn ich die Intention die hinter der Idee steckt teilweise nachvollziehen kann, stellt sich mir die Frage wie es denn mit der Unterstützung von Opfern solcher Taten ausschaut. Gibt es (genügend) Therapieplätze, gibt es finanzielle Unterstützung, wie wird mit diesen Leuten umgegangen und was tut der Staat für diese Leute? Alles Fragen die bei der Aktion von der Leyen gut ausgeblendet werden und wo wenn man ansetzten würde wirklich mal Menschen geholfen wird.....


bombjack
Gast (Gast) - 20. Mai, 18:37

Konservativer Rollback

Letztlich ist das alles nur ein Ausdruck dessen, daß bestimmte - vor allem amerikanische - extremkonservative Kräfte versuchen, ihre frohe Botschaft in die Welt zu tragen.

Solche Leute haben kein Problem damit, im eigenen Land Jugendliche für zehn Jahre in den Knast zu stecken wegen sexueller Handlungen (siehe der Fall des damals 17jährigen Genarlow Wilson, der 10 Jahre sitzen solte weil seine 15jährige Freundin bei ihm Oralverkehr gemacht hat, inzwischen ist er aber wieder auf freiem Fuß). Und diese Kräfte können es nicht mit ansehen, daß andere Kulturen eine viel bejahendere und offenere Einstellung zu jugendlicher Sexualität haben. Sexualität ist für diese Gottesterroristen von Grund auf böse, noch dazu vor der Ehe, und sie muß bekämpft werden, inzwischen auch international.

Donald hat sehr richtig bemerkt, daß solche politischen Entscheidungen niemals zu rechtfertigen sind durch sexualwissenschaftlichen Sachverstand. Also übergeht man alle Fachleute die zu diesem Thema etwas zu sagen hätte, und verfässt "einfach so" internationale Bestimmungen.

Man umgeht auch den gesellschaftlichen Grundkonsens in den Ländern, die dies alles ausbaden müssen. Kaum ein westeuropäisches Land würde aus freien Stücken und aus "des Volkes Wille" Jugendliche in diesem Maße immer weiter einschränken und ihre Sexualität mit soviel Scham und Schuldgefühlen belegen. Aber wenn es quasi "von oben kommt", was soll man dann tun...

Wenn man das deutsche Sexualstrafrecht in Zukunft noch weiter aufweicht, dürfte klar sein, was uns in etwa drei vier Jahren blüht - Sex unter 18 (und viel schlimmer noch: Sex MIT Unter-18jährigen) wird so gut wie ausnahmslos verboten sein, Dr. Sommer kann in Rente gehen weil dann schon bloße Nacktbilder Pornografie sind, die man natürlich "Kindern" unter 18 nicht zeigen darf... geschweige denn ihnen Tipps geben darf zu einem erfüllten Sexualleben.

Diese Gefahren sind alle real, und man darf niemals den religiösen Eifer dieser ganzen konservativen Organisationen unterschätzen. Sie sind nicht an der (wissenschaftlichen) Realität interessiert, sie wollen dem Rest der Welt ihre verklemmten und repressiven Ansichten aufdrücken.

egal (Gast) - 20. Mai, 22:28

Kindersoldaten in Deutschland !

Ich denke man sollte die Leute, die munter aufgrund dieser UN Konvention selbst 17 jährige als Kinder darstellen mal fragen warum es in Deutschland Kindersoldaten gibt
Siehe
http://www.streitkraefteunterstuetzungskommando.bundeswehr.de/portal/a/skukdo/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4s3N3UESYGYZmHO-pEwsaCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAbGWtgA!!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRl83NUE!?yw_contentURL=%2F01DB040700000001%2FW2769C97239INFODE%2Fcontent.jsp

Vielleicht begreifen die dann mal wie unsinng manche Dinge sein können. Und rausreden geht schlecht, entweder man bezeichnet durchgängig 17 jährige als Kinder oder gar nicht. Wenn man 17 jährige als Kinder bezeichnet muss man es jedoch auch mal den anderen Dingen so machen... Kindersoldaten, Kinderarbeit etc

bombjack (Gast) - 21. Mai, 10:18

Wenn mich richtig erinnere wurde die "Kind ist alles was unter 18 Jahre alt ist" Defintion gerade wegen den Kindersoldaten besonders in diversen afrikanischen Ländern (oder besser Diktaturen) eingeführt; man wollte, so hieß es, damit ein Mittel haben um gegen Kindersoldaten vorzugehen....inzwischen bin ich mir über diese "löbliche Absicht" gar nicht mehr so sicher, denn es würde mich nicht wundern wenn da diverse religiös angehauchte Gruppen munter die Strippen gezogen haben, eben mit den diversen Hintergedanken einer Durchsetzung ihrer (Sexual)-Moral.
Mehr dazu und ein paar andere Gedanken von mir auf http://www.heise.de/tp/foren/S-Viel-Wind-um-nichts/forum-159072/msg-16756922/read/

bombjack
Caroline Kaiser (Gast) - 21. Mai, 11:01

Kinder sind Personen unter 18

Bombjack: Die "Kind ist eine Person unter 18" Definition wurde maßgeblich von den USA entwickelt. Die Anfänge liegen schon in der Carter Ära, der allerdings Kinder noch als "unter 16-jährige" bezeichnete, nachdem er abtrat kamen unter Reagan obskure konservative Kräfte ins Justizministerium, die erst Pornographie ganz verbieten wollten ( sie scheiterten aber am US Surpreme Court ), dann zumindest die 18er Altersgrenze durchsetzten.

Die Justizministerien Nordeuropas erhielten in schönen Regelmäßigkeiten Besuch von der US Regierung. Nicht alle dieser Forderungen waren unberechtigt, hätte es nicht schon damals einen massiven Druck aus den USA gegeben, wäre sicher nicht "schon" 1985/86 die Produktion und der Vertrieb von KP in den NL verboten worden.

( Der Wiki Eintrag über KP hat leider zahlreiche Fehler: So war der Vertrieb von KP in D NIE legal, die Produktion von KP war in den NL aber auch NICHT illegal vor 85. In DK war dies eine Gesetzeslücke bis Dez.79. Zwar war der sexuelle Mißbrauch an Minderjährigen unter 15 strafbar, mußte aber angezeigt werden. Die produzierten Filme waren, selbst wenn der Mißbrauch offensichtlich war, NICHT illegal. SWE hatte bereits damals gute Kinderschutzgesetze, allerdings waren § und Rechtsrealität, genau wie in NOR, zwei unterschiedliche Welten )

Jedenfalls sehe ich nicht alles in der US Politik kritisch, denn sie haben das Thema KP bereits 1981 auf die Agenda gesetzt, als es außerhalb DK und SWE in Europa kaum diskutiert wurde. Nur haben sie eben völlig überreagiert.

Aus der geforderten 16er Grenze, die sich noch in den ersten Fassungen der Anträge wiederfindet, sowie im ersten Versuch eines Bundesgesetzes, wurde dann ein Mindestalter von 18. Dies wurde auch damals von der UNO aufgenommen.
Die US Regierung wollte diese Definition allerdings nur in Zusammenhang mit Pornographie/Prostitution gelten lassen. Als die UNO dies auf alle anderen Bereiche ausdehnen wollte, denn man wollte ja gerade eine universale Definition, protestierten die USA, denn dort kann man ab 17 in die Army, im Verteidigungsfall sogar ab 16 eingezogen werden, außerdem konnten damals auch Kinder zum Tode verurteilt werden ( dies hob der US Gerichtshof erst kürzlich auf ).

Da die US Regierung hier die "nationale Sicherheit" gefährdet sah, wenn "junge Erwachsene" nicht eingezogen, bzw. zum Tode verurteilt werden dürfen, unterzeichnete sie als einziger Staat die UN Kinderkonvention NICHT.
( Somalia hat eher deswegen nicht unterzeichnet, weil es diesen Staat nur noch auf dem Papier gibt )

So haben wir die Paradoxie, daß einerseits die USA alle mit ihrem Sexualstrafrecht beglücken, die EU § jetzt noch strenger sind, weil sie z.B. auch virtuelles und schriftliches Material unter Strafe stellen, andererseits eben diese USA als einzige (bisher) die UN Kinderkonvention nicht akzeptieren. Eventuell kann sich dies unter Obama ändern, aber im Pentagon will man bisher nicht auf 16/17jährige "Kindersoldaten" verzichten.

Wenn allerdings die Ratifizierung fast aller Staaten als Erfolg bewertet wird, dann streuen Kinderschützer uns damit auch Sand in die Augen. Zahlreiche Staaten verstoßen tagtäglich gegen diese Konvention: Myanmar, Nordkorea, Indien, China, Weißrussland, Moldawien, usw.
Folgen hat dies keine, denn die UN Konvention sieht, bis auf eine formale Rüge, keine Sanktionen vor.

Während also in Myanmar u.a. "Schurkenstaaten" weiterhein Kinder gefoltert, inhaftiert, zur Arbeit gezwungen und anderweitig ausgebeutet werden, dies keinerlei Folgen für die Regierungen dort hat, glaubt man in D dem Kinderschutz dienlich zu sein, indem man Pornos mit volljährigen Niederländerinnen sperrt.
Liane (Gast) - 27. Mai, 03:30

Wieso wird eigentlich von allen Seiten immer so pauschal beurteilt, wer ein Kind ist und wer nicht? Ich find es ziemlich bescheuert einfach festzulegen, dass jeder Mensch an seinem soundso vielten Geburtstag auf einen Schlag erwachsen sein soll. Es mag ja sein, dass manche Leute mit 13 oder 14 schon total erwachsen und reif sind, aber das kann man doch nicht auf alle gleich anwenden.

Wenn ich mich rücklbickend mal selbst beurteile, würde ich mich eindeutig noch mit 16 und 17 Jahren als Kind einschätzen. Ich war da noch sehr naiv, kindlich, unreif und so weiter. Nach unserem Gesetz wäre es aber nicht verboten gewesen wenn mich jemand in dem Alter zum Sex gedrängt oder verführt hätte, obwohl das vielleicht sehr negative Auswirkungen auf meine weitere Entwicklung gehabt hätte und eigentlich noch ein kindesmissbrauch gewesen wäre.

Man muss immer den individuellen Fall beurteilen, weil jeder Mensch anders ist. Wenn jemand mit 13 schon Sex hat, kann das vielleicht theoretisch ok sein, genauso kann es aber ein kindesmissbrauch sein, wenn jemand mit 16 zum sex gedrängt wurde und dafür noch viel zu unreif und kindlich war.

Caroline Kaiser (Gast) - 27. Mai, 13:48

Rechtliche Grenzziehung

Liane, prinzipiell gebe ich Dir da recht, diese vom deutschen Gesetzgeber vorgenommene Einteilung: Unter 14 = Kind, Unter 18 = Jugendlicher wirkt erst einmal willkürlich. Persönlich fand ich die alte niederländische Einteilung besser, die aber im Herbst 02 aus bekannten Gründen geändert wurde:
Unter 12 = Kind, Unter 16 = Jugendlicher, ab 16 erwachsen, genauer: Einfache Volljährigkeit ab 16, Absolute Volljährigkeit ab 18.

In Deinem zweiten Punkt muß ich Dir aber widersprechen, Du schreibst: "Nach unserem Gesetz wäre es aber nicht verboten gewesen wenn mich jemand in dem Alter zum Sex gedrängt oder verführt hätte, obwohl das vielleicht sehr negative Auswirkungen auf meine weitere Entwicklung gehabt hätte und eigentlich noch ein kindesmissbrauch gewesen wäre." (16/17).

Doch, der § 182 StGb ("Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" ) stellte die Ausnutzung einer Notlage, sowie die Ausnutzung der mangelnden Reife eines jugendlichen Partners durch einen Erwachsenen, auch schon vor der Reform unter Strafe. Das § ist allerdings ziemlich unscharf.

Das Problem liegt immer in der Beurteilung der mangelnden Reife und der Ausnutzung. Altersgrenzen sind da nur eine Hilfskonstruktion. Es gab allerdings auch in Schweden ein anderes Modell, welches sexuelle Handlungen mit Eintreten der Pubertät legalisierte. Auch sonst hat man im alten schwedischen Sexualstrafrecht versucht auf starre Altersgrenzen zu verzichten. Dies mag auf den Einzelfall bezogen sehr sinnvoll sein, hat aber die Arbeit von Polizei und Justiz enorm erschwert. An Altersgrenzen wird man deshalb nicht vorbeikommen.

Wenn ich mich persönlich mal nehme, so würde ich sagen, daß ich mit etwa Mitte 13 kein Kind mehr war. Insofern kam die deutsche Definition für mich ungefähr hin. Allerdings bin ich als Kind in Kopenhagen aufgewachsen, wo man sehr viel Wert auf Eigenständigkeit und Selbstverantwortung im Bildungssystem legte. ( War auf einer deutschsprachigen Privatgrundschule ) Mit 14 war ich - dann in den NL - sexuell schon sehr aktiv. Einige hatten auch schon mit Ende 12 oder 13 den Entwicklungsstand, den ich erst mit 14 hatte. Die niedrig angesetzte 12er Grenze in den NL war ja auch nur deshalb festgelegt worden, um eben bei solchen Ausnahmefällen nicht den erwachsenen (+16) Partner zu kriminalisieren. Natürlich nur bei einvernehmlichen Beziehungen. Ein § sollte immer auch Minderheiten berücksichtigen und schützen, aber auch nicht dessen Freiheitsrechte einschränken. Ich finde es unmöglich, wenn jetzt legale sexuelle Handlungen rückwirkend zu monströsen Sexualstraftaten erklärt werden sollen.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß Du selbst mit 16/17 noch nicht wußtest was gut für Dich ist. Du bist ja auch schon ab 14 strafmündig, der Staat verlangt von Dir ja dann auch, daß Du den Unrechtsgehalt Deiner Taten einschätzen kannst.
Liane (Gast) - 27. Mai, 14:24

@Caroline

Wie soll man denn bei § 182 StGb nachweisen, dass man als Jugendlicher noch zu unreif zur sexuellen Selbstbestimmung war und deshalb ein Missbrauch vorliegt?

Ich kenne viele solche Fälle aus meinem Bekanntenkreis. Schulfreundinnen von mir haben schon mit 14 ihren ersten Freund gehabt und manche wurden von dem dann zum Sex gedrängt, obwohl sie sich selbst eigentlich noch nicht reif genug dazu fühlen und nicht genau abschätzen konnten, was das eigentlich bedeutet und welche Folgen das haben kann usw. Meiner besten Freundin ist das auch passiert und sie hatte darunter lange zu leiden und es hatte sehr negative Folgen für ihr weiteres Liebesleben.

Aber wie man sieht sind Menschen eben ganz verschieden. Du warst dann halt schon mit 14 total reif, wie ich es mit 16 immer noch nicht war, es gibt halt auch viele Spätstarter. ;-) Mit 14 ist man zwar strafmündig, aber das heisst ja nicht, dass man mit 14 so reif sein muss alle Handlungen verantwortlich abschätzen zu können. Deswegen gibt es ja auch Jugendstrafrecht und die Strafen sind da in den meisten Fällen erzieherische Massnahmen.

Meine erste Beziehung hatte ich mit 19 und da dann auch erst die ersten Erfahrungen. Ich bin im nachhinein echt froh so lange gewartet zu haben und das ganze bewusst und überlegt mit dem richtigen Partner angegangen zu haben. Hätte mich irgendein Schwarm mit 16 gedrängt und flachgelegt, wäre das mit Sicherheit für mein weiteres Sexualleben katastrophal gewesen. Ich habe das bei einigen Freundinnen erlebt, die in sehr jungen Jahren zum Sex gedrängt und überredet wurden.

Deshalb wollte ich hier nur mal anmerken, dass auch 14, 15, 16 jährige einen ausreichenden gesetzlichen schutz vor sexuellem missbrauch benötigen, weil man nicht voraussetzen kann, dass jeder mensch an seinem 14. Geburtstag reif und erwachsen genug ist um sexuell selbstbestimmt und bewusst handeln zu können.
DoBuc - 27. Mai, 15:02

Liane, ich sehe das so, dass die Beurteilung, ob etwas unrecht ist oder nicht, nicht von dem Lebensalter der beteiligten Personen abhängen kann, durchaus aber von anderen Eigenschaften, für die das Lebensalter ein Indiz sein kann.

Folgerichtig dürften auch rechtliche Frage nicht von dem Lebensalter der Beteiligten abhängig gemacht werden.

Möglicherweise kann man auf solche rechtlichen Altersgrenzen allerdings aus Gründen der Praktikabilität doch nicht ganz verzichten. Das Lebensalter ist ja sehr viel schneller und eindeutiger festzustellen, als ein anderer Wert, vielleicht so abstrakt wie "geistige Reife", der damit typischerweise korreliert.

"Es mag ja sein, dass manche Leute mit 13 oder 14 schon total erwachsen und reif sind, aber das kann man doch nicht auf alle gleich anwenden. Wenn ich mich rücklbickend mal selbst beurteile, würde ich mich eindeutig noch mit 16 und 17 Jahren als Kind einschätzen"

Genau. Siehe dazu die zweite Grafik im letzten Beitrag. Einerseits fühlt sich 1 von 10 Mädchen bereits mit 11 Jahren erwachsen, anderseits tun dies 2 von 10 so wie du auch mit 17 Jahren noch nicht. Objektive Kriterien, etwa des Wachstums, bestätigen nur die große Varianz, die in dieser Selbsteinschätzung zum Ausdruck kommt.

"Nach unserem Gesetz wäre es aber nicht verboten gewesen wenn mich jemand in dem Alter zum Sex gedrängt oder verführt hätte, obwohl das vielleicht sehr negative Auswirkungen auf meine weitere Entwicklung gehabt hätte und eigentlich noch ein kindesmissbrauch gewesen wäre"

Warum, übrigens, meinst du denn, hätte es vielleicht sehr negative Auswirkungen auf deine weitere Entwicklung gehabt, wenn man dich mit 17 zum Sex verführt hätte? Das kann ich nicht nachvollziehen.

Also ich würde sagen, dass ich selbst mit 20 noch nicht "erwachsen" war. Dennoch hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, mit 15 Jahren mehrfach "richtigen" Sex mit einem 17 oder 18-jährigen Mädchen, wobei sie die Fäden und die Initiative in der Hand hatte. Weder damals noch heute im Rückblick habe ich das Gefühl, dass daran irgendetwas problematisch gewesen war.
reinhard (Gast) - 27. Mai, 16:39

Dann melde ich nach langer Zeit auch noch mal zu Wort, weil ich meine, dass diese Disskussion genau zeigt worauf es ankommt und wo das "Problem" angesiedelt werden muss:

Das verantwortliche Umgehen von Beziehungen von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen oder auch Erwachsenen sind keine Frage des Staatsanwaltes sondern des sozialen Umfelds des Jugendlichen, in erster Linie der Eltern, Lehrer, etc. Wenn das nicht funktionieren sollte, meinetwegen von Sozialarbeitern, ... .
Was ich damit meine. Es geht darum, die Jugendlichen durch partnerschaftliche Erziehung in die Lage zu versetzen, eben mit der allzu natürlichen biologisch bedingten Sexualität umzugehen. In dem vorliegeden Fall muss dann eben ein "Nein" des Mädels ein "Nein" bleiben. Wäre i.d.R. auch so, alles andere ist durch unzählig andere Strafnormen abgedeckt. Und da sich die Biologie nun mal nicht an Altersgrenzen hält, ist das eben sehr fließend. Da ist 14, gerade bei Mädchen ein guter Kompromiss, den man(n) achten kann, auch angesichts der Tatsache, das sich die Justiz anderenfalls schwertun würde.

Ich kann von meiner eigenen Erfahrung berichten:

Leute, die dieses Blog aufmerksam verfolgen wissen, dass ich ein ein "alter Knacker" mit Vorliebe für junge Mädel bin. Ich mache daraus kein Hehl, auch insbesondere seitdem ich weiß, das das in Ordnung geht. Wissenschaftlich sowieso, erst in Letzter Zeit ging eben die Hatz los, die uns, d.h. meine um fast 30 Jahre jüngere Ehefrau und mich zeitweise arg belastet.

In der Zeit meines "Beutezuges" habe ich natürlich diesem Trieb folgend, hin und wieder mit jungen Teenies geflirtet. Wie oft habe ich mir von ihnen eine Abfuhr geholt. ;). War doch in Ordnung. Niemand, vor allem nicht die schutzwürdigen Mädels haben irgendwelchen Schaden erlitten. Man(n) zieht sich zurück, leckt seine Wunden. Das ist die normale Reaktion.

Es kam dann auch irgendwann die Zeit wo ich eben Erfolg hatte. Die Biologie ist nun mal darauf angelegt, dass "auf jeden Topf ein Deckel passt". Und es passte dann auch. Ich bin heute seit fünf Jahren mit einer jungen Dame verheiratet, die 15 war, als ich sie kennenlernte und knapp über 16 als ich sie heiratete. Ich wophlgemerkt war über 40. Ungewöhlich zwar, zugegebener Maßen mit vielen Problemen behaftet, aber nicht ungesetzlich und vor allem nicht strafwürdig. Bis heute jedenfalls nicht. Und wie man sieht hält das Ganze schon seit 5 Jahren, allen Unkenrufen zum Trotz. Fragt man heute meine Frau, ob sie sich damals oder noch vor 2 Jahren schützenswert gefühlt hätte, lacht sie "Tante Ursula" aus.

Und damit schließt sich der Kreis. Die menschlichen Beziehungen sind so vielfältig und das schließt die Sexualität ein. Sie mit den Strafrecht regeln zu wollen, zeugt von totaler Inkompetenz. Und da muss ich an dieser Stelle fragen: Wieviel Mittel werden eigentlich bei Polizei und Staatsanwalt sowie Justiz für die die Durchsetzung dieses Gesetzesmurks ausgegeben, die besser in Schulen, Jugendclubs, ... aufgehoben wären.
Liane (Gast) - 27. Mai, 16:53

@DoBuc

Wie du ja schon geschrieben hast, kann man das alles nicht an willkürlichen Altersgrenzen festmachen. Darum stelle ich die Frage, wie Kinder/Jugendliche über 14 Jahren vor sexuellem Missbrauch vom Gesetz effektiv geschützt werden können?

"Warum, übrigens, meinst du denn, hätte es vielleicht sehr negative Auswirkungen auf deine weitere Entwicklung gehabt, wenn man dich mit 17 zum Sex verführt hätte?"

Weil ich in dem Alter noch naiv, kindlich und ahnungslos war ich noch nicht die geistige Reife dazu hatte, selbstbestimmt Sex zu haben. Ich hatte mit 16 so ein paar Schwärmereien mit Handhalten und so, das was Caroline vielleicht schon mit 12 hatte. An Sex habe ich da noch nicht wirklich gedacht und wäre von mir aus auch nicht darauf gekommen es zu tun. Aber ich kann nicht ausschliessen, dass wenn ich in jemanden damals richtig verliebt gewesen wäre und derjenige hätte mich dann dazu mit allen Mittel gedrängt und überredet mit ihm Sex zu haben und ich hätte mich in meiner kindlichen Naivität darauf eingelassen, dass das dann negative Auswirkungen auf mein Sexualleben und mein Liebesleben gehabt hätte, weil ich das nicht selbstbestimmt und im Bewusstsein getan hätte, dass ich damit reif und vernünftig umgehen könnte.

Ich habe das bei vielen Freundinnen erlebt, die mit 14/15 schon Sex hatten. Die wollten eigentlich auch keinen Sex, haben es aber dann getan, weil der ältere Freund ihnen gesagt hat, es gehöre dazu, sie sollten sich nicht so anstellen, wenn sie ihn wirklich lieben würden...etc. Heute haben sie BIndungsprobleme, Vertrauensprobleme in der Beziehung, Probleme sich sexuell fallen zu lassen usw. Und fast alle bereuen ihre ersten Erfahrungen, weil sie zu früh waren und deshalb nicht bewusst als schönes, sexuelles Erlebnis empfunden werden konnten.

Deswegen frage ich mich ja, wo bleibt der Schutz von über 14 jährigen Menschen vor sexuellem Missbrauch?
bombjack (Gast) - 27. Mai, 19:47

[...]Deswegen frage ich mich ja, wo bleibt der Schutz von über 14 jährigen Menschen vor sexuellem Missbrauch?[...]

Wie stellst Du Dir das vor? Welche Schwellenhöhe (d.h. was soll ausreichen um eine Verurteilung und Bestrafung zu ermöglichen) soll Deiner Ansicht nach dort eingehalten werden und soll diese Schwellenhöhe für Männlein und Weiblein gleich hoch sein?

Der schon erwähnte §182 StgB reicht meines Erachtens völlig aus....und laut §78 StgB hat jemand 5 Jahre Zeit dieses zur Anzeige zu bringen.....und wenn das nicht reicht, dann gibt es den § 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und da rüht die Verjährung "§ 78b Ruhen" bis das vermeintliche Opfer 18 Jahre alt grworden ist....wo ist also Dein Problem?

bombjack
Liane (Gast) - 27. Mai, 20:57

Wenn jemand ein 13 Jahre und 365 Tage altes Mädchen zum Sex drängt, dann ist das Kindesmissbrauch.

Wenn jemand ein 13 Jahre und 366 Tage altes Mädchen zum Sex drängt, dann ist das kein Kindesmissbrauch.

Das ist doch totaler Unsinn diese Regelung, als würde ein Mensch innerhalb von ein paar Stunden von Kind zum Erwachsenen.

Die 14jährige müsste vor Gericht irgendwie nachweisen, dass sie sexuell nicht nicht selbstbestimmt war. Wie soll sie das denn machen?

Und selbst wenn sie es könnte, dann könnte sich der Täter immer noch darauf berufen, dass sie es ja freiwillig mitgemacht habe und ihm nicht bewusst war, dass sie sexuell noch nicht selbstbestimmt war.

Machen wir uns nichts vor, 13-jährige werden bei uns besser und konsequentzerb gegen Missbrauch geschützt, als 14-jährige und das finde ich schlimm, weil viele mit 14 noch Kinder sind und sie genauso missbraucht werden können wie 13-jährige, aber ihr effektiver Schutz ist erheblich geringer, eben durch die Gesetze.
bombjack (Gast) - 28. Mai, 11:59

[...]Wenn jemand ein 13 Jahre und 365 Tage altes Mädchen zum Sex drängt, dann ist das Kindesmissbrauch.
Wenn jemand ein 13 Jahre und 366 Tage altes Mädchen zum Sex drängt, dann ist das kein Kindesmissbrauch.
Das ist doch totaler Unsinn diese Regelung, als würde ein Mensch innerhalb von ein paar Stunden von Kind zum Erwachsenen.
[...]

Nur was willst Du? Sollte man die Altersgrenze streichen und stattdessen die individuelle Mündigkeit in dieser Sache einführen, womit dann in Deinem Fall jemand der Dich flachgelegt hätte zur Verantwortung gezogen werden könnte? Mal abgesehen davon, daß in diesem Fall dann "das Kind schon im Brunnen liegt" (weil es Dir ja nicht mehr bringt, außer der Genugtuung) würde so eine Einstufung auch andersherum wirken d.h. wenn jemand unter 14 Sex mit einem Älteren (ab 14 da dann Strafmündig) haben möchte es dann eben auch der Person freigestellt sein müsste oder anders gefragt:
Wenn jemand mit einem 13 Jahre und 365 Tage altem Mädchen Sex hat, dann ist das Kindesmissbrauch und der Staatsanwalt macht eine Anklage egal was die beteiligten Personen wollen.
Wenn jemand mit einem 13 Jahre und 366 Tage altem Mädchen Sex hat, dann ist das kein Kindesmissbrauch und wird nur auf Antrag der Eltern verfolgt.
Minnesänger - 28. Mai, 06:14

§ 182 StGb (3) regelt den sexuellen Mißbrauch unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung. Er bezieht sich ausschließlich auf Opfer über vierzehn und unter sechzen Jahren sowie Täter über einundzwanzig Jahren. Für Opfer über sechszen Jahren gibt es keinen gesetzlichen Schutz vor Ausnutzung ihrer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung. Ebenso gibt es für Opfer zwischen vierzehn und achtzehn Jahren keinen Schutz, wenn der Täter jünger als einunzwanzig Jahre ist.

Gemäß § 182 StGb (5) handelt es sich bei § 182 StGb (3) um ein Antragsdelikt, im Gegensatz zu §176 StGb, welcher ein Offizialdelikt ist. Damit es zur Strafverfolgung kommt, müßte ein über vierzehn Jahre altes Mißbrauchsopfer selbst einen Strafantrag stellen. In der Rechtspraxis ist die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" äußerst schwierig und im Prinzip nur über endlose Gutachtenprozesse nachzuweisen. Außerdem ist der Vorsatz des Täters für eine Strafbarkeit zwingend erforderlich, d.h. es muß nachgewiesen werden, daß der Täter sich der fehlenden Reife des Opfers bewußt war und diese gezielt zum sexuellen Mißbrauch nutzte.

Für Mißbrauchsopfer zwischen vierzehn und sechzen Jahren ist die Hemmschwelle groß, selbst einen Strafantrag zu stellen. Die Aussicht auf unzählige Gutachten zur mangelnden sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit sowie das scheinbar aussichtslose Unterfangen, dem Täter einen Vorsatz nachzuweisen ("in dubio pro reo"), stellen weitere Hemmschwellen dar, weshalb die meisten Mißbräuche von Personen in diesem Alter auch nie vor Gericht landen.

Der § 182 StGb schützt Personen zwischen vierzehn und sechszen Jahren ungenügend und Personen ab sechzen Jahren überhaupt nicht vor dem sexuellen Mißbrauch unter Ausnutzung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung.

Der gesamte §182 StGb müßte grundlegend refomiert werden.

Gast (Gast) - 28. Mai, 10:22

Man muß schon unterscheiden...

...zwischen dem "Ausnutzen einer Zwangslage" nach §182 und dem "Überreden zum Sex".

Es ist ein großer Unterschied, eine(n) Jugendliche(n) direkt zu sexuellen Handlungen zu zwingen, oder sie/ihn dazu zu "überreden".

Der BGH definiert eine Zwangslage nach §182 wie folgt:

"Als Zwangslage werden alle bedrängenden Umstände angesehen, die so gewichtig sind, dass sie mit einer wesentlichen Einschränkung der Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten einhergehen, und so die Gefahr begründen, den Widerstand des Opfers gegen sexuelle Übergriffe herabzusetzen (BGH Urteil v. 25. 2. 1997 - 4 StR 40/97)."

Es ist sehr bedauerlich, wenn insbesondere junge Mädchen dem Verlangen ihres Freundes nachgeben, mit ihm Sex zu haben, z.B. weil sie Angst haben ihn sonst zu verlieren, obwohl sie sich selbst noch nicht bereit fühlen. In einer Beziehung unter Jugendlichen, die auch nur ein bißchen von geistiger Reife geprägt ist, sollte soetwas nicht passieren, und ich habe kein Verständnis dafür wenn ein Partner nicht "warten" kann. Trotzdem muß man unterscheiden zwischen einem aufdringlichen Freund dem die Hormone durchgehen, und einem tatsächlichen Mibrauch unter Ausnutzung einer Zwanglage.

Nocheinmal, es ist bedauerlich, wenn in einer (jugendlichen) Beziehung jemand drängelt und Sex haben will obwohl der Partner noch nicht dazu bereit ist. Aber das sollte im Normalfall kein Fall für den Staatsanwalt sein. Der Übergang zwischen ungewolltem Sex wie oben geschildert und sexuellem Mißbrauch ist zwar zugegebenermaßen fließend und nicht immer einfach zu unterscheiden. Aber man muß Jugendlichen auch die Fähigkeit zur eigenständigen Konfliktlösung zutrauen. Aussagen wie "Ich hätte lieber noch ein bißchen gewartet" sollten jedenfalls nicht pauschal einen Anfangsverdacht für strafrechtliche Ermittlungen begründen. Diese sind gerechtfertigt wenn sich ein(e) Jugendliche(r) im Nachhinein de facto mißbraucht fühlt und seelisch stark darunter leidet, aber ein bloßer Zweifel, ob das denn so das richtige war was man gemacht hat, sollte nicht genug sein.
Minnesänger - 28. Mai, 15:02

Die Ausnutzung einer Zwangslange wird vom § 182 StGb (1) geregelt. Diesen Absatz kann man sich im Prinzip sparen, da § 177 StGb (1) (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) ebenfalls die Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Opfers gegenüber dem Täter kennt. Der sexuelle Mißbrauch unter Ausnutzung einer Zwangslage ist kein Straftatbestand, der sich ausschließlich auf Minderjährige bezieht. Erwachsene können gleichsam unter Ausnutzung einer Zwangslage zu sexuellen Handlungen genötigt werden.

Was nun den sexuellen Mißbrauch einer Person betrifft, die auf Grund ihres geistigen und emotionalen Reifegrades nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer Einwilligung in die Vornahme sexueller Handlungen zu erfassen und danach zu handeln, schützt der § 176 StGb Personen unter vierzehn Jahren grundsätzlich. Der § 182 StGb (3) schützt nur Personen zwischen vierzehn und sechszen Jahren, allerdings auch das nur unter den Veraussetzungen, daß das Opfer nachweisen kann, daß es nicht die geistige und emotionale Reife besitzt, um in sexuelle Handlungen selbstbestimmt einzuwilligen, derTäter dies bewußt zum Mißbrauch ausgenutzt hat und mindestens einundzwanzig Jahre alt ist. In der Rechtspraxis erlangen die betroffenen Mißbrauchsopfer zwischen vierzehn und sechzen Jahren dadurch keine effektiven Schutz und die meisten Fälle landen niemals vor Gericht. Personen ab sechzen Jahren genießen grundsätzlich keinen gesetzlichen Schutz vor einem Mißbrauch unter Ausnutzung ihrer mangelnden Reife zur selbstbestimmten Einwilligung in sexuellen Handlungen.

Das bedeutet im Klartext, daß sexueller Mißbrauch von Kindern zwischen vierzehn und sechszehn Jahren ungenügend, sowie ab sechzen Jahren überhaupt nicht mehr gesetzlich unterbunden und verfolgt wird.
Caroline Kaiser (Gast) - 28. Mai, 20:51

Sehr abstrakte Gefährdungsdelikte......

@ Minnesänger, Liane: Mich erschreckt, wie leichtfertig ihr das Wort "Täter" und den Begriff "sexueller Mißbrauch" verwendet. Hier gehts ja nicht um Fritzl, Wilhelmus u.a. Unmenschen, sondern um ehemalige Partner, mit denen Freundinnen früher freiwillig Sex hatten.

Der 182er ist ja nun gerade erst im November verschärft worden. Bei einer Ausnutzung einer Zwangslage, bzw. sexuellen Handlungen gegen Entgelt, sind auch bis 18-jährige geschützt. Die neue Fassung ist ja oben abrufbar.

Was ihr fordert, kann ein Rechtsstaat gar nicht leisten, sondern nur ein Unrechtsstaat, auf dem wir uns mit dieser Reform aber schon ein großes Stück zubewegen.

Der §182 StGb wird übrigens auch von sehr vielen Juristen kritisiert. Empfehlenswert das Buch von Dr.jur Thomas Stephan: "Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen", Tectum Verlag, 2002, der diesen Paragraphen für nicht vereinbar mit einem rational gestaltetem Sexualstrafrecht hält.

Minnesänger schrieb: "In der Rechtspraxis erlangen die betroffenen Mißbrauchsopfer zwischen vierzehn und sechzen Jahren dadurch keinen effektiven Schutz und die meisten Fälle landen niemals vor Gericht."

Sie landen nur deshalb meist - nicht immer - nicht vor Gericht, weil sie vorher intensiv überprüft werden.
Sobald eine Anzeige vorliegt, wird ermittelt. Nur setzt Du mir zu sehr die Ausnutzung einer Notlage mit einer fehlenden Reife gleich. Die Differenzierung des Gesetzgebers ergibt hier ausnahmsweise Sinn, denn ersteres ist recht leicht beweisbar, außerdem eine vorsätzliche Straftat, letzteres ist nicht nur außerordentlich schwer beweisbar, sondern von einer vorsätzlichen Straftat kann man kaum automatisch ausgehen, ohne die genauen Umstände zu kennen. Letzteres ist auch kein sexueller Mißbrauch im eigentlichem Sinne. Wenn ein älterer Freund seine Freundin überredet, sie diese Entscheidung später bereut, so hat sie ja damals ihre Einwilligung gegeben.

Mir wird nicht klar, was ihr noch verschärfen wollt ?
Sexverbot für alle unter 18 ?
Die Beurteilung der fehlenden Reife ist doch extrem subjektiv. Daß auch 14-17 jährige nicht vor sex. Mißbrauch geschützt werden, ist eine übliche Behauptung dubioser Kinderschutzsekten, sie wird durch eine ständige Wiederholung aber nicht wahrer.

Jede(r) 14-17 jährige kann Strafanzeige erstatten, bzw. die Erziehungsberechtigten, oder sogar eine völlig fremde Person !

Die Anzeige- und Verjährungsfristen sind auch mehrmals verlängert worden. Wenn mich z.B. mit 14 jemand zum Sex überredet hätte, und ich hätte dies mit 16 bereut, dann hätte ich niemals Strafanzeige gestellt, immerhin war dies mein Partner, nicht ein Täter. Überredung und Erpressung sollten schon noch unterschiedlich gewichtet werden.
Ich kann nicht für persönliche Fehler andere verantwortlich machen.

Hätte er allerdings eine Notlage ausgenutzt, mich z.B. mit Filmaufnahmen erpresst, dann hätte ich es angezeigt. Ab 14 kann man schon erwarten, bei Mädchen würde ich sagen sogar ab 12, daß man weiß was einem guttut und was nicht. Ohne daß man im Detail alle Gesetze kennt.

Wenn man dies selbst mit 17 noch nicht kann, dann liegt hier kein Rechtsdefizit vor, sondern dies ist Ausdruck einer defizitären Erziehung.
Das angesprochene Jugendstrafrecht lehne ich auch ab, genauso wie die juristische Chimäre "Heranwachsender".
Volljährig ist volljährig.

Ich habe überhaupt nichts gegen einen besseren Jugendschutz, aber er darf nicht die Jugendlichen entmündigen, die schon reifer und weiter sind.
Schutz darf nicht die Einschränkung anderer Jugendlicher bedeuten, bei Kindern ist dies etwas anderes, die sind auch noch nicht strafmündig.

Das alte niederländische Recht (86-02) war viel differenzierter und sehr klug austariert. Dies hätte man europaweit übernehmen sollen.

Wie sollen eure Forderungen praktisch umgesetzt werden ? Wollt ihr Ex-Partner noch nach 10 Jahren anzeigen können, nur weil ihr bereut zu früh mit denen ins Bett gestiegen zu sein ?

Übrigens kann sich diese Einschätzung auch ändern, ich kenne auch eine Freundin in D, die sich mit 19 darüber geärgert hat, daß sie schon mit 15 Sex hatte. Weil ihre Beziehungen scheiterten, sah sie da einen diffusen Zusammenhang. Nachdem sie sich mit 20 "unsterblich" verliebt hatte, sah sie dies aber wieder ganz anders. Hätte sie mit 19 ihren Ex-Freund angezeigt, dann hätte sie diese Anzeige mit 20 wieder zurückgezogen. Dem Ex-Freund hätte dies aber nichts mehr genützt. Sowas ist doch überhaupt nicht justiziabel.
Soll dies alles Gegenstand von Gerichtsverfahren werden ?

Dieses absurde Sexualstrafrecht entmündigt unter 18-jährige weitestgehend. Mit dem Gongschlag dürfen sie dann mit 18 alles, dies kann nicht funktionieren. Dies führt doch gerade zu einer völligen Überforderung mit 18 ( wenn man sich an die § hält ), bzw. zu einer Kriminalisierung unter 18-jähriger, die sich eben nicht an dieses lebensfremde Gesetz halten. Mir unverständlich, weshalb wir in Europa abermals ein gescheitertes US System übernehmen müssen !

Es wird auch Zeit, endlich mal über die Opfer repressiver Sexualgesetze zu sprechen. Ich sehe hier auch gar keinen Widerspruch zum Schutzgedanken. Ich habe mich immer schon gegen sexuellen Mißbrauch und KP eingesetzt, aber für eine sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher, die natürlich auch selbstbestimmte pornographische Aufnahmen miteinschließt.

Es ist ja nichts damit gewonnen, wenn man dies jetzt alles mit dieser Reform gleichsetzt.

Der ominöse Straftatbestand "Jugendpornographie" verharmlost deshalb auch Kinderpornographie.
Es gibt keinen Grund, die freiwillig gedrehten Pornos mit 15-17jährigen Nordeuropäerinnen rückwirkend zu kriminalisieren, ja sie sogar auf eine Stufe mit abgefilmten Straftaten zu stellen, die den sexuellen Mißbrauch von Kleinkindern zeigen.

Ihr müßt auch mal akzeptieren, daß es in Nordeuropa auch gravierende kulturelle und entwicklungspsychologische Unterschiede zu D/ÖST/CH gab.

Dänische und niederländische Freundinnen von mir hätten dies als eklatante Einschränkung ihres sexuellen Selbstbestimmungsrechtes gesehen, wenn der Gesetzgeber ihnen verboten hätte, in selbstbestimmter Pornographie mitzuwirken, bzw. sogar sie zu konsumieren. Jugendzeitschriften hatten bis zu 25% Bilder, die nach dem deutschen Gesetz als Pornographie gegolten hätten, die waren für alle am Kiosk frei erhältlich. Ich sehe auch nicht ein, weshalb es schlimmer sein soll zwei Teenagern beim Sex zuzuschauen, als Mord, Totschlag und Gewaltorgien, über die sich im TV kaum jemand aufregt.

Zumindest meine Generation - bin 30 - ist hier ganz anders mit Pornographie aufgewachsen als ihr in Deutschland. Hier sind viele über diese neue Prüderie entsetzt, in Irland sind viele entsetzt, weil sie am Kiosk jetzt mit Titeln a la "PRALINE" konfrontiert werden, die für konservative katholische Iren harte Pornographie darstellen.
Kulturell völlig unterschiedliche Länder und Völker lassen sich einfach nicht juristisch gleichschalten, dies ist der Geburtsfehler dieser EU Richtlinie, sowie dieses ganzen sowjetähnlichen Apparates.

Noch mal zurück nach D, zum §182er:

Es ist schon richtig, daß es verhältnismäßig wenig Anklagen wegen des alten §182ers gab, noch weniger Verurteilungen.

Aber die Kriminalstatistik zählt ja nicht die Strafanzeigen. Davon gabs nicht wenige, ein Bekannter in D hat soetwas auch schon einmal durchmachen müssen. Da war es besonders absurd, obwohl er erst weit nach ihrem 14.Lebensjahr mit ihr eine Beziehung hatte, sie selbst klar verneinte, daß hier eine Ausnutzung vorliegen würde, auch die Eltern nichts dagegen hatten, hat der Staatsanwalt alles durchleuchtet. Seine Begründung ähnelt eurer: Eben weil sie ihre Ausnutzung ( noch ? ) nicht erkennt, könnte dies für ihre fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung sprechen. Bei Kindern kann man davon vielleicht ausgehen, aber doch nicht bei 14-17jährigen.

Die Anzeige hatte der abgesägte Ex-Freund erstattet. Da sehe ich auch die Gefahr, daß frustrierte Ex-Partner in Zukunft vermehrt zur Strafanzeige greifen. Eine Art Strafanzeigen Stalking.

14-17jährige sollen also immer mehr "infantilisiert" werden.
Wäre man hier konsequent, muß man die Strafmündigkeit auf 18 erhöhen, darf keine Zeugenaussagen unter 18-jähriger verwerten, muß einen Führerschein ab 17 sofort abschaffen, darf auch bei Kommunalwahlen erst ab 18jährige wählen lassen, usw.

Was aber passiert ? Man darf bereits ab 17 zur Bundeswehr, seinen Führerschein machen, die SPD fordert eine Absenkung des Wahlalters auf 16, auch für Bundestagswahlen.

Alles sehr inkonsequent !

Außerdem werden hier viele zu Opfern und Tätern erklärt, die gar keine sind. Ich fühle mich jedenfalls weder als "Opfer", weil ich schon mit 14 Sex mit älteren Männern hatte, noch als "Täterin", weil ich damals...., aber da will ich auf einer deutschen Seite lieber nicht ins Detail gehen.

Jedenfalls war es nach niederländischem Recht damals nicht strafbar. 1995, nicht vor 1985, als in den Niederlanden noch der Kinderpornowahnsinn von der Regierung gedeckt wurde, gegen den ich mich auch gewehrt hätte, wenn ich nicht - als 1979 geborene - die Gnade der späten Geburt gehabt hätte.

Seit 93 ist jedenfalls x fach das Gesetz verschärft worden. Nach jeder Gesetzesverschärfung kommt aber gleich die Forderung nach einer weiteren. Wobei mir eure noch gar nicht klar ist, wollt ihr auch das Mindestalter für Sex auf 16 erhöhen, wie jetzt in den Niederlanden ?

Dies hat zu einer massenhaften Kriminalisierung von 12-15 jährigen Mädchen geführt, ausgerechnet ja der Gruppe, die man eigentlich schützen wollte. In Österreich gabs jetzt einen Fall, da stand eine 19-jährige junge Frau vor Gericht, weil sie sich in einem Forum KRITISCH mit Pädophilen auseinandergesetzt hat. Vorgeworfen wurde ihr, sie hätte sich die Aussagen pädophiler Diskutanten "zu eigen" gemacht. Diese Art der staatsanwaltschaftlichen Rechtsverdrehung scheint ja momentan in deutschsprachigen Ländern der neue Trend zu sein.
Immerhin wurde sie vom Richter freigesprochen, weil KEINER ihrer mehreren Hundert Beiträge Pädophilie verharmloste.

Auch sollte euch zu denken geben, daß ausgerechnet immer mehr Mädchen und junge Frauen ins Visier von Ermittlungen geraten. Eigentlich ist dies aber genau die Gruppe, die am häufigsten Opfer einer Sexualstraftat wird.

Daß parallel immer noch Rechtslücken für unheilbare pädokriminelle Wiederholungstäter existieren, die freigelassen werden müssen, obwohl Gutachter ihnen eine extreme Gefährlichkeit bescheinigen, setzt dieser Absurdität noch die Krone auf.

Wer jetzt noch nicht erkennt, daß die eur.Regierungen auf einem sexualpolitischen Geisterfahrerkurs sind, der wird wohl erst dann aufwachen, wenn es zu spät ist.
Liane (Gast) - 29. Mai, 02:03

@Caroline

Ich hab den Eindruck du setzt voraus, dass JEDER Mensch an seinem 14. Geburtstag absolut reif und erwachsen ist. Aber da liegst du glaube ich falsch. Es gibt doch wirklich nicht wenige Spätstarter, ich glaube nicht, dass ich da die einzige bin.

Ich hatte an meinem 14. Geburtstag noch nicht einmal meine Tage. Sex zu haben konnte ich mir überhaupt nicht vorstellen, darüber habe ich nicht einmal wirklich nachgedacht.

Und jetzt nehmen wir halt mal die theoretische Möglichkeit, dass ich für einen älteren Jungen geschwärmt hätte und der hätte mich dann irgndwie gedrängt und überredet und ich wäre halt so naiv und leicht beeinflussbar gewesen und hätte irgndwelche sexuellen Handlungen mit dem gemacht, ohne das selbst zu wollen und ohne selbst sexuell mündig und reif zu sein.

Das hätte dann für meine psychische und sexuelle Entwicklung schlimme Folgen haben könnten, wie es bei einem Kindesmissbrauch eben häufig ist.

Und wie hätte mich davor das Gesetz geschützt und wie hätte ich effektiv gegen den Täter vorgehen können, in dem zarten Alter von 14 Jahren?

Es geht mir nicht darum Sex für alle Jugendlichen zu tabuisieren. Von mir aus können auch leute mit 12 schon Sex haben, wenn sie persönlich dafür reif sind. Aber mich stört es, dass für JEDEN vorausgesetzt wird, mit 14 oder 16 reif genug sein zu MÜSSEN und es gibt keinen vernünftigen gesetzlichen Schutz mehr.

Du sieht nur die eine Seite, nämlich die sexuelle Freiheit der reifen Jugendlichen. Aber du äusserst dich überhaupt nicht zu dem Schutz für unreife Jugendliche, die eben darauf angewiesen sind in ihrer kindlichkeit vom Gesetz geschützt zu werden gegen Missbrauch.

Es ist eine Tatsache: Ein 16 jähriger kann genauso ein Kind sein, wie ein 13jähriger schon erwachsen sein kann, das hängtvon der individuellen Entwicklung ab.

Und deshalb ist es auch eine Tatsache, dass ein 16 jähriger genauso missbraucht werden kann wie ein 13 jähriger, wenn die unreife ausgenutzt wird.

Und da fehlen eifnach die schützenden gesetze. Ab 16 wird vom Staat VORAUSGESETZT, dass man sexuell reif ist. Wenn man es nicht ist, weil man eben Spätzünder ist, dann hat man Pech gehabt. Das kann doch nicht verantwportlich sein.
bombjack (Gast) - 29. Mai, 09:35

Sorry, das dürfte jetzt etwas provokant werden:

a) Die Argumente pro Verschärfung (wenn man das so aufassen darf) die hier gebracht werden erinnern mich sehr stark an Argumente die sog. Online-Mißbrauch betreffen, auch hier wird dann von zarten Kinderseelen gefaselt und dabei völlig vergessen, daß es an jedem Computer einen Ausschaltknopf gibt und man im Chat auch Personen ignorieren kann und Monitore eben nicht die Angewohnheit haben erzwungen Geschlechtsverkehr mit einem zu machen....und sorry wer auf gutes Zureden im Chat die Beine breit macht und eine Kamera drauf hält, dabei noch so naiv ist zu vertrauen, daß solche Aufnahmen nicht die Runde machen ist selber schuld, Aufklärung könnte dabei helfen....


b) [...]Und da fehlen eifnach die schützenden gesetze. Ab 16 wird vom Staat VORAUSGESETZT, dass man sexuell reif ist. [...]

und noch mal konkret nachgefragt: WAS stellt sich eine Liane unter den Gesetzen den vor? Wie sollen sie abgefasst sein, wer darf entscheiden (Staatsanwalt von sich aus = Offizialdelikt), Eltern oder Betroffene, Wem wird geglaubt, wie hoch ist die Schwelle ab wann es vor Gericht geht usw.

c) Weiteres unter http://schutzalter.twoday.net/stories/5711999/#5726445

bombjack
DoBuc - 29. Mai, 15:27

Nocebo

Liane, du meinst, das sexuelle Handlungen, wenn sie denn vor einem bestimmten Entwicklungsstand stattfinden, mit diversen Gefahren für die weitere psychische Entwicklung und der späteren Beziehungsfähigkeit verbunden wären.

Ich bin etwas skeptisch, ob diese Aussage überhaupt zutrifft, wenn man die schädlichen Umstände, von der ungewöhnlich frühe Sexerfahrungen sicher oft begleit sind, beispielsweise Verwahrlosung, Machtmissbrauch, Gewalt, körperliche Schmerzen, Angst vor der unverstandenen Triebhaftigkeit des anderen, Angst vor Schwangerschaft oder Infektionen, pubertäre Verwirrungen und Liebeskummer usw. , herausrechnen würde. Und wenn es denn so wäre, dann würde ich da auch immer noch eine Art der Nocebo-Effekt hinter vermuten.

Möglicherweise messen wir der Sexualität immer noch (oder wieder) viel mehr Bedeutung zu, als es rational begründbar und sinnvoll ist. Und vielleicht machen wir deswegen die Enttäuschung eines verklärt symbolisierten "erste Mals" in unserer verklärt symbolisierten "unschuldigen Jugend" fehlerhafterweise als Ursache für irgendwelche späteren Beziehungsprobleme aus.
Liane (Gast) - 29. Mai, 17:06

@DoBuc

"Liane, du meinst, das sexuelle Handlungen, wenn sie denn vor einem bestimmten Entwicklungsstand stattfinden, mit diversen Gefahren für die weitere psychische Entwicklung und der späteren Beziehungsfähigkeit verbunden wären."

Das meine nicht ICH, dass meinen die Millionen Psychologen, Psychiater und Therapeuten, die sich tagtäglich mit den vielen Opfern sexuellen Missbrauchs in der Kindheit und Jugend auseinandersetzen. Sind das alles Scharlatane und die traumatisierten Kinder, die von anderen missbraucht wurden, die simulieren nur?

Ich finde den Artikel von wikipedia gut:

"Sexueller Missbrauch von Kindern ist stets eine Verletzung der ungestörten Gesamtentwicklung des Kindes durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse. Dadurch wird die Entwicklung seiner sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit gestört. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit des Kindes in sexuelle Handlungen, mithin die sexuelle Autonomie des Kindes generell verneint. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmung sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft.

In der Psychologie wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (simple consent) und wissentlicher Zustimmung (informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung/Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: es setzt ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Diese Kulturabhängigkeit wird von Pädosexualisten häufig dazu verwendet, pädosexuelle Kontakte zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen (wir wollen es beide und haben uns lieb) und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern

Dort findest du auch die ganzen Folgen von sexuellen Missbrauch.

Ich will ja hier niemandem etwas unterstellen, aber ich habe schon den Eindruck, es wird versucht Kindesmissbrauch irgendwie "kleinzureden" und der Aspekt, dass Menschen auch mit 14 oder 16 Jahren noch unausgereift und kindlich sein können, darauf wird hier überhaupt nicht eingegangen.

Ich meine ihr fordert hier z.B., dass reife Kinder nicht kriminalisiert werden sollen, wenn sie mit 12 schon Sex haben. Da bin ich eurer Meinung. Aber gleichzeitig geht ihr überhaupt nicht darauf ein, dass auch 14 oder 16-jährige Jugendliche geschützt werden MÜSSEN, wenn sie noch unausgereift sind, weil es sich ansonsten auch um einen sexuellen Missbrauch handelt.

Die Frage ist, wie kann man frühreifen Jugendlichen ihre sexuelle Freiehit geben und spätreifen Jugendlichen ihren benötigten Schutz geben. Im Moment sehe ich nämlich in den Gesetzen BEIDES nicht.
Gast (Gast) - 29. Mai, 19:02

@Liane:

Deinen Ausführungen liegt aber auch eine sehr problematische Grundannahme zugrunde - nämlich, daß sexuelle Kontakte im Jugendalter (NICHT im Kindesalter, das ist wirklich etwas anderes und zu recht verboten!) MEHRHEITLICH mißbräuchlichen Charakter haben.

Davon kann aber nun wirklich keine Rede sein. Selbst die völlig unbelegten Annahmen der EU, die in der Begründung des neu gefaßten Rahmenbeschlusses stehen (dort steht wortwörtlich daß Wissenschaftler diese Zahlen "geschätzt" haben ohne aussagekräftiges Datenmaterial zu besitzen!), gehen von 10 bis 20 Prozent aller Jugendlichen aus, die irgendwann mal sexuell mißbraucht wurden oder werden. So schwammig sowohl diese Zahlen selbst als auch ihre Fundiertheit sind, selbst wenn das die Wahrheit ist, sind das zugegebenermaßen 10 bis 20 Prozent zuviel, trotzdem ist das wohl kaum eine Mehrheit, auf keinen Fall jedoch ein casus belli um sexuelle Kontakte Jugendlicher a priori zu verbieten.

Es geht auch nicht darum, die Problematik "kleinzureden". Daß du besorgt bist um eine positive psychosexuelle Entwicklung Minderjähriger ist andererseits garkein so absurder Standpunkt. Daß dies ein wichtiges Rechtsgut ist, wird auch kaum einer hier abstreiten.

Nur... im Jugendalter erlernt man ganz entscheidende Verhaltensweisen, die für das spätere Leben prägend sind, und dazu gehört auch die Sozialisation mit dem anderen (oder wenn man schwul/lesbisch ist dem gleichen) Geschlecht im Rahmen sexueller Beziehungen und Kontakte. Man KANN Jugendliche nun mal nicht wegsperren bis sie 18 sind und darauf hoffen, daß sie "wie durch ein Wunder" dann über Nacht zu reifen, verantwortungsvollen Erwachsenen werden.

Das Mißbrauchspotenzial darf nicht kleingeredet werden - nicht viel weniger schlimm ist es aber, es wie du zu überhöhen. Jugendliche darf man nicht als unbedarfte "große Kinder" ansehen, die von allen schädlichen Einflüssen geradezu paternalistisch und paranoid bewahrt werden müssen. Jugendliche müssen Schritt für Schritt an "erwachsene" Erfahrungen herangeführt werden, nur so werden sie zu sozial lebensfähigen Individuen.

Jugendliche Beziehungen, oder meinetwegen auch einfach nur Sexualkontakte, unter generellen Mißbrauchsverdacht zu stellen, schadet Jugendlichen im soziokulturellen Ergebnis und beschädigt ihre psychosexuelle Entwicklung sehr gravierend. Dann bekommt nämlich Sexualität etwas Tabuisiertes, etwas "Verbotenes"... was zu lebenslangen Problemen in der Selbstwahrnehmung und der Einstellung zum eigenen Körper und Sexualität als Ganzem führen kann. Und abhalten wird das die meisten Jugendlichen sowieso nicht. Nur eben passiert dann vieles "heimlich" - wer wissen will, welche Folgen uns dann blühen, der muß nur in die USA schauen. Jede Menge Teenager-Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten. In einer Kultur, die wie kein anderes westliches Land jugendliche Sexualität tabuisiert - und oft sogar drakonisch bestraft.

Es muß ein rechtlicher Rahmen abgesteckt werden, der Freiraum bietet für erste einvernehmliche Erfahrungen, der nicht tabuisiert und kriminalisiert, und der nur dann zum Tragen kommt, wenn Jugendliche tatsächlich mißbraucht werden. Wenn du den §182 mal genau liest, wirst du sehen, daß dort auch drinsteht, daß Sex zwischen Erwachsenen über 21 und Minderjährigen unter 16 Jahren strafbar ist, wenn die mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des/der Minderjährige/n ausgenutzt wird. Der Gesetzgeber hat also durchaus Vorkehrungen getroffen, um solche Sachen wie einen Reifeunterschied und ein damit verbundenes Machtgefälle und das Ausnutzen jugendlicher Naivität, so sie denn im Einzelfall vorliegt, mit rechtlichen Schranken zu belegen.

Leider bist du aber mit deiner Auffassung zunehmend nicht allein in diesem Land... oder wie eine amerikanische Sexualwissenschaftlerin (deren Namen mir grad nicht einfällt) vor einiger Zeit sagte: Sexuelle Selbstbestimmung hat fast garkeine Lobby mehr.
Minnesänger - 29. Mai, 20:01

Deinen Ausführungen liegt aber auch eine sehr problematische Grundannahme zugrunde - nämlich, daß sexuelle Kontakte im Jugendalter (NICHT im Kindesalter, das ist wirklich etwas anderes und zu recht verboten!) MEHRHEITLICH mißbräuchlichen Charakter haben.

"Jugend" ist eigentlich die Übergangszeit von der Kindheit in das Erwachsensein. Wann diese Zeit einsetzt, dürfte individuell sein, wann sie abgeschlossen ist ebenso. "Jugend" bedeutet auch, daß sich der Mensch noch im Reifeprozeß befindet, d.h. die Reife zum Erwachsenen noch nicht abgeschlossen ist. Eine vierzehnjährige Person kann ebenso Kind wie Jugendliche sein. In jedem Fall stehen Vierzehnjährige noch am Anfang des Reifeprozesses und daher der Kindheit näher, als dem Erwachsensein. Ob eine Person in der Kindheit oder Jugend mißbraucht wird, beides stellt einen gravierenden Eingriff in die Reifentwicklung des Menschen dar.

Man KANN Jugendliche nun mal nicht wegsperren bis sie 18 sind und darauf hoffen, daß sie "wie durch ein Wunder" dann über Nacht zu reifen, verantwortungsvollen Erwachsenen werden.

Natürlich nicht, aber zu gewissen Handlungen ist die Reife des Erwachsenseins zwingend erforderlich, um in diese Handlungen überhaupt bewußt einwilligen und die Folgen der Handlungen der persönliche Verantwortung tragen zu können.

Es spricht nichts dagegen, daß Jugendliche den Umgang mit Menschen des anderen Geschlechts und zunächst einmal die Fähigkeit erlernen, emotionale Nähe aufzubauen um irgendwann partnerschaftliche Liebe empfinden und damit umgehen zu können. Ein nächster Schritt wäre der Ausbau und die Festigung einer partnerschaftlichen Liebe in einer geordneten Liebesbeziehung. Diese Dinge gehören im Rahmen der moralisch-sittlichen Werteerziehung eigentlich auch zu den elterlichen Pflichten gegenüber Jugendlichen.

Jugendliche Beziehungen, oder meinetwegen auch einfach nur Sexualkontakte, unter generellen Mißbrauchsverdacht zu stellen, schadet Jugendlichen im soziokulturellen Ergebnis und beschädigt ihre psychosexuelle Entwicklung sehr gravierend. Dann bekommt nämlich Sexualität etwas Tabuisiertes, etwas "Verbotenes"...

Niemand stellt jugendliche Liebesbeziehungen unter einen generellen Mißbrauchsverdacht. Ganz im Gegenteil, die Empfindung von Liebe und die Festigung einer intakten, geordneten Partnerschaft sind gerade die Grundvoraussetzungen für ein inniges Vertrauensverhältnis, woraus schließlich eine gemeinsame Intimsphäre erwachsen kann.

Sexualität erfordert die abgeschlossene Reife von Mann und Frau zum Erwachsensein, einen geordneten sozialen Rahmen und eine vertiefte emotionale Grundlage (Liebe, Partnerschaft, Vertrauen) sowie die grundsätzliche Fähigkeit zur Elternschaft als natürliche Folge von Sexualität. Diese herausgehobene Bedeutung und Verantwortung der geschlechtlichen Vereinigung von Mann und Frau würde durch ein erhöhtes Schutzalter sogar zusätzlich gesetzlich unterstrichen.

Wenn du den §182 mal genau liest, wirst du sehen, daß dort auch drinsteht, daß Sex zwischen Erwachsenen über 21 und Minderjährigen unter 16 Jahren strafbar ist, wenn die mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des/der Minderjährige/n ausgenutzt wird

Dazu habe ich bereits geschrieben:

1. Für Jugendliche ab sechzen Jahren besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Schutz bei mangelnder Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung mehr.

2. Wenn der Täter zwanzig oder neunzehn Jahre alt ist, dann ist gemäß §182 der Mißbrauch nicht strafbar.

3. Die bewußte Ausnutzung der Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist dem Täter so gut wie nicht nachzuweisen.
Gast (Gast) - 29. Mai, 21:03

Tut mir leid, aber das sind mehrheitlich unglaublich verklemmte und realitätsferne Standpunkte, Minnesänger!
IM (Gast) - 29. Mai, 12:06

In Skandinavien ist alles besser

"Ihr müßt auch mal akzeptieren, daß es in Nordeuropa auch gravierende kulturelle und entwicklungspsychologische Unterschiede zu D/ÖST/CH gab."

Wann soll das gewesen sein, in den swinging sixties? Läßt sich das irgendwie auch tatsächlich belegen? Ein Beispiel nach der genannten Studie haben die meisten deutschen Jugendlichen ertsmals Sex zwischen 16 und 17. Ist das -Studien zufolge - denn soviel anders ind enskandinavischen Ländern?

Und was ist bitte schön an einer Altersgrenze 12 - 16 - 18 denn so viel differenzierter als an der deutschen 14 - 18 Grenze?

Aber zum Thema: Natürlich sind Altersgrenzen willkürlich und Fiktionen. Nur könne Gesetze nicht anders geschrieben werden und werden deshalb überall auf der Welt nicht anders geschrieben. Ob diese willkürliche Grenze nun bei 14 oder 16 liegt, ändert daran nichts. Wenn tatsächlich nicht aus das Alter sodnenr auf die Entwicklung abgestellt wird, führt dies zu endlosen Problemen in der rechtlichen Praxis.

Vom Strafrecht zu verlangen jede Fehlentscheidung zwischen 14 und 18 zu verhindern heißt das Strafrecht zu überfordern. Die strafrechtlichen Schutzmaßnahmen betreffend Mißbrauch einer Autoritätsstellung und Mißbrauch von Notlagen für unter 18 jährige sind schon sehr ausgeprägt. Mehr ist nicht ratsam.

P. S.: Das Pop-Up ist sehr lästig und kann zumindest von mir nciht ausgeschaltet werden.

DoBuc - 29. Mai, 13:45

Laientante

Na gut, Uschi habe ich auf allgemeinen Wunsch nach Hause geschickt, obwohl meine Kinder die sehr lustig fanden. Leider ist es im wahren Leben wohl nicht so einfach. Meintest du die mit Popup?
Minnesänger - 29. Mai, 14:22

Schutzgesetze werden, wie der Name schon sagt, zum Schutze unmündiger Personen erlassen, da diese nicht in der Lage sind, bewußte Entscheidungen zu treffen und die Folgen ihres Handelns in Gänze abzusehen sowie dafür die Verantwortung zu tragen.

Minderjährige dürfen in Deutschland keinen Schnaps und keine Tabakwaren konsumieren, sie dürfen alleine kein KFZ führen, sie dürfen nicht einmal Verträge abschliessen.

Nun könnte die Tabakindustrie argumentieren, das Abgabeverbot von Tabakwaren an Minderjährige sei ein Eingriff in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen und daraus die Forderung nach Freigabe von Tabakwaren folgern. Hinter derartigen Forderungen stehen natürlich die eigenen Interessen eines höheren Absatzes von Tabakwaren.

Pädophile argumentieren auf dieselbe Weise. Der Rechtsbegriff wird umgekehrt, vom Recht auf Schutz zum Recht auf Selbstbestimmung. Dabei wird ignoriert, daß Selbstbestimmung im Kindes- und Jugendalter nicht oder nur begrenzt möglich ist und Minderjährige daher eines Schutzes bedürftig sind. Dahinter stehen dann wiederum die Interressen der Pädophilen, sich ungestraft an Kindern vergehen zu können.

Selbstbestimmung setzt neben der geistigen, körperlichen, emotionalen und charakterlichen Reife zusätzlich voraus, daß die Person in der Lage sein muß, die Folgen einer Handlung erstens bewußt überblicken und zweitens, die Verantwortung dafür tragen zu können.

Die Folge eines geschlechtlichen Aktes kann unter Anderem die Zeugung eines Kindes sein. Die Geschlechtspartner müssen sich dieser möglichen Folge bewußt sein und sie bewältigen können. Das heißt, die junge Dame muß körperlich in der Lage sein ein Kind auszutragen und die Fähigkeit besitzen, die soziale Mutterrolle auszufüllen, ebenso wie der junge Herr seine Rolle als Vater erfüllen und die soziale wie finanzielle Sicherheit von Mutter und Kind grundsätzlich sicherstellen können muß.

Nicht zuletzt bleiben die Gefahren der Ausnutzung von Naivität und Kindlichkeit junger Menschen zum sexuellen Mißbrauch bestehen. Maßstab der Gesetzgebung können in dieser Hinsicht nicht jene Kinder und Jugendlichen sein, die von verwahrlosten Eltern, schmierigen "Sexualpädagogen", Pornographie, "Bravo" und anderen Medien sexualisiert und bereits bis ins Mark verdorben werden, bevor sie überhaupt ansatzweise zur partnerschaftlichen Liebe fähig gewesen sind, sondern jene Kinder und Jugendlichen, die von verderbenden Einflüssen weitestgehend geschützt wurden und eine entsprechend natürliche Entwicklung durchleben, die ihnen die Erhaltung ihrer Kindlichkeit auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres ermöglicht.

Ich befürworte einheitliche Schutzgesetze für Minderjährige, wobei ich gleichzeitig die erneute Heraufsetzung der Volljährigkeit auf das einunzwanzigste Lebensjahr unterstütze. Für den Fall, daß Personen nach Vollendung des sechzehnten und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres mit dem Einverständnis der Eltern in den Stand der Ehe eintreten und damit die grundsätzlich geistige, emotionale und charakterliche Reife zu sexuellen Handlungen nachweisen, würde das entsprechende Schutzgesetze natürlich unwirksam.

DoBuc - 29. Mai, 15:39

Kling für mich wie Satire *lol*.
Minnesänger - 29. Mai, 19:03

Satirische Züge nimmt das Ganze an, wenn das Schutzalter mal zum allgemeinen Maßstab herangezogen wird. Wenn eine Person mit vierzehn oder weniger Lebensjahren ausgereift sein soll, dann müßte sie entsprechend auch Schnaps und Tabakwaren konsumieren, Auto fahren, Wählen, Heiraten und Kaufverträge abschließen dürfen. Ich sehe keinen Grund, warum ein ausgereifter Mensch dies nicht grundsätzlich tun könnte. Seltsamerweise würde hierzulande niemand darauf kommen, ein vierzehnjähriges Kind ans Steuer zu setzen, mit ihm Weinbrand zu trinken oder über Kaufverträge zu verhandeln.

Selbiges trifft auf die Elternschaft zu. Ein vierzehnjähriges Mädchen gilt als viel zu jung, selbstständig Mutter zu sein und ein Kind großzuziehen. Wenn soetwas bekannt wird, heißt es immer:"Kinder bekommen Kinder". Für sexuelle Handlungen sollte man reif genug sein, für die Folgen sexueller Handlungen aber nicht, das ist ein Widerspruch in sich.
bombjack (Gast) - 29. Mai, 19:49

[...]Minderjährige dürfen in Deutschland keinen Schnaps und keine Tabakwaren konsumieren, sie dürfen alleine kein KFZ führen, sie dürfen nicht einmal Verträge abschliessen.[...]

a) Ließ das mal genauer http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html und der Begriff "Öffentlichkeit" sollte Dir was sagen....

b) Bei http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html gilt das selbe udn extra für Dich...wenn Eltern es den Kids erlauben dürfen die daheim saufen und rauchen....

c) Füherschein mit 17.....sag ich nur

d) Vertäge mit Zustimmung des Erziehungberechtigten....

[...]Maßstab der Gesetzgebung können in dieser Hinsicht nicht jene Kinder und Jugendlichen sein, die von verwahrlosten Eltern, schmierigen "Sexualpädagogen", Pornographie, "Bravo" und anderen Medien sexualisiert und bereits bis ins Mark verdorben werden,[...]

Auferstehung des Volkswartbundes http://www.censuriana.de/01text02palandt.htm oder warum muß ich bei so einem Text an den Begriff "Schmutz und Schund" denken...

[...]sondern jene Kinder und Jugendlichen, die von verderbenden Einflüssen weitestgehend geschützt wurden und eine entsprechend natürliche Entwicklung durchleben, die ihnen die Erhaltung ihrer Kindlichkeit auch nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres ermöglicht.[...]

a) hatte wir sowas ähnliches mal, ging nur tierisch in die Hose mit so 50 Millionen Toten....
b) Wer definiert die "verderbenden Einflüsse"?
c) Sind das dann Kids die meinen man wird vom Küssen schwanger (so geschehen in der Tanzklasse der Frau eines Kollegen von mir in den USA)?
d) Wenn überhaupt steht die Einteilung was unter "verderbenden Einflüssen" zu verstehen ist den Eltern zu und keinem Minnesänger ;-)
e) Btw. "Minnesänger" da bin ich mir ziemlich sicher das der zu seiner aktuellen Zeit auch als ein "verderbender Einfluß" gesehen worden ist.....

[...]Wenn eine Person mit vierzehn oder weniger Lebensjahren ausgereift sein soll, dann müßte sie entsprechend auch Schnaps und Tabakwaren konsumieren,
[...]

Wie oben schon geschrieben gibt es da das Elternprivileg, den Eltern ist es erlaubt zu entscheiden ob sie ihrem Kind in ihrer Wohnung den Genuß von Alkohol, Zigretten gestatten. Ähnliche Privilegien findet man im §131 StgB Gewaltdarstellung und im §184 StgB Pornogrpahie, dort werden zur Sorge um die Person berechtigte explizit vond er Bestrafung ausgenommen, wenn sie ihrem Kind solche Medien zugänglich machen.

[...]
Auto fahren,
[...]

USA ab 16 Jahren....


[...]
Wählen,
[...]

Es gibt da auch schon Überlegungen....


[...]
Heiraten
[...]

in De ab 16 Jahren (wenn der andere über 18 Jahre alt ist)

[...]
und Kaufverträge abschließen dürfen.
[...]

Zustimmung der Eltern...dann geht es.....


bombjack
Caroline Kaiser (Gast) - 30. Mai, 22:53

@ Liane: Schutzalter ja, Schutzhaft nein

@ Liane :

Du wirfst mir vor, ich wäre angeblich auf Deine Bedenken nicht eingegangen, gehst selbst aber mit keiner einzigen Silbe darauf ein, daß seit der Gesetzesnovelle, die ja in den NL und ÖST schon 2002 und 03 erfolgte, vermehrt junge Frauen vor Gericht stehen. Ich erwähne dies nicht, weil ich dort auch stehe, sondern weil dies wohl ein deutliches Zeichen dafür ist, daß diese Gesetzesverschärfung in keinster Weise die selbstgesteckten Ziele erreicht hat.

"Ich hab den Eindruck du setzt voraus, dass JEDER Mensch an seinem 14. Geburtstag absolut reif und erwachsen ist."

Nein, dies habe ich nie behauptet. Man ist ja auch erst mit 18 volljährig. Daß der Gesetzgeber noch eine "Zwischenetappe" zwischen Kind und Volljährigkeit definiert hat, mir gefällt der im dänischen § verwendete Begriff "Vollmündig" sehr gut, ist der offensichtlichen Tatsache geschuldet, daß ein z.B. 15-jähriger einen anderen Entwicklungsstand als ein 5-jähriger hat. Schon deshalb ist diese UN Kinderdefinition von 0-18 totaler Mumpitz.

Du und Minnesänger, leider aber auch immer mehr Politiker, scheinen völlig mißzuverstehen, was eine Schutzaltersgrenze eigentlich definieren soll.

Eine Schutzaltersgrenze von z.B. 14 sagt lediglich aus, daß jemand ab 14 Sex haben DARF, nicht MUß ! Schutzaltersgrenzen dienten auch immer einer Vereinfachung. Im Anhörungsausschuß der sozial-liberalen Koalition 1973, der damals über 2 Jahre lang sehr sorgfältig die Sexualstrafrechtsliberalisierung vorbereitete, kamen Sexualwissenschaftler und Psychologen in Gutachten zu der Erkenntnis, daß es durchaus einige Mädchen gab, die schon mit 13 verantwortlich mit ihrer Sexualität umgehen konnten. Viele Jungs aber selbst mit 15 völlig überfordert waren.

Damals war durchaus im Gespräch, eine 15er oder 13er Altersgrenze festzusetzen.
Man entschied sich dann aber doch für die Beibehaltung der 14er Grenze. Einmal deshalb, weil das deutsche Recht hier schon eine Grenze zwischen Kind und Jugendlichem setzte, dann aber auch deshalb, weil man den Teil der Jugendlichen (sowie ihre erwachsenen Partner) nicht kriminalisieren wollte, der schon ab 14 Sex hatte.

Auf die - laut Gutachten - damals sehr wenigen 13jährigen, da konnte/wollte man keine Rücksicht nehmen. Eine Schutzaltersgrenze soll immer relevante Minderheiten schützen, kann aber niemals auf Einzelfälle eingehen.
Dies kann überhaupt kein § leisten wenn es um Menschen geht. Bei Firmen ( z.B. IG FARBEN, HRE usw.) ist dies etwas anderes. Das deutsche Steuerrecht hat versucht eine möglichst hohe Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Mit dem Resultat, daß es das komplizierteste Steuerrecht der Welt ist, welches enorm ungerecht ist, da kein Bürger, selbst Steuerfachleute da nicht mehr durchsteigen.

Die 14er Schutzaltersgrenze ist also ein Kompromiß gewesen, persönlich erscheint sie mir, immerhin war dies Anfang der 70er, für Jungs mit 14 etwas zu niedrig.

In den letzten 35 Jahren hat sich die Pubertät um im Mittel 2,5 Jahre vorverlagert. Deshalb wäre, wenn man die Parameter der sozial-liberalen Koalition ansetzt, heute eine Senkung auf 12 Jahre angebracht.
Zumindest für Mädchen, die größere Entwicklungssprünge gemacht haben als Jungs. 12 war ja auch die alte niederländische Schutzaltersgrenze, nicht ohne Grund.

"Und jetzt nehmen wir halt mal die theoretische Möglichkeit, dass ich für einen älteren Jungen geschwärmt hätte und der hätte mich dann irgndwie gedrängt und überredet und ich wäre halt so naiv und leicht beeinflussbar gewesen und hätte irgndwelche sexuellen Handlungen mit dem gemacht, ohne das selbst zu wollen und ohne selbst sexuell mündig und reif zu sein."

Wie soll das § aussehen, daß Dich davor schützt ?
Unsere post Pym Fortuyn Regierung hat ja auch davon gesprochen Jugendliche besser zu "schützen".

Justiz und Polizei sahen da gar keinen Bedarf, denn die Niederlande hatten außerordentlich wenig Straftaten in dem Bereich "sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" zu verzeichnen.

Der "Schutz" sah dann so aus, daß Sex unter 16 ganz verboten wurde.
Ich befürchte, daß Deine Forderung nach "Schutz" genau darauf hinausläuft, selbst wenn Du es nicht willst.

"Das hätte dann für meine psychische und sexuelle Entwicklung schlimme Folgen haben könnten, wie es bei einem Kindesmissbrauch eben häufig ist."

Ich würde da ein anderes Wort verwenden als "Kindesmißbrauch".
a.) Bist Du mit 14 kein Kind mehr
b.) ist eine Überredung zum Sex kein "Mißbrauch" im eigentlichem Sinne.

Die inflationäre und sinnentstellende Verwendung des Wortes "Mißbrauch" geht mir langsam auch auf die Nerven. Wie soll sich denn dann ein Opfer bezeichnen, welches als 5-jährige von Erwachsenen mißbraucht wurde ?

"Und wie hätte mich davor das Gesetz geschützt und wie hätte ich effektiv gegen den Täter vorgehen können, in dem zarten Alter von 14 Jahren?"

Der §182er schützt doch 14 und 15 jährige vollumfänglich.
Vorhin hast Du doch gesagt, wie der Herr Minnesänger auch, daß Du einen fehlenden Schutz bei 16/17jährigen siehst.

Im zarten Alter von 14 1/2 Jahren habe ich mich auf wilden Partys vergnügt, meine dänische Freundin hat in dem Alter ihre erste Bewerbung an eine bekannte dänische Pornoproduktionsfirma geschickt, die sie darauf vertrösten mußte, daß sie noch bis zum 15.Lebensjahr warten müsse, bis zum Erreichen der Vollmündigkeit.

Über Altersgrenzen hatte sie sich davor gar keine Gedanken gemacht. Sie dachte, wer Spaß daran hat, der spielt einfach mit.

Ich mache mir Gedanken um Altersgrenzen, sie hat dies später auch getan und tut dies noch heute.

Nun ist dies hier nicht mein Blog, aber der Titel "Schutzalter" kommt mir auch zupass, weil ich Schutzalter für wichtig und richtig halte. Anders als Pädophile, die Schutzalter völlig abschaffen wollen. Sonst würde dieser Blog auch "Krumme13", "Girlloverforum" oder "PNVD" heißen, nicht "Schutzalter".

Liane, ich will damit nur sagen, daß die individuellen Entwicklungen nun mal sehr unterschiedlich sind.
Ich finde auch nicht, daß nur der sexuelle Mißbrauch von Kindern ein Thema sein sollte, sondern auch der sexuelle Mißbrauch von Jugendlichen und Erwachsenen.

Wenn Du "unsere" Sexualität nicht einschränken willst, habe ich überhaupt kein Problem mit einem besseren Schutz für Jugendliche. Nur war der ja im alten Sexualstrafrecht auch schon drin.

"Aber mich stört es, dass für JEDEN vorausgesetzt wird, mit 14 oder 16 reif genug sein zu MÜSSEN und es gibt keinen vernünftigen gesetzlichen Schutz mehr."

Wer will, kann gerne lebenslang abstinent leben. Viel mehr müssen dies tun, obwohl sie es nicht wollen.
Der Gesetzgeber setzt keinesfalls voraus, daß jeder mit 14 oder 16 reif genug für irgendetwas ist.

"Du sieht nur die eine Seite, nämlich die sexuelle Freiheit der reifen Jugendlichen. Aber du äusserst dich überhaupt nicht zu dem Schutz für unreife Jugendliche, die eben darauf angewiesen sind in ihrer kindlichkeit vom Gesetz geschützt zu werden gegen Missbrauch."

Du siehst nur Deine Seite. "Kindlichkeit" ist kein juristischer Begriff, sondern eine subjektive Einschätzung. Soweit überhaupt möglich, hat der Gesetzgeber dies im §182er als "fehlende Reife" und "Ausnutzung" versucht zu konkretisieren. Da die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher ( damit auch deren erwachsener Partner ! ) jetzt schon so ausgehebelt wurde, spielt es für mich auch keine Rolle mehr, ob bis 18jährige "geschützt" werden, oder Sex unter 21 verboten wird. Es ist eine Sache was im § steht, eine andere wie dies umgesetzt wird.

"Und deshalb ist es auch eine Tatsache, dass ein 16 jähriger genauso missbraucht werden kann wie ein 13 jähriger, wenn die unreife ausgenutzt wird."

Es können auch 19-jährige mißbraucht werden. Der Schutz vor sex. Mißbrauch sollte nicht am 18.Geburtstag enden, aber es sollte auch wirklich um sex. Mißbrauch gehen.

Mittlerweile ist der Begriff für mich völlig entwertet, siehe diesen Unsinn beim Thema "Jugendpornographie", wo legale sexuelle Handlungen zur monströsen Straftat umdefiniert werden, nur weil sie gefilmt werden. Eine Filmkamera wird hier genauso strafverschärfend gewertet wie eine Waffe.

"Das meine nicht ICH, dass meinen die Millionen Psychologen, Psychiater und Therapeuten, die sich tagtäglich mit den vielen Opfern sexuellen Missbrauchs in der Kindheit und Jugend auseinandersetzen. Sind das alles Scharlatane und die traumatisierten Kinder, die von anderen missbraucht wurden, die simulieren nur?"

Liane, natürlich meinst Du es, sonst würdest Du Dir ja nicht die Mühe machen hier im Blog zu schreiben. Du brauchst Dich doch nicht hinter den Psychologen verstecken !

Psychologen, Psychiater, sowie die fast täglich wachsende Schaar meist dubioser Anti-KP Vereine, sind in erster Linie daran interessiert möglichst viele Kunden zu generieren.

Ich will nicht abstreiten, daß es darunter auch Ausnahmen gibt, die wirklich daran interessiert sind Opfern zu helfen. Ich will auch nicht bestreiten, daß dies vor 10 Jahren mal ganz anders war.
Aber der härtere Verteilungskampf sorgt dafür, daß man grundlegende Prinzipien immer häufiger über Bord wirft.

Dies bezieht sich nicht nur auf das Spezialgebiet sex. Mißbrauch, sondern auch auf die ständige Diagnostizierung neu "entdeckter" (psych.) Krankheiten.
" Ein Patient kann niemals völlig gesund sein, sondern es fehlt die passende Diagnose für ihn", hat der Ärztekammerpräsident einmal gesagt.

"Ich finde den Artikel von wikipedia gut:"

Wiki ist mit Vorsicht zu genießen, z.B. die Einträge über KP, über das niederländische Strafrecht, aber auch über dänische Pornofirmen, enthalten zahlreiche Fehler.

"Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen."

Kann man kurz und knapp als Folgenabschätzung zusammenfassen. Ja, es ist schon richtig, daß einige mit 14-17 diese Folgen nicht abschätzen können. Es wird aber sicher auch über 18-jährige Prostituierte geben, die die Folgen nicht abschätzen können. Prostitution also gleich verbieten ?
Oder erst ab 25 ? Ich fand es z.B. sehr gut, daß im alten NL Recht Prostitution erst ab 18 legal war, abgefilmter Sex aber ab 15/16 legal.
Wer beurteilt denn am Ende, ob ich mit 14 oder 17 dies alles noch nicht abschätzen konnte ? Du ? Der Staatsanwalt ? Unser Justizminister ? Der Minnesänger ?

Wenn ich sage, ich konnte es abschätzen, sagen andere, "Nein, hier liegt sexueller Mißbrauch vor". Man spricht mir hier also meine Mündigkeit ab, obwohl ich mit 14, bzw. in den NL ja sogar mit 12, strafmündig bin. Die Forderung nach einer Erhöhung der Strafmündigkeit auf 18, die habe ich bisher von keinem dieser "Schutz"politiker gehört.

"Diese Kulturabhängigkeit wird von Pädosexualisten häufig dazu verwendet, pädosexuelle Kontakte zu relativieren und als hinnehmbar darzustellen."

Pädosexualisten ist ja eine nette Wortschöpfung. Mit dem Wort "Kulturabhängig" kann ich wenig anfangen, aber natürlich gibts kulturelle Unterschiede. Es ist ein Unterschied, ob ich in den 80er Jahren in Dänemark oder in Irland aufgewachsen bin. Dies kannst Du doch nicht abstreiten !

Wissenschaftlich betrachtet ist Pädophil so definiert:
" Das sexuelle Interesse an vorpubertären Kindern".
Noch bis vor wenigen Jahren wurde dies als < 12 Jahren von der WHO definiert. Nach 2000 hat die WHO dies auf < 13 Jahren erhöht. Du, Minnesänger und andere verwenden den Begriff "pädophil" selbst bei 14-17 jährigen.

"und lässt die spezifische Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht."
Was ich nie getan habe. Ich habe selbst ehrenamtlich im Kinderschutz gearbeitet, als er noch vernünftige Ziele in den NL vertreten hat. Gegen KP habe ich mich persönlich engagiert, unter großen Gefahren.

Daß irgendwann auch legale Pornographie mit Vollmündigen und Volljährigen in den Kampf gegen KP einbezogen werden soll, davon war vor 2002 hier NIE die Rede.
Wäre davon die Rede gewesen, hätte ich mich da nie engagiert.
Über den Mißbrauch von Kindern brauchst Du mir hier wirklich keine wiki Artikel vorlegen, Liane.

"Ich meine ihr fordert hier z.B., dass reife Kinder nicht kriminalisiert werden sollen, wenn sie mit 12 schon Sex haben. Da bin ich eurer Meinung."

12/13 sehe ich eher als Ausnahme. Für mich gehts hier auch nicht um "reife Kinder", sondern um Jugendliche.
Wobei es natürlich immer Mißverständnisse wegen der anderen Definition bei uns gibt. (12-15)

"Aber gleichzeitig geht ihr überhaupt nicht darauf ein, dass auch 14 oder 16-jährige Jugendliche geschützt werden MÜSSEN, wenn sie noch unausgereift sind, weil es sich ansonsten auch um einen sexuellen Missbrauch handelt."

DU bezeichnest es als Mißbrauch. Mißbrauch ist etwas anderes, als mit 17 zu bereuen, daß man mit 15 mit jemandem geschlafen hat.
Man kann ja hier auch mal die Frage stellen, ob nicht eher eine verklemmte und prüde Gesellschaft schuldig daran ist, die vielen Jugendlichen auch einredet, daß früher Sex unbedingt etwas schlechtes ist.

Genau diese Gesellschaft blendet Sex in der Schule völlig aus, der Sexualkundeunterricht ist in D ja eher eine Art Biologieunterricht. Kinder werden vor dem Internet alleingelassen und sehen Dinge, die für sie absolut nicht bestimmt sind. Medienkunde wäre ein wichtiges Fach in der Schule, stattdessen befasst man sich lieber mit Schüttelreimen und Vektoren.

Zumindest sind wir uns in einem einzigen Punkt einig, daß diese Gesetzesänderung nicht der Stein der Weisen ist.
bombjack (Gast) - 31. Mai, 09:13

@ Caroline

Vergiß es....die Dame wird sich nur das rauspicken wo sie meint Punkte machen zu können auf den Rest wird sie nicht eingehen....ist also für die Katz.....

Außerdem, wenn jemand so unfreif sein sollte, dann gibt es da immer noch die Eltern, die bestimmen können mit wem die Person Umgang haben darf....

Ansonsten hast Du schon mit bekommen was da http://infowars.wordpress.com/2009/05/30/g8-kunftig-mehr-staatliche-kontrolle-im-internet/ abgeht.....und per EU sitzt da NL auch mit im Boot.....dürfte noch recht heftig werden, denn ich glaube nicht daß sich das Sperren nur auf die dort genannten Inhalte beschränken wird, sobald die Infrastruktur steht.


bombjack
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Jun, 19:27

@ Minnesänger: Pornokonsum = moralisch verdorben ?

Auch wenn dies möglicherweise viele für Zeitverschwendung halten, mir die Verse Walter von der Vogelweide lieber sind, als die garstigen Klänge des Minnesängers, will ich auf seinen Beitrag doch noch antworten.

"Minderjährige dürfen in Deutschland keinen Schnaps und keine Tabakwaren konsumieren, sie dürfen alleine kein KFZ führen, sie dürfen nicht einmal Verträge abschliessen."

Niemand hat hier behauptet, daß EINE Schutzaltersgrenze für ALLE Handlungen gelten soll.
Im Gegenteil, wir kritisieren ja gerade, daß der Staat jetzt auf eine generelle 18er Grenze zusteuert. Aber auch Minderjährige sind in D eingeschränkt geschäftsfähig.

"Nun könnte die Tabakindustrie argumentieren, das Abgabeverbot von Tabakwaren an Minderjährige sei ein Eingriff in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen und daraus die Forderung nach Freigabe von Tabakwaren folgern. Hinter derartigen Forderungen stehen natürlich die eigenen Interessen eines höheren Absatzes von Tabakwaren."

Meinetwegen könnten Tabak, Alkohol und Drogen anderer Art völlig verboten werden. Ich sehe mit Sorge, daß immer mehr junge Frauen rauchen, immer mehr Teenies sich zudröhnen. Nur passt Dein Argument hier auch nicht. Denn vor kurzem durften Jugendliche ab 16 Tabakwaren kaufen. Auch dürfen Jugendliche ab 16 noch Bier und andere "leichte" Alkoholika kaufen.

"Pädophile argumentieren auf dieselbe Weise. Der Rechtsbegriff wird umgekehrt, vom Recht auf Schutz zum Recht auf Selbstbestimmung."

Noch nicht gemerkt ? Du argumentierst genauso, nur invers. Das Recht auf Selbstbestimmung kehrst Du um zum "Schutz". Der mag bei 10-jährigen noch berechtigt sein, kaum aber bei allen über 14-jährigen.

"Dabei wird ignoriert, daß Selbstbestimmung im Kindes- und Jugendalter nicht oder nur begrenzt möglich ist und Minderjährige daher eines Schutzes bedürftig sind."

Du schreibst ja selbst "Kindes- UND Jugendalter". Also differenzierst Du ja selbst schon. Jugendliche haben Sex, sollten Sex haben dürfen und sollten auch Spaß am Sex haben dürfen. Sie sollten lieber lernen, verantwortlich damit umzugehen. Die "Wir verbieten alles unter 16/18" Politik, wie in den USA und UK, die ist völlig gescheitert. Nirgendwo gibt es soviele unfreiwillige Teenyschwangerschaften.

"Dahinter stehen dann wiederum die Interressen der Pädophilen, sich ungestraft an Kindern vergehen zu können." Eben ging es doch auch noch um Jugendliche !

"Die Folge eines geschlechtlichen Aktes kann unter Anderem die Zeugung eines Kindes sein. Die Geschlechtspartner müssen sich dieser möglichen Folge bewußt sein und sie bewältigen können. Das heißt, die junge Dame muß körperlich in der Lage sein ein Kind auszutragen und die Fähigkeit besitzen, die soziale Mutterrolle auszufüllen"

Sorry, aber einen solchen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen ! Kondome und Pille schließen eine ungewollte Schwangerschaft zu 99,999% aus.

"Maßstab der Gesetzgebung können in dieser Hinsicht nicht jene Kinder und Jugendlichen sein, die von verwahrlosten Eltern, schmierigen "Sexualpädagogen", Pornographie, "Bravo" und anderen Medien sexualisiert und bereits bis ins Mark verdorben werden, bevor sie überhaupt ansatzweise zur partnerschaftlichen Liebe fähig gewesen sind,"

Was heißt verdorben ? Pornographie ist nicht gleich Pornographie, qualitativ gibt es erhebliche Unterschiede. Viele wollen in der Jugendzeit noch gar keine feste Beziehung. Du versuchst hier anderen eine 50er Jahre Moral aufzuwängen, schiebst aber den Kinderschutz vor.

Ich habe auch seit dem 14.Lebensjahr sehr viele niederländische und dänische Pornos gesehen, mit Begeisterung. Ich komme kaum aus einer verwahrlosten Familie, wie alle, die mir persönlich in der (Jugend) Pornoszene Amsterdams und Kopenhagens begegnet sind.

Diese Verwahrlosung, die es heute besonders in Problemvierteln gibt, die ist doch durch eben diese Leute entstanden, die Deine Ideologie vertreten, Minnesänger !

Je mehr ihr Pornographie und Sexualität aus der Erziehung ausklammert, bzw. nur alles verteufelt, anstatt einen positiv-kritischen Umgang damit zu vermitteln, desto mehr entziehen sich die Jugendlichen euch, versumpfen dann im Internet. Dort rufen sie nicht die Seite der Christenunion auf, sondern minderwertigen Pornoschrott, der kostenlos zu haben ist. Die Erfolge der "neuen Konservativen" kannst Du ja in Schweden, bzw. partiell auch in den NL "bewundern".
So toll ist diese "Erfolgsbilanz" nicht !

Es ist schon seltsam, daß ihr eine frühe sexuelle Aktivität Jugendlicher immer mit Verwahrlosungstendenzen gleichsetzt.
Verwahrlosung ist es, wenn zugedröhnte und betrunkene Jugendliche auf dem Bürgersteig liegen. Will ihnen jemand aufhelfen, werden ihnen noch Prügel angedroht. Wenn die "Neuen Konservativen" nur mal halb soviel Energie im Kampf gegen Alkohol und andere Drogen verwenden würden, als im Kampf gegen Sex und Pornographie......
Jill (Gast) - 31. Mai, 18:33

@ Caroline Kaiser

sehr ausführliche kommentare... sachlich, auf den punkt, gut recherchiert. Man merkt, dass du dir mühe gibst. Das ist natürlich sehr löblich, aber ich finde es fast ein bisschen schade um deine zeit und energie.
Ich bin der meinung, dass du das problem sehr gut erfasst und verstanden hast und mit deinen argumenten auf einen sehr geeigneten kompromiss hinarbeitest...
Deswegen, solltest du, meiner bescheiden meinung nach, dich nicht mit antworten auf solche kommentare hier aufhalten...
(der sänger da.. naja "dont feed the trolls" wie es so schön heisst in der netzkultur...)

Caroline Kaiser (Gast) - 1. Jun, 18:29

Dieser Blog soll ja kein Selbstzweck sein, bin an Lianes Antwort sehr interessiert

Bombjack, ich denke Du bist gegenüber Liane etwas unfair.
Sie hat ja selbst gesagt, daß es ihr in erster Linie um einen erweiterten Schutz Jugendlicher geht, allerdings leider bisher nicht konkretisiert, wie sie diesen so im § verankern will, ohne daß die Rechte anderer Jugendlicher eingeschränkt werden.

Ich sehe nur in 2 Punkten noch Handlungsbedarf für eine weitere Verschärfung:

1.) Wenn lebende Zeitbomben, also mehrfache Wiederholungstäter freigelassen werden müssen, weil es irgendwelche Rechtslücken gibt. Obwohl bis zu 3 Gutachter unabhängig voneinander deren Gefährlichkeit prognostizieren, müssen sie freigelassen werden, weil es da eine Regelungslücke in Ostdeutschland gibt. Diese Fälle sind aber extrem selten ! Wegen der Gefährlichkeit werden sie rund-um-die-Uhr überwacht, was den Steuerzahler Millionen kostet. Für niemanden verständlich, daß jemand freigelassen wird, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rückfällig wird !

Soweit ich es verstanden habe, hängt diese Lücke mit dem Einigungsvertrag zusammen. Letztes Jahr habe ich einen interessanten Artikel von Dr.Roger Kusch darüber gelesen, den ich als Nichtjuristin leider nicht 100%ig verstanden habe. Aber im Einigungsvertrag wurden Übergangslösungen geschaffen, damit die Ex-DDR Bürger sich langsam auf die neue Rechtsordnung einstellen konnten. Soweit ich mich erinnere, galt auf dem Boden der ehemaligen DDR bis 94 noch das alte DDR Sexualstrafrecht, mit Ausnahme der nach dem Beitritt geschaffenen Legalität von Pornographie - die ja in der DDR völlig verboten war - sowie der seit dem Herbst 93 geltenden Besitzstrafbarkeit von KP, die schon im ganzen Bundesgebiet galt.
Ansonsten galt noch das DDR Sexualstrafrecht.

In der DDR gab es ja (formaljuristisch) gar keine Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter.

Ich hatte mich etwas gewundert, weshalb es direkt nach der 93er Sexualstrafrechtsverschärfung ein Jahr später schon wieder eine gab. Aber die im Einigungsvertrag bis 94 geltende Übergangsrichtlinie, die erklärt auch die 94er gesamtdeutsche Reform, die den antiquierten §182er völlig umschrieb.

In den NL wurden andere Rechtslücken schon 86, bzw. Anfang der 90er Jahre geschlossen. Daß dies in D nicht ohne weiteres möglich ist, bzw. war, scheint eine Folge der dt.Einheit und des hastig aus dem Boden gestampften Einigungsvertrages zu sein.

In den NL ist sogar mittlerweile eine Sicherungsverwahrung für jugendliche Sexualstraftäter möglich, die in D (noch ?) rechtswidrig wäre.

2.) Schwere Straftaten, darunter auch schwerer sexueller Mißbrauch, aber auch Totschlag, dürfen nicht verjähren.

Bei diesen beiden Punkten stimme ich durchaus mit diversen Vereinen überein. Da sie aber ansonsten für mich völlig unannehmbare Positionen vertreten, wo sie einvernehmliche Sexualität zwischen Jugendlichen und Erwachsenen kriminalisieren, bzw. kriminalisieren wollen, bzw. sich nicht gegen die Rücknahme des "Lex JP" aussprechen, sind sie für mich genausowenig unterstützenswert wie die Pädos selbst. Daß ich in deren Foren mehr Beiträge geschrieben habe als in den anderen, hat nur den profanen Grund, daß sie immerhin nicht zensieren, während fast alle Vereine gegen KP und sex. Mißbrauch entweder zensieren, bzw. überhaupt gar kein Forum haben.
DoBuc - 5. Jun, 10:00

Dieses Blog

Nachdem diese Diskussion, an der ich mich aus Zeitgründen leider nicht beteiligen konnte, scheinbar zur Ruhe gekommen ist, will ich, um eventuellen Missverständnissen bei Zufallsbesuchern vorzubeugen, daran erinnern, dass mit diesem Blog sicher nicht propagiert werden soll, das Schutzalter für sexuelle Handlungen zu verändern oder gar abzuschaffen. Redaktionell geht es hier um die Kontroverse der Anhebung des Schutzalters bei Kinderpornografie von <14 auf <18 Jahre.

gerasol (Gast) - 6. Jun, 10:47

Wer? Wo?

Also ich sehe hier nirgendwo den Vorschlag, eine Schutzalterregelung "abzuschaffen". Sinn und Zweck eines solchen Schutzalters ist eine ganz andere Frage. Ich meine, dass hier in diesem Blog und, sowohl von Leuten, deren berufliches Umfeld Entwicklungspsychologie beinhaltet, als natürlich auch Gesamtgesellschaftlich, eine deutliche Übereinstimmung bezüglich des Nutzens einer Schutzalterregelung vorhanden ist...

Die Kontroverse um das Schutzalter und dessen gesetzliche Verankerung ist, meiner Meiung nach, symptomatisch für eine ganze Reihe von Gesetzgebungsintiativen, deren Intentionen äußerst zweifelhaft und problematisch sind. Wo liegt die Ursache?
Ich denke, dies ist Teil eines globalen, hauptsächlich aber paneuropäischen Prozesses innerhalb der Staatengemeinschaft, der bereits seit einiger Zeit (zwei Dekaden, teilweise) zu beobachten ist und eine Perversion des Prinzips der Multilateralität darstellt. Das Erbegnis bzw. Ziel dieses Prozesses ist eine weitgehende "Gleischaltung", insbesondere (bedenklicherweise) auch im Bereich des Innenpolitischen. Diese vollkommen übertrieben ausgestaltete Bekämpfung des Pluralismus innerhalb einer Gemeinschaft wird fälschlicherweise als notwendig erachtet, um die Stabilität einer Gemeinschaftserweiterung zu gewährleisten. Tatsächlich kann jegliche Form der Gemeinschaftsbildung nur gesichert werden, indem divergierende Interessen berücksichtig werden, gewisse Unterschiede in Koexistenz forbestehen können und bei der Konsensfindung strikt auf - möglichst gleichberechtigte - Kooperation geachtet wird. Jede Art von Indoktrination, die in der gegebenen Thematik als Hauptursache für innenpolitische Gesetzgebungsinitiativen betrachtet werden kann, stellt eine Gefahr für die Gemeinschaft dar. Sie ist das Zeichen von unilateralen Bestrebungen, die Prozesse, die in der Gemeinschaft stattfinden, von außen zu beeinflussen, korrekterweise, zu manipulieren. Sie findet statt, wenn zwischen Machtverhältnissen deutliche Diskrepanz besteht.

Allerdings ist das vielleicht auch schon wieder ein anderes Thema...

Es scheint jedoch, dass der Hypothese des "konservativen Rollbacks", basierend auf den sozialkonservativen Standards der Innenpolitk der Vereinigten Staaten, deutlich mehr Bedeutung beizumessen ist.

Gepaart mit dem (Irr-)Glauben, dass eine Gemeinschaftsordnung nur dann bestand hat wenn sich die gemeinschaftlichen Richtlinien an den Richtlinien derjenigen Gemeinschaftsparteien orientieren, die besonders restriktiv sind, liegt hier der Hund begraben (Siehe wieder das schöne Beispiel Innenpolitik).

Ich fordere jeden auf, der der Meinung ist die hier thematisierten Änderungen am Strafgesetz seien unabdingbar, sich die alten Paragraphen genau durchzulesen und mir zu sagen, in welcher Hinsicht das bisherige Gesetz nicht vollkommen ausreichend war.

Wie war das noch gleich? Wer muss den Beweis der Notwendigkeit erbringen, wenn es darum geht, bestehendes Gesetz zu ändern?

An denjenigen Kommentar, der besonders die Wichtigkeit des Schutzgedankens hervorzuheben versuchte (Liane, glaube ich..): Erkläre mir bitte, was deiner Meinung nach Sinn und Zweck der Existenz eines Gesetzes sind. Ein Gesetz schützt dich vor jeglicher Art von Schaden oder Beeinträchtigung durch Andere (Das soll es zumindest). Grundgedanke ist die Bewahrung der persönlichen Rechte, deiner Freiheitsrechte. In sehr wenigen Fällen kann ein Gesetz auch dazu dienen, dich vor dir selbst zu schützen. Du bist verantworlich für jede Entscheidung, die du triffst. Dies gilt nicht für Kinder (nach der Def. von unter 14 Jahren), trotzdem sind auch Kinder immer einer unmittelbaren Konsequenz ihrer Entscheidung ausgesetzt. Für Jugendliche ist das bereits anders. Wenn du als Jugendlicher eine Entscheidung triffst, die du, im Nachhinein, als Fehler erachtest, so ist das ganz allein dein Problem. Strafmündigkeit gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, nicht vergessen.


Noch ein paar generelle Anmerkungen:

Man hört es zwar oft genug, leider begreifen es immer noch viele nicht: Es gibt keinen garantierten Schutz, keine absolute Sicherheit. Es sind niemals die Gesetze selbst, die Schutz bieten können, sondern ihre Anwendung und ihre Auslegung, ihre Umsetzung. Hundertprozentige Sicherheit ist nur eine Illusion. Sicherheit wird nicht dadurch gewonnen, dass bestehende Rechte, egal welcher Art, beschnitten werden. Sondern nur durch eine stabile Gesellschaft, eine "gesunde" Gesellschaft/Gemeinschaft.

Verbote lösen keine Probleme. Eine bestimmte Menge an Verboten ist notwendig, um überhaupt Gemeinschaft zu ermöglichen, aber Verbote können nur Symptome erreichen, niemals deren Ursachen...

Caroline Kaiser (Gast) - 8. Jun, 18:59

Europawahl Desaster für Liberitäre, Linksliberale und Radikaldemokraten

Nicht nur für die kontrollfanatischen Sozialdemokraten war dies gestern ein schlechter Tag, darüber hätte ich mich noch gefreut, sondern leider auch für liberitäre, linksliberale und radikal-demokratische Parteien.

So ist die dänische linksliberale radikal venstre (RV) auf 4,4% abgerutscht, wird keine Abgeordnete mehr ins EU Parlament entsenden können.

Libertas hat selbst in Irland gerade mal 4% erreicht, z.B. in den NL noch nicht mal 1%.

Kleine Lichtblicke gibt es nur in ÖST, wo ein nicht rechtslastiger EU Kritiker stark zugelegt hat, sowie in UK, wo die Liberaldemokraten und die nicht extremistische UKIP gut abgeschnitten haben.

In Rumänien gelang dem freizügigem Fotomodell Elena Basescu, Spitzname: "liberale Partymaus", eine erfolgreiche Direktkandidatur.

Nur in Schweden gelang der Piratenpartei die Entsendung eines Abgeordneten nach Brüssel.

Positiv an dem Zuwachs der Rechtsliberalen, Nationalisten und Rechtsextremisten ist nur, daß sie dem System EU weiter Sand ins Getriebe streuen werden.

Ansonsten kommt man bei dem Wahlergebnis zu der Auffassung, die Mehrheit der Bürger läßt sich gerne entmündigen, liebt Hassprediger oder hat sich schon selbst völlig aufgegeben.
Caroline Kaiser (Gast) - 8. Jun, 20:56

Schon 2004 konnte man bei Zarbitter e.v. dies lesen:

"Bisher wurde im Strafrecht Bildmaterial nur dann als
Kinderpornografie bewertet, wenn die Darstellerinnen und Darsteller nicht älter als 14 Jahre alt waren.
Zum Schutze von jugendlichen Mädchen und Jungen plant die Bundesregierung zur Zeit die Anhebung der strafrechtlich relevanten Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre.

UNABHÄNGIG von dieser Altersgrenze ist Kinderpornografie immer die Darstellung eines sexuellen Missbrauchs, denn im
Rahmen der Produktion wurde immer mindestens ein Mädchen oder ein Junge missbraucht."

So einfach kann man es sich natürlich auch machen !
Bei der Definition von KP kann ich nicht einfach die Altersgrenze um bis zu 4 Jahre heraufsetzen, denn dann ist es ja gar keine KP mehr !

Ich habe nun auch einige alte Broschüren und Infos von Zarbitter, aus den späten 80ern bis Anfang der 90er, sowie von Dunkelziffer e.v., darunter auch das bekannte STERN Buch "Kinderschänder", welches ja mitverantwortlich für das Besitzverbot von KP war.

Dort ging es immer nur um das Verbot von KP, um den Schutz vor sex. Mißbrauch von Kindern, nicht aber darum, pornographische Aufnahmen mit Jugendlichen zu verbieten, oder jugendliche Sexualität zu diskriminieren. Davon war früher nie die Rede.

Etwa ab 2001/02 hat man dies schleichend verändert, so als ob man nur eine Ziffer an einer Preistafel an der Tankstelle austauscht !

Seltsam ist, daß bei Dunkelziffer der §184c in der Sammlung der § gar nicht auftaucht. Von Jugendpornographie ist da gar keine Rede. Alle anderen Vereine reden aber entweder von Kinderpornos mit "unter 18-jährigen", also die sogenannten "UN Kinder", oder von "Kinder- und Jugendpornographie", so als ob dies praktisch identisch wäre.
Wie müssen sich Opfer heute fühlen, die als kleine Kinder mißbraucht worden sind, wenn freiwillige sexuelle Handlungen von Jugendlichen oder sogar Erwachsenen, auch vor der Kamera, mit solchen Abscheulichkeiten auf eine Stufe gestellt werden ?

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

Suche

 

Kommentare

@ DoBuc , @Wirr-Licht
Hm, vielleicht meinte er auch allgemein die Netzsperren....
christian (Gast) - 7. Nov, 03:42
@Wirr-Licht
Deine Vermutung ist naheliegend und bei der einen oder...
DoBuc - 7. Nov, 01:05
@ Wirr-Licht
Ein 4 Punkt noch.. 4) Heute scheint es irgendwie Mode...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:49
@ Wirr-Licht
Vielleicht mal mein Grund warum ich mich persönlich...
christian (Gast) - 6. Nov, 18:29
bei manchen
leuten, die wie ihr dieses thema so permanent-penetrant...
Wirr-Licht - 6. Nov, 12:07
FDP
Ich glaube nicht, dass man diese Initiative so fatalistisch...
DoBuc - 3. Nov, 11:11
Eine Anfrage an Herrn...
Eine Anfrage an Herrn van Essen gibt es dort jedenfalls...
DoBuc - 3. Nov, 10:00
Den Schalck im Nacken....
Ist doch reine Zeitverschwendung. Kandidatenwatch läuft...
Caroline Kaiser (Gast) - 1. Nov, 17:27
Diskussion geht weiter...
Die FDP hat zumindest erstmal dafür gesorgt, dass...
K13online-Dieter.Gieseking - 1. Nov, 16:04
Wobei auch in DE gibt...
Wobei auch in DE gibt es sowas komisches bereits schon...
christian (Gast) - 31. Okt, 01:37
Der Startschuß...
Falls ihr es vergessen habt, in den NL ist das Mindestalter...
Caroline Kaiser (Gast) - 31. Okt, 00:04
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen ...
Ja, doch diese Kinderschutzorginisationen haben es...
christian (Gast) - 30. Okt, 16:34
Man darf nur nicht vergessen...
...daß dieser "Startschuss" auch aus den anderen...
Gast (Gast) - 30. Okt, 13:26
National nicht vernachlässigen
@ Gast Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch...
christian (Gast) - 30. Okt, 06:48
Hallo ich bins, der "Gast". Wie...
Hallo ich bins, der "Gast". Wie Caroline dargelegt...
Gast (Gast) - 30. Okt, 00:40
FDP
Dass die FDP sicher auch nicht ihr "Wort" halten kann...
christian (Gast) - 29. Okt, 23:22
Grooming
Wobei das Groaming im Prinzip ja schon strafbar ist.Wenn...
christian (Gast) - 29. Okt, 22:20
Nur eine weitere Luftnummer...
Ich muß euch da eure Illusionen nehmen, dies...
Caroline Kaiser (Gast) - 29. Okt, 20:53
Erst mal die letzte Antwort...
Kluntje, Du argumentierst ähnlich wie jemand von...
Caroline Kaiser (Gast) - 26. Okt, 22:49
Die meisten sind mittlerweile...
Die meisten sind mittlerweile mit 12 Jahren geschlechtsreif,...
Kluntje - 23. Okt, 05:58

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Profil
Abmelden
Weblog abonnieren