IVD: Kriterien der Scheinminderjährigkeit
Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gab es diesbezüglich schon eine Verfassungsbeschwerde und auch spätere Rechtsprechung.
Im Auftrag des Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. wurde nun ein Fachgutachen "Kriterien der Scheinminderjährigkeit im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie" erstellen lassen, das einerseits die Rechtsgrundlagen darstellt und andererseits versucht, Kriterien für das Vorliegen einer Scheinminderjährigkeit zu finden.
Das Gutachten wurde auch von der BPjM veröffentlicht:
Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie (pdf, 159 kB)
Auf dieses Dokument hatte Caroline auch schon in einem Kommentar hingewiesen (danke), ich mache jetzt einen Artikel draus, damit ggf. gezielter kommentiert werden kann.
unverständlich
Polizei zieht pornographische Filme mit Verdacht auf Scheinminderjährigkeit ein
Am Montag, den 6. Juli hat die Polizei in einer Berliner Videothek neben Überprüfungen wegen § 131 StGB (gewaltverherrlichende Medien) auch 20 pornographische Filme eingezogen.
Dabei wurden nach Durchsicht aller Regale 15 ältere Filme der Firma Purzel und 5 Filme des Labels "Legal Pink" zur Beweissicherung eingezogen. Ein nachträgliche Telefonat des Videothekars mit der zuständigen Polizeibeamtin bestätigte, dass die Filme wegen des Verdachts der Scheinminderjährigkeit (§ 184 c StGB) mitgenommen wurden. Nach Aussage der Beamtin soll es sich bei der Überprüfung um eine von mehreren geplanten Überprüfungen von Berliner Videotheken gehandelt haben.
Der IVD weist deshalb ausdrücklich nochmals auf seine Handlungsempfehlungen zum § 184 c StGB hin, die über die Website http://xviii.ivd-online.de zu beziehen sind.
http://www.mediatainment.biz/miv/News/Polizei-zieht-pornographische-Filme-mit-Verdacht-auf-Scheinminderjaehrigkeit-ein/23910/9.html
so ein Schwachsinn ! Die sind alle über 18 !
Das BVG hat doch diese Scheinminderjährigkeit abgeschmettert ? Außerdem ist sie ja gar nicht richtig im § verankert. Beschlagnahmen kann man allerdings erst mal alles.
Meist wird ja bei einer HD soviel mitgenommen wie nur möglich.
Diskussion auf der privaten Polizeiseite
Wer Mut hat, kann dies ja auf der privaten Seite der deutschen Polizei diskutieren, sollte sich aber immer dem Risiko seiner Postings bewußt sein.
Eins ist im obigen Fall aber mal wieder seltsam, wenn die Polizei weitere Kontrollen ankündigte und wohl auch durchführte, weshalb ist sie nur in einer Videothek fündig geworden ? Ich war im April in Frankfurt, also fast ein halbes Jahr nach inkrafttreten des §, da war in praktisch jedem Sexhsop noch JP auffindbar. Will die Polizei jetzt jeden Sexshop in D umgraben ? Was soll dieser Blödsinn ?
bombjack
Der Verfassungsbeschwerde "Scheinminderjährigkeit" haben sich doch weitere angeschlossen
Anscheinend haben sich der Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe doch wesentlich mehr angeschlossen, als in den dürren Pressemeldungen zu lesen war.
So auch der Bundesverband Home Entertainment, als auch einzelne Videothekare.
Mal wieder wird aber nur über Scheinminderjährigkeit in Abgrenzung zur 18+ Pornographie diskutiert.
( Wenn man dies auf einem Tafelbild veranschaulicht, wird daraus eine schöne Schnittmenge. Ein Film ist damit gleichzeitig legal und illegal )
Alle Sexhshops in D ( sofern nicht nach 2002 eröffnet ), sowie viele Videotheken hatten ja "Jugendpornos".
Weshalb man sich in D dann immer nur an der Scheinminderjährigkeit festkrallt......
Scheint so eine Mischung aus deutschem Obrigkeitsstaatsdenken und einem Rest von Kritikfähigkeit zu sein, man hat die "einschlägigen Videos" wohl teilweise aussortiert, andererseits will man dann doch nicht völlig klein beigeben, hält sich dabei an das geschriebene Gesetz.
Erstaunlich auch die Gedächtnislücken zahlreicher Experten auf dem Gebiet, bzw. die automatische Übernahme der § und des Gesetzestextes in die eigene Meinung.
Wider besseren Wissens spricht die Polizei jetzt von "Kinder- und Jugendpornographie".
Wer hätte es je für möglich gehalten, daß ein obskures Gesetz der EU Sowjetokratie, volljährige niederländische Frauen infantilisiert und viktimisiert, um mal in der Sprache der Kriminologen zu sprechen.
Besonders interessant finde ich diesen Teil der Begründung der BHD Vorsitzenden:( Bundesverband Home entertainment Deutschland ).
"Interessant im Zusammenhang mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit ist auch das Rückwirkungsverbot, welches im Strafrecht generell gilt. Dieses verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Der im Rechtsstaatsprinzip begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze. Das bedeutet, dass der Videothekar beim Erwerb der Ware darauf vertrauen durfte, dass er die Ware zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder gewinnbringend veräußern kann. Zwischen Einkauf und Verkauf besteht ein Kausalzusammenhang. Deshalb kann man nach rechtlichen Einschätzung des BHD von einem vergangenen Handeln sprechen, an welches nun eine andere Folge geknüpft wird."
Andererseits kann und wird das Rückwirkungsverbot ja auch ausgehebelt, sonst wären bestimmte Waffen oder Gegenstände nie zu verbieten. Dann könnte immer jemand sagen: Diese Pistole konnte man aber 1951 frei erwerben, die darf mir jetzt niemand wegnehmen.
Dazu bedarf es aber zumindest einer Übergangszeit. Diese gab es im Waffenrecht, jetzt eine sehr lange bei den Glühbirnen, usw.
Bei den Teenypornos gab es gar keine. Auch wenn natürlich Insider seit 1998 wußten, was die EU da ausheckt.
Aber selbst diese Seite hat nur ein winzig kleiner Bruchteil der Videothekare bisher entdeckt.
Viele haben vermutlich bis heute nichts vom § gehört.
Bis eben die Polizei einige Videos beschlagnahmt.
Vermutlich sind die Beschlagnahmungen in Berlin kein Einzelfall, die Verbände halten sich mit Auskünften darüber aber sehr bedeckt.Andererseits, wer geht schon gerne damit an die Öffentlichkeit. Die Boulevardpresse und böse Nachbarn werden dies sicher nicht so differenziert sehen.
Für sie ist "Scheinminderjährigkeit" und "Kinderpornographie" eh dasselbe. Am besten gleich wegsperren und alle Sexshops dichtsperren. Dann alle obskuren Seiten sperren, diese sowieso.
Aber vielleicht können Juristen und Nicht-Juristen mal schreiben, was sie vom Rückwirkungsverbot halten.


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