[>>]

Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Mittwoch, 5. August 2009

IVD: Kriterien der Scheinminderjährigkeit

Mit der Einführung der Strafbarkeit von Jugendpornografie kam auch ein neuer Begriff ins Spiel, die "Scheinminderjährigkeit".

Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gab es diesbezüglich schon eine Verfassungsbeschwerde und auch spätere Rechtsprechung.

Im Auftrag des Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. wurde nun ein Fachgutachen "Kriterien der Scheinminderjährigkeit im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie" erstellen lassen, das einerseits die Rechtsgrundlagen darstellt und andererseits versucht, Kriterien für das Vorliegen einer Scheinminderjährigkeit zu finden.

Das Gutachten wurde auch von der BPjM veröffentlicht:

Kriterien der "Scheinminderjährigkeit" im Rahmen des Strafverbots der Jugendpornographie (pdf, 159 kB)

Auf dieses Dokument hatte Caroline auch schon in einem Kommentar hingewiesen (danke), ich mache jetzt einen Artikel draus, damit ggf. gezielter kommentiert werden kann.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/5861583/modTrackback

DoBuc - 7. Aug, 16:54

unverständlich

Es ist mir übrigens absolut unverständlich, wieso diese Gutachter nach der doch recht eindeutigen Aussage des Bundesverfassungsgerichts überhaupt noch solche Exkurse in subjektive Kriterien unternehmen und die "sichere Seite" noch mit Attributen wie Rückenbehaarung, Körbchengrößen DDD, Falten und Cellulitis suchen - das ließt sich stellenweise wie Satire. Haben die Gutachter oder die IVD da irgendeine eigenen Agenda, warum sie den Leuten wenigstens noch eine Schere im Kopf einreden, die meiner Meinung nach weit über das bisher gesetzlich geforderte herausgeht?

DoBuc - 9. Aug, 00:40

Polizei zieht pornographische Filme mit Verdacht auf Scheinminderjährigkeit ein

Eine Meldung (auch vom IVD):

Am Montag, den 6. Juli hat die Polizei in einer Berliner Videothek neben Überprüfungen wegen § 131 StGB (gewaltverherrlichende Medien) auch 20 pornographische Filme eingezogen.

Dabei wurden nach Durchsicht aller Regale 15 ältere Filme der Firma Purzel und 5 Filme des Labels "Legal Pink" zur Beweissicherung eingezogen. Ein nachträgliche Telefonat des Videothekars mit der zuständigen Polizeibeamtin bestätigte, dass die Filme wegen des Verdachts der Scheinminderjährigkeit (§ 184 c StGB) mitgenommen wurden. Nach Aussage der Beamtin soll es sich bei der Überprüfung um eine von mehreren geplanten Überprüfungen von Berliner Videotheken gehandelt haben.

Der IVD weist deshalb ausdrücklich nochmals auf seine Handlungsempfehlungen zum § 184 c StGB hin, die über die Website http://xviii.ivd-online.de zu beziehen sind.

http://www.mediatainment.biz/miv/News/Polizei-zieht-pornographische-Filme-mit-Verdacht-auf-Scheinminderjaehrigkeit-ein/23910/9.html

Caroline Kaiser (Gast) - 9. Aug, 09:09

so ein Schwachsinn ! Die sind alle über 18 !

Bei Purzel + Legal Pink sind alle über 18. Lediglich bei einer anderen bekannten deutschen Serie, die ich jetzt nicht nennen möchte, ist bei den ersten 3 VHS Cassetten jeweils eine jüngere Nordeuropäerin dabei, 1x16 und 2x17.

Das BVG hat doch diese Scheinminderjährigkeit abgeschmettert ? Außerdem ist sie ja gar nicht richtig im § verankert. Beschlagnahmen kann man allerdings erst mal alles.
Meist wird ja bei einer HD soviel mitgenommen wie nur möglich.
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Aug, 15:51

Diskussion auf der privaten Polizeiseite

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=47295

Wer Mut hat, kann dies ja auf der privaten Seite der deutschen Polizei diskutieren, sollte sich aber immer dem Risiko seiner Postings bewußt sein.

Eins ist im obigen Fall aber mal wieder seltsam, wenn die Polizei weitere Kontrollen ankündigte und wohl auch durchführte, weshalb ist sie nur in einer Videothek fündig geworden ? Ich war im April in Frankfurt, also fast ein halbes Jahr nach inkrafttreten des §, da war in praktisch jedem Sexhsop noch JP auffindbar. Will die Polizei jetzt jeden Sexshop in D umgraben ? Was soll dieser Blödsinn ?
bombjack (Gast) - 10. Aug, 23:48

Wäre interessant noch zu erfahren ob Kundendateien ebenfalls beschlagnahmt wurden....könnte u.U. dann auch für Kunden einen kleinen Besuch bedeuten, Richter haben ja die Angewohnheit sehr viel mal so zu unterschreiben und wie man bei diversen Chemikalienhändlern sieht wird da sehr viel abgenickt: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/21/21622/1.html

bombjack
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Sep, 21:31

Der Verfassungsbeschwerde "Scheinminderjährigkeit" haben sich doch weitere angeschlossen

http://www.lacher-hep.de/index.php?id=9&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=845&tx_ttnews%5BbackPid%5D=9

Anscheinend haben sich der Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe doch wesentlich mehr angeschlossen, als in den dürren Pressemeldungen zu lesen war.

So auch der Bundesverband Home Entertainment, als auch einzelne Videothekare.

Mal wieder wird aber nur über Scheinminderjährigkeit in Abgrenzung zur 18+ Pornographie diskutiert.

( Wenn man dies auf einem Tafelbild veranschaulicht, wird daraus eine schöne Schnittmenge. Ein Film ist damit gleichzeitig legal und illegal )

Alle Sexhshops in D ( sofern nicht nach 2002 eröffnet ), sowie viele Videotheken hatten ja "Jugendpornos".

Weshalb man sich in D dann immer nur an der Scheinminderjährigkeit festkrallt......

Scheint so eine Mischung aus deutschem Obrigkeitsstaatsdenken und einem Rest von Kritikfähigkeit zu sein, man hat die "einschlägigen Videos" wohl teilweise aussortiert, andererseits will man dann doch nicht völlig klein beigeben, hält sich dabei an das geschriebene Gesetz.

Erstaunlich auch die Gedächtnislücken zahlreicher Experten auf dem Gebiet, bzw. die automatische Übernahme der § und des Gesetzestextes in die eigene Meinung.

Wider besseren Wissens spricht die Polizei jetzt von "Kinder- und Jugendpornographie".

Wer hätte es je für möglich gehalten, daß ein obskures Gesetz der EU Sowjetokratie, volljährige niederländische Frauen infantilisiert und viktimisiert, um mal in der Sprache der Kriminologen zu sprechen.

Besonders interessant finde ich diesen Teil der Begründung der BHD Vorsitzenden:( Bundesverband Home entertainment Deutschland ).

"Interessant im Zusammenhang mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit ist auch das Rückwirkungsverbot, welches im Strafrecht generell gilt. Dieses verbietet grundsätzlich staatliche Akte, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, dass an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird. Der im Rechtsstaatsprinzip begründete Grundsatz des Vertrauensschutzes bedeutet Schutz des Vertrauens in die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze. Das bedeutet, dass der Videothekar beim Erwerb der Ware darauf vertrauen durfte, dass er die Ware zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder gewinnbringend veräußern kann. Zwischen Einkauf und Verkauf besteht ein Kausalzusammenhang. Deshalb kann man nach rechtlichen Einschätzung des BHD von einem vergangenen Handeln sprechen, an welches nun eine andere Folge geknüpft wird."

Andererseits kann und wird das Rückwirkungsverbot ja auch ausgehebelt, sonst wären bestimmte Waffen oder Gegenstände nie zu verbieten. Dann könnte immer jemand sagen: Diese Pistole konnte man aber 1951 frei erwerben, die darf mir jetzt niemand wegnehmen.

Dazu bedarf es aber zumindest einer Übergangszeit. Diese gab es im Waffenrecht, jetzt eine sehr lange bei den Glühbirnen, usw.
Bei den Teenypornos gab es gar keine. Auch wenn natürlich Insider seit 1998 wußten, was die EU da ausheckt.
Aber selbst diese Seite hat nur ein winzig kleiner Bruchteil der Videothekare bisher entdeckt.
Viele haben vermutlich bis heute nichts vom § gehört.
Bis eben die Polizei einige Videos beschlagnahmt.

Vermutlich sind die Beschlagnahmungen in Berlin kein Einzelfall, die Verbände halten sich mit Auskünften darüber aber sehr bedeckt.Andererseits, wer geht schon gerne damit an die Öffentlichkeit. Die Boulevardpresse und böse Nachbarn werden dies sicher nicht so differenziert sehen.

Für sie ist "Scheinminderjährigkeit" und "Kinderpornographie" eh dasselbe. Am besten gleich wegsperren und alle Sexshops dichtsperren. Dann alle obskuren Seiten sperren, diese sowieso.

Aber vielleicht können Juristen und Nicht-Juristen mal schreiben, was sie vom Rückwirkungsverbot halten.

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

Suche

 

Kommentare

und wenn man wirklich...
und wenn man wirklich an den Schutz von Kindern und...
bombjack (Gast) - 15. Dez, 13:01
Korrektur, vorletzter...
"12/15/16/18 (DK)", natürlich sind damit die Niederlande...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:46
Auch Du mogelst Dich...
Christian, jetzt antworte ich doch noch mal darauf,...
Caroline Kaiser (Gast) - 15. Dez, 09:41
@ Caroline Kaiser
Zu b) Inwiefern wird da nicht auf das Individuelle...
christian (Gast) - 13. Dez, 22:27
@ Christian: Abschließende...
Dieser Blog eignet sich für einen Dialog ja weniger....
Caroline Kaiser (Gast) - 13. Dez, 18:58
@ Caroline Kaiser
Doch, es macht schon Sinn die Verbreitung zu verbieten....
christian (Gast) - 12. Dez, 20:35
@ Christian / nicht mehr...
"wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben." Heißt...
Caroline Kaiser (Gast) - 11. Dez, 08:39
@ Caroline Kaiser
Zum "Was heißt "nur" ? Davon abgesehen, weshalb...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:54
@ Caroline
Im Prinzip gibt es die Scheinjugendpornografie schon... 2 )...
christian (Gast) - 11. Dez, 02:16
Verbindlichkeit der historischen...
Weiter oben hatte ich selbst die Frage aufgeworfen,...
DoBuc - 10. Dez, 14:36
Ja. Da gab es jedoch...
Ja. Da gab es jedoch keine Verurteilung, nur eine Strafverfolgung,...
DoBuc - 10. Dez, 01:05
Was heißt "nur"...
Christian schrieb: "Wobei man unterscheiden muss.....
Caroline Kaiser (Gast) - 9. Dez, 19:02
@ Caroline Kaiser
Wobei man unterscheiden muss.. nach §184c ist...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:15
@ DoBuc
Ok, das könnte sein... gehe mal davon aus dass...
christian (Gast) - 9. Dez, 18:03
Wieso das erste Mal?...
Wieso das erste Mal? Hattest du nicht irgendwo mal...
kalle (Gast) - 9. Dez, 11:44
@DocBuc: Theorie der...
Bei 16jährigen Jungs/jungen Männern, bzw....
Caroline Kaiser (Gast) - 7. Dez, 10:36
Der ist doch anscheinend...
Der ist doch anscheinend nur in den Knast gekommen,...
DoBuc - 7. Dez, 10:19
Oder andersrum
Wieso dieses grundsätzliche Misstrauen? Wir haben...
DoBuc - 7. Dez, 10:08
@ Caroline Ja, sicher...
@ Caroline Ja, sicher hätte man 184b auch "probieren"...
christian (Gast) - 5. Dez, 20:48
Wem wurde mit der Inhaftierung...
.. Hm.. irgendwo wohl keinem.. ok er hat wohl ne Vergangenheit...
christian (Gast) - 5. Dez, 19:35

User Status

Du bist nicht angemeldet.