Licht am Ende des Tunnels?
Der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-gelben Regierung enthält zwar einige herbe Enttäuschungen, vor allem auch hinsichtlich der digitalen Bürgerrechte... jedoch verdient folgender Absatz durchaus Beachtung:
"Sexualstrafrecht
CDU, CSU und FDP haben 1994 den strafrechtlichen Jugendschutz grundlegend neu geregelt. Wir wollen an den differenzierten Schutz für Kinder und Jugendliche unter Beachtung der neueren europarechtlichen Vorgaben wieder anknüpfen. Änderungen im Strafrecht, die nach europäischem Recht nicht geboten sind, werden wir rückgängig machen. Entsprechend lehnen wir aktuelle Überlegungen zu weitergehenden europäischen Vorgaben ab." (Quelle)
Welch ein Sinneswandel, vor allem bei der Union. Sollte da langsam wirklich so etwas wie Vernunft aufkommen? Wenn die Koalition dies wirklich konsequent so verfolgt, dann muss man schon ein wenig den Hut vor ihr ziehen. Wenn sie das neue Sexualstrafrecht auf die Mindestvorgaben des ursprünglichen EU-Rahmenbeschlusses zurückstutzt, dann bedeutet dies zwar immer noch daß man sich weiter auf dem Niveau einer größtenteils realitätsfernen Moralpolitik bewegt... aber es wäre alles wenigstens ein kleines bisschen weniger haarsträubend als im Moment.
Ob die FDP, deren Handschrift diese Absichtserklärung eindeutig trägt, sich in der Koalition gegen die "Sex ist Sünde"-Erzkatholiken von CDU und CSU durchsetzen wird wenn es zu konkreten Änderungsentwürfen zu den einschlägigen Paragrafen kommt, wird jedoch weiter die spannende Frage bleiben. Was das angeht, wagt man eigentlich kaum zu hoffen.
Nur eine weitere Luftnummer der FDP....
Was steht denn da wirklich und wie sieht die europäische Rechtslage aus ?
"unter Beachtung der neueren europarechtlichen Vorgaben wieder anknüpfen."
Und welches diese sind, versteht sich ja von selbst. Donald hatte ja schon auf die weiteren Verschärfungen hingewiesen, ("Grooming Act", etc. ) da kann es u.U. sein, daß D sich der Stimme enthält oder dagegen stimmt. Nur da diese Abstimmung erst nach Inkrafttreten des Lissabon Vertrages stattfinden wird, gibt es kein Vetorecht mehr. Da kann dann die dt. Bundesregierung immer sagen, wir haben ja...., aber die EU. Selbst dies halte ich aber nur für theoretisch möglich. Kann sich ernsthaft jemand vorstellen, daß ZENSURsela etwas in dieser Richtung ablehnt, dies dann auch noch vor laufenden Fernsehkameras vertreten muß ? Ich nicht.
Schon jetzt wird eine umfassende Überprüfung aller Internetbezahlsysteme angekündigt, weil damit angeblich auch KP bezahlt wird. Die wird aber auch mit Bargeld bezahlt. Also bald jeden Geldschein einzeln orten ?
Die jetzige Strafbarkeit der "Jugendpornographie" ist ja von der EU zwingend vorgegeben, außerdem haben die einzelnen Nationalstaaten auch die Cyber Crime Convention ratifiziert. Zwar hat die EU hier enge Vorgaben gemacht, aber die EU Mitgliedsländer haben dieses Abkommen einzelstaatlich ratifiziert. Damit wollte man auch verhindern, daß bei einem evt. Austritt aus der EU, mit Lissabon ja möglich, hier eine Leitlinie verlassen wird.
National gekippt werden könnte höchstens die "Scheinminderjährigkeit", da sie gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt, außerdem auch in der EU Richtlinie optional war. Jedenfalls muß die Strafbarkeit von "Jugendpornographie" in den nationalen § verankert sein. Und selbst, wenn sie wie in den NL juristisch formal verankert ist, kann die EU bei mangelnder Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren androhen, was sie ja schon getan hat.
Grooming
FDP
Schaut man sich die SPD mal an, was die die letzte Periode mitgemacht hat, dann sieht man jedoch schon den unterschied. ..
Es war doch sogar mal die rede davon Kipo und JuPo in einen § zu fassen.. erst nach massiven protesten der Opposition hat man das sein gelassen. Auch wenn das Ergebnis immer noch schlimm ist, es hätte weitaus schlimmer sein können. Und da ist es zuminderst ein kleiner Lichtblick wenn der Bundestag noch weit weit über EU Vorgaben heraus etwas beschließt.
Und die Sache mit der Scheinjugendpornografie ist leider so ein "solcher Überschlag"
Wenn so eine derartige Rechtsunsicherheit für Pornoproduzenten und Videotheken beseitigt werden würde , wäre zuminderst dies auch ein kleiner Erfolg. Leider könnte ja heute jeder der Videothek ans Bein Pinkeln indem er behauptet die Darsteller auf div. Filmen würden jünger als 18 aussehen (was nicht unwahrscheinlich ist)
Zuminderst wäre die Abschaffung ein kleines Signal in "Richtung Nachdenken"
Wie Caroline dargelegt hat, ist das Grundproblem, daß Deutschland zunehmend in den Würgegriff der EU geraten wird... welche wiederum im Würgegriff der Kinderschutzindustrie ist. Und das bis auf weiteres.
Ich will niemandem Angst machen, aber es könnte noch VIEL schlimmer kommen als bloß daß Jugendpornografie auch bis in ferne Zukunft strafbar bleibt. Zu letzterer ist meine Position sowieso: kommerzielle JP sollte weiterhin unerlaubt bleiben, wenn auch mit geringerem Strafmaß als echte Kinderpornografie, aber was hinter verschlossenen Türen in den Schlafzimmern der Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor sich geht die alt genug sind um in der realen Welt Sex zu haben, geht keinen was an, vorausgesetzt daß die hieran Beteiligten einverstanden sind. Außerdem verfehlt strafbare "Scheinjugendpornografie" auch ihren Zweck völlig, es sei denn, der Zweck ist, junge mündige Menschen in ihrem Sexualverhalten zu gängeln.
ABER: Diejenigen "Kinderschutz"organisationen, die z.B. im Vorfeld des neuen Rahmenbeschlusses von 2009 angehört wurden und bei dessen Formulierung mitgewirkt haben, haben offensichtlich ganz umfassend Ansichten die noch weit über Erwägungen zur Strafbarkeit einzelner Arten von Pornografie hinausgehen, und in denen einvernehmliche jugendliche (sic!... NICHT kindliche!!) Sexualität scheinbar nicht vorkommt.
Sie sprechen zum Beispiel davon, daß zur besseren Strafverfolgung in Europa ein EU-weit gleiches Mindestalter für sexuelle Kontakte notwendig wäre. Man geht hier davon aus, daß Unterschiede der Altersgrenzen zwischen den Mitgliedsstaaten eine effektive Strafverfolgung von grenzüberschreitendem Sextourismus verhindern. Um diesen Zweck zu erreichen, sprechen sich mehrere große Kinderschutzorganisationen sogar für eine durchgängige Altersgrenze von 18 aus. Das heißt, ALLE sexuellen Handlungen (in jeglicher Form und unter jeglichen Bedingungen) von, mit, und an unter-18jährigen Jugendlichen, nach deutschem Recht also sexuell mündige Personen, sollen verboten werden. Man will also das Kind vollends mit dem Bade ausschütten, will Jugendliche, die in einvernehmlichen sexuellen Beziehungen mit anderen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen leben dafür bestrafen, daß ein nach allem was man weiß sehr geringer Teil ihrer Altersgenossen mißbraucht wird. Letzteres ist schlimm und kein einziger Fall von sexuellem Mißbrauch ist zu entschuldigen oder zu verharmlosen, aber wie kann man nur erwägen, einer ganzen ehemals sexuell mündigen (!!!) Altersgruppe auf einmal einen kollektiven Keuschheitsgürtel zu verpassen?
In den Begleitdokumenten zu der Entwicklung des neuen Rahmenbeschlusses wird ein einheitliches Mindestalter, geschweige denn eins von 18 Jahren zwar abgelehnt und dahingehend kommentiert, daß divergierende Schutzaltersgrenzen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aus den jeweiligen Kulturen und den durch sie geprägten Moralvorstellungen resultieren, und daß das Feld der sich entwickelnden Sexualität von Jugendlichen zu "delikat" sei als daß man es durch ein einheitliches EU-Schutzalter regeln sollte, noch dazu daß dies eine nicht zielführende und emotionale Debatte in den Mitgliedsstaaten lostreten würde und ein gemeinsamer Konsens kaum gefunden werden dürfte, wo denn nun dieses ominöse einheitliche Schutzalter liegen sollte.
Das ist sogar endlich mal eine vernünftige Feststellung seitens der EU. Aber es zeigt auch, daß hier noch einiges auf uns zukommt, insbesondere wenn der Lissabon-Vertrag wirklich in Kraft tritt und die Mitgliedsländer faktisch ihre Autonomie verlieren.
Im Zuge der EU-Normung stehen da schon die "Kinder"schützer in den Startlöchern um das EU-Parlament durch Lobbyarbeit in Richtung "einheitliches Schutzalter" zu lenken. Und wenn wir diese Debatte erstmal haben werden, dann wird die sexuelle Selbstbestimmung derjenigen um die es eigentlich geht, nämlich die Jugendlichen, endgültig auf dem Altar der eigennützigen Interessen der vermeintlichen Kinderschützer und der gutmenschenhaften EU-Politiker geopfert. Der Dammbruch aller Dammbrüche. Dann generiert man erst richtig eine ganze Flut von neuen Sexualstraftätern... welche dann im Umkehrschluss wiederum über Jahre hinaus die Daseinsberechtigung für "Kinder"schutzorganisationen ebenso liefern wird wie für Parlamentarier, die glauben man kann Jugendliche am besten vor sich selbst schützen indem man sie zu Kindern erklärt.
Ich glaube von Caroline stammt ein Zitat, welches ich mal versuchen will sinngemäß wiederzugeben: Wie pervers muss eine Gesellschaft sein, wenn bei jugendlicher Sexualität sofort an Missbrauch gedacht wird.
National nicht vernachlässigen
Richtig, die EU ist eine Gefahr. Dass noch mehr kommen könnte, ist durchaus möglich.Siehe USA... Teilweise Schutzalter 18, sowie Einstufung als Vergewaltigung wenn er 3 oder 4 jahre älter ist (Egal ob freiwillig oder nicht)
Nur die nationale Schiene sollte man auch nicht vernachlässigen, zumal es initial Zündungen sind. Beispiel Sperrgesetz, Herr Barott hat sich für Frau von der Leyen sehr gefreut.. und das gleich genutzt um ein in einen neuen Rahmenvorschlag zu ergänzen.
Wenn jetzt Deutschland wieder vorschießen würde, und national das Schutzalter auf 16 (grundsätzlich) oder gar 18 anheben würde, dann wäre dies definiv ein EU Startschuss. Spätestens dann würde die Sache in Frankreich diskutiert werden, usw. usw.. Und wenn erstmal 2 oder 3 EU Länder mitmachen ist die Sache schnell wohl eine EU Richtlinie.
Und hier ist mir die FDP national lieber als die SPD
Man darf nur nicht vergessen...
Im Moment wäre eine Heraufsetzung des Schutzalters für alle realen sexuellen Handlungen, möglicherweise sogar eins von 18, wohl noch ein Tabubruch, weil ja die meisten europäischen Gesellschaften und Regierungen zumindest von ihrem Grundkonsens her noch in einer aus den 70er Jahren stammenden liberalen Sexualpolitik verwurzelt sind. Und vielleicht fürchtet man im eigenen Land auch den Zorn der Wähler, von denen ja ein beträchtlicher Teil auch Kinder hat im Jugendalter. Oder den Zorn der nachwachsenden Wähler, die jetzt gerade in dem Alter sind und in zwei, drei Jahren selber wählen dürfen. Daß diese Gefahr besteht, hat ja nicht zuletzt auch die umfassende öffentliche Kritik an dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Großen Koalition von 2007 zum Sexualstrafrecht gezeigt, was direkt eine Entschärfung des Entwurfs zur Folge hatte.
Aber die "Kinderschutz"organisationen haben ja trotzdem in den vergangenen Jahren immer weiter massiv an Einfluss gewonnen und sich zunehmend über den bisherigen gesellschaftlichen und rechtlichen Grundkonsens einfach hinweggesetzt, und entziehen sich meist auch einer demokratischen Kontrolle. Von einer kritischen Bewertung ihrer Inhalte und Ziele ohnehin ganz abgesehen, weil sie oft im Verborgenen arbeiten und hinter verschlossenen Türen auf politische Entscheidungsträger einwirken. Das allumfassende Dogma und Schutzargument, welches inzwischen auch von namhaften deutschen Politikern nachgeplappert wird, ist immer wieder, "man kann nicht ernsthaft gegen Kinder- oder Jugendschutz sein", und wer gegen die Kinderschützer ist, der ist auch gegen Kinder, wahrscheinlich sogar selbst pädophil. Im Grunde dieselbe Rhetorik, die sich auch Ursula von der Leyen bei ihrem maßgeblich von Kinderschutzorganisationen entwickelten Zugangserschwerungsgesetz zueigen gemacht hat und somit Millionen von Internetnutzern und Bürgerrechtlern pauschal diffamiert und in die Schmuddelecke gestellt hat. Kinderschutzorganisationen sind unantastbar, über jeden Zweifel erhaben, und zumindest als Gesamtbranche mit gigantischen Finanzmitteln und einem Netz bester nationaler und internationaler politischer Kontakte ausgestattet. Auch nur einen Hauch von Zweifel ihnen gegenüber zu äußern, ist fast eine moderne Form der Gotteslästerung.
Aber zurück zum Thema: Die Ziele sind klar. Eine der größten internationalen Kinderschutzorganisationen bemängelt in ihrer jüngsten Stellungnahme zum neuen Rahmenbeschluss ausdrücklich das fehlende EU-einheitliche Schutzalter für reale sexuelle Kontakte und sähe es am liebsten bei 18, eine weitere sehr bekannte und ebenfalls international agierende Organisation konstatiert allermindestens einen großen Bedarf zur Vereinheitlichung. Daß Länder wie Deutschland, Österreich, Frankreich oder Dänemark auch in letzterem Fall mit ihren gesellschaftlich jeweils sehr breit akzeptierten bisherigen Mindestaltern von 14 bzw. 15 den kürzeren ziehen würden, dürfte offensichtlich sein und keine bloße Befürchtung.
Die Genannten sind zwei der größten und einflußreichsten Organisationen überhaupt. Und auch sie sind sich des Dominoeffektes bewußt, den das Heraufsetzen des Schutzalters in ein bis zwei EU-Ländern hätte. Mir ist nicht bekannt ob es bereits irgendwo in der EU Bestrebungen und Gesetzesvorlagen gibt um dies zu verwirklichen, aber bei der klandestinen, heimlichen Vorgehensweise welche diese Organisationen auszeichnet und mit der sie durch die Hintertür gesellschaftlichen und vor allem verfassungs- und strafrechtlichen Grundkonsens aufzuweichen und ihre Ziele durchzusetzen pflegen, dürfte dies nichts heißen. Sie sind Meister des "top-down"-Ansatzes, einer direkten Beeinflussung der Regierenden unter Ausschluß der Öffentlichkeit, welche die Ziele in Gesetze gießen (siehe Zugangserschwerungsgesetz!), da man genau weiß daß diese Vorhaben niemals einer breiten öffentlichen Debatte standhalten und demokratische Zustimmung finden würden.
Nur um es klarzustellen, wirkliche Kinder, auf die diese Bezeichnung entwicklungspsychologisch und sozial- und sexualwissenschaftlich nach besten allgemein anerkannten Grundsätzen zutrifft, sind in der Tat umfassend vor sexuellen Übergriffen zu bewahren und haben ein Anrecht auf Schutz vor verfrühten sexuellen Erlebnissen - welches sich übrigens de facto seit Jahrzehnten direkt aus dem 13. Abschnitt des deutschen StGB ableitet! Aber Kinderschutz der so breit gefaßt ist, daß er faktisch Jugendliche und junge Erwachsene sexuell entmündigt, ist gelinde gesagt kontraproduktiv.
Man kann fast nur hoffen, daß diese "Kinderschützer" den Bogen irgendwann so überspannen, daß das Volk bzw. die europäischen Völker so die Nase voll haben, daß es eine Gegenbewegung gibt. Nach einer Ära der restaurativen restriktiven Sexualmoral wo jeder als verdächtig und als potenzieller Vergewaltiger gilt und einvernehmliche Sexualität Jugendlicher und junger Erwachsener als seltene Ausnahme und nicht als Regelfall, nach einer Moralpolitik die nicht nur bei Jugendlichen sondern bis ins junge Erwachsenenalter und darüber hinaus schwerste Schäden anrichten kann, dann eine zweite sexuelle Revolution. Immerhin mußte sich die erste solche Revolution noch gegen Dogmen und Moralvorstellungen durchsetzen, die noch um einiges tiefer verwurzelt und restriktiver waren.
Bis es soweit ist, hier noch ein interessantes Dokument vom Deutschen Anwaltverein, eine Stellungnahme zur Neufassung des Rahmenbeschlusses, die m.E. ein überwiegend vernichtendes Urteil fällt (besonders beachtlich: Seite 4 im Text!)
http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-09/SN-42-aus-2009.pdf
Immer wieder wird erwähnt "Kinder sind Personen unter 18" (u.a. SPD Sprecherin , zum Thema Netzsperren auch bei JuPo)
Zugegeben, es ist ein gewisses Totschlagargument, bei dem man bei einer emontional Geführen Diskussion eigentlich immer "Sieger" ist.
Um den Entgegen zu wirken muss man ebenfalls auf diese Schiene springen. Sollten solche Sätze vermehrt im Zusammenhang mit Schutzalter in der Politik erwähnt werden, hilft hier die "Flucht" direkt nach vorn....
Im UN Sinne sind Personen immer Personen unter 18 .. nicht nur bei sexualität ..
Bei strenger Auslegung bedeutet dies:
1) Das Deutsche Gesetz erlaubt Kinderarbeit ab 15
-->Firmen nutzen arbeitskraft Kinder für finanzielle zwecke aus
2) Es gibt demnach auch Kindersoldaten in Deutschland
http://www.streitkraefteunterstuetzungskommando.bundeswehr.de/portal/a/skukdo/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd4s3N3UESYGYZmHO-pEwsaCUVH1fj_zcVH1v_QD9gtyIckdHRUUAbGWtgA!!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfRl83NUE!?yw_contentURL=%2F01DB040700000001%2FW2769C97239INFODE%2Fcontent.jsp
3) Kinder dürfen Motorräder bis 80 alleine Fahren
-->Gefahr
4) Kinder sitzten in Deutschen Gefängnissen
und und
Wenn man dann mit solchen Dingen auf die Leute zukommt, müssten Sie auch diese Dinge "beseitigen" Sonst würden Sie sich ja selbst unglaubwürdig machen. Denn Kinder sind ja immer Personen unter 18, und nicht nur wenn es um spezielle Dinge geht....
Ich glaube das wäre die Sinnvollste strategie..
Der Startschuß ist in den NL ja schon am 1.10.02 gefallen....
Der zwar rechtsliberal war, oft Positionen weit rechts von der Mitte vertrat, allerdings nicht in der Sexualpolitik.
Während uns noch 2003 und 04 erklärt wurde, besonders von der früheren Regierungspartei D66, daß man dies nur "pro forma" ins § aufgenommen hätte, weil "die EU dies so will", häuften sich ab 05 die Strafverfahren gegen 12-15jährige Jugendliche, die jetzt ja (sexuell gesehen) wieder "unmündige Kinder" waren.
Die Strafmündigkeit hat man bei 12 belassen. Wie praktisch. Man ist also gleichzeitig mündig ( strafrechtlich ) und unmündig ( sexuell ). Haben z.B. zwei 15jährige Sex miteinander, dann können sie BEIDE wegen "Kindsmißbrauch" angeklagt werden. Soweit müßt ihr im deutschen "Recht" erst mal gehen.
War 2008 doch groß in der Presse. Hier hat man jedoch nicht beide Verurteilt, sondern die (leicht) geistig behinderte Schwester als Opfer eingestuft und den Bruder ins Gefängnis gesteckt...
Moralisch ist Inzest natürlich verwerflich, aber ob man hier gleich Leute ins Gefängnis stecken muss.. Die Opfer waren eigentlich "nur" die mißgebildeten Kindern von denen, wobei anderseits die Straftat ja auch verfolgt wird wenn keine Kinder (die einzigen möglichen Opfer von Inzest) bei sowas entstehen
FDP
Von Seiten der FDP waren in dieser Beziehung im letzten Jahr viele vernünftige Stimmen zu hören und selbst die Unionsparteien bestehen doch nicht nur aus dogmatischen Hardlinern.
Bei dem, was aus der Arbeitsgruppe zum Spiegel gesickert war, ist das noch deutlicher:
"Aus Verhandlungskreisen der FDP heißt es, man werde das Sexualstrafrecht für Jugendliche wieder lockern und an den "differenzierten Schutz" von Kindern und Jugendlichen anknüpfen. So würden Verschärfungen, die unter Schwarz-Rot Gesetz wurden, korrigiert. Damals waren Straftatbestände wie "Sexueller Missbrauch von Kindern" und "Kinderpornografie" auf Jugendliche ausgedehnt worden; damit können aber auch Verhaltensweisen erfasst werden, deren Strafwürdigkeit umstritten ist, wie etwa aufreizende Fotos oder Texte, die Jugendliche untereinander anfertigen, oder einvernehmlicher Sex unter Jugendlichen, wenn dem ein teures Geschenk vorausgegangen ist. Solche Änderungen im Strafrecht, die nach europäischem Recht nicht geboten sind, könnten nun wieder rückgängig gemacht werden, heißt es; Überlegungen zu weitergehenden europäischen Vorgaben würden abgelehnt."
Diskussion geht weiter...
Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist allerdings sehr ungenau und schwammig. Deshalb sind detaillierte Nachfragen natürlich unbedingt notwendig. Die ersten Fragen werden von mir bald bei Abgeordnetenwatch eingestellt. Wenn jemand von Euch auch solche Fragen dort einstellen laßt, dann wäre ich hier für einen Hinweis dankbar.
Gruß Dieter-K13
Den Schalck im Nacken....
" Sie bestimmen die Fragen, ich bestimme die Antworten "
bei manchen
verdachtsmomente, die lauten:
wenn jemand sich so über ein antikipo-gesetz aufregt, ob der nicht irgendwie was damit zu tun hat?
@ Wirr-Licht
1) Ich stelle gewisse Dinge nicht grundsätzlich in Frage. So auch Gesetze gegen Kipo. Ob Kipo wirklich zu nacharmungseffekten ermuntert ist bisher nicht wirklich bewiesen.Sicher ist jedoch dass Kipo die würde der Opfer auch nach der Tat verletzt. Aus diesem Grund finde ich es erstmal vom Grundsatz her ok dass es hier Gesetze gibt
Aber:!)
2) Brngt es nichts irgendwelche Opferlosen Straftaten und Gesetze zu definieren die in ihrer wirkung an der Sache völlig vorbeigeen und realtitätsfremd sind. Das Problem ist nämlich dass immer mehr bestrebungen kommen um den Unterschied zwischen Jugendliche und Kindern aufzuheben. Und das entspricht nicht der Wirklichkeit. Mit 14, 15 machen Jugendliche oft schon freiwillig erste Erfahrungen, und das erste Mal ist meist vor 18 .. und oft auch mit Personen die knap (mal mehr , mal weniger knapp) über 18 sind. Sorry, aber das ist normal. Und wenn es freiwillig passiert ist es kein Mißbrauch sondern einfach nur Pubertät. Und wenn man dann als Politiker oder pseudo Kinderschutzverbände irgendwelche Gesetze durchbringen will die jene Handlungen (oder Teile davon, und dazu zählen auch Gegenseitige Fotos) als strafbar deklarien will , weil unter 18 ja alle Kinder sind.. fragt man sich doch : Wie realtitätsfern müssen die sein ?!
3) Das andere sind dann Gesetzte die vielleicht auf die Zielopfergruppe passen würden, aber einfach nur Blödsinn sind.Gemeint ist hier das Sperrgesetz. Alleine schon aus technischer Sicht ein totaler unsinn
@ Wirr-Licht
4) Heute scheint es irgendwie Mode zu sein dass man versucht den Leuten klarzumachen dass gewisse Dinge immer zunehmen... Dem ist sicher nicht so. Auch wenn jeder Mißbrauch schlimm ist.. aber die Zahlen gehen nach unten, und das obwohl heute besser aufgeklärt wird. Vor 20 Jahren hätte man vielleicht noch eher zum eigenen Kind gesagt "Ach , erzähl nicht so Dinge dass dich dein Vater angefasst hat" .. das ist heute (Gott sei dank) anders.
Man kann leider nicht alle Mißbrauchsfälle verhindern, und erst recht nicht mit mehr oder weniger sinnvollen Gesetzen.
Das Hauptproblem dabei ist immer noch die hohe Dunkelziffer. Und ich zweifele stark dran dass man die mit noch härteren Strafen irgendwie runterbekommen kann. Ich denke man ist längst an einen Punkt angekommen wo man nur noch viel weiter kommt wenn man es viel mehr mit Aufklärung und selbstbewusten Kindern bringen kann.
@Wirr-Licht
Allerdings ist es für eine Debatte sowieso nicht hilfreich, sich anstatt mit den Sachargumenten mit unterstellten Motivationslagen zu beschäftigen.
Bloß keine Diskussion um Fakten – 15 Regeln für wirksame Propaganda Regel 5:
Stelle die Motive des Gegners in Frage. Verdrehe oder übertreibe jeden Fakt, um den Gegner aussehen zu lassen, als wäre er von persönlichen Vorteilen motiviert.
Ein Fakt, an das ich erinnern möchte, ist beispielsweise, dass die hier diskutierte Gesetzesänderung das Strafrecht in Bezug auf Kinder so gut wie gar nicht verändert hat, die Änderungen betrafen ausschließlich Darstellungen von Jugendlichen und Erwachsenen.
Daher ist es auch fast schon Etikettenschwindel, das Gesetz als "antikipo-gesetz" zu bezeichnen.
@ DoBuc , @Wirr-Licht
Wobei die Netzsperren eine Gruppe ganz sicher nicht jucken wird.. diejenigen die wirklich sich solches Zeug ansehen.. Die meisten dürften schon auf die Idee gekommen sein über Ausländische VPN´s , Porxys oder Tor die "Angebote zu nutzen.
Und hier greift das Sperrsystem erst gar nicht...
Und diejenigen die es noch nicht machen werden von diesen Stopp Schild sozusagen "erinnert". Und dann noch mehr Nutzer solcher Seiten die Anonym reingehen..
Am meisten freut es die Seitenbetreiber.. die Sperreliste macht es möglich dass über Bot´s der aktuelle Status abgefragt wird. Also ein besseres Vorwarnsystem können doch die Betreiber gar nicht wollen. Was will man erreichen ? Die Täter fangen oder nicht ?!
Komischerweise kommt keiner auf die Idee als Schutz vor Bankraub ein Parkverbot vor Banken zu erlassen. Von der Effizienz her wäre es genauso dämlich wie solche Websperren
Keine Liberalisierung zu erwarten...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1501
Gruß Dieter-K13
FDP ist ja ohnehin die typische Umfallerpartei
( Wobei ohnehin fast alle Rechtsexperten in den NL bezweifeln, daß die EU hierfür überhaupt zuständig wäre )
Ohnehin wundert mich aber euer reges Interesse an dieser Verschärfung, Dieter.
Den Pädophilen in den Niederlanden ist es nicht nur völlig egal, was da für "Normalos" und "Antis" verschärft wird, sondern nicht wenige fordern sogar weitere Verschärfungen, damit Polizei/Justiz sich mit Hinz + Kunz befassen, anstatt mit einer kleinen Minderheit von Pädophilen.
Die FDP hat mit der Kohlschen Wende ihre Seele verkauft, Seitdem ist die FDP keine originär liberale Partei mehr.
Falls es Dich tröstet, bei uns gibts 7 liberale Parteien, von denen auch keine einzige mehr liberal ist. Die rechtsliberale VVD lehnt lediglich das geplante Verbot von Tierpornographie als "Übertreibung" ab.
@ Caroline
Die ganzen politischen Probleme zum gegenwärtigen Sexualstrafrecht sind natürlich grundsätzliche Voraussetzungen für mehr. Auch dann, wenn es nicht direkt etwas mit dem Pädophilie-Thema zu tun hat. Die Pädo müssen also auch diese Bescheidenheit mittragen und sich engagieren. Jedenfalls hat und wird dies K13online so tun. Wir müssen uns auch auf diesem Wege weiterhin etablieren und einmischen usw...
Neues Gesetz von 11/2008 ändert "so gut wie NICHTS" zu Kinderpornografie?
"Ein Fakt, an das ich erinnern möchte, ist beispielsweise, dass die hier diskutierte Gesetzesänderung das Strafrecht in Bezug auf Kinder so gut wie gar nicht verändert hat, die Änderungen betrafen ausschließlich Darstellungen von Jugendlichen und Erwachsenen."
Also das stimmt nun aber nicht!
Siehe z.B. http://www.jungsforum.net/recht/gesetze-de.php
Es ändert sich einiges bezüglich sexuellem Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie:
* Sexueller Missbrauch von Kindern liegt auch beim Bestimmen zu Posing vor
* Kinderpornografie wird nicht mehr über den Sexueller Missbrauch definiert, sondern über jegliche sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern.
** Damit sind auch Aufzeichnungen sexueller Handlungen verboten, die ohne einen Missbrauch entstanden, z.B. selbstaufgenommene Selbstbefriedigung ohne Bestimmung seitens einer anderen Person.
** Damit sind nun auch pornografische Posing-Aufnahmen strafbar.
* Bei Aufnahmen wo das Alter nicht zweifelsfrei als kindlich erscheint, kann eine Bestrafung mittels des § 184c erfolgen
In der Vergangenheit konnten bei KiPo-Anklagen durch gute Anwälte oftmals deutlich geringere Urteile erzielt werden, da nachgewiesen werden musste, dass
(1) eine Manipulation am Körper stattfindet (nur ein erigiertes Glied reichte nicht aus), dass
(2) eine Bestimmung seitens eines Erwachsenen vorliegt (bei reinen Posingaufnahmen schwer nachzuweisen, und in dubio pro reo), und schließlich dass
(3) die Abgebildeten zweifelsfrei für einen objektiven Betrachter als kindlich erscheinen.
All diese Erfordernisse fallen nun weg, womit einer stark ausgeweiteten Verfolgung von im Grunde "weicherer" Kinderpornografie (eher ältere Darsteller, nur Posing, keine manipulativen sexuellen Handlungen, kein Einbezug von Erwachsenen) Tür und Tor geöffnet ist. Während früher die Anlage von tausenden Bildern oftmals auf ein paar wenige Dutzend zusammenschrumpfte, sind heute deutlich schärfere Urteile möglich.
Betrachtet man die Argumentation im Vorfeld des Gesetzes, wird absolut deutlich, dass diese Aspekte der eigentliche Ziel des Gesetzes waren:
http://www.jungsforum.net/messages/170926.htm
Eine Verfolgung von Jugendlichen oder von Pornografie mit älteren Adoleszenten (um die 16-19) im großen Stil ist jedoch im Grunde nicht geplant und kann auch gemäß Bundesverfassungsgericht de fakto nicht erfolgen. Siehe:
http://www.jungsforum.net/recht/gesetze-de.php#184c_wirklichkeitsnah
Es geht im Grunde vorrangig um eine weitere Kriminalisierung von (vermeintlicher) Kinderpornografie und den Menschen, die eine entsprechende Neigung haben.
Es handelt sich in letzter Konsequenz um die Fortführung und Ausweitung von Gesinnungsstrafrecht.
Theorie und Praxis
Mignon: "Derzeit ist dies nicht der Fall, da nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar die "mit Berührung verbundene Manipulation am eigenen Körper" Voraussetzung für eine derartige Straftat ist."
Dann wurde dies mit dieser Reform weiter konkretisiert. Ansonsten fallen diese wenigen Verschärfungen praktisch nicht ins Gewicht, verglichen mit der Kriminalisierung jugendlicher Sexualität, die ja mit der nebulösen "Scheinminderjährigkeit" bis ins Erwachsenenalter hereinreicht.
Dieses § trägt "Härtere Strafen gegen KP" im Namen, befasst sich aber zu über 90% mit ganz anderen "Tatbeständen". Insofern ist diese Richtlinie ein reiner Etikettenschwindel.
Das Schließen der Posing Lücke hat auch nichts mit der EU Richtlinie zu tun, diese Maßnahme wäre unabhängig davon in D beschlossen worden, zumal der Gesetzgeber wohl dachte, daß er sie längst geschlossen hätte.
Mignon: "Nun, ich rede von Deutschland. Und was irgendwelche Videothekare in vorsorglicher Selbstzensur aus dem Laden nehmen, ist eine andere Frage. Das Urteil des BVG ist jedenfalls sehr eindeutig."
Aha, weshalb gibts dann auch in D bereits Fälle wie diesen:
http://www.mediatainment.biz/miv/News/Polizei-zieht-pornographische-Filme-mit-Verdacht-auf-Scheinminderjaehrigkeit-ein/23910/9.html
Mignon: "Ach ja? Die Verfolgung von Kinderpornografie gelingt jedenfalls dank der Gesetzesänderungen noch besser. Findest du das etwa schlecht?"
Vielleicht auf dem Papier und in Theoriegebäuden von Eurokraten, nicht in der Realität. Mag sein, daß jetzt Bilder von Kindern bei "autoerotischen" Handlungen jetzt auch eindeutig als KP gewertet werden können, dagegen habe ich gar nichts. Ich denke nicht, daß dies fotographiert und herumgetauscht werden sollte.
Aber dieser kleine Zugewinn steht der Unschärfe beim "Posing" gegenüber, die für eine Flut von Gutachten sorgen wird, die die Prozesse in die Länge ziehen, außerdem Unschuldige als "Kinderpornographen" brandmarken.
Wenn z.B. wie in den USA, das Fotographieren des eigenen Kindes im Swimmingpool schon als "Sexual Posing=childpornography" gewertet wird, dann ist dies nicht nur lächerlich, sondern gefährlich.
Und das Durchstöbern aller Videotheken/Sexshops nach echter Jugendpornograpihe und nach scheinbarer Jugendpornographie, dies ist dem Kampf gegen KP auch abträglich, denn jeder Strafverfolger der sich damit befasst, hat weniger Zeit für mißbrauchte und verwahrloste Kinder, sowie für tatsächliche KP.
Erinnert sei nur an OStA Vogts resigniertem Hilferuf, obwohl es in anderen Bundesländern noch viel schlechter aussieht. Und OStA Vogt stimme ich nun wirklich fast nie zu.
Laut RA Vetter dauert es in Berlin bis zu 3 Jahre, bis beschlagnahmte Medien ausgewertet und Anklage erhoben wird, bzw. das Verfahren eingestellt wird. ( Dies wird jetzt wegen des §184c gar nicht mehr möglich sein ! )
Und was tut man dort ? Man durchsucht Dutzende von Sexshops danach, ob nicht 18jährige ungarische oder US Pornodarstellerinnen aussehen wie 17. Obwohl sie NACHWEISLICH 18 sind.


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