Manifest zur Europäischen Kriminalpolitik
Unbedingt möchte ich auf das Manifest zur Europäischen Kriminalpolitik hinweisen, das unlängst in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik veröffentlicht wurde.
Bei dieser Initiative fordern 14 Strafrechtswissenschaftler aus 10 EU-Staaten eine Einhaltung von Grundprinzipien des materiellen Strafrechts bei Rechtsakten der EU und zeigen auch die diesbezüglichen Fehler der bisherigen Rahmenbeschlüsse auf.
So wird zu dem für dieses Blog relevanten Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie zur Frage des Schutzzwecks bemerkt
Zwar ist nicht zu leugnen, dass der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie im Kern ein unbestreitbar legitimes kriminalpolitisches Anliegen – den Schutz der betroffenen Minderjährigen – verfolgt. Über dieses Ziel geht er aber weit hinaus, wenn in Art. 1 lit. b ii) und iii) auch die Darstellung von volljährigen Personen mit kindlichem, d.h. minderjährigem Erscheinungsbild einerseits und andererseits die Abbildung nicht echter Minderjähriger, die nur – etwa mit Computeranimationen – realistisch dargestellt werden, erfasst sein sollen (virtuelle Kinderpornographie). Durch solche Darstellungen wird unmittelbar kein Minderjähriger beeinträchtigt, weil die abgebildete Person entweder ein Erwachsener oder aber gar kein echter Mensch ist. Dass von derartigen Darstellungen mittelbare Gefahren für Minderjährige ausgehen, hat sich bislang nicht nachweisen lassen; jedenfalls wäre es entsprechend unseren Forderungen erforderlich, dass sich der europäische Gesetzgeber um eine entsprechende Begründung – ggf. anhand empirischer Untersuchungen – bemüht. Nur dann lässt sich die Weite der Kriminalisierung mit einem „legitimen Schutzzweck“ begründen.
und zur Frage der Bestimmtheit
Der bereits erwähnte Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie erfasst in seinem Art. 1 lit. b (ii) auch Darstellungen von echten (volljährigen) Personen mit kindlichem (d.h. minderjährigem) Erscheinungsbild. Wann aber ein Erwachsener ein jugendliches Erscheinungsbild aufweist, entzieht sich jeglicher rechtlicher Kategorie, die altersgemäßen Übergänge sind naturgemäß fließend – eine Achtzehnjährige kann wie siebzehn aussehen (was auch immer das bedeutet). Für eine Subsumtion mit vorhersehbaren Ergebnissen sind diese Abgrenzungen untauglich und daher für die Zwecke des Strafrechts abzulehnen.
Der Rahmenbeschluss gibt sicherlich noch mehr Anlass zu Kritik, allerdings ist er hier ja auch nur exemplarisch im Zusammenhang mit einigen eingeforderten Prinzipien erwähnt und sollte nicht abschließend analysiert und behandelt werden.
Die Initiative erscheint mir unterstützenswert.
Links:
* Der Mangel an Europäischer Kriminalpolitik Anlass für das Manifest der internationalen Wissenschaftlergruppe „European Criminal Policy Initiative“
* Manifest zur Europäischen Kriminalpolitik
* Webseite der Gruppe: European Criminal Policy Initiative
Bei dieser Initiative fordern 14 Strafrechtswissenschaftler aus 10 EU-Staaten eine Einhaltung von Grundprinzipien des materiellen Strafrechts bei Rechtsakten der EU und zeigen auch die diesbezüglichen Fehler der bisherigen Rahmenbeschlüsse auf.
So wird zu dem für dieses Blog relevanten Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie zur Frage des Schutzzwecks bemerkt
Zwar ist nicht zu leugnen, dass der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie im Kern ein unbestreitbar legitimes kriminalpolitisches Anliegen – den Schutz der betroffenen Minderjährigen – verfolgt. Über dieses Ziel geht er aber weit hinaus, wenn in Art. 1 lit. b ii) und iii) auch die Darstellung von volljährigen Personen mit kindlichem, d.h. minderjährigem Erscheinungsbild einerseits und andererseits die Abbildung nicht echter Minderjähriger, die nur – etwa mit Computeranimationen – realistisch dargestellt werden, erfasst sein sollen (virtuelle Kinderpornographie). Durch solche Darstellungen wird unmittelbar kein Minderjähriger beeinträchtigt, weil die abgebildete Person entweder ein Erwachsener oder aber gar kein echter Mensch ist. Dass von derartigen Darstellungen mittelbare Gefahren für Minderjährige ausgehen, hat sich bislang nicht nachweisen lassen; jedenfalls wäre es entsprechend unseren Forderungen erforderlich, dass sich der europäische Gesetzgeber um eine entsprechende Begründung – ggf. anhand empirischer Untersuchungen – bemüht. Nur dann lässt sich die Weite der Kriminalisierung mit einem „legitimen Schutzzweck“ begründen.
und zur Frage der Bestimmtheit
Der bereits erwähnte Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie erfasst in seinem Art. 1 lit. b (ii) auch Darstellungen von echten (volljährigen) Personen mit kindlichem (d.h. minderjährigem) Erscheinungsbild. Wann aber ein Erwachsener ein jugendliches Erscheinungsbild aufweist, entzieht sich jeglicher rechtlicher Kategorie, die altersgemäßen Übergänge sind naturgemäß fließend – eine Achtzehnjährige kann wie siebzehn aussehen (was auch immer das bedeutet). Für eine Subsumtion mit vorhersehbaren Ergebnissen sind diese Abgrenzungen untauglich und daher für die Zwecke des Strafrechts abzulehnen.
Der Rahmenbeschluss gibt sicherlich noch mehr Anlass zu Kritik, allerdings ist er hier ja auch nur exemplarisch im Zusammenhang mit einigen eingeforderten Prinzipien erwähnt und sollte nicht abschließend analysiert und behandelt werden.
Die Initiative erscheint mir unterstützenswert.
Links:
* Der Mangel an Europäischer Kriminalpolitik Anlass für das Manifest der internationalen Wissenschaftlergruppe „European Criminal Policy Initiative“
* Manifest zur Europäischen Kriminalpolitik
* Webseite der Gruppe: European Criminal Policy Initiative
DoBuc - Mittwoch, 23. Dezember 2009, 13:43
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K13online-Dieter.Gieseking - Samstag, 26. Dezember 2009, 15:35
Tauss(Piraten) zum 184c StGB
Ihre Fraktion hat 2008 auch die Strafvorschrift zur sogenannten Jugendpornografie eingeführt, die selbst 18-jährige Darsteller erfasst, und das auch dann, wenn die Darsteller etwa im Rahmen eines Romans frei erfunden sind. Unter Umständen kriminalisiert das Gesetz auch Nacktaufnahmen minderjähriger Ehepartner. War das nötig?
In der Tat halte ich die Jugendpornografiebestimmung für überflüssig, suspekt und gefährlich. Jemand, der in der christlichen Jugendarbeit Zeltlager organisiert, erzählte mir, dass er deshalb Jugendliche inzwischen davon abhält, sich im Schwimmbad gegenseitig zu fotografieren. Das ist eine völlige Fehlentwicklung und Ausdruck einer kaum noch nachzuvollziehenden Hysterie, die mit den tatsächlichen Jugendgefährdungen nichts mehr zu tun hat. Die Vorschrift zur Jugendpornografie war ein populistischer Schnellschuss von Frau Zypries und den Jugend- und Familienpolitikern des Bundestags. Auch hier wurde allerdings auf Grund einer Europäischen Richtlinie des Rats gehandelt; auch hier hatte zuvor das Spiel stattgefunden „kann ich mein Anliegen national nicht durchsetzen, setze ich es über Europa durch“.
http://womblog.de/2009/12/25/ein-mehr-an-demokratie-und-ein-weniger-der-rte-interview-mit-jrg-tauss
Tauss sollte als Parteimitglied bei den Piraten jetzt seinen Schwerpunkt erweitern und auch das diesbezügliche StGB ins Piratenprogramm einbringen.
Gruß Dieter-K13
In der Tat halte ich die Jugendpornografiebestimmung für überflüssig, suspekt und gefährlich. Jemand, der in der christlichen Jugendarbeit Zeltlager organisiert, erzählte mir, dass er deshalb Jugendliche inzwischen davon abhält, sich im Schwimmbad gegenseitig zu fotografieren. Das ist eine völlige Fehlentwicklung und Ausdruck einer kaum noch nachzuvollziehenden Hysterie, die mit den tatsächlichen Jugendgefährdungen nichts mehr zu tun hat. Die Vorschrift zur Jugendpornografie war ein populistischer Schnellschuss von Frau Zypries und den Jugend- und Familienpolitikern des Bundestags. Auch hier wurde allerdings auf Grund einer Europäischen Richtlinie des Rats gehandelt; auch hier hatte zuvor das Spiel stattgefunden „kann ich mein Anliegen national nicht durchsetzen, setze ich es über Europa durch“.
http://womblog.de/2009/12/25/ein-mehr-an-demokratie-und-ein-weniger-der-rte-interview-mit-jrg-tauss
Tauss sollte als Parteimitglied bei den Piraten jetzt seinen Schwerpunkt erweitern und auch das diesbezügliche StGB ins Piratenprogramm einbringen.
Gruß Dieter-K13
K13online-Dieter.Gieseking - Samstag, 27. Februar 2010, 11:24
Abgeordnetenwatch: EU-Rahmenbeschluss Fragen
Abgeordnetenwatch: K13online befragt Bundestagspolitiker aller Parteien/Fraktionen im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union 27.02.2010
Bundestag/Bundesrat & Europarat: Neuer EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauch & Kinderpornografie in der deutschen parlamentarischen Beratung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hatte am 25. März 2009 einen Vorschlag für einen neuen Rahmenbeschluss verabschiedet und allen nationalen Staaten der EU zur Stellungnahme übersandt. Der Deutsche Bundesrat hatte dazu bereits eine Empfehlung ausgesprochen. Die FDP hatte im Bundestag einen Antrag gestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte dazu Stellung bezogen. Die K13online Redaktion hat nun die Mitglieder des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten über den aktuellen Stand dieses Verfahrens befragt. Lesen Sie weiter mit einem Klick:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1605
Bundestag/Bundesrat & Europarat: Neuer EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von sexuellen Missbrauch & Kinderpornografie in der deutschen parlamentarischen Beratung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hatte am 25. März 2009 einen Vorschlag für einen neuen Rahmenbeschluss verabschiedet und allen nationalen Staaten der EU zur Stellungnahme übersandt. Der Deutsche Bundesrat hatte dazu bereits eine Empfehlung ausgesprochen. Die FDP hatte im Bundestag einen Antrag gestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte dazu Stellung bezogen. Die K13online Redaktion hat nun die Mitglieder des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten über den aktuellen Stand dieses Verfahrens befragt. Lesen Sie weiter mit einem Klick:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1605

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