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Donnerstag, 18. Februar 2010

Auswertungsbericht und Schlussbericht

In Hausdurchsuchung wegen Link zu .... *diesem Blog* habe ich über eine Hausdurchsuchung berichtet, die im Zusammenhang mit einer Verlinkung dieses Blogs stand. Dem Beschuldigten wurden u.a. seine zwei Computer beschlagnahmt, die Begründung lautete
Da davon auszugehen ist, dass sich [der/die] Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat

Nun habe ich den Auswertungsbericht zu den beiden PCs und den Schlussbericht der Ermittlungen erhalten. Im Auswertungsbericht heißt es:
Bei allen Festplatten wurden sämtliche Bilder und Filme selektiert und durchgesehen. Festgestellt wurden dabei zwei Bilder, die als kinderpornografisch, bzw. jugendpornografisch eingestuft werden könnten.
Die FundsteIlen beider Bilder lagen auf der Festplatte des PC, Asservat Nr. 1, in dem Ordner "Temporary Internet Files" des Benutzers [ENTFERNT --D.B]
[...]
Zusätzlich wurde der sog. Unallocated Space der Festplatten der PC mit einem Skript nach gelöschten Bilddateien durchsucht.
Die wieder hergestellten Bilder wurden durchgesehen. Keines der Bilder hatte einen eindeutigen kinderpornografischen, bzw. jugendpornografischen Inhalt.
[...]
Auf Antrag der Sachbearbeiterin wurden alle Festplatten nach bestimmten Suchbegriffen durchsucht. Die im Programm Encase angezeigten Treffer wurden von der Sachbearbeiterin selbst durchgesehen und bewertet.

Und in dem Schlussbericht vom 9.12.2009 heißt es
Zusammenfassend sei erwähnt,daß auf keinem der Rechner strafbare Inhalte festgestellt werden konnten (auch keine Perkeo-Treffer).
[...]
Auf dem Rechner mit der Asservaten-Nr. 1, bei welchem es sich auch um den zuletzt durch [ENTFERNT --D.B.] genutzten Rechner handeln dürfte, konnten lediglich zwei verdächtige Abbildungen festgestellt werden, welche jedoch nicht eindeutig als Kinder- oder Jugendpornographie eingestuft werden können.
[...]
Auf vorgenanntem Rechner wurde des Weiteren ein Suchlauf mit den Begriffen .schutzalter" und " .twoday" gestartet, wobei zum ersten Begriff ca. 13.000 und zum zweiten ca. 17.000 Treffer festgestellt werden konnten. Es handelt sich bei einem Großteil dieser Treffer um temporäre Internetdateien in Zusammenhang mit der in diesem Verfahren relevanten Internetadresse www.schutzalter.twoday.net. auf welcher auf die "Dänische Zensurliste" verlinkt wurde.

Da scheinen sich die Phrasen, mit denen die Durchsuchung und die Beschlagnahme gerechtertigt wurden - wovon auszugehen sei, was ebenso wahrscheinlich wäre, wie dringend die Gründe für eine Annahme seien und wie stark der Tatverdacht wäre - als wenig fundiert erwiesen zu haben.

Der Betroffene ist trotzdem noch nicht ganz aus dem Schneider. Es wurden auch zahlreiche Datenträger beschlagnahmt, von denen einige wiederum als strafrechtlich relevant eingeschätzt wurden. Diese enthielten zum Teil kinderpornografische Schriften oder jugendpornografische Schriften oder es lägen strafbare Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor. Ich nehme an, bei Letzterem geht es darum, dass "jugendgefährdende Trägermedien" für den Versand vorgesehen wären ( §15 Abs. 1 No 5 JuSchG) . Außerdem gab es Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen.

Zu den vermeintlich kinderpornografischen Schriften zählen "Zeig mal", und "Josephin Mutzenbacher". Das eine Buch gibt es übrigens in der Kinderabteilung unserer Zehlendorfer Stadtteilbibliothek, das andere bei Amazon.de oder auch als E-Book auf der CD "Erotica 1" von Projekt Gutenberg für 9,95€. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich noch Anklage erhebt. Jedenfalls, wenn ich mich an den Büchern orientiere, bei denen mir die Titel etwas sagen, nämlich an diesen beiden hier genannten, scheint mir das nur noch schwer vorstellbar.

Trackback URL:
http://schutzalter.twoday.net/stories/6195188/modTrackback

K13online Stellungnahme

Polizei-SKANDAL: Kiminalinspektion Pforzheim bewertet(u.a.) das Ausklärungsbuch "Zeig mal" und den erotischen Roman "Josephin Mutzenbacher" als kinderpornografische Schriften gemäß 184 ff. StGB

Der Inhaber des Schutzalter-Weblog hat den Pforzheimer Justizskandal erneut aufgegriffen und nimmt dazu in seinem Internet-Blog Stellung. Die Berliner Justiz ermittelt gegen den Inhaber weiterhin wegen seiner damaligen Verlinkung auf die "Dänische Sperrliste" bei Wikileaks.org/de. Die damalige K13online-Verlinkung zu seinem diesbezüglichen Bericht hatte die hiesige Justiz zum Anlaß genommen, beim Inhaber dieser K13-Webseiten eine recht- und verfassungswidrige Hausdurchsuchung durchzuführen. Mit Hinweis auf Artikel 13 + 5 + 3 des Grundgesetzes verlinken wir hier den aktuellen Bericht bei Schutzalter-Blog. Es ist eine Schande für einen angeblichen Rechtsstaat, wenn wir bei unserer heutigen Verlinkung besonders auf das Grundgesetz hinweisen müssen...

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K13online Anmerkung:
Bezeichnenderweise hatte der Inhaber des Schutzalter-Weblogs damals lediglich die o.g. Vorladung erhalten. Bei gleichem Sachverhalt bzw. sogar noch ein Mehr an "Tatverdacht" fand dort keine unrechtmäßige Hausdurchsuchung statt. Auch diese Tatsache verdeutlicht, dass sich die Staatsanwaltschaft Berlin an geltendes Recht gehalten hatte, aber die Staatsanwaltschaft Pforzheim & die Pforzheimer Gerichte Rechtsbeugung begangen bzw. rechts- und verfassungswidrig entschieden hatte.

Der Inhaber des Schutzalter-Blogs hatte damals die Vorladung nicht wahrgenommen. Beschuldigte müssen einer solchen Vorladung auch nicht Folge leisten. Der Rechtsanwalt des Schutzalter-Blogs hatte eine schriftliche Erklärung abgegeben und darin die Staatsanwaltschaft Berlin aufgefordert, dass Ermittlungsverfahren einzustellen. Bis heute ist weder eine Verfahrenseinstellung erfolgt noch wurde Anklage erhoben. Wir sind gespannt, wie und wann in diesem Verfahren entschieden wird. Die Einstellung des Vermittlungsverfahrens hätte natürlich auch direkte und positive Auswirkungen im Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der K13online Redaktion. Die hiesige Justiz müßte dann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auch unser Verfahren sofort einstellen.

Quelle
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1609

Stellungnahme Rechtswalt Graßmann

Der Schriftsatz mit Stellungnahme des Anwaltes gibt weiteren Aufschluss über die Hintergründe und die gestellten Anträge und so weiter. Dazu gehört auch bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde das Verwertungsverbot aller rechtswidrig beschlagnahmten Gegegenstände. Das hat natürlich absolute Priorität in diesem Verfahren. Damit wird auch ein neuer Rechtsweg eröffnet, der bis zum BVerfG gehen kann und notfalls auch gehen wird.

DoBuc - 2. Mrz, 14:34

Hier als pdf: DOC010310.pdf...
Quatsch! (Gast) - 3. Mrz, 16:16

Zeig Mal! ist doch nicht mal indiziert. siehe wikipedia.

Hate Monger (Gast) - 3. Mrz, 19:33

stimmt zwar, wird aber trotzdem immer wieder beschlagnahmt

DoBuc - 4. Mrz, 11:11

Zeig Mal!

@Hate Monger: Tatsächlich? Gibt es da Rechtsprechung zu?

Ich dachte, hier handele es sich nur um eine einzelne Fehleinschätzung der Kriminalpolizei, die sich, wie im Bericht steht, bezüglich der rechtlichen Einschätzungen mit einer Staatsanwältin beraten hat. Ansonsten würde sich tatsächlich die Frage stellen, wie das Buch einerseits in privaten Haushalten beschlagnahmt und andererseits gleichzeitig in öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung stehen kann.

Werden da unklare strafrechtliche Definitionen schlicht und einfach zu Willkür? Ist das Zufall, wo die Inquisition gerade mal zuschlägt?

Sorry für die Polemik und ich möchte hier eigentlich nicht von der Frage der Jugendpornografie auf die der Kinderpornografie kommen, aber "Zeig Mal!" als kinderpornografisch zu bezeichnen hat das gleiche Irrsinns-Niveau, wie Bravo/Dr. Sommer als jugendpornografisch zu bezeichnen.

Lesenswerter Artikel der Zeitschrift Dummy zu Zeig Mal! : Guck weg! (pdf) : http://www.dummy-magazin.de/topic/get_download/213
Hate Monger (Gast) - 4. Mrz, 18:42

Bin da kein Experte....

Ich dachte ihr seid hier die Experten.

Ein Bekannter von mir hatte bis 2003 einen Sexshop, dann ist er mit seinem Shop nach Schweden ausgewandert, weil die Umsätze hier immer schlechter wurden.

Ein paar Kunden hatten wohl mal ne Hausdurchsuchung, bei einem ist auch das "Zeig mal" beschlagnahmt worden, daß er gerade erst in der Bibliothek geliehen hatte. Er mußte dann das Exemplar ersetzen, denn es hat fast zwei Jahre gedauert, bis er alles wiederbekam. Das "Zeig mal" hat er wiederbekommen, einige andere Bücher und Hefte aber nicht. Darunter auch ein Gesamtkatalog für Super Acht Filme aus Dänemark. ( Komme nicht mehr auf den Namen, irgendetwas mit "Film"......"Copenhagen" )

Er meinte, man hätte "auf Biegen und Brechen" versucht, einfach irgendetwas zu behalten, denn Kinderpornografie hatte er gar nicht. Trotzdem hat man ihn deshalb angeklagt. Irgendwann kam er nicht mehr in den Shop.

So zwischen 2000 bis 2002 waren immer häufiger Zivilpolizisten im Shop, die nach illegalen Pornos gefragt haben. Da wurde dann nach "Angeboten unter dem Ladentisch" und so nen Blödsinn gefragt. Auch daß man dafür einen "Aufschlag" zahlen würde.

Unterm Ladentisch stand aber nur ein Papierkorb. Daran waren sie nicht interessiert. Die Fragen waren so auffällig unauffällig, daß es eigentlich nur Zivilpolizisten gewesen sein können.

Aber auch offizielle Kontrollen, da wurde jede Videocassette drei Mal umgedreht. Nachdem er dann überfallen wurde, hats ewig gedauert bis die Polizei da war. Da auch die Umsätze immer schlechter wurden, ist er nach Schweden ausgewandert. Da gabs auch nicht diesen Zirkus mit der Polizei.

Ich weiß nur noch, daß der Kunde da mal selbst recherchiert hat, wohl mehrere Fälle gefunden hat, wo das "Zeig mal" beschlagnahmt wurde. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Wird das Buch eigentlich noch neu aufgelegt ?

Die - Zeig mal - Printausgabe...

... gibt es schon lange nicht mehr ab Verlag und im Buchhandel zu kaufen. Damals hatten die Herausgeber bzw. der Autor nach massiven Protesten den Kampf für mehr Verstand im Kopf und so weiter aufgegeben. Solche Rechtsstreite kosten viel Geld und irgendwann kommt dabei jeder an seine finanziellen Grenzen. Gebraucht wollen die Verkäufer oft hohe Preise haben oder werden es nicht verkaufen, denn wer es hat, kann sich glücklich schätzen. "Man sagt sich allerdings, dass es von der Printausgabe jetzt eBooks als PDF-Datei geben soll. Wie gut, dass es doch die Technik gibt - ganz privat zur privaten Dokumentation natürlich...

Hate Monger (Gast) - 4. Mrz, 21:47

verstehe ich aber auch nicht

Ich habe gerade gesehen, daß zwei Antiquariate es noch gebraucht anbieten, allerdings zu Wucherpreisen.

Eins verstehe ich nicht, wenn das Buch legal ist, weshalb wird es dann bei den Besitzern beschlagnahmt ?
Während es in Bibliotheken und im Antiquariat erhältlich ist ?
christian (Gast) - 6. Mrz, 00:07

Urheberrecht..

... war doch klar... irgendwas muss man ja finden .. und wenns dann per "Zufallsfund" ein Urheberrechtsverstoß ist ... Würde mal behaupten dass man sowas auf 95% der Rechner findet.. und wenn es nur ein abglaufendes Shareware Programm ist was man hätte deinstallieren müssen

rosmarin - 27. Mrz, 01:50

"zeig mal" ein pornographisches werk? ich brech zusammen vor lachen.
das ist ein aufklärungsbuch, in dem zwei meiner weggefährten sehr bezaubernd abgelichtet sind..... ich fasse das nicht. sind wir wirklich schon so weit?????

bombjack (Gast) - 30. Mrz, 07:29

wenn Du die Bilder scannen und aus dem Kontext des Buches reißen würdest und sie bei Dir auf der Festplatte wären, lautet die Antwort Ja...sie würden das erfüllen was der Staatsanwalt und Richter als unter Posing in den §184b rein interprätiert.

bombjack
Anonymer Feigling (Gast) - 5. Apr, 23:03

VPNs und Truecrypt

Daher kann ich aus vielerlei Gründen den Zugang zum Internet per VPN und die Verschlüsselung/Lagerung von Inhalten per Truecrypt nur empfehlen!

Das erspart einfach Ärger.

DoBuc - 6. Jul, 11:16

"Zeig mal!" und "Josephine Mutzenbacher"

Für die Akten: Tatsächlich sind dann weder "Zeig mal" noch "Josephine Mutzenbacher" zur Anklage gebracht worden.

Schutzalter

Eine bizarre Gesetzesänderung zur Kinderpornografie

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Kommentare

Schade, dass der Link...
Schade, dass der Link nicht mehr funktioniert. In der...
DoBuc - 5. Mai, 21:58
passwort
Der link zur pdf Datei zu "Pornografie und Jugend"...
maybe (Gast) - 5. Mai, 13:59
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tester (Gast) - 18. Okt, 22:35
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In diesem Fall hat es keine Rolle gespielt. Aber könnte...
DoBuc - 29. Sep, 22:23
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K13online-Dieter.Gieseking - 29. Sep, 17:12
Eine etwas sachlichere...
Eine etwas sachlichere Formulierung hätte gereicht,...
DoBuc - 29. Sep, 12:15
Das ist doch hundertprozentig...
Das ist doch hundertprozentig von irgendeinem kranken...
huhuuhuhu (Gast) - 26. Sep, 15:52
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... nicht alle Ermittlungsergebnisse der Polizei übernommen...
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Zweierlei Maß
Es ist tatsächlich bemerkenswert, dass in diesem...
DoBuc - 19. Sep, 23:54
AG Pforzheim hat Hauptverfahren...
... und Termin zur Gerichtsverhandlung auf den 21....
K13online-Dieter.Gieseking - 18. Sep, 14:08
Gieseking
Und diesen Link hatte ich noch vergessen. Ich habe...
Videothekar (Gast) - 14. Sep, 14:41
Zufallsfunde und rechtliche...
Glückwunsch zum endlich eingestellten Verfahren,...
Videothekar (Gast) - 14. Sep, 14:38
K13online News zur Verfahrenseinstellung
Weblog Schutzalter: Staatsanwaltschaft Berlin stellt...
K13online-Dieter.Gieseking - 12. Sep, 19:58

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